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Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz. Justizvollzug heißt dann Jugendstrafvollzug, Untersuchungshaft und Erwachsenenstrafvollzug. Das ist insgesamt ein anspruchsvolles Paket der Gesetzgebung für den Strafvollzug im Land Rheinland-Pfalz.

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Wir sind auf dem richtigen Weg, dass wir dem Datenschutz hier ein ganzes Kapitel gewidmet, ihn erstmalig aufgenommen und ein Regelwerk zugrunde gelegt haben, das Anwendung finden kann.

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Meine Damen und Herren, dabei kann ich überhaupt keinen Verstoß gegen Datenschutz oder Ähnliches erkennen. Ein Autokennzeichen wird nur dann erfasst, wenn es im Fahndungssystem hinterlegt ist. Ansonsten wird es gar nicht erfasst bzw. im Bruchteil einer logischen Sekunde wieder gelöscht, aber ohne dass ein Polizeibeamter dazwischengreifen könnte. Das ist der maßgebliche Punkt.

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Der Gesetzentwurf wurde nach der Überweisung im Innenausschuss - damals hieß er noch so - aufgerufen, und man kam überein, eine Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung fand am 17. Oktober 2012 statt. Sie war breit angelegt. Eingeladen waren die kommunalen Spitzenverbände, der Landesrechnungshof, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Landessportbund Sachsen-Anhalt, die Stadt- und Kreissportbünde sowie sämtliche Fachverbände, die allerdings nicht alle erschienen waren.

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Bei der Übermittlung der Passantragsdaten einschließlich der Fingerabdrücke gilt, dass alle beteiligten Stellen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffen haben, die insbesondere die Vertraulichkeit und Unversehrtheit der Daten sowie die Feststellbarkeit der übermittelnden Stelle gewährleisten; im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren anzuwenden.

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Ich habe nicht gesagt, Herr Schurig, ich habe gesagt: Der Datenschutz ist es gewesen. – Auch Ihr Gesetz wäre, so wie es eingebracht worden war, nicht einfach umsetzbar gewesen.

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Im Interview am Montag sagten Sie, Frau Staatsministerin, dass andere Bundesländer deshalb schneller waren, weil sie nicht solch einen akribischen Datenschutz akzeptieren mussten. Schwarzer Peter ist ein Kartenspiel für Kinder. Wir haben mit unseren Änderungsanträgen dafür gekämpft, dass die vom Screening betroffenen Frauen ihr Recht auf Nichtwissen wahren können.

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Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Frau Kaesbach, bitte.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1052 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig so geschehen.

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In einer öffentlichen Vorlage, die zur Kreisausschusssitzung vorgelegt wurde und die auch der Presse zuging, wurde die Summe der individuellen Leistungen, die diese Familie im Jahr 2012 erhalten hat, öffentlich dargelegt, mit dem Zusatz: „Kosten der Krankenhausbehandlung sind nicht erfasst“. Ich will gar nicht beurteilen, ob das rechtlich zulässig ist, denn man kann ja schon die Frage nach dem Datenschutz und dem Sozialgeheimnis stellen. Ich halte eine solche Bekanntgabe aber moralisch für höchst bedenklich. Klar ist: Mit einer solchen Veröffentlichung der Gesamtsumme der Leistungen wird eine Familie bewusst an den Pranger gestellt. Es wird Sozialneid geschürt und damit letzten Endes auch Ausländerfeindlichkeit.

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Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus, Ausgabe 2/2006, Seite 156, festgestellt, dass neun von zehn Kontoabfragen rechtliche Mängel aufweisen. Dem Bericht zufolge dokumentieren die Finanzbehörden weder die Gründe für die Kontoabfrage noch versuchen sie, die Daten zunächst von den Betroffenen zu erhalten. Nach Meinung vieler Datenschützer stellt dies eine nicht hinnehmbare massenhafte und massive Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dar. Aus dem Kreise dieser Fachleute wird die Forderung erhoben, dass sichergestellt werden muss, dass Kontoabfragen nur im verfassungsrechtlich zulässigen Maße und innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgen.

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Zu Frage 1: Die Landesregierung nimmt keine Stellung zu Äußerungen des Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Verhältnisse in einem anderen Land betreffen. Kontenabfragen in Niedersachsen sind bislang nicht beanstandet worden.

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Wichtig ist, dass wir bei allem, was nun schnell digitalisiert wird, die IT-Sicherheit und den Datenschutz sicherstellen, damit dem biologischen Virus nicht eine digitale Virenflut folgt. Auch hier braucht es Engagement des Staates, und es liegt noch viel Arbeit vor uns.

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Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Wir machen an dieser Stelle jedoch deutlich, dass wir damit nicht dem Verkauf der Spielbanken zustimmen. Wir erwarten, dass die Landesregierung die Videoüberwachung in enger Abstimmung mit dem Landeszentrum für Datenschutz vornimmt. Außerdem appellieren wir an die Betreiber der Spielbanken, in diesem Bereich endlich Tarifverträge abzuschließen.

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Wenn sie geregelt werden sollen, kann das Landeszentrum für Datenschutz noch nicht daran beteiligt worden sein. Dass es sich insgesamt zum Verfahren geäußert hat, ist mir klar. Mir geht es aber darum, dass die Verordnung entsprechend abgestimmt wird; denn Verordnungen bekommt der Gesetzgeber nicht mehr zu sehen, sondern sie werden in die Welt gesetzt.

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Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Spethmann bitte.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1579 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

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Über Datenschutz brauchen wir gar nicht zu reden. Eines ist klar: Artikel 6, Vollzugsprogramm, sieht in Absatz 2 Satz 4 vor, gewisse Aufgaben auf Dritte zu übertragen. Da besteht die große Gefahr der Privatisierung des Strafvollzugs. Wie brutal muss man denn sein, wenn man mit dem Strafvollzug auch noch Geld verdienen will, nur um Kosten zu sparen? Das ist nicht der ethische Sinn von Strafe. Das ist einfach sinnlos, und deswegen muss das abgelehnt werden.

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Schon im Rahmen der Ausschussberatungen hat die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass sie gegen einen Verkauf der Spielbanken ist. Die Senkung der Spielbankenabgabe ist für uns nur notwendig, um die Betriebsstätten vor einer Schließung zu bewahren. Allerdings darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass durch eine Videoüberwachung im Bereich des Lebendspiels 50 Arbeitsplätze verloren gehen. Es wäre auch gut gewesen, wenn der Landtag vor einer Abstimmung im Detail darüber informiert worden wäre, wie die Anforderungen an die Videotechnik und wie der Umgang mit den Daten aussehen soll. Werden die Datenschutzbestimmungen beachtet? - Ich hätte es besser gefunden, bereits im Rahmen der Ausschussberatungen hierüber Informationen zu erhalten. Eine Stellungnahme hierzu durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wäre sicher hilfreich gewesen.

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Herr Minister, darf die Öffentlichkeit überhaupt informiert werden, welches Feld mit welchem Mais besät wird? Unterliegt das nicht eventuell auch dem Datenschutz?

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Das könnte auch dem Datenschutz unterliegen. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, seitens des Landtags und der Abgeordneten zumindest eine Einsichtnahme

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben darüber informiert, in welchen Landkreisen die Betroffenheit gegeben ist, aber wir haben im Übrigen nach dem Umweltinformationsgesetz eine Abwägung zwischen dem Datenschutz – Herr Wetzel hat danach gefragt – und dem Interesse der Öffentlichkeit vorzunehmen.

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Halt! Entschuldigen Sie! Nach meinem Kenntnisstand legen die Grünen immer großen Wert auf Datenschutz.

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Ferner stellen wir mit dem beiliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP sicher, dass den Wünschen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rechnung getragen wird.

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haben wir einen Antrag verfasst, der in Übereinstimmung mit den Erfordernissen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und andere Institutionen formulieren, sicherstellt, dass gerade bei der Vollzugsüberwachung – Überwachung der Fußfessel, Erstellung von Bewegungsprofilen usw. – die Möglichkeit der Übertragung auf private Träger nicht gegeben ist. Dafür haben wir diesen Änderungsantrag formuliert.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz fordert dies auch. Er sagt, Herr Minister: Für den Zeitraum der Pilotphase – ich habe seine Stellungnahme dabei, will sie Ihnen jetzt aber nicht wortwörtlich vortragen, weil das mein Zeitkontingent nicht zulässt; aber es handelt sich tatsächlich um ein Pilotprojekt, denn wir wollen das Gesetz ja nicht auf Dauer beschließen, sondern zunächst nur für vier Jahre – soll ausgeschlossen werden, dass private Träger in diesem Kernbereich hoheitlicher Aufgaben tätig werden. Dafür haben wir nun den vorliegenden Änderungsantrag formuliert. Darin steht:

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Der eine ist das Thema Datenschutz. Es wird sehr explizit nicht nur benannt, wer die Schulleitung ist, sondern auch, wie diese Schulleitung dies ausführt. Das steht eindeutig als Schulleitungsergebnis drin. Das heißt, Sie könnten relativ problemlos künftig alle Schulleiter – Herr Holster hat es angedeutet – in Hamburg ranken, auch mit den Namen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies FDP-Politik ist, so wie ich die Datenschutzausrichtung der FDP kenne. Wir müssen also sehr genau schauen, wie man ein Ergebnis so veröffentlichen kann, dass es

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Die CDU-Fraktion möchte alle drei Drucksachen federführend an den Verfassungs- und Bezirksausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer einer Überweisung der Drucksachen 20/1589, 20/1695 und 20/1702 federführend an den Verfassungs- und Bezirksausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist mit Mehrheit abgelehnt.

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Die GAL-Fraktion möchte diese Drucksache federführend an den Schulausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration sowie den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Herr Heinemann, bitte.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1576 federführend an den Schulausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration sowie den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.