Andreas Beran
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2004 haben wir als Landtag in SchleswigHolstein das erste Mal den Bürgerpreis verliehen. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Initiative mit dem Sparkassen- und Giroverband unseres Landes. Die Idee dazu und das Konzept habe ich damals mit Unterstützung des Sozialausschusses entwickeln und umsetzen dürfen. Seitdem hat mich das Thema Ehrenamt nicht mehr losgelassen, und ich bin daher froh, meine letzte Rede vor diesem Parlament zu diesem Thema halten zu können.
Die Dankeskultur in unserem Land im Bereich des Ehrenamtes ist weit ausgeprägt. Nicht nur der Landtag verleiht einen Ehrenamtspreis - auch die Regierung ist aktiv, wenn es um die Auszeichnung von Ehrenamtlern geht. Die Vereine und Verbände ehren ihre Mitglieder, die sich dort verdient gemacht haben. Besonders erleben wir dies, wenn wir zum Beispiel als Landtagsabgeordnete zu den Jahreshauptversammlungen unserer Feuerwehren gehen. Die Dankeskultur ist richtig und wichtig. Ich denke, darüber gibt es auch große Einigkeit unter den Fraktionen.
Ohne das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger würden sich die Ausgaben unseres Landes schlagartig drastisch erhöhen. Es gäbe Folgekosten, die wir erst mit zeitlicher Verzögerung wahrnähmen, dies insbesondere im sozialen Bereich. Es gebe jedoch auch Kosten, die sofort entstünden, ich denke hier insbesondere an die Freiwilligen Feuerwehren und andere Rettungsdienste. Ich bin daher überzeugt, dass jeder Euro, den wir in ehrenamtliche Tätigkeit stecken, einen Mehrwert für unsere Gesellschaft bedeutet.
Der von CDU und FDP gestellte Berichtsantrag an die Landesregierung war uns Sozialdemokraten zu wenig. Durch die vielen Gespräche mit ehrenamtlich Tätigen war uns klar, dass wir mit ganz praktischen Maßnahmen dem Ehrenamt helfen können. Wir haben daher die Chance ergriffen und in unserem Antrag einen ganzen Katalog von Forderungen an praktischen Hilfen aufgestellt.
Die im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführte Anhörung hat gezeigt, dass wir mit vielen dieser Forderungen ins Schwarze getroffen haben. Ich betrachte es daher als Erfolg, dass ich Teile unseres Katalogs in dem Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses wiederfinden kann. Dass es hierfür fraktionsübergreifend Einigkeit gibt, ist gut. Dennoch - wir können nicht stehenbleiben, wir müssen weitermachen.
In unserem Ursprungsantrag gibt es weitere Forderungen, die auch ohne finanzielle Folgen hätten geschlossen werden können. Ich will hier zwei Beispiele erwähnen: Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagements bei Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen und Unterstützung der Unternehmen, die freiwillige Feuerwehrmänner und -frauen beschäftigen, indem Erstattungsansprüche
zügiger bearbeitet und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einmal erwähnen, dass sich bei der Freistellung von Feuerwehrleuten so mancher private Betrieb vorbildlicher verhält als mancher öffentliche Arbeitgeber. Da kann die Landesregierung sicher noch etwas verbessern.
Regelungen in der Gesetzgebung, wie zum Beispiel beim Steuerrecht oder in der Sozialversicherung, führen dazu, dass das ehrenamtliche Engagement deutlich und nachhaltig behindert oder gar eingeschränkt wird. Hier gilt es in der Zukunft, nachhaltig dafür Sorge zu tragen, dass diese Hemmnisse abgebaut werden.
Das Ehrenamt bedarf verlässlicher Strukturen. Es gibt ehrenamtliche Bereiche, die ohne hauptamtliche Unterstützung nicht handlungsfähig sind. Daher war es falsch, ohne genaueres Hinsehen von oben herab pauschale Haushaltskürzungen im Ehrenamtsbereich vorzunehmen.
Besser ist es, mit den Betroffenen zu reden mit dem Ziel, Verlässlichkeit für die benötigten Rahmenbedingungen zu erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD-Fraktion bittet darum, über die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses in zwei Abschnitten abzustimmen. Im ersten Teil der Beschlussempfehlung wird mehrheitlich empfohlen, den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1214, abzulehnen. Dem können wir natürlich nicht zustimmen. Die Entschließung im zweiten Teil hat unsere volle Unterstützung. Ergänzend dazu rege ich an, unter Punkt 6, dritter Spiegelstrich auch die DLRG aufzunehmen. Ich weiß, dass sie im Rettungsdienstgesetz nicht vorkommt. Nach meiner Ansicht ist diese Forderung der DLRG seit Längerem vorhanden.
Zu Drucksache 17/2505 werden wir uns enthalten. Sicherlich ist es löblich, dass sich CDU und FDP für eine bessere Lesbarkeit des Kommunalrechts einsetzen. Das hätte jedoch nach unserer Ansicht bereits im letzten Monat bei der Änderung des Kommunalverfassungsrechts geschehen können. Es ist sehr ambitioniert - das ist der eigentliche Grund für unsere Enthaltung -, wenn Sie jetzt eine komplette Überarbeitung des Kommunalrechts noch vor
der nächsten Kommunalwahl 2013 vornehmen wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich von Ihnen verabschieden. Ich habe das Vergnügen und die Freude gehabt, diesem Parlament seit 1995 immer wieder angehört haben zu dürfen. Ich habe viele gute Begegnungen in diesem Haus gehabt, die übrigens die schlechten überwiegen. Ich wünsche vor allen Dingen denjenigen, die dabeibleiben werden, weiterhin den Mut, sich weiter für dieses Land einzusetzen und das Land weiter voranzubringen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem der Suchtrisiken verdient auch in Schleswig-Holstein höchste Aufmerksamkeit. Das Einstiegsdurchschnittsalter für den Alkoholkonsum ist laut aktuellem Jahresbuch der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen weiter gesunken und liegt jetzt bei durchschnittlich 13,2 Jahren. Die Zahl alkoholbedingter Krankenhausbehandlungen von Jugendlichen ist in den letzten zehn Jahren um fast 115 % gestiegen. Komasaufen ist weiterhin angesagt und fordert unsere höchste Aufmerksamkeit, um dem entgegenzutreten. Dies gilt auch für Drogenabhängigkeit, der man bisher vergeblich durch
Reglementierung mithilfe von Sanktionen erfolgreich und nachhaltig begegnen konnte.
Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen in diesem Hohen Haus für einen qualifizierten Mix aus wirksamer struktureller und guter individueller Prävention und Hilfe eintreten, wenn es um die Eindämmung lebenszerstörender Suchterkrankungen geht. Individuelle Prävention - das zeigen die erfolgreichen gut evaluierten Programme der Landesstelle für Suchtfragen und ihrer Mitgliedsverbände schon seit vielen Jahren - können viel bewirken und haben dazu beigetragen, dass das Suchtverhalten insgesamt zwar immer noch auf beachtlichem Niveau verharrt, aber wenigstens nicht mehr steigt.
Auch bei der strukturellen Prävention gab es mit den Nichtraucherschutzgesetzen und den Abgaben auf Alkopops auch für den Jugendschutz beachtliche Erfolge. Leider weichen wir im Bereich „Spielsucht“ gerade von diesen erfolgreichen Konzepten wieder ab, indem wir neue Zugänge ebnen.
Bisher sind die Hilfen auf Landesebene fast überall differenziert und sachgerecht entwickelt worden. Sie reichen von Tag und Nacht erreichbaren Nottelefonen über vielfältige örtliche Beratungsangebote und Anlaufstellen bis hin zu akuten und nachhaltigen Behandlungsmöglichkeiten, angefangen mit ambulanter medizinischer Substitution bis hin zu umfassender psychotherapeutischer Rehabilitation. Dieses Niveau müssen wir nicht nur halten, sondern ausbauen.
Bei den sogenannten Herbstgesprächen der Landesstelle für Suchtfragen haben die Suchthilfeverbände auf eindrucksvolle Weise deutlich gemacht, wie weit die Vorstellung von qualifizierter Suchtarbeit in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes auseinanderdriften.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig beschreiten wir jetzt den Weg der Kommunalisierung. Immer mehr Verantwortung übertragen wir an die Kreise und kreisfreien Städte, wohl wissend, dass es Kreise gibt, die Suchtberatung als Verwaltungsaufgabe eines Gesundheitsamts betrachten und ein entsprechend dünnes Hilfenetz vorweisen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass dies der falsche Weg ist. Kommunalisierung darf nicht dazu führen, dass es vom Wohnort abhängt, ob ein Süchtiger oder eine Süchtige eine Zukunftschance hat, ohne Sucht leben zu können.
Der Sozialvertrag II kann daher nur dann erfolgreich kommunalisiert werden, wenn er Leitlinien für landesweit hohe und wirksame sowie einheitliche Suchthilfe- und Suchtpräventionsqualität zugrundelegt. Der Sozialvertrag in seiner jetzigen Form, allein ausgestattet mit allgemeinen Formeln und Zuschreibungen, lässt aber die Frage von Qualitätsstandards weitgehend unbeantwortet.
Mit unserem Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen wir nun auf die Sorgen und Erwartungen der Suchthilfeverbände und der betroffenen Menschen ein. Wir wollen, dass wir in keiner Kommune hinter standardisierte Qualitätsmerkmale zurückfallen.
Nicht nur, um das Ministerium zu entlasten, sondern vor allem wegen des weitreichenden Sachverstands sollten wir die Fachverbände und die kommunalen Landesverbände mit der Entwicklung von Leitlinien betrauen.
Gerade die kommunalen Gebietskörperschaften müssen ein Interesse daran haben, dass es zwischen den Kreisen nicht zu einem Suchthilfetourismus kommt und die engagierten Kommunen die Dummen sind.
Für eine auch in Zukunft gute Versorgung der Menschen mit Suchtprävention und Suchthilfen überall im Land bleiben wir als Land weiterhin verantwortlich.
Meine Damen und Herren, selbst oder gerade wenn der Weg der Kommunalisierung weiter beschritten wird: Sucht ist und bleibt eine große Herausforderung, die sich ständig verändert und viele Familien in großes Leid stürzt.
Nach zehn Jahren ist es an der Zeit, den Suchtgefahren neu und angemessen mit fortgeschriebenen, modernen Konzepten unter hoher Fachbeteiligung zu begegnen. Lassen Sie uns die Zeit nehmen, mit den Wohlfahrtsverbänden, den Fachverbänden und den kommunalen Landesverbänden sowie mit der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein im Fachausschuss darüber zu sprechen.
Wir beantragen daher, das Vorhaben im Sozialausschuss weiter zu beraten und eine fraktionsübergreifende, breit getragene und fachlich wirklich gute Lösung zu finden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns an dieser Stelle einmal ein Problem heranzoomen und uns am Beispiel der Gemeinde Boostedt einmal
genauer anschauen, wie es ist, wenn eine Gemeinde so hart getroffen wird.
Boostedt ist eine Gemeinde, die nicht im Norden dieses Landes, sondern im Süden dieses Landes liegt, woran man erkennen kann, dass nicht nur der Norden, sondern dass auch der Süden betroffen ist. 1.820 Soldaten werden dort abgezogen; ganze 40 bleiben für das Munitionsdepot. Etwa 220 Soldaten davon haben ihren Lebensmittelpunkt in Boostedt. Rechnet man nach der Statistik die Familienmitglieder hinzu, so wird Boostedt ungefähr 10 % seiner Einwohnerschaft verlieren.
- 10 %. Ich finde, das muss man noch einmal unterstreichen. Das trifft natürlich eine solche Gemeinde schwer.
Das Bundeswehrgelände ist ca. 5,5 ha groß, fast so groß wie das gesamte Ortsgebiet. Daran kann man die Dimension sehen und erkennen, was es für Boostedt ausmacht, wenn die Soldaten spätestens 2014 oder 2015 abgezogen sein werden. Mit der Schließung des Standorts Boostedt wird der Kreis Segeberg praktisch ohne stationierte Soldaten sein. Das ist eine wichtige Information, die man sich näher anschauen sollte. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinde und darüber hinaus, wenn ich zum Beispiel an unseren nächsten Tagesordnungspunkt denke, der sich mit dem Katastrophenschutz auseinandersetzt. Für die Gemeinde bedeutet dies weniger Eigenbedarf an Kindergärten, an Schulplätzen. Sport- und andere Vereine verlieren Mitglieder, die Nachfrage im Handel wird sinken, es kommt zu geringeren Steuereinnahmen und so weiter. Ich glaube, ich muss das nicht alles einzeln aufführen. Jeder hier ist irgendwie in seine Heimatgemeinde eingebunden und kennt diese Problematik.
Mit dieser Problematik kann die Gemeinde Boostedt nicht allein gelassen werden. Ich bin froh darüber, auch aus der Richtung der Regierung deutliche Signale zu hören, dass die Gemeinden entsprechend unterstützt werden sollen. Die Sozialdemokraten vor Ort fordern einen Runden Tisch „Boostedt nach der Bundeswehr“. Sie fordern, dass daran außer den örtlichen Institutionen auch die Nachbargemeinden, das Land und auch der Bund teilnehmen sollen. Sie wollen einen öffentlichen Dialog über die Zukunft Boostedts ohne Bundeswehr. Es geht auch darum, eine möglichst zügige Nachfolgenutzung für das Bundeswehrgelände zu erreichen, denn es gibt Negativbeispiele im Kreis Segeberg, so zum Beispiel den alten Standort Bad Segeberg, bei dem es sich unglaublich lang hingezogen
hat, bis dort etwas Neues entstehen konnte. Ich glaube, dort ist man immer noch nicht so weit.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere alle Verantwortlichen auf, sich daran zu beteiligen, die Zukunft von Boostedt auch ohne Bundeswehr mit zu gestalten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung vorweg: Die Bedeutung des Katastrophenschutzes zeigt sich immer dann, wenn eine Katastrophe eingetreten ist. Deshalb ist es wichtig, gut darauf vorbereitet zu sein.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei dem Minister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Beantwortung dieser Großen Anfrage; das hat sicherlich viel Arbeit gemacht.
Ich möchte mich hauptsächlich dem zivilen Katastrophenschutz zuwenden; denn auf alle Aspekte kann ich aufgrund der Zeitvorgabe nicht eingehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 6. Oktober dieses Jahres titelte die „taz nord“: „Strahlender Untergang“. Weiter heißt es dort:
„Bei Störfällen in den Meilern an der Elbe ist Schleswig-Holstein hilflos“
weil die Planungen für den Katastrophenschutz unzureichend sind.
Ich wollte das nicht glauben, stieß jedoch beim Durcharbeiten der Antwort auf diese Große Anfrage auf Aussagen, die mich an dem dort geschilderten Katastrophenschutz zweifeln lassen. Ich möchte das an ein paar Beispielen belegen.
Die Einsatzmittel in einem Katastrophenschutzfall sind hauptsächlich die ABC-Dienst- beziehungsweise Löschzüge Gefahrgut der Feuerwehren in unserem Lande. Das sind die eigentlichen Kräfte, die an vorderster Stelle im Katastrophenfall eingesetzt werden. Das Bundesamt für den Bevölkerungsschutz ist in der heutigen Zeit nur noch in geringem Umfang beteiligt und besteht zur Hauptsache aus freiwilligen Helferinnen und Helfern. Dort gibt es eine Analytische und eine Medizinische Taskforce. Die Bundeswehr, die sich zu einem sehr großen Teil aus Schleswig-Holstein zurückzieht, steht mit ihren ABC-Zügen nun auch nicht mehr zur Verfügung beziehungsweise hat längere Anfahrtswege.
Auf die Frage, ob der Einsatz dieser Kräfte bei atomaren Unfällen freiwillig oder verpflichtend sei, gibt es die Antwort, der Einsatz sei verpflichtend; verwiesen wird auf die §§ 12 und 15 des Landeska
tastrophenschutzgesetzes. Leider haben sich insoweit Veränderungen ergeben. Nur zum Teil sind die Helferinnen und Helfer in den Gefahrgutzügen nach § 8 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz verpflichtet. Ein Großteil ist freiwillig verpflichtet. Diese Helferinnen und Helfer können sofort und unmittelbar ihren Austritt erklären. Das ist anders als bei den auf der Grundlage der Wehrpflicht Verpflichteten, die ohne Zustimmung der Kreisverwaltung beziehungsweise des Kreiswehrersatzamtes nicht entpflichtet werden konnten. Unter anderem die Abschaffung der Wehrpflicht hat dazu geführt, dass die in der Antwort enthaltenen Zahlen über die Stärke der Verbände schon überholt sind. Im Schnitt müssen diese Zahlen um 20 % reduziert werden, um auf ein realistisches Maß zu kommen. Das haben zumindest meine Recherchen ergeben.
Zu den Jodtabletten wird ausgeführt, dass in der Fernzone für Maßnahmen der Jodtablettenausgabe in den Nichtreaktorkreisen entsprechende Regelungen vorgehalten würden. Das ist meines Wissens nicht so. Die Jodtabletten werden, wie an anderer Stelle in der Antwort dargestellt, in der Hindenburgkaserne Neumünster zentral vorrätig gehalten. Eine Regelung zur Vergabe der Jodtabletten soll in den Kreisen nicht vorliegen.
An dieser Stelle möchte ich meinen Dank denjenigen sagen, die mich bei den Nachforschungen unterstützt haben. Es ist doch gut, wenn man in der Feuerwehr gut vernetzt ist.
In der Antwort auf Frage 8 wird weiter ausgeführt, dass die Alarmierung mit dem Warnmittel Sirene erfolge. Das ist problematisch, da viele Sirenen Anfang der 90er-Jahre abgebaut wurden, nachdem der Bund sich aus der Unterhaltung der Anlagen zurückgezogen hatte. Sie können davon ausgehen, dass in vielen Landesteilen Sirenenalarm nicht mehr zu hören ist. Angesichts dessen stellt sich mir die Frage: Wie ist sichergestellt, dass in diesen Teilen des Landes die Bevölkerung alarmiert wird? Gibt es dort zum Beispiel einen Einsatzplan für Lautsprecherdurchsagen?
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Beispiele sollen meine Zweifel belegen, ob das Katastrophenschutzkonzept noch dem neuesten Stand der Erkenntnisse entspricht. Ich habe meine Zweifel, die ich in meinem Beitrag auch begründet habe. In dieser Situation ist es doch geradezu fatal, die Schließung der Katastrophenschutzforschungsstelle weiter zu betreiben.
Das dortige Wissen wird benötigt, um den Bevölkerungsschutz zu optimieren. Die Konzentration auf spezielle Fragestellungen in anderen Fachbereichen reicht meines Erachtens nicht aus. Politik und Katastrophenschutzplanung benötigen gebündeltes Wissen, das abgefragt werden kann. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Bevölkerung vor den Gefahren, welche von der bisherigen Atompolitik ausgehen, nur unzureichend geschützt ist. Die wirtschaftlichen Vorteile für unser Land als Standort von Atomkraftwerken stehen offensichtlich in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen und Kosten für den Bevölkerungsschutz, mit denen wir vom Bund und den Energiekonzernen weitgehend alleingelassen werden.
Was für ein Glück, dass wir auf dem Weg der Energiewende sind! Solange in Schleswig-Holstein jedoch noch ein Atomkraftwerk in Betrieb ist, muss es auch die optimale Planung für einen hoffentlich nicht eintretenden Katastrophenfall geben, damit die Bevölkerung vor diesem mit aller Kraft geschützt wird.
Mosaiksteinartig ist eine schleichende Schwächung des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein zu verzeichnen. Dies können wir nur stoppen, indem wir den Katastrophenschutz in all seinen Facetten wieder auf die politische Agenda setzen und stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gäbe noch viel zu sagen; das sollten wir im zuständigen Ausschuss tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir schon gedacht, wenn du als Dritter drankommst, dann ist das Gesetz erläutert worden, und auf die positiven Aspekte des Gesetzes ist auch schon hingewiesen worden. Ich möchte mir das Gesetz auch mal aus der politischen Sicht vornehmen.
Mit diesem Gesetzentwurf soll dazu beigetragen werden, ein Überangebot an Spielhallen zu verhindern und durch Auflagen beim Betrieb von Spielhallen etwas für den Spieler- und Jugendschutz sowie die Suchtprävention zu tun. Dieses Ansinnen ist richtig. Der wirklich lobenswerte Gesetzentwurf soll allerdings nur den Deckmantel über das nun wirklich missratene Glücksspielgesetz legen und von dessen schädlichen Inhalten ablenken.
Den Anstoß zu diesem Gesetzentwurf hat sicherlich der gemeinsame Antrag von Rot-Grün beziehungsweise Grün-Rot „Neuregelung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und eine Verschärfung der Spielverordnung“ - das war die Drucksache vom 29. Juni 2011 - gegeben. Es ist richtig und lobenswert, dass sich die Regierungsfraktionen inhaltlich daran orientiert haben.
Die in unserem Antrag erhobenen Forderungen für ein Spielhallengesetz finden sich in diesem vorliegenden Gesetzesentwurf wieder. Ja, er greift darüber hinaus weitere Regelungen auf, die man zum Beispiel in bereits bestehenden Spielhallengesetzen anderer Länder wiederfinden kann. Und das ist auch gut so.
Abstandsregelungen zu Einrichtungen, zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen und zu bereits bestehenden Unternehmen, Einschränkung von Werbung, Sozialkonzepte, um der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen, sind nur einige der im Gesetzentwurf zu findenden Regelungen. Inwieweit sie ausreichen, modifiziert oder noch ergänzt werden müssen, werden wir im Ausschuss noch beraten müssen. Dazu werden wir sicherlich, so hoffe ich, auch die von dem Gesetz Betroffenen anhören.
Mich hat schon überrascht, dass es bei der innigen Liebe der Regierungsfraktionen zum Glücksspiel auch von dort eine Forderung nach Vorlage dieses Gesetzentwurfs derRegierung gab. Ich verstehe dies als Zugeständnis gegenüber denen in der CDUFraktion, die sich mit dem Glücksspielgesetz nicht wirklich anfreunden konnten.
Wie ich darauf komme? - Ein Artikel in der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ mit der Überschrift „Wir sind nicht auf dem Weg zu einem Las Vegas des Nordens“ brachte mich darauf. In diesem Artikel betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Callsen - ich zitiere -, dass das Land mit der weitreichenden Liberalisierung „nicht auf dem Weg zu einem Las Vegas des Nordens ist“. Mit einem neuen Spielhallengesetz werde die Landesregierung den Jugend- und Spielerschutz verbessern und den Bau neuer Spielhallen begrenzen. „Die beiden Gesetze müssen zusammen gesehen werden. Gemeinsam wird beim Spielrecht ein Schuh daraus.“
Der Minister hat vorhin in seiner Rede darauf auch Bezug genommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Sie wirklich, dass ein Spielhallengesetz etwas daran ändern wird, dass es hier im Land künftig drunter und drüber gehen wird, bei all den Angeboten, die die Glücksspielindustrie nach Schleswig-Holstein bringen wird? - Ich glaube, so manch einer wird sich nach der Zeit zurücksehnen, als es noch kein bundesweit isoliertes Glücksspielgesetz in SchleswigHolstein gab. Diesem entstehenden Las Vegas des Nordens wird auch ein Spielhallengesetz nichts anhaben können. Es handelt sich mehr um einen selbstformulierten Ablassbrief, um die Sünde des Glücksspielgesetzes zu verstecken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dieses Thema ist insgesamt so kompakt, dass man heute hier noch viele Dinge ansprechen könnte. Ich glaube aber, die Zeit wird dafür nicht ausreichen. Deshalb möchte ich mich auf einige wenige Punkte beschränken.
Als Antwort auf Sie, Herr Kalinka: Bekämpfung von Sucht bleibt unser uneingeschränktes Ziel. Ich glaube aber, die beste Form der Suchtbekämpfung ist, Sucht gar nicht erst entstehen zu lassen. Darin liegt die unterschiedliche Philosophie, die wir hierzu vertreten.
Wir haben auch nie gesagt, dass der Entwurf für den Staatsvertrag von uns als gut empfunden wird. Unser Ziel ist aber nach wie vor, eine einheitliche Regelung zu erreichen. Wir fordern alle Beteiligten auf, aufeinander zuzugehen. Das kann aber nicht bedeuten, dass wir sagen: Wir haben die Weisheit mit Löffeln gefressen, deshalb müsst Ihr das übernehmen, was wir hier entworfen haben, und alles
andere zählt nicht. Dazu gehört, dass sich beide Seiten bewegen.
Es gibt auch eine unterschiedliche Philosophie in der Herangehensweise. Natürlich kann man sagen, die Einnahmen sind uns wichtig. Auch mir sind die Einnahmen natürlich wichtig. Aber die Philosophie, die wir bei der Frage des Nichtraucherschutzes verfolgt haben, gefällt mir einfach besser. Damit haben wir eher zum Wohle der Gesellschaft gehandelt: keine Werbung, Hochschwelligkeit, Aufklärung über Suchtgefahren et cetera pp. Das ist ein anderes Modell. Dieses andere Modell hätten wir uns sehr wohl auch in Sachen Glücksspiel vorstellen können: kontrolliert, aber zum Wohle der Gesellschaft.
Sie müssen auch eines bedenken: Wenn man eine Studie der Uni Hohenstein betrachtet, zeigt sie, dass die Ausgaben, die volkswirtschaftlich diesem Bereich, dem Schaden durch das Glücksspiel, zuzuordnen sind, mittlerweile bei 300 Millionen € liegen. Das ist heute, in der jetzigen Form, schon so. Das bezieht sich auf Arbeitsplätze, den Schaden dadurch, dass Leute keiner Arbeit nachgehen können, und auf Aufwendungen für therapeutische Maßnahmen. Das sind Sachen, die man auch vor Augen haben muss, wenn man über Einnahmen redet.
Es gibt auch parlamentarische Fragen, die bis heute nicht geklärt worden sind. Nach wie vor ist die Frage offen, wie hoch die Einnahmen, mit denen wir rechnen können, tatsächlich sind. In welchem Verhältnis stehen sie zum volkswirtschaftlichen Schaden, der entstehen kann?
Eine weitere Frage ist: Wer sind denn nun tatsächlich die Interessenten, die sich hier schon gemeldet haben. Nun wurde uns heute Morgen von der Landesregierung gesagt, der Datenschutz verbiete es, uns das hier im Parlament zu sagen. Ich habe aber immer das Beispiel Großbritannien im Blick, wo die Leute auch eine Zeit lang da gewesen sind, dann aber wieder nach Malta zurückgegangen sind, weil sie dort weniger Abgaben haben.
Aber gern doch.
heute Morgen gesagt hat, es handle sich um etwa 20 Interessenten, die sich bisher gemeldet haben?
- Aber die Namen könnten sie uns nicht nennen, haben sie gesagt.
- Selbstverständlich nicht.- Mehr habe ich eben nicht gesagt. Ich habe gesagt, dem Parlament liegen zwar Angaben vor - Herr Arp hat einmal von 40 gesprochen, die Regierung hat heute Morgen von 20 gesprochen -, aber belegbar ist das bisher nicht.
Ja.
- Nein.
Ich habe nur gesagt, dass ich das bisher nicht nachvollziehen kann. Mir ist es nicht möglich zu überprüfen, inwieweit Anfragen vorliegen und wie ich mit dieser Zahl umgehen soll.
Eine andere Frage ist in diesem Zusammenhang natürlich auch noch zu stellen: Wie sieht das tatsächlich mit der Bilanz der Arbeitsplätze aus?
Etwas anderes ist es natürlich auch, darüber nachzudenken, wie die anderen Bundesländer darauf reagieren werden. Wir können der Gesetzesbegründung zu § 35 entnehmen, dass es künftig auch nicht auszuschließen ist, dass es gewerbliche Vermittler geben wird, die in anderen Bundesländern unsere Lotterien und Glücksspiele anbieten werden. Die kassieren dann letztlich für Schleswig-Holstein in anderen Bundesländern. Wie ist es dann mit dem Finanzausgleich. Ich als Bundesland würde da auf die Idee kommen, darüber noch einmal erneut reden zu wollen.
Also noch einmal: Wir Sozialdemokraten wollen dieses Gesetz in dieser Form nicht. Wir wollen weiterhin, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung mit den Bundesländern kommen. Ich denke, über In
halte ließe sich noch gut verhandeln und diskutieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der SPD-Landtagsfraktion möchte ich mich erst einmal beim Finanzminister und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes bedanken, die zu diesem Bericht beigetragen haben. Er stellt für uns eine gute Grundlage für die weitere Anhörung und Diskussion im Ausschuss dar. Und es war sicher nicht einfach, einen so komplexen Bericht zusammenzustellen. Ich freue mich besonders, dass der steuerrechtliche Teil und auch der Teil zur Sozialversicherungspflicht so ausführlich dargestellt ist, dass man damit etwas anfangen kann, auch wenn es vielleicht etwas dröge ist. Er ist eine gute Grundlage.
Der Bericht macht deutlich, dass wir hier in Schleswig-Holstein eine Gesellschaft von wirklich aktiven Bürgerinnen und Bürgern haben: Laut vorliegendem Bericht waren 2009 fast 900.000 Personen ehrenamtlich tätig. Sie haben alle zusammen insgesamt 185 Millionen Stunden im Jahr erbracht. Das ist eine Leistung, die für unser Land unverzichtbar ist. Übrigens sind auf einer Veranstaltung der Bürgerstiftung im Frühjahr dieses Jahres in Ahrensburg ähnliche Ergebnisse aus einer Befragung vorgetragen worden. Interessant war für mich das Ergebnis, dass viele Befragte ihre Tätigkeit nicht als Ehrenamt betrachten, sondern als freiwillige Arbeit.
Lassen Sie mich an dieser Stelle - insbesondere im Namen meiner Fraktion - denen Dank sagen, die diese freiwillige Arbeit für unser Land leisten. An einer Dankeskultur für das Ehrenamt fehlt es nicht in unserem Land. Ein jeder von uns hat beim Überbringen von Grußworten oder auf Jubiläen sicher schon aus voller Überzeugung Dank ausgesprochen. Der Landtag sagt auch Dank durch die Vergabe des Bürgerpreises, und ich denke, eine Lieblingsbeschäftigung unseres Ministerpräsidenten ist es zu Recht, ehrenamtlich Tätigen Dank zu sagen, indem er sie auszeichnet. Die Anerkennung ist sicher eine wichtige Form der Motivation für das Ehrenamt.
Ich weiß jedoch, Worte reichen nicht immer aus. Auch die in dem Bericht dargestellten Motivationsgründe, wie zum Beispiel ,,Sie wollen die Gesellschaft mit gestalten“, reichen dann nicht, wenn diese engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Praxis immer wieder auf Schwierigkeiten stoßen. Es liegt an uns, der Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dem Engagement nichts mehr im Wege steht.
Darauf zielt unser Antrag ab. Er enthält eine Reihe von sehr konkreten Maßnahmen zur Unterstützung des Ehrenamts. Ich empfehle, sich unseren Antrag noch einmal sehr aufmerksam durchzulesen.
Auch die Landesregierung hat die Bedeutung und den außerordentlichen volkswirtschaftlichen Nutzen in ihrem Bericht hervorgehoben. Die Aufgabe von uns ist jedoch, auch wenn ich vielen Ausführungen zustimmen kann, kritisch zu hinterfragen. Verwundert hat mich der Bericht auf Seite 11.
„Wenn die hauptamtliche Arbeit nicht ausreichend, umfassend und kompetent besetzt ist, dann hat das Ehrenamt kein Fundament. In der Folge bedeutet dies einen Rückgang im Engagement.“
Diesen Satz kann ich voll und ganz unterstreichen. Sie betonen sogar auf Seite 33:
„Auch für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gilt, dass ehrenamtliche Tätigkeiten hauptamtliche Strukturen benötigen.“
Nur: Die Landesregierung hat bisher genau gegenteilig gehandelt.
Die Beschlüsse zum letzten Haushalt haben das Fundament des Ehrenamtes getroffen. Ich kann Ihnen ein paar Beispiele nicht ersparen. Sie haben die Sozialverträge um 15 % gekürzt. Dadurch sind die Selbsthilfekontaktstellen in Gefahr. Sie haben die Unterstützung der Mädchentreffs komplett gestrichen. Die Jugendverbände müssen ihre Arbeit aufgrund starker Kürzungen verändern. Beim Kinderschutzbund haben Sie auch nicht haltgemacht und sogar die Landesinitiative Bürgergesellschaft erhält 10 % weniger Zuschüsse. Sie haben hier überall eingespart und damit das Ehrenamt getroffen. Es mussten Mitarbeiter entlassen, Projekte gestrichen und Angebote reduziert werden. So mussten in diesem Jahr hauptamtlich unterstützte Strukturen zurückgefahren werden. Damit haben Sie das ehrenamtliche Engagement stark gefährdet.
Die Landesregierung könnte die Attraktivität des Ehrenamtes gerade für jüngere Menschen steigern. Dann darf man aber nicht bei den Jugendfreiwilligendiensten sparen. Das ist oft der erste Kontakt zum bürgerschaftlichen Engagement und kann Jugendliche dafür begeistern.
Gleichzeitig verlagert die Landesregierung staatliche Aufgaben auf das Ehrenamt. Im Rahmen der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes ist ehrenamtliche Arbeit konkret installiert worden. Hier gilt auch nicht das Subsidiaritätsprinzip, da das Ehrenamt nicht überall die erforderliche Professionalität erbringen kann. Laien können gelernte Fachkräfte unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
Es gäbe noch viel zu dem Bericht zu sagen. Allein die gewährte Redezeit reicht bei Weitem nicht aus.
Zur Freiwilligen Feuerwehr noch eine kurze Anmerkung: Unter Punkt 2.2.3 „Neue Maßnahmen“ berichten sie über die Auszeichnung für Firmen als Partner der Feuerwehr und dass sich das Mitglied der Feuerwehr auch an dem Ort seiner Arbeitsstätte zur Verfügung stellen kann. Das sind durchaus sinnvolle Maßnahmen, doch neu sind sie bei Weitem nicht. Es gibt sie bereits seit zehn Jahren.
Wirklich gute Vorschläge für neue Maßnahmen finden Sie in der vorliegenden Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes. Da finden Sie sehr konkrete Möglichkeiten, die die freiwillige Arbeit der Feuerwehren im Land gut unterstützen würden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst ein herzliches Dankeschön an die Landesregierung für die vorgelegten Berichte. Gestatten Sie mir, meine Rede heute aus einem anderen Blickwinkel vorzutragen; der Tagesordnungspunkt ist wirklich recht vielseitig.
Die Zeit der Bundis und Zivis ist vorbei, heute beginnt die Zeit der Bufdis. Heute ist ein historischer Tag. Ab heute gibt es keine Wehrpflicht mehr, beziehungsweise sie ist ausgesetzt - für viele junge Männer ein Tag der Freude.
Doch die schnelle Aussetzung der Wehrpflicht und damit das Ende des Zivildienstes haben in den letzten Monaten für viel Unruhe in sozialen Einrichtungen gesorgt. In Schleswig-Holstein fehlen rund 3.400 Zivildienststellen. Davon sind besonders die Pflege - und die Betreuungsdienste betroffen.
Die SPD hat immer ein Gesamtkonzept für die Zeit nach dem Zivildienst gefordert. Unser Vorschlag zur Weiterentwicklung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste wäre der richtige Weg gewesen. Statt die Plätze im FSJ und FÖJ zu kürzen, hätten sie nach unserer Meinung besser aufgestockt werden sollen.
Denn FSJ und FÖJ sind so nachgefragt, dass viele Jugendliche in der Vergangenheit auf einen Platz warten mussten. Daneben brauchen wir Anreize und gute Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und vor allem eine vernünftige Strategie für mehr Fachkräfte in den sozialen Berufen. Stattdessen wurden teure und überflüssige Doppelstrukturen mit dem neuen Bundesfreiwilligendienst geschaffen, der die zivilgesellschaftlichen Träger außen vorlässt. Zudem hat sich die Bundesregierung verrechnet. 35.000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst sollen besetzt werden. Lediglich 3.000 Verträge wurden bisher abgeschlossen, darüber hinaus 14.300 Zivildienstverträge verlängert.
Heute, zum Start, sind noch viele Fragen ungeklärt, und auch der Kindergeldbezug hat noch keine rechtliche Verankerung. Das ist ein Schnellschuss und handwerklicher Murks, der Freiwillige und Träger verunsichert.
Die Landesregierung schätzt in ihrem Bericht die Auswirkungen auf den Katastrophenschutz als gering ein. Ich teile diese Einschätzung nicht. Ein Teil der jetzt Freiwilligen, zum Beispiel die beim THW verpflichteten Helfer, war früher selbst über die Freistellung vom Wehrdienst verpflichtet. Diese Motivation wird künftig wegfallen.
Hinzu kommt, dass ein Teil der freiwillig verpflichteten Helfer vorher selbst Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet hat und sich nach Ableistung dieser Dienstpflicht gern weiter ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagieren wollte. Auch diese Motivation fällt weg.
So werden auch beim Katastrophenschutz Lücken entstehen, die der Bundesfreiwilligendienst aufgrund seiner Struktur als Ganztagsdienst nicht so einfach stopfen kann.
Ich meine, die Landesregierung hat die Problematik, die auf uns nun zukommt, noch nicht voll erfasst. Ihr Bericht und Konzept hat viele Lücken. Wir müssen im Sozial- sowie Innen- und Rechtsausschuss die Folgen des heutigen Tages weiter diskutieren und auch im Rahmen der Anträge zum Ehrenamt, zu denen wir schon viele Stellungnahmen erhalten haben, darüber sprechen, wie wir bürgerschaftliches Engagement für alle und auch für junge Männer attraktiver gestalten und honorieren können.
Das Ende der Wehrpflicht hat auch Konsequenzen für die Hochschulen. Wenn künftig viele junge Männer statt in die Kaserne in die Hörsäle eilen, muss dort mehr Platz geschaffen werden. Das wird sich in fünf Jahren besonders verschärfen, weil der Übergang auf das G 8, so wie das alle Bundesländer machen, 2016 zu einem Doppeljahrgang an den Hochschulen führen wird. Hamburg hatte im vergangenen Jahr knapp 60 % Zuwachs bei den Erstsemestern.
Das Ministerium geht von 1.300 bis 1.700 zusätzlichen Studienbewerbern wegen des Fortfalls der Wehrpflicht aus. Es hofft aber auf eine Entlastung durch die Freiwilligendienste. Da sollte man besser keine allzu großen Hoffnungen hegen. Derzeit spricht wenig dafür, dass die Abiturienten, außer wenn sie vielleicht Wartezeiten bis zur Einschrei
bung in ein zugangsbeschränktes Fach überbrücken wollen, scharenweise in diese Dienste streben werden.
Es ist auch gut so, dass wir mehr Studierende und damit künftige Lehrer, Ärzte und so weiter haben; denn Deutschland hat zu wenig Hochschulabsolventen. Daher wird das Land gemeinsam mit dem Bund diese finanzielle Belastung von rund 17 Millionen € schultern müssen, auch wenn uns das schwerfällt und wenn der weitere Ausbau der Bologna-Strukturen den Hochschulen viel abverlangt, wie der Bericht über die Masterstudiengänge zeigt.
Die beiden Berichte zum Hochschulausbau sollten im Bildungsausschuss weiter erörtert werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute mit dem Entwurf des schleswigholsteinischen Glücksspielgesetzes ein besonders bemerkenswertes Gesetz. Warum bemerkenswert? Bemerkenswert nicht nur, weil es noch immer handwerklich schlecht gemacht ist, sondern weil es ein Gesetz ist, mit dem einige Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen ohne Rücksicht auf Verluste bestimmte Klientelinteressen bedienen wollen und damit gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landes handeln.
Es verwundert schon ein wenig: Wie viel Zeit benötigt die FDP denn noch, um zu verstehen, dass es vor allem ihrer Klientelpolitik geschuldet ist, dass sie all ihre Glaubwürdigkeit eingebüßt hat und darum am laufenden Band Wahlen verliert?
Völlig unverständlich ist aber, dass eine Partei wie die CDU, die über eine klare ordnungspolitische Tradition und Wertorientierung verfügt, kurz davor ist zuzulassen, dass es zu einer Kommerzialisierung des Glücksspiels und zu einer Isolierung des Landes kommt. Konsequent wäre es, das Las Vegas in Wacken oder Strande zu errichten.
Die Anhörung und die Arbeit in den Ausschüssen haben eindrucksvoll einige Punkte aufgezeigt, die ich hier noch einmal zusammenfassen möchte. Ich möchte an dieser Stelle jedoch auch der Ausschussgeschäftsführung für die umfassende Zusammenstellung der Synopse danken, was sicherlich eine Heidenarbeit, aber für uns sehr hilfreich war.
Das Gesetz würde zu einem Einbruch der Einnahmen führen. Die heute von Lotto für das Land bereitgestellten 100 Millionen € würden wegfallen, da das Gesetz zum Ende der ausschließlich staatlichen Lotterieregelung führen würde und der Steuersatz von 1 bis 2 % auf den Umsatz viel zu niedrig ist, um überhaupt nennenswertes Beträge zu generieren.
Dies kann gerade in Zeiten knapper Kassen nicht im Interesse des Landes sein. Mehreinnahmen würde es mit dem Gesetz in keinem Fall geben. Betroffen von Einnahmeverlusten wären vor allem der Breitensport, die Wohlfahrtsorganisationen, die Kunst und Kultur sowie der Umwelt- und Denkmalschutz. Auch auf explizite Nachfragen während der Anhörungen konnten selbst die Anbieter nicht etwas zu den Einnahmeerwartungen sagen.
Das Gesetz würde zu einer maßlosen Kommerzialisierung des Glücksspiels führen. In einem solchen Las Vegas des Nordens wären die Schleswig-Holsteiner mit einer Flut von aggressiven, suchtgefährdenden Glücksspielangeboten konfrontiert.
Erhebliche soziale Kollateralschäden wären die Folge. Wenn Sie bei der Anhörung dabei gewesen wären, hätten Sie gewusst, dass auch online durchaus Dinge zu ordnen sind. Das haben wir da zumindest zu hören bekommen.
Dies alles nur, damit einige Politiker ihr Klientel befriedigen können. Wenn dieselben Politiker jetzt verkünden, sie wollten mehr für die Suchtprävention tun, ist das entweder an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten oder aber geradezu folgerichtig, denn sie müssen schon jetzt für die vielen neuen Spielsüchtigen Sorge tragen, für die sie selbst verantwortlich sein werden.
Das bisherige Suchthilfesystem wird das kaum noch leisten können.
Das Gesetz ist europarechtswidrig und verfassungswidrig, denn der angestrebte Alleingang ist das Gegenteil einer kohärenten Glücksspielregelung, welche insbesondere vom EuGH gefordert wird. Der Alleingang würde Schleswig-Holstein nicht nur im Kreis der Bundesländer isolieren, sondern auch auf gefährliches Terrain bringen. Beabsichtigt ist, dass zum Beispiel Lotterieanbieter von Schleswig-Holstein aus in ganz Deutschland tätig werden und Einnahmen in das Las Vegas des Nordens lenken. Das ist und bleibt aber illegal, und die anderen Länder werden es nicht akzeptieren, dass es zu einem solchen inoffiziellen Länderfinanzausgleich kommt.
Aus diesem Grund sind die gehandelten Zahlen im Hinblick auf Mehreinnahmen schlichtweg eins: Phantomzahlen. Jetzt in Schleswig-Holstein illegal handelnde Anbieter sollen legalisiert werden, um dann kontrolliert in anderen Bundesländern illegal Lotterien und Wetten anzubieten. - Das kann doch nicht wahr sein!
Im Übrigen ist im Hinblick auf die EU darauf hinzuweisen, dass die Notifizierung nur ein Informationsverfahren und eben kein Genehmigungsverfahren ist. Die EU-Kommission hat hier schlicht nichts zu genehmigen. Das Gesetz gefährdet fast 5.000 Arbeitsplätze, weil das Risiko billigend in Kauf genommen wird, dass die schleswig-holsteinische Lottogesellschaft nicht mehr im Lottoblock bleiben kann. In einem solchen Fall gäbe es in Schleswig-Holstein das bewährte Lotto nicht mehr. Damit würde ein zentrales Standbein der Lottoannahmestellen wegbrechen - und dies nur, damit kommerzielle Wett- und Kasinoanbieter von Steueroasen aus nach Schleswig-Holstein expandieren können? - Eine solche Politik kann nicht Aufgabe eines Mittelstandsbeauftragten der Landesregierung sein.
Mittlerweile liegt die Drucksache 17/1640 vor, die die von den Fraktionen der CDU und FDP avisierten Änderungen des Glücksspielgesetzes enthält. Nach wie vor kann unter anderem ein alleiniger Veranstalter von Lotterien eine betraute privatrechtliche Gesellschaft sein. Laut EU-Kommission ist die entsprechende Konzession nach einem europa
weiten Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Wie auf dieser Grundlage von einem Bemühen, die Arbeitsplätze bei Nordwest Lotto zu sichern, noch die Rede sein kann, bleibt ein Geheimnis.
Der Alleingang unseres Landes ist der falsche Weg. Das Glücksspielgesetz ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen und kohärenten Glücksspielregelung. Wir appellieren an jeden einzelnen Abgeordneten in diesem Haus: Schauen Sie sich alle Fakten genau an! Hinterfragen Sie jedes Argument! Lassen Sie sich nicht von Klientelinteressen vereinnahmen! Entscheiden Sie sich gegen die Kommerzialisierung des Glücksspiels, welche die Suchtgefahren steigert, die Einnahmen des Landes gefährdet und Schleswig-Holstein isoliert! Unser Land darf nicht zum Las Vegas des Nordens werden.
Ich möchte mit einer kurzen einleitenden Bemerkung beginnen. Ich glaube, zum Thema Spielhallen habe ich so gut wie gar nichts gesagt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Chance, wenn es eine dritte Lesung gibt, denn es ist noch ein ganzes Paket von Anhörungsmaterialien auszuwerten. So lange liegen
diese Materialien noch nicht vor. Herr Arp, es ist schade, dass Sie nicht dabei waren. Sonst würden Sie wissen, warum ich an vielen Dingen, die hier vorgetragen wurden, immer noch meine Zweifel habe.
Das beginnt mit der Suchtgefährdung. Uns wurde sehr deutlich gemacht, dass ein sehr hohes Suchtpotenzial besteht. Wenn Sie anbieten, dass ein bestimmter Anteil von dem, was mehr eingenommen wird, der Suchtprävention zugute kommen soll, dann kann ich das nicht berechnen, denn keiner der anwesenden Anbieter konnte mir sagen, welche Umsätze letztlich zu erzielen sein werden. Wenn die Anbieter das nicht sagen können, dann frage ich mich: Werden die Umsätze überhaupt erhöht? Inwieweit werden tatsächlich Gelder fließen? Schreiben Sie in den Gesetzentwurf hinein, dass Sie einen Mindestbeitrag garantieren. Das wäre eine ganz andere Sichtweise.
Auch die rechtlichen Fragen waren sehr strittig. Hätte die FDP nicht zu guter Letzt noch ein Institut nachgemeldet, dann wären sich die anderen beiden Institute sehr einig darin gewesen, was zum Beispiel die rechtliche Betrachtungsweise von Lotto und Toto angeht. Auch hier wurde deutlich, dass Lotto und Toto gefährdet sein können und dass zumindest die Gefahr besteht, dass sie aus dem LottoToto-Block rausfliegen könnten.
- Herr Kubicki, auch Sie waren leider nicht dabei. Sie können das nicht beurteilen.
- Aber Sie haben nicht an der Anhörung teilgenommen. Sie haben sich nicht angehört, was die Juristen dort von sich gegeben haben. Wenn Sie meinen, dass Sie in dieser Frage die Weisheit gefressen haben, dann können Sie das gern so haben. Ich bitte Sie aber: Wenn Sie schon der Sprecher Ihrer Fraktion sind, dann kommen Sie zu der nächsten Anhörung! Dann können Sie sich gern beteiligen und hier herumschimpfen. Damit habe ich dann kein Problem.
Für mich gibt es noch einige offene Punkte, die in der dicken Vorlage sind. Ich weiß zwar nicht, wie
wir das bis August alles klären wollen, aber wir werden unser Bestes tun. Schauen wir einmal, was dabei herauskommt!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dieser Tageszeit kann man auch noch Moin, Moin sagen.
- Okay, zu jeder Tageszeit.
Jedem, der sich mit der Gesetzesinitiative zum Glücksspiel auseinandersetzt, muss klar werden: Nicht der Schutz vor Sucht steht auf einmal im Vordergrund, sondern der freie Wettbewerb - koste er, was er wolle!
Dies ist ein Wertewandel im Umgang mit dem Glücksspiel in unserem Land Schleswig-Holstein als auch im Bund. Es geht schon lange nicht mehr um eine Liberalisierung des Glücksspiels, nein, es geht um eine Radikalisierung hier in SchleswigHolstein - Radikalisierung! -, weil die Gesetzesinitiative einiger aus den Regierungsfraktionen künftig alles, was auf dem Glücksspielmarkt möglich ist, hier zulassen wird. Das ist Las Vegas pur, mit allen dazugehörigen sozialen Folgen.
Der von unseren beiden parlamentarischen Glücksrittern, Herrn Kubicki und Herrn Arp, gewollte und unterstützte Alleingang Schleswig-Holsteins schafft das erste Mal in der jüngsten Geschichte Deutschlands zweierlei Recht für dessen Bürgerinnen und Bürger. Kleinstaaterei kann in Deutschland nicht erstrebenswert sein. Deren Folgen zum Beispiel beim Länderfinanzausgleich sind noch gar nicht absehbar. „Gleiches Recht für alle“ muss auch weiterhin gelten.
Die Europäische Union lässt ausdrücklich in dieser Frage unterschiedliche Vorgehensweisen zu. Aber wenn es innerhalb von Deutschland keine Einigung gibt, wird ganz Deutschland seine Position gegenüber der Europäischen Union nicht halten können. Die sozialen Folgen wären unabsehbar. Die Folgekosten muss die Gesellschaft tragen, während die Glücksspielraubritter dicke Gewinne einstreichen werden. Denn dies ist der wahre Grund dieser Gesetzesinitiative. Alle anderen vorgebrachten Gründe sollen davon lediglich ablenken.
Schwarz-Gelb ist wieder mal vorne weg, wenn es darum geht, Gewinne zu privatisieren und die Folgen der Allgemeinheit aufzubürden. Aber das ist nur konsequent, denn Ihre Philosophie lautet: Das Wohl weniger ist wichtiger als das Wohl aller. Dies allein reicht schon aus, um zu verstehen, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Wir wollen ein einheitliches Vorgehen, bundesweit. Dabei stellen wir nicht die Interessen der Glücksspielanbieter in den Vordergrund, sondern die der Allgemeinheit
dies auch, wenn uns einige Passagen in dem Entwurf des neuen Glückspielstaatsvertrags Bauchschmerzen verursachen.
Wir wollen zum Beispiel keine Netzsperren im Internet.
Auch ohne Netzsperren ist es technisch möglich, Onlinespiele im vernünftigen Rahmen zu kanalisieren. Andere Länder haben dies bereits vorgemacht. Wir halten es auch für nicht richtig, im neuen Glücksspielstaatsvertrag einen Paradigmenwechsel vorzunehmen. Für uns Sozialdemokraten hier in Schleswig-Holstein steht als Ziel immer noch der Schutz der Bevölkerung vor unseriösen Anbietern, vor den wirtschaftlichen Interessen Einzelner.
Seitens der Befürworter einer Radikalisierung des Glückspielangebots werden uns Vorteile genannt, die nach einem Blick in den Gesetzentwurf nicht haltbar sind. So wird davon gesprochen, dass man in Schleswig-Holstein Konzessionen vergeben will und nur die, die eine Konzession haben, können dann in Schleswig-Holstein Glücksspiele anbieten.
Meine Damen und Herren, Sie finden nicht einmal den Begriff Konzession in dem vorliegenden Entwurf. Stattdessen ist da von Genehmigungen die Rede, für die sicherlich eine Gebühr entrichtet werden muss. Dies ist jedoch nicht mit einer Konzessionsabgabe zu vergleichen. Und wenn Sie keine spezielle, in Schleswig-Holstein ausgestellte Genehmigung haben, so können Sie als Wettanbieter mit einer Zulassung eines anderen europäischen Staates trotzdem Ihre Wetten in Schleswig-Holstein anbieten.
Zwar gibt es keine einheitlichen europäischen Standards hinsichtlich Seriosität, Zuverlässigkeit und ethischer Mindestanforderungen für Anbieter von Wettgeschäften, aber der Gesetzentwurf fingiert einfach die Zuverlässigkeit jedes Wettanbieters, der mit einer, wie auch immer erworbenen Offshore-Konzession eines anderen europäischen Staates herumwedelt. Warum soll der sich dann auch noch hier niederlassen, wenn auf Malta nicht nur das Wetter erheblich besser ist?
Übrigens beurteilt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Mengozzi, die Zulassungspraxis einiger EU-Länder wie folgt - ich zitiere -:
,,...die geeignet sind, das gegenseitige Vertrauen (Art. 10 EG) auf das eine eventuelle Harmonisierung des Sektors oder zumindest das System der gegenseitigen Anerkennung der Erlaubnisse im Bereich des Glücksspiels gestützt werden müsste, selbst zu zerstören.“
In diesen Missbräuchen erkennt der Generalanwalt auch noch ein zusätzliches Argument für die Notwendigkeit, eine gegenseitige Anerkennung auszu
schließen. Und Anbieter solcher Art und Güte wollen Sie ernsthaft auf die Menschen in unserem Land loslassen?
Mit der Gesetzesvorlage möchte man, dass sich die Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein niederlassen. Dabei will man sie locken, indem man „nur“ einen Abgabensatz von 20 % der Bemessungsgrundlage erheben will. Die Bemessungsgrundlage ist der Rohertrag aus den angebotenen und durchgeführten Glückspielen. Eine Frage sei hier erlaubt: Kann ein Bundesgesetz durch ein Landesgesetz ausgehebelt werden? In § 17 des Renn-, Wett- und Lotteriegesetzes wird eine Abgabe von 16 2/3 % vom Umsatz vorgeschrieben. Sie finden diese Abgabe in gleicher Höhe auch im Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags wieder, eben genau aus diesem Grund, um Bundesrecht einzuhalten.
Ich habe mal gelernt: Bundesrecht geht vor Landesrecht. Gilt das heute nicht mehr?
Das Glücksspielgesetz kann diese Bundessteuer nicht aushebeln. Die von Ihnen versprochenen eigenen Erträge des Landes können im Übrigen nur dann generiert werden, wenn sich Land und Bund darauf einigen, dass zum Beispiel Sportwetten nicht unter das Renn-, Wett- und Lotteriegesetz fallen und daher eine Glücksspielabgabe des Landes erhoben werden kann. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei den Verhandlungen mit Herrn Schäuble. Es wäre übrigens das erste Mal, dass sich diese Regierung mit irgendwas in Berlin durchsetzen könnte.
In den geführten Diskussionen haben wir etwas über zusätzliche Einnahmen für das Land gehört. Herr Arp hatte diese einmal in einer Landtagsrede mit 60 Millionen € beziffert. Kein Glücksspielanbieter konnte uns während der Anhörung diese oder gar eine andere Summe als zusätzliche Einnahme bestätigen - trotz mehrmaliger Nachfrage während und auch außerhalb der Anhörung.
Gerade die Finanzpolitikerinnen und -politiker der Regierungsfraktionen hatten wegen der versprochenen Mehreinnahmen bereits förmlich das Eurozeichen in den Augen. Aber glauben Sie ernsthaft, dass wir mithilfe des Glücksspiels unsere finanzpolitischen Probleme lösen werden?
Die Einnahmen, die wir vielleicht tatsächlich zusätzlich erlangen sollten, benötigen wir dann für die Beseitigung der sozialen Folgeschäden. Da bleibt dann auch nichts mehr für den Sport übrig.
Ein weiteres Thema, das für Unsicherheit sorgt, ist das Lottomonopol. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Lottomonopol erhalten bleiben soll. Es stellt sich jedoch die dringende Frage, ob die EU bei einer eventuell eingereichten Klage dieses Monopol nicht aufheben würde. Gerade das Lottospiel ist aufgrund seiner Angebotsstruktur am wenigsten suchtgefährdend. Dies allein könnte für die EU Anlass sein, das Monopol zu kippen. Ich bin überzeugt, dass dies den Glücksspielanbietern auch bekannt ist. Sie werden nach einer gewissen Schamfrist dann auch in dieses Geschäft drängen wollen.
Eine Sicherung vorhandener Arbeitsplätze ist das nicht. Dies haben nicht nur wir, sondern auch sämtliche Betriebsräte der Lotterieunternehmen der Länder und die über 20.000 Annahmestellenleiter in Deutschland erkannt. Ein entsprechendes Schreiben liegt allen Abgeordneten vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte Sie mit diesen Details zum Entwurf des Glückspielgesetztes nicht langweilen. Mir liegt jedoch daran zu verdeutlichen, dass die Versprechungen, die uns seitens der Unterstützer der Glücksspielanbieter gemacht werden, sich in dem Gesetzesentwurf ganz anders darstellen. Geradezu verblüfft bin ich über das Verhalten des Mittelstandsbeauftragten. Für wen ist er nun eigentlich da - für die Großen im Glücksspiel oder für die kleinen und mittelständischen Lottoannahmestellen? Wir von der SPDFraktion haben die Einrichtung eines Mittelstandsbeauftragten von Anfang an für nicht akzeptabel gehalten. Wenn er jetzt sogar gegen die Interessen des Mittelstandes arbeitet - so war es in der öffentlichen Anhörung zu vernehmen -, dann wird noch einmal deutlich, wie überflüssig dieser Posten ist oder aber zumindest wie ungeeignet Herr Arp für diese Position ist.
Die Bedeutung der Annahmestellen im ländlichen Bereich ist in der Anhörung gut herübergekommen. Fallen diese künftig weg, was bei dem Vorhaben der Regierungsfraktionen ziemlich realistisch ist, wäre die Folge ein weiteres Sterben von Läden im ländlichen Bereich.
Sehr geehrte Damen und Herren, handeln Sie zum Wohle des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger! Wenn Sie die Einnahmen des Landes sichern und auf dieser Grundlage stärken wollen, dann schließen Sie sich dem Bestreben der anderen Bundesländer an! Auf dem Gebiet des Glücksspielwesens sind wir Schleswig-Holsteiner nur in der Ge
meinschaft aller Bundesländer stark. Daher bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin immer etwas irritiert, wenn wir hier über EU-Recht sprechen und behauptet wird, das EU-Recht ließe ein Glücksspielmonopol nicht zu. So, wie wir es in Deutschland gehalten haben, ist es nicht kohärent. Deswegen müssen wir, wenn wir es behalten wollen, nachbessern. Das ist das Entscheidende.
Es ist ein Unterschied, hier immer zu behaupten, es lasse dies nicht zu, und dennoch zu sagen, wenn wir es wollen, können wir es rechtlich so ausgestalten, dass es möglich ist. Dazu gehört auch der Part der Spielhallen, der insbesondere im Antrag der Grünen enthalten ist. Das ist auch der Grund, weswegen wir diesem Antrag der Grünen in allen seinen Punkten, die vorgetragen wurden, durchaus zustimmen können. Auch die SPD will eine Liberalisierung, jedoch keine Radikalisierung. Das der kleine Unterschied.
Wir haben den Eindruck, dass der Gesetzentwurf, der uns momentan vorliegt, eher eine Radikalisierung des Glücksspielmarktes bewirkt und weniger eine Liberalisierung. Es wird alles zugelassen, was auf dem Glücksspielmarkt möglich ist. Wir könnten sogar darauf wetten, ob der Ministerpräsident im Sommer noch Ministerpräsident ist. So weit geht das.
- Es ist völlig in Ordnung. Wir können das sehen. Aber es ist zurzeit illegal, Herr Ministerpräsident.
Ob wir das wirklich in dieser Form, wie es derzeit in England üblich ist, wollen, wage ich zu bezweifeln.
In vielen Zielen, die von allen Seiten genannt worden sind, stimmen wir durchaus überein. Ich höre von Suchtprävention. Ich höre von Jugendschutz. Das sind Dinge, die anscheinend alle wollen, die wir hier sind. Nur der Weg dorthin scheint unterschiedlich zu sein. Wir können uns eine Kanalisierung vorstellen. Ich könnte mir zum Beispiel auch vorstellen, dass auch durch den deutschen Lottoblock Online-Geschichten angeboten werden. Die Wege dorthin sind anders. Wir halten den Weg, wie er in dem Gesetzentwurf vorgegeben ist, für den gefährlicheren. Wir wollen gern einen liberalisierten Weg mitgehen, der Spielersucht berücksichtigt. An diesem Punkt sind wir noch auseinander.
Wenn man das wirklich will, was Sie wollen, muss man bereit sein, sich mit den anderen Ländern an einen Tisch zu setzen und zu gucken, ob diese Ziele nicht gemeinsam erreicht werden können. Das ist das, was wir mit dem Antrag heute erreichen wollen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Ihnen und Ihren Mitarbeitern sage ich herzlichen Dank für den Bericht. Wir haben diesen beantragt, weil wir nach den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dölp in der Kabinettspressekonferenz vom 10. Mai 2011 den Eindruck hatten, dass die Landesregierung trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009, der daraufhin erfolgten Freilassung von gefährlichen Sexualstraftätern im vergangenen Jahr und schließlich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung vom 10. Mai 2011 - um es vorsichtig zu formulieren - bisher nicht die Zeit gefunden hat, sich angemessen mit diesem Thema zu beschäftigen und - im Gegensatz zu andern Ländern - Antworten auf die Frage zu finden, was nun zu tun sei.
Ich bin dankbar für den Bericht, weil er den einen oder anderen Ansatz zeigt, über den man diskutieren wird. Ich hoffe, dass wir das später im Ausschuss vertiefen können.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 2009 war jedem Beobachter klar, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen und Vollzugspraxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland verändern müssen. Das, was das Bundesverfassungsgericht jetzt insbesondere zur Frage der Ausgestaltung des Vollzugs festgestellt hat, war ebenso vorhersehbar wie die Tatsache, dass dies mit Kosten für das Land verbunden sein wird.
Dass auch Regierungskreise mit einem Urteil in dieser Art gerechnet haben, mag man daran erken
nen, dass bereits am 25. März 2010, also vor über einem Jahr, die Justizstaatssekretäre der Länder mit den Vertretern des Bundesministeriums der Justiz über eine Reform der Sicherungsverwahrung konferierten. Von diesem Zeitpunkt an hätte ich erwartet, dass die Landesregierung mit ihren Schularbeiten begonnen hätte, um das zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich auch im Interesse unserer Bevölkerung umzusetzen. Herr Innenminister Schlie, er ist jetzt nicht da? - Doch, er sitzt bei der FDP. Herr Innenminister Schlie hatte bereits im August letzten Jahres den Vorschlag für eine länderübergreifende Lösung zur Unterbringung der zu entlassenden Altfälle aus der Sicherungsverwahrung gemacht.
Als dann am 10. Mai dieses Jahres der zuständige Justizstaatssekretär in einer Landespressekonferenz lediglich den Forderungskatalog des Bundesverfassungsgerichts vorstellte und auf keinerlei inhaltliche Fragen zu antworten wusste, war ich entsetzt. Ich empfand dieses Nichtstun der Landesregierung als armselig. Ich kann es mir auch nicht erklären, weiß ich doch die Fachlichkeit und Kreativität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium zu schätzen.
Hochgefährliche Straftäter dürfen künftig nur unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung genommen werden. Ebenso ist bei den Altfällen in jedem Fall zu prüfen, ob bei einer Freilassung künftige schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten des Betroffenen drohen würden. Nötig sei eine strikte Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Sicherungsverwahrung darf nur noch als letztes Mittel angeordnet werden. Nötige Therapien müssten schon während des vorangehenden Strafvollzugs beginnen und so intensiv betrieben werden, dass sie möglichst schon vor Ende der Strafhaft abgeschlossen werden können. Überdies muss künftig - wohlgemerkt - jährlich überprüft werden, ob die Voraussetzungen der Unterbringung noch vorliegen. Auf all dies haben die Betroffenen einen Rechtsanspruch. Hierfür benötigen wir qualifizierte Fachleute für Begutachtung und Therapie.
Wie ist Schleswig-Holstein hierauf vorbereitet? Dem international renommierten Leiter der Sektion für Sexualmedizin, Herrn Prof. Dr. Bosinski, wird in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 13. Januar 2011 von Frau Staatsekretärin Dr. Andreßen ernsthaft bescheinigt, Forschung und Lehre seien bei seiner Sektion nicht besonders ausgeprägt. Anschließend wurde ihm untersagt, Fragen nach den aus unserer Sicht unzureichenden Rahmenbe
dingungen seiner Arbeit und der Ausstattung seiner Einrichtung zu beantworten.
Aber gern.
- Ich weiß nicht, was das damit zu tun hat. Es tut mir leid. Wir sind jetzt mitten in einer Regierungszeit, in der die Verantwortung klar verteilt ist. Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was diese Frage zu bedeuten hat.
- Natürlich kann ich die Frage beantworten. Ich weiß aber nicht, in welchen Zusammenhang das hier gehört. Ich finde, das ist ziemlich aus dem Zusammenhang gerissen. Deshalb ist das völlig unnötig. Jeder, der hier sitzt, weiß, wer das ist.
- Ich kann das nicht als Vorwurf erkennen. Ich glaube, dass die Justiz in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet hat. Hier ist jedoch etwas, über das wir reden müssen. Das ist eine ganz normale Sache, Herr Kubicki. Das haben Sie früher in der Opposition nicht anders gemacht.
- Wahrscheinlich. Ich denke, ich sollte jetzt dazu kommen, für die SPD-Fraktion Vorschläge dahin gehend zu machen, was wir für Schleswig-Holstein aufgrund des vom Europäischen Gerichtshofs gefassten Urteils für notwendig erachten: eine qualitativ hochwertige Begutachtung der Straftäter vor ihrer Gerichtsverhandlung. Das ist etwas, was momentan nicht selbstverständlich ist. Ausreichende
therapeutische Angebote bereits während der Haftstrafe. Auch dies ist nicht in jedem Fall und immer geboten. Momentan erhalten diese Menschen im Schnitt einmal in der Woche Therapieangebote.
Ausreichende fachlich speziell geschulte psychologische Gutachterinnen und Gutachter, um die jedes Jahr zu erfolgenden Gutachten erstellen zu können, denn künftig wird es jedes Jahr erforderlich sein, ein Gutachten zu erstellen. Einrichtungen, die sich deutlich von Haftanstalten unterscheiden, der Bevölkerung jedoch auch Schutz gewähren. Ausreichende psychotherapeutische Angebote während der Sicherungsverwahrung. Als vorbeugenden Schutz einen Ausbau kostenfreier und anonymer Behandlungen zum Beispiel von Männern mit pädophilen Neigungen. Einen Ausbau der Sektion für Sexualmedizin, um Forschung und Entwicklung weiter ausbauen zu können. Ziel muss dabei insbesondere die Vorbeugung sein.
Das Ganze muss in Absprache mit den anderen Bundesländern, zumindest aber in Absprache mit den Nachbarländern erfolgen, damit wir als Land die Aufgabenlast und die Finanzen nicht allein schultern müssen. Hier stimmen wir vollkommen überein. Politisches Ziel ist, ausreichenden Schutz für die Bevölkerung zu erlangen bei gleichzeitiger Beachtung der Grundrechte, die das Bundesverfassungsgericht zu Recht auch den Sicherungsverwahrten zuspricht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich hätte natürlich gern zehn Minuten Zeit gehabt. Jedoch aufgrund der ausufernden Zahl von Anträgen zu dieser Landtagstagung hat der Ältestenrat zwei Tagesordnungspunkte zusammengefasst, die jeder für sich schon mehr als fünf Minuten Redezeit bedurft hätten. Gezwungenermaßen kann ich daher nicht auf alle erforderlichen Aspekte eingehen, wie es Frau Heinold gelingen konnte, und werde mich auf das Wesentliche konzentrieren und das eine oder andere vielleicht etwas plakativer darstellen müssen.
Begleitend zum Thema „Auswirkung der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten“ beraten wir hier einen Antrag der Grünen zur Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung. Zwar attestiert der Antragstext für Schleswig-Holstein ein generell gutes Angebot an Schuldner- und Insolvenzberatung, schlägt aber trotzdem vor, es zu verbessern. Ich teile diese Auffassung und die Aussage: Das Bessere ist der natürliche Feind des Guten, heißt es, und das gilt auch bei diesem Thema.
Es soll zunächst in Gesprächen mit IHK, Handwerkskammer und vielen anderen mehr der Bedarf für Selbstständige ausgelotet werden und später gegebenenfalls eine Schuldnerberatung bei der Inve
stitionsbank angesiedelt werden. Vielleicht wäre es besser, eine vorhandene Einrichtung, wie zum Beispiel „Lichtblick“ in Kiel, zu nutzen. Da gibt es schon etwas, das recht gut arbeitet. Wir sollten da einmal genauer hingucken. Vielleicht erübrigt sich dieser Punkt dann.
Des Weiteren sollen die Grundlagen für eine Überschuldungsstatistik geschaffen werden, und die Präventionsarbeit bei legalen und illegalen Konsum- und Glücksspielangeboten soll gestärkt werden. Vieles andere folgt, bis hin zur Überprüfung, ob Sparkassen tatsächlich ihre Selbstverpflichtung eingehalten haben und das „Konto für jedermann“ zur Verfügung steht.
Bei allem Verständnis für die gute Absicht, die hinter diesem Antrag steht, muss dieses Bündel an Vorschlägen gesichtet und strukturiert werden, bevor wir im Plenum darüber abstimmen können. Das finde ich zumindest. Hierzu ist eine Beratung in den Ausschüssen für Soziales und Wirtschaft das geeignete Instrument. Dorthin sollte dieser Antrag überwiesen werden, und dort werden wir sicherlich auch mehr Zeit haben, um den Antrag im Detail zu diskutieren. Ich finde übrigens, er ist unterstützenswert.
Für den Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen der Liberalisierung des Glückspiels auf das Suchtverhalten möchte ich mich bei Herrn Minister Garg und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ich denke, dieser Bericht ist in der weiteren Diskussion sehr hilfreich.