Meine Damen und Herren! Der
Im Gegenteil: Für diejenigen, die ihre Privatsphäre nicht öffentlich machen wollen, muss das Internet auch einen rechtlich geschützten Bereich bieten. Gerade angesichts der Bemühungen zur Verwirklichung von mehr Transparenz, mehr Informationsfreiheit und mehr Open Government bedarf es der Beachtung der schutzwürdigen Interessen Dritter. Transparent bedeutet nicht gläsern. Privatheit gehört zum Schutzgut des Gemeinwesens. Der
Ich möchte - das ist jetzt mein letzter Gedanke - es nicht versäumen, bei dieser Gelegenheit dem Landesbeauftragten für den
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/1489 lautet, der Landtag möge den Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den
2. Gibt es
wird per Kooperationsvereinbarung mit dem Landesbeauftragten für
Bericht des Ausschusses für Justiz,
Zu Ihrer Frage 2 antworte ich wie folgt: Es wurden keine Daten von Schülerinnen und Schülern an das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum JenaGöschwitz zum Zwecke der Anmeldung weitergeleitet. Eine derartige Weiterleitung würde gegen die geltenden
Bericht des Ausschusses für Justiz,
Es geht weiter mit Punkt 24, Drucksache 20/14235, einem Bericht des Ausschusses für Justiz,
[Bericht des Ausschusses für Justiz,
Punkt 28, Drucksache 20/14338, ebenfalls Bericht des Ausschusses für Justiz,
[Bericht des Ausschusses für Justiz,
Ich weiß wohl, dass die Forderung nach weiteren Kooperationen im Spannungsverhältnis steht zum Schutz eines Kernbereichs der Staatlichkeit selbstständiger Länder. Deswegen muss ein Land natürlich einen eigenen Rechnungshof, einen eigenen Staatsgerichtshof und wegen der engen Anbindung an das Parlament auch einen Beauftragten für den
Meine Damen und Herren, wenn wir über die Notwendigkeit des besseren Informationsaustausches reden, und ich halte das in diesem Zusammenhang für extrem wichtig, müssen wir auch konsequenterweise über den
dann vielleicht noch mal zurückkommen werden im Laufe der Diskussion, liebe Kollegen, gesagt hat, weil die Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch aller Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, sollte man eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich unterlassen, dann kann es das nicht nur hier für diesen eng begrenzten Sicherheitsbereich geben. Das Verbot der Totalerfassung gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, die auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen zu wahren ist - so richtig und zutreffend die Konferenz der
Meine Damen und Herren, selbst aus Verbraucherschutzsicht kann ich Ihrem Antrag nicht folgen. Ein unwissender Staat ist ein unnützer Staat, den keiner braucht. Alleinige Beratung des Bürgers nützt nichts, wenn den Bürger keiner schützt. Ein rechtlich gesichertes Zusammenwirken ist beim
Es ist nun eine Sache der Landesregierung, sich in der Sache zu positionieren. Eine Äußerung des stellvertretenden Ministerpräsidenten lässt mich hoffen. Christoph Matschie, im März dieses Jahres, Zitat: „Die Freiheit des Einzelnen, informationelle Selbstbestimmung und der
Das sind also alles Riesenprobleme und da halte ich es, ehrlich gesagt, für ziemlich paradox, wenn Verbindungsdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten klar eingegrenzt, in einer überschaubaren Anzahl von Fällen nicht nutzbar gemacht werden sollen, für kommerzielle Zwecke aber unbegrenzt millionenfach weiter ausgebeutet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat von einem „diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins“ gesprochen. Das zeigt im Begriff die meines Erachtens größte Gefahr für den
Der Staat, meine Damen und Herren, kann seinen Auftrag zur Gewährleistung der Sicherheit nur erfüllen, wenn er die Instrumente dazu erhält. Der Bundesgesetzgeber hat dazu den Auftrag, nicht wir. Die Sicherheitsbehörden haben den Bedarf angemahnt. Natürlich muss bei einer künftigen Regelung speziell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der Zugriff auf vorhandene Daten muss nach meiner Auffassung zu einer konkreten Gefahrenabwehr möglich sein. In gleicher Weise ist künftig ein kleiner Kreis von besonderer Vertraulichkeit, wie Ärzte oder Pfarrer besonders zu berücksichtigen. Der Bundesbeauftragte für
Frau Kollegin Marx, Sie sind, finde ich, in beeindruckender Weise ohne Abstriche ins Detail gegangen. Aber in einem wesentlichen Teil Ihrer Rede haben Sie ein ganz anderes Regelungsgebiet behandelt. Sie haben nämlich über die Frage gesprochen, was machen Private mit unseren Daten? Wir sind jetzt hier aber in der Diskussion, was macht der Staat mit unseren Daten? Das sind zwei sehr unterschiedliche Dinge und das hat auch ganz unterschiedliche Auswirkungen, weil die Privaten gerade keine Zwangsbefugnisse haben. Die Privaten können nicht eines Tages vor Ihrer Tür stehen und Sie auf ein Polizeipräsidium mitnehmen. Ich glaube auch, dass Sie irren an der Stelle, wenn Sie hier darlegen, wir haben in Deutschland den höchsten
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Mohring - er ist jetzt leider nicht da - hat ja heute sein Holzspielzeug zu Hause gelassen. Einige werden es gestern gesehen haben. Das war eine Figurengruppe, eine rote und eine schwarze Ameise und die knickten dann so wechselweise ein. Mal sehen, wer sich bei diesem Thema Vorratsdatenspeicherung durchsetzen wird, mal sehen, wer hier am Ende einknickt. Es gibt und es gab in Thüringen durchaus gegenläufige Auffassungen über Notwendigkeit und Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Vorhin wurde gefragt, ob wir die einmal zitieren könnten, ich würde mir gern an dieser Stelle die Mühe machen. Die SPD im Bund hatte ja nach ihrer Zustimmung zu dieser Regelung in 2006 doch noch die bürgerrechtliche Kurve genommen und gehörte zu den Kritikern der Vorratsdatenspeicherung und das war auch in Thüringen so. Der Landesverband der SPD hat in 2007 einen entsprechenden Beschluss gefasst und Herr Dr. Poppenhäger hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März dieses Jahres sehr euphorisch begrüßt. Ich darf zitieren: „Heute ist nicht nur für die 35.000 Klägerinnen und Kläger“, ich war übrigens auch eine dieser Klägerinnen, „ein guter Tag. Die Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein beim
Die Regelungen in den §§ 84a bis 84e wurden getroffen, um die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu schaffen. Mit den Regelungen griff der Ausschuss insbesondere Hinweise des Landesbeauftragten für den
Ich denke, dass die in den §§ 84a und 84b explizit festgelegten Verfahren zur Datenerfassung und zum
Deshalb sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Diese ganze Debatte um
Zu Frage 2: Die Befragung der Pflegekräfte und Auszubildenden zur möglichen Einrichtung einer Landespflegekammer ist ein Projekt, bei dem mit personenbezogenen, also sensiblen Daten gearbeitet werden muss. Daher war und ist es das Bestreben der Landesregierung, so wenig aufwendig wie möglich, aber so rechtssicher wie nötig zu agieren. Außerdem ist bei der gewählten Vorgehensweise jeder Schritt mit dem rheinlandpfälzischen Beauftragten für den
Ich wundere mich auch, dass von frauenpolitischer Seite die Bürokratie angesprochen wird. Bürokratie hin oder her, aber hier geht es um ein Grundrecht, um einen Verfassungsauftrag, der nicht erfüllt ist. Das haben hier alle übereinstimmend gesagt. Beim
Deshalb finde ich auch, wir sollten gemeinsam alles dafür tun, damit die Lernmöglichkeiten für Studierende besser werden. Wir möchten den Antrag deshalb dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien,
auswerten, anstatt jetzt viele Leute damit zu beschäftigen, eine Machbarkeitsanalyse zu erstellen. Ich glaube, wenn wir diesen Modellversuch durchführen und auswerten, haben wir im Prinzip am Ende auch eine Machbarkeitsanalyse. Daher freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss für Wissenschaft, Medien,
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei so viel Einigkeit in dieser Frage bleibt mir verhältnismäßig wenig inhaltlich hinzuzufügen. An dieser Stelle ist es dann aber vielleicht einmal ganz sinnvoll, für einen klugen Antrag zu danken, der, glaube ich, hier aber schwierig zu diskutieren ist, weil doch einige fachliche Fragen bezüglich des Serviceangebots – wie sieht es mit der Magazinnutzung, den Magazinbestellungen und so weiter aus? – beantwortet werden müssen. All diese Fragen sollten wir dann auch im Ausschuss für Wissenschaft, Medien,