Christian Gumprecht

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Maßregelvollzug in Thüringen wurde 2002 in private Trägerschaft überführt. Die Gründe waren vielschichtig. Sie waren, und darauf möchte ich nochmals hinweisen, nicht wirtschaftlicher Art. Konkret ging es erstens um eine Verbesserung der baulichen Bedingungen, die wahrlich nicht zufriedenstellend waren. Es ging zweitens um eine bessere Personalgewinnung und eine Verbesserung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und drittens ging es um Synergieeffekte, die durch die Verbindung von forensischer und allgemeiner Psychiatrie entstehen. Diese Ziele, meine Damen und Herren, wurden zweifelsohne erreicht.
Anlass nun für das vorliegende Gesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Maßregelvollzug in Hessen - Hessen, nicht Thüringen. Dennoch hat die Landesregierung gehandelt und den Gesetzentwurf vorgelegt. Sie will damit die Anforderungen des Urteils vom 12. Januar 2012 berücksichtigen. Die Grundüberlegungen wurden in einem Gutachten von Prof. Würtenberger angestellt. Im Wesentlichen geht es erstens um die Sicherung der parlamentarischen Mitwirkung und zweitens um den sogenannten Beamtenvorbehalt nach Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes, der besagt, dass alle Eingriffe in Grundrechte, die seitens des Staates erfolgen, nur von Beamten ausgeführt werden dürfen. Das heißt, Beamte, Gerichte oder Polizei müssen in diesen Fällen entscheiden. Das vorliegende Gesetz schlägt hierfür den sogenannten In
terventionsbeauftragten vor, der bei freiheitsentziehenden Maßnahmen entscheiden soll. In der Anhörung und in einzelnen Gesprächen wurde die eben genannte Lösung angezweifelt.
Meine Damen und Herren, die Frage ist: Worauf soll sich nun ein Abgeordneter verlassen, der weder Verfassungsrechtler noch Facharzt für forensische Psychiatrie ist? Der eine Jurist sagt, die Regelung ist verfassungswidrig, ein anderer meint, die ist selbstverständlich verfassungsgemäß. Aus diesem Grunde habe ich mit Schreiben vom 5. Juni die Landtagsverwaltung gebeten, nochmals die Verfassungsmäßigkeit des Interventionsbeauftragten zu prüfen. Das Ergebnis wurde mir und dem ganzen Sozialausschuss in der 62. Sitzung mit einem klaren Ja vorgetragen. Ich hatte eben die Frage gestellt: Worauf soll sich ein Abgeordneter nun verlassen? Ihm bleibt also nur die Entscheidung, sich erstens seines gesunden Menschenverstandes zu bedienen und zweitens nach umfangreicher fachlicher Beratung zu prüfen, wem vertraue ich. Ich habe für mich diese Entscheidung getroffen und empfehle Ihnen daher, das Gesetz mit den vorliegenden Änderungen und der heute noch eingebrachten Änderung anzunehmen.
Meine Damen und Herren, die von uns eingebrachten Änderungen haben verschiedene Ausgangspunkte. Da sind zunächst drei Änderungen, die wir selbst als Koalitionspartner eingebracht haben. Die erste Änderung stellt klar, dass zur Entscheidungsbefugnis auch die Verantwortung gehört. Das ist mit der Ergänzung in § 5 Abs. 3 geschehen. Das heißt, für die Entscheidung, die letztendlich der Chefarzt trifft, kann nur er verantwortlich sein, die der Interventionsbeauftragte dann trifft, nur er. Dies haben wir damit klargestellt.
Die zweite Änderung betrifft die Evaluierung des Gesetzes. Wir haben da zuerst gedacht: nach drei Jahren. Heute schlagen wir Ihnen vor, dieses vorzuziehen auf zwei Jahre. Deshalb der Änderungsantrag.
Die dritte Änderung betrifft die Personalbesetzung in § 32. Meine Damen und Herren, mit den Neubaumaßnahmen im Maßregelvollzug wurde zweifelsohne eine Qualitätsverbesserung erreicht. Die Patienten werden nun in wesentlich kleineren Stationen, hier in Thüringen maximal 16 Patienten, untergebracht. In Deutschland sind die Stationen wesentlich größer, 24 Patienten. Zusätzlich wurde die Personalausstattung erhöht, mit der Konsequenz, dass es einerseits zu einem Anstieg im Pflegesatz kam, aber auch mit der positiven Folge, dass sich die Verweildauer der Patienten in Thüringen verbessert hat und inzwischen ca. ein halbes Jahr unter dem Bundesdurchschnitt liegt, was man berücksichtigen muss.
Meine Damen und Herren, darum wurde auch seitens der Betreiber in der Anhörung, aber auch in
mehreren Gesprächen mit Abgeordneten - konkret meines Abgeordnetenkollegen Wolfgang Fiedler die Bitte an uns gerichtet, die Psychiatriepersonalbemessung Forensik in den Gesetzestext aufzunehmen. Wir haben dies nicht direkt in den Text schreiben können, denn die sogenannte PV Forensik ist kein offizielles Dokument, sondern eine Auflistung der gewünschten Bemessung durch Chefärzte im Maßregelvollzug, die zwar in verschiedenen Vereinbarungen auftaucht, aber nie durch eine gegenseitige Unterschrift ein offizielles Dokument geworden ist. Darum haben wir eine Ergänzung in den Text eingebracht mit dem Wortlaut - und ich darf ihn zitieren: „Nach Vereinbarung kann eine andere Personalbemessungsgrundlage in den Einrichtungen gewählt werden.“ Die derzeitige Personalbemessung lehnt sich natürlich an der PV Forensik an, die auch in vielen Bereichen beibehalten werden soll. Wir wollen keine Standarderhöhung, wenn dies nicht geboten ist. Wir wollen aber auch nicht, dass es zu einer Verschlechterung kommt, die dann zu einer höheren Abbrecherquote führen würde. Wir wollen, dass zwischen Land und dem Betreiber Finanzierungsvereinbarungen geschlossen werden, die sich am Patienten orientieren.
Meine Damen und Herren, zahlreiche weitere Änderungen, auf die ich jetzt nicht noch mal eingehen werde, sind durch die Einwendungen des Petitionsausschusses entstanden. Wir haben sie im Wesentlichen berücksichtigt. Darin geht es um rechtskonforme Regelungen zum Therapieabbruch und zur Behebung von Missständen bei Besuchsregelungen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dieses Gesetz zu unterstützen, und bitte um Annahme. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hebammenberuf ist einer der ältesten Frauenberufe. Bereits ägyptische Tafelmalereien aus dem dritten Jahrtausend vor Christus zeigen und zeugen von der Hebammenkunst. Bis heute hat sich die Arbeit der Hebammen als unverzichtbarer Beitrag für die medizinische Versorgung und die Vorsorge Schwangerer, junger Mütter und Familien erwiesen. 60 Prozent der Hebammen in Deutschland sind freiberuflich tätig. Sie arbeiten frei praktizierend in der Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten, Wochenbettbetreuung und der Stillhilfe. Freiberufliche Hebammen sind darüber hinaus auch in Geburtshäusern tätig, als Beleghebammen in den Kliniken oder in einer Praxisgemeinschaft mit niedergelassenen Gynäkologen. Um als Hebamme freiberuflich tätig zu sein, benötigt diese eine Berufshaftpflichtversicherung wie alle Freiberufler, wie Anwälte, Architekten oder Ärzte. Die Versicherungsbeiträge für freiberufliche, in der Geburtshilfe tätige Hebammen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich sehr stark angestiegen. Während die Haftpflichtversicherung für Geburtshilfe im Jahr 2000 noch rund 400 € im Jahr kostete, sind es mittlerweile 4.200 €. Ab Sommer dieses Jahres soll die Prämie über 5.000 € steigen. Dennoch, diese Versicherungsgesellschaften sind hier nicht der Buhmann. Trotz der stetig steigenden Prämien ist das Geschäft für sie nicht rentabel, wie sie es ausdrücken. Daher hat die Nürnberger Versicherung angekündigt, Mitte 2015 aus dem letzten verbliebenen Konsortium auszusteigen, das sie gemeinsam mit der Bayrischen Versicherungskammer und der R+V Versicherung gebildet hat. Das sind also die Hintergründe. Auch wenn die Zahl der Schadensfäl
le seit vielen Jahren stagniert, sind die Kosten pro Schadensfall deutlich gestiegen. In den vergangenen zehn Jahren nahmen die Kosten für schwere Geburtsschäden um fast 80 Prozent zu, während Patienten nach einem Fehler der Ärzte oder der Hebammen früher nämlich vergleichsweise eher verstorben sind, leben sie heute mittlerweile aufgrund des medizinischen Fortschreitens, Gott sei Dank, deutlich länger. Dadurch steigen die Kosten, die von der Versicherung der beklagten Hebamme oder des beklagten Arztes getragen werden müssen. Wird ein Kind bei der Geburt schwer geschädigt, leistet der Versicherer im Schnitt heute 2,6 Mio. €. Spitzenwerte liegen über 10 Mio. €. Dazu gehören nicht nur die Pflegekosten, sondern auch das Erwerbsminderungseinkommen, welches dem Patienten bei Behinderung zusteht. Auch dafür haftet die Hebamme beispielsweise über ihre Versicherung. Ebenso, und das ist auch ein Punkt, haben wir zahlreiche Regressforderungen der Krankenkassen zu verzeichnen. Ein Thema, das jetzt auch politisch aufgegriffen wurde und wo geprüft wird, in welcher Weise man darauf verzichten kann. Ich gehe davon aus, dass das nicht generell geschehen wird, sondern dass man vielleicht einen anderen Maßstab anlegen wird. Aber das wird ein Thema sein, mit dem sich auf Bundesebene derzeitig beschäftigt wird.
Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, ist das Kernproblem kein spezifisch thüringisches Problem. Es wäre auch rechtlich unzulässig, wenn jedes Bundesland seine eigenen finanziellen Lösungswege entwickeln würde und auf welcher rechtlichen Basis. Also heißt das, Abhilfe kann nur auf Bundesebene geschaffen werden. Bereits im Koalitionsvertrag ist dies neu so enthalten, so dass es sichergestellt ist, die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe in einer angemessenen Weise zu berücksichtigen.
Der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“, auf den hier auch schon eingegangen wurde, nennt verschiedene Lösungsansätze, um die Belastung der freiberuflichen Hebammen durch die steigenden Haftpflichtprämien zu verringern. Die dort dargestellten Lösungsansätze und die Diskussionen darüber zeigen natürlich, wie schwierig diese Lösungen sind und dass es hier keine einfache Lösung gibt. Alle Wege haben Vor- und Nachteile. Herr Koppe ist vorhin zum Beispiel auch schon auf einige der Vorschläge eingegangen. Ich will hier nicht noch mal alle wiederholen.
Meine Damen und Herren, am 5. Juni hat der Bundestag das GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz, das ist ein langes Wort, kurz FQWG, beschlossen. Die Krankenkassen werden durch Gesetz verpflichtet, für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, zusätzliche Mittel herbeizufüh
ren. Ein Thema, das hier gerade angesprochen und wo relativ schnell darauf reagiert wurde, also was da die rechtlichen Möglichkeiten einräumt. Alles andere ist Sache der Verhandlung untereinander.
Meine Damen und Herren, dadurch wird sichergestellt, dass auch Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, durch die Haftpflichtprämie nicht überbelastet werden.
Meine Damen und Herren, und man muss, wie ich schon erwähnt hatte, über die Frage der Regressforderung der Kassen nachdenken, in welchem Umfang müssen diese sein. Ab dem 1. Juli 2015 wird es eine Übergangsregelung mit dem Sicherstellungszuschlag geben. Hierdurch werden die Hebammen dann dauerhaft entlastet. Seitens der Hebammen wird natürlich umgekehrt erwartet, entsprechende Qualitätsanforderungen nachzuweisen. Das ist ein Thema, das auch auf Bundesebene geschieht. Ich denke, damit ist eine Reihe von wichtigen Voraussetzungen erst einmal geschaffen. Es ist nun an der Zeit, dass es zu einer Lösung der Betroffenen untereinander kommt.
Meine Damen und Herren, wir haben in unserem Antrag genau dies noch mal zum Ausdruck gebracht, in unserem Änderungsantrag. Dort wollen wir, dass sich die Landesregierung gerade auf Bundesebene einsetzt. Das ist schon geschehen und es wird auch weiterhin geschehen. Ich bin mir da sicher, die Frau Ministerin hat das an vielen Stellen auch deutlich gemacht.
Wir wollen weiterhin nicht, dass das Thema heute hier abgeschlossen ist, sondern dass wir uns noch mal im Ausschuss damit beschäftigen. Ich denke, das ist auch ein Thema, dass wir noch genauere Zahlen erfahren. Da geht es beispielsweise um die Frage der Finanzierung, aber auch um das, was wir im Lande hier haben, um die Frage der Familienhebammen, die Thematik, die wir hier im Lande gelöst haben und die in verschiedenen Landkreisen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kann nur von meinem eigenen Landkreis berichten, dass das sehr gut funktioniert durch eine gute Koordinierung. Wir haben auch eine sehr engagierte Hebamme da, die das gerade in diesem Sinne sehr gut auch nach außen bringt. Ich kann Ihnen sagen, ich hatte gerade im Vorfeld dieser Diskussion an verschiedenen Gesprächen teilgenommen. Unter anderem habe ich das Thema auch gerade im Sozialausschuss im Landkreis angesprochen. Dort habe ich sowohl die Familienhebammen als auch die im Krankenhaus praktizierenden Hebammen eingeladen. Wo sind ihre Nöte, wo gibt es Probleme? Ich denke, dort kann man einiges auf lokaler Ebene lösen. Ich will Ihnen aber auch eins sagen. Wie ist es denn mit der Frage: Sie sind jetzt freiberuflich am Krankenhaus tätig, wären sie denn bereit, sich wieder anstellen zu lassen? Ich habe allein diese Frage ge
stellt und gesagt: Passen Sie auf, wenn Sie das wollen, dann setze ich mich im Aufsichtsrat dafür ein. Was war die Antwort? Bitte nicht, wir wollen freiberufliche Hebammen sein, wir wollen diese Lösung haben. Genau deshalb, denke ich, ist diese Lösung, eine finanzielle Lösung herbeizuführen, die richtige und nicht die Frage, wer stellt wen an.
Das ist ein Weg, denke ich, den man auch sehr konkret machen sollte. Wir wollen mit unserem Antrag zweitens, in Punkt 4 beispielsweise, über die Frage des Bedarfs einen Überblick bekommen. Das haben wir im Antrag zum Ausdruck gebracht. Sie wollen das über ein Modellversuchsvorhaben. Wir haben gesagt, wir brauchen eine Analyse. Die soll gemeinsam mit dem Hebammenverband erstellt werden.
Wir wollen auch, dass es zu einer Anpassung der Honorarsätze derjenigen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erbringen, kommt. Da gibt es einen ersten Vorschlag, da gibt es noch keine Einigung, wie ich weiß, ich bin nicht ganz auf dem Laufenden, aber ich denke, dort wird es auch zu einer Einigung kommen.
Es gibt also mehrere Ansätze. Wir können im Land einiges tun. Da ist doch schon einiges auf den Weg gebracht worden. Ich hoffe, dass jetzt, weil das kein Thüringer Problem ist, auf Bundesebene entsprechend gehandelt wird. Ich denke, durch die jetzigen ersten Maßnahmen - das sind keine Maßnahmen, die auf Dauer gelten - hat man erst mal Zeit für Verhandlungen gewonnen. Ich denke, die müssen in der nächsten Zeit erfolgen. In dem Sinne wünsche ich den Hebammen bei ihren Verhandlungen viel Erfolg. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im März 2011 haben wir hier in diesem Raum letztmalig über das Spielbankgesetz debattiert. Ich darf aus meinem eigenen Redebeitrag einiges hinzufügen. Ich habe die Frage gestellt: „Braucht man denn überhaupt eine Spielbank in Thüringen?“ und weiter geantwortet, Zitat: „Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich brauche sie nicht. Aber wenn man davon ausgeht, dass Menschen dem Spiel nachgehen wollen, dann bin ich der Meinung, dass das sicherlich erlaubt sein soll, aber unter staatlicher Aufsicht.“ Meine Damen und Herren, meine Meinung zu diesem Thema hat sich seitdem nicht geändert. Geändert hat sich jedoch die Wirtschaftlichkeit der einzigen Thüringer Spielbank; sie
ist schlechter geworden. Der Zuspruch der Besucher ist seit der Gründung des Erfurter Kasinos stetig zurückgegangen. Bereits 2011 war die Situation schwierig, weshalb wir auch eine Befristung des Gesetzes auf fünf Jahre beschlossen haben. Nun lässt der derzeitige Betreiber noch vor Ablauf der Befristung die Konzession auslaufen. Über die Gründe für diese Entwicklung kann man lang und breit diskutieren. Die Konkurrenz durch die privat betriebenen sogenannten Spielotheken oder durch Angebote wie Onlinepoker spielt bestimmt eine große Rolle. Fakt ist auch, das Aus für das Kasino Erfurt bestätigt auch einen bundesweiten Negativtrend bei Spielbanken. Im vergangenen Sommer schlossen die Spielbanken in Warnemünde und Schwerin. Die von den Betreibern in MecklenburgVorpommern genannten Gründe, wie vergleichsweise strenge Zugangskontrollen im Vergleich zu Spielotheken oder privat betriebenen Spielhallen, die vermehrten Spielersperren, die Konkurrenz durch das Internet und illegale Spielangebote, sind natürlich auch Themen, die hier immer wieder genannt wurden und die sicherlich auch für Erfurt zutreffen. Aber die Entwicklung macht auch vor Standorten nicht halt, die dem Spielkasino Erfurt in puncto Prestige und Historie um einiges voraus sind und waren. So schloss vor Jahren das Spielkasino in Travemünde, eine der ältesten Spielbanken in Deutschland.
Meine Damen und Herren, allerdings ist der Betrieb einer Spielbank kein Selbstzweck. Für mich war das Hauptargument für das Kasino Erfurt die Schaffung einer staatlich beaufsichtigten Konkurrenz zum illegalen Glücksspiel. Wenn man das unter wirtschaftlich gesunden Bedingungen nicht mehr betreiben kann, wenn das nicht möglich ist, dann muss der Betrieb eingestellt werden. Genau das geschieht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ wurde in der 139. Sitzung im Dezember vorigen Jahres erstmals im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss selbst beschloss in seiner 54. Sitzung am 16. Januar, eine Mündliche Anhörung durchzuführen, und beschloss auch die Liste der Anzuhörenden. Darüber hinaus wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gebeten, sich gemäß § 112 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf zu äußern.
Zudem beschloss der Ausschuss, eine Onlineanhörung durchzuführen. Vom 24. Januar bis 13. März hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Gesetzentwurf online zu kommentieren. Von dieser Möglichkeit machten lediglich vier Nutzer Gebrauch und schrieben insgesamt elf Beiträge.
Die öffentliche Anhörung fand in der 56. Sitzung des Sozialausschusses am 13. März statt. In der Anhörung wurden die Modernisierung der Begrifflichkeit, insbesondere der Wegfall des Heimbegriffs sowie die Ansätze zur Entbürokratisierung gelobt. Kritisiert wurde eine Vermischung von Ordnungsund Leistungsrecht und die Unterscheidung zwischen ambulant und stationär. Kritisch wurde ebenfalls die Feststellung einer strukturellen Abhängigkeit der Bewohner vom Anbieter in dem Fall betrachtet, dass eine professionelle Pflege- und Betreuungsperson rund um die Uhr anwesend ist. Beim Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung würde dies automatisch eine Veränderung der
Wohnform nach sich ziehen. Hinsichtlich der im Gesetzentwurf vorgesehenen Frauenbeauftragten wurden Bedenken geäußert, dass mit dieser Aufgabe eine ehrenamtlich tätige Bewohnerin damit überfordert wäre. Die „Lebenshilfe“ kritisierte die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf ambulant betreute Wohnformen für Menschen mit Behinderung.
In der 57. Sitzung am 3. April wertete der Sozialausschuss die Ergebnisse der Anhörung sowie das Onlineforum aus. In der 60. Sitzung am 15. Mai wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten und die drei Änderungsanträge dazu. Es fand eine Abstimmung in Einzelpositionen zu den Änderungsanträgen statt. Die Änderungsvorschläge im Einzelnen der CDU und SPD wurden mehrheitlich angenommen. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der in Drucksache 5/7771 vorliegenden Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Pflege stellt einen zentralen Eckpfeiler der gesundheitlichen Versorgung dar und ihre Bedeutung nimmt kontinuierlich zu. Dies ist zum einen auf den demografisch bedingten Anstieg des Anteils älterer Menschen und die damit resultierende Erhöhung der Anzahl auch der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung zurückzuführen, zum anderen aber auch auf die wachsende Anzahl von Kleinfamilien bzw. Single-Haushalten und die damit verbundene Abnahme familiärer Pflegeleistung.
Meine Damen und Herren, meine Kollegin Beate Meißner hatte mich kürzlich zu einem Vortrag mit dem Titel „Wohnen im Alter“ eingeladen. Dieses Thema fand bei den Seniorinnen und Senioren in Sonneberg einen großen Anklang. Die meisten älteren Bürger wollen so lange wie möglich - und das wurde deutlich - in ihrer eigenen Wohnung bleiben. Dies bestätigt eine Studie der Versicherungswirtschaft. Sie weist aus, dass 60 Prozent der Älteren in ihrer eigenen Wohnung verbleiben und Pflegesowie Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen
wollen. Wenn wir davon ausgehen, dass maximal 10 Prozent die Betreuung in einem Pflegeheim wählen, dann bleiben 30 Prozent übrig, die aktiv über einen Wohnungswechsel nachdenken. Es interessierte - und das war in der Diskussion deutlich - die älteren Menschen, welche Möglichkeiten bestehen in meiner Stadt? Welche gibt es und welche wird es noch in Zukunft geben? Welche werden sich entwickeln? Da geht es noch lange nicht um das Thema Pflegeheimplatz. Deutlich wurde auch, Senioren wollen sich mit ihren Fragen, aber auch mit ihren Ideen einbringen. Sie wollen Antworten auf ihre Ansprüche: Wie komme ich zu einer qualitativ hochwertigen Wohnung, die meinen Ansprüchen im Alter entspricht? Wie kann ich mein Leben gestalten, meine Freizeit und wie wird meine Umwelt beeinflusst? Sie wollen wissen: Welche Erleichterung, welchen Service habe ich denn in meiner Wohnung und welcher wird mir angeboten? Genau das sind die Fragen, vor denen wir standen, als dieses Heimgesetz vor uns lag. Mit diesen und vielen anderen Fragen beschäftigt sich genau das Gesetz.
In den vergangenen zehn Jahren - so ist etwa der Zeitraum abzuschätzen - sind enorm unterschiedliche neue Wohnformen entstanden, die wir mit dem Gesetz nicht behindern wollen, sondern sogar fördern. So entstanden Wohnformen mit sehr unterschiedlichem Betreuungsanteil, der sich aus Service, aus Pflege, aber auch aus Gesundheitsleistungen zusammensetzt. Da ist die Krux im Gesetz. Was ist eine Serviceleistung? Was ist Pflegeleistung? Eine Diskussion, die zwar in Einzelpassagen immer wieder deutlich wurde, die aber immer wieder zur Frage ruft. Ich denke, hier muss die Rechtsverordnung einen klaren Schnitt machen. Hier brauchen wir eine klare Auslegung dieser Definition. Ich denke, das war auch die Frage, die wir hatten: Können wir das jetzt im Gesetz alles aufnehmen, wo sich neue Serviceleistungen anbieten? Ich sage sogar, elektronische Serviceleistungen sind heute üblich. Das war die Schwierigkeit. Wir haben uns dann dazu entschlossen, dies nicht zu tun, sondern sagen, das kann man noch in Rechtsverordnungen, Auslegungen durchführen.
Meine Damen und Herren, noch einmal grundsätzlich: Der Bund - das ist diese Differenzierung, vor der wir standen - regelt die Pflegeleistung, jüngst mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Das Land ist für den ordnungsgemäßen Vollzug der Pflege verantwortlich. Das tun wir mit dem Wohnund Teilhabegesetz. Wir hatten bei dem vorherigen Wohn- und Teilhabegesetz noch zwei weitere Leistungsbereiche zu berücksichtigen, nämlich die Gesundheitsleistungen im Falle der Intensivpflege und das Thema Behindertenleistungen, denn wir haben auch ganz viele Behindertenwohnstätten.
Es geht also dem Landesgesetzgeber in seiner Verantwortlichkeit, wenn es um die Ausführung
geht, um die Frage der Sicherung der Qualität und der Kontrolle. Es geht darum, den Einzelnen zu stärken, wenn er entweder - das war die Definition im Gesetz - einem Monopol ausgesetzt ist. Das drückt sich in Form von Verträgen aus, das Gesetz nennt dies strukturelle Abhängigkeit. Wenn eine strukturelle Abhängigkeit des Einzelnen durch ein Vertragspaket ihn zwingt, dann sollte eine Aufsicht von außen möglich sein und das macht das Gesetz. Oder wenn der Einzelne aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst über sich entscheiden kann. Das Maß an ordnungspolitischen Eingriffen muss die eigene Entscheidungsmöglichkeit und die eigene Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen berücksichtigen. Wenn jemand nicht mehr über sich selbst entscheiden kann, dann muss der Staat mit der Heimaufsicht eingreifen und diese Kontrolle übernehmen.
Andererseits, meine Damen und Herren, wollen wir auch keine unnötigen Kontrollen und die Betroffenen drangsalieren, also definiert das Gesetz etwas Ähnliches wie eine Heimaufsicht light. Eine einmalige Kontrolle innerhalb des ersten halben Jahres nach der Öffnung soll ermöglicht werden, weitere Kontrollen können dann anlassbezogen beispielsweise bei Verstößen durchgeführt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Was soll die Heimaufsicht prüfen? Das steht wieder im Begründungstext. Ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Als Maßstab für die Prüfung (...) wird damit die Ergebnisqualität in den Bereichen der Pflege und der sonstigen Betreuung, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Ernährung (ausgewogene sowie altersgerechte Kost so- wie Gewährleistung einer altersangemessenen Flüssigkeitsversorgung) und der Mobilisierung festgelegt.“
Meine Damen und Herren, wir haben in dem Heimgesetz eine ganze Reihe an Änderungen eingebracht. Diese Änderungen betreffen vor allen Dingen die Frage - die kam auch in der Anhörung zum Ausdruck: Wird denn durch das Ordnungsrecht in die Leistung eingegriffen? Wird, wenn wir die Heimaufsicht hinschicken, daraus plötzlich ein Vertrag nach dem Heimgesetz? Meine Damen und Herren, wir wollen gerade dort, wo solche Wohnformen entstanden sind, dies nicht. Wir wollen nicht, wenn sich jemand entschieden hat, aus Altersgründen in eine behindertengerechte Wohnung zu ziehen, die auch sonstige Betreuungsleistungen anbietet, die er aber nicht haben möchte, weil dieses Angebot dasteht, dass plötzlich aus seinem ganz normalen Mietvertrag mit Pflegeleistung plötzlich ein Heimvertrag wird. Das unterscheidet die Kostensätze. Sie hatten vorhin einen Satz von 400 €, glaube ich, genannt, plötzlich 2.000 €. Das will keiner. Das muss auch nicht geschehen. Wir wollen dort, wo so ein Missbrauch entstehen kann, dass der Eingriff der Heimaufsicht erfolgen kann.
Meine Damen und Herren, deshalb haben wir in unserem Gesetz eine Klarstellung getroffen. Diese Klarstellung beinhaltet die Trennung, dass Ordnungsrecht nicht in das Heimrecht, das Leistungsrecht eingreift. Ich denke, das ist eine sehr wichtige Differenzierung, die hat auch Klarheit bei vielen Betroffenen geschaffen.
Wir haben uns sehr intensiv mit den Fragen der Lebenshilfe auseinandergesetzt, weil dort betreute Wohngruppen dastehen. Da sind viele unterschiedliche Formen aus dem Bedarf heraus entstanden und da muss ich mich auch für die aktive Beteiligung bedanken. Hier sind sehr viele Fragen da gewesen, aber auch sehr viele Vorschläge gekommen, wie wir das lösen können. Wir haben dies durch kleine Veränderungen am Gesetz noch korrigieren können. Ich hoffe, dass dies allen Betroffenen Rechnung tragen kann.
Eine Frage, die in der Anhörung aufgeworfen wurde, die Herr Kubitzki eben vorgetragen hat: Warum fangen wir erst bei der Zahl 3 an, warum wird nicht die Zahl 2 genommen? Da sage ich, wir wollen nicht, dass in dem Fall, in dem eine Tochter plötzlich zwei Pflegebedürftige hat, Mutter und Vater, dies plötzlich zu einer strukturellen Abhängigkeit nach dem Heimgesetz wird. Ich denke, deshalb geht das Gesetz darüber hinaus, wenn die Familie erst einmal für sich zuständig ist.
Ich weiß, man kann darüber diskutieren, aber wir haben gerade diese Prämisse gesetzt. Wir haben genau diese Prämisse dort gesetzt. Ich denke, die ist auch vom Fachministerium klug gesetzt.
Meine Damen und Herren, wir haben versucht, an dem Gesetz eine Reihe Änderungen vorzuschlagen. Wir haben uns auch mit einzelnen Passagen, die die anderen Fraktionen beispielsweise in der Frage der Fachkraftquote vorgetragen haben, auseinandergesetzt. Es gibt kein Landesgesetz, das dies jetzt beinhaltet. Ich denke, das haben wir über die Rechtsverordnung, und ich denke, diese Diskussion, wie wird sich das Thema Fachkräfte entwickeln, wird das Plenum auch in Zukunft beschäftigen. Ich denke, das wird ein Thema sein, das in der Rechtsverordnung zu regeln ist, deshalb dieser Lösungsvorschlag.
Noch eine letzte Bemerkung zu der Frage der Lesbarkeit: Das ist ein Thema, das uns allen vorgetragen wurde. Es gab bei der Anhörung sehr viele Missverständnisse, auch in nachfolgenden Diskussionen. Es ist schon schwierig, wenn gerade Fachleute das Gesetz missdeuten können. Wir haben uns dennoch entschlossen, heute das Gesetz zu verabschieden, weil wir denken, wir müssen hier in Thüringen endlich handeln. Sie hatten gesagt, wir sind das letzte Land, das sich dem Bundesheimgesetz, das übrigens nicht schlecht ist, anschließt und
das damit ablöst. Wir wollen damit neue Wege versuchen. Ich denke, die Überlegung wird sein - das wäre meine Bitte -, man sollte versuchen, gerade im Nachgang zum Gesetz eine für den Betroffenen, für den Bürger lesbare Form zu schreiben. Aber wir haben eine Basis, diese Basis möchten wir heute verabschieden. Vielen Dank und ich bitte um Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser bisheriges Thüringer Rettungsdienstgesetz hat sich bewährt. Während in manchen anderen Bundesländern beispielsweise Notärzte fehlen, ist der Rettungsdienst in Thüringen gut aufgestellt. Das ist auch dem guten Klima zu verdanken, das zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen herrscht.
Wozu brauchen wir also ein neues Gesetz? Der erste Grund für das Gesetz ist technischer Natur. Das bisherige Rettungsdienstgesetz ist bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Hier nehmen wir simpel eine Entfristung vor, es ist also höchste Zeit. Da ist zum Zweiten die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen. Demnach sind bei der Vergabe im so
genannten Submissionsmodell die bundes- bzw. europarechtlichen Vergabebestimmungen anzuwenden. Das könnte zur Folge haben, dass die Aufgabe auch an andere Anbieter vergeben wird, die sich anders als die Hilfsorganisationen, mit denen wir in Thüringen sehr gute Erfahrungen gesammelt haben, über das Rettungsdienstpersonal hinaus nicht mit ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz beteiligen. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes durch eine stärkere Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz personell absichern. Den Aufgabenträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, bei der Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen auch die personelle Mitwirkung im Katastrophenschutz angemessen zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird sowohl ein diskriminierungsfreier Wettbewerb ermöglicht als auch ein Anreiz gesetzt, die Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz zu verstärken, also eine Doppelwirkung.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung sah vor, dass die Verpflichtung zur personellen Mitwirkung im Katastrophenschutz als Wertungskriterium bei der Vergabe berücksichtigt werden soll. Diese Sollvorschrift wird durch den Änderungsantrag von CDU und SPD in eine Kannregelung geändert, so dass es nunmehr eine Ermessensvorschrift ist. Hierdurch geben wir den Aufgabenträgern bewusst einen Spielraum, wie sie die Vergabe der Unterlagen, die Leistungsverzeichnisse, die Eignungs- oder Zuschlagskriterien formulieren wollen bzw. welche Gewichtung sie diesen beim Katastrophenschutz zuordnen.
Ich will das Thema - jetzt nicht Ulk daraus machen lassen. Ich werde vielleicht, wenn es die Gelegenheit gibt, auch darauf eingehen. Denn ich weiß, dass so mancher Rettungssanitäter in seinem Einsatz auch schon in die Situation gekommen ist, und ich kenne einige, dass sie unterwegs bei einer Entbindung helfen mussten. Ich meine, wie schwierig das ist, das hat uns das Thema draußen wieder deutlich gemacht. Ich denke, wir sollten die Gelegenheit nutzen, an anderer Stelle hier darüber zu diskutieren, auch wenn die Einflussmöglichkeiten, die das Land hier hat, gering sind. Aber diesen Einfluss sollten wir nutzen.
Meine Damen und Herren, vielen Dank, Herr Vorsitzender, ich würde fortfahren. Bei der Sollvorschrift, ich hatte damit begonnen, diese Sollvorschrift wird durch den Änderungsantrag von CDU und SPD in eine Kannregelung geändert, so dass es nunmehr im Ermessen der Kommunen liegt. Hierdurch wollen wir den Auftraggebern ganz bewusst einen Spielraum geben, sowohl die Vergabeunterlagen als auch die Leistungsverzeichnisse, die Eignungsund Zuschlagskriterien so zu formulieren, dass sie eine spezielle Gewichtung hineinbringen können. Wir folgen hier, und das sage ich noch mal deutlich, einem ausdrücklichen Wunsch des Landkreistags.
Ein dritter Grund für die Gesetzesnovelle ist das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz. Hier muss unser Thüringer Rettungsdienstgesetz an die veränderten Berufszulassungsregelungen für Notfallsanitäter angepasst werden. Durch das vorliegende Änderungsgesetz beispielsweise ermöglichen wir den zentralen Leitstellen den Einsatz auf speziellen Fahrzeugen.
Meine Damen und Herren, sehr lange hat uns die Frage beschäftigt, wer künftig die Ausbildung der Notfallsanitäter finanziert, die der Bundesgesetzgeber von zwei auf drei Jahre verlängert hat. Diese Frage war nicht nur ein zentraler Punkt der Anhörung, sondern wir wurden in zahlreichen weiteren Gesprächen, in Briefen, aber auch in einer Initiative unseres eigenen Landtagskollegen Gerhard Günther darauf aufmerksam gemacht. Der Ihnen heute vorliegende Lösungsvorschlag ist uns nicht leicht gefallen, denn wir haben auch darum gerungen. Der Bundesgesetzgeber, und da gehe ich noch mal zurück, hatte sich bekanntlich vor der Entscheidung der Finanzierung gedrückt. Während er im Vorspann zum Bundesgesetz noch schreibt, ich darf zitieren: „Den Kostenträgern“ - ich füge hier „den Krankenkassen“ hinzu - „entstehen durch die Verbesserungen im Bereich der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern geschätzte jährliche Mehrausgaben in einer Größenordnung von ca. 42 Millionen Euro.“
Meine Damen und Herren, während also der Bundesgesetzgeber dies noch im Vorspann schreibt,
fehlt im Gesetzestext die konkrete Aussage dazu. Also wer soll nun künftig für die Ausbildung aufkommen? Die Thüringer Landesregierung hat sich im Bundesrat wie alle anderen Bundesländer auch einer Initiative Hessens angeschlossen. Im neuen § 38 a des Bundesgesetzes heißt es unter anderem: „Die Kosten der Ausbildung nach dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (…) trägt die Krankenkasse im Rahmen der Leistungen.“
Meine Damen und Herren, der Gesetzesvorschlag wurde dem Bundestag in Drucksache 18/1289 vorgelegt. In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Vorschlag bisher ab. Die Entscheidung liegt nun bei den Abgeordneten. Noch eine Aussage dazu: Wie weit sind wir mit der Vorbereitung der Ausbildung? Hierzu haben wir auch das Gespräch mit dem Kultusministerium gesucht. Das Kultusministerium konnte uns bestätigen, dass sie in der Lage sind, die Ausbildung für die Notfallsanitäter noch in diesem Jahr, in diesem September, zu beginnen. Alle Voraussetzungen sind geschaffen. Hier ist noch die Frage der Finanzierung über den Bund offen. Dennoch bleibt ein weiterer Teil unberührt: Wer soll für die Nachqualifizierung der bisherigen Mitarbeiter im Rettungsdienst, die sogenannte weitere Ausbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter, aufkommen - die Betroffenen selbst, die Krankenkassen, die Leistungserbringer, die Kommunen etwa oder das Land? Die zweite Frage: Wie hoch sind denn der Qualifizierungsbedarf und der Finanzierungsaufwand?
Meine Damen und Herren, das waren zentrale Fragen, vor denen wir standen und bei denen wir überlegt haben, wie wir sie lösen können. Unsere Überlegung war zunächst, eine Kostenteilung zwischen Kassen und Kommunen herbeizuführen. Von dieser Überlegung haben wir uns gelöst. Der Ihnen heute vorliegende Vorschlag schließt sich der Lösung, die bereits in Sachsen-Anhalt in ähnlicher Weise getroffen wurde, an. Die weitere Ausbildung wird von den Kostenträgern getragen.
Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Vorschlag beinhaltet noch ein weiteres Thema, das unsere Fraktion aufgegriffen hat: die flächendeckende Sicherung des Katastrophenschutzes mit Fahrzeugen. Die Koalitionspartner haben sich im Rahmen des kommunalen Hilfspakets dazu verständigt, dass das Land die für den Katastrophenschutz erforderlichen Fahrzeuge beschaffen und den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung stellen soll.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, für die Abwehr von Katastrophengefahren haben die Kommunen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufzustellen, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen müssen. Nach der bisherigen Rechtslage waren die Landkreise und kreisfreien
Städte dazu verpflichtet, die - ich muss sagen - teuren Katastrophenschutzfahrzeuge vorzuhalten. Trotz finanzieller Unterstützung durch das Land hat es in einigen Landkreisen nicht dazu geführt, dass die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen angeschafft wurde.
Meine Damen und Herren, wir wollen deshalb nicht die Standards absenken und sagen, da senken wir die ab und dann haben alle genug, nein, wir wollen den Katastrophenschutz weiterhin sichern. Unser Ziel muss es sein, den Katastrophenschutz in Thüringen optimal auszustatten, auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit. Deshalb wird die CDU-Fraktion sich immer wieder bemühen, die Kommunen gerade bei dieser Aufgabe zu entlasten.
Dem Land wird ermöglicht, die auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden erforderlichen Fahrzeuge mit Landesmitteln zu beschaffen und anschließend den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung zu stellen. Durch die nun auf den Weg gebrachte Änderung entlasten wir Landkreise und kreisfreie Städte um weitere 6 Mio. €. Neben der Vereinheitlichung der Fahrzeuge bietet die zentrale Beschaffung natürlich auch günstigere Konditionen als eine Einzelbeschaffung.
Meine Damen und Herren, das sind die wesentlichen Eckpunkte, die wir im Gesetz sehen. Wir bitten Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte in meinem Vortrag auf vier Punkte eingehen, erstens die Frage, brauchen wir Beamte, zweitens, muss das Beamtentum, wie eben gehört, auf neue Füße gestellt werden, drittens, wo steht Thüringen in seiner Beamtenreform und viertens kurz auf einige Schwerpunkte, die im Gesetzentwurf enthalten sind.
Lassen Sie mich historisch beginnen. Von Otto von Bismarck ist der Ausspruch überliefert, und ich darf ihn zitieren, Frau Präsidentin „Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nicht.“
Beamte, meine Damen und Herren, gibt es schon seit den ersten Staatsgründungen. In allen geschichtlichen Epochen nahmen Menschen unter der Herrschaft damals des Königs oder eines anderen Amtsträgers eine besondere Stellung ein. Im Gegenzug für ihre unbedingte Treue übernahm ihr Dienstherr die Verpflichtung, sie ein Leben lang angemessen zu unterhalten. Während die früheren Beamten meist einem absoluten Herrscher verpflichtet waren, setzte sich in der Neuzeit eine Verpflichtung des Beamtentums auf Staat und Gesetz durch. Der Beamte ist Diener des Staates.
Die Deutschen witzeln gern über ihre Beamten, Beispiele erspare ich mir mit Rücksicht auf die hier anwesenden Diener des Staates. Fragt man jedoch nach den angesehensten Berufen, rangieren solche auf den vorderen Plätzen, die fast immer von Beamten ausgeübt werden, namentlich Polizisten, Feuerwehrleute, Richter, Hochschulprofessoren und Lehrer. Den Beamten wird bescheinigt, pflichtbewusst und verantwortungsbewusst, zuverlässig und rechtschaffen zu sein. 67 Prozent aller finden die Beamten kompetent. 64 Prozent sind der Meinung, die Verwaltung sei viel freundlicher als früher, Tendenz ist hier steigend. Immerhin waren es 2007 nur 58 Prozent.
Meine Damen und Herren, es wäre töricht, an einer solchen Berufsgruppe zu zweifeln, die in der Bevölkerung einen solchen Stellenwert hat. Ich will es klar sagen: Meine Fraktion steht zum Beamtentum.
Zweitens muss das Beamtentum auf neue Füße gestellt werden. Ich spreche die nicht nur auf Bundesebene geführte Diskussion um Verhandlungsrechte im Beamtentum unter dem Motto „Verhandeln statt Verordnen“ an. Beamte sollen, so die Forderungen vor allem seitens der Gewerkschaften, ih
re Arbeitsbedingungen mit den Arbeitgebern aushandeln können. Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen sollen durch Vereinbarungen ersetzt werden. Das besondere Dienst- und Treueverhältnis des Beamtentums hat seine Berechtigung in den hoheitlichen Aufgaben, die Beamte ausüben, Aufgaben, die oftmals auch sicherheitsrechtliche Bereiche und sicherheitsrelevante Bereiche betreffen. Eine Ausweitung der Verhandlungsrechte müsste in letzter Konsequenz - Herr Kalich, Sie haben es angesprochen - auch zu einem Streikrecht für Beamte führen. Ein freies Aushandeln von Arbeitsbedingungen inklusive Streiks ist zum Beispiel bei Polizei, Feuerwehr oder im Justizvollzug aber mit dem Status des Beamtentums nicht in Einklang zu bringen. Vielmehr würde dies auf eine Abschaffung hinauslaufen. Das konkret ist nicht unser Ziel.
Meine Damen und Herren, wo stehen wir in Thüringen? Nach der redaktionellen Anpassung des Thüringer Beamtenrechts an das bereits im Jahr 2009 in Kraft getretene Bundesbeamtenstatusgesetz als ersten großen Schritt folgen nun weitere Änderungen des Dienstrechts vor allen Dingen. Ich möchte daran erinnern. So wurde im Jahre 2011 das Thema Regelarbeitszeit eingeführt, und zwar die Reduzierung von 42 auf 40 Stunden. Im Jahr 2012 ist ein novelliertes Personalvertretungsrecht in Kraft getreten.
Nun, meine Damen und Herren, steht ein weiterer großer Schritt, nämlich die inhaltliche Überarbeitung des Beamtenrechts an. Ich möchte auf wenige Punkte eingehen.
Als Sozialpolitiker interessiert mich natürlich auch die Frage, die die sozialen Bereiche betrifft, das Verhältnis von Beruf und Familie, also Beruf und Privatleben. In welchem Maße findet das gerade in diesem Gesetz Berücksichtigung? Wir wissen, Verbesserungen in diesem Bereich steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und damit dienen sie der Gewinnung qualifizierter Kräfte, aber auch des Nachwuchses. Dazu gehören vor allen Dingen Regelungen - und die sind im Gesetz enthalten - zu einer breit gefächerten Auswahl an Teilzeitmöglichkeiten. Dazu gehört das Sabbatjahr, das hier sehr umfangreich verankert ist. Dazu gehören familienfreundliche Urlaubsregelungen, aber auch die Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen. Wir brauchen hier den Vergleich zu den anderen Bundesländern nicht zu scheuen.
In dem uns vorliegenden Gesetz ist vor allen Dingen auch das Thema Pflegezeit vorgesehen. Sie orientiert sich am Pflegezeitgesetz und ermöglicht eine Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Meine Damen und Herren, das sind große sozialpolitische Schritte, die hier gegangen werden.
Zum Schluss möchte ich noch auf einige Aspekte des Laufbahnrechts eingehen. Herr Minister hat es schon genannt, eine wesentliche Neuerung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Reduzierung der Laufbahngruppen von vier auf drei, und zwar des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes. Betrachtet man die verschiedenen Modelle, die seit der Föderalismusreform 2006 in Deutschland zwischenzeitlich entstanden sind, ergibt sich ein recht buntes Bild. Der Bund selbst hält an vier Laufbahngruppen fest. Im Norden Deutschlands geht die Tendenz eher in zwei Laufbahngruppen. Die Bayern hingegen haben die vier Laufbahngruppen durch eine Laufbahn, und zwar die sogenannte Leistungslaufbahn, ersetzt; man muss natürlich dazu sagen, mit vier unterschiedlichen Qualifikationsebenen. Baden-Württemberg und Hessen haben den einfachen Dienst abgeschafft und ich kann auch sagen, Thüringen schließt sich diesem Weg an und sagt, wir möchten gerade nur noch drei Laufbahngruppen haben. Für die Abschaffung des einfachen Dienstes spricht vor allen Dingen auch das Ausmaß. Immerhin nur 0,7 Prozent aller Beamten in Deutschland sind bis jetzt in dieser Gruppe beschäftigt. Ich denke, das ist eines der Argumente.
Ein zweites, positives Argument, das auch ein für mich sehr wichtiges Thema ist, ist der Praxisaufstieg, hier verankert in § 43. Er ermöglicht das, was in anderen Berufsgruppen eigentlich üblich ist, eine Übertragung einer höherwertigen Aufgabe und damit der Honorierung aufgrund von Berufspraxis. Es geht darum, und sie soll das ermöglichen, dass man in eine höhere Gruppe eingestuft werden kann, wenn man bestimmte Erfahrungen, und zwar über längerfristige Erfahrungen, verfügt, aber auch ist darin eine Möglichkeit enthalten, dass man vor allen Dingen die Leistungsstärksten motivieren kann, diesen Weg zu gehen.
Meine Damen und Herren, da sind wir gerade ein Land, das diesen Weg geht. Diesem schließen sich nicht alle Bundesländer an. Ich finde es richtig, diesen Weg zu ermöglichen.
Ich beantrage die Überweisung an den Innenausschuss. Lassen Sie uns dort das Gesetz zügig beraten. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, für viele Kinder und Jugendliche in DDRHeimen waren Zwang, Druck, Drill, aber auch Gewalt leider eine Erfahrung, die immer wieder vorkam. Den Betroffenen wurden schulische und berufliche Bildungsmöglichkeiten beschnitten oder ganz verweigert. Entwicklungspotenziale wurden massiv beeinträchtigt und damit auch Lebenschancen genommen. Für zahlreiche dieser Menschen wirken die Erlebnisse in den Heimen bis heute traumatisch nach. Um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen der DDR-Heimerziehung zu helfen, wurde vor zwei Jahren der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ aufgelegt. Der Fonds gleicht besondere Hilfebedarfe aufgrund von Schädigungen durch die Heimerziehung aus und er leistet für geminderte Rentenansprüche, wenn diese auf den Heimaufenthalt zurückzuführen sind, Ersatz. Vor allem sorgt der Fonds dafür, dass den Betroffenen nach langen Jahren erstmals das Gefühl der gesellschaftlichen Anerkennung und Beachtung ihres Leides zukommt und diese erfahren wird.
Meine Damen und Herren, wir sind es den Opfern der Heimunterbringung schuldig, uns um ihre Folgeschäden zu kümmern. Die Botschaft ist: Wir lassen die ehemaligen Heimkinder mit ihrem Schicksal
nicht allein. Im Februar dieses Jahres haben sich der Bund und die ostdeutschen Länder auf eine Aufstockung um den fünffachen Betrag verständigt. Diese Aufstockung um 40 Mio. wurde nötig, da sich die Inanspruchnahme in einem Tempo und Ausmaß entwickelt hat, das sich vorher nicht abzeichnete. Ich denke, dass das Ausdruck dessen ist, in welchem Tempo nachgefragt wurde und auch jetzt die Nachfrage weiterhin folgen wird. Zugleich, das ist richtig, wurde auch der 30. September als Stichtag festgelegt, bis zu dem Ansprüche auf Leistung aus dem Fonds angemeldet werden müssen. Diese Frist, das muss man auch sagen, gibt den Ländern Planungssicherheit. Die Frist hat nicht das Ziel, einzelne zu benachteiligen. Trotz, denn das zeigt sich auch an den Kriterien, der unerwartet starken Inanspruchnahme des Fonds gibt es keine Einschränkungen bei den Leistungen, es gibt keine Erschwerung des Zugangs und es gibt auch keine Verschärfung der Kriterien. Damit bleibt es bei einer Gleichbehandlung zwischen den alten und den neuen Antragstellern.
Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe muss es nun sein, alle Betroffenen zu informieren, dass sie noch bis Ende September 2014 ihren Anspruch auf Anerkennungsleistung anmelden können. Dabei reicht zunächst ein förmliches Schreiben. Das ist der Internetseite des Fonds zu entnehmen. Der eigentliche Antrag kann später konkret gestellt werden. Es sind, meine Damen und Herren, wir alle gefragt, diese Botschaft ins Land zu tragen, zu den Vereinen, die denjenigen helfen, zu den Kirchen und Organisationen vor Ort. Damit, denke ich auch, kann den Betroffenen geholfen werden. Ich möchte noch eins sagen: Ich bin dem Antragsteller für den Fakt des Antrags dankbar, dass wir damit die Möglichkeit haben, auf diesen Termin hier deutlich hinzuweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Koppe, Sie wissen, wir teilen Ihre Argumente nicht, wir haben in dieser Richtung schon genügend an Argumentation ausgeteilt. Was wir nicht tun, wir werden uns nicht über Ihre Argumente erheben, dass Sie in dem Sinne, wie Sie es hier vorgetragen haben - ich sage auch nicht, im menschlichen Sinne - vernünftig sind. Ich denke, dass das dem Thema nicht angemessen ist, sich hier über andere zu erheben.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren häufig über das Thema Familienfreundlichkeit. Das Thema ist ein zentraler Bestandteil des Familienleitbildes, das das Sozialministerium erarbeitet hat, und allein auf der Internetseite steht: Familienfreundlichkeit ist ein zentrales Anliegen der Arbeit der Thüringer Landesregierung. Das ist richtig. Und das tut auch die Thüringer Landesregierung. Darum möchte ich heute vielleicht noch mal drei Argumente hier vortragen.
1. Wenn wir von Familienfreundlichkeit sprechen, dann möchte ich sagen, unser Landeserziehungsgeld ist ein Alleinstellungsmerkmal. Während sich andere Länder eher am Modell des Bundesbetreuungsgeldes orientieren, hebt sich Thüringen durch
die Mehrkindregelung und die Anrechnungsfreiheit auf die Grundsicherung ab. Ich denke, das ist ein ganz markantes Zeichen der Familienfreundlichkeit in Thüringen. Warum sollen wir gerade dieses Alleinstellungsmerkmal abschaffen?
2. Das Landeserziehungsgeld ist ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Wir haben hier im Plenum häufig über das Thema Altersarmut diskutiert. Es gibt Aktuelle-Stunden-Anträge und Anfragen. Ein Blick, wenn wir auf die Zahlen schauen, zeigt uns, dass vor allem Personen über 65 in Ostdeutschland seltener armutsgefährdet sind als andere Altersgruppen. Die Armutsgefährdung von Personen unter 16 Jahren ist demgegenüber wesentlich höher als die der Gesamtbevölkerung. Die Statistik zeigt uns auch, dass gerade die Armutsgefährdung von Haushalten mit steigender Kinderzahl zunimmt. Am höchsten ist die Armutsgefährdung nämlich 42 Prozent - bei alleinerziehenden Haushalten mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Wir sagen, das Betreuungs-, aber auch das Landeserziehungsgeld sind wichtige Bausteine, um diese Schieflage zumindest zum Teil auszugleichen. Ich denke, deshalb ist unsere Regelung zu den Mehrkindfamilien ein wesentlicher Bestandteil auch für diese Argumentationsschiene.
3. Hier ist es die Frage Gerechtigkeit aus Sicht des Kindes. Jedes Kind sollte dem Staat gleich wichtig sein, egal, ob es im Kindergarten oder zu Hause betreut wird. Und ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, den wir hiermit gewährleisten.
Meine Damen und Herren, wenn man Eltern ernst nimmt, wenn man überzeugt ist, dass Familien selbst am besten wissen, wie sie leben möchten, dann schafft man unser Landeserziehungsgeld nicht ab, sondern bleibt dabei. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit noch einmal an unsere Landesverfassung, darin steht: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Meine Damen und Herren, wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorhandene Thüringer Krankenhausgesetz aus dem Jahr 2003 hat sich bewährt. Wir verfügen in Thüringen über eine gute Krankenhauslandschaft in einer pluralen Trägerschaft. Die Patienten können sich auf bestmögliche Behandlung verlassen. Der Freistaat hat in den letzten 20 Jahren mehr als 3,4 Mrd. in stationäre Gesundheitseinrichtungen investiert. Unsere Krankenhäuser stehen auf soliden Füßen. Nun ist es an der Zeit, das Krankenhausgesetz an die veränderten demografischen und bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Sozialausschuss hat sich
nach einer umfangreichen Anhörung sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Einer der größten Diskussionspunkte zum Krankenhausgesetz drehte sich um drei Worte: „kann“, „soll“ oder „muss“.
Kann der Krankenhausplan Qualitätsvorgaben enthalten, so wie es im Entwurf stand, soll er sie oder muss er sie? Wir haben uns entschieden, der Krankenhausplan soll verbindliche Vorgaben zur Versorgungsqualität in Thüringer Krankenhäusern machen. Es gibt zahlreiche Gründe, die dafür sprechen, und vor allem ist es ein klarer Fortschritt im Sinne der Patienten. Unsere Krankenhauslandschaft steht vor enormen Herausforderungen. Das ist einerseits - nennen wir es die politischen Faktoren -, mit der pauschalierten Krankenhausvergütung hat die Bettenzahl ihre Bedeutung als Rechengröße verloren. Das ist anders als früher, wo das Kostendeckungsprinzip, was Sie vorhin hier beschrieben haben, noch galt. Heute geht es nach pauschalierten Vergütungsgrößen. Damit ist die Relevanz auch der Bettenzahl in der Krankenhausplanung gesunken, dementsprechend ist bundesweit schon seit Längerem ein deutlicher Trend zu erkennen, weg von der Bettenzahl als Kennziffer der Krankenhausplanung. Bereits sieben Länder haben Qualitätsanforderungen, Qualitätsvorgaben oder Qualitätsziele explizit in ihren Krankenhausgesetzen aufgenommen. Thüringen wird das achte Bundesland sein.
Da sind andererseits die demografischen Faktoren. Bei einer sinkenden Geburtenrate benötigen wir in den Krankenhäusern weniger Abteilungen, beispielsweise in der Kinderheilkunde. Zugleich bedeutet der demografische Wandel aber auch, dass die Krankenhausstandorte langfristig für die ambulante Versorgung wichtig werden, denn sie können Lücken schließen, die durch in einer bestimmten Region abnehmenden Facharztdichte entstehen. Die Konsequenz dieser Entwicklung ist, in den vergangenen zehn Jahren kam es zu einem verschärften Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander. Dieser Wettbewerb wurde zuallererst über die Finanzen geführt. Es kam zu einer umfänglichen Spezialisierung und zu einem deutlichen Rückgang der Verweildauer der Patienten. Diesen Entwicklungen trägt das Gesetz der Landesregierung Rechnung, denn wenn die Bettenzahl als Steuerungsinstrument wegfällt, muss man über Qualitätsstandards als Kriterium der Krankenhausplanung reden. Personelle Engpässe in kleinen Fachabteilungen dürfen nicht zulasten der Behandlungsqualität und damit zulasten der Patienten gehen. Deshalb ist eine Qualitätssicherung unabdingbar. In einem zunehmend an Kosten orientierten System dürfen wir die Patienten nicht in eine Qualitätsfalle laufen lassen.
Meine Damen und Herren, während des Entstehungsprozesses des Gesetzes hatten Vertreter der Kliniken, der Krankenhausträger, Ärzte, der Kassen, Personal-, aber auch Patientenvertreter Gelegenheit, uns ihre Anliegen vorzutragen. Das jetzt vorliegende Gesetz bildet einen guten Kompromiss, der die verschiedenen Positionen abbildet. Es berücksichtigt die Hauptforderungen aus Praxis, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaftlichkeit. Natürlich gab es und gibt es Bedenken hinsichtlich der verbindlichen Festschreibung von Qualitätskriterien. Ich denke, diese Bedenken können wir zerstreuen. Wir wollen weder den wissenschaftlichen Status quo zementieren, noch das medizinische Nonplusultra definieren. Es geht hier in Thüringen nicht um einen gesetzlichen Alleingang. Es geht auch nicht darum, Innovationen auszubremsen. Wir wollen - und das ist so im Gesetz enthalten - Mindestkriterien festlegen und diese Kriterien werden auf verlässlichem medizinischen und fachlichen Fundament stehen.
Nach der ausführlichen Befassung im Sozialausschuss mit dem Gesetzentwurf und der parlamentarischen Debatte haben die Regierungsfraktionen einen sachgerechten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf formuliert. Er konkretisiert nochmals den Regierungsentwurf. Es ist uns dabei gelungen, auch die Rolle des Landtags bei der Krankenhausplanung zu stärken. Darüber hinaus haben wir das Genehmigungsverfahren beispielsweise bei Kooperation mehrerer Kliniken untereinander vereinfacht. Wir haben es nicht frei gemacht, sondern wir haben es vereinfacht; aus der Genehmigungspflicht wurde eine Anzeigepflicht. Das erleichtert die Zusammenarbeit, gibt aber die Möglichkeit des Eingriffs. Schließlich haben wir in unserem Änderungsantrag aber auch die Frage der Haftung bei Fehlern entschärft. Die im Entwurf geforderte persönliche Geschäftsführerhaftung wurde auf Initiative unserer Fraktion aus dem Gesetz gestrichen; etwaige Bußgeldverfahren werden somit nicht mehr an den Geschäftsführer, sondern an die Gesellschaft gerichtet. Ich denke, das ist damit ein wesentlicher Punkt, mit dem wir auch wieder Frieden schaffen konnten. Denn die Gesellschaft besitzt die Organisationshoheit und in einer strukturierten Gesellschaft gibt es immer mehrere Verantwortliche für ein Einzelthema.
Ich möchte nun noch mal drei Anmerkungen zu den Änderungsanträgen der Opposition machen.
Zuerst zum Thema Katastrophenschutz: Hier heißt es, die Reha-Kliniken seien personell oder technisch nicht in der Lage, die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Katastrophenfall zu erbringen. Nochmals, meine Damen und Herren, es geht beim Katastrophenschutz um Großschadensereignisse. Es geht um Situationen, in denen für viele Patienten die Alternative nicht zwischen Krankenhaus oder Reha-Klinik lautet, sondern zwischen Reha-Klinik
und Turnhalle, zwischen Reha-Klinik und beispielsweise auch Bahnhofshalle. Das kann doch nicht sein, dass wir diese Möglichkeit hier nicht ins Gesetz aufnehmen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden und deshalb ist es auch so in den Krankenhausplan aufgenommen worden.
Meine Damen und Herren, es hat noch einen zweiten Sinn. Mit der Aufnahme der Reha-Kliniken im Katastrophenfall besteht auch die Möglichkeit für die Kassen, die Finanzierung deutlich zu übernehmen. Ich denke, die Vertreter, die heute da sind, werden mir hier zustimmen.
Eine zweite Anmerkung, meine Damen und Herren: Die Fraktion DIE LINKE möchte im Krankenhausgesetz nochmals die Passagen zur Hygiene aufgenommen haben. Nach unserer Meinung ist diese Regelung überflüssig, denn die Krankenhäuser sind ja generell verpflichtet, die Regeln nach der Thüringer Hygieneverordnung einzuhalten. Sie basiert auf dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Wir denken, eine Doppelregelung macht keinen Sinn und führt nur zu Missverständnissen.
Eine dritte Anmerkung betrifft das Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nämlich regionale Gesundheitskonferenzen gesetzlich vorzuschreiben. Ich gestehe, das Anliegen hat einen gewissen Charme und wir haben so etwas Ähnliches von Sachsen-Anhalt gehört.
Ich habe mich selbst lange mit der Idee beschäftigt, weil ich glaubte, sie wäre ein Instrument, um die zahlreichen strittigen Auseinandersetzungen zu reduzieren. Aber nach intensiven Gesprächen mit unterschiedlichen Trägern, auch mit einzelnen Vertretern der Kassen, habe ich mich von der Idee verabschiedet, weil die Krankenhauslandschaft in Thüringen sehr differenziert ist und somit die einzelnen wirtschaftlichen, aber auch Standortinteressen der Träger eine sehr, sehr große Rolle spielen. Ich denke, das Verfahren, was wir haben, wo die Landesregierung in der Planung die federführende Hand hat, ist hier das bessere.
Am Schluss.
Wir haben diese drei Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt.
Was den neuen Antrag der FDP betrifft, kann ich jetzt nicht drauf eingehen, er liegt bis jetzt nicht vor.
Ich würde es schon gern sehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte dennoch noch mal auf den Entschließungsantrag, der uns hier nochmals vorliegt, von der Fraktion DIE LINKE eingehen. Der beinhaltet zwei Positionen. Für uns geht er zu weit, er ist zu speziell in den einzelnen Festlegungen. Was konkret alles festgelegt werden muss, kann ich gar nicht pauschal sagen, weil, ich denke, in verschiedenen Fachbereichen unterschiedliche Festlegungen hier getroffen werden müssen. Das kann dieser Punkt 1 nicht alles abdecken. Die zweite Position, die Frage des Qualitätsmanagements, das ist ja bereits im SGB V in § 137 verankert, wenn Sie nachlesen, und dafür ist der G-BA verantwortlich, was da alles geregelt werden muss. Ich denke, diesem Punkt können wir auf keinen Fall zustimmen. Und der zweite Teil - Festlegung eines verbindlichen Termins, wann was vorgelegt werden sollte -, ich denke, das sollte in Verhandlungen gerade mit dem Partner, dem Krankenhausausschuss, auch als Ergebnis herauskommen. Auch dem können wir uns nicht anschließen.
Ich möchte noch eine kurze Anmerkung machen zu den Aussagen, die diese Woche auf den Tisch kamen durch den Krankenhausreport 2014, der vom WIdO vorgestellt und erarbeitet wurde. Ich meine, die Berichte in den Medien sind Horrorszenarien. Die Zeit ist jetzt zu knapp, um auf Details einzugehen, ich frage aber auch: Sind alle Daten, wenn sie acht Jahre alt sind, noch aktuell, das, was ich bis jetzt sehen konnte? Ich meine, die Botschaft, die darin enthalten ist, ist natürlich klar. Da möchte ich den Herrn Deh, den Geschäftsführenden Vorstand der AOK, zitieren, denn es ist eine Tendenz da: „Viele Krankenhäuser versuchen, sich zu kleinen Universitätskliniken zu entwickeln.“ Ich meine, dieser Tendenz der besseren Qualität kann ich zustimmen, aber der Frage, ob jede Klinik eine kleine Universität sein muss, nicht. Ich denke, unser Krankenhausgesetz gibt dazu einen entsprechenden Rahmen ab.
Meine Damen und Herren, die Novellierung des Krankenhausgesetzes bietet eine Chance, die Qualität der Behandlung in den Krankenhäusern zu sichern und weiter zu erhöhen. Unser Anliegen ist, wir wollen das Thema Erreichbarkeit der Krankenhäuser auch im ländlichen Raum sicherstellen und wir wollen die Vielfalt der Trägerlandschaft erhalten.
Die Vielfalt der kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Häuser garantiert einen vertretbaren Wettbewerb, den Patienten kommt die bestmögliche diagnostische und therapeutische Betreuung zu und sie haben die Freiheit, sich zu entscheiden. Das Thüringer Krankenhausgesetz ist ein klarer Fortschritt im Sinne der Patienten. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Kubitzki, es sind zwei Themen. Das eine ist eine Konferenz, wo sich alle Träger gemeinsam mit den Kassen in einer Region an einen Tisch setzen und so in der Lage sind, alle Themen so einvernehmlich zu regeln, dass am Schluss eine gemeinsame Planung nach dem Prinzip der Freiwilligkeit herauskommt. Ich hatte eine gewisse Hoffnung, aber nach mehreren Gesprächen mit den Trägern habe ich feststellen müssen, es sind oft Burgenkriege, die da ausgetragen werden, jeder will seinen Status quo erhalten und damit wird es schwer. Jetzt haben Sie aber ein Thema angesprochen, das heißt sektorenübergreifende Versorgung. Wir haben ein Instrument. Wir haben ein Instrument geschaffen, das ist dieses neue Gremium, das sich auch schwertut.
Insofern haben Sie selbst die Antwort mit dem Satz „Lassen wir es“ gesagt. Ich denke, wir sollten dem Gremium doch die Chance geben, sich zusammenzufinden und da einen entsprechenden Weg zu suchen. Also, wir haben so ein ähnliches Instrument und es muss nicht in das Krankenhausgesetz hinein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe heute hier vor, um zwei Dinge zu sagen. Erstens: Die Argumente, die ich bei der letzten Sitzung vorgetragen habe, gelten noch immer und ich möchte dem nichts hinzufügen.
Aber ich gehe auch noch aus einem zweiten Grund hierher, weil ich erwartet hatte von Frau Stange, dass sie etwas, was sie das letzte Mal hier vorgetragen hat, korrigiert. Ich möchte darauf eingehen. Ich möchte das nämlich richtigstellen. Sie hatten mir vorgeworfen, ich hätte die UN-Behindertenrechtskonvention falsch oder zumindest unvollständig zitiert. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis darf ich aus dem Plenarprotokoll der letzten Sitzung vom 20. Dezember zitieren. Dort sagte Frau Stange, Zitat: „… denn den ganzen Artikel 29 haben Sie nicht vorgelesen,
das würde ich gerne jetzt einmal ergänzen, denn darin steht unter anderem, dass die Vertragsstaaten sicherzustellen haben, dass … „die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien … geeignet sind‘ - bis dahin haben Sie zitiert -, zugänglich, barrierefrei, leicht zu verstehen und zu handhaben sind, also zugänglich, barrierefrei“. Ich muss sagen, das ist nicht der Wortlaut der UN-Behindertenkonvention und ich darf auf die amtliche Übersetzung hinweisen und diese zitieren. Da steht nämlich: „unter anderem stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind“, Zitat Ende. Das Wort „barrierefrei“ kommt hier nicht vor, anders als von Ihnen behauptet. Nun kann man den Begriff „zugänglich“ sicherlich in diese Richtung interpretieren, aber das war ja mein Argument in der letzten Sitzung, eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit jedes einzelnen Wahllokals entnehme ich hieraus nicht, wenn nämlich alternative Möglichkeiten der Stimmabgabe zur Verfügung stehen. Ich möchte Sie also bitten, auch in einer leidenschaftlich geführten Diskussion bei der Sache zu bleiben, denn wenn Sie dieses nämlich umdrehen, schaden Sie der Sache. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Koppe, in einem kann ich Ihnen recht geben, es vergeht kaum eine Plenarsitzung, in der wir nicht über das Erziehungsgeld debattieren. Doch das war es schon. Zumindest sollten die Fakten also eigentlich bekannt sein. Doch das ist bemerkenswerterweise nicht der Fall. In der Begrün
dung des Gesetzentwurfs der FDP dürfen wir nämlich lesen, das Landeserziehungsgeld sei eine familienpolitische Leistung des Landes, so weit richtig, aber nun das Zitat: „nach denselben Prinzipien und Modi wie dem Betreuungsgeld des Bundes“. Das ist falsch. Bitte machen Sie sich doch die Mühe, das Gesetz zu verstehen, dessen Abschaffung Sie immer wieder auf die Tagesordnung setzen. Fakt ist, das Thüringer Erziehungsgeld geht in wichtigen Punkten weit über die Regelung des Bundes hinaus. Und ich nenne Ihnen drei Beispiele. Erstens: Während das Bundesbetreuungsgeld für jedes Kind einen Betrag von 150 € vorsieht, beträgt das Thüringer Erziehungsgeld beim zweiten Kind 200, beim dritten 250 und bei den folgenden 400 €. Dass Mehrkind-Familien nach dem Thüringer Modell deutlich bessergestellt sind, ignorieren Sie. Einen Ausgleich sieht der Entwurf, den Sie hier vorhaben, nicht vor. Ein zweites Beispiel: Das Betreuungsgeld des Bundes wird auf ALG-II-Leistungen angerechnet, das Thüringer Erziehungsgeld ist jedoch anrechnungsfrei. Wir möchten, dass auch Menschen in der Grundsicherung weiterhin diese Leistungen beziehen können. Da sind wir völlig unterschiedlich. Ein drittes Beispiel: Das Thüringer Erziehungsgeld kann auch der erhalten, und zwar anteilig, der seine Kinder nur fünf Stunden täglich in eine Einrichtung oder zu einer Tagespflegemutter bringt und diese dort betreuen lässt. Auch das ist nach den Bundesregelungen nicht der Fall. Sie ignorieren das. Sie ignorieren es, weil Ihnen die Wahlfreiheit des Erziehungsgeldes, aus welchen Gründen auch immer, ein Dorn im Auge ist. Ein oft gehörtes Argument gegen das Erziehungsgeld ist, dass Familien dafür belohnt würden, der Kita fernzubleiben, und der Staat so seine gebotene Neutralität verletze. Hier steckt meiner Ansicht nach ein Denkfehler. Ich kann mich nämlich nicht erinnern, dass es im Grundgesetz heißt, die Kindertageseinrichtung steht unter dem Schutz der staatlichen Ordnung. Nein, Familienpolitik muss vom Kind her gedacht werden und nicht von der Einrichtung oder der Betreuungsform her. Die Betreuung von Kindern verdient Unterstützung und fordert Förderung, egal ob sie in der Familie, durch eine Tagesmutter oder in einer Einrichtung geschieht. Jeder Kita-Platz ist dem Steuerzahler sehr viel wert, und das ist gut so. Auch wenn dieselbe Leistung aber in der Familie erbracht wird und diese Familie Erziehungs- oder Betreuungsgeld kombiniert erhält, nämlich die 300 €, dann ist das Geschrei plötzlich groß. Dann heißt es „Doppelförderung“ und „Fehlanreize“.
Meine Damen und Herren, laut dem aktuellen Thüringen-Monitor ist für die allermeisten Thüringer, nämlich 86 Prozent der Befragten, die Familie der wichtigste Aspekt für die persönliche Zufriedenheit. Es folgen ein erfüllter Beruf, eine gerechte Gesellschaft sowie die Freiheit zur Selbstverwirklichung. Und genau diese Ziele verfolgen wir mit unserem Erziehungsgeld. Das Thüringer Erziehungsgeld un
terstützt die Rolle der Familie als die für Kinder wichtigste Instanz. Es sorgt für Gerechtigkeit, indem es Wahlfreiheit zwischen den Betreuungsformen herstellt, und es unterstützt den Wunsch nach Selbstverwirklichung, weil es der Vielfalt der Lebensformen und Lebensstile in den Familien gerecht wird, anstatt zu versuchen, Familie in eine Schablone zu pressen.
Meine Damen und Herren, die Familienfreundlichkeit in Thüringen bemisst sich nicht an Sonntagsreden oder bunten Broschüren, sondern an konkreten Leistungen. Das Familiengeld ist für uns ein wichtiger Baustein unserer Familienpolitik, und das gerade auch in Kombination mit dem Betreuungsgeld des Bundes. Daran werden wir nicht rütteln. Wir werden deshalb einer Überweisung an den Ausschuss nicht zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Herr Barth, als ich den Titel, speziell den Einreicher der Aktuellen Stunde las, hatte ich zunächst nicht geglaubt, dass es so wäre. Ich dachte, ein Druckfehler läge vor. Aber weit gefehlt, heute geht es Ihnen um das Geldverteilen. Die FDP, die sich sonst in den Haushaltsberatungen als Sparkommissar ausgibt, setzt heute auf das - und so wie es im Titel heißt - schnelle Geldverteilen, nach dem Motto: Es ist ja nicht unser Geld im Land, es ist ja das Geld des Bundes oder der Sozialkassen.
So heißt es im Titel. Ich sage, unser Part ist es nicht, über Entscheidungen des Bundes zu urteilen. Wir sollten hier im Land bleiben.
Meine Damen und Herren, Sie von der FDP vollführen damit eine glatte Kehrtwendung. Das ist zwar angesichts des nahenden Wahlkampfs nachvollziehbar, aber ich sage Ihnen, Populismus zahlt sich nicht aus. Sie stellen sich sogar gegen Ihren eigenen FDP-Chef, Herrn Lindner, der die geplanten Rentenmaßnahmen der Großen Koalition als - ich zitiere - „teure Gefälligkeitspolitik“ kritisiert.
Nun zum Anliegen selber: Ja, es ist richtig, die Sozialkassen sind gefüllt wie schon lange nicht mehr. Allein die Rentenkasse weist einen Überschuss von 31 Mrd. € aus. Das entspricht 1,77 Rentenmonaten. Der Bundestag hat im Dezember im Beitragssatzgesetz 2014 den Beitrag nicht reduziert - und das kritisieren Sie -, sondern die Beitragssätze der allgemeinen Rentenversicherung für 2014 auf 18,9 und den Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent festgesetzt. Damit soll Planungssicherheit gewährleistet werden und die finanzielle Stabilität der Rentenkassen soll damit gesichert werden. Mit den Überschüssen sollen - so die Absicht - die - und so ist es wahrlich vereinbarten Maßnahmen finanziert werden. Das ist die abschlagsfreie Rente ab 63 bei mindestens 45 Jahren. Natürlich fällt es schwer, und jeder, der schon einmal im Vorfeld einen Rentenbescheid be
kommen hat, hat diesen Nachweis zu führen und genauso wird es hier gehen.
Sie müssen bei jedem Rentennachweis jedes Rentenjahr nachweisen, wo Sie gearbeitet haben. Auf der Basis funktioniert es.
Meine Damen und Herren, es geht zweitens um die Mütterrente für Kinder vor 1992, die Erwerbsminderungsrente und die Demografiefestigkeit von Realleistungen. Bezüglich der Rentenangleichung, wie in Ihrem Antrag gefordert, finden wir im Koalitionsvertrag zwischen CDU und der SPD erstmals eine konkrete zeitliche Festlegung und die - ich zitiere kurz daraus - am Ende des Solidarpakts, also 30 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit, wie die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, „erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte“. Sie haben es selber gesagt, im Juli 2016 wird erneut geprüft, ob bis dahin noch einmal eine stufenweise Angleichung erfolgen kann. Das ist die Absicht und die ist dieses Mal so konkret wie noch nie formuliert.
Meine Damen und Herren, wie hoch ist heute der Rentenwert Ost zum Rentenwert West? Eine Antwort finden wir im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung vom November des vergangenen Jahres. Er steigt demzufolge von 88,8 im Jahr 2012 auf 91,9 in 2017 an.
Sie sehen, es gibt einen verabredeten Zeitplan, der kontinuierlich, verlässlich und vor allen Dingen mit finanzpolitischer Vernunft abgearbeitet werden wird. Von Wahlterminen getriebene populistische Schnellschüsse überlassen wir den anderen.
Wenn wir über Rentenversicherung debattieren, möchte ich noch einmal ein ganz anderes Thema aufgreifen, die Tatsache, dass Familien und junge Menschen in unserem Rentensystem benachteiligt werden. Das hat in der vergangenen Woche erneut die Studie der Bertelsmann Stiftung gezeigt. Sie geht auf eine Vorstudie aus dem Jahr 2005, vom Herrn Sinn, vom ifo Institut zurück. Das Gleiche ist auch der Biedenkopf-Kommission und deren Bericht zu entnehmen; die jungen Leute werden benachteiligt. Ich denke, das ist ein Thema, über das sich vielmehr zu diskutieren lohnt. Also, meine Damen und Herren, solche politischen Schnellschüsse sind nicht sinnvoll. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde nicht der Versuchung erliegen wir können das an anderer Stelle machen - und heute über einen Nebenkriegsschauplatz, das ist ein völlig anderes Gesetz, nämlich über das Landeserziehungsgeld diskutieren. Heute geht es konkret um die Umsetzung einer Bundesregelung und diese hat die Frau Ministerin sehr ausführlich referiert.
Zu dem Thema Erziehungsleistung haben wir völlig unterschiedliche Auffassungen. Hier treffen zwei andere Vorstellungswelten aufeinander und ich denke, wir haben dann genügend Zeit, wenn das Thema dran ist - und es ist ja schon angekündigt worden -, uns darüber zu unterhalten.
Meine Damen und Herren, bei dem Gesetz, und das hat die Frau Ministerin sehr deutlich und sehr ausführlich gemacht, geht es um die Umsetzung eines Bundesgesetzes, wozu wir hier angehalten sind. Die eigentliche Diskussion, die uns schon vom Landkreistag zugetragen wurde, ist die Frage der Höhe. Ist die Kappung auf 75 Prozent angemessen, kommen die Gelder zeitnah? Ich denke, das ist eine sehr praktikable Geschichte, über die wir diskutieren werden. Frau Ministerin hat das heute wirklich noch mal sehr detailliert gesagt, welche Gründe dazu geführt haben, dass die ursprüngliche Höhe, die bei den Bundesleistungen besteht, auf hier, weil sie noch mal durchgeführt wird, 75 Prozent zurückgegangen ist. Wir werden uns damit detailliert auseinandersetzen. Die eigentliche Frage ist, warum die Ausgangsbasis auf diese Höhe festgelegt wird. Dazu werden wir die entsprechenden Partner anhören. Ich schlage deshalb eine Überweisung an den Sozialausschuss vor. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits im Juni dieses Jahres hatte die Linke einen entsprechenden Antrag zur Bundestagswahl in das Plenum eingebracht. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Aus dem Antrag ist heute ein Gesetzentwurf geworden. Nun geht es um die Kommunal- und Landtagswahlen. Wie ist die Lage? Ich habe damals den Landeswahlleiter angeschrieben und ihn gebeten, mir mal die Situation zu schildern. Frau Präsidentin, ich darf kurz einen Abschnitt daraus zitieren: Beschwerden und Beanstandungen hinsichtlich der Erreichbarkeit von Wahllokalen sind mir für alle Wahlen 2009 - Kommunal-, Europa-, Landtags- und Bundestagswahl nicht bekannt geworden. Von den Wahlvorständen wurde und wird jegliche Anstrengung unternommen, dass auch nicht barrierefreie Wahllokale für
die Betroffenen erreichbar sind und diese ihr Wahlrecht wahrnehmen können.
Meine Damen und Herren, es gibt eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Wahlleiter mit den Verbänden sowie den Beauftragten für Menschen mit Behinderung auf Landes- und Kommunalebene. Hilfsmittel wie Wahlschablonen sowie entsprechende Informationsmaterialien wurden in Absprache mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband an die Betroffenen verteilt. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit gut bewährt. Und ja, auch die Briefwahl oder die Wahl mittels Wahlschein in einem barrierefreien Wahllokal ist eine Alternative, auch wenn - ich sagte es bereits - es das Ziel sein muss, dass alle Menschen ihr Wahllokal und ihr Wahlrecht vor Ort wahrnehmen können. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, bauen die Gemeinden die Barrierefreiheit der Wahllokale schrittweise weiter aus. Im Jahr 2009 waren es rund 45 Prozent der Wahllokale, die barrierefrei waren; Mitte 2013 waren es 51 Prozent. In den vergangenen fünf Jahren gab es keine maßgeblichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Wahllokalen und deren Gebäuden, ohne dass anschließend eine Barrierefreiheit gegeben war. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage von Ihnen, Herr Nothnagel, vom Juli hervor. Klar ist auch, dass nicht jedes derzeit bestehende Wahllokal sofort barrierefrei umgestaltet werden kann, und nicht überall stehen auch geeignete Ausweichobjekte zur Verfügung. Würde man nun die Barrierefreiheit aller Wahllokale rechtlich anordnen, wäre die Folge nämlich eine Reduzierung der Zahl der Wahllokale. Hiervon wäre insbesondere der ländliche Raum betroffen. Dies hätte längere Wegezeiten für die Wähler zur Folge und die Bürgernähe der Wahllokale würde erheblich eingeschränkt. Ob dies einer Erhöhung der Wahlbeteiligung dienlich wäre, das ist zu bezweifeln.
Ich möchte noch einmal auf einen Satz der UN-Behindertenrechtskonvention eingehen und diesen Abschnitt zitieren, dort heißt es nämlich in Artikel 29: Die Vertragsstaaten stellen sicher - und jetzt kommt das Zitat -, „dass die Wahlverfahren, die -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind.“ Von einer absoluten Barrierefreiheit steht darin nichts; die Tendenz und die Anregung sind da.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE versucht Dinge gesetzlich zu regeln, die im realen Leben zufriedenstellend funktionieren. Manche Forderungen sind sogar kontraproduktiv und würden zu längeren Wegen und weniger Bürgernähe gerade bei den anstehenden Wahlen führen, deshalb halten wir diese gesetzliche Regelung und auch eine Überweisung nicht für nötig. Vielen Dank.
Eine frohe Botschaft. Das kann man an der Stelle tun, Kinder sind nach wie vor eine sehr gute Botschaft, Kinder sind wahrlich Musik in meinen Ohren.
Meine Damen und Herren, wir sprechen heute über das Wohn- und Teilhabegesetz, es heißt, was lange währt, wird endlich gut. Bereits 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für den Heimbereich vom Bund auf die Länder über. Die ersten Länder haben bereits 2008 eigene Heimgesetze erlassen. Thüringen bekommt nun ein eigenes Heimgesetz, ich kann auch sagen, wir sind damit das letzte Land.
Ich halte diese Nachricht nicht für einen Nachteil, so konnten wir von den Nachbarländern lernen und können Fehlentwicklungen vermeiden. Beispielsweise gab es solche auch in Sachsen. Aber warum brauchen wir überhaupt ein eigenes Gesetz? Das Heimgesetz des Bundes in seiner ursprünglichen Fassung stammt aus dem Jahre 1974, zur Erinnerung, die Pflegeversicherung wurde erst rund 20 Jahre später, nämlich 1995, geschaffen. Die Erwartung der Menschen an Pflege und an Pflegeversicherung hat sich damit auch verändert. Das Heimgesetz des Bundes entspricht in weiten Teilen nicht mehr den heutigen Anforderungen, einmal an die Selbstbestimmung, an die Qualität, aber auch die Teilhabe des betreuten Wohnens. Und vor allem ist die Zahl der Pflegebedürftigen sehr stark angestiegen und sie wird weiter ansteigen. Den veränderten Blickwinkel auf das Thema Pflege kann man schon am Gesetzestitel ablesen. Er heißt nämlich nicht „Thüringer Heimgesetz“, sondern „Gesetz über Wohnen und Teilhabe“. Der uns vorliegende Gesetzentwurf deckt stationäre Einrichtungen, das heißt Einrichtungen der Altenhilfe nach dem SGB XII sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe nach SGB IX, ebenso ab wie ambulante Wohnformen, letztere in Abstufung.
Worin unterscheiden sich nun einerseits stationäre Einrichtungen, andererseits ambulante Einrichtungen? Das entscheidende Kriterium - und Herr Dr. Schubert hat das in seinem Bericht hier schon gesagt - ist der Grad der strukturellen Abhängigkeit der Bewohner vom Anbieter, also vom Betreiber der jeweiligen Einrichtung. Wenn ein Bewohner, heißt das, nicht mehr in der Lage ist, über die Art, den Umfang seiner Pflege- und Betreuungsleistungen selbst zu entscheiden und diese zu wählen, dann ist die Schutzaufgabe des Staates gefragt und der Staat muss eingreifen.
Meine Damen und Herren, die Abkehr vom Heimbegriff, die mit dem Gesetzentwurf vollzogen wird, ist für mich eine folgerichtige Entwicklung. Ich selbst plädiere dafür, stationäre Einrichtungen einerseits und die verschiedenen Formen des selbst organisierten betreuten Wohnens andererseits klar voneinander abzutrennen. Ich komme darauf zurück, warum. Eine Abkehr vom Heimbegriff darf nicht dazu führen, dass Einrichtungen des betreu
ten Wohnens plötzlich wie Heime behandelt werden. In den ambulanten Wohnformen behalten die Menschen ihre Unabhängigkeit. Sie haben eine eigene Wohnung, einen eigenen Mietvertrag, sie sind in vollem Umfang für ihr Wohnen selbst verantwortlich und sind selbstständig. Sie nutzen Angebote, Barrierefreiheit, auch sonstige Betreuungsangebote, aber sie bleiben selbstständig. Viele sind nicht mal pflegebedürftig, aber sie haben Schwierigkeiten in ihrer alten Wohnung, die nicht behindertengerecht ist, am Leben teilzunehmen. Deshalb haben sie eine Wohnform gewählt, die dies ermöglicht. Es darf nun nicht passieren, dass diese Wohnform plötzlich zu einem Heim wird, denn bisher zahlen sie eine Miete, und wenn die Kassen erst mal kommen, wäre das eine ganz andere Höhe. Das heißt, sie wären nicht mal mehr in der Lage, diese zu bezahlen. Dies ist genau die Schnittstelle, worauf wir achten. Ich weiß, das Ministerium hat sich hier sehr, sehr große Mühe gegeben, diese auch genau zu finden. Ich denke, das ist ein sehr zentraler Teil dieses Gesetzes.
Meine Damen und Herren, was wollen wir also mit dem neuen Gesetz erreichen? In erster Linie braucht es aus Sicht der Bewohner Schutzmechanismen für die Nutzer, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Zweitens geht es um die Sicherung der Qualität der erbrachten, aber auch der bezahlten Leistungen entweder durch den Nutzer oder auch durch die Pflegekassen. Drittens geht es aus Sicht des Staates um die Verantwortung, nämlich die Verantwortung für den Pflegefall.
Meine Damen und Herren, das Wohn- und Teilhabegesetz ist in erster Linie ein Verbraucherschutzgesetz. Wenn der Begriff auch noch etwas ungewohnt ist und vielleicht für den einen oder anderen unpassend erscheint, dann deshalb, weil Pflege oft noch mit Krankheit und nicht mit Wohnen und Lebensqualität gleichgesetzt wird. Aber gerade darum geht es uns, Pflegequalität ist Lebensqualität. Ein großer Balanceakt in diesem Gesetz ist, wie sichere ich Qualität in der Pflege und wie ermögliche ich andererseits, dass auch neue, bezahlbare Wohnformen entstehen, ohne dass die Qualität darunter leidet.
Wir tun gut daran, Entwicklungsmöglichkeiten nicht durch allzu starre Vorschriften zu blockieren oder Innovation zu verhindern, deshalb begrüße ich ausdrücklich die Öffnungsklausel zur Erprobung neuer Wohnformen in § 23.
Positiv ist auch, dass Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen aus dem Regelungsbereich des Gesetzes herausgenommen wurden. Die Nutzer dieser Einrichtungen verfügen weiter über ihre eigene private Häuslichkeit, nur bestimmte Tage und bestimmte Zeiten suchen sie eine Einrichtung auf, um sich dort betreuen oder pflegen zu lassen.
Ich begrüße auch, dass durch eine bessere Abstimmung zwischen den verschiedenen Prüfinstitutionen - MDK oder Heimaufsicht - der Bürokratieaufwand abgebaut werden soll. Es soll nur eine Regelprüfung pro Jahr in den Heimen geben, aber die Heimaufsicht muss nicht noch einmal prüfen, wenn andere Institutionen, wie beispielsweise der MDK oder andere Träger, bereits in der Einrichtung waren.
Nicht selbst organisierte ambulant betreute Wohnformen werden ein halbes Jahr nach dem Start geprüft, ansonsten nur anlassbezogen. Diskutiert werden muss neben der Häufigkeit der Regelprüfung genauso die Frage, wann eine Prüfung angemeldet werden muss und wann nicht. Auch bei den Bewohnerbeiräten ist ein guter Kompromiss gelungen; die Beiräte sind ein wichtiger Bestandteil, um den Begriff „Teilhabe“ mit Leben zu füllen.
Andererseits berichten uns aber auch Heimleiter von den Schwierigkeiten, einen Heimbeirat zu wählen und eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen mit einer Vielzahl an Demenzpatienten oder Einrichtungen mit Schwerstmehrfachbehinderten. Zudem stellen wir fest, dass die Verweildauer in den Heimen immer kürzer wird, und wir hören von Angehörigen, die andererseits im Nachgang von Pflegesatzverhandlungen berichten und sich bitterböse beschweren, weil sie bisher von dem erhöhten Pflegesatz nichts gehört hatten und plötzlich damit konfrontiert werden. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ich denke, das ist im Gesetz auch gut verankert. Wir brauchen für viele Dinge praktikable Lösungen, die Beiräte müssen offen sein für die Wahl externer Mitglieder. Ich denke, da gibt es sehr gute Regelungsvorschläge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Wir werden prüfen, ob es sich um ein gutes Gesetz handelt angesichts meines Eingangssatzes: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Das muss unser Maßstab sein. Sie wissen, der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Hiermit werden wir uns im Sozialausschuss beschäftigen. Aufgrund der Vielzahl der Interessenlagen halte ich eine mündliche Anhörung für notwendig. Ich beantrage Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine gute medizinische Versorgung im ganzen Lande, aber vor allen Dingen im ländlichen Raum liegt uns allen am Herzen.
Der Anspruch der Bürger auf diese gute medizinische Versorgung ist in meinen Augen aus Sicht der Bürger ein Rechtsanspruch, den müssen mehrere Beteiligte gewährleisten. Auf Bundesebene disku
tiert man derzeit auch erneut über die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung. Auf die Ergebnisse sind wir noch gespannt. Grundsätzlich gilt aber, zuallererst liegt der Versorgungsauftrag für die ambulante Versorgung bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Darüber hinaus gehört es genauso zur öffentlichen Daseinsvorsorge der Kommunen, die medizinische Versorgung ihrer Bürger zu sichern. Deshalb hat auch der Bundesgesetzgeber im neuen Versorgungsstrukturgesetz ermöglicht, dass Kommunen handeln dürfen. Die Verantwortung der Länder liegt grundsätzlich bei der Ausbildung der Mediziner; da hat Thüringen mit Errichtung des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin in Jena einen gewaltigen Schritt getan. Über die Förderinstrumente, die KV und die in Thüringen gegründete Stiftung hat die Ministerin schon sehr ausführlich berichtet, vielen Dank. Ich möchte hier ganz besonders auf die Aktivitäten des Instituts von Prof. Gensichen hinweisen, der sehr vieles tut, um die Studenten nach dem Studium hier in Thüringen zu halten. Es kommt nun darauf an, dass der Freistaat im Rennen um die besten Standortbedingungen für eine Niederlassung mit den anderen Bundesländern mithalten kann. Beste Standortbedingungen sind aber nicht allein wie hier Finanzen, sondern das sind vor allen Dingen sehr viele weiche Standortbedingungen, das sind die Bedingungen, die junge Leute dazu bewegen, hier in Thüringen zu bleiben. Ich denke, darauf habe ich hingewiesen, dass gerade durch die Vermittlung des Instituts auch an Praxisstellen hier sehr viel erreicht werden kann.
Grundsätzlich - jetzt komme ich auf das Thema Finanzen - bin ich gegen diesen Meistbieterwettbewerb um Mediziner nach dem Motto „wer zu mir kommt, bekommt noch einen Batzen drauf“. Ich sage, hier hätte man sicher auf Bundesebene mehr tun können, das müssen wir konstatieren, denn die Bundesländer konkurrieren hier untereinander. Bundesländer verfügen über Förderprogramme, die vor allem in den alten Ländern mit sehr viel Geld ausgestattet sind, wir wissen das, im Einzelfall 60.000. Dieser Meistbieterwettbewerb ist nicht gut und nicht sinnvoll. Deshalb war unsere Idee, einen kleinen Beitrag zu leisten, gerade im Haushaltstitel im Bereich des Maßregelvollzugs, und es war damals zu erwarten - was sich heute als anders herausgestellt hat -, dass Überschüsse entstehen, diese einzusetzen für einen neuen Titel „Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung“. Die Ministerin hat erläutert, warum dies jetzt nicht möglich ist. Und wir wissen auch die Gründe dafür. Ich denke, da stehen die Fragen der Wirtschaftlichkeit im Zentrum.
Meine Damen und Herren, jetzt steht natürlich die Frage: Gibt es Alternativen? Ich denke, dieser Alternativen gibt es sehr viele, die nicht alleine im materiellen Bereich liegen. Da kann die Stiftung, die
hier in Thüringen von der KV mit der Unterstützung des Landes gegründet wurde, sehr viel bewirken. Ich bin gespannt, wie man dies hier in der nächsten Zeit kreativ ausfüllen kann. Im Augenblick muss man zur Kenntnis nehmen, dass, wenn kein Überschuss in dem Haushaltstitel ist, auch kein neues Programm aufgelegt werden kann. Das ist einfach Fakt.
Dennoch denke ich, kann man mit Geld nicht alles erreichen und darum gehe ich noch einmal auf den Antrag zurück. Sicherlich, Ihr erstes Anliegen, die Sache zu gestalten, das ist eine allgemeine Erklärung, die man hier machen kann. Aber die ist so allgemein, dass man sie auch unterstützen kann und deshalb auch nicht braucht. Die anderen Dinge gehen genau auf ein Förderprogramm zurück. Ich sage, das ist die Tatsache, wo wir festgestellt haben, die Zinsverbilligung funktioniert im Augenblick nicht. Ich denke, deshalb würde ich eine Festlegung auf diese vier Punkte nicht für sinnvoll halten. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sieht die Umstellung des Meldeverfahrens über nicht erfolgte Früherkennungsuntersuchungen sowie eine Verlängerung der Befristung vor. Die erste Beratung des Gesetzes durch den Landtag erfolgte in der 128. Sitzung am 19. September. Der Entwurf wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen.
In seiner 50. Sitzung am 10. Oktober hat der Ausschuss erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. Der Ausschuss beschloss ferner die Liste der Anzuhörenden und bat den Landesrechnungshof, den Landesbeauftragten für Datenschutz sowie Fachministerien der Landesregierung Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie des Hamburger Senats um ihre Stellungnahme. Der Ausschuss beschloss zudem, den Gesetzentwurf in ein Online-Diskussionsforum des Landtags einzustellen. In seiner folgenden Sitzung am 18. Oktober stimmte der Sozialausschuss über den Fragenkatalog für das Online-Verfahren ab. Vom 22. Oktober bis 1. Dezember konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Diskussionsforum des Landtags melden und ihre Meinung zum Gesetzentwurf darlegen.
Insgesamt gingen von 15 Nutzerinnen und Nutzern 93 Beiträge zu den Fragen ein. Ich werde heute ausführlich darauf eingehen. Die meisten Antworten, nämlich insgesamt 13 Beiträge, gingen zu der geplanten Änderung ein, Eltern nur noch für die U4 bis U8 einzuladen und zu erinnern. 6 von 13 Beiträgen fordern die Beibehaltung des Einladungsver
fahrens zu den Vorsorgeuntersuchungen U3 bis U9, weil es eine hilfreiche Erinnerungsstütze darstelle. Ebenfalls 6 Beiträge halten die vom Vorsorgezentrum für Kinder versandten Einladungen umgekehrt für überflüssig, unter anderem aufgrund der aktuell hohen Teilnehmerzahl. Ein Beitrag spricht sich für die Reduzierung des Einlade- und Meldesystems auf die U4 bis U8 aus. Von 10 eingegangenen Beiträgen sprechen sich 3 für die Aufgabenverlagerung von den Jugend- auf die Gesundheitsämter aus, 7 plädieren für die Beibehaltung der Aufgabenwahrnehmung durch das Jugendamt. Meine Damen und Herren, so gibt es eine sehr unterschiedliche Darstellung der Meinungsfülle in dem Forum.
Meine Damen und Herren, in der 52. Sitzung am 14. November diskutierte der Sozialausschuss die durch den Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2013 geäußerte Einschätzung des Meldeverfahrens. Ich sage noch einmal, gerade die Diskussion im Online-Forum stellt ein sehr gegensätzliches Bild dar, das man schwierig in seinen Einzelheiten mit einbeziehen kann, das aber wichtig für die Meinungsbildung war. In seiner 53. Sitzung am 12. Dezember wertete der Sozialausschuss die Beteiligung an diesem Forum aus und beriet den Entwurf und die eingegangenen Änderungsanträge abschließend. Änderungsanträge wurden von den Fraktionen CDU und SPD, von der Fraktion DIE LINKE und von der FDP-Fraktion eingereicht. Die Grünen erklärten, dass sie ihren Antrag erst im Plenum vorstellen wollen.
Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD wurde mehrheitlich angenommen, der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, wie in Drucksache 5/7020 empfohlen, anzunehmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz unbestritten, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz liegen uns allen am Herzen. Die Sorge um den Menschen bei der Arbeit ist nicht allein ein wirtschaftliches Thema, sondern ein soziales und, ich sage, ein ethisch-humanes Anliegen. Es bedarf des ständigen Anstoßes, aber auch der Einhaltung und der Kontrolle.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Situation beschreiben, die ich im September erlebte. Ohrenbetäubender Lärm in einem der Nachbargebäude - ein Bauarbeiter arbeitet mit einem Presslufthammer in der obersten Etage eines Hauses und reißt die Außenwand ab. Große Steinbatzen fallen krachend auf die Erde. Einzelne Passanten schauen zu. So die Situation. Was ist nun das Besondere daran? Der Arbeiter steht an der vordersten Kante des Hauses, natürlich ohne jegliche Sicherung und vom Gehörschutz gar nichts zu sehen. Das sieht zwar spektakulär aus, ist aber ein klarer Verstoß gegen alles, was man sagen kann, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.
Nachdem ich, meine Damen und Herren, die Kleine Anfrage von Frau Leukefeld im Sommer gelesen hatte, war dieser Antrag zu erwarten. Ich halte es auch für notwendig, darüber hier im Landtag zu diskutieren. Danke für die Initiative und das Anliegen. Bereits die Anfrage war sehr umfänglich und in hoher Qualität beantwortet worden. Darauf, Frau Ministerin, möchte ich noch einmal hinweisen. Man merkt, dass sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Arbeitsschutz bei der Landesregierung einen hohen Stellenwert besitzen. Danke auch für den heutigen doch recht umfangreichen Bericht. Ich weiß, Sie haben zwar gesagt, Sie können noch viel mehr vorgetragen, aber es war doch an vielen Stellen sehr ausführlich.
Doch schaut man, meine Damen und Herren, die zehn Forderungen des Antrags an, dann sieht das Bild etwas anders aus.
Zunächst zu den drei Forderungen an den Bund. Die erste Aufforderung, dass sich Thüringen für eine Anti-Stress-Verordnung im Bundesrat einsetzen möge, ist bereits seit Mai dieses Jahres Geschichte. Der Bundesrat hat dies getan. Was wollen die Länder damit? Die Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit schützen. Mit der beschlossenen Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehlte. Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsge
fährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien es europaweit 53 Millionen Beschäftigte gewesen, die auf das Konto psychischer Störungen zurückgehen. Das sind immerhin 80 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor.
Ebenso kann ich Ihre zweite Forderung, Reduzierung der durchschnittlich wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden - übrigens, wenn man nachliest, eine Forderung aus dem Bundestagswahlkampf Ihrer Partei von 2009 - nicht zustimmen. Die Höchstarbeitszeit ist im europäischen Rahmen in der Richtlinie 88/2003 geregelt. Ich kann mich an die Einführung beispielsweise im Bereich der Krankenhäuser genau erinnern, was das bedeutete. Rechnet man nun diese Zahl nochmals um, würde das ab sofort kurzfristig heißen, wir brauchen in den Krankenhäusern allein in Thüringen 1.400 Ärzte mehr. Also es ist nicht nur dieses, aber ich kann auch die Schlussfolgerung, warum das ein Gesundheitsschutz ist, nicht nachvollziehen. Man kann diese Forderung politisch erheben. Zum Dritten, meine Damen und Herren, hat die Ministerin dazu schon sehr ausführlich ausgeführt.
Ähnlich, meine Damen und Herren, sieht es bei den Anforderungen an die Landesregierung aus. Da treffen wir auf eine ganz breite Palette an Fragen und Anforderungen, die Sie stellen. Sie reichen von der Stellenzahl im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz über Gesundheitsziele bis zum Thema Sonntagsarbeit. Zu Ihrer ersten Forderung ist zu bemerken, dass die Kontrolldichte in Thüringen ausreichend ist und im Bundesdurchschnitt liegt. Thüringen führt immerhin risikostrukturierte Kontrollmaßnahmen durch.
Auch zu den Gesundheitszielen kann ich Ihnen eines sagen, da ich selbst einer Arbeitsgruppe angehöre, sie tagte übrigens Anfang November wieder: Die Gesundheitsziele sind als ein Prozess zu verstehen, der sehr breit angelegt ist. Bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage, die Sie selbst gestellt haben, heißt es: „Im Gesundheitszieleprozess spielt z.B. die Entwicklung bedarfsgerechter, qualitätsgesicherter Strukturen der Gesundheitsförderung und der Krankheitsprävention eine wichtige Rolle.“ So die Aussage. Haben Sie das selbst nicht gelesen oder unterstellen Sie uns nun, es nicht zu wissen oder gelesen zu haben? Ich denke, das wäre naiv. Sie hätten recht, wenn Sie gefordert hätten, einen Zwischenstatus herbeizuführen und die Ziele zu überprüfen oder gegebenenfalls zu ergänzen, doch Sie fordern einfach ein neues Ziel. Dem kann ich so nicht zustimmen.
Auf die Frage des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Ministerin schon eingegangen. Ich sage, dies ist ein wichtiges Instrument der Unternehmen selbst, das sie auch im unternehmerischen Interesse tun müssen.
In puncto Sonntags- und Feiertagsarbeit haben Sie bei mir einen Verfechter, der einer weiteren Liberalisierung eine klare Absage erteilt.
Der Thüringer Kriterienkatalog, wie es die Ministerin eben noch mal sagte, vom Oktober vorigen Jahres liegt nun aktuell vor. Haben Sie das übersehen? Ich denke, diese Forderung ist deshalb auch unnötig.
Die in Punkt 5 gestellte Forderung nach stärkeren Sanktionen der Behörden bei Wiederholung halte ich eigentlich für eine Unterstellung. Behörden arbeiten nach meiner Kenntnis sehr verantwortungsbewusst. Wenn Sie konkrete Fälle haben, dann zeigen Sie die bitte auf.
Die nächste Forderung, einen Katalog der schwarzen Schafe zu veröffentlichen, halte ich rechtlich für bedenklich.
Meine Damen und Herren, selbst der letzte Anstrich macht den Antrag nicht besser, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsschutzbehörden und Arbeitsvermittlung geht, mit der Idee, geheime Listen zu führen. Einerseits wollen Sie den Datenschutz stärken. Hier hebeln Sie ihn gleich mal aus mit der - und ich sage sogar - populistischen Stammtischforderung. Einen solchen Populismus wollen wir nicht, das ist nicht unser Anspruch.
Meine Damen und Herren, im Oktober dieses Jahres fand die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz statt. In diesem Sinne begrüße ich das Thema, der Antrag bleibt aber leider hinter den Erwartungen zurück. Wir lehnen ihn ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Pflege und Gesundheit sind Wachstumsbranchen. In Deutschland arbeiten bereits mehr Menschen in der Pflege als in der Automobilindustrie. Die Pflege ist an sich ein Beruf mit Zukunft. Dennoch erhalten Pflegekräfte oft nicht die Wertschätzung und Anerkennung für ihre Tätigkeit, die ihnen eigentlich zustehen, und diese Wertschätzung drückt sich leider auch noch in der Vergütung aus. Sie erschöpft sich aber nicht darin. Wir sagen, einer Tätigkeit in der Pflege muss eine gute Ausbildung vorangehen. Berufsbegleitend muss eine permanente Weiterbildung und Qualifizierung stattfinden und nicht zuletzt muss der Pflegeberuf auch finanziell attraktiv sein.
Im vergangenen Jahr schloss die Landesregierung mit den Wichtigsten der Thüringer Pflege eine Vereinbarung, den Pflegepakt, ab. Wir haben nun ein Jahr danach gefragt: Wie ist der Stand? Ich denke, es war sehr wichtig, diesen heute zu hören. Frau Ministerin, Sie haben sehr ausführlich darüber berichtet. Natürlich haben wir die Frage: Wer wird uns in Zukunft pflegen? Wir wissen, in einer alternden Gesellschaft wird auch der Anteil der zu Pflegenden
zunehmen, sagen wir in den nächsten Jahren 25 Prozent. Sind aber 25 Prozent mehr Jugendliche bereit, in den Pflegeberuf zu gehen? Wie lösen wir das Thema? Ich denke, das ist die Herausforderung, die zwar heute beginnt, aber auf die Zukunft führt. Da sage ich, da hat der Pflegepakt genau den richtigen Weg gewählt. Er ist ein Dialogprozess mit dem Partner. Herr Eckhardt hat recht, leider ist einer der wichtigsten Partner nicht dabei; er ist nur Hörender in den Gremien. Das halte ich für richtig, was das Sozialministerium da trotzdem macht und die Landesregierung, sie mit zu beteiligen, aber leider haben sie den Pakt nicht unterzeichnet. Es wäre schön, wenn sie dem noch beitreten könnten.
Das bisherige Ergebnis, wie wir es gehört haben, ist ein realistischer Schritt in das, was wir erwartet haben. Wer große Erwartungen hatte, dass sich plötzlich die Anzahl der Pflegekräfte verdoppelt, der war ein Traumtänzer. Deshalb sage ich, wir sollten die so akzeptieren, wie es ist. Dieses stufenweise Herangehen an das Thema halte ich nach wie vor für ganz entscheidend. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt, zu dem heute hier sehr umfangreich berichtet wurde.
Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen, aber dennoch gerade auf einzelne Punkte, die im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten sind. Das ist die Frage nach einem Gesamtkonzept. Ich halte gerade diesen Weg, zunächst die Partner einzubeziehen, zu überlegen, welche Schritte man in der Frage der Honorierung tut, in der Frage der höheren Attraktivität des Pflegeberufs und in den gesamten Rahmenbedingungen bis hin zur Frage eines neuen Heimgesetzes, das wir hier in Thüringen auch noch verabschieden werden. Ich denke, das ist ein sehr umfangreiches Gesamtkonzept, wie ich die Pflege anpacken kann. Plankriterien, ich denke, in einem Beruf, der mehr und mehr gerade von unternehmerischer Tätigkeit begleitet wird, führen hier nicht weiter. Ich denke, das ist ein sehr entscheidender Schritt. Vergessen wir nicht, dass sehr viele Kompetenzen, die hier Einfluss nehmen können, auf Bundesebene liegen, die gerade in den letzten Tagen hier verhandelt werden. Wir sind auf das Ergebnis gespannt.
Meine Damen und Herren, ich kann es kurz machen, ich will nur noch auf einen Punkt hinweisen, die Frage des Bürokratieabbaus. Häufig klagen nach wie vor die Pflegeeinrichtungen über das Thema Berichtswesen und all die Themen. Ich erinnere daran, wir hatten in der letzten Wahlperiode den Bericht von Prof. Dorschner - wer es nachlesen will: unter der Nummer 4/2631 -, der zu dem Thema Pflegedokumentation hier einen Prozess eingeleitet hat, der noch von vielen sehr interessiert begleitet wird.
Und ein Letztes: Wir dürfen nicht vergessen, dass neben der professionellen Pflege eigentlich der größte Pflegedienst in unserem Land die Familie ist. Deshalb bitten wir im dritten Punkt unseres Antrags die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine stärkere Beachtung der Situation der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Ich denke, das ist ein wesentlicher Schritt.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben die Herausforderung Pflege angenommen. Sie werden diesen Weg entschlossen weitergehen, und zwar im Konsens mit allen Akteuren in der Pflege. Deshalb werbe ich für die Unterstützung unseres Antrags. Wir lehnen den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, für die Regierungserklärung zur Verwaltungsreform 2020.
In den vergangenen 20 Jahren wurde die Thüringer Landesverwaltung grundlegend neu auf- und umgebaut. Unsere Verwaltungsorganisation braucht einen Vergleich mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen. Gleichwohl wissen wir, dass Strukturveränderungen unabdingbar sind. Die Gründe sind bekannt: die fiskalischen Rahmenbedingungen, der demografische Wandel, aber auch die Auswirkungen der Europäisierung und der Globalisierung. Die zukünftige Verwaltungsstruktur muss den Anforderungen an ein modernes Verwaltungsmanagement mit mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Bürgernähe gerecht werden. Unsere Verwaltung ist sehr unterschiedlich, teilweise vielfältig, der Bürger sagt, unübersichtlich an manchen Stellen aufgebaut.
Meine Fraktion hat im Sommer vergangenen Jahres ein Papier mit dem Titel „Diskussionsbeitrag zur Optimierung der Landesverwaltung in Thüringen“ vorgelegt. Unser Leitgedanke war und ist, für eine übersichtliche und effiziente Verwaltungslandschaft im Freistaat Thüringen mit schnellen und transparenten Verwaltungsverfahren zu sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen Verwaltungsleistungen aus einer Hand unkompliziert und ohne lange Verwaltungswege erhalten. Wir wissen, nur eine leistungsfähige und kostengünstige Verwaltung wird in den nächsten Jahren den erforderlichen Spielraum für zukunftsorientierte Investitionen sichern können.
Unsere Leitvorstellung für eine Verwaltungsreform möchte ich in drei Punkten zusammenfassen:
1. die Konzentration auf Kernaufgaben des Landes,
2. der Verzicht auf entbehrliche Aufgabenstandards und Doppelstrukturen und
3. verursachergerechte Kostentragungslasten.