Alexander Schweitzer
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Vergabeverfahren sowie die Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung der Beratungsstelle Rheinland-Pfalz sind in Vorbereitung.
Zu Frage 2: Wie in der Beantwortung zu Frage 1 dargelegt, ist eine Ausschreibung vorgesehen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung stellt den fairen Wettbewerb dadurch sicher, dass eine öffentliche Ausschrei
bung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Vergabe von Leistungen durchgeführt wird. Grundlage ist die Leistungsbeschreibung, in der alle sachlichen und inhaltlichen Anforderungen beschrieben sind.
Die derzeitige Beratungsstelle wurde für den Zeitraum 2009 – 2014 vergeben, somit sind die vereinbarten Leistungen durch Schneider Organisationsberatung auch in diesem Jahr zu erbringen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Aufrufverfahrens.
Dies hat keine Auswirkungen auf das weitere Vergabeverfahren, ein fairer Wettbewerb für potenzielle Leistungserbringer ist gewährleistet.
Zu Frage 4: In Rheinland-Pfalz gab es zu dem Zeitpunkt der Enquete-Kommission im Jahr 1990 überhaupt kein flächendeckendes Beratungsangebot für Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie zur Beratung von Projektträgern wie in anderen Bundesländern. Deshalb wurde in einem ersten Schritt die Einrichtung von drei regionalen Beratungsstellen in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gebieten vorgeschlagen.
Dass Beratungsbedarf bestand, bestätigen auch die Erfahrungen der in Rheinland-Pfalz ansässigen Träger von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten. Zusätzlich hat die Arbeit des seit 1987 bestehenden regionalen Verbundsystems Arbeitsmarktintegration Benachteiligter in der Region Trier eine erhebliche Nachfrage nach Beratungsleistungen aus dem gesamten Bundesland aufgezeigt und den Bedarf zur Schaffung eines überregionalen Angebots verdeutlicht.
Zudem bestand vor dem Hintergrund der beginnenden ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit, eine für alle Arbeitsmarktpartner einheitliche Beratung einzuführen.
Deshalb wurden im Doppelhaushalt 1992/1993 erstmals Mittel für die Errichtung einer derartigen Beratungsstelle, die aufgrund der gesammelten Erfahrungen landesweit beraten sollte, vorgesehen. Für die Umsetzung hat sich das Sozialplanungsbüro Jensen und Kappenstein beworben, da es über langjährige Erfahrungen in der Verbundstelle, die ich schon geschildert habe, verfügte.
Ab Mai 1992 hat das Büro für Sozialplanung Jensen und Kappenstein die landesweite Beratung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten von Kommunen und Verbänden umgesetzt. Der regionale Zuschnitt ist durch zwei Büros, eines in Trier und eines in Mainz, sowie regionalen Zuständigkeiten im Beratungsteam gewährleistet.
So viel zur Beantwortung durch die Landesregierung.
Herr Abgeordneter Baldauf, das sind Fragen, die Sie mir schon im Ausschuss gestellt haben und die ich schon im Ausschuss beantwortet habe. Auf die bin ich im Ausschuss eingegangen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Thelen. Ich verweise noch einmal auf meine Antwort zu Frage 1 und möchte Ihnen sagen, dass wir zurzeit in den letzten Tagen der Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung sind.
Ich gehe davon aus, dass ich in den nächsten drei bis vier Wochen damit rechnen kann, dass eine solche Ausschreibung veröffentlicht wird. Dann wird sich der weitere Ablauf, wie Sie ihn kennen, entwickeln.
Es ist tatsächlich so, wir streben an, zum 1. Januar 2015 mit einem Projektpartner am Markt zu sein.
Herr Abgeordneter Baldauf, ich verweise auf meine Antworten, die ich im Ausschuss gegeben habe. Aber natürlich ergänze ich gerne, dass wir in der damaligen Situation in Rheinland-Pfalz nicht in der Lage waren, über sozusagen viele Akteure zu verfügen, die wir am Markt über einen Aufruf dazu hätten mobilisieren können, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen.
Es war so, dass aus der Stelle, die ich geschildert habe, die Mitte/Ende der 80er-Jahre in Trier entstanden ist, nämlich die Verbundstelle, ein solcher Akteur mit seiner ganz besonderen Kompetenz entstanden ist. So führte es dazu, dass zu Beginn und Mitte der 90er-Jahre die Entscheidung zugunsten des Projektpartners so gefallen ist, wie sie gefallen ist. Das habe ich im Ausschuss auch schon dargelegt.
Herr Baldauf, ich habe die Grundlage unserer Entscheidung, es damals über eine Zuordnung zu einem Projektpartner, der dem Land bekannt war und über eine besondere Kompetenz verfügte, laufen zu lassen, schon im Ausschuss ausführlich dargelegt. Ich beziehe mich auf meine Begründung in der Ausschussberatung.
Herr Abgeordneter Konrad, ich fürchte, es ist nicht meine Rolle, diese Antwort zu geben, aber ich kann verstehen, dass hier im Raum jemand ähnlicher Ansicht ist wie Sie.
Ich gehe davon aus, dass wir selbstverständlich ein offenes Verfahren, wie dargelegt, und ein attraktives Angebot auf den Markt bringen werden.
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass sich viele Projektpartner und potenzielle Projektpartner für dieses Angebot interessieren. Ich freue mich über jedes Angebot, das uns erreicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf allen drei Rednern der Fraktionen danken, weil alle in ihren Formulierungen die richtigen Worte gefunden haben. Was die Einschätzung dieses Projekts angeht, haben Sie, lieber Herr Wäschenbach, gesagt, es ist ein gutes Projekt. Ich war Ihnen selten so nahe wie an diesem Vormittag.
Sie haben uns auch noch ausgerechnet, wie viele das tatsächlich betreffen könnte. 15 mal 20, völlig richtig ausgerechnet. Meine Damen und Herren, wir sind da also absolut zusammen.
Warum machen wir das? – Weil es den Bedarf gibt. Weil dieser Bedarf überall spürbar ist, natürlich auf der Landesebene, aber noch sehr viel stärker in den Kommunen.
Warum nehmen wir die Kommunen als Partner mit hinein? – Weil die sehr genau wissen, wie der Bedarf ist. Weil sie die Akteure kennen. Sie kennen die Vereine, die Einzelpersonen, die Liegenschaften. Meine Damen und Herren, alle Erfahrung zeigt, das primäre Problem, wenn es um die Umsetzung solcher Pflegewohngruppen geht, ist gar nicht mehr nur das Geld, sondern das bekommt man immer irgendwie mobilisiert.
Da haben wir Fördertöpfe, die Sie alle kennen. Da gibt es auch private Eigentümer, die sagen, ich bin bereit, für die Lebensphase, die vor mir steht, das, was ich erarbeitet habe, einzusetzen.
Wer aber nimmt dieses Projekt an die Hand? Wer moderiert es? Wer führt uns vielleicht auch durch den Paragrafendschungel, meine Damen und Herren? – Bevor Sie jetzt wieder sagen, aha, sage ich Ihnen, das ist auch ein bundesgesetzlich normierter Paragrafendschungel.
Wer führt uns durch die Fördertöpfe? Wer sorgt dafür, dass wir aus einer guten Idee am Ende ein erfolgreiches und umsetzungsrelevantes Projekt hinbekommen? – Genau das ist der Kern von WohnPunkt RheinlandPfalz. Genau das wollen wir.
Wir werden ein Projekttandem bilden, einer vor Ort, einer bei der LZG. Lieber Herr Wäschenbach, völlig zu Recht haben Sie die LZG gelobt. Darum unterstützen wir sie auch. Sie haben dann vermieden, das Ministerium zu loben, aber die LZG macht das, was das Ministerium möchte. Herr Wäschenbach, das wissen Sie an der Stelle auch. Das ist unser Projektpartner. Insofern nehme ich das Lob für das Ministerium gerne an.
Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf, dass wir die fünf Pflegewohngruppen auf den Weg gebracht haben und im nächsten Jahr zehn weitere hinzubekommen.
Herr Wäschenbach, wenn wir über Zahlen reden, dann müssen wir sagen, dass wir heute schon 80 Pflegewohngruppen in Rheinland-Pfalz und Hunderte von Wohngruppen haben, die sich mit Unterstützung selbst organisiert haben. Ein Beispiel ist auch das PflegeWohnen mit Beratungsangeboten des Landes. Ich kenne diese Wohngruppen inzwischen einigermaßen gut. Ganz oft treffe ich auch in der ersten Reihe, wenn es um Sekt oder Sekt mit Orangensaft geht, Abgeordnete der CDU, die richtig froh sind, dass vor Ort so etwas entsteht. Darum will ich Ihnen sagen: Lassen Sie uns die Erfolge nicht kaputtreden.
WohnPunkt Rheinland-Pfalz ist genau das, was wir jetzt brauchen. Darum bin ich sehr froh, dass uns so viele Angebote und Bewerbungen erreicht haben. Wir mussten auswählen. Das ist doch eigentlich ein schönes Zeichen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn offen ansprechen: Die Organspende in Deutschland steckt in einer Krise, die sich durchaus auch in Rheinland-Pfalz bemerkbar macht. Zwar schneidet Rheinland-Pfalz bei den absoluten Spenderzahlen im Ländervergleich nach wie vor noch vergleichsweise günstig ab, aber ich lasse keine Gelegenheit aus, darauf hinzuweisen, dass mich dies in keiner Weise beruhigt oder uns gar dazu veranlassen sollte, dass wir uns zurücklehnen. Deshalb bin ich Ihnen auch sehr dankbar, dass wir heute die Gelegenheit einer öffentlichen Debatte, einer Landtagsdebatte, nutzen.
Woher kommt es, dass die Organspende in einer Vertrauenskrise steckt? – Dies hat zunächst einmal mit der Aufdeckung der Manipulationen in den verschiedenen Lebertransplantationszentren in Deutschland im Jahr 2012 zu tun. Daraufhin wurden zahlreiche gesetzliche, aber auch untergesetzliche Maßnahmen ergriffen, um weitere Manipulationen zu verhindern und auch neues Vertrauen in das System der Organtransplantation in Deutschland zu schaffen.
Ich möchte einige Beispiele nennen. Es geht um die Implementierung des Sechs-Augen-Prinzips und von Transplantationskonferenzen in den Richtlinien der Bundesärztekammer. Es geht um die Einbindung der Länder in die Überwachungstätigkeit der Prüfungs- und Überwachungskommission, und es geht darum, dass eine Ländervertretung im Aufsichtsrat der Deutschen Stiftung Organtransplantation möglich wurde. Es geht um eine Genehmigungspflicht der Richtlinien der Bundesärztekammer durch das Bundesministerium für Gesundheit, meine Damen und Herren, und es geht nicht zuletzt auch um die Strafbewehrung von Manipulationsfällen.
Dennoch stehen die Bemühungen auf allen Ebenen der Politik und der Selbstverwaltung noch vor großen Herausforderungen. Um Vertrauen zurückzugewinnen, haben Bund, Länder und Selbstverwaltung im August 2012 beschlossen, alle Transplantationsprogramme flächendeckend retrospektiv zu überprüfen. Die Prüfungen dauern noch an; daher kommen trotz der vielfältigen Maßnahmen weiterhin zurückliegende Manipulationsfälle in einzelnen Zentren ans Licht. Das System der Organtransplantation und damit auch die Organspende gerät in der Öffentlichkeit immer wieder einmal in die Schlagzeilen.
In Rheinland-Pfalz ist es uns vor einiger Zeit gelungen, gegen den Bundestrend anzukämpfen. Unsere Zentren sind nicht nur gut aufgestellt, sondern sie haben sich auch seit Langem selbst dazu verpflichtet – und dies betone ich ausdrücklich –, Fehlanreize im Bereich der Organtransplantation zu vermeiden.
Zusätzlich zur Entscheidungslösung, die die Krankenkassen zur regelmäßigen Information ihrer Mitglieder und zur Aufforderung zu einer Entscheidung verpflichtet, betreibt die Landesregierung mit ihren Partnerinnen und Partnern der Initiative Organspende unerlässlich Sensibilisierung und Aufklärung. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die vor mir geredet haben, sehr dankbar, dass sie schon darauf hingewiesen haben.
Ich bin auch sehr dankbar für den Hinweis auf die Wanderausstellung „Herz verschenken“. Alle hatten die Gelegenheit, sie im Foyer des Plenarsaals anzuschauen und zu erleben. Sie wird noch an weiteren 21 Orten zu sehen sein, und ich kann Ihnen sagen, dass sie so großen Anklang gefunden hat, dass es inzwischen auch Duplikate dieser Ausstellung gibt.
Alljährlich wird der Tag der Organspende begangen, und gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Region Mitte – das ist die für uns zuständige Stelle –, haben wir in jedem Jahr ein Krankenhaus für vorbildliches Engagement im Bereich der Organspende ausgezeichnet und geehrt.
Meine Damen und Herren, in diesem Jahr wird das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, und zwar der Standort des Evangelischen Stifts St. Martin in Koblenz, ausgezeichnet. Das hat im letzten Jahr 18 Organspenden ermöglicht und damit mehr als jedes Krankenhaus in Deutschland.
Für das kommende Jahr haben wir uns gemeinsam mit der Initiative Organspende vorgenommen, noch stärker als bisher die jungen Menschen in den Fokus zu nehmen. Das sind tatsächlich die, die man ansprechen muss, wenn es um eine Lebensentscheidung geht. Die Kampagne „Let the beat go on“ soll in erster Linie Aufklärung und Sensibilisierung in den Blick nehmen.
Darüber hinaus sind wir bereit, unser Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz zu novellieren. Ich hatte darüber schon im zuständigen Ausschuss Auskunft gegeben. Es geht insbesondere um die Frage der Freistellung. Da ist der rechtliche Rahmen geschaffen. Es geht uns auch darum, dass wir das insbesondere im Bereich der Finanzierung der Freistellung umsetzen.
Lassen Sie mich zu guter Letzt sagen, dass die Frage der Sensibilisierung und Aufklärung eine Frage der Politik ist, aber nicht ausschließlich eine Frage der Politik. Dafür braucht man Partnerinnen und Partner. Dafür braucht man aufgeklärte Bürgerinnen und Bürger, Initiativen der Selbsthilfe, andere Organisationen und sicherlich Einrichtungen wie Schulen und Bildungsstätten.
Alle müssen mitziehen, damit wir diese Frage der Organspende nicht als eine Frage der Krise, wie wir es heute diskutieren müssen, sondern vor allem der Chance auf Leben und Weiterleben diskutieren können. Ich glaube, das würden wir uns alle miteinander wünschen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte mich vorsorglich gemeldet.
Ja, das ist richtig. Ich danke für die Beratung im Ausschuss und heute. Ich bin sehr froh über die einstimmige Beschlussempfehlung. Ich glaube, es ist klug, dass wir das einstimmig so auf den Weg bringen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Vielen Dank für die Gelegenheit, uns zu diesem Thema auszutauschen. Es wird nicht der letzte Austausch zu einem wichtigen Thema sein, das die Menschen in allen Regionen des Landes beschäftigt, nämlich wie es mit guter gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung weitergeht und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Ich hatte in der vergangenen Woche am 17. September 2014 Gelegenheit, wirklich die ganze Community der Gesundheits- und Pflegepolitik aller Anbieter in Rheinland-Pfalz in Mainz zu versammeln und mit ihnen in den Austausch zu kommen. Wer über Gesundheitspolitik nachdenkt, der wird sehr schnell feststellen, das ist ein Themenfeld, bei dem Kooperation und sektorenübergreifende Zusammenarbeit jetzt dringend an der Tagesordnung sind. Das müssen wir in Deutschland insgesamt lernen.
Das wird nicht gehen, indem wir uns sozusagen nur entlang der jeweiligen Grenzen mit unseren Verantwortlichkeiten beschäftigen. Wir müssen vielmehr im Dialog sein. Deswegen ist eine solche Fachtagung, die wir in dieser Form bisher noch nicht kannten und kennen – weder in Deutschland noch in Rheinland-Pfalz –, et
was, das es auch wert ist, hier genauer beleuchtet zu werden.
Vor gut einem halben Jahr hatte ich Gelegenheit, der Öffentlichkeit vorzustellen, was wir uns unter dem Stichwort „Gesundheit und Pflege – 2020“ vorgenommen haben. Frau Thelen, Sie wissen so gut wie alle anderen, die sich mit dem Thema beschäftigen, ich konnte auf enorme Vorarbeiten meiner Vorgängerin aufbauen. Das war überhaupt die Möglichkeit, so kurz nach meiner Amtsübernahme ein solches umfangreiches Programm vorlegen zu können. Meine Damen und Herren, das wissen Sie sehr genau.
Sie haben Ihre politischen Gründe, warum Sie es gerne verheimlichen wollen. Aber Sie werden damit leben müssen, dass ich es Ihnen immer wieder schildere. Diese Vorarbeiten waren überhaupt die Grundlage dafür, dass wir dieses umfangreiche Programm darlegen konnten.
Ich möchte gerne zu den einzelnen Punkten etwas sagen. Es ist angesprochen worden, wie sehr auch die Frage der Kooperation und der Zusammenarbeit zwischen Medizin und Pflege und zwischen Medizin und anderen Gesundheitsfachberufen eine Rolle gespielt hat. Ich halte es für eine der wichtigsten Baustellen, wenn es darum geht, eine gute hausärztliche Versorgung heute und morgen in Rheinland-Pfalz zu garantieren.
Ja, wir haben ein Haushaltsförderprogramm. Ja, wir tun alles, auch mit bundesgesetzlichen Rahmenstellungen. Sie haben die Residenzpflicht angesprochen. Ich möchte auch hinzufügen, dass es die Gelegenheit gibt, sich in einer Praxis anstellen zu lassen oder Teilpraxen zu gründen. All das ist wichtig, aber es ist auch wichtig, dass wir Arbeitserleichterungen in der hausärztlichen Praxis schaffen.
Natürlich haben wir die VERAHs mit Nachdruck auf den Weg gebracht. Es waren 180 allein in 2014. Das war ein Angebot an die hausärztlichen Medizinerinnen und Mediziner. Es wird angenommen. Ich möchte es Ihnen heute einmal schildern. Das Stipendienprogramm ist schon für das ganze Jahr 2014 ausgebucht. Es ermutigt mich, vorzuschlagen, dass wir dieses Programm auch in Zukunft fortsetzen.
Meine Damen und Herren, 180 VERAHs in 2014, damit sind wir noch nicht am Ende der Reise. Ich glaube, dass wird noch sehr viel stärker in der hausärztlichen Praxis eine Rolle spielen müssen. Darum bin ich sehr froh, dass das so gut angenommen wird.
Frau Thelen, Sie haben die Rolle der VERAHs geschildert. Lassen Sie mich dazu einen Satz mehr sagen. Mir ist wichtig, deutlich zu machen, dass es mir nicht um neue Konkurrenzen zwischen hausärztlicher Tätigkeit und Pflege geht. Ich setze auf die ambulante Pflege, auf
die Unternehmen, die in der ambulanten Pflege tätig sind, und auf die Akteure, die mit viel Verantwortung für die Menschen tagein, tagaus in besonderen, problematischen Pflegebedürftigkeitssituationen tätig sind. Ich sage, auch für die brauchen wir einen Impuls. Ich bin ein großer Anhänger von Delegation bis hin zur Substitution ärztlicher Leistungen. Ich weiß, das wird insbesondere in der verfassten Ärzteschaft nicht mit genauso viel Begeisterung aufgenommen. Aber es ist die Aufgabe eines Gesundheitsministers, wie ich sie empfinde, sich zu positionieren. Da müssen wir besser werden.
Es wird in Zukunft bei der demografischen Situation, in der wir uns befinden, nicht mehr möglich sein, dass jede bisher medizinische Tätigkeit vom Arzt oder der Ärztin allein wahrgenommen wird. Darum brauchen wir gute Modellprojekte nach § 63 Abs. 3 c SGB V.
In der Verbandsgemeinde Daun, Teil meines Projektes „Gesundheit und Pflege – 2020“, erleben wir das und bringen es auf den Weg. Ich kann nur alle auffordern, dazu beizutragen, dass sich insbesondere bei den Kassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, die Bewusstseinsentwicklung in diese Richtung bewegt, dass man dafür Offenheit hat. Ich halte das in der Zukunft für unabdingbar notwendig.
Das Thema der Fachkräfte beschäftigt uns sehr intensiv. Sie sind noch nicht dazu gekommen, etwas zum Thema Pflege zu sagen, liebe Frau Thelen. Aber ich will Ihnen sagen, wenn Sie die letzte Legislaturperiode so hervorgehoben haben, dann muss ich Ihnen schon heute oder jetzt sagen, die alte schwarz-gelbe Bundesregierung war verlorene Zeit für die Pflege.
Herr Bahr hat uns den „Pflege-Bahr“ hinterlassen. Der liegt wie ein Ladenhüter, wie Blei in den Regalen. Das wissen Sie so gut wie ich. Die Versicherungswirtschaft ist auch nicht glücklich damit geworden. Heute hält er Vorlesungen in den USA. So ist es manchmal im Gesundheitswesen.
Darum ist es wichtig, dass wir bei der Pflege besser werden. Wir haben gemeinsame Verabredungen im Koalitionsvertrag. Ich mache mich in Berlin dafür stark, dass sie umgesetzt werden.
Erlauben Sie mir, dass ich zum Thema Fachkräfte sage, dass wir in Rheinland-Pfalz bei der hausärztlichen Ausbildung vorangehen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Situation im Gesundheitswesen gibt uns in der Gesundheitspolitik in Deutschland mit auf den Weg, dass wir bessere Ausbildungssituationen für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner schaffen sollen. Wir handeln in Rheinland-Pfalz. Es wird eine Professur für Allgemeinmedizin an der Universität Mainz geben. Die ist inzwischen ausgeschrieben. Wir sind auf dem Weg. Wir kündigen nicht nur an, sondern wir setzen um. Das ist eine gute Gelegenheit, das heute deutlich zu machen.
Ich habe in dem Gesundheits- und Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ vorgeschlagen, dass wir einen Schwerpunkt im Praktischen Jahr setzten. Das ist deshalb relevant, weil das sozusagen die Entscheidungsphase der jungen Mediziner ist, ob sie in den hausärztlichen Beruf gehen. Ich hatte vorgeschlagen, dass wir ein Stipendium für das Wahltertial im Praktischen Jahr Allgemeinmedizin auflegen. Ich will Ihnen heute den Sachstand liefern.
Frau Thelen, wenn Sie Zahlen hören wollen, müssen Sie auch zuhören können.
Ich muss Ihnen sagen, dass wir in den vergangenen Jahren in Deutschland, auch in Rheinland-Pfalz, keine guten Zahlen bezüglich der Entscheidung hin zur Allgemeinmedizin hatten. Allein die Ankündigung, dass wir das Stipendiumprogramm für das PJ auf den Weg bringen, bringt uns im Gegensatz zu den Vorjahren schon heute für den Herbst des Jahres 2014 13 Anmeldungen. Vorher waren es sechs und acht. Wir haben also die Zahlen mit dem Orientierungsblick auf das Praktische Jahr in der Allgemeinmedizin schon heute verdoppelt.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Programmpunkte von „Gesundheit und Pflege – 2020“ fruchten und sind erfolgreich.
Ich möchte Ihnen schildern, dass wir auch im Bereich der Gesundheitszentren vorankommen. Es ist geschildert worden, was in Meisenheim passiert. Darum möchte ich es nicht noch einmal aufnehmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir zu Beginn des Jahres gemeinsam erlebt haben, dass wir in Neuerburg in der Eifel mit dem dortigen Krankenhaus eine schwierige Situation hatten. Die Schließung stand im Raum. Das war etwas, was in der Stadt mit entsprechenden Reaktionen quittiert wurde. Es gab Proteststürme. Es gab Demonstrationen. Es gab Resolutionen. Es gab Unterschriften. Das ist all das, was verständlicherweise dazugehört.
Wir haben uns intensiv mit der Situation auseinander gesetzt. Ich habe zu einem runden Tisch eingeladen. Wir haben die Kassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Träger dazu gebracht. Es wird genau das passieren, was ich für die Zukunft vorhersage, wenn wir gut kooperieren. Wir werden aus manchen Krankenhäusern Gesundheitszentren für den ländlichen Raum organisieren, wo die ambulante und die stationäre Welt zusammen leben. Es wird eine weitere Möglichkeit geben, in der Region gute Versorgung stattfinden zu lassen.
Deshalb möchte ich Ihnen heute schildern, was der „Trierische Volksfreund“, der die ganze Phase mit beobachtet und geschildert hat, wie stark die Proteste sind, in der vergangenen Woche dazu berichtet hat. Er kommentiert das mit der Überschrift, es auch als Chance zu sehen, und er spricht von Möglichkeiten und Pilotgemeinde. Er spricht von Möglichkeiten, die es da bisher nicht gab.
Meine Damen und Herren, das ist genau der Weg, den wir mit „Gesundheit und Pflege – 2020“ vorhaben. Das haben wir auf dieser Fachtagung diskutiert. Darum ist es so wichtig, dass wir im Gespräch bleiben und nicht nur Geschichten von früher erzählen.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Thelen, es kommt darauf an, dass wir in die Zukunft schauen. Das ist unsere Verantwortung.
Danke.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Präsident! Es ist tatsächlich so, diese Fachkräftestrategie hat deshalb etwas Besonderes, weil sie nicht ausschließlich an den Schreibtischen der Landesregierung entstanden ist, sondern weil wir etwas hinbekommen haben, was die Wirtschaftspolitik, die Arbeitsmarktpolitik, die Sozialpolitik, alle anderen Politikfelder dieses Landes schon immer gemeinsam bestimmt hat, wir sind nämlich an dieser Stelle auf einer Augenhöhe mit den Akteuren unterwegs.
Es ist gelungen – ich will Ihnen unterstellen, dass Sie das als Opposition vielleicht gar nicht so gut finden können – bei allen Unterschieden, die es da gibt, weil sie einfach in den Rollen determiniert sind, wenn Sie mit den Kammern, den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften sprechen, alle gemeinsam auf eine Strategie zu vereinen und diese auch noch mit konkreten Maßnahmen – über 200 Einzelmaßnahmen – zu hinterlegen. Es ist nicht nur gelungen, diese Einzelmaßnahmen zu verabreden, sondern darüber hinaus ist es auch noch gelungen festzulegen, dass wir uns selbst am Erfolg messen werden. Gemeinsam werden wir überprüfen, wie weit wir kommen. Jahr für Jahr werden wir an
diesem Ovalen Tisch auf Einladung der Ministerpräsidentin gemeinsam schauen, wie weit wir gekommen sind.
Wir machen also die Akteure, die Partner des Landes zu mit uns Handelnden. Das ist das Besondere an einer solchen Fachkräftestrategie. Deshalb kann es nicht anders sein, dass auch die Ressorts der Landesregierung gemeinsam an dieser Fachkräftestrategie arbeiten.
Lieber Herr Brandl, es war mit Händen zu greifen, dass Ihnen inhaltlich keine Kritik eingefallen ist. Das ist völlig richtig. Es gibt auch keine ernsthafte Kritik, die man an dieser Fachkräftestrategie formulieren kann.
Also haben Sie sich mit Strukturfragen aufgehalten. Ich will Ihnen schon sagen: Mit dieser Kritik an den Strukturfragen, die wir an der Stelle aufgenommen haben und bei der Sie sehen werden, sie läuft ins Leere, können wir gut leben, weil wir ganz genau wissen, wir werden mit dieser Fachkräftestrategie Chancen für Menschen, die es am Arbeitsmarkt nicht so leicht haben, die eine zweite und eine dritte Chance brauchen, die sagen, sie wollen wieder in den Job zurückkommen, die sagen, vielleicht muss ich mich auch verändern und meine Qualifikation anpassen, um am Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, gemeinsam und weiterhin erfolgreich formulieren. Das ist Ziel und Wesen dieser Fachkräftestrategie.
Danke, dass ich das noch einmal sagen durfte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gerne dem anschließen, was Frau Kollegin Machalet und Herr Kollege Köbler gesagt haben, in einigen Bereichen sogar dem, was Herr Baldauf gesagt hat, nicht in der Konsequenz dessen, was er gesagt hat, aber doch zumindest in der rhetorischen Ausformung dessen, was er gesagt hat.
Lieber Christian Baldauf, ich bin dermaßen davon beeindruckt, wie stark Sie jetzt schon sozialdemokratische Rhetorik absorbiert haben, nämlich die Aussage, dass es in einer sozialen Marktwirtschaft nicht vorkommen darf, dass jemand vollschichtig arbeitet und nicht davon
leben kann. Ja, es hat am Ende doch einen pädagogischen Wert, dass wir diese Debatten immer geführt haben. Es ist bei Ihnen angekommen. Ob Sie es schon verinnerlicht haben, steht mir nicht zu zu beurteilen. Zumindest haben Sie die Rhetorik aufgenommen. Ich bin sehr froh, dass wir mit Ihnen schon so weit gekommen sind.
Vielleicht hat auch dazu beigetragen, dass Sie gesehen haben, dass unsere soziale Marktwirtschaft an dieser Stelle dann doch das Versprechen ihrer Gründungsjahre hält, dass, wer sich anstrengt, wer bereit ist, morgens aufzustehen, arbeiten zu gehen, sich besser stellen muss, als der, der es eben nicht tut. Dieses zentrale Versprechen an die soziale Marktwirtschaft haben wir in den letzten Jahren nicht mehr einlösen können. Wir haben zugelassen, dass es immer wieder Unternehmen gibt, die weniger an Bruttostundenlohn zahlen, als der Mensch braucht, um tatsächlich über die Runden zu kommen. Unsere Auffassung, die der Gewerkschaften und vieler aufgeklärter Unternehmen in diesem Land war immer, dann braucht man so etwas wie einen Mindestlohn, auf dem dann wieder neue, sozialpartnerschaftliche Modelle entstehen können.
Wir haben in Rheinland-Pfalz zu einer Zeit, als der gesetzliche allgemeine Mindestlohn noch nicht mehrheitsfähig war, gesagt, wir können doch nicht weiter zuschauen. Wenn wir uns im Land umschauen, sehen wir, wie die öffentlichen Auftraggeber auf der kommunalen Ebene agieren. Die Rückmeldungen sind bei uns eindeutig und bei Ihnen sicherlich auch die gewesen, dass überall da, wo wir öffentliche Aufträge vergeben, wir manchmal Aufträge an Unternehmen vergeben müssen, bei denen wir uns fragen, ob das hinhaut, ob die Leistung in Ordnung ist. Warum? – Weil wir uns nach dem günstigsten Bewerber umschauen mussten, der oftmals an der Lohnschraube so gedreht hat, dass wir uns als Auftraggeber bei den Aufträgen mit Unternehmen auseinandersetzen mussten, die doch nur eine schmale Qualität angeboten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlichtweg unanständig gering bezahlt haben.
Andere Unternehmen, die am Markt tätig sind, die ihre Steuern zahlen, die ausbilden, sich in Rheinland-Pfalz eine Existenz aufgebaut haben, haben in die Röhre geschaut. Das war eines der Elemente, das uns dazu gebracht hat, ein Landestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen.
Wir haben dann als Konstruktion hilfsweise ein Mindestentgelt in dieses Landtariftreuegesetz mit eingebaut, und diese Konstruktion, die wir gewählt haben, ist jetzt die Blaupause des Mindestlohngesetzes auf Bundesebene gewesen, nämlich kein politisch festgelegter Mindestlohn, nein, sondern von einer Kommission festgelegt, in der sich die Sozialpartner gegenübersitzen und gemeinsam darüber nachdenken, was kann denn jetzt ein kluger Bruttolohn in der Stunde sein.
Meine Damen und Herren, dieses Modell ist erfolgreich. Es ist daran abzulesen, dass es erfolgreich ist, dass wir inzwischen in den meisten anderen Bundesländern in Deutschland entsprechende Landestariftreuegesetze
finden, übrigens nicht nur in sozialdemokratisch regierten Ländern, sondern in vielen anderen auch. Schauen Sie ins Saarland. Da gibt es eine Große Koalition unter Führung der CDU. In anderen Ländern werden Sie ebenfalls Landestariftreuegesetze finden, die übrigens nicht nur im übertragenen, sondern auch im tatsächlichen Sinne rheinland-pfälzische Handschrift tragen, weil man sich unser Gesetz angeschaut und gesagt hat, das kann man sogar passagenweise übernehmen.
Wir hatten mit dem Urheberrecht nie ein Problem. Im Gegenteil. Wir waren ein bisschen stolz darauf, dass man sich unser Gesetz zum Vorbild genommen hat.
Wir haben damit auch den Korridor für diese Mindestlohndiskussion geöffnet, die auf Bundesebene dazu geführt hat, dass wir jetzt über den Gesetzesvorschlag von Andrea Nahles endlich den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn bekommen werden.
Wir haben in diesem Landestariftreuegesetz aber weit mehr reguliert. Es ist schon angesprochen worden. Es ging um die Tariftreue nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, um die Tariftreue im Bereich ÖPNV/SPNV, nicht zu unterschätzen in einem Land wie RheinlandPfalz, meine Damen und Herren. All diese Punkte sind in unserem Landesgesetz ganz spezifisch geregelt.
Natürlich ist es so, dass sich die Debatte weiterentwickelt hat, zum Glück weiterentwickelt hat, auch durch die bundesgesetzlichen Veränderungen. Natürlich ist es so, dass sich diejenigen, die schon immer skeptisch gewesen waren und gefragt haben, ob wir das überhaupt brauchen, jetzt erneut melden.
Mich haben auch die Industrie- und Handelskammern angeschrieben und gefragt: Überlegt doch einmal, muss das so mit dem Landestariftreuegesetz weitergehen, ihr habt doch jetzt den Mindestlohn und andere Verbesserungen?
Ich habe gerade dieser Tage mit Herrn Adrian, dem Präsidenten der IHK und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der IHK, darüber gesprochen und gesagt, Herr Adrian, passen Sie einmal auf, wir sind gerade in einer besonderen Phase. Wir sehen, der bundesgesetzliche Rahmen verändert sich. Wir haben eine Evaluierung des Landestariftreuegesetzes. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn wir mitten im Lauf ein eigenes Gesetz wieder zurückziehen würden. Er hat sich dieser Position nicht inhaltlich, aber doch zumindest vom Verfahren oder von der politischen Vernunft aus betrachtet gern angeschlossen.
Lieber Herr Baldauf, manchmal ist es doch gut, nicht einfach nur zu vermuten, was die Wirtschaft gerne wollte, um vermeintliche Wirtschaftskompetenz zu zeigen, sondern einfach mit den Verbänden zu sprechen, um im tatsächlichen Austausch zu sein.
Meine Damen und Herren, deshalb bin ich sehr froh, dass die regierungstragenden Fraktionen schon deutlich gemacht haben, wie sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen wollen. Ich kann mich dieser Position nur anschließen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben einen guten Grund, uns über den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz zu freuen. Die Erwerbstätigkeit in Rheinland-Pfalz erreicht Höchststände. Was die Arbeitsplatzentwicklung im Ländervergleich anbelangt, befinden wir uns ganz vorne. Wir haben die drittniedrigste Arbeitslosenquote in ganz Deutschland, und wir haben auch heute im Rahmen der Fachkräftedebatte darüber diskutiert, dass wir uns gemeinsam anstrengen wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Die Wurzeln einer eigenständigen Arbeitsmarktpolitik in Rheinland-Pfalz liegen tatsächlich schon in den begin
nenden 90er-Jahren. Damals gab es die EnqueteKommission „Arbeit in der Industriegesellschaft – langfristige Folgen der Arbeitslosigkeit“. Dies waren die ersten Spuren, die man finden kann, und damals ist mit ersten eigenen Aktivitäten begonnen worden. In den Jahren 1990 ff. gab es gerade einmal 38 Projekte bei 26 Trägern mit einem Gesamtvolumen von 3,9 Millionen Euro, also noch ein überschaubarer Bereich.
Das ist übrigens ein Bereich, den wir auch sozialwirtschaftlich ins Auge fassen sollten. Wir reden also von einer nicht zu vernachlässigenden Größe, nämlich länderspezifische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
Die Dimension und den Umfang dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz gemeinsam mit ESF und weiteren Partnern können Sie daran erkennen, dass wir in den letzten Jahren – jetzt spreche ich vom Zeitraum 1994 bis 2013 – insgesamt 7.585 arbeitsmarktpolitische Projekte umgesetzt haben, die 518.000 Menschen in Rheinland-Pfalz erreicht haben.
Ich bin sehr froh, dass wir dies mit dem Europäischen Sozialfonds, mit den Möglichkeiten und Mitteln der Bundesagentur, aber natürlich auch mit dem besonderen Know-how der Träger in den Regionen und vor Ort umsetzen konnten. Die Erfahrung ist, man braucht in der Arbeitsmarktpolitik ein klares Ziel für das Bewusstsein, Menschen wieder in Beschäftigung und näher an den Arbeitsmarkt zu bringen. Wir brauchen gute, verlässliche und qualifizierte Partner für die Umsetzung der Inhalte und Projekte, und wir brauchen eine funktionierende Beratungs-, Verwaltungs- und Prüfstruktur. Wir brauchen letztendlich auch eine Erfolgsmessung, die zeigt, ob wir jeweils auf dem richtigen Weg sind.
Dies machen wir übrigens nicht nur in eigener Regie, sondern jeder weiß, wer mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds umgeht, der befindet sich in einem sehr engmaschigen Netz von Voraussetzungen, von Bedingungen, Vorgaben, Kontrollen, Nachkontrollen und Evaluierungen.
Wenn das Bild erzeugt werden soll, man hat eine Summe x und geht fröhlich durchs Land und stiftet arbeitsmarktpolitische Projekte, dann hat man entweder keine Ahnung davon, oder man weiß es besser, aber versucht, einen anderen Eindruck zu erzeugen, meine Damen und Herren.
Dass man damit den Akteuren nicht gerecht wird, sondern sie in einen Verdacht stellt – das möchte ich anmerken –, scheint Ihnen nichts auszumachen. Ich finde es bedenklich.
Jeder auf der politischen und behördlichen Ebene weiß, dass der Umgang mit diesen Mitteln äußerst komplex ist. Die Europäische Union, die Kommission, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ganz gerne manchmal bei anderen Fragen in die Nähe der päpstlichen Unfehlbarkeit rücken, sagt ganz deutlich: Das sind die Vorgaben. Geht so mit den Mitteln um. Wenn ihr es nicht richtig macht, dann werden wir euch mit starken Interventionen auch zur Rechenschaft ziehen. –
Ich möchte Ihnen etwas dazu sagen, wie es in Rheinland-Pfalz läuft. Wir sind inzwischen in der Spitzengruppe der Länder, was die Fehlerquote im Umgang mit dem ESF angeht. Wir haben es über die Jahre hinweg geschafft, es auf unter 2 % Fehlerquote zu bringen. Andere würden sich sehnen, in diesen Bereich zu kommen. Das ist durch den Maßnahmenmix gelungen, den wir Ihnen geschildert haben, den wir immer auch im Ausschuss dargelegt haben, den wir regelmäßig der Kommission berichten, den wir mithilfe der Verwaltungsbehörde, mithilfe der zwischengeschalteten Stelle, mithilfe der Prüfbehörde, mithilfe der Bescheinigungsbehörde, mithilfe einer klaren Vorgabe, die sehr streng seitens der Kommission gefordert wird, in dieser Weise umgesetzt haben.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben uns in den letzten Tagen und Wochen 118 Fragen gestellt. Wir haben sie beantwortet. Ich höre nun, dass Sie sich im Bereich der Mutmaßungen, der Vermutungen und des Konjunktivs bewegen.
Meine Damen und Herren, ich stehe vor Ihnen und sage Ihnen: Der Umgang mit dem Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz ist ein guter. Das Umsetzen unserer arbeitsmarktpolitischen und sozialpolitischen Ziele in Rheinland-Pfalz ist segensreich. Wir sind stolz auf das, was wir für die betroffenen Menschen geleistet haben, um sie zu qualifizieren, zu stützen und wieder in Beschäftigung zu bringen. Das sehe ich ganz im Vordergrund dieser Debatte.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Heilberufsgesetze der Länder und damit auch das Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind die grundlegende gesetzliche Vorgabe für die Berufsausübung der Heilberufe in Deutschland, das heißt für die Berufsausübung der Ärzte, der Zahnärzte, der Apotheker und Apothekerinnen – immer mitgedacht –, der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen und der Tierärzte. In ihnen werden die Aufgaben der Selbstverwaltung der Heilberufe, die Vorgaben der
Berufsausübung und Berufsüberwachung sowie die Binnenorganisation der in den Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammengefassten Selbstverwaltungsorganisationen geregelt.
Das aktuelle Heilberufsgesetz im Land, das durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung abgelöst werden soll, beruht im Wesentlichen auf dem Gesetzesstand von vor gut 20 Jahren. Allein dadurch wird deutlich, dass es aus vielen Gründen angezeigt ist, eine umfassende Novellierung dieses Gesetzeswerks vorzunehmen, um insbesondere die Heilberufe für die Herausforderungen eines sich permanent wandelnden Gesundheitswesens fit zu machen.
Nach intensiver Vorberatung und zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den betreffenden Kammern, aber auch anderen Institutionen sowie einem umfassenden Beteiligungsprozess legt die Landesregierung mit dem heutigen Entwurf ein grundlegend überarbeitetes neues Heilberufsrecht für Rheinland-Pfalz vor.
Berücksichtigt dabei sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission sowie des Bundesgesetzgebers, notwendige Anpassungen aufgrund der Berufsrechtsprechung sowie praktische Anforderungserfordernisse aus der Arbeit der Selbstverwaltungskörperschaften der vergangenen Jahre. Dabei wird deutlich, dass wir insbesondere auch auf Impulse aus der gelebten Praxis geachtet haben.
In die Novelle integriert – das wird vor allem im Fokus der Aufmerksamkeit stehen, wie ich vermute – sind die Gründung und der Aufbau einer Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, der ersten gesetzlich geregelten Selbstverwaltung der Pflegeberufe in einem Heilberufsgesetz.
Nach intensiven Vorberatungen, einem positivem Votum für die Errichtung einer Pflegekammer des Berufsstandes selbst und einer breiten Informationskampagne durch eine von meinem Ministerium eingerichtete Gründungskonferenz zur Errichtung einer Pflegekammer, die noch bis Ende des Jahres 2014 fortgeführt werden soll, sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Eckpunkte und Verfahrensschritte zur Errichtung einer solchen Pflegekammer niedergelegt.
Die Landesregierung hat sich dabei von dem Grundsatz leiten lassen, den Aufbau und die Arbeit der Landespflegekammer strukturell sehr eng an den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der bisherigen Heilberufskammern, der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der Apothekerschaft, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu orientieren.
Insbesondere die Erfahrungen mit der Einrichtung der Psychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz – sie liegt gerade einmal eineinhalb Jahrzehnte zurück, nämlich Ende der 90er-Jahre – waren dabei wichtige Eckpunkte für die schrittweise Errichtung einer Landespflegekammer.
Ein Gründungsausschuss, der sich finden wird, die erstmalige Registrierung der Berufsangehörigen und die
ersten Wahlen zur Vertreterversammlung werden die jeweiligen Stationen sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags, die Detailregelungen entnehmen Sie an dieser Stelle bitte § 112. Hier wird ein abgestimmter Fahrplan für das beabsichtigte schrittweise und damit auch vorsichtige Vorgehen gesetzlich normiert.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist von der Landesregierung mit den Kammern und Pflegeverbänden im Lande intensiv vorberaten worden. Nach der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs im August 2013 wurde eine umfangreiche Anhörung zu diesem Entwurf durchgeführt. Insgesamt haben wir 76 Stellen außerhalb der Landesregierung angeschrieben. In 34 eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf allgemein begrüßt, weil er die Selbstverwaltung der Heilberufe stärkt und eine notwendige Weiterentwicklung insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie der Qualitätssicherung der Heilberufe vorsieht.
Die Errichtung der Landespflegekammer wurde von allen Pflegeverbänden, aber auch von den Landeskammern, der Landeskrankenhausgesellschaft und weiteren Institutionen positiv bewertet. Es gab auch kritische Stimmen, die für die Landesregierung Anlass waren, den Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen weiterzuentwickeln.
Meine Damen und Herren, ich freue mich nun auf die Gelegenheit, die Details dieses Gesetzentwurfs in den anstehenden Beratungen der Ausschüsse mit Ihnen diskutieren zu können. Insbesondere die Errichtung einer Pflegekammer und ihr schrittweiser Aufbau kennen in Deutschland keine Vorbilder, im Gegenteil. Wir werden das Vorbild für weitere Pflegekammern in Deutschland sein. Ich werde im Laufe dieser Woche mit den Gesundheitsministerkollegen zusammenkommen. Auch dort werde ich wieder gefragt werden: Wie weit seid ihr denn mit der Pflegekammer? – Insbesondere in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die Entwicklung so weit gediehen, dass man sich anschickt, unmittelbar nach unseren Erfahrungen ebenfalls diesen Weg zu gehen.
Wir sollten die Diskussion, wie wir sie im Parlament schon geführt haben, entlang der Frage der Pflegekammer auch in den Ausschüssen weiterhin von einer gemeinsamen Übereinkunft geprägt sein lassen, uns aber dennoch die Gelegenheit geben, in den Ausschüssen über die Details so zu beraten, dass wir wissen, eine Landespflegekammer wird auf einem guten Weg sein.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, guten Morgen meine Damen und Herren! Ich möchte die Fragen der Abgeordneten Hedi Thelen und Dr. Peter Enders namens der Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Da die familiäre Beziehung in der Region bekannt ist, habe ich mit dem Geschäftsführer des Pfalzklinikums mit der Intention telefoniert, meinem Schwager weder Vor- noch Nachteile im Bewerbungsverfahren zu schaffen. Zu keiner Zeit wurde Einfluss auf Personalentscheidungen des Pfalzklinikums genommen.
Meine eigene Bewertung ist deutlich: Das Telefonat hat Anlass für ungerechtfertigte Spekulationen geboten. Das bedauere ich sehr, und ich würde das nicht wiederholen.
Zu Frage 2: Nach § 2 Abs. 2 des Maßregelvollzugsgesetzes führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) die Aufsicht über den Maßregelvollzug und ist zuständig für die Durchführung des Maßregelvollzugs, auch was die Einhaltung der Rechte der Patientinnen und Patienten nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen und dem Maßregelvollzugsgesetz anbelangt.
Das Ministerium wird als oberste Aufsichtsbehörde nur dann tätig, wenn Angelegenheiten auf der Ebene der Aufsichtsbehörde, also des LSJV, nicht geregelt werden können. Mit Angelegenheiten der Aufsicht hatte der Anruf nichts zu tun.
Zu Frage 3: Die zitierte Passage befindet sich auf der Homepage im Bereich der Darstellung der politischen Schwerpunktsetzung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Dort werden die politischen Schwerpunkte des Hauses dargestellt. Diese sind auch meine politischen Schwerpunkte. Hinsichtlich der Beweggründe für meinen Anruf verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4: Es besteht kein Zusammenhang zu den derzeit aktuellen Fragen der Finanzierung der Baumaßnahmen für den Maßregelvollzug am Pfalzklinikum.
Frau Abgeordnete Klöckner, ich verweise auf die Antwort, die ich unter der Frage 1 schon gegeben habe. Ich habe das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Pfalzklinikums mit der Intention geführt, meinem Schwager weder Vor- noch Nachteile im Bewerbungsverfahren zu verschaffen.
Frau Abgeordnete Thelen, ich habe die Frage, auf die Sie hinaus wollen, nach meiner Auffassung schon beantwortet. Ich bin auf die Intention des Telefonats und das Telefonat selbst eingegangen.
Frau Abgeordnete Schneider, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich mit meiner ganzen Intention
in diesem Telefonat meinem Schwager weder einen Vor- noch einen Nachteil verschaffen wollte.
Das Telefonat diente genau diesem Zweck.
Ich habe auch gesagt – und ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal –, dass dieses Telefonat nun leider genau dazu führt, dass ungerechtfertigte Spekulationen aufgetreten sind, und das bedauere ich sehr.
Sie haben mich gefragt, ob ich Zweifel am Bewerbungsverfahren des Pfalzklinikums habe. – Diese Zweifel hatte ich nie und habe sie auch in diesem Fall nicht.
Ich habe darauf hingewiesen, dass die familiäre Beziehung in der Region bekannt ist und auch damals bekannt war und dies dazu geführt hat, dass ich dieses Telefonat geführt habe mit der Intention, die ich bereits dargestellt habe, weder Vor- noch Nachteile im Bewerbungsverfahren bezogen auf den Bewerber entstehen zu lassen.
Frau Abgeordnete Klöckner, ich verweise noch einmal auf die Frage, die ich bereits beantwortet habe.
Wenn Sie die Frage stellen, ob ich darum gebeten habe, jemandem einen Vorteil zu verschaffen,
dann verneine ich diese Frage.
Herr Kollege Licht, ich fürchte, ich muss diese Frage erneut so beantworten, wie ich sie bereits beantwortet habe. Die Frage, weshalb ich angerufen habe, ist sinngemäß die Frage, die die Kollegin Thelen und Herr Dr. Enders bereits schriftlich gestellt haben.
Ich verweise auf meine Antwort, die da lautet: Die familiäre Beziehung ist in der Region bekannt, und deshalb habe ich mit dem Geschäftsführer telefoniert mit der Intention, darauf hinzuweisen, dass dem Bewerber weder Vor- noch Nachteile angedeihen sollen.
Frau Abgeordnete Schneider, ich habe nicht gesagt, dass ich davon ausgehe, dass dem Geschäftsführer die familiäre Beziehung bekannt ist, sondern meine Antwort lautete, die Beziehung ist in der Region bekannt, und das hat zu der Intention geführt, dieses Telefonat so zu führen, wie ich es geführt habe.
Frau Abgeordnete Klöckner, es ist tatsächlich so: So, wie Sie Ihre Frage wiederholen, wiederhole ich auch meine Antwort. Ich habe keinen Zweifel am Bewerbungsverfahren des Pfalzklinikums, und die Intention meines Anrufs habe ich dargelegt.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die Gelegenheit, dass ich noch einmal Stellung dazu nehmen kann. Ich habe die Fragen, die mir die Abgeordneten Thelen und Dr. Enders gestellt haben, beantwortet. Ich will aber gerne noch einmal wiederholen, dass ich mich sehr über mich selbst ärgere, dass ich durch dieses Telefonat Anlass für all die Spekulationen, die Sie heute auch mit ins Parlament tragen, geboten habe, auch Anlass dafür geboten habe, dass Sie diese Debatte in der Woche vor der Kommunalwahl hier führen können.
Ich bedauere, dass ich dieses Telefonat geführt habe. Ich will Ihnen sagen, es gehört sicherlich nicht zu den Genieerlebnissen in meiner bisherigen politischen Biografie, aber ich will Ihnen deutlich machen, Sie werden mir durch welche Rückmeldung eines Parteifreundes auch immer, heute oder in Zukunft nicht unterstellen können, was unwahr ist, nämlich dass ich in irgendeiner
Weise irgendjemanden gebeten habe, jemanden einzustellen, oder politische Einflussnahme ausgeübt habe, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, das habe ich nicht getan. Da weise ich jede Behauptung zurück.
Liebe Frau Thelen, es ist ein beliebtes Argumentationsmuster, mich auf meine Zeit als SPD-Generalsekretär anzusprechen. Ich möchte Ihnen einfach sagen, ich war das, ich habe heute eine andere Funktion, und der werde ich gerecht.
Ich glaube, die Menschen im Land, die mir begegnen, und die Akteure im gesundheitspolitischen Bereich in Rheinland-Pfalz, die mir begegnen, werden Ihnen dies bestätigen, meine Damen und Herren.
Aber weil ich Generalsekretär der SPD war, wofür ich mich ausdrücklich nicht geniere, kann ich eine solche Debatte gut einschätzen.
Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Aus Sicht des Landes, das sehr ländlich strukturiert ist, wie allgemein bekannt ist, in dem wir uns aus Sicht des Gesundheitsministeriums nicht vorstellen können, wie die Geburtshilfe in den ländlichen Regionen ohne die Tätigkeit der insbesondere freiberuflichen Hebammen ablaufen soll, ist es eine Aufgabe, darin eine besondere Herausforderung zu sehen. Das ist völlig klar, es ist legitim, dass wir die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers gemeinsam und zum Teil auch kritisch bewerten.
Ich mache zunächst einmal ein für Sie überraschendes Bekenntnis. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass der Kollege Bundesminister gesagt hat, er macht das zu seinem Thema, er versucht, Lösungen zu finden.
Ich habe mich sehr darüber gefreut – Herr Dr. Enders, Sie hatten das in einem Nebensatz angesprochen –, dass das ein Thema war, das nicht nur die politische Klasse und die Fachleute beschäftigt.
Wenn Sie Facebook ansprechen, dann ist das für mich ein Sinnbild dafür, dass viele Menschen von dem Thema emotional berührt sind. Sie fragen, wie das weitergehen soll, wenn die Geburtshilfe nur noch im stationären Krankenhausbereich von einigen wenigen Spezialisten stattfinden kann. Es ist völlig in Ordnung, dass es eine hohe emotionale Unterstützung gab. Es ist völlig in Ordnung, dass sie sich ihre Wege in den sozialen Medien sucht. Ich finde, das darf man überhaupt nicht kritisieren.
Ich glaube, die Hebammen haben sich sehr darüber gefreut, dass es diese breite Anteilnahme gab.
Wir können uns die Demonstration in Erinnerung rufen, die wir am 5. Mai hatten. Ich würde wetten, dass die allermeisten, die da waren, über die sozialen Netzwerke mobilisiert waren. Das hat mich sehr gefreut. Diejenigen aus der Politik und dem Landtag, die dabei waren, werden mein Bild sicherlich bestätigen können.
Ich möchte auf die Vorschläge von Herrn Bundesminister Gröhe eingehen. Es hat zunächst einmal das getan, wozu wir ihn als Landesminister aufgefordert haben. Er hat das vorgelegt, was in der Arbeitsgruppe schon erarbeitet worden ist. Er hat zwei Vorschläge herausgenommen. Das ist die Frage des Sicherstellungszuschla
ges. Darauf ist schon eingegangen worden. Dazu gehört auch der Appell an die Kassen, auf Regresszahlungen zu verzichten.
Zum Teil oder nicht ganz. Ganz abgelehnt haben ihn die Kassen, Frau Kollegin. Der Vorschlag ist nach der öffentlichen Bekundung eigentlich schon nicht mehr umsetzungsfähig.
Den anderen Vorschlag mit dem Sicherstellungszuschlag würde ich mir gerne genauer anschauen. Es geht vor allen um die Hebammen, die freiberuflich tätig sind und weniger Geburten unterstützen können, als sie benötigen, um sich in der Vergütungsstruktur den Versicherungsbeitrag leisten zu können.
Ich will darauf hinweisen, dass wir ab Juli von einem jährlichen Beitrag von 5.090 Euro sprechen. Diejenigen, die freiberuflich tätig sind, müssen jetzt schon die Planungen für 2015 vorbereiten. Ab 2015 sprechen wir schon von 6.000 Euro. Das kann man bei dem, was viele freiberufliche Hebammen im Bereich der Geburtshilfe leisten können, nicht mehr erwirtschaften.
Jetzt ist es die Frage, ob man das durch einen Sicherstellungszuschlag unterstützen kann. An dem Vorschlag gab es viel Kritik. Ich will offenkundig machen, dass auch in der Arbeitsgruppe Herr Gröhe aus Sicht der Nachbarressorts in der Bundesregierung kritisiert worden ist. Er ist sozusagen innerhalb der Bundesregierung noch nicht auf konsensualem Weg.
Jetzt hören Sie mir einmal zu. Das ist vielleicht auch für Sie ganz interessant.
Ich sage an dieser Stelle, das kann aus Sicht eines Flächenlandes ein kluger Vorschlag sein. Das kann uns helfen im ländlichen Raum, wenn ein solcher Sicherstellungzuschlag kommt. Das Problem ist nur, er hat einen Vorschlag in den Raum geworfen. Er hat aber noch keine Perspektive aufgezeigt, wie er ihn umsetzt. Das ist der Punkt. Da muss er etwas hinbekommen. Das ist der Appell, den wir gemeinsam an ihn formulieren sollten.
Das war der erste Punkt. Der andere Punkt ist folgender: Das wird am Ende nicht reichen. Die Kassen werden genauso wenig bereit sein, wie sie bereit waren zu sagen: Wir verzichten auf Regressforderungen, die uns zustehen, über Sicherstellungszuschläge eine freiberufliche Hebammentätigkeit wirtschaftlich zu machen, wenn sie es am Markt nicht mehr ist.
Wir reden hier über Millionensummen. Das werden die Kassen nicht machen. Das wird alleine nicht reichen.
Ich habe deshalb den Vorschlag auch im Reigen der Gesundheitsminister öffentlich eingebracht, dass wir eine Kappungsgrenze einführen, an der die Gesellschaft
gefordert ist. Ich finde, das ist ein gesellschaftliches Thema und nicht nur der Betroffenen und Versicherten.
Die Gesellschaft soll ab einer von mir vorgeschlagenen Haftungssumme von 1 Million Euro in die Verantwortung gehen. Ich bin der Meinung, das muss am Ende kommen, um die zukünftige Generation, die sich bereit erklärt hat, in den Hebammenberuf zu gehen, zu motivieren. Meine Damen und Herren, das große Problem sind diejenigen, die heute tätig sind und uns fragen, wie wir das wirtschaftlich machen sollen. Noch viel stärker beschäftigt mich die Frage, wer sich heute für den Beruf entscheidet, damit er ihn morgen wahrnehmen kann. Darum ist der Vorschlag, den ich eingebracht habe, sicherlich einer, der sehr viel deutlicher an die zukünftige Generation der Hebammen adressiert ist als alles andere, was im Raum steht. Wir brauchen eine Lösung, die kurzfristig kommt, langfristig wirkt – das ist ebenfalls ein Kritikpunkt an den Vorschlägen von Herrn Bundesminister Gröhe – und möglichst die guten Vorschläge von Bund und Ländern, auch den Vorschlag, den ich eingebracht habe, gemeinsam mit einbezieht.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Ich möchte nur die Frage beantworten, die Herr Dr. Enders aufgeworfen hat. Ich habe dem HebammenLandesverband im zurückliegenden Gespräch zugesagt, dass wir die PKV-Vergütungsverordnung, die wir in Rheinland-Pfalz beeinflussen können, beeinflussen werden, und zwar mit einer Entwicklung nach oben. Das wird nach der Sommerpause für und zugunsten der Hebammen in Rheinland-Pfalz erledigt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet. Sie haben mich aufgerufen, und jetzt rede ich auch gerne.
Ich möchte einfach die Gelegenheit nutzen, dem Ausschuss und den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss erneut – das bleibt zumindest heute so – für die gute Beratung zu danken, die wir diesem Gesetzentwurf haben angedeihen lassen.
Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie dem Thema, das im Bereich der Psychiatrie immer wieder die Frage aufwirft, wie wir uns im Spannungsfeld zwischen Heilbehandlung und ordnungspolitischen Aufgaben bewegen, die Aufmerksamkeit entgegengebracht haben, die das Thema verdient.
Es gab eine Ausschussanhörung, die aus der Sicht des federführenden Ministeriums unsere eigene Ressortan
hörung und die externe Anhörung ergänzt hat und durch die deutlich wurde, dass wir insbesondere nach den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Rechtsklarheit brauchen und wir der erheblichen Verunsicherung, die es in der Praxis sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der psychiatrischen Kliniken und Hauptfachabteilungen gab, eine klare Rechtslage auf landesgesetzgeberischer Basis entgegensetzen wollen. Wir haben dabei die immer wieder neuen Gerichtsentscheidungen zur Zwangsbehandlung und nicht zuletzt auch die Novellierung des Betreuungsrechtes berücksichtigt, die allesamt Veränderungen der Rechtslage herbeigeführt haben. Das hat dann dazu geführt, dass wir uns gemeinsam – Landesregierung und Parlament – die notwendige Zeit genommen haben, einen Gesetzentwurf mit der Praxis, mit den Verbänden der Psychiatriebetroffenen und -erfahrenen, aber natürlich auch mit all den Externen, die einen wissenschaftlichen und praktischen Beitrag dazu leisten konnten, zu diskutieren.
Diesen Diskussionszeitraum haben wir genutzt. Ich finde, das wird im Ergebnis durchaus sichtbar, nämlich in dem Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute zur zweiten Lesung vorlegen kann. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die materiellen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen von medizinischen Zwangsbehandlungen untergebrachter Personen im Landesgesetz für psychisch kranke Personen und im Maßregelvollzugsgesetz gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und unter Berücksichtigung der weiteren Rechtsprechung, wie ich sie schon geschildert habe, regeln.
Uns allen ist bewusst, dass wir auf einem sehr schweren Boden unterwegs sind, wenn wir mit diesem Thema beschäftigt sind. Aber ich habe, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Ausschussberatung, doch den Eindruck, dass wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf erarbeitet haben, der der Praxis gerecht wird und all die ethisch-moralischen, aber auch die verfahrensbezogenen Fragen in den Einrichtungen berücksichtigt, insbesondere auch die Vorgaben der UN-Konventionen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und weitere entsprechende Vorschriften. Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Jetzt freue ich mich auf die weitere Debatte.
Danke schön.
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Lieber Herr Präsident, vielen Dank für die Erteilung des Wortes. Vielen Dank auch für die Debatte an alle Abgeordneten, die sich zu Wort gemeldet haben. Ich möchte diesen Dank ganz entschieden auch an den Abgeordneten Dr. Enders richten. Leider hat seine Rede in seiner eigenen Fraktion so gar keine Reaktion hervorgerufen, aber ich möchte dennoch die Kolleginnen und Kollegen der CDU ansprechen und sagen, es war ein sehr sachgerechter Beitrag und von hoher Kenntnis geprägt. Er hätte durchaus Ihren Applaus verdient, meine Damen und Herren.
Herr Dr. Enders, ich habe mich über Ihre Worte gefreut, die natürlich – das geht gar nicht anders – auch von kritischen Anmerkungen geprägt waren. Sie haben vor allem die Debatte aufgegriffen: Woher kommen die Vorschläge, und weshalb werden sie jetzt vorgelegt? –
Das ist diese ewige Debatte: Wer hat‘s erfunden? – Es provoziert mich geradezu zu sagen: Wer hat‘s erfunden? – Schweitzer hat‘s erfunden.