Elias Tsartilidis
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Grobien, in der zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfs sind wir ein bisschen schlauer, und ich habe bisher die parlamentarische Arbeit so verstanden, dass es eine erste Lesung gibt, um einen ersten Aufschlag zu machen, dass wir dann das Verfahren im Ausschuss, dem Sie auch zugestimmt haben, durchführen und anhören, welche Auffassungen es gibt, und erst dann der Zeitraum bis zur zweiten Lesung genutzt wird, sich über Änderungen Gedanken zu machen. Insofern haben wir sehr wohl die Anmerkungen, die Kritik seitens der Rektoren ernst genommen, und wir haben das dann eben auch in unseren Änderungsantrag einfließen lassen.
Nach Bewertung der Beiträge seitens der verschiedenen Gruppen der Studierenden, der Personalvertreter, der Direktoren und der anderen Interessenvertreter können wir immer noch sagen, dass wir an unseren zentralen politischen Forderungen und Zielsetzungen festhalten, und das sind die Drittmitteltrans
parenz, die Festschreibung einer Zivilklausel, die Verbesserung der Situation im Studium durch die Etablierung einer Ombudsperson und eben auch der Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen im Rahmen von Open Access, und das findet sich auch im vorliegenden Gesetzentwurf wieder.
In der Tat ist es so, kontrovers wie erwartet wurden in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit die Themen Zivilklausel und Drittmitteltransparenz beschlossen. Wie Sie ebenfalls dargestellt haben, wurde insbesondere seitens der Rektoren angeführt, dass die Zivilklausel einen unnötigen wie auch die Wissenschaftsfreiheit einschränkenden Eingriff in die Hochschulautonomie darstellen würde. Ich möchte an der Stelle aber betonen, dass die SPDFraktion hier anderer Auffassung ist, und das ist ihr gutes Recht.
Wir sehen in diesem Passus zur Zivilklausel einfach nur eine Stärkung des verfassungsmäßigen Auftrags von Wissenschaft und Forschung, an einer friedlichen Gesellschaft mitzuwirken.
Wir verbieten ausdrücklich keine Forschungen. Das sollte man vielleicht bei aller Ehrlichkeit – wie Sie auch unseren Anträgen lesen – dazusagen. Wir schreiben lediglich eine bisher selbstverpflichtende Regelung fest und bieten damit gleichsam eine Diskussionsebene innerhalb der Hochschulen. Wir sind uns sicher, dass das verfassungsgemäß ist und sehen das als eine Gewichtung, die gesellschaftspolitisch klar vertretbar ist.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: In der letzten Sitzung des WMDI haben wir zwar seitens der Rektorinnen und Rektoren Kritik erfahren, aber die anderen Interessenvertretungen haben diesen Passus sehr begrüßt. Auch das muss man an der Stelle sagen; denn Universitäten und Hochschulen sind nicht allein die Direktorate, es sind auch die Studierenden und es sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Das sind einfach mehr, als die Personen, die Sie jetzt stellvertretend genannt haben.
Die Kritik an der Drittmitteltransparenz seitens der Rektorinnen und Rektoren teilen wir im Grundsatz nicht. Wir sehen die Hochschulen als öffentliche Ein
richtungen in der Pflicht, intern wie auch extern möglichst Transparenz walten zu lassen. Wir sind sicher, dass dies die Freiheit von Forschung und Wissenschaft insgesamt gewährleistet.
Ich finde, an der Stelle ist das gute parlamentarische Arbeit, dennoch haben wir die Sorgen um eine Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen ernst genommen; ebenso die Kritik, dass der Wissenschaftsbereich nicht anders behandelt werden sollte und dürfte als andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Daher haben wir in unserem Änderungsantrag beschrieben, dass es zu einer veränderten Anforderung an die Forschungsdatenbank kommen soll. So werden unserer Auffassung nach die Bedürfnisse nach Transparenz, aber auch die Sorge um Wettbewerbsnachteile beachtet.
Ferner haben wir in unserem Änderungsantrag formuliert, dass der Bereich Wissenschaft keine besonderen Regelungen bezüglich der Veröffentlichungspflicht von Verträgen erhalten soll, wie es in der ursprünglichen Fassung steht. Im Gesetz soll nun festgeschrieben werden, dass die Vorschriften des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes entsprechend anzuwenden sind. Somit gelten für Verträge der Hochschulen dieselben Bedingungen wie für alle anderen Verträge der öffentlichen Verwaltungen. Ich glaube, das ist gut und richtig so.
Sie können die Frage gleich noch einmal in Ihrem Redebeitrag stellen. Es ist akustisch ein wenig schwierig, das hier vorn zu verstehen.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ich bin mir sicher, dass diese Änderung viele Bedenken und Eingaben positiv beantwortet. Wir schaffen Transparenz und behalten hierbei die Konkurrenzfähigkeit von Wissenschaft und Forschung im Land Bremen im Auge.
Ich möchte auch allen Beteiligten für die produktive und sachliche Diskussion meinen Dank aussprechen und in der verbleibenden Zeit kurz noch auf den Änderungsantrag der LINKEN eingehen.
Aus unserer Sicht und bei aller Sympathie besteht an dieser Stelle für uns kein Handlungsbedarf. Das Land Bremen ist immer für ein gebührenfreies Erststudium gewesen. Das haben wir auch schon in schwierigen Zeiten verteidigt, als es in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht en vogue war und Studiengebühren allerorts eingeführt worden sind.
Wir haben viele Änderungen und weitreichende Möglichkeiten bei den Härtefällen, sodass unter Beachtung des hochschulpolitischen Engagements von Studierenden wenige Studierende von dieser Regelung tatsächlich negativ betroffen sind. Sie selbst haben gesagt, dass das gebührenfreie Erststudium innerhalb von sechs bis acht Semestern erledigt ist, packt man noch den Master drauf, ist man nach zehn Semestern fertig. Das heißt, wir bieten immer noch einen Puffer von vier Semestern, in dem Studierende die Möglichkeit haben, anderweitig – da gebe ich Ihnen recht – ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Es gibt also diesen Puffer.
Hinzu kommt, dass wir uns – –. Das sehen wir auch sehr kritisch. Wir haben es in den Wissenschaftsplan 2020 beschrieben. Wir gehen auch an der Stelle im Hochschulgesetz daran, dass wir versuchen müssen, die Studierbarkeit der Studienfächer zu verbessern, damit es erst gar nicht zu Langzeitstudierenden kommt und wir an der Stelle vorbeugen können.
Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. Den Antrag der CDU lehnen wir auch ab. Das habe ich, glaube ich, erschöpfend dargestellt. – Ich bedanke mich für die erste Runde.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Kooperationsmöglichkeiten mit
anderen Studiengängen der Hochschule Bremen zur Fortführung eines Studienangebotes im Bereich der Journalistik wurden geprüft?
Zweitens: Welches sind die Gründe dafür, dass
sämtliche dieser Überlegungen verworfen wurden?
Drittens: In welcher Höhe werden durch die Schlie
ßung des Studiengangs Journalistik in den nächsten fünf Jahren pro Jahr Mittel zur anderweitigen Ver wendung in der Hochschule frei?
Frau Senatorin, können
Sie mir bitte die genaueren inhaltlichen Gründe für das Verwerfen der Zusammenlegung der Studiengänge Politikmanagement und Journalistik erläutern? Aus Ihrer Antwort geht nur hervor, dass es an den verschiedenen Abschlüssen läge, und es gibt zumindest Beispiele, dass es an anderen Hochschulen möglich ist, zudem ist der gemeinsame Abschluss formal der Bachelor. Könnte man nicht unter Umständen gemeinsame Module entwickeln?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Hochschulreformgesetzes behandelt zum einen wichtige Regelungen, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden müssen, vor allem Regelungen organisatorischer Art, beispielsweise Änderungen des Zulassungs- und Promotionsrechts wie auch bezüglich der Bildung von Teilkörperschaften im Wissenschaftsbereich. Diese Regelungen sind zumindest in der bisherigen Diskussion weitgehend unkritisch betrachtet worden. Gleiches gilt für die Entwicklung eines Qualitätsmanagements. Auch die Stärkung des Zentrums für Lehrerbildung wird von uns begrüßt; denn nur so kann eine praxisnähere und an den Herausforderungen der Inklusion orientierte Lehrerbildung gewährleistet werden.
Spannender und in Teilen kontroverser wird es bei der Umsetzung der politischen Beschlüsse, die in diesem Hause aber letztlich doch eine breite Mehrheit gefunden haben. Auf diese Punkte möchte ich mich in Anbetracht der Kürze meiner Redezeit beschränken.
Mit der Verankerung einer Ombudsperson an den Hochschulen sorgen wir für eine verbesserte Situation der Studierenden in schwierigen Phasen ihres
Studiums, insbesondere bei Problemen mit Prüferinnen und Prüfern. Das ist ein Vorhaben, das nicht nur bei den Studierenden auf große Zustimmung stößt.
Der Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Publikationen im Rahmen von Open Access entspricht aus unserer Sicht einer modernisierten Version unseres Wissenschaftsbetriebes. Open Access erleichtert die Forschungsarbeit. Außerdem glauben wir, dass öffentlich finanzierte Ergebnisse von Forschung auch öffentlich gemacht werden sollten.
Dies in das Hochschulgesetz aufzunehmen ist also mehr als sinnvoll.
Das nächste Vorhaben, welches sich Rot-Grün auf die Fahnen geschrieben hat, ist die Schaffung von Transparenz in der Drittmittelforschung. Hier werden die Positionen schon um einiges kontroverser. Die Schaffung erhöhter Transparenz in der Drittmittelforschung ist nicht nur uns, sondern auch vielen Akteuren aus dem Wissenschaftsbereich ein wichtiges Anliegen. Wir zumindest begreifen Transparenz als ein Mittel zur Gewährleistung von Wissenschaftsfreiheit und halten sie insbesondere für öffentliche Institutionen für unabdingbar.
Die Neuregelung muss man vor allen Dingen vor dem Hintergrund betrachten, dass für den Großteil der Drittmittel seitens der Europäischen Union, des Bundes und der DFG schon sehr transparente Regelungen existieren. Allein für die Drittmittel aus der freien Wirtschaft kommt es nun zu Änderungen, aber mit Augenmaß. Wir befinden uns insoweit nicht nur im Einklang mit Niedersachsen, sondern übernehmen auch eine Praxis aus dem angelsächsischen Raum, die dort auch vonseiten der Wirtschaft nicht zur Disposition gestellt wurde.
Wir begrüßen außerdem, dass sich alle Hochschulen im Land Bremen eine Zivilklausel gegeben und so die Möglichkeit eines Diskurses über ethische Konsequenzen von Wissenschaft und Forschung geschaffen haben. Dieser Diskurs ist meiner Auffassung nach notwendiger Bestandteil einer kritischen und reflektierten Wissenschaft. Wir wollen diesen aktuellen Status mithilfe des Hochschulgesetzes festschreiben, lassen aber den Hochschulen bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Zivilklausel freie Hand. Wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen so die Gelegenheit bekommen, ihrem Verfassungsauftrag, an einer friedlichen Gesellschaft mitzuwirken, gerecht zu werden.
Wir werden über den vorliegenden Entwurf in der nächsten Woche im Rahmen einer Anhörung im Wis
senschaftsausschuss diskutieren und mögliche Fragen klären. Hierauf freue ich mich. Ich hoffe, dass trotz des nahenden Wahltages eine sachliche Diskussion möglich sein wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute debattieren wir endlich den Wissenschaftsplan 2020. Es erscheint mir sinnvoll, in meinem ersten Redebeitrag kurz die Genese des Papiers Revue passieren zu lassen.
Mit der Beauftragung des Wissenschaftsrats mit der Begutachtung der Bremischen Wissenschaftslandschaft haben wir, denke ich, eine kluge Entscheidung getroffen. Der Wissenschaftsrat ist die berufenste und die qualifizierteste Institution für eine solche Evaluation und außerdem nicht gerade dafür bekannt, Gefälligkeitsgutachten zu erstellen – ganz im Gegen
teil. Das ist gut so, denn wir haben uns eine offene und klare Evaluation gewünscht und diese auch erhalten. Wir haben dem Wissenschaftsrat gleichwohl bestimmte Aspekte für die Bearbeitung mitgegeben, zum Beispiel Zukunfts- und Innovationsfähigkeit, Auswirkungen auf regionalwirtschaftliche Prozesse und nicht zuletzt die Durchlässigkeit des Zugangs zu den Hochschulen auch zum Beispiel für Nichtabiturienten. Die Ergebnisse sind kurz wie folgt darzustellen: Das Land Bremen verfügt über eine hohe Leistungsfähigkeit in der Qualität im Wissenschaftsbereich. Es weist höchste Studienanfängerzahlen und ebenso höchste Absolventenzahlen auf. Die Drittmitteleinwerbung ist mit 250 Millionen Euro ebenfalls ein gutes Indiz für den Erfolg unserer wissenschaftlichen Einrichtungen. Der Wissenschaftsrat nennt ebenfalls große Forschungserfolge und eine herausragende Reputation unserer Hochschulen und Institute. Das ist in der Tat mehr als positiv zu werten. Dennoch kamen seitens des Wissenschaftsrats auch einige kritische Anmerkungen. Dieser merkte vor allem die engen finanziellen Rahmenbedingungen im Lande Bremen an und ebenfalls eine zu starke Ausdifferenzierung beim Studienangebot und in diesem Zusammenhang auch eine zu geringe Abstimmung der Angebote der Hochschulen. Der Wissenschaftsrat identifizierte also an einzelnen Hochschulen Angebote, die auf den Prüfstand gestellt werden sollten. Wir begreifen diese Formulierung als notwendige Impulse, die von den Hochschulen aufgenommen werden sollten, um notwendige Veränderungen im Rahmen der bereitgestellten Ressourcen einzuleiten. Hochschulen sind keine unveränderlichen Institutionen. Sie bedürfen einer ständigen Reflexion und einer Weiterentwicklung. Wir haben zum Beispiel an der Hochschule Bremen gesehen, dass solche wichtigen Entscheidungen seitens der Hochschulen auch getroffen werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle einiges klarstellen. Im Gegensatz zur CDU wollten wir niemals politisch verordnete Veränderungen oder Schließungen von Studienangeboten. Wir unterstützen den Ansatz der Senatorin, die Hochschulen die Prüf- und Veränderungsaufträge autonom abarbeiten und sie als Experten ihrer eigenen Arbeit Schlüsse ziehen zu lassen. Im Gegensatz zu den LINKEN verkaufen wir den Hochschulen auch keine rosaroten Brillen und versprechen nicht vollmundig die Beseitigung der Defizite in den Haushalten der Hochschulen und den Erhalt des Status quo. Wir empfinden es als verantwortungslos, Versprechungen zu machen, die nicht haltbar sind und somit keine verlässliche Planungsperspektive geben.
Wenn man es fordert, verspricht man es auch irgendwie! Man muss es dann schon leisten.
Wir sehen folgende Aspekte als sehr wichtig an: Wir wollen und werden weiterhin steigende finanzielle Mittel im Rahmen des Machbaren in den Wissenschaftsbereich geben und somit eine verlässliche Planungsgrundlage gewährleisten.
Wir glauben aber auch, dass jede Institution nach einer Supervision Impulse zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit nutzen sollte, eben auch unsere Hochschulen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unsere Hochschulen als Empfängerinnen von Haushaltsmitteln innerhalb der ihnen zugewiesenen Ausstattung entwickeln müssen und nicht einfach darauf vertrauen können, dass Steuermittel in unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt werden können, so sehr sich das alle Beteiligten inklusive mir auch wünschen.
In dem Zusammenhang müssen wir aber auch sagen, dass die Haushaltsansätze im Wissenschaftsbereich im Doppelhaushalt so geblieben sind, wir sogar noch on top Mittel hinzugegeben haben.
Wir sagen aber auch, dass wir die notwendigen Veränderungen mit zusätzlichen Mitteln unterstützen wollen. Um die aktuelle Diskussion in das richtige Verhältnis zu bringen, lassen Sie mich bitte auch Folgendes bemerken: Bei mehr als 100 verschiedenen Studienangeboten für den Bachelor und mehreren Dutzend Studienangeboten im Masterbereich an allen Einrichtungen des Landes wird niemand von einer nennenswerten Einengung des Angebots sprechen können, wenn wir schmerzlicherweise auf einige wenige Studiengänge verzichten müssten.
Natürlich fällt uns die Entscheidung nicht leicht, die Rahmenbedingungen so zu setzen. Uns fällt die Entscheidung sogar sehr schwer. Aber ich denke, wir haben angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel keine andere Wahl.
Auch unser gesamtes Studienanfängerniveau bleibt hoch. Mit 6 000 bis 7 000 Studierenden kommen wir auf eine der besten Relationen zwischen Einwohnern und Studienanfängern. Auf jeden Fall nehmen wir fast doppelt so viele nicht bremische Studierende auf
wie Landeskinder ein Studium beginnen. Damit fahren wir unter allen Ländern im Hochschulpakt eine Überlast.
Darauf sind wir auch stolz. Aber wir haben auch die Verantwortung, dass wir den Menschen, die hier ein Studium anfangen, eine vernünftige Studienperspektive geben und nur so viele Studierende zulassen, wie wir auch verantwortlich ausbilden können.
Um ein Stück weit aus der Genese herauszugehen, sage ich: Wir verbinden mit dem Wissenschaftsplan folgende politische Zielsetzung: eine Verbesserung der Lehre, einen besseren Umgang mit heterogenen Studierendenschaften und somit auch eine bessere Durchlässigkeit akademischer Bildung, weiterhin eine Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Studienanfängerzahlen, eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen zum Beispiel durch die Einführung von Lektoren und damit insgesamt eine bessere Planbarkeit von Karrierewegen.
Ich schließe an dieser Stelle – so muss ich das Klingeln deuten – und mache nachher weiter.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja schön, dass man in der zweiten Runde auf ein paar Dinge eingehen kann. Zuerst möchte ich sagen: Ich weiß nicht, welchen Wissenschaftsplan 2020 Sie gelesen haben. Ich weiß auch nicht, welches Gutachten Sie seitens des Wissenschaftsrats gelesen haben. Zumindest wundere ich mich schon über Ihre Interpretation. Ich, der ich dieses Gutachten und den Wissenschaftsplan gelesen habe, komme nicht zu der Konklusion, dass wir eine verfehlte Wissenschaftspolitik haben – ganz im Gegenteil. Uns ist bescheinigt worden, dass wir exzellent sind und mit dem wenigen Geld, das wir haben, super umgehen und gute Ergebnisse haben.
Der Wissenschaftsplan ist natürlich eine Rahmung. Der Wissenschaftsplan gibt klar Schwerpunkte vor, die mit den Hochschulen gemeinsam diskutiert worden sind, die auch im Rahmen der Anhörung diskutiert worden sind. Ich möchte mit einer Mär aufräumen. Es ist tatsächlich so, dass wir im Wissenschaftsausschuss sehr lange darüber diskutiert haben, wie der Defizitsituation an den Hochschulen begegnet werden kann und ob die Prüfaufträge nicht auch einen Eingriff in die Hochschulautonomie darstellen. Die inhaltliche Ausrichtung dieses Wissenschaftsplans wurde in keiner Art und Weise auch nur annähernd kritisiert. Im Gegenteil, die Direktoren wie die Studierenden haben gesagt, sie könnten sich mit der Zielrichtung, mit den verschiedenen Schwerpunkten sehr gut anfreunden, und es allein eine Diskussion sei, die auf fiskalischer Ebene laufe. Es ist schon ein Gewinn, dass man inhaltlich einer Auffassung ist und sich dann über das Geld unterhält. Das ist im Wissenschaftsbereich schon ein großer Fortschritt.
Ich möchte noch einmal sagen: Man sollte hier nicht den Anschein erwecken, dass wir als Koalition in irgendeiner Art und Weise den Wissenschaftshaushalt gekürzt haben, dass wir in irgendeiner Art und Weise diesen Bereich rasieren. Im Gegenteil, wir haben eine Entscheidungsgrundlage gegeben, mit der die Hochschulen autonom, selbst entscheiden können – wie ich es eben gesagt habe: als Experten ihres eigenen Handelns –, wie und in welcher Form sie ihren Defiziten begegnen wollen. Das sind die Hochschulen dem Land gegenüber auch schuldig. Das sind sie ihren Studierenden gegenüber schuldig. Sie müssen vernünftige Situationen für ihre Studierenden schaffen und können nicht einfach nur sagen: Wir brauchen mehr
Geld, übernehmen Sie unser Defizit! Das machen sie auch.
Die Hochschulen selber – das finde ich eine positive Entwicklung – haben für sich entschieden, dass sie bestimmte Veränderungen vornehmen wollen, die Ihnen eben nicht der Wissenschaftsrat vorgeschrieben hat. Dass wir sehr agile Hochschulen haben, ist – finde ich – ein gutes Beispiel dafür, dass Wissenschaftspolitik bei uns ganz gut funktioniert.
Zu der Frage der Verwaltungsgebühr: Da sind wir als Koalitionäre in der Tat auch nicht gefragt worden. Ich habe gelesen, dass auf einmal die Verwaltungsgebühr erhöht werden soll und damit dann der Semesterbeitrag bei über 300 Euro liegt; dazu muss ich sagen: Wir sind in der Zustimmungspflicht. Mir hat man bis jetzt noch nicht erläutert, warum, wieso, weshalb wir an der Stelle zustimmen sollten. Ich würde gern transparent dargelegt bekommen, warum die Universität glaubt, sie brauche eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für mich und für uns nicht zustimmungsfähig.
Daneben möchte ich noch einen Punkt ansprechen. Sie sprechen richtigerweise davon, welche guten Effekte Studierende im Land Bremen haben. Da bin ich vollkommen Ihrer Meinung. Als Bremerhavener möchte ich an der Stelle Folgendes sagen: Wir haben ein Verhältnis zwischen Einwohnern und Studierenden, das sehr viel schlechter als in der Stadtgemeinde Bremen, was aber die Hochschule Bremerhaven nicht dazu bewogen hat, auf einmal soundso viele Studierende aufzunehmen, nur weil unser Oberbürgermeister die Zielzahl 5 000 ausgegeben hat, die ich im Übrigen auch befürworte, weil nämlich unser Rektor der Hochschule gesagt hat: Ich habe eine Verantwortung gegenüber den Studierenden, nur so viele aufzunehmen, wie ich im Rahmen meiner Ressourcen auch ausbilden kann. – Das entbindet uns nicht politisch von der Pflicht, insgesamt an allen Hochschulen dafür zu sorgen, dass wir mehr Studierende bekommen, es entbindet aber auch die Hochschulen nicht von der Pflicht, im Rahmen ihrer Ressourcen zu wachsen und nicht darüber hinaus, egal wie gut – als Bremerhavener kann ich das nur unterstreichen – und wichtig für die Stadtentwicklung mehr Studierende sind.
Wenn wir jetzt zum Thema BAföG-Mittel kommen, möchte ich an der Stelle auch noch etwas sagen: Wir sind der Auffassung, dass diese Mittel dem Wissenschaftsbereich wie auch dem Bildungsbereich zugeordnet und dort auch ausgegeben werden sollen. Das ist für uns auch eine Untermauerung der Forderung nach Verbesserung der Qualität in der Lehre und auch eine Untermauerung für die gewollten Umstrukturierungen. Wir werden auch als SPD-Fraktion unabhängig davon, wie das vielleicht auch in Teilen des
Senats gesehen wird, nicht von dieser Forderung abrücken, dass dieses Geld in Bildung und Wissenschaft gehört. Es ist nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern da. Das ist mit uns nicht zu machen.
Ich gehe auch noch einen Schritt weiter: Ich glaube, dass es zu dem jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, diesen Zukunftsfonds in der Form, wie er besprochen wird – in einer Projektform und so weiter – anzuschieben. Ich glaube aber, dass wir uns mittel- oder langfristig schon darüber Gedanken machen müssen, wie wir die immer wieder im Haushalt auftretenden, freiwerdenden BAföG-Mittel mittelfristig und langfristig auch in die Haushalte der Hochschulen überführen können. Ich sage aber auch: Wenn wir das machen, ist es gerade und insbesondere wichtig, wenn wir die Qualität der Lehre im Blick haben, über Zielvereinbarungen auch dafür zu sorgen, dass das Geld dann auch wirklich für Studierende ausgegeben wird und nicht für andere Projekte, die Studierenden nicht wirklich sofort zum Vorteil gereichen.
Wir glauben, dass die Hochschulen in ihren aktuellen Überlegungen gezeigt haben, dass sie ihre Aufgaben sehr ernst nehmen und gewillt sind, die Impulse aus dem Wissenschaftsplan 2020 aufzunehmen und in eine positive Entwicklung überzuleiten. Wir glauben auch weiter – im Gegensatz zu einigen hier im Haus –, dass dieser Wissenschaftsplan eine gelungene Fortsetzung einer erfolgreichen Wissenschaftspolitik darstellt und eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung ist. – Erst einmal vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Grobien, ich wollte damit Folgendes sagen: Den Verwaltungsgebühren müssen wir zustimmen müssen – zumindest die Senatorin muss ihnen zustimmen. Ich glaube, das würde sie nicht machen, wenn wir als Parlament sagen würden, dass wir die Gebühren so nicht wollen. Sie sind mir nicht erklärt worden. Mir ist bisher transparent nicht erklärt worden, warum Studierende an der Universität Bremen in dem Maße eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren bekommen sollen. Dann kann ich auch klar sagen: Das ist mit uns nicht zu machen. Im Moment sind wir dagegen. Das ist relativ einfach.
Ich möchte noch einen Punkt aufgreifen, die Frage der Kooperation, die Sie eben gestellt haben. Soweit ich aus den Gesprächen mit den Rektoren, mit der Rektorin festgestellt habe, ist genau dieses jetzt durch den Wissenschaftsplan entstanden. Die Hochschulen unterhalten sich darüber, inwieweit sie zum Beispiel im Bereich Gesundheit – Universität, Hochschule Bremen – wie auch mit der Hochschule Bremerhaven zusammenarbeiten können. Aufgrund dieser Vorgaben, dieser Impulse sprechen die Hochschulen jetzt verstärkt miteinander. Ich finde, das ist ein gutes Ergebnis.
Natürlich habe ich Vorstellungen. Aber ich schreibe nicht einfach irgendwelchen Hochschulen meine Vorstellungen vor. So klug bin ich nicht. Ich weiß nicht, ob Sie so klug sind. Ich maße mir das nicht an.
Ich möchte noch eine andere Sache ansprechen: Der Studentenprotest, der gestern stattgefunden hat, ist aus meiner Sicht – mich hat es eben ein wenig geärgert, dass Sie das so leicht despektierlich dargestellt haben – ein ganz normales demokratisches Mittel des studentischen Protests.
Ich möchte das mit einem anderen Beispiel untermauern. Ich erinnere mich: Als wir hier über die Tarifsteigerungen diskutiert haben, wurde mir als frei gewähltem Abgeordneten der Eintritt in das Parlament verwehrt. Ich fand das nicht schlimm. Ich fand nur eine Sache schlimm: dass es Kolleginnen und Kollegen in Uniform waren! Ich habe mit der Gewerkschaft der Polizei darüber gesprochen, dass die Personen in so einer Streiksituation als Gewerkschaftsmitglied kenntlich gemacht werden müssen. Mit der Uniform verbinde ich eben staatliche Autorität. Da gab es eine Vermischung der Rollen. Mir wurde auch zugestimmt. Ich erinnere mich, dass Sie damals dem Protest zugestimmt haben und ich ihn zumindest toleriert und verstanden habe. Den Studierenden im Land Bremen steht dasselbe zu, nämlich auch gegenüber ihrer Vertretung zu demonstrieren.
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Ich habe noch ein bisschen Zeit. Können Sie die Frage noch einmal stellen?
In Ordnung! – Ich komme zum Schluss. Eigentlich kann ich mich nur noch einmal für die gute Diskussion mit den Studierenden bedanken, die zwar in der Tat kontrovers, aber immer in einem vernünftigen Ton und sachlich war – wie es auch die Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule seitens der Rektorin und der Rektoren war. Es war eine sehr runde Diskussion. Es ist ein gutes Ergebnis, auf das man stolz sein kann. Vielleicht sind Sie es nicht. Wir sind es schon. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei so viel Einigkeit in dieser Frage bleibt mir verhältnismäßig wenig inhaltlich hinzuzufügen. An dieser Stelle ist es dann aber vielleicht einmal ganz sinnvoll, für einen klugen Antrag zu danken, der, glaube ich, hier aber schwierig zu diskutieren ist, weil doch einige fachliche Fragen bezüglich des Serviceangebots – wie sieht es mit der Magazinnutzung, den Magazinbestellungen und so weiter aus? – beantwortet werden müssen. All diese Fragen sollten wir dann auch im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit klären. Ich freue mich ebenfalls auf die Diskussion mit allen Beteiligten und bedanke mich für den Antrag! – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat, der Bologna-Prozess dauert schon relativ lange, er ist in Teilen erfolgreich, und über die Ziele sind wir uns, glaube ich, weitgehend einig. Zustimmen würde ich gerade nicht in Bezug auf die Anerkennungsprobleme. Ich bin ein bisschen verwundert, dass die Zahlen so waren, dass es kaum Fälle bei der Schlichtungsstelle gibt.
Meine eigene Empirie bei Bekannten, die studiert haben oder die noch studieren, ist innerhalb Deutschlands von Bundesland zu Bundesland eher so, dass es ein sehr großes Problem mit der Anerkennung von Studienleistungen gibt. Ich werde da noch einmal nachfragen.
Ich erkläre mir das einfach so, dass viele Studierende vor dem Weg zu einer Schlichtungsmöglichkeit, einfach schon frustriert sind und den Weg nicht weiter beschreiten. Ich glaube, dass eine Klärung dieser Problematik auch nicht allein auf der Landesebene erfolgen kann, sondern es wirklich eine Aufgabe für die nationale Ebene ist, auf der man sich darüber einigen muss, wie denn Studienleistungen anerkannt und wechselseitig auch gefordert werden.
Beim berufsqualifizierenden Abschluss des B.A. – da gebe ich Ihnen recht – haben die Studierenden das Gefühl, dass der B.A. sie nicht berufsqualifiziert. Auf der anderen Seite haben wir auch in der Wirtschaft die Anforderung, dass dieser Abschluss anerkannt wird. Es gibt, glaube ich, ein Feld, auf dem wir selbst auch als Arbeitgeberland tätig werden können, denn auch wir haben, glaube ich, die Problematik, dass wir den B.A. nicht so wirklich anerkennen, wenn es um die Einstellung in den höheren Dienst geht, zumin
dest habe ich da auch von Fällen in Bremerhaven gehört, und man müsste einmal nachfragen, wie das in der Verwaltung in Bremen ist.
Ich glaube, dass aber das wesentliche und drängendste Problem neben diesen Fragen die Studierbarkeit von Studiengängen darstellt, und da gibt es verschiedene Aspekte, die, glaube ich, benannt werden müssen. Ein Aspekt ist der Prüfungsdruck, der Prüfungsstress. Wir haben das heute in der Debatte gehört, als es um die Öffnungszeiten der Staats- und Universitätsbibliothek ging. Wir haben eine radikale Straffung der Lerninhalte, und das führt zu verschiedenen Effekten.
Ein Effekt ist – und der wird in der Tat von den Studierenden, wie ich finde, auch zu Recht kritisiert –, dass es wenig Freiraum im Studium gibt. Das Stichwort der zweiten, der verschärften Oberstufe macht die Runde. Wenn man, wie ich das getan habe, noch das Staatsexamen macht und mit Studierenden gemeinsam im Vorlesungsraum oder in Seminaren war, die den Bachelorstudiengang belegt hatten, dann war man schon über die Quantität der Leistungen verwundert, die sie bringen mussten, und über die Qualitätseinbußen, die sie aufgrund der Quantität, die sie leisten mussten, doch hinnehmen mussten. Es sind ganz viele, klein gestückelte Leistungen, die man erbringen muss. Das ist nicht nur für die Studierenden ein Aufwand, es ist ebenso ein Aufwand für diejenigen, die die Prüfungen abnehmen. Ich glaube, da müssen wir noch einiges tun und mehr Freiräume schaffen.
Eine Möglichkeit, Freiräume zu schaffen, wäre aus meiner Sicht, die Beantwortung der Frage, ob die Regelstudienzeit einzelner Studiengänge nicht etwas verlängert werden muss, um das Studium zu entzerren. Das sollte man sich in der Tat anschauen. Ich glaube aber, dass man insgesamt, wenn man die Aspekte betrachtet, den Fokus auf die soziale Situation der Studierenden legen sollte.
Wir haben einerseits die Situation, dass wir eine höhere Studierneigung haben. Das finde ich auch sehr positiv. Das führt eben auch dazu – und das ist auch politisch von uns gewollt –, dass immer mehr Menschen anfangen zu studieren, die sich das nicht allein durch das Elternhaus leisten können. Diese Menschen sind also abhängig davon, eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium auszuführen. Sie sind unter anderem aber natürlich auch vom BAföG abhängig. Das bedeutet auf der einen Seite, dass ein größer Prüfungsdruck, eine Komprimierung der Inhalte dazu führt, auch die Semesterferien – die ja keine Ferien mehr im üblichen Sinn sind – nicht zur Erwerbsarbeit zu nutzen, sondern eben für Praktika und andere Arbeiten.
Das andere Problem ist, dass es für Studierenden aufgrund der BAföG-Abhängigkeit auch notwendig
ist, das Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können. Das ist ein weiteres Argument, gewisse Studiengänge ein Stück weit zu strecken.
Ich glaube, dass ein richtiger Schritt mit der BAföG-Übernahme gegangen worden ist. Ich komme an dieser Stelle zum Thema BAföG, weil der Bund hier die Verantwortung übernommen hat. Die BAföG-Mittel sollten wir wissenschaftspolitisch dazu nutzen, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern.
Ich glaube aber, dass dem Bund an der Stelle, und da möchte ich auch die Wissenschaftsministerin auf der Bundesebene kritisieren, ein Fehler unterlaufen ist. Der Bund hat zwar die BAföG-Zahlung übernommen und die BAföG-Leistungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenshaltungskosten angeglichen, wenn man sich aber die Energiekosten oder die Miethöhe für studentischen Wohnraum anschaut – nicht nur in Bremen haben wir das Problem –, hat er da keine Anpassung vorgenommen.
Man muss sagen, die Perspektive, dass es erst im Wintersemester 2016/2017 zu einer Erhöhung des BAföGs kommen soll, ist eine sehr späte Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden. Dieses Verhalten ist, glaube ich, hauptsächlich für den Druck verantwortlich, in dem sie sich befinden. Ich glaube, damit erklärt sich dann eben auch der Anstieg der Beratungen bei der psychologischen Beratungsstelle.
Ja, man ist immer beides, und in erster Linie bin ich Wissenschaftspolitiker. Ich nenne die Probleme, ich spiele hier aber nicht!
Ich kann ja auch einmal die Opposition, die an anderer Stelle die Regierung ist, kritisieren. Ihre Methode mit dem Deutschlandstipendium, sozusagen an der Stelle noch die Begabten besonders zu fördern, aber nachweislich eigentlich nur das Geld zu einem großen Teil für die Verwaltung auszugeben und dann eben auch die Benachteiligung bestimmter Schichten weiterzugeben, indem eben besonders Menschen gefördert werden, die sowieso schon vom Elternhaus gefördert werden und viel Geld bekommen, ist meiner Ansicht nach nicht die richtige Antwort auf die sozialen Probleme der Studierenden.
Insofern ist es schön, wenn wir vereint dafür kämpfen, dass die BAföG-Mittel zum einen vernünftig eingesetzt werden, um die Grundfinanzierung der Hochschulen und damit auch die Studienbedingungen zu verbessern, und wir zum anderen vielleicht doch dazu
kommen, die BAföG-Erhöhung schneller vorzunehmen, als sie bisher geplant ist. Zumindest wäre das ein Wunsch, den ich an dieser Stelle hätte. – Vielen Dank!
Herr Präsident, geht das von meiner Redezeit ab, wenn die sich hier noch unterhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man könnte das Wissenschaftsgutachten eigentlich ganz gut mit einem „Weiter so“ zusammenfassen. Wenn man sich anschaut, in welchem Maße die einzelnen Hochschulen und das Wissenschaftssystem gelobt worden sind, dann könnte man daraus ableiten: Ja, wir sollten einfach so weitermachen.
Das sollte man erst einmal würdigen, Frau Böschen. Nichtsdestotrotz gibt es tatsächlich zwei Felder – darin sind wir uns alle einig –, die nicht so gut bestellt sind. Zum einen ist es die Frage der Finanzierung der Hochschulen, zum anderen ist es die Qualität von Lehre. Insofern kann ich auch nur Frau Schön hier an der Stelle beispringen und sagen: Wir haben in der Tat als Koalition im Lande das getan, was wir tun konnten, wir haben zulasten anderer Haushalte den Wissenschaftsbereich ausgeweitet.
Was Frau Schön noch nicht genannt hat, aber was für uns essenziell wichtig ist, ist, dass die Tariferhöhungen im Bereich der Hochschulen im Gesamthaushalt übernommen worden sind, die in der Vergangenheit immer an der Grundfinanzierung der Hochschulen genagt haben.
Bei allem, was wir da versucht haben, ist uns aber auch bewusst, dass das bei Weitem nicht langen wird. Insofern schauen wir ganz gespannt darauf, wie die Verhandlungen in Berlin ausgehen werden, wie die Ausgestaltung der Bundesmittel aussehen wird. Wir werden da auch hinterher sein, und wir freuen uns auch, Frau Grobien, dass wir mit der Bremer CDU jemanden haben, der an unserer Seite in Berlin mitstreitet. Darauf kann man ja einmal bauen.
Nichtsdestotrotz muss man auch sagen – da springen wir unserem Bürgermeister bei und unterstreichen nachhaltig seine Aussage –, dass, wenn es zusätzliche Mittel vom Bund geben wird, diese dann im Wissenschaftssystem belassen werden müssen. Es kann nicht sein, dass, wenn wir durch finanzielle Unterstützung aus dem Bund Freiräume haben, diese irgendwo im Gesamthaushalt verklittern und nicht wirklich im Wissenschaftsbereich ankommen und die Lehre verbessern. Darauf zu achten, wird Aufgabe dieser Landesregierung sein.
Der zweite Punkt betrifft die Frage der Lehre. Wenn ich sage, dass wir bei der exzellenten Forschung super vorne dabei sind, dann müssen wir sagen: Als SPD und als Grüne muss unser Ziel auch sein, dass auch die Lehre in diesem Land exzellent wird.
Ich glaube, das liegt nicht alleine an der Frage, wie wir die räumliche Situation an der Universität und an den Hochschulen insgesamt verbessern. Es liegt auch nicht nur an der Frage der finanziellen Zuwendungen, sondern es liegt vielleicht auch an der Frage der Struktur des Studiums selbst. Da gibt es noch einigen Nachholbedarf. Wer mit Studierendenvertretern spricht und über die Probleme bei der Anerkennung von Studierleistungen informiert wird, wer darüber informiert wird, wie problematisch auch die Prüfungsdichte ist, der weiß, dass auch unterhalb von finanziellen Regelungen einiges möglich ist. Auch das sollten wir Blick behalten.
Daneben – das ist eine ganz entscheidende Forderung, die auch der Rektor der Uni Bremen klar formuliert hat – wird es in diesem Wissenschaftsplan darauf ankommen, dass wir eine verlässliche Finanzplanung ermöglichen, damit über Jahre hinaus die Hochschulen wissen, mit welchem Geld sie welches Angebot in einer hohen Qualität anbieten können. Das müssen wir, Frau Grobien, in der Tat leisten. Das dürfen wir nicht nur von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt leisten, sondern der Wissenschaftsplan muss ganz klar eine Perspektive vorgeben, die dann hier vom Haus – wer auch immer regiert – eingehalten wird.
Darüber hinaus bleibt noch zu sagen, dass der Zeitrahmen, in dem wir uns jetzt befinden, bedeutet, wie in der Antwort auf Ihre Anfrage dargestellt wird, dass wir uns im ersten Halbjahr im Ausschuss schlussendlich mit dem Entwurf der Verwaltung beschäftigen werden. Ich würde es gerne früher tun, aber gut Ding will Weile haben. Die Tatsache, dass der Wissenschaftsrat so lange gebraucht hat, um dieses Gutachten zu erstellen, liegt nicht in der Verantwortung der Senatorin und auch nicht in der Verantwortung dieser Koalition, sondern ist organisatorisch bedingt gewesen. Wir müssen das jetzt eben tragen.
Na ja, gut: Gut Ding will Weile haben. Wissenschaftspläne sind keine Sachen, die einmal eben schnell entworfen werden. Die Beauftragung mit den Kriterien, die auch Sie befürwortet haben – regionalwirtschaftliche Prozesse, die Frage der Notwendigkeit der Wirtschaft, die Frage der Notwendigkeit unseres akademischen Nachwuchses –, all die Dinge, die wir in der Beauftragung benannt haben, mussten erst einmal geeint werden, die haben wir auch im Ausschuss besprochen. Hätten wir einfach einmal so frei heraus entschieden, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das mal eben so alles evaluiert, wäre das, so glaube ich, auch nicht in Ihrem Interesse gewesen.
Was wir uns jetzt wünschen, ist Folgendes: Wir wünschen uns, dass die Verwaltung uns eine gute Vorlage bietet, wir wünschen, dass die Verwaltung im Vorwege alle Beteiligten in der Wissenschaftslandschaft anhört und nach Möglichkeit deren Wünsche und Anmerkungen berücksichtigt. Dann freue ich mich in der Tat auf eine breite Diskussion im Wissenschaftsausschuss. Ich glaube, dass sie am Ende zu einem guten Wissenschaftsplan kommt, denn ich habe an dieser Stelle nicht vernommen, dass eine Fraktion etwas anderes im Sinn hat, als diese Erfolgsgeschichte im Wissenschaftsbereich fortzuschreiben.
Als Letztes möchte ich nur noch sagen, Frau Grobien, dass ich in der Tat auch Ihr Papier gelesen habe. Ich möchte aber Folgendes anmerken: Man kann natürlich sagen, dass es jetzt notwendig ist, unbequeme Entscheidungen zu treffen und einzelne Studiengänge anzusprechen, die unter Umständen geschlossen werden. Ich glaube aber, wenn man solche Entscheidungen treffen möchte, ist es immer klug, wie in allen anderen Bereichen auch, ganz genau darüber nachzudenken, nach welchen Kriterien man Veränderungen organisieren möchte.
Wir haben zwei Maßgaben. Wir wollen die Studienanfängerzahl im Lande Bremen möglichst auf einem hohen Niveau halten, und wir folgen dem Wissenschaftsgutachten auch insofern, als wir sagen: Es geht uns in erster Linie um eine Herausstellung der Profilbildung der einzelnen Hochschulen und der einzelnen Studiengänge. Wenn wir das erreicht haben und wenn wir wissen, wie das organisiert wird, dann können wir uns auch über weitere Veränderungen in den Studiengängen generell unterhalten. Aber an erster Stelle steht die Frage: Mit welchem Profil können die Hochschulen und die einzelnen Studiengänge
fortschrittlich und nachhaltig organisiert werden? Danach stellen sich alle anderen Fragen. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissenstransfer, die Nutzung von wissenschaftlichen Ergebnissen und Innovationen stärkt die Wirtschaft und stellt eine wichtige Säule für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und deren Erhalt dar. Bremen und Bremerhaven sind in diesem Bereich schon sehr gut aufgestellt, unser ZweiStädte-Staat gehört zu den führenden Innovationsstandorten Deutschlands. Wir glauben aber, hier noch besser werden zu können, und wollen mit unserem Antrag die jetzige Arbeit noch weiter unterstützen.
Wir sehen an einzelnen Stellen noch Optimierungsmöglichkeiten, denn aufgrund verschiedener Erwartungshaltungen von Wirtschaft und Wissenschaft und unterschiedlichen Strukturen und Kulturen werden nicht oder noch nicht alle Potenziale ausgenutzt.
Der Weg vom Forschungsergebnis über die Innovation zu einem neuen wirtschaftlich verwertbaren Produkt birgt viele Hindernisse, Raum für Missverständnisse und die Gefahr des Scheiterns. Die SPD will dieser Herausforderung mit diesem Antrag begegnen durch eine Verbesserung der Kooperationsstrukturen, mehr Transparenz über die Erwartung von Wirtschaft und Wissenschaft, und wir wollen unter
anderem bei der Fortschreibung der Wirtschaftsförderung einen Schwerpunkt auf Wissenstransfer legen. Instrumente wie Innovationsassistenten, Ideenscouts und die Bereitstellung von echtem Risikokapital sind auch Dinge, die wir einsetzen wollen.
Darüber hinaus soll Wissenstransfer als Querschnittsaufgabe der Ressorts Wissenschaft und Wirtschaft bearbeitet werden, wobei die Zuständigkeiten klar werden müssen. Wir wollen außerdem eine bessere Vernetzung zwischen Hochschulen und Wirtschaft schaffen. Meine Damen und Herren, es wäre sicherlich ein gutes Signal, wenn dieser Antrag eine breite Zustimmung innerhalb dieses Hauses gewinnen könnte. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil es wahrscheinlich im Laufe der Debatte heute noch häufiger geschieht, möchte ich auf eine grundsätzliche Denkfigur hinweisen, die ich nicht ganz zueinander bekomme. Ich habe Herrn Kau sehr genau zugehört, als er darüber sprach, dass wir als rot-grüne Regierungsfraktionen zu wenig sparten, und ich habe mit großer Aufmerksamkeit gehört, wo wir überall im Bildungsbereich wie auch im Wissenschaftsbereich mehr Geld ausgeben könnten.
Diese beiden Punkte bekomme ich nicht zueinander. Vielleicht können wir das irgendwann einmal bilateral klären.
Das geht alles von meiner Redezeit ab, deswegen will ich jetzt mit Wissenschaft weitermachen.
Nichtsdestotrotz, auch wenn die CDU es hier anders dargestellt hat, ist die Wissenschaftslandschaft im Land Bremen wunderbar aufgestellt. Wir haben das ja erwiesenermaßen in dem Wissenschaftsgutachten lesen können. Nichtsdestotrotz ist auf ein Problem in der Grundfinanzierung, der Qualität der Lehre, hingewiesen worden. Wir als rot-grüne Regierungsfraktionen wie auch der Senat haben in Eckwerten versucht, darauf zu reagieren. Wir finanzieren den Hochschulpakt weiter, wir gewährleisten den jährlichen Aufwuchs um fünf Prozent für die wissenschaftlichen Institute. Wir geben außerhalb des Wissenschaftshaushalts 6,5 Millionen Euro für die Exzellenzinitiative und Sanierungsmittel an die Hochschule Bremen und 9 Millionen Euro für den Neubau des Naturwissenschaftstrakts II an der Universität. Das sind die Punkte, die schon in den Eckwerten drin waren.
Sie können gern gleich eine Frage stellen!
Wir als rot-grüne Koalition gehen aber noch einen Schritt weiter und werden Folgendes tun: Wir werden 4,8 Millionen Euro in die Verbesserung der Qualität der Lehre hineingeben, und das unter einer wirklich schwierigen und angespannten Haushaltslage. Wir tun dies auch deshalb – ich hätte es gerne den demonstrierenden Studierenden auch gesagt –, weil bei uns sehr wohl angekommen ist, dass die Studienbedingungen an den Bremer Hochschulen nicht so sind, wie wir sie uns wünschen.
Wir tun es aber auch noch aus einem anderen Grund, nämlich weil wir die Hoffnung hegen, dass eine neue Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber der Hochschulfinanzierung in einem höheren Maße gerecht wird, wohl wissend aber, dass wir die ein bis zwei Jahre, die es dauern wird, bis Gelder bei uns im Bildungs- wie im Wissenschaftsbereich ankommen, überbrücken wollen. Daher haben wir als rotgrüne Koalition den Antrag eingebracht, eine Wissenschaftsbrücke zu gewährleisten, die die Qualität der Lehre verbessert und die Hochschulen im Lande Bremen vernünftig weiterentwickelt. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung! – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem Frau Schön das so wunderbar erläutert hat, möchte ich vielleicht nur auf einen Aspekt zu sprechen kommen! Ich glaube, der besondere Charme dieses Antrags besteht auch nach der gestrigen Debatte darin, dass wir unterhalb einer Grundgesetzänderung, unterhalb der Abschaffung des Kooperationsverbots zu einer Lösung kommen, die insgesamt der Verbesserung der Lehre zugute kommt. Ich glaube, dass das auch deshalb wichtig ist, weil sich im Moment in den Verhandlungen in Berlin abzeichnet, dass sich die CDU/CSU immer noch weigert, insgesamt eine Bildungs- und Forschungsinitiative zu gewährleisten, sprich: nicht allein den Wissenschaftsbereich isoliert zu betrachten beim Kooperationsverbot und der Frage seiner Abschaffung, sondern auch den Ganztagsschulbereich mit aufzunehmen. Insofern muss man eben warten, was in Berlin kommt, wie die Verhandlungen da laufen.
Abgesehen davon, glaube ich, ist der Weg, den Frau Schön beschrieben hat, wirklich ein wunderbarer Weg und eine gute Alternative, unterhalb einer Grundgesetzänderung unserem Ziel, die Lehre im Land Bremen zu verbessern, näherzukommen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil es im Moment und in diesem Antrag einen doch sehr defizitären Blick auf die Wissenschaftslandschaft gibt, sollte man vielleicht zunächst einmal darstellen, dass der Wissenschaftsrat in seiner Begutachtung des Landes Bremen sehr deutlich gemacht hat, dass unser Wissenschaftssystem äußerst leistungsstark und auch sehr förderungswürdig ist. Er hat die Hochschule Bremen, die Hochschule Bremerhaven die Hochschule für Künste – die Universität Bremen auch – in den jeweiligen Bereichen herausgehoben, hat gesagt, wie wichtig diese Institutionen sind, um die regionalwirtschaftlichen Fachkräftebedarfe zu befriedigen, um dem Ausbildungsdruck, den wir hier haben, gerecht zu werden.
In der Tat stellt der Wissenschaftsrat in seinem Bericht aber auch fest, dass wir eine klare Unterfinanzierung in der Grundfinanzierung haben. Das ist ein Zustand, den jeder Wissenschaftspolitiker beklagt, und das wissen wir auch nicht erst seit Ihrem Antrag, und das wissen wir – leider oder zum Glück – auch nicht nur im Lande Bremen; vielmehr ist das ein bundesweit vorherrschendes Problem.
Insbesondere aber in Bremen ist es in der Tat so, dass dieser Wissenschaftshaushalt „auf Kante“ genäht ist, das heißt wir haben kaum Spielräume. Wenn man sich überlegt, wie schnell Veränderungen eintreten können, indem sich einzelne Studiengänge auf
einmal größer entwickeln, weil es eine größere Nachfrage gibt, dann müssen wir in der Tat sagen, dass wir wenige Spielräume haben. Wir wünschen uns also auch eine bessere Ausstattung des Wissenschaftsbereichs.
In der Tat haben wir in den letzten Jahren erhebliche Mittel zusätzlich aufgewandt. Wir haben, obwohl wir in einer prekären Haushaltslage sind, den Wissenschaftshaushalt in den vergangenen Jahren stetig ansteigen lassen, und wir haben überdies viele zusätzliche Mittel aus dem allgemeinen Haushalt unter anderem für die Kompensation des Hochschulpakts und der Exzellenzinitiative weiter bereitgestellt.
Ja, aber deshalb kann man es ja nichtsdestotrotz nennen! Das waren in den Jahren insgesamt 59,6 Millionen an Hochschulpaktmitteln, die ausgezahlt worden sind, davon sind 45,2 Prozent an die Universität und 38,9 Prozent an die Hochschule Bremen gegangen. Ich finde, da muss man wirklich sagen, dass den steigenden Studierendenzahlen vonseiten des Landes in einem, so wie wir es leisten konnten, befriedigenden Umfang begegnet worden ist.
Bremen muss allerdings, bei allen Bedarfen, die wir haben, seine finanzpolitischen Ziele im Auge behalten, und das bedeutet eben auch, dass dieser Doppelhaushalt 2013/2014 – das weiß DIE LINKE sehr wohl auch – den Anforderungen des Sanierungspfades genügt. Wir können an dieser Stelle also nicht einfach populistisch argumentieren. Ich tue das in meiner Fraktion selber auch gerne und werbe dafür, dass ich einige Millionen mehr haben möchte. Es ist aber tatsächlich nicht so, dass wir nur den Wissenschaftshaushalt bedienen können oder müssen; wir müssen den Haushalt insgesamt im Auge behalten. Aber in der Tat ist die Wissenschaft eines der Schwerpunktthemen der internen Haushaltsberatungen zwischen SPD und Grünen,
bei dem wir ganz genau schauen wollen, an welcher Stelle wir nachsteuern können. Und in der Tat ist die Lehre im Wissenschaftsgutachten als ein Bereich besonders benannt worden, in dem wir nachsteuern müssen. Ich hoffe – aber ich bin auch relativ sicher –, dass wir dort auch im Rahmen unserer Mittel, die wir als Land aufbringen, nachsteuern können.
An Ihrem Antrag hat mich ein wenig gestört, dass sich die Studiengänge nicht verändern dürfen, dass sozusagen die Studierendennachfragen den Hauptausschlag dafür geben sollen, inwieweit sich Studiengänge entwickeln oder inwieweit sie sich verändern, sprich: Die Nachfrage an Studiengängen steuert das Studienangebot. Das hört sich zunächst ganz po
sitiv an, in der praktischen Umsetzung bedeutet das aber Folgendes: Wir haben kaum eine Steuerungsmöglichkeit für die knappen Ressourcen, die wir als Land haben, um tatsächlich vernünftige Studienbedingungen für die Studierenden zu gewährleisten.
Insofern denke ich – das muss man der Ehrlichkeit halber auch sagen –, dass man an der Stelle dem Wissenschaftsrat schon aus demografiepolitischen und aus wissenschaftspolitischen Gründen folgen und sich Gedanken darüber machen sollte, inwieweit Angebote an den Hochschulen im Lande Bremen im Rahmen einer besseren Profilierung der einzelnen Hochschulen ein Stück weit konsolidiert werden können. Ich glaube nicht, dass es in Anbetracht einer schwierigen Haushaltslage gut ist, allein die Nachfrage darüber entscheiden zu lassen, welche Studiengänge sich wie weiterentwickeln.
Hinzu kommt neben der Verantwortung, die ich als Wissenschaftspolitiker gegenüber Studierenden hege und empfinde, dass man sich die Frage stellen muss, ob es sinnvoll ist, ein Angebot aufrechtzuerhalten, das den Bedingungen, die wir dem Wissenschaftsrat für das Gutachten genannt haben, teilweise nicht entspricht. Dies sind die regionalwirtschaftliche Auswirkungen im Lande Bremen, die Frage der Zukunftsfähigkeit von Studiengängen, und damit auch die Möglichkeit für Absolventen, mit ihrer Profession, die sie studiert haben, auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden beziehungsweise ein Auskommen zu haben. All dies muss man, so finde ich, ehrlicherweise auch bedenken.
Frau Schön hat es ein Stück weit schon angesprochen: Dies ist keine Thematik, die wir alleine im Land Bremen lösen können. Insofern – man kann es nur immer gebetsmühlenhaft wiederholen – ist die Frage des Kooperationsverbotes –
ich komme gleich zum Schluss! – eine Frage, die geklärt werden muss.
Als Sozialdemokrat bin ich einer der Menschen, die einer Großen Koalition gegenüber äußerst kritisch sind, ich hoffe aber, dass unser Bürgermeister Jens Böhrnsen, der für das Land Bremen in Berlin die Große Koalition mitverhandelt, die Vorschläge, die die SPD an dieser Stelle entwickelt dort einbringen kann. Dabei geht es um die Frage der Übernahme des BAföG durch den Bund und die frei werdenden Mittel, die dann im Land vorhanden sind, um sie weiter für den Wissenschaftsbereich zu verwenden. Dies sind Möglichkeiten, um der in der Tat schwierigen Grundfinanzierung Herr zu werden.
Also, insofern Glückauf!
Man hätte sich vielleicht noch etwas anderes gewünscht. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sehen, dass die Bremer Wissenschaftslandschaft im Vergleich zu anderen Ländern von Drittmitteln überdurchschnittlich profitiert und werten das, denke ich, zu Recht als Zeichen der engagierten und erfolgreichen Arbeit und der hervorragenden Qualität, die dort geleistet wird. Gleichzeitig stellt die jetzige Form der Kofinanzierung Bremen aber vor immer größer werdende Herausforderungen. Der Wissenschaftshaushalt schultert jetzt schon im großen Umfang immer weiter steigende Ausgaben, die zum Beispiel durch den Hochschulpakt entstehen. Dieser Problematik der steigenden Kofinanzierung sehen sich alle Länder gegenüber, einer Problematik der Abhängigkeit von Drittmitteln und einer immer größer werdenden Konkurrenz zwi––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schen den einzelnen Instituten und Universitäten, dies insbesondere angesichts der steigenden Erwartungen an Studium und Lehre.
Die Hochschulrektorenkonferenz, die in diesen Tagen stattfindet und in der sich Rektoren der deutschen Hochschulen versammeln, beschreibt die Lage so: Während die Grundfinanzierung der Hochschulen real sank, haben sich die Drittmittel der Hochschulen mehr als verdoppelt, aber eben diese Grundfinanzierung ist für eine gute Ausgestaltung von Studium und Lehre eine wichtige Basis. Seit der Föderalismusreform – ich wiederhole ein bisschen, aber Wiederholung ist ja kein schlechtes Mittel – liegt aber eben diese Grundfinanzierung klar im Aufgabenbereich der Länder, die bundesweit zunehmend Probleme haben, diese notwendigen Finanzmittel aufzubringen.
Artikel 91 b Grundgesetz hindert den Bund daran, Studium und Lehre direkt zu unterstützen. Gemessen an der steigenden volkswirtschaftlichen Bedeutung von Bildung und ausreichendem akademischen Nachwuchs für Deutschland ist diese Form des Kooperationsverbots aus unserer Sicht dringend reformbedürftig.
SPD und Grüne haben außerdem auch eine Reihe von Initiativen zur Rücknahme dieses Kooperationsverbots in die Parlamente eingebracht, um innovative Forschung und Lehre auf solidere Füße zu stellen. Wenn es aber nun realistischerweise nicht gelingt, durch eine Änderung des Grundgesetzes verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die Hochschulen zu erreichen, dann müssen die Länder auf andere Weise in die Lage versetzt werden, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Hochschulen gerecht zu werden. Eine Veränderung der Finanzierungsströme zulasten des Bundes könnte also eine Alternative darstellen, und zwar unterhalb einer Änderung des Grundgesetzes.
Die Antwort des Senats zeigt aus unserer Sicht deutlich, wie das Land Bremen von einer Neuordnung der Wissenschaftsfinanzierung profitieren könnte. Der Bund würde auf diese Weise seiner Verantwortung für eine Ausweitung der Ausbildung akademischen Nachwuchses gerecht werden, indem er die Länder in die Lage versetzt, eine angemessene und zukunftsorientierte Grundfinanzierung sicherzustellen. Wir sehen also, dass es eine Alternative zur aktuellen Ordnung der Finanzströme geben könnte, und wollen uns diesen Weg nun gern genau ansehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Grobien, von unserer Seite hat keiner Schwarz-Gelb angegriffen, ganz im Gegenteil, Frau Schön hat extra noch einmal darauf hingewiesen, dass sie die Einigung sehr lobt, und das haben wir auch in der letzten Debatte schon getan.
Ich habe mich jetzt nur zu Wort gemeldet, weil Sie etwas sehr verkürzt dargestellt haben. Als es um das Kooperationsverbot ging, hat Schwarz-Gelb zusammengefasst folgenden Vorschlag gemacht: Es ging darum, einzelne herausragende Universitäten oder Institute zu unterstützen, etwas Ähnliches, was jetzt auch bei der Exzellenzinitiative gemacht wird. Deswegen wird die Exzellenzinitiative häufig auch kritisiert, wenn auch von unserer Seite nicht, weil wir gewonnen haben. Der SPD-Vorschlag war auf der Ebene, dass wir gesagt haben, es geht uns um die gesamte Bildungslandschaft. Das beinhaltet die Hochschulen, Forschung, Lehre und nicht zuletzt auch Bildung an Schulen, sprich Schulsozialarbeiter und so weiter. Das heißt, wir sind als SPD der Auffassung – und das gilt hier im Land genauso wie im Bund –, dass Bildung nicht nur Rohstoff, sondern auch eine wichtige Grundlage ist für Demokratie wie auch für wirtschaftlichen Erfolg. Das muss ich Ihnen, glaube ich, nicht erzählen. Aus diesem Grund ist es auch eine Aufgabe zwischen Bund und Ländern.
Wenn Sie hier die Schärfe hineingebracht haben, dann gestatten Sie mir, dass ich Sie ein Stück weit berichtigt oder belehrt habe über die Vorstellung der CDU, die sie beziehungsweise die Bundesregierung damals gegeben hat! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Frau Vogt! In der Tat ist dieser Antrag nicht überflüssig, sondern er greift, auch wenn wir voll des Lobes über die Erfolge der Universität sind, eben auch die berechtigten Sorgen der Studierenden und der Lehrenden auf, die wir vielleicht in der Vergangenheit nicht klar genug beantwortet haben. Es gibt unter den beiden Gruppen die Sorge, das haben Sie und auch Frau Schön erwähnt, dass die Exzellenzinitiative zum Nachteil nicht nur der Hochschullandschaft insgesamt gereicht, sondern eben insbesondere inneruniversitär.
Wenn man sich die Studie des Centrums für Hochschulentwicklung, CHE, anschaut, dem ich nicht besonders nahestehe, die zu genau der Frage entwickelt wurde, dann ist sie zu folgendem Ergebnis gekommen, und das teile ich: Die Exzellenzinitiative nützt erst einmal in der Tat der Lehre und der Lage der Studierenden nicht sonderlich viel, sie schadet aber auch nicht. Das bezieht sich aber auf die vorherigen Durchgänge der Exzellenzinitiative. In diesem Fall haben wir die Situation, dass sich die Universität Bremen mit einer sehr zukunftsgerichteten Initiative beworben hat und damit auch gewonnen hat, weil sie auch den Bereich forschendes Lernen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mit einbezogen hat, sprich den direkten Einfluss der Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler auf die Ausbildung der Bachelorstudierenden ganz am Anfang ihres Studiums, damit früh Kontakte entstehen können und auch früh Dinge synergetisch zusammengeführt werden können.
Trotzdem ist es so, dass, wenn die CHE-Studie sagt, es hat nur wenig oder keine, aber nicht unbedingt gute Auswirkungen, es aus unserer Sicht nicht genug ist. Deshalb unterstützen wir auch die Universität in ihrem Ansinnen, Synergieeffekte zu erreichen. Insofern ist es auch sehr klug, sie nicht nur zu unterstützen, sondern sie auch zu begleiten und uns regelmäßig Bericht erstatten zu lassen, wie der aktuelle Stand ist. Damit zeigen wir, dass wir das Problem, das befürchtet wird, identifiziert haben, und wir wollen eben auch unterstützen, dass das Problem nicht Wirklichkeit wird.
Darüber hinaus, darauf haben Sie auch richtig hingewiesen, Frau Vogt, ist es in der Tat so, dass die Exzellenzinitiative nicht generell alle Probleme der Universität oder im Bereich Wissenschaft löst. Insofern kann man sagen, wir haben den zitierten Brief von Herrn Bürgermeister Böhrnsen und die Zusicherung des Senats, dass die Finanzierung der Exzellenzinitiative nicht zulasten der Wissenschaftslandschaft insgesamt geht, dahinter stehen wir und der Senat, insofern ist Ihr Änderungsantrag überflüssig.
Hinzu kommt, dass wir den anderen Problemen, die Sie beschrieben haben, in vielschichtiger Form begegnen. Zu einem möchte ich das Programm für gute Lehre nennen, das wir fortsetzen, das eben genau versucht, gute Lehre in der Hochschullandschaft zu organisieren. Dann sage ich an dieser Stelle auch, dass die zusätzlichen Mittel von 50 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt, die aus unserer Sicht dazu eingesetzt werden sollten, die Zahl der Studierenden stabil zu halten, und versucht werden sollte, die Studienbedingungen weiter zu verbessern. Hinzu kommt, dass wir in den aktuellen Haushaltsberatungen auch darüber sprechen werden, dass die Investitionsbedarfe insbesondere für die Universität Bremen auch anerkannt werden und dass wir da einen Einstieg bekommen, um dem Sanierungsstau, den sie in der letzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses benannt hat, auch beizukommen.
Insofern kann man nicht davon sprechen, dass wir uns in unserer Wissenschaftspolitik allein auf die Exzellenzinitiative stützen, dass wir nicht anerkannt haben, dass es Sorgen und Nöte bezüglich der Exzellenzinitiative gibt, sondern dass wir dem mit diesem Entschließungsantrag ganz klar begegnen. Insofern bitte ich um Zustimmung! – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Grobien, wir debattieren diesen Antrag und auch den Änderungsantrag ja sehr wohl. Wenn Sie von unserer Ablehnung wissen, dann würde ich sie Ihnen auch gern begründen, bevor Sie darüber urteilen, warum wir es ablehnen.
Natürlich muss man an der Stelle auch darauf achten, dass man nicht in ein Rechts-links-Schema gerät, wie Sie das eben gerade gemacht haben. Generell ist es so, dass auch wir als SPD-Fraktion jede Form von Gewalt ablehnen, wir lehnen jede Form von Bedrohung von Menschen ab.
Insofern sind wir natürlich auch für die Meinungsfreiheit und das damit in Zusammenhang stehende, weil sich das aus unserer Meinung bedingt, Recht auf Protest.
Aus unserer Sicht muss dieser Protest natürlich in einem rechtlich vernünftigen Rahmen stattfinden. Es stellt sich aber auch die Frage, wo wir da die Grenze ziehen, und jetzt kommen wir langsam zu dem Grund der Ablehnung.
Der Kollege Hamann hat mich auf einen Zeitungsartikel hingewiesen über den ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg, welcher am Dienstag in den USA an einem College oder einer Universität einen Vortrag halten sollte. Worum es bei dem Vortrag ging, ist mir nicht bekannt. Ich weiß nur, und das hat Schlagzeilen gemacht, dass sich über 100 Studierende und Professoren gegen einen Gastvortrag dieses Herrn zu Guttenberg, Doktor ist er ja nicht mehr, gewendet haben.
Nein, ich will dazu nur etwas ausführen!
Herr zu Guttenberg hat seinen Vortrag aufgrund dieser Online-Petition abgesagt und erklärte, unter diesen Umständen wolle er an dieser Stelle nicht mehr sprechen. Das haben die Studierenden wie auch die Lehrenden mit der Äußerung quittiert, alles andere wäre auch sehr merkwürdig gewesen. Insofern kann man auch die Frage stellen: Ist an dieser Stelle dieser Protest gerechtfertigt oder nicht, denn er hat im Ergebnis dazu geführt, dass eine bestimmte Veranstaltung nicht stattgefunden hat?
Ich will damit sagen, dass die Grenzziehung im Einzelfall sehr schwierigist. Die Frage, ob Gewalt im Spiel ist oder nicht, lässt sich sehr wohl beantworten. Da sind wir aber der Auffassung, dass die Universität wie auch die anderen Hochschulen sehr wohl von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sehr wohl strafrechtliche Konsequenzen ziehen können. Insofern ist es erstens nicht unsere Aufgabe als Bürgerschaft zu bewerten, ob ein Protest legitim ist oder nicht, und zweitens ist es auch nicht unsere Aufgabe, dafür zu sorgen,dass ein Protest an der Universität korrekt ist, oder dem entgegenzutreten, wenn wir als Politiker der Auffassung sind, dass ein Protest an der Universität nicht korrekt ist. Wie soll das denn in der Praxis aussehen?
Ja, aber wie soll das in der Praxis aussehen, das Entgegentreten? Wollen wir dann an dieser Stelle eine Sonderkommission einrichten bestehend aus Polizei, Verfassungsschutz und einem Abgeordneten, der in einer Weste durch die Universität geht und darauf achtet, wenn er im Bedarfsfall gerufen wird, ob ein Protest gerechtfertigt ist oder nicht?
In der Mathematik habe ich gelernt, dass man Dinge auch einmal im Extremen denken sollte, dann kommt man nämlich ein bisschen näher an die Wahrheit heran. Insofern denke ich, es ist erstens nicht unsere Aufgabe, an der Stelle darüber zu urteilen, und zweitens sind wir auch gar nicht berufen, ein Urteil über diese Veranstaltung abzugeben, weder vonseiten der Universität noch vonseiten der Studierenden.
Nein, ich war nicht mit bei den Demonstranten, aber ich habe an anderer Stelle demonstriert und
vielleicht nach Ihrer Definition auch nicht demokratisch richtig! Wenn ich zum Beispiel gegen die DVU in Bremerhaven demonstriert habe, dann habe ich auch eine Veranstaltung gestört und wollte auch, dass sie nicht stattfindet. Das war meine Form des Protestes, ja, das habe ich einmal gemacht.
Ich sage also, erstens ist die Grenzziehung schwierig, deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab, zweitens sehen wir es nicht als unsere Aufgabe an, und drittens sind wir nicht berufen, diese Grenzziehung oder eine Verurteilung vorzunehmen. Vonseiten der Universität kommt noch Folgendes hinzu: Ich glaube, dass dieser kleine Zwischenfall, so dramatisch er auch aus den verschiedenen Sichten sein kann, dadurch definitiv aufgewertet wird, dass wir uns heute hier damit beschäftigen.
Dann noch zu dem Antrag von Herrn Timke: Mir ist dazu spontan die Geschichte vom Karzer eingefallen, den es lange Zeit an Universitäten gab. In Göttingen können Sie noch einen Karzer besichtigen. Zwischen 1910 und 1914, je nachdem wie genau man das nimmt, sind die letzten Karzer als Disziplinierungsmaßnahmen für Studierende abgeschafft worden. Dabei wollen wir es bewenden lassen. Insofern lehnen wir auch den Antrag ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Vogt, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die uns wieder einen guten Einblick in die Beschäftigungssituation an bremischen Hochschulen geliefert hat! Die in der Mitteilung des Senats genannte Situation ist aber nicht nur an bremischen Hochschulen Realität, sondern, wie eben angeklungen ist, in der gesamten Hochschullandschaft Deutschlands vorzufinden. Die in Teilen schwierige Situation befristet Beschäftigter und die daraus resultierenden Probleme bei der Lebens- und Familienplanung verdanken wir auch dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das im April 2007 mit der Drittmittelbefristung einer wissenschaftsspezifischen – –. Lassen wir einmal das ganze Theoretische weg! Also, im Jahr 2007 ist das Ganze auf den Weg gebracht worden, es betrifft künstlerische und nicht wissenschaftlich Beschäftigte. Ich denke also aufgrund der schwierigen Situation der Beschäftigten, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle das Wissenschaftszeitvertragsgesetz als eine wesentliche Rahmenbedingung von Beschäftigung an bremischen Hochschulen zu betrachten und darüber in eine Diskussion zu kommen. Das Gesetz enthält die aus dem Hochschulrahmengesetz bekannten Sonderregelungen für die befristete Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals während der Qualifizierungsphase, die sogenannte Zwölfjahresregelung. Das bedeutet in der Praxis, dass in der Qualifizierungsphase das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das nicht promoviert hat, bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden kann, nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahren, in der Medizin von bis zu neun Jahren möglich. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Hinzu kommt eine weitere Besonderheit des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Die sogenannte Tarifsperre verbietet den Hochschulen und den zuständigen Gewerkschaften, im Rahmen eines Tarifvertrags abweichende Regelungen zu vereinbaren. Diese Tarifsperre nimmt also den Gewerkschaften die Grundlage für in anderen Bereichen übliche Tarifverhandlungen. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz schafft angesichts der gestiegenen Bedeutung von Drittmitteln bei der Hochschulfinanzierung neue Möglichkeiten befristeter Beschäftigungen aufgrund von Drittmitteln und legt hier keine Obergrenze für die Gesamtdauer einer Beschäftigung fest.
Der Gesetzgeber hat mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz scheinbar mehr Sicherheit im Drittmittelbereich erreicht, fraglich bleibt jedoch, ob das in Gänze und für alle Beteiligten zufriedenstellend gelungen ist. So ist Flexibilität zwar gerade im Wissenschaftsbereich durchaus sinnvoll – Wissenschaft und Forschung leben schließlich vom kontinuierlichen Wechsel und Austausch, außerdem sind die Hochschulen vor allem auch Ausbildungsbetriebe –, aber ein Verbleib an den Hochschulen ist natürlich nur einem geringen Teil der Absolventinnen und Absolventen möglich und wird von vielen auch gar nicht gewollt. Gerade nach der ersten Qualifikationsphase, der Promotion zum Beispiel, werden und sollen viele Absolventen in andere Bereiche wechseln, zum Beispiel in die Wirtschaft. Nur so ist aus unserer Sicht zu gewährleisten, dass immer neue Ausbildungsjahrgänge ihre jeweiligen Qualifikationsphasen durchlaufen können.
Drittmittelprojekte, die hier angesprochen sind, derer wir uns immer rühmen, da sie auch Ausweis der hohen Qualität und des hohen Renommees unserer Hochschulen sind, sind zeitlich befristet. Wenn wir also in diesem Kontext keine Befristungen mehr zulassen würden, dann bedeutete dies hohe Finanzierungsrisiken für die Hochschulen, die in ihrer künftigen Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden würden.
Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist dementsprechend eng an die finanziellen Ausstattungen der Hochschulen gebunden. Hier ist unser Handlungsspielraum leider angesichts der engen Haushaltslage naturgemäß klein, sodass es vor allem darauf ankommt zu erreichen, dass sich der Bund in weitaus stärkerem Maße an der Finanzierung der Hochschulen und der Wissenschaft beteiligt.
Die unbefriedigende und belastende Situation für befristet Beschäftigte und die starke Zunahme dieser Beschäftigungsverhältnisse in den vergangenen Jahren wirft jedoch auch für uns die Frage auf, ob die neu geschaffene Flexibilität nicht überbeansprucht
beziehungsweise missbräuchlich verwendet wurde, wie Frau Schön es eben genannt hat. Wir Sozialdemokraten wie auch unser Koalitionspartner sehen durchaus mögliche Anknüpfungspunkte für Verbesserungen der Beschäftigungssituationen von Hochschulangehörigen, die wir überprüft und diskutiert haben möchten. Hier ist beispielsweise die Frage der Aufhebung der Tarifsperre zu nennen oder die Frage, wie wissenschaftlichen Mitarbeitern neben anderen Aufgaben genügend Zeit für ihre Promotion oder Habilitation zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir streben außerdem an, unterjährige Beschäftigung zu verhindern und die Beschäftigungszeiten nach Möglichkeit mit der Laufzeit von Projekten zu synchronisieren.
Auch die angesprochenen Personalentwicklungsangebote, die Frau Schön erwähnt hat, sehen wir positiv.
Es gilt hier aber, sensibel und mit Augenmaß vorzugehen. Starre Systeme und Ansätze können die Hochschulen stark in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken. Auf der einen Seite wollen wir also die notwendige Flexibilität des Wissenschafts- und Forschungsbetriebs erhalten, aber auf der anderen Seite auch die berechtigten Wünsche und Interessen der Beschäftigten ernst nehmen.
Wir werden in Bälde versuchen, hierzu einen Antrag vorzulegen, der versucht darzustellen, an welchen Stellschrauben auf Landes- oder Bundesebene wir realistischerweise drehen können und müssen, um die Beschäftigungssituation an allen Hochschulen, nicht nur an denen Bremens, zu verbessern. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Beschäftigte, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, sind an der Universität und an den Hochschulen des Landes Bremens in den Prüfungs- und Immatrikulationsämtern beschäftigt, und
wie viele Studierende und Studiengänge werden pro Vollzeitäquivalent betreut?
Zweitens: Wie lange dauert die Wartezeit für die Ausstellung von Notenbögen, Urkunden und sonstigen Bescheinigungen in den einzelnen Hochschulen?
Drittens: Wie ist der Stand der ausgesprochenen Zulassungen/Ablehnungen und des Nachrück- und Losverfahrens für das Wintersemester 2012/2013?
Ich habe eine Frage zu den Unterschieden bei der Ausstellung der Urkunden. Sie haben die Betreuungsrelation beschrieben, sie ist an den Hochschulen und an der Universität ungefähr gleich. Trotzdem nennen Sie in der Beantwortung Gründe, warum das Ausstellen von Urkunden bis zu drei Monaten dauert, wie die Klärung wichtiger Fragen und so weiter. Können Sie das ein wenig ausführen? Warum ist es an der Universität anders als an den übrigen Hochschulen, wo das Ausstellen drei oder zwölf Tage dauert im Gegensatz zu drei Monaten an der Universität?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt zwei aktuelle Entwicklungen, warum wir als Koalition diesen Antrag hier heute gestellt haben. Der eine Anlass ist natürlich das Bekanntwerden der Rüstungsprojekte an der Bremer Universität, und der andere Anlass ist aus unserer Sicht, dass die Hochschule Bremen und auch die Hochschule Bremerhaven immer noch nicht ihrem Versprechen, das uns gegeben worden ist, eine Zivilklausel selbstverpflichtend einzuführen, nachgekommen sind. Das sind also zwei Gründe, aus denen es sich lohnt, heute hierüber und auch über unseren Antrag zu sprechen. Ich möchte dann noch begründen, warum wir den Antrag der LINKEN dennoch ablehnen werden. Zum einen hat Herr Professor Dr. Müller zugesagt, dass er prüfen möchte, welche Projekte in dem vergangenen Zeitraum an der Universität Bremen durchgeführt worden sind. Ich finde das gut und richtig. Ich finde es auch gut, dass er die Öffentlichkeit informiert hat und jetzt am Mittwoch in den Wissenschaftsausschuss kommen wird, um dort über den aktuellen Stand und die aktuellen Erkenntnisse zu berichten. Insofern, glaube ich, dass der erste Punkt in Ihrem Antrag obsolet ist, weil wir das volle Vertrauen in die Universität haben, dass sie sich selbst reguliert, einen Fehler erkennt und unter Umständen das Controlling verbessert. Wir möchten dem Rektor gern die Gelegenheit geben, das Ganze im
Zum anderen ist die Frage, und da wird es dann schwierig: Was kann eine Zivilklausel überhaupt erreichen, oder aus welchem Grund wollen wir sie installieren? Aus unserer sozialdemokratischen Sicht soll die Zivilklausel eine Möglichkeit zum Diskurs geben. Wir sind der Auffassung, dass eine Festschreibung einer Zivilklausel im Hochschulgesetz dazu führen kann, dass der Diskurs, die Diskussion an der Universität oder an den Hochschulen ernsthafter und mit einer anderen Basis geführt werden kann. Wenn ich als Wissenschaftler in einer Situation bin, in der ich ein Forschungsvorhaben habe, aus dem unter Umständen militärsicher Nutzen entstehen kann, habe ich mit einer gesetzlichen Regelung unter Umständen eine andere Basis gegenüber meinen Mittelgebern oder der Universität zu argumentieren, warum ich dieses Projekt ablehnen möchte. Das ist eine Sache, die wir als Gesetzgeber leisten können. Gleichwohl können wir den Hochschulen und der Universität nicht vorschreiben, was sie genau zu tun und zu lassen haben. Da sind wir sehr stringent und sagen, die Wissenschaftsfreiheit ist für uns ein hohes Gut. Wir wollen gern die Diskursmöglichkeit über eine Zivilklausel gesetzlich prüfen lassen, aber wir wollen auch die Wissenschaftsfreiheit gewährleistet wissen. Wir sind hier voll an der Seite unseres Koalitionspartners, der ebenso wie wir das Ganze prüfen möchte. Im Dialog mit den Beteiligten werden wir vernünftig schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, gegebenenfalls solch eine Zivilklausel einzuführen. Das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, dass wir eine Zivilklausel jetzt als Schnellschuss beschließen. Ich würde das manchmal sehr gern machen, weil ich im parlamentarischen System etwas ungeduldig werde, aber es ist ja vernünftig, dass es solche Schleifen gibt, einmal vernünftig zu prüfen, ob es möglich ist, wie es möglich ist, um dann zu bewerten, wie wir es machen wollen. Wenn wir jetzt einen Schnellschuss machen, haben wir im schlimmsten Fall die Situation, dass dagegen geklagt und dann jedes Projekt nicht mehr durchgeführt werden kann. Ich möchte einmal eine Analogie zu den Affenversuchen aufzeigen, bei der die Verwaltung zum Beispiel entscheiden muss, ob ein Tierversuch rechtlich in Ordnung ist oder nicht. Wir haben immer eine Klagesituation, und in die Situation wollen wir nicht. Wir wollen, dass sich die Hochschulen und die Universität der Diskussion jeweils mit jedem einzelnen Projekt stellen müssen, und wir wollen auch, dass sie es ernst nehmen. Deshalb soll geprüft werden, ob eine rechtliche Regelung an der Stelle möglich ist.
Wenn eine solche rechtliche Regelung möglich ist, dann können Sie sich auch sicher sein, dass die SPD initiativ wird und an der Stelle dann auch beschließen wird, diese in das Hochschulgesetz aufzunehmen. Das Ganze ist, glaube ich, auch nicht ganz irreal, denn zumindest das uns umgebende Bundesland hat es lange Jahre im Hochschulgesetz gehabt. Sollte der Senat also prüfen und zu dem Ergebnis kommen, dass eine Zivilklausel möglich ist, dann werden wir Sie gern wieder von uns aus mit einem neuen Antrag begrüßen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Grobien, einige Anmerkungen zu Ihrem Redebeitrag! Es ist in der Tat nicht so, dass wir uns in unserem stillen Kämmerlein hingesetzt haben und uns gedacht haben, wie wir es schaffen, die Wissenschaftslandschaft im Land Bremen schlechtzureden. Es ist nicht allein unsere Idee gewesen, dass wir diesen Landesparteitagsbeschluss gefasst haben, sondern es sind viele engagierte Studierende gewesen, es sind engagierte Menschen, Professorinnen und Professoren gewesen, Menschen aus dem Wissenschaftsbetrieb, die mit dieser Forderung an uns herangetreten sind. Insofern, glaube ich, Wissenschaft lebt vom Diskurs und muss ihn auch aushalten, und da lassen wir uns hier auch nicht
schlechtreden, dass wir darüber reden, was aus dem Bereich an uns herangetragen wird.
Ein Argument, das ich – auch gestern schon – von Herrn Dr. vom Bruch gehört habe, ist die angebliche Bundeswehrferne innerhalb der SPD-Fraktion. Sie vermischen da zwei Dinge. Es ist in der Tat nicht so, dass die Bundesrepublik Deutschland, wenn sie Rüstungsindustrie betreibt, das allein deshalb macht, um die Landesverteidigung zu organisieren, sondern wir sind eines der größten Waffen exportierenden Länder. Dazu kann man stehen, wie man möchte. Das heißt also, es hat nichts mit Bundeswehrferne zu tun, wenn man darüber nachdenkt, ob der Verkauf von Waffen in bestimmte Krisengebiete auf der Welt zu einer Verschärfung von Krisen führen kann.
Damit einhergehend müsste man sich auch die Frage stellen, analog zum Atomausstieg, wenn man die Konversion, also die Abkehr von der Rüstungswirtschaft, auch ein Stück weit so begreift, ob es nicht sinnvoll ist, wenn eine Gesellschaft sich wie beim Atomausstieg entscheidet, eine gefährliche Technologie zu unterlassen, auch die Waffenproduktion zu begrenzen. Das kann bedeuten, dass dafür Rahmenbedingungen zu schaffen sind und auch eine – das ist nämlich auch ein Stück weit wirtschaftsfördernd – Abkehr von der Rüstungsindustrie leichter zu machen. Darüber muss man ganz klar reden.
OHB verdient ja nicht das Geld allein im Bereich der Rüstungsindustrie, ein weiteres wichtiges Feld ist die Produktion von Klimasatelliten. Es ist uns wichtig, diese zivile Forschung im Land Bremen zu stärken, und das ist ein Ansatz, den darf man, glaube ich, nicht verurteilen.
Eine Anmerkung habe ich noch, vielleicht habe ich Sie da nicht richtig verstanden. Sie haben, glaube ich, versucht darzulegen, dass wir – so habe ich Sie zumindest verstanden – ohne Rüstungsforschung die letzten 500 Jahre keine technischen Fortschritte gemacht hätten.
Rüstung oder Forschung im Allgemeinen! Ich glaube, dass die Aussage von Willy Brandt – ich wollte sie eigentlich nicht erwähnen, weil sie schon so häufig genannt worden ist – an der Stelle doch ganz ange
bracht ist – Zitat –: „Nicht der Krieg, der Frieden ist der Vater aller Dinge.“
Grundlagenforschung bringt uns weiter, bei der originären Rüstungsforschung sind berechtigte Zweifel zumindest angebracht. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Vogt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
es ist schon interessant, man hat mitunter unterschiedliche Wahrnehmungen: Als ich Ihre Anfrage gelesen habe, habe ich sie erst einmal ernst genommen und habe auch gedacht, vielleicht ist da tatsächlich ein Problem vorhanden. Nachdem ich mir dann die Zahlen angeschaut habe, die die senatorische Behörde erarbeitet hat, muss ich sagen, bei 282 Studierenden, die auf einer Warteliste stehen, und das bei einer Anzahl von Studierenden von insgesamt 30 000 im Land Bremen – ich habe es nicht selbst ausgerechnet, also es ist noch nicht einmal ein Prozent der Studierenden –, kann man nicht wirklich von einer angespannten Wohnraumsituation für Studierende sprechen. Das sehe ich in der Tat nicht so.
Ich habe versucht, Ihre Anfrage in drei Bereiche zu gliedern. Die eine Frage, die Sie stellen, ist generell die nach Wohnraumangeboten durch das Studentenwerk und deren Auskömmlichkeit. Wenn man sich die Zahlen anschaut, gibt es da vielleicht ein kleines Delta, das aus unserer Sicht aber in der Tat zu verschmerzen ist, gerade mit dem Hinweis, dass die Vorlieben der Studierenden – und das kann ich insbesondere auch in Bremerhaven feststellen – nicht sind, unbedingt universitäts- oder hochschulnah in ein Studentenwohnheim zu ziehen. Sie suchen sich gern im Rahmen von Wohngemeinschaften Wohnraum auf dem Privatmarkt, und dies ist mitunter auch sehr viel günstiger als beim Studentenwerk. Bremerhaven ist aufgrund des niedrigen Mietspiegels ein gutes Beispiel. In Bremen ist die Lage natürlich ein bisschen anders, da gebe ich Ihnen recht, aber trotzdem nicht angespannt, gerade im Vergleich zu den anderen größeren Städten mit Studenten. Dort kann man wirklich sehen, was eine verschärfte Lage ist.
Daneben ist auch die Frage nach sogenannter Spekulation und teurem Wohnraum gestellt worden. Ich war ein bisschen überrascht, als ich bei der Jacobs University war und gesehen habe, wie die Studierenden dort auf dem Campusgelände aus meiner Sicht ein Stück weit kaserniert leben wollten. Das ist auch eine Frage des Geldes, das muss man sich auch leisten können. Ich habe dort aber gelernt, auch in Gesprächen mit Vertretern der Wissenschafts-Society, dass es Studierende gibt – internationale und auch aus anderen sozialen Schichten –, die, wenn sie woanders studieren wollen, eine bestimmte Art von Wohnraum für sich in Anspruch nehmen wollen. Ich konnte es mir damals nicht leisten, aber wenn wir als internationale Stadt mit Studenten hier bestehen wollen, dann brauchen wir, glaube ich, auch ein differenziertes Wohnangebot, und wenn Private das dann leisten wollen, auch höherpreisig, dann liegt es nicht unbedingt in meinem Interesse, aber ich habe auch nicht wirklich etwas dagegen.
Meine Vision geht natürlich mehr in die Richtung – das passt auch wieder in Bremerhaven –, Studierende auch in die Stadtteile zu bekommen und nicht irgendwo in Wohnheime oder auch in teuren Wohn
raum und so weiter. Wenn der Markt es aber wünscht und wenn es Leute gibt, die es bezahlen, dann habe ich damit kein Problem.