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Datenschutz und Datenkontrolle sind allerdings Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der informationellen Selbstbestimmung. Deshalb hat sich auch die Koalition diesem Thema gewidmet – und dies sehr gründlich und nicht nach einem Tiefschlaf, sondern nach ausreichender tiefgründiger Diskussion; denn sonst hätte nicht ein solch fantastisches Gesetz vorgelegt werden können, und zwar ein Datenschutzgesetz für den privaten Bereich, eine Datenschutzaufsicht, die neu geregelt und jetzt auch in der Zuständigkeit dem Landesdatenschutzbeauftragten zugeordnet wird.

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Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den Datenschutz effizienter und transparenter gestalten. Gleichzeitig wird der künftigen Entwicklung Rechnung getragen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zuzustimmen.

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Sehr geehrte Damen und Herren, was wir brauchen, ist der politische Wille zum Handeln. Die Fraktion DIE LINKE macht es sich viel zu einfach, wenn sie in ihrem Antrag nur sagt: Zukünftig bitte keine Wassersperrungen mehr! Ganz so einfach ist es leider nicht, dass wir hier beschließen: „Keine Zwangssperrung von Wasser mehr!“, und dann gibt es auch keine mehr. Wir müssen bestehende Gesetze und Verträge beachten, und das gilt auch für den Datenschutz, der verhindert, dass Informationen zwischen Energieversorgern und Sozialbehörden ausgetauscht werden, so wünschenswert das auch für ein präventives Eingreifen wäre.

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Gegen unsere Stimmen ist im Juni leider verhindert worden, dass wir das Thema Datenschutz klären konnten. Wir können Stromsperrungen und Wassersperrungen nur verhindern, wenn wir von der swb informiert werden können und wenn auch ein Datenaustausch mit dem Jobcenter problemlos möglich ist. Das ist die Schraube, an der wir dringend drehen müssen. Deswegen finde ich die Aufforderung, die wir heute aus diesem Hause bekommen, gut. Das stärkt uns in den Gesprächen. Frau Grönert, ich bin zwar durchsetzungsstark, aber es stärkt mir den Rücken, wenn die Bremische Bürgerschaft die Senatorin auffordert, in Gespräche mit der swb einzutreten, und die swb auch sieht, dass das ein Thema ist.

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Wir sehen ganz klare Vorteile durch die Konzentration der Datenschutzkontrolle im nicht öffentlichen Bereich und im öffentlichen Bereich in einer Hand, nämlich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Erstens: Der Bürger hat in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner für den Bereich Datenschutz, Datenschutzkontrolle. Das ist eine bürgerfreundliche und auch transparente Lösung. Sie lässt Fragen nach der jeweiligen Zuständigkeit der Vergangenheit angehören. Die Konzentration des personellen sowie technischen Know-hows an einer Stelle ermöglicht natürlich auch Synergie- und Kosteneinspareffekte. Ich verweise hier nur auf die technische Entwicklung der letzten Jahre, bei der die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes vor immer neue Herausforderungen

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Neben der soeben erläuterten Verlagerung der Änderung der Kontrollzuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf mit Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion im Wesentlichen klarstellende und präzisierende Änderungen vor, die der Verbesserung der praktischen Anwendbarkeit des Gesetzes dienen sollen. So hat sich die Koalition im Ergebnis der Anhörung vom 7. September 2006 darauf verständigt, den Begriff „Aufgaben der öffentlichen Verwaltung“ zu streichen. Die nunmehr getroffene Wettbewerbsklausel im § 2 Abs. 2 gewährleistet, dass Stellen, die als öffentliche Stellen gelten und von öffentlichen Stellen beherrscht werden, nur dann das Sächsische Datenschutzgesetz anwenden müssen, wenn sie nicht im Wettbewerb stehen. Ansonsten gilt für sie das Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Änderung des Gesetzentwurfs wird einer Forderung vor allem der kommunalen Wohnungsunternehmen aus der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf Rechnung getragen. Nach unseren Vorstellungen verlangt der Wettbewerbsbegriff dann in Anlehnung an das Wettbewerbsrecht ein hinreichend konkretes Wettbewerbsverhältnis, bei dem die Bewerber mit gleichen oder gleichartigen Waren bzw. Dienstleistungen am Markt unmittelbar konkurrieren.

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Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, konnte auch der Innenausschuss letztlich nicht der Versuchung widerstehen, Verantwortung doch abzuschieben. Es ist uns nicht gelungen, unseren Landesfeuerwehrverband von den ausschließlich positiven Erfahrungen zu überzeugen, die etwa der Thüringer Verband mit der Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehren von zehn auf sechs Jahre gesammelt hat. Stattdessen haben wir die Forderung zur Kenntnis genommen, Brandschutzerziehung als Pflichtthema in die Unterrichtsrahmenpläne aufzunehmen. Das klingt auf den ersten Blick auch gut. Schaut man aber genauer hin, dann hat sich vor den Schulen des Landes bereits eine lange Schlange gebildet, die Wirtschaft mit betriebswirtschaftlichem Wissen, der Datenschutz mit Urheberrechten beim Surfen, die Sozialministerin mit mehr Kenntnissen über gesunde Ernährung und so weiter und so fort. Nun reiht sich auch der Landesfeuerwehrverband ein, da anderenfalls, so seine Begründung, der eigene organisatorische und zeitliche Aufwand zu hoch sei. Ich glaube, hier ist der Innenausschuss zu schnell den Weg des geringsten Widerstandes gegangen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über den regionalen Buchhandel. Beim Einzelhandel gehört es heutzutage immer dazu, auch gleich über globale Märkte zu sprechen; denn die Kulturen haben sich, auch die Kulturwirtschaft hat sich globalisiert, die Märkte lassen sich mit neuen Konsum- und Einkaufsmöglichkeiten per Internet nicht mehr entlang von Staatengrenzen und nicht mehr allein durch nationale Gesetzgebung regulieren oder schützen. Wir bemerken das beim Urheberrecht genauso wie beim Datenschutz. Beides betrifft besonders auch die Kreativwirtschaft. Man kann eine neue Bundesregierung nicht deutlich genug auffordern, sich endlich auf Reformen einzulassen, sie anzugehen und zügig umzusetzen.

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Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir mitnichten Personendaten abgefragt haben, sondern in Clustern Klassifizierungen zur Eingruppierung und zu Qualifikationsmerkmalen. Ich kann eigentlich nicht nachvollziehen, warum das unter den Datenschutz fällt.

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Ich werde Ihnen gleich sagen, warum wir das nicht machen. In den Ziffern 8, 9 und 10 geht es um Informationsdarstellung. Das teilen wir. Das ist in Ordnung. Es wird ja auch teilweise gemacht. Sie haben in Ihrer Aufstellung das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, BSI, und Weitere genannt. Sie haben die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, LfDI, die diesbezüglich auch sehr aktiv ist, nicht genannt.

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Es gehört aber auch das Recht auf Information dazu, wenn man politisch entscheiden und mitreden will. Deswegen wollen wir die Informationsgesetze des Landes zusammenführen und die Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz erweitern zum Landesbeauftragten für Informationsfreiheit.

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gemerkt: ein berechtigtes Interesse - an der begehrten Auskunft geltend gemacht wird. Das erfordert kein besonderes rechtliches Interesse, sondern es kann auch ein berechtigtes bloßes ideelles Interesse genügen. Abgelehnt darf dieser Anspruch nur werden, wenn es ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse gibt, das der Auskunftserteilung entgegensteht. Der Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist auch vor den Gerichten geltend zu machen. Das kommt also einem Jedermannsrecht schon sehr nahe. Im Übrigen haben die Freien Wähler in ihrem Antrag genau ausgeführt, dass sowohl die Datenschutz- als auch die Geheimnisschutzbelange berücksichtigt werden müssen.

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Selbstverständlich besteht ein Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieses Spannungsfeld wird aber von der Verwaltung und auch durch das Gesetz normiert und dadurch aufgelöst, dass gewissenhafte Abwägungsvorgänge vorgenommen werden. Eine Gefahr, dass zum Beispiel Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden, kann ich in keiner Weise erkennen. Das wird per se durch das Gesetz ausgeschlossen.

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Wer von mehr Bürokratie spricht, will im Prinzip keine Bürgerrechte, sondern will sie abwehren. Herr Innenminister, so sehe ich das. Wer sich zur Verhinderung des Gesetzes hinter Datenschutz verschanzt, ist ein alibibezogener Unfähiger, der diese beiden Rechtsgebiete nicht miteinander vernetzen will.

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Die Hauptfrage, die wir stellen, geht dahin: Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in SchleswigHolstein fordert die sofortige Einstellung aller Hausarztverträge nach § 73 SGB V. Warum? "… da der Schutz des Sozial- und Patientengeheimnisses bei privat eingeschalteten Anbietern nicht mehr gewährleistet werden kann und da durch kassenbezogene Sonderabrechnungen eine massive Gefährdung der Datensicherheit bei den ärztlichen IT-Systemen erfolgt." - Wie ist hier die Position der Staatsregierung und hält sie gegebenenfalls Nachbesserungen bei den Hausarztverträgen für nötig? Sieht die Staatsregierung die freie Arztwahl durch eine hausarztzentrierte Versorgung gefährdet und wenn nein, warum nicht?

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Wir sehen da jetzt keinen Handlungsbedarf, ganz klar. Wir stehen zu § 73 b des SGB V, wir stehen zu den Hausarztverträgen. Die datenschutzrechtlichen Fragen werden im Bundestag sehr sorgfältig behandelt. Da hat es schon umfassende Prüfungen gegeben. Bei der 15. AMG-Novelle gab es auch kurzfristig Neuregelungen, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Im Entwurf des GKV-Änderungsgesetzes ist diese Regelung erneut um ein Jahr verlängert worden, um an dieser Stelle eine endgültige Regelung zu finden. Natürlich ist Datenschutz zentral wichtig; das ist keine Frage. Es gibt auch gesetzliche Vorgaben, um diese Aufgabe weiter zu entwickeln. Aber wir stehen zum § 73 b. Im Übrigen hat die Koalition beschlossen, dass man in zwei Jahren überprüft, wie er sich ausgewirkt hat.

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SPD und GRÜNE haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die wir kritisiert haben. Das Verhältnis zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz war uns darin nicht stimmig genug. Heute liegt ein anderer Gesetzentwurf vor, der diese Fragen gut gelöst hat. Darin ist ein Schutz der personenbezogenen Daten vorgesehen, der unserer Auffassung nach ausreichend ist. Es gibt einen Schutz des Geschäftsgeheimnisses, den ich sehr lobenswert finde. Es gibt die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes für den Missbrauch personenbezogener Daten - das ist eine gute Idee. Außerdem gibt es eine Evaluierung. Deshalb sage ich heute ausdrücklich: Was Sie hier vorgelegt haben, ist eine gute Diskussionsgrundlage, die ich ausdrücklich begrüße.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur darum bitten, dass wir das Thema der Informationsfreiheit ernst nehmen. Es gibt eine Fülle von gesetzlichen Normen - ich denke nur an das Umweltinformationsgesetz, das wir in unserem Land haben -, die einen Zugang zu Informationen gewähren. Vor diesem Hintergrund sollten wir aber auch die Problematik des Datenschutzes ernst nehmen. Da ist mit wohlfeilen oberflächlichen Reden nicht genug getan, sondern da muss man sich mit den Details beschäftigen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion in den Ausschüssen, sage aber auch ganz klar: Der vorliegende Gesetzentwurf wird den Ansprüchen, die sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz ergeben, nicht hinreichend gerecht.

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Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Datenverarbeitung und Datenschutz im Bayerischen Schulwesen (Drs. 16/3827) - Erste Lesung

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Form in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist. Wir haben zum ersten Mal den Landesbeauftragten für den Datenschutz in die operative Gesetzgebungsphase ganz intensiv mit eingeschaltet. Für seine Mitwirkungsbereitschaft danke ich ihm ausdrücklich. Den Koalitionsfraktionen danke ich an dieser Stelle ausdrücklich für die intensive, wirklich vertrauensvolle und zielorientierte Vorbereitung bzw. bereits Mitwirkung an der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs. Sie haben den Anstoß gegeben, und wir haben in der Genese des Gesetzentwurfs in einer ganz mustergültigen Weise bei der Findung von Dutzenden einzelner Formulierungen dieses Gesetzentwurfs auf die Expertise des Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen. Ich bin nun schon einige Zeit in diesem Hohen Haus, habe aber eine Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Entstehung eines Gesetzentwurfs in dieser Form noch nicht erlebt. Deshalb möchte ich Herrn Dr. Petri und seinen Mitarbeitern ausdrücklich danken.

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Zusammenfassend: Wir legen einen Gesetzentwurf vor, der die Ansprüche hinsichtlich einer zukunftsweisenden und praktikablen Gewinnung von Daten in Bezug auf eine operative Grundlage für den Umgang mit Schülerdaten bei der einzelnen Schule oder bei Schulwechseln garantiert und auf der anderen Seite ein bundesweit einmaliges Niveau an Datenschutz, zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Umgang mit Schülerdaten, auf den Weg bringt.

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Die Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden vollständig umgesetzt. Ich selbst war bei dem entsprechenden Gespräch dabei. Es gibt keinerlei Bedenken des Landesbeauftragten. Er ist mit diesem Gesetzentwurf völlig einverstanden.

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Der neue Gesetzentwurf macht Schulverwaltungen und Schulaufsichten effizienter, schafft die Grundlage für eine aussagekräftige Statistik und für eine bessere Bildungsplanung, und er verbessert gleichzeitig den Datenschutz; denn die Möglichkeiten der Schulen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten werden gegenüber dem geltenden Recht eingeschränkt.

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Deswegen ist es kein Wunder, dass nicht nur Datenschutzexperten, sondern auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz diesem Verfahren ein außerordentliches, bundesweit einmaliges Datenschutzniveau bescheinigt. Es kommt noch etwas hinzu. Alle Regelungen werden durch Gesetz getroffen und können nicht vom Ministerium im Verordnungswege erweitert werden. Die Regelung ist unmissverständlich, und sie ist abschließend.

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Natürlich müssen wir kumulierte, anonymisierte, im Range einer Landesstatistik stehende Daten für alle Entscheidungen mit erheblicher finanzieller Tragweite zur Verfügung haben, und zwar bei angemessenem Datenschutz und passend für operative Möglichkeiten. Wir brauchen auch ein Höchstmaß an Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten, die in und zwi

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Wie Sie das von Ihnen geforderte Höchstmaß an Datenschutz sicherstellen wollen, Herr Dr. Spaenle, ist aus dem Gesetzentwurf nicht erkennbar. Ich bezweifle, dass die Gesetzesberatung mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt; denn letztendlich steht schon im Gesetzentwurf, dass dieses Gesetz am 1. Juni 2010 bereits in Kraft treten soll. Surft man etwas in den Daten des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, findet man die Erfassungsbögen zu diesem Gesetzentwurf und kann sich ein Bild machen, welches Unmaß an Daten pro Schüler und Schülerin in Bayern erhoben werden soll. Ich erkenne den Sinn nicht, jeden Schüler anzufragen, wann die Eltern nach Deutschland gezogen sind, welche Sprache zu Hause gesprochen wird, welche Religionszugehörigkeit der Schüler hat, in welchem Jahr er wann an welchem Ethikunterricht teilgenommen hat, ob er beispielsweise besondere Förderung in einer heilpädagogischen Tagesstätte und sonstige Förderung bekommt, ob er als dritte Fremdsprache Arabisch oder Serbisch wählt, welche sonderpädagogischen Förderungen er bekommen hat und so weiter. All diese biografischen und schulischen Daten sollen landesweit von jedem Schüler gespeichert und beim Bayerischen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zusammengefasst werden. Sie werden von Schule zu Schule weitergegeben. Es bedarf keiner besonderen Prophetie, um zu ahnen, dass die einen oder anderen Datenbestände Leuten zugänglich gemacht werden, für die sie nicht bestimmt sind.

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Wenn es nur um diese Geschichte gehen würde, wäre es relativ einfach. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hierbei geht es jedoch auch um den Datenschutz. Eine legale Beschaffung der Daten wäre unbedenklich gewesen. Das Problem besteht darin, dass sich die Juristen über die richtige Entscheidung nicht im Klaren sind. Bevor das Bundesverfassungsgericht keine letztgültige Entscheidung getroffen hat, werden wir weiter streiten und unterschiedliche Meinungen äußern. Jedoch kann keiner dem anderen beweisen, dass er recht hat. Wir sollten jedoch alle versuchen, für den Staat, für den wir arbeiten, das Bestmögliche herauszuholen. Aus diesem Grund sind wir generell dagegen, kriminell erworbene Daten gegen Geld zu erwerben. Dies möchte ich präzisieren. Ich bin der Meinung: Um eine Straftat zu ahnden, darf nicht eine neue begangen werden. Zur Auffindung von Steuersündern heiligt der Zweck die Mittel nicht.

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Stellen Sie sich einmal vor, wie viel Staatsanwaltschaften recherchieren. Wenn es so eindeutig wäre, dass die Steuerdinge über dem Datenschutz stehen, dann hätten wir die Konsequenzen längst gezogen. Aber unser oberster Datenschützer ist dagegen.

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Beides sind hohe Güter: Auf der einen Seite der Datenschutz im Rechtsstaat, auf der anderen Seite die Notwendigkeit, dass der Staat an das Geld herankommt, das er braucht.

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Es geht um Sicherheit und Ordnung, es geht, wie gesagt, um junge Untersuchungsgefangene, und es geht um den Datenschutz. Wir sind gespannt auf die Debatte, wobei ich sie mir in Teilen schon wieder sehr gut vorstellen kann, aber man ist trotzdem immer sehr hoffnungsfroh. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir kennen das hier - ich besonders nach elf Jahren -, aber es tut sich doch immer etwas. Insofern warte ich auf die Debatte im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Geduld. Wir werden sehen.

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Beim Tagesordnungspunkt 6 geht es um den Datenschutz. Bei Tagesordnungspunkt 7 …