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Natürlich kann man nun sagen, jedes Amt dient bestenfalls dazu, sich selbst irgendwann überflüssig zu machen. Aber dieses Irgendwann ist sicherlich noch nicht im Jahr 2012 gekommen, und sicherlich nicht hier in Berlin. Und wenn Sie es abschaffen wollen, dann seien Sie wenigstens so ehrlich, es zuzugeben. Oder wenn Sie der Meinung sind, dass das Amt sich überlebt habe, dann haben wir einen Alternativvorschlag für Sie. Wie wär’s, wenn Sie das Amt einfach öffnen? Wir wollen den Integrationsbeauftragten zu einem Beauftragten für Partizipation und Migration machen, zu jemandem, der die Beteiligungsmöglichkeiten nicht nur, aber auch von Menschen mit Migrationsstatus verbessern kann. Wir wollen, dass der Integrationsbeauftragte umfangreiche Befugnisse und mehr Unabhängigkeit bekommt. Daher sollte das Amt direkt beim Abgeordnetenhaus angesiedelt sein. Dann haben wir auch jemanden, der nicht nur für die Verteilung von Geldern zuständig ist und der das Amt des Integrations- und Partizipationsbeauftragten auch in Vollzeit ausführen kann.

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Der Gesetzentwurf schlägt einige Ergänzungen des geltenden Integrationsgesetzes vor. So soll die Beauftragte ausdrücklich auch für Deutsche zuständig sein, unabhängig von ihrer Herkunft und Hautfarbe, wie da formuliert ist. Gemeint ist damit wahrscheinlich, dass die Beauftragte künftig auch für den Bereich Rassismus und Diskriminierung zuständig sein soll, soweit dieser mit Migration nicht in Zusammenhang zu bringen ist. Tatsächlich kann man z. B. in Bezug auf die Diskriminierung von schwarzen Deutschen nicht von Integrationsproblemen sprechen. Hier besteht das gesellschaftliche Problem klar auf der Seite derer, von denen die Diskriminierung ausgeht. Da die Integrationsbeauftragte jetzt schon für die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus verantwortlich ist, sehe ich darin keinen Fortschritt.

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Dann will auch ich noch ein paar Worte über die Flüchtlingsaufnahme in diesem Lande verlieren. Damit meine ich nicht nur die Unterbringung, die in Hessen unzureichend organisiert ist. Geflüchtete, die neu bei uns in Hessen sind, benötigen Orientierung und Begleitung. Sie müssen auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorbereitet werden oder benötigen Beratung bei psychosozialen Problemen, im Zusammenhang mit sozialleistungsrechtlichen Fragestellungen bei der Familienzusammenführung oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

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Was ist die Kritik? Die Kritik ist zum einen: Wir haben uns in der Enquetekommission „Migration und Integration“ in der letzten Legislaturperiode mindestens zweieinhalb Jahre gemeinsam Gedanken darüber gemacht, wie Integration in diesem Land funktionieren kann, wenn wir aus der Projektitis heraus wollen und nicht immer nur von Projekt zu Projekt arbeiten, alle drei Jahre neu oder, maximal dreimal verlängert, knapp zehn Jahre.

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Wie können wir infrastrukturelle Maßnahmen zur Verfügung stellen, damit Integration nachhaltig funktionieren kann? Viele dieser Themen haben wir uns in zehn bis zwölf Punkten in der Enquetekommission angeschaut. Damals war auch schon klar: In diesem Land wird Migration, wird Flucht ein Thema sein. Es war schon klar und vonseiten der Opposition immer wieder kommuniziert: Wenn wir uns vorbereiten wollen, dann müssen wir das früh machen. Sonst werden wir mit den Projektstrukturen, die wir in Hessen haben, nicht überleben.

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Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Bericht der Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ zitieren, in dem es auf Seite 33 heißt:

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Ein wichtiger Beitrag ist aber auch, über Asylanträge, Folgeanträge und Klageverfahren schnell zu entscheiden. Diese Aufgaben liegen zum Teil beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Aber auch bei unseren Gerichten müssen sich die Arbeitsabläufe beschleunigen. Zusätzliche Kammern müssten eingerichtet werden, um diesem Strom an Anträgen endlich gerecht zu werden.

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Als Reaktion auf die bundesweit steigenden Zugänge im Asylbereich werden daher auf der Bundesebene zahlreiche Anstrengungen unternommen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Die Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen erheblich beschleunigt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Asylanträge betrug im vergangenen Jahr 5,7 Mona

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Selbstverständlich gilt die Menschenwürde mit den Ansprüchen, die Sie genannt haben, auch für die Menschen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, dazu werde ich noch kommen. – Warum es mir wichtig ist, das zu betonen, und das können auch Sie nicht leugnen, ist, dass man die Begriffe nicht verwirren soll. Wer sich nämlich illegal in Deutschland aufhält, der muss mit einer Abschiebung rechnen. Ein Verzicht auf diese eindeutige Rechtslage, Frau Bayram, würde letztlich dazu führen, dass das zentrale Prinzip des Ausländerrechts ausgehebelt und jede Steuerung der Migration unmöglich gemacht werden würde. Das können auch Sie nicht befürworten.

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Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, mir das im Internet anzuschauen, was die Landesregierung so bietet. Da wird unter dem hessischen Kompetenzzentrum gegen Extremismus – ich habe es einmal mitgebracht – unter „Deradikalisierung und Ausstiegsprogramm“ auf VPN verwiesen, „Angehörigenberatung“: VPN, „Fortbildung, Sensibilisierung und Immunisierung“: VPN, „Prävention durch Information“: Landesamt für Verfassungsschutz, „Angehörigenberatung“: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Meine Damen und Herren, von den anderen Trägern überhaupt keine Spur. Unter einer umfassenden Vernetzung verstehen wir etwas anderes.

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Da möchte ich eines klarstellen: Ziellandbezogene Abschiebungshindernisse, etwa eine drohende Obdachlosigkeit, können nach rechtskräftigen Abschiebungsentscheidungen des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration durch die Ausländerbehörden nicht mehr berücksichtigt werden. Nach einer unanfechtbaren Entscheidung des BAMF verbleibt als einzige Möglichkeit, um Menschen vor besonderen Härtesituationen im Zielland zu bewahren, die Anordnung eines Abschiebestopps durch die Landesregierung.

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Bei jeder Regelung der Migration, die Gerechtigkeit anstrebt, wird es immer auch Härten, Enttäuschungen und unerfüllte Erwartungen geben.

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Ich lese einmal kurz vor, was subsidiärer Schutz nach der Definition des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bedeutet:

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Erst wenn diese vier Kategorien geprüft sind und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu dem Ergebnis kommt, dass alle diese vier Kategorien nicht erfüllt sind, dann ist jemand bei uns ausreisepflichtig. Auch dann hat er aber noch die Möglichkeit, den Rechtsweg gegen diese Entscheidung zu beschreiten.

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Wenn ich sage, Abschiebungen nach Afghanistan seien schwer erträglich, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es Menschen in unserem Land gibt, die tagtäglich diese Entscheidungen treffen müssen. Das sind die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das sind Richterinnen und Richter im Verfahren, die tagtäglich diese schwierigen Entscheidungen treffen müssen. Wissen wir es wirklich besser als sie? Können und wollen wir uns an die Stelle von deren sorgfältiger Prüfung setzen?

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Anders als von der Bundesregierung behauptet, ist eine Unterstützung derer, die nach Afghanistan abgeschoben werden, nicht gegeben. Die Abholung durch die International Organization for Migration am Flughafen ändert nichts an dem Dilemma, dass die Perspektiven für die Zwangsrückkehrer in Afghanistan so schlecht sind wie die Sicherheitslage dort.

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Wenn diese Institutionen rechtskräftig entschieden haben, dass Asylanträge abgelehnt werden oder die Antragsteller das Land wieder verlassen müssen, dann ist es Aufgabe der unter meiner Verantwortung stehenden Verwaltung, die Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu vollziehen. Ich wiederhole: Zuständig für die Prüfung und Entscheidung, dass ein abgelehnter Asylbewerber ausreisen muss, ansonsten abzuschieben ist, ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die entsprechende Entscheidung wird unmittelbar im BAMF-Bescheid getroffen.

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Sie – die Kollegen von der LINKEN – kritisieren die im Oktober 2016 verfasste gemeinsame Absichtserklärung über die Zusammenarbeit bei der Migration zwischen der Bundesrepublik und der Islamischen Republik Afghanistan. Die Fraktion DIE LINKE unterstellt, das Abkommen sei die Bedingung für weitere Hilfeleistungen gewesen.

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Ich kann noch einen weiteren Punkt nennen, der dazugekommen ist. Das ist die Anrechnung der Einkünfte aus ehrenamtlichem Engagement. Auch das ist möglich. Bis zu 200 € monatlich ist es anrechnungsfrei. Dann wird das nicht auf diesen Regelsatz angerechnet. Das ist für viele ein echtes Zubrot. Ich kann jedenfalls nicht erkennen, dass das, was in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 steht, nämlich dass die Menschenwürde bei der Migration nicht relativiert werden darf, mit diesem Gesetz mit einer Herabsetzung der Sätze passiert wäre. Aus diesem Grund werden wir dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen können.

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Wir alle im Landtag müssen doch feststellen, dass die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan, und damit die Grundlage für Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in die alleinige Kompetenz des Bundes fällt. Den Ländern obliegt es dagegen, diese Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung umzusetzen.

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Die Ankunft der Rückreisenden verlief problemlos. Neben Mitarbeitern der Deutschen Botschaft, die die 34 Personen am Flughafen in Kabul in Empfang genommen haben, waren weiterhin Mitarbeiter des afghanischen Flüchtlingsministeriums, Vertreter der Internationalen Organisation für Migration sowie einer Nichtregierungsorganisation für psychosoziale Betreuung vor Ort. Sie kümmerten sich um die Betroffenen und stehen auch weiterhin für Fragen im Zusammenhang mit dem Neuaufbau einer Existenz zur Verfügung.

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Ich frage Frau Senatorin Kolat: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Wochen im Entscheiderbrief 9/2012 angekündigt, Flüchtlinge aus Mazedonien und Serbien schneller anzuhören. Es geht um das absolute Direktverfahren. Das ist ein Schnellverfahren, in dem die Flüchtlinge wahrscheinlich schon am gleichen Tag angehört werden sollen. Es besteht die Gefahr, dass dann nicht ausreichend Zeit ist, ein eigenes Verfahren vorzubereiten oder sich einen Anwalt zu suchen. Wie bewerten Sie dieses Verfahren gerade im Hinblick auf die von mir beschriebenen Probleme?

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entsprechenden Themen befassen, wer weiß, wie intensiv das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, und andere Einschätzungen vornehmen und immer wieder revidieren, wenn sich die Lage ändert, wer weiß, wie rechtsstaatliche Prozesse ablaufen – das wurde vorhin unter anderem von dem Vertreter der SPD sowie von den Kollegen Greilich und Wallmann dargelegt –, und wer weiß, wie intensiv sich der Petitionsausschuss und die Härtefallkommission mit den einzelnen Fällen beschäftigen, der kann nicht den Abgeordneten eine seriöse Befassung absprechen und, wie dies Frau Faulhaber gesagt hat, von „Deportation“ und anderem sprechen. Wer dies tut, der will ablenken und diejenigen diskreditieren, die über viele Jahre mit diesen Entscheidungen sehr verantwortungsvoll umgegangen sind.

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Eingeführt wurde das Asylschnellverfahren an Flughäfen 1993, mitten in der politisch und medial aufgeheizten Stimmung gegen Überfremdung. Damals kamen pro Jahr noch über 400 000 Asylsuchende nach Deutschland, 4 590 davon über die Flughäfen. Vergangenes Jahr gab es laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich 11 – ich wiederhole: 11 – Flughafenasylschnellverfahren am Berliner Flughafen Schönefeld, 60 in ganz Deutschland.

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Wir sind aber momentan auch, aber nicht nur beim Flughafenschnellverfahren auf dem falschen Weg. Die Bundesregierung in Gestalt von Bundesinnenminister Friedrich und auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge machen wieder Stimmung gegen vermeintlichen Asylbetrug. Daher soll es nicht nur in Flughäfen schnellere Verfahren und Abschiebungen geben.

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Ich hatte es heute in der Anfrage an Frau Senatorin Kolat schon genannt, im Entscheiderbrief Nr. 9/2012 vom September verkündete das Bundesamt für Migration und für Flüchtlinge wohlgemerkt, es wolle bei Flüchtlingen serbischer und mazedonischer Staatsangehörigkeit in Zukunft härter durchgreifen, in dem als „absolutes Direktverfahren“ bezeichneten Prozess sollen Menschen im Schnellverfahren abgeschoben werden können. Dabei werden jedoch genauso wie beim Flughafenasylverfahren wesentliche Verfahrensrechte der Betroffenen ausgehebelt. Die Verfahrensbeschleunigung geht damit zulasten des Rechtsstaatsprinzips und zulasten des Rechts der Flüchtlinge auf unvoreingenommene Anhörungen mit ausreichender Vorbereitungszeit. Zudem geht das Eilverfahren mit einer Einschränkung der anwaltlichen Vertretung einher. Dr. Juhnke! Ich widerspreche Ihnen hier ausdrücklich, das ist kein faires Verfahren.

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Doch gerade bei Flüchtlingen aus der Region Mazedonien, Serbien, Bosnien sei – ich zitiere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – „von einer grundsätzlich aussichtslosen Asylantragstellung auszugehen“. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir es hier mit den Schicksalen von Menschen zu tun haben, über die wir hier reden, Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind, weil sie dort keine Zukunft mehr gesehen haben. Viele davon gehören zur Gruppe der Roma. Die äußerst schwierigen Lebensbedingungen für Angehörige der Roma in ihren Herkunftsstaaten sind seit Jahren bekannt.

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Ich kann es nicht mehr hören. Nachher wird der Minister hier nach vorn gehen. Dann wird er wieder sagen: Ich habe vor zwei Jahren schon einmal einen Brief geschrieben. Ich habe in der Konferenz schon einmal das und das erzählt. – Wenn man „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ hört, ist man schon immer ein bisschen schockiert und fragt sich: Oh Gott, was kommt jetzt wieder für eine Hiobsbotschaft? Was für eine bürokratische Vorschrift oder unflexible Vorgabe kommt jetzt schon wieder?

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Es muss klargestellt werden, dass für die Registrierung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für den Bezug der Leistungen der Flüchtlinge das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig sind. Insofern ist der Titel der Aktuellen Stunde der FDP – ich will es vorsichtig ausdrücken – nicht ganz exakt formuliert. Lieber René Rock, auch die eben gehaltene Rede beruht größtenteils auf Vermutungen und Hypothesen. Bei einem so sensiblen Thema sollte man sich überlegen, ob man hier so vorträgt.

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Auf der Bundesebene ist das während der Endphase der Legislaturperiode nicht immer der Fall. So war die Kommunikation in dieser Frage bedauerlicherweise nicht einheitlich. Der Bundesentwicklungsminister forderte die nachträgliche biometrische Registrierung der Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten. Das Bundesinnenministerium entgegnete über den Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dies sei bereits erfolgt, weitere Maßnahmen seien nicht nötig. Das Bundessozialministerium erklärte, dass ihnen von einem Doppelbezug der Leistungen aufgrund mangelhafter Registrierungen nichts bekannt sei. Alle diese Erklärungen erfolgten im Januar dieses Jahres.

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Wir wissen, dass beispielsweise viele Frauen nicht mehr an Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teilnehmen konnten, weil sie bemerkt haben, dass dort die Kinderbetreuung nicht mehr stattfindet. Wie auch immer man das beurteilen mag, es ist Fakt. Diese Frauen sind nicht mehr zu den Sprachkursen gekommen.