Bürgern angeht, diese Tendenz, dass der Staat permanent den Umgang mit Daten, den er eigentlich selbst vollziehen müsste, privatisiert. Das heißt, er löst und entfernt sich gleichzeitig von einem Problem, das ihm eigentlich obliegen sollte, und hegt dann aber dem gegenüber Ansprüche, und diesen Ansprüchen wird er dann zum Beispiel in mangelnder Kontrolltätigkeit nicht mehr gerecht. Das ist ein Problem, das auch aus dieser laxen Haltung des Staates zum Datenschutz resultiert.
Ich weiß nicht, was Herr Stauch sagen würde, wenn er die Zuständigkeit sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht öffentlichen Bereich im Datenschutz übertragen bekäme. Aber wie soll denn der Datenschutzbeauftragte mit dem Problem fertig werden, wenn es die Landesregierung nicht schafft? Das heißt, dann sollte man zunächst erst einmal im Bereich der Landesregierung die Zuständigkeiten so erfüllen, dass Bürgerinnen und Bürger damit zufrieden sein können. Und dann müsste alle diese Kapazität, die das gewährleistet, an den Datenschutzbeauftragten übergeben werden können. Aber man kann sich, glaube ich, kein Problem vom Halse schaffen, das man im Moment nicht mal selbst in der Lage ist zu bewältigen.
Zu der Frage, inwieweit alle diese Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Wirtschaftsentwicklungen, die international und die global sind, überhaupt noch auf nationaler Ebene in den Griff zu bekommen sind, will ich jetzt hier gar nichts mehr sagen. Tatsache ist, Bundes- und Landesgesetzgeber müssen alle Möglichkeiten, auch zur gesetzlichen Stärkung des Datenschutzes, ausschöpfen, alle! Vorrangig muss das Datenschutzgesetz erweitert und es muss modernisiert werden. Es muss unter anderem auch den Tendenzen der Informationstechnikentwicklung angepasst werden. Da braucht es nach meiner Auffassung ein wirklich geschlossenes Konzept, wie man dieser Probleme Herr werden will. Eines lassen Sie mich im Unterschied zu Ihrem Optimismus, Herr Staatssekretär, sagen: Der Referentenentwurf - und das ist nach meinen Informationen der mit Stand vom 20.10.2008, er ist ein bisschen schwierig zu bekommen, er befindet sich aber jetzt im Anhörungsverfahren - wird den Anforderungen all dieser Probleme im Datenschutz nicht gerecht. Der wird dem nicht gerecht, denn mit Ausnahme eines einzigen Punkts, sagt die Mehrheit der Datenschützer, ist völlig unzureichend, was dort geregelt wird. Lediglich die Regelungen, dass Bürgerinnen und Bürger eine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten geben müssen und zur Kontrolle dessen, seien hinreichend - nichts weiter.
Meine Damen und Herren, ich denke weiter, es kann dann auch heute in der Debatte nicht nur ausschließlich darum gehen, die bekannt gewordenen Defizite beim Datenschutz in der Privatwirtschaft zu beklagen, sondern wir sollten nach Lösungen suchen, Lösungen, das sage ich ausdrücklich, die nicht nur auf staatliches Handeln setzen, sondern vielleicht auch die Kräfte des Marktes einbeziehen, denn damit hat man wohl sicherlich in der Privatwirtschaft noch die größten Chancen. Für mich stellt sich immer wieder die Frage: Haben die Unternehmen den Schutz der persönlichen Daten von Mitarbeitern und
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erkennen an, dass die Skandale in der letzten Zeit deutlich gemacht haben, dass es nicht nur in der Praxis Lücken gibt beim Datenschutz, sondern dass es auch an passgenauen, einfachen gesetzlichen Regeln mangelt. Alles in allem scheint deshalb der Antrag der Fraktion DIE LINKE ein Stückchen auch zu kurz gesprungen zu sein. Ich will deshalb die Überweisung federführend an den Innenausschuss und die Mitberatung im Justizausschuss beantragen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu diskutieren wäre auch eine Neuorganisation der Arbeitsstruktur mit der Möglichkeit der Schwerpunktbildung, strafrechtliche Ermittlung im Bereich Datenverarbeitung und Datenschutz. Hier weisen wir, anders als andere Ermittlungsbereiche, einen starken Bezug zu der sich verändernden Technik auf und haben stärker als andere Bereiche einen internationalen Bezug, vielleicht sogar stärker als noch die jetzige klassische Wirtschaftskriminalität. Deshalb stellen sich nach unserer Ansicht hier Fragen der internationalen Justizzusammenarbeit, in besonderem Maße hinsichtlich Qualifikation und Schwerpunktbildung kann auch die Thüringer Landesregierung selbst etwas bewegen und selbst etwas tun. Bei der Frage der internationalen Zusammenarbeit kann sie zumindest über ihren Einfluss im Bundesrat und in europäischen Gremien auf solche verbesserte Zusammenarbeit hinwirken.
Zu den Fragen der gesetzlichen Gestaltung von Datenschutz: Im Erfolgsfall dienen sie ja dazu zu verhindern, dass es überhaupt zu problematischen Ermittlungen kommt. Das Grundrecht auf internationale Selbstbestimmung soll den Bürgern eine brauchbare Handhabe zum Schutz der Privatsphäre geben. Das Grundrecht müsste jedoch noch moderner
Ein Problem, das unseres Erachtens nur wirksam durch politisches Engagement auf internationaler Ebene gelöst werden kann, sei es an dieser Stelle benannt, durch die Globalisierung der Wirtschaft und damit des Datenverkehrs bzw. -austausches muss sich auch der Datenschutz und das Datenschutzrecht internationalisieren, sogar über die Ebene der Europäischen Union hinaus. Das Problem stellt sich hier insbesondere für die Bindungswirkung von Grund- und Bürgerrechten.
dedatenaffäre - und der nicht öffentliche privatwirtschaftliche Bereich ebenfalls vom Landesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz übernommen wird. Das bedeutet aber eine völlige Neukonzeption, eine neue Konditionierung der Arbeit und Ausstattung der bisherigen Behörde. Die rechtliche Kontrolle des Datenschutzes kann durch die Einführung von erweiterten Klagerechten - also Konkurrentenklage, Verbandsklagerechte vor allem zur Führung von Musterprozessen - ebenfalls gestärkt werden.
Ich will auch klar sagen „legal, illegal, ist mir egal“, diese Mischung, die hier zum Ausdruck kam, trifft nicht das Thema, das geht wirklich an diesem schwierigen Komplex Datenschutz und Schutz der Bürger völlig vorbei. Wir müssen zur Kenntnis nehmen und Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es im Bereich des Datenschutzes rechtliche Rahmenbedingungen gibt, Bundesrecht und Landesrecht. Das kann man auch nicht einfach zusammenrühren und sagen, legal, illegal, das interessiert uns nicht.
Ansonsten herzlichen Dank für Ihre Geburtstagswünsche, aber ich kann Ihnen an der Stelle auch versichern, das Geburtstagsrisiko eines Staatssekretärs besteht weniger in fehlendem Datenschutz. Im Übrigen ist mein Geburtsdatum auch auf der Homepage des Thüringer Innenministeriums offengelegt, und zwar mit meinem Einverständnis. Die übrigen Diskussionen werden wir dann im Innenaus
Der Europäische Gerichtshof hält die funktionale Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in der Bundesrepublik Deutschland für nicht ausreichend gewährleistet.
Meine Damen und Herren, soweit möglich, denke ich, muss eine inhaltliche und systematische Synchronisierung der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder erfolgen. Alles, was einheitlich geregelt werden kann, sollte im Bundesgesetz geregelt werden. Das BDSG sollte eine Öffnungsklausel erhalten, die jeweils landesspezifische Abweichungen erlaubt. Da das Datenschutzrecht zur konkurrierenden Gesetzgebung - ich benenne Artikel 74 Grundgesetz - gezählt werden kann, könnte der Bundesgesetzgeber auch signalisieren, für welche Punkte er seiner Meinung nach das Gesetzgebungsrecht mit Bindungswirkung für die Länder bewusst nicht ausüben will. Sollte die Zuordnung des Datenschutzrechts zu einer der Kompetenzkategorien des Grundgesetzes zweifelhaft sein, so sollte zur Klarstellung eine ausdrückliche Einordnung der Ergänzung des Grundgesetzes erfolgen, und zwar mit Priorität auf die Bundesebene. Ich denke, Kleinstaaterei gerade beim Datenschutz sollte nicht unser Ansinnen sein.
desbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit klarzustellen. – Soweit die Antwort des Senats!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat inhaltliche Einwände gegen den Gesetzentwurf nicht vorgebracht. Seiner Empfehlung, in den Entwurf generelle zugangs- und datenschutzrechtliche Regelungen zu Geodaten der Kommunen einzufügen, auch wenn sie nicht unter die Inspire-Richtlinie fallen, sind wir nicht gefolgt.
Warum nicht? - Grundanliegen des Gesetzentwurfes ist die Beschränkung auf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie. Wir wollten den Kommunen gerade nicht weitergehende Verpflichtungen auferlegen. Insofern haben wir den Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht aufgegriffen.
Lassen Sie mich kurz auf den Inhalt und die Ausschussberatungen eingehen. Wir haben den Antrag, wie ich finde, sehr ausführlich beraten und wir haben eine kleine, aber durchaus feine Anhörung durchgeführt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz konnte selber nicht teilnehmen, hat aber eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.
Und das kam, glaube ich, auch bei unserem Besuch des Europa- und Rechtsausschusses in der letzten Woche in Ludwigslust bei den Ludwigsluster Stadtwerken zum Ausdruck, als wir uns über die Ludwigsluster Energiewende informieren lassen haben. Das hat auch unser Landesbeauftragter für den Datenschutz, Herr Dankert, in der Anhörung deutlich gemacht, denn Mecklenburg-Vorpommern und auch Deutschland allein sind für international aufgestellte Internetkonzerne keine gleichberechtigten Partner. Das haben wir im Ausschuss bei unseren Bemühungen um Google erfahren, deshalb ist eine fortschrittliche Regelung auf europäischer Ebene, wie ich finde, sehr wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE verfolgte gerade dieses Ziel, das Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union zu unterstützen. Und – wenn sich das auch zunächst etwas seltsam anhört – als Vorsitzender des Europa- und Rechtsausschusses möchte ich mich ausdrücklich bei der Fraktion DIE LINKE für ihren Antrag bedanken,
Für die durchaus kontroverse, aber dennoch sehr konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses bedanken. Auch beim Landesbeauftragten für den Datenschutz bedanke ich mich sehr herzlich für seine Informationen.
„Er halte eine Beschlussempfehlung, die hierauf einginge, die Corporate Rules für die Unternehmen sowie einen Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den Datenschutz enthalte, für sinnvoll. Der Landtag könne damit unterstützend tätig werden.“ Um diese Unterstützung ging es uns, kein anderes Ziel verfolgte unser Antrag. Und auch Herr Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, begrüßte unseren Antrag und teilte die darin enthaltenen Positionen.
Ja, meine Damen und Herren von der CDU, genau das ist unser Problem. Wenn man sich nämlich die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union genau durchliest, dann ist eben zu befürchten, dass die Kompetenzen der Länder diesbezüglich in naher Zukunft eingestampft werden sollen. Und genau deshalb haben sich sowohl die Datenschutzbeauftragten der Länder als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte dazu positioniert. Da ist es doch nur folgerichtig, dass sich ebenfalls der Landtag positioniert und dem Datenschutzbeauftragten den Rücken stärkt, denn die Beibehaltung der gesetzgeberischen Kompetenz des Landes für den Datenschutz bedeutet auch die Stärkung der Stellung des Landesdatenschützers.
Ich muss mir nur anschauen, womit sich der Bundesrat befasste. Im Juli 2011 befasste sich der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. Die Länder wollen mehr Datenschutz im Internet. In diesen und in anderen Bereichen besteht noch Hand
lungsbedarf beim Datenschutz und eben das hätten wir auch gegenüber der EU darstellen können.
Darüber hinaus haben wir eine funktionierende Beratungspraxis hier in unserem Hause. Das hat der vorherige Tagesordnungspunkt 23 gezeigt – dort ging es um den Datenschutz auf europäischer Ebene. Und ich denke, das wird auch der nachfolgende Tagesordnungspunkt 25 zeigen. Dort werden wir eine Beschlussempfehlung zu den europapolitischen Schwerpunkten des Landes beraten. Herr Kollege Detlef Müller hat mich darauf hingewiesen, dass er seine Berichterstattung zum nächsten Tagesordnungspunkt dazu nutzen will, das dahinterstehende System kurz zu erläutern.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz am Arbeitsplatz – ein hochsensibles Thema, wie die Beispiele der Firmen Lidl und Tönnies zeigen. Es geht aber nicht nur um diese Einzelbeispiele; denn die Datenschützer sagen uns: Dies ist nur die Spitze des Eisbergs.
Eine Position, ja ein Bekenntnis des Landtages zum Datenschutz und zu unserem Landesdatenschutzbeauftragten kann man immer gegenüber der EU deutlich machen, auch nach Abschluss eines Konsultationsverfahrens, gerade bei der Wichtigkeit des Themas. Der Ausschussvorsitzende hat ja bereits darauf hingewiesen. In unserer letzten Ausschusssitzung, wo es um die Europafähigkeit auf europäischer Ebene in Richtung Energiewende in Ludwiglust ging, wurde uns das noch mal verdeutlicht. Selbstverständlich müssen wir uns frühzeitig in bestimmte Themen der Europäischen Union einmischen und darauf hinweisen, welche Probleme wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Auch das zeigten uns ebenfalls die Stellungnahmen der Fachleute.
Leider muss ich sagen, dass die FDP, die immer wieder gerne die Bürgerrechte im Munde führt, sich gerne wegduckt, wenn es ernst wird. Für den nächsten Parteitag am 19. April in Münster gibt es vom Kreisverband Düsseldorf doch glatt einen Antrag zum Datenschutz. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was finden wir da, gerade vor dem Beispiel von Lidl und Tönnies? Folgender Satz steht in diesem Antrag, den der Kreisverband Düsseldorf auf dem Parteitag stellt – ich zitiere –:
„Statt die Kontrolle nur staatlichen Stellen zu überantworten, soll die Selbstkontrolle gefördert und der Wettbewerb gestärkt werden. Auch hier muss gelten: Privat vor Staat. Deregulierung und Entbürokratisierung können auch vor dem Datenschutz nicht haltmachen.“
Dies macht klar, dass Gesetzesübertretungen beim Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorkommen und geahndet werden müssen. Dafür haben wir einen Rechtsstaat, der dem nachgeht. Es sind und bleiben die genannten Rechtsbrüche, gerade wenn die Daten missbraucht werden. Gesetzliche Regelungen müssen eben strikter, nachhaltiger angewandt werden, um die Arbeitnehmer zu schützen.