Verteilt auf die verschiedenen Ressorts, werden in diesem Landeshaushalt rund 80 Millionen Euro für Maßnahmen der Migration und Teilhabe veranschlagt. Im Einzelplan des Sozialministeriums sind in der Titelgruppe „Integration von Zugewanderten“ zusätzlich 2 Millionen Euro veranschlagt, um diese wichtige Querschnittsaufgabe mit den erforderlichen Haushaltsmitteln auszustatten.
denn durch diese Mittel werden u. a. die bisherigen Leitstellen für Integration ab 2014 landesweit zu Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe weiterentwickelt.
In diesem Zusammenhang habe ich jedoch mit Befremden zur Kenntnis nehmen müssen, dass diese Mittel im FDP-Änderungsantrag gänzlich gestrichen wurden. Wörtlich liest man dort, Koordinierungsstellen für Integration und Teilhaben seien entbehrlich! Wissen Sie, was hier entbehrlich ist? - Das ist Ihr Verständnis von Migration und Teilhabe!
Als Sprecher meiner Fraktion für Migration und Teilhabe freut es mich, dass es Rot-Grün ferner gelungen ist, im Landeshaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro u. a. für die institutionelle Förderung der Migrantenselbstorganisationen bereitzustellen.
In diesem Vorspann möchte ich mich auf vier Schwerpunktbereiche der Sozialpolitik beschränken: Pflege, Gesundheit, Migration und Teilhabe sowie Wohnraumförderung.
Es gäbe noch vieles zu sagen: zu den 8 Millionen Euro für den Bereich der Suchthilfe, der Herrn Böhlke so am Herzen liegt, zur Fachkommission Inklusion, zu den Vorgabewerten in der Behindertenhilfe, zum Landesblindengeld. Ich will aber zu einem weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit kommen, nämlich zum Thema „Migration und Teilhabe“.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/5846
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5603. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Druck sache 16/5846. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetz entwurf zuzustimmen.
die wegen der Migrationsproblematik jeden Monat unter weiter fortlaufender Migration, die jedes Jahr in der Größenordnung einer mitteldeutschen Großstadt abläuft,
Regierungsinformation durch den Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration zum Thema „Sicherheits bericht 2018 des Landes Baden-Württemberg“
Gerade aber die Ausführungen zum „Sonderstab gefährliche Ausländer“ verdeutlichen uns, dass in unserem Land die Be lange von Sicherheit und Migration noch immer nicht richtig in Einklang gebracht sind. So ist es zwar zu begrüßen, wenn gefährliche Ausländer aufgrund der Arbeit des Sonderstabs unser Land verlassen. Sicherheitsbehörden, Ausländerbehör den und die Justiz sollten allerdings flächendeckend so gut zu sammenarbeiten, dass es solcher Sonderstäbe erst gar nicht bedarf. Hier haben die Landes- und die Bundesregierung noch viel nachzuholen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksachen 16/5784, 16/5914, 16/5907
Wir kommen in der Zweiten Beratung jetzt zur A b s t i m m u n g über die beiden Gesetzentwürfe. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/5907.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 19. März 2019 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Entwurf des Dritten Staats vertrags zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücks spielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungs staatsvertrag – 3. GlüÄndStV) – Drucksachen 16/5894, 16/5908
Die Ursachen sind hier alle schon genannt worden. Ich will sie nicht noch einmal aufzählen. Das hat mit Arbeitslosigkeit zu tun, mit Alleinerziehen, auch mit Migration. An dem Spruch: „Kinder in der Grundsicherung haben arme Eltern“ ist etwas Wahres dran. Wir müssen auch zugeben und offen sagen, dass viele dieser Kinder in der Regel eine gute Mutter, aber längst nicht alle einen guten Vater haben. Damit sind wir beim Thema „Unterhaltsrecht“ und bei all den Dingen, bei denen erhebliche Probleme bestehen.
Und was wieder fehlt, ist eine Änderung des Gesetzes in einem Punkt, den ich für verfassungswidrig halte, nämlich, dass Männer nicht Gleichstellungsbeauftragte werden können. Gleichstellungsbeauftragte ist nicht nur Frauenförderung. Das ist Inklusion, das sind ganz andere Bereiche, Migration und so weiter, und da sind Männer genauso betroffen.
ist bereits durch die Konsensliste erledigt. Neben der Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss beantragt die Koalition nunmehr auch die Überweisung – mitberatend – an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
ist bereits konsensual erledigt. Es gibt keine Beratung. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Zweitens: Ich bin im Gegensatz zur AfD-Fraktion dezidiert schon jetzt für den „Dexit“. Ich glaube, wir können bis zum jüngsten Tag warten. Diese EU ist nicht reformfähig, meine Damen und Herren. Das ist der springende Punkt. Das sehen wir ja heute: Die EU schafft mehr Probleme, als sie löst, ob in der Migration, beim Diesel oder sonst irgendwo.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. März 2019 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Pla nungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwal tungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG – Drucksachen 16/5891, 16/5909
Die Balkanroute ist dicht. Dies hat Einfluss auf die Kosten, die uns durch Migration entstehen, und das ist in der Tat zu begrüßen. Jedoch ist dies nicht unbedingt das Verdienst der Bundesregierung. Die Landesregierung schöpft nun mehr oder weniger die Einsparpotenziale dessen ab. Zwar ist hierfür das Politikversagen der Bundesregierung verantwortlich, aber ob die Vergrößerung des Kabinetts die geeignete Maßnahme dar stellt, das definierte Sparziel zu erreichen – mit dem Jahr 2020 –, frage ich mich wirklich.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es eint uns das Ziel, dass wir Inklusion als einen Mehrwert für die Gesellschaft sehen. Wir verbinden aber diesen Mehrwert nicht nur damit, dass die Kin der mit Beeinträchtigungen das Recht auf Bildung erhalten, sondern wir verbinden diesen Mehrwert auch damit, dass wir Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen, mit der unterschiedlichsten Herkunft – Migration, Inklusion als weiten Begriff betrachtet – in die Mitte unserer Gesell schaft holen, sie damit als Teil dieser Gesellschaft wahrneh men, auch von ihnen lernen und mit ihnen gemeinsam unser Land gestalten.
Deshalb können und dürfen wir nicht hinnehmen, dass die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Kommunen von jährlich 4,7 Milliarden Euro auf nur 1,3 Milliarden Euro geschrumpft werden soll. Das ist ein Bruch der vollmundigen Versprechen des Bundes, die Länder, Städte und Gemeinden mit den Folgen der Migration nicht alleinzulassen.
Er soll auch über diese Krise hinaus Perspektiven auf Teilhabe, auf Bildung und auf Aufstieg für die Menschen bieten. Er soll die Menschen in Schleswig-Holstein auch in den kommenden Jahren vor Armut schützen, und er soll ihnen beispielsweise auch eine menschenwürdige Pflege ermöglichen. Insbesondere der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft sehr umfassend. Eine gestiegene Lebenserwartung, neue Formen des Zusammenlebens, Wanderungsbewegungen zwischen Stadt und Land sowie die Migration betreffen auch die Menschen in Schleswig-Holstein, und der Megatrend Digitalisierung beeinflusst in unserem Bundesland die Art des Wirtschaftens, die Arbeitsprozesse, das Lernen und die Wertschöpfung. Diese Entwicklungen stehen derzeit möglicherweise nicht unmittelbar im Fokus. Ich jedenfalls weiß, womit wir uns in den letzten zehn Wochen beschäftigt haben. Diese Fragen müssen aber trotzdem beantwortet werden, und diese Politikfelder müssen wieder bearbeitet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wie gesagt, es geht um Abschiebehaft. Grundlage unseres Antrages ist das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beziehungsweise der vom Bundeskabinett dazu verabschiedete Entwurf. In der Problembeschreibung des Entwurfs heißt es, Zitatanfang: „Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setzt Ordnung und Steuerung im Bereich der Migration voraus.... Einer Pflicht zur Ausreise muss die tatsächliche Ausreise folgen. Wird diese Pflicht nicht effektiv durchgesetzt, hat das negative Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt.“ Zitatende. Genau dies predigen wir seit Jahren.
Die mit dem Entwurf vorgenommenen Änderungen werden möglicherweise zu mehr Rückführungen führen. An der Situation insgesamt wird sich jedoch wenig ändern, denn nach wie vor findet eine illegale Migration in erheblichem Umfang statt. Jedes Jahr kommen rund 150.000 bis 200.000 Ausländer neu in unser Land, davon über 70 Prozent ohne Identitätsnachweis. Zudem reist schätzungsweise rund ein Drittel der abgeschobenen Migranten später wieder nach Deutschland ein. Man spricht hier von einem Drehtüreffekt. Darauf kann nicht oft genug hingewiesen werden.
für das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Staatsekretär Sebastian von Ammon;
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Prävention statt Verharmlosung des Cannabiskonsums - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/71 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1119 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1147