Im Bundesland Berlin gibt es seit 1995 erfolgreich eine gemeinsame Aufsichtsbehörde für den
Meine Damen und Herren, der 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2007, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 3. Sitzung am 4. Juli 2007 und die Stellungnahme des Senats zum 1. Jahresbericht des Landesbeauftragten für
Der Ausschuss konnte feststellen, dass aufgrund der kurzen Geltung des Gesetzes im Berichtszeitraum 2006 noch keine zu bewertenden Erfahrungen zum subjektiven Recht auf Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden konnten. Die öffentlichen Stellen haben für den Berichtszeitraum noch keine statistischen Angaben über die Wahrnehmung des Rechts auf Informationszugang erhoben. Eine Auswertung über Anzahl und Zweck der im Jahre 2006 gestellten Anträge auf Informationszugang und deren Behandlung konnte daher von dem Landesbeauftragten für
Wir möchten als Grüne aber anregen, dass eine Broschüre seitens der Senatskommissarin für
Ich glaube, wenn wir dann durch die Volkskommissarin für
Unter anderem habe ich zum Beispiel eine Sexualstraftäterdatei gefordert, die haben Sie abgelehnt. Ich habe eine Pflichtvorsorgeuntersuchung von Kleinkindern gefordert, und wer diese Pflichtuntersuchung verweigert oder ihr nicht nachkommt, dem soll das Kindergeld gekürzt oder gestrichen werden. Das haben Sie abgelehnt. Ich habe eine bessere Vernetzung von Polizei und Jugendämtern gefordert, das haben Sie abgelehnt. Ich habe hier deutlich ausgeführt, dass Kinderschänder kein Recht auf
lich möglich ist. Immerhin sind hier auch Personalangelegenheiten enthalten. Ob das öffentlich gemacht werden kann, ist eine Frage. Sie schauen doch sonst so auf den
Meine Damen und Herren, noch einmal ganz klar: Wir teilen die angestrebten Ziele. Wer kann denn schon gegen Transparenz sein? Oder wer kann gegen Korruptionsbekämpfung sein? Oder wer kann etwas gegen mehr Teilhabe von Menschen zum Beispiel an politischen Prozessen haben? Aber es gibt grundsätzliche und ganz massive Bedenken gegen die Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis. Und neben unseren schon vorgetragenen Befürchtungen, was die Bürokratie betrifft, stellt sich für uns die Frage: Wie halten wir es mit dem
nämlich der Landesbeauftragte für den
Was Herr Ringguth allerdings neu erfand, war lediglich eine unsachliche Attacke gegen den Landes
Herr Ringguth, wo steht denn geschrieben, dass der Dat e nschutz die Staats- und Verwaltungspapiere schützt? Ich kenne jedenfalls keine derartige Rechtsvorschrift. Wenn Sie sich mit der Verfassung und dem Landes
TOP 13 14/1328 Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für
Das sind gravierende Veränderungen, die sich auf das Gesetz auswirken mussten. Neben den rechtstechnischen Anpassungen gibt es auch inhaltliche Neuerungen; einige sind schon genannt worden: Einbeziehung eines psychologischen Dienstes in die Betreuung Schwerkranker, die neue Fassung der Vorschriften zur Krankenhausförderung oder die vollständige Neufassung der Vorschriften zum
Das TMG regelt dabei die wirtschaftsbezogenen und allgemeinen Bestimmungen für Telemedien, während die Länder mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag inhaltsspezifische Regelungen etwa zu Informationsrechten und Informationspflichten oder zum
Weiterhin fehlt die Ermächtigungsgrundlage für Leistungserhebungen, um personenbezogene Daten zu verwenden. Dies kann Probleme mit dem
Durch den Änderungsantrag der Koalition wird dieses Vorhaben nun aber offensichtlich konterkariert. Durch diese Änderung, die wir grundsätzlich unterstützen, wird die neu einzurichtende Behörde allein für die Fälle der regelmäßigen Datenübermittlung an andere Behörden und Dritte nach § 29 Meldegesetz eingeführt. Die profitable Datenweitergabe an Private ist damit nicht mehr möglich. Die Folge wird die parallele Führung und Pflege von Registern sein. Das ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Die weitere Zentralisierung ist aber das Gegenteil von
Bei fehlerhaften Entscheidungen von Verwaltungen hat sich der Petitionsausschuss aber nicht nur mit deren Feststellung begnügt, sondern sich auch regelmäßig über die Ausräumung der Beanstandungen sowie die entsprechenden Konsequenzen berichten lassen. So wurden zum Beispiel als Ergebnis einer Petition bei der Zustellung von Personalpost bei der Polizei neue, den
Ein Bereich, der uns auch sehr beschäftigt hat und weiter beschäftigen wird, ist die Frage, ob wir in das Gesetz den
Wir wollen das nicht ins Gesetz hineinschreiben, aber gemeinsam – darüber werden wir noch beraten – einen Begleitantrag für das Gesetz entwickeln, der dieses Thema aufgreift, um das deutlich zu machen; denn wir alle wissen, wie wichtig es inzwischen ist, dass sich Schülerinnen und Schüler, eigentlich auch schon Vorschüler, mit dem Thema „
Wir befassen uns in diesem Hohen Hause erneut mit dem Thema „
Das halte ich wirklich für eine sehr bemerkenswerte und herausragende Verbesserung; denn dies bedeutet für den Landesbeauftragten für den
Unberührt davon werden natürlich weitere notwendige Initiativen auf der Bundesebene bleiben. Dies gilt allerdings auch mit Blick auf Regelungen, die im Rahmen der Europäischen Union vorbereitet werden müssen. Ich glaube, man muss kein Prophet sein, wenn man sagt, dass dieses Thema „
Dieser Demütigung sollten wir die Kinder nicht aussetzen. Außerdem meine ich auch, Kollege Eisenreich, dass man sehr genau auf den
Ich war verblüfft, dass Sie das Beispiel der Kontenabfrage auf Verdacht gebracht haben. Ich hätte es mir aber denken können. Auch hier sind wieder einmal die bösen Grünen und der
Bei Leuten wie Chaabane und Lokman, die nachweislich Topgefährder sind, dürfen wir trotz konkreter Gefährdungserkenntnisse nicht deren Kontenstandsdaten abfragen; das kann doch nicht richtig sein. Aber beim Wohngeldamt können wir sie vielleicht über Amtshilfe erfragen. Das ist
gegen die rein wirtschaftlichen Vorschriften durch den Bund erlassen werden. In diesem Zusammenhang muss daher auch auf das geplante Telemediengesetz des Bundes hingewiesen werden, das zeitgleich mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten soll. Das Bundesgesetz regelt dann die wirtschaftsbezogenen rechtlichen Anforderungen an Telemedien wie das Herkunftslandprinzip, die Zulassungsfreiheit, die Verantwortlichkeit, die Anbieterbezeichnung und den Teledienste
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien hingegen umfasst, allgemein gesprochen, diese inhaltlichen journalistisch-rechtlichen Regelungen: Gegendarstellung,
Zum