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Für beide Probleme – Bildung und Gesundheit – gilt, sehr geehrte Frau Senatorin Kolat: Wenn Menschen wegen der Übermittlungspflicht Angst vor der Abschiebung haben, werden sie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen auch nicht in Anspruch nehmen. Solange wir diesen Denunziantenparagrafen im Aufenthaltsgesetz haben, werden in Deutschland Menschen davon abgehalten, grundlegende Menschenrechte wahrzunehmen. Ich meine deshalb: Dieser Paragraf gehört abgeschafft!

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Selbstverständlich gilt die Menschenwürde mit den Ansprüchen, die Sie genannt haben, auch für die Menschen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, dazu werde ich noch kommen. – Warum es mir wichtig ist, das zu betonen, und das können auch Sie nicht leugnen, ist, dass man die Begriffe nicht verwirren soll. Wer sich nämlich illegal in Deutschland aufhält, der muss mit einer Abschiebung rechnen. Ein Verzicht auf diese eindeutige Rechtslage, Frau Bayram, würde letztlich dazu führen, dass das zentrale Prinzip des Ausländerrechts ausgehebelt und jede Steuerung der Migration unmöglich gemacht werden würde. Das können auch Sie nicht befürworten.

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Der Genuss dieses Rechts ist aber auch an Voraussetzungen gebunden. So muss bei erfolgreich anerkannten Asylbewerbern eine tatsächliche Bedrohungssituation für das Leben oder die Freiheit aus rassischen, religiösen oder Staatsangehörigkeitsgründen oder wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen der politischen Überzeugung vorliegen. Die für sehr viele Menschen im Ausland vergleichsweise attraktiveren Lebensbedingungen in Deutschland in Bezug auf Wohlstand und die Entfaltung der Persönlichkeit haben jedoch zu einem massiven Missbrauch des Asylrechts geführt. So lag die Gesamtschutzquote, also die Quote derjenigen, die tatsächlich der Gefahr einer Verfolgung unterliegen, in den vergangenen beiden Jahren jeweils nur bei gut 20 Prozent, die der Anerkannten nach Artikel 16a GG sogar nur bei einem Bruchteil davon. Das heißt, dass nach wie vor der überwiegende Teil derjenigen, die sich auf das Asylrecht berufen – nun vermutlich sogar mit stark steigender Tendenz –, keinen Anspruch darauf haben. Denn insbesondere bei den aktuell ganz besonders stark zureisenden Gruppen aus Serbien und Mazedonien liegt die Anerkennungsquote bei nahezu null. Mit anderen Worten: Praktisch niemand, der sich von diesen auf das Asylrecht beruft, hat eine Berechtigung. Wenn man sich Fernsehbeiträge ansieht, die dieses Thema behandeln, wird klar, dass das Motiv für eine Zuwanderung nach Deutschland auch gar nicht in den Voraussetzungen des Grundgesetzes zu suchen ist, sondern allein und auch völlig unverhohlen in wirtschaftlichen Aspekten. In der Folge steht somit später zwangsläufig die Abschiebung in die Herkunftsstaaten. Dazwischen steht jedoch ein mitunter langes Verfahren, dass falsche Hoffnung für den Antragsteller, viel Arbeit für die Behörden und hohe Kosten für die Gesellschaft insgesamt mit sich bringt. Diejenigen, im Übrigen, die tatsächlich berechtigt um Asyl in diesem Land nachsuchen, haben jedenfalls das Nachsehen, weil ihre Anerkennungsverfahren entsprechend länger dauern.

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Werden Menschen ohne Papiere krank, sind sie vom regulären Gesundheitssystem ausgegrenzt. Ihnen ist der Zugang zum Gesundheitssystem versperrt, da Kostenträger juristisch verpflichtet sind, Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, die medizinisch behandelt werden, zu melden. Aus Angst vor einer Registrierung und Abschiebung gehen viele Papierlose selbst dann, wenn sie schwer krank sind, nicht zum Arzt. Im Moment werden Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Berlin von verschiedenen Initiativen anonym medizinisch behandelt. Dies sollte man – das ist bereits angesprochen worden – in Zukunft weiterhin und verstärkt unterstützen.

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Doch die Realität sieht vollkommen anders aus. Ohne mit der Wimper zu zucken, bereitet die Bundesregierung in der Vorweihnachtszeit die Abschiebung von 13.000 afghanischen Flüchtlingen vor. Ich habe nicht von Ihnen gehört, dass Sie sich gegen diese Abschiebungen ausgesprochen hätten. Ich habe noch nicht von Ihnen gehört, dass Sie sich wenigstens gegen Winterabschiebungen ausgesprochen hätten.

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Hinzu kommt, dass die zurückgeschobenen Menschen in den afghanischen Winter und in die Obdachlosigkeit geschickt werden. Dass Menschen und auch Kinder in Flüchtlingslagern erfrieren, solche Nachrichten erreichen uns immer wieder. Sowieso stellt die Abschiebung von Kindern eine besondere Härte dar. Doch nur selten werden bei Abschiebungen das Kindeswohl und die seelische Gesundheit von Kindern beachtet. Zu diesem Ergebnis kommt die UNICEF-Studie „Stilles Leid“.

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Deswegen ist es gut und richtig, dass wir funktionierende Regeln haben, wie mit Menschen verfahren wird, denen kein Bleiberecht zugesprochen wurde. Ich möchte an dieser Stelle gern den Theologen und Sozialdemokraten Richard Schröder zitieren. Er hat vor einigen Monaten in einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ auf einen aus meiner Sicht sehr wichtigen Unterschied genau bei der Frage der Abschiebung hingewiesen. Dabei geht es um Empathie und Hilfe für den Einzelnen einerseits und die Durchsetzung der Gesetze andererseits. Er weist in seinem Artikel auf die Unterscheidung von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit hin. Ich darf zitieren:

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Das ist auch gut so. Denn wir setzen auf die freiwillige Ausreise. Vor der Abschiebung gibt es selbstverständlich immer eine Einzelfallprüfung.

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Es bleiben am Ende natürlich Fälle von Menschen, die nicht freiwillig ausreisen und denen eben kein Schutz gewährt werden kann. Ich hebe noch einmal unseren Dringlichen Entschließungsantrag hoch. Bei denen gilt das, was wir in unserem Dringlichen Entschließungsantrag sehr detailliert beschrieben haben, was man aber in einer Botschaft zusammenfassen kann: Es findet eine sorgsame Prüfung des Einzelfalls statt, ob abgeschoben wird oder ob die Abschiebung ausgesetzt wird. Wir stehen damit nicht alleine. Das ist ein Verfahren, das andere Bundesländer natürlich ebenso wie wir anwenden.

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Zum Thema Winterabschiebestopp will ich jetzt gar nicht viel sagen. Wir tauschen uns darüber regelmäßig jedes Jahr aus. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE sind grundsätzlich per se gegen jede Abschiebung.

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Auch das will ich sehr deutlich sagen: Wenn ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung wie hier zu einem bestimmten Abschluss gekommen ist, dann setzt ein Rechtsstaat auch Recht durch. Das umfasst auch – bei allem Verständnis dafür, dass Menschen lieber in unserem Land bleiben wollen – die Abschiebung, wenn kein Aufenthaltstitel zugesprochen worden ist. Das gilt nun einmal auch für minderjährige Betroffene.

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Aber, meine Damen und Herren, wer, wenn nicht diese Einrichtungen, die wir als Politikerinnen und Politiker mit diesen Prüfungen und Entscheidungen betraut haben, soll denn dann darüber entscheiden, ob eine Abschiebung zulässig ist oder nicht?

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Wenn wir es selbst nicht besser wissen, können wir uns gerne Rat holen. Sowohl Pro Asyl als auch die Ärzteorganisation IPPNW, der niedersächsische Flüchtlingsrat, Amnesty International und der Hessische Flüchtlingsrat sprechen sich gegen eine Abschiebung nach Afghanistan aus. Von daher haben wir hier genug sachliche Kompetenz, um uns beraten zu lassen. Ich finde, dass wir diese sachliche Kompetenz nutzen und heute einen Abschiebestopp nach Afghanistan beschließen sollten, da die aktuelle Kriegssituation Abschiebungen auf keinen Fall zulässt. Wir sollten auch die Prüfung des Außenministeriums abwarten, weil man nämlich auch dort große Bedenken hat

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In einem zweiten Punkt unseres Antrags nehmen wir bewusst auf einen negativen Ausgang des Asylverfahrens Bezug, d. h. wenn es zu keinem positiven Ergebnis kommt. Wir nennen noch einmal all die Verfahrensschritte, die es dann gibt. Wir sagen zum guten Schluss, dass es oft keine andere Möglichkeit gibt als die Rückführung. Aber auch dann gilt es, noch einmal ganz genau darauf zu achten, nach welchen Kriterien das geschieht. Das haben wir gerade in der letzten Plenarrunde deutlich besprochen, als es um eine Abschiebung sozusagen aus der Schule heraus ging. Da sollten wir schon sehr genau aufpassen, was wir machen oder was wir nicht machen. Aber diese Kriterien müssen bekannt und vereinbart sein.

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Solange die aktuelle Lage und die Sicherheitsfrage nicht abschließend geklärt sind – auch das ist in Punkt 3 klar benannt –, und zwar nicht nur nach der Einschätzung des Bundesinnenministeriums, sondern ganz bewusst auch in Absprache mit UNHCR und IOM – auch das haben wir benannt; wenn die Analyse vorliegt, ist die Frage neu zu bewerten –, solange sie aber nicht vorliegt – gute Gründe sprechen dafür, dass die Analyse des Bundesaußenministeriums deutlich differenzierter und vorsichtiger mit der Einschätzung umgeht – und ich das alles zusammennehme – das hat meine Fraktion so getan –, verbietet sich derzeit eine Abschiebung nach Afghanistan. Das haben wir in Punkt 3 deutlich beschrieben. Dazu bitten wir um Ihre Zustimmung.

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Ich bin den Kollegen Roth und Merz sehr dankbar für die sehr differenzierte Stellungnahme. Aber der Punkt 3 des SPD-Antrags weist in die völlig falsche Richtung, weil Sie genau das negieren, was tatsächlich Sache ist. Ich hatte den Eindruck, dass Sie so etwas wie einen Ausgang für Helden gesucht haben. Unter Punkt 5 des Koalitionsantrags wird ganz genau beschrieben, um was es geht. Natürlich muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Sicherheitslage eine Abschiebung zulässt oder nicht. Natürlich fließen dabei die regelmäßigen Lagebeurteilungen des Auswärtigen Amtes ein. Deswegen sollte aber nicht einfach gesagt werden, dass man das einfach sein lässt. Tut mir leid. Da fehlt mir die Konsequenz in der Entscheidung.

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Die Parteien, die die Absichtserklärung verfasst haben, stimmen zudem überein, dass die freiwillige Rückkehr einer Abschiebung vorgehen soll. Meine Damen und Herren, immerhin haben im Jahr 2016 – bis Ende November – bereits über 300 afghanische Staatsbürger von der Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr Gebrauch gemacht.

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Rückreise informieren, gerade weil wir verhindern wollen, dass es überhaupt zu der für alle Beteiligten belastenden Situation der Abschiebung kommt.

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(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Vorbereitung der Abschiebung!)

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werden muss. Wie war es aber möglich, dass ein Attentäter wie Amri, der schon zwei Tage in Haft gesessen hat, trotzdem eine solche Tat verüben konnte? Das müssen wir uns in der Tat fragen. Deshalb ist es wichtig, hier eine vollumfängliche Aufklärung zu betreiben – was auch geschieht –, und es muss konstatiert werden, dass das Recht weiter flexibilisiert werden muss, was die Anordnung der Abschiebehaft betrifft, die zurzeit für einen Zeitraum von bis zu 18 Wochen möglich ist. Wir brauchen hier eine Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten; denn die Abschiebung muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden können. Das war im Fall Amri nicht möglich, und deshalb ist die Abschiebehaft auch nicht angeordnet worden. Wir sehen, hier gibt es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

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Es gibt aber auch noch Baustellen, an denen alle demokratischen Kräfte unseres Landes mit Herz arbeiten müssen. Wir können es nicht hinnehmen, dass sich gewaltbereite Islamisten in unserem Land frei bewegen. Für die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Gefährder brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung des Bundes und der Länder.

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Sie fordern die Abschaffung der Lagerhaltung – also ein menschenwürdiges Wohnen von Flüchtlingen. Eine weitere Forderung ist die Abschaffung der Abschiebehaft und der Abschiebung allgemein. Dann fordern sie, die Residenzpflicht abzuschaffen. Gegen diese Residenzpflicht haben sie auf ihrem Marsch mehrfach verstoßen, weil sie von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht haben, um diese Einschränkung ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit und auch die aller anderen Flüchtlinge abzuschaffen. Ein weiterer Punkt, der den Flüchtlingen sehr zu schaffen macht in unserem Land, ist das Ar

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ob wir ihnen nach sechs, neun oder zwölf Monaten die Aufnahme der Arbeit gewähren und ob sich unser Land die Möglichkeit einer Abschiebung vorbehält.

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Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, bis ein Asylbewerber in Abschiebegewahrsam kommt? – Zunächst ist schon die Abschiebung selbst, also die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht nur zuläs

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Lieber Herr Kollege Boddenberg, da helfen auch Zurechtweisungen in Zeitungsinterviews nichts. Was Sie machen müssen, ist, hier einmal Farbe zu bekennen, auch bei dieser Frage wie bei anderen Fragen zum Thema Abschiebung – das bekommen wir heute Nachmittag; da wird es dann auch noch interessant.

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Das geht angesichts einer so schwerwiegenden Materie wie der Abschiebung nach Afghanistan überhaupt nicht.

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Meine Damen und Herren, zu den Abgeschobenen gehören Menschen, die teilweise seit Jahren in Deutschland leben. Sie haben Arbeit und eine Familie. In dieser Woche erreichte uns ein Brief der Schülervertretung der PhilippHolzmann-Schule in Frankfurt. Die Schülerin Sadaf Amiri und ihre Familie sind aktuell von Abschiebung bedroht. Anfang des Monats wurden ihre Asylanträge abgelehnt. Sadaf Amiri ist Auszubildende bei der Deutschen Bahn und Schülerin einer Berufsschule. Sadafs Bruder Issa wurde von den Taliban entführt und gefoltert. Die Familie verließ deshalb Kabul und suchte Schutz in Deutschland. Nun solle sie binnen weniger Tage zurückgeschoben werden.

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Die Schülervertretung hat sich mit der Familie solidarisiert und wendet sich gegen die drohende Abschiebung. Ich finde es wunderbar, dass diese Schülerinnen und Schüler menschlich reagieren und ihre Mitschülerin verteidigen. Genau das brauchen wir jetzt: ein Kontrastprogramm zur Politik des Innenministers, ein Kontrastprogramm der Solidarität.

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Das können Sie ja machen. – Es bleibt dabei, und das lasse ich mir auch von Ihnen nicht absprechen: Abschiebungen sind immer ein hoch emotionales Thema. Wir befinden uns bei diesem Thema in einem Spannungsfeld. Menschen, die keinen Schutzgrund zugesprochen bekommen, müssen Deutschland wieder verlassen, dies möglichst – darauf setzen wir – im Wege der freiwilligen Ausreise. Wer dieser Ausreisepflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen – auch das ist letztendlich Aufgabe eines Rechtsstaats –, dass die Ausreise im Rahmen einer Abschiebung durchgesetzt wird.

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Ich meine, diesen Eiertanz habe ich durchaus verstanden. Man hat gesagt: Na ja, in Hessen machen wir das alles anders; das sind alles diejenigen im Bund. – Aber der Innenminister wird es bestätigen: Das, was das Land hier macht, ist zwar die Umsetzung der Bundesgesetzgebung, aber die Abschiebung im Vollzug ist ausschließlich Ländersache. Es ist ausschließlich diese Landesregierung, die hierbei richtigerweise nach Recht und Gesetz handelt. Und das ist die letzte Bewertung, die ich dazu zu machen habe: Das Land hat zu vollziehen. Die Kritik von Herrn Klose ist damit eine Kritik an der Landesregierung. Herr Bocklet, wenn etwas bigott ist, dann ist es das.

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Wie Sie sicherlich bereits gemerkt haben, bauen wir im Land Hessen insgesamt verstärkt auf freiwillige Rückkehr. Wir investieren Zeit, Mühe und finanzielle Mittel in einen vernünftigen Aufbau einer Rückkehrberatung. Die freiwillige Erfüllung der gesetzlichen Ausreisepflicht funktioniert jedoch nur, wenn diejenigen, die dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommen, auch mit einer Abschiebung rechnen müssen. Freiwillige Ausreisen ausreisepflichtiger Personen funktionieren daher nur, wenn auch Abschiebungen stattfinden.