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Durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss federführend und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 …

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Das ist doch wirklich interessant. Also noch einmal: Der federführende Inne- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 und in seiner 45. Sitzung am 15. Juni 2017 beraten sowie eine schriftliche Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, vgl. Vorlage 6/2711. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 16. Juni 2017 beraten, vgl. Vorlage 6/2721. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

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Lassen Sie mich bei dieser Thematik noch einen Punkt ansprechen, den wir sicherlich in Zukunft vermehrt angehen müssen: das Thema Migration. Wie sind wir in der Lage, die Migranten zu integrieren, sie in unsere Gesellschaft einzubinden? Wie gelingt uns das? Ich glaube, diese Punkte sind bisher zu wenig angegangen worden.Die Probleme liegen sicherlich nicht dort, wo es überschaubare Zuwanderungsraten gibt.Die Probleme liegen in den Ballungsräumen, wo vermehrt Zuzüge zu verzeichnen sind. Dieser Bereich ist seinerzeit mit dem Integrationsbeirat angegangen worden. Nach meiner Auffassung besteht dort aber noch deutlicher Nachholbedarf.

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tisch-ideologisch befangen diskreditiert wurden, sind: die Migrationsbeauftragte des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, ein Vertreter des Thüringischen Landkreistages, ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, ein Vertreter der römisch-katholischen Kirche, ein Vertreter der Landesärztekammer, eine Vertreterin der Liga der freien Wohlfahrtspflege und ein Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirche. Denen allen wurde unterstellt, sie seien ideologischpolitisch befangen. Was für eine infame Unterstellung, meine Damen und Herren.

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Danke schön. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir jetzt die Beratung schließen. Ich komme damit zur beantragten Ausschussüberweisung, den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz – und wegen der Altersdiskriminierung, diesen Antrag stellen wir aber jetzt nicht?

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Deswegen frage ich ja, irgendwann müssen wir es auch entscheiden. Ich habe jetzt zunächst einmal nur diese beiden Anträge – Federführung soll dann beim Innen- und Kommunalausschuss liegen, sodass ich jetzt zur Abstimmung stelle: Wer für die Überweisung des Gesetzes an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung des Abgeordneten Gentele mit Mehrheit so überwiesen.

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Die Ausreiseverpflichtung wird in aller Regel bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse festgestellt, da es sich bei der überwiegenden Zahl der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer um abgelehnte Asylantragsteller handelt. Die Entscheidungen des Bundesamtes sind ganz überwiegend im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren bestätigt worden. An diese im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen über die Ausreiseverpflichtung von Ausländern des Bundesamtes sind die Ausländerbehörden zwingend gebunden.

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Das steht im Übrigen in der Antragsbegründung. Beim letzten Mal haben Sie die Antragsbegründung so auseinandergenommen. Lesen Sie einmal die Antragsbegründung. Darin steht, dass wir dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Meldung geben, dass wir in Sachsen-Anhalt keine mehr aufnehmen, weil unsere Kommunen nicht mehr aufnehmen können.

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Zur Krönung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei einer Überschreitung der Kapazitäten die Flüchtlinge in andere Bundesländer abschieben. Fragen Sie einmal Ihre AfD-Kollegen in den anderen Landesparlamenten, was sie dazu sagen, wenn sie von Ihnen mehr Flüchtlinge bekommen, als sie eigentlich aufnehmen müssten. Die werden im Kreis springen, das kann ich Ihnen sagen, wenn sie von Ihnen mehr Flüchtlinge erhalten.

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Herr Poggenburg, dann schauen Sie einfach einmal in Ihren Antrag. Darin steht im letzten Satz: „ist seitens der Landesregierung eine Überlastanzeige gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen“. Wenn ich eine Überlastung habe, dann will ich ja, dass irgendwie die Konsequenz eintritt, dass ich keine mehr habe.

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Wird bei einer Durchsuchung der Person und ihres mitgeführten Gepäcks Bargeld festgestellt, so wird dies unter Belassung eines Freibetrages von jeweils 200 Euro pro Person sichergestellt. Das ist in Paragraf 7 Absatz 5 Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Vom Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten wird dann in der Höhe des sichergestellten Barbetrages nach Paragraf 7 des genannten Gesetzes eine sogenannte Sicherheitsleistung erhoben.

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In Mecklenburg-Vorpommern werden im Jahr 2015 nach dem Haushaltsplan des Landesamtes für innere Verwaltung, Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten circa 59 Millionen, also fast 60 Millionen Euro aufgewendet. Den größten Teil nehmen dabei die Mittel ein, die an die Kommunen gehen. Also das sind die Mittelerstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz SGB II und SGB XII, aber die Spanne reicht natürlich auch bis zur Schaffung neuer Gemeinschaftsunterkünfte und dergleichen. Und Mecklenburg-Vorpommern ist ein kleines Bundesland. Wenn man diese Zahlen im Kontext sieht, beispielsweise mit der Türkei, dann bleibt es dennoch angesichts unserer Wirtschaftskraft im Vergleich zur Türkei noch sehr gering.

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Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat gesagt, Migration sei schon schwer genug, sie dürfe nicht eine Angelegenheit von Leben und Tod sein. Damit dieser Satz keine leere Worthülse bleibt, müssen nun Taten folgen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Hinzu kommt vielleicht noch, dass auch im Rahmen von Migration an der einen oder anderen Stelle darüber

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht bekanntermaßen von circa 300.000 aus,

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Aus diesem Grund werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse durchgeführt und organisiert. Diese Kurse umfassen auch Sprachunterricht im Umfang von 600 Stunden. Asylbewerber und geduldete Ausländer gehören nicht,

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Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge …

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Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde im März 2015 nur bei 0,5 Prozent der 22.754 entschiedenen Asylverfahren ein Recht auf Asyl nach Artikel 16 Grundgesetz festgestellt. Bei 99,1 Prozent – für die, die mitgerechnet haben – war das also nicht der Fall. Für die LINKEN natürlich kein Grund, auf die Integration zu verzichten. Ich meine, es ist sicher nicht populär, aber wenn Sie schon die Bevölkerung von ganzen Nationen hier aufnehmen wollen, sollten Sie mal darüber nachdenken, ob es nicht bequemer und günstiger wäre, durch den Anschluss afrikanischer Staaten die BRD zu vergrößern.

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Dann kam - wie auch heute wieder - der Begriff des Racial Profiling in Umlauf. Weil das englische Wort irgendwie auf ein rassistisches Handeln hinzudeuten schien, war der nächste Vorwurf geschaffen. Betroffen war hier beispielsweise die Bundespolizei, die als eine ihrer Aufgaben die Bekämpfung der illegalen Migration aufweist.

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Welche Personen aber kontrolliert man zum Beispiel in deutschen Zügen, wenn man illegale Migration aus Syrien, Afghanistan, Irak oder Nordafrika allgemein als statistisch belegte Hauptherkunftsländer und -regionen erkannt hat? Natürlich sind das Personen, die dem Phänotypus dieser Herkunftsregionen entsprechen. Das ist normale Polizeiarbeit.

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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8027 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank.

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Aus diesem Grund veröffentlichte die Thüringer Staatskanzlei im Mai dieses Jahres eine Ausschreibung zum Abschluss eines EVB-IT-Dienstleistungsvertrages. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrages soll eine Reduzierung und Migration der derzeit circa 2.400 Internetseiten der Thüringer Staatskanzlei auf ein neu zu erstellendes Landesportal (www.thueringen.de) , auf ein Portal der Thüringer Staatskanzlei (www.staatskanzlei-thueringen.de) und ein Portal der Thüringer Landesregierung (www.landesregierung-thueringen.de) sein. Statt mit dem Content Management System (CMS) Imperia sollen die Seiten zukünftig mit dem CMS TYPO3 erstellt und gepflegt werden.

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Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu TOP 1 hat die Drucksachennummer 6/397. Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich benannt. Weiterhin wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/422 verteilt.

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Die gutachtliche Äußerung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu TOP 5 hat die Drucksachennummer 6/394. Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Marx benannt.

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Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/222 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/397

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Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Namen „Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes“ in der Drucksache 6/222 in der Neufassung ist durch Beschluss des Landtags vom 26. Februar 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Mit dem Gesetzentwurf der drei Fraktionen wird das Abgeordnetengesetz dahin gehend geändert, dass die bisher von einigen Fraktionen praktizierte Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln verboten wird.

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Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/397. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

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Umwelt, Energie und Naturschutz. Wenn Ausschussüberweisung stattfindet, dann ist es üblich, dass dieser Gesetzentwurf auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen wird. Ich lasse jetzt abstimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Mehrheit von Gegenstimmen in den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie CDU und der Zustimmung der Fraktion der AfD ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

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Ich lasse jetzt abstimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Gegenstimmen der anderen Fraktionen ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit entfällt auch die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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rate passiert, andererseits betrifft uns das Thema Migration als Herausforderung. Nichts lässt sich mit einem Federstrich beheben, Herr Lippmann, auch wenn Sie meinen, ein Personalaustausch würde helfen.