Silke Gajek
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sie haben es gehört, über gut viereinhalb Jahre sind wir nun in der Enquetekommission miteinander älter geworden und hoffentlich auch reifer – in Würde, denke ich. Das meiste kann sich jedenfalls sehen lassen.
Auch ich möchte mich herzlich bedanken, insbesondere bei meinem Kollegen Jörg Heydorn, der uns mit der ihm
eigenen Art, mit seiner manchmal doch sehr charmanten Art wieder zusammengebracht hat, wenn wir bei bestimmten Themen sehr kontrovers diskutiert haben. Alle, die dabei waren, wissen, was ich meine. Aber, lieber Jörg, mir persönlich hat das sehr viel gebracht, gerade das ressortübergreifende Arbeiten. Mein Dank gilt auch den anderen Kolleginnen und Kollegen, dem Sekretariat, unseren Referenten – sie sind ja schon namentlich genannt worden –, den Gutachtern, wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten und der Verwaltung.
Gemeinsam konnten wir besonders in den beiden existenziellen Themenfeldern „Mobilität im Alter“ und „Gesundheit und Pflege im Alter“ dem Landtag zukunftsweisende Handlungsempfehlungen vorlegen. Gewiss wäre meine Fraktion in so manchem Punkt gerne weitergegangen, doch die allseitigen Bemühungen der demokratischen Fraktionen um gute Kompromisse waren für uns eigentlich immer greifbar.
Umso mehr enttäuschte uns die Landesregierung, die die Vereinbarungen zum Schienenerhalt und zu einer integrierten regionalisierten und partizipativen Gesundheitsversorgung mitten in den Verhandlungen kurzerhand zur Makulatur erklärte und mit der Teilschließung der Südbahn sowie mit den Abteilungsschließungen im Krankenhaus Wolgast Fakten schuf, die Sinn und Wortlaut unseres Konsenses in wirklich krasser Weise widersprechen. Da hat Ihre Glaubwürdigkeit gelitten, liebe Landesregierung und liebe Koalitionsfraktionen.
Wenn ich nun Bilanz ziehe, bedauere ich auch sehr, dass der gesamte Schwerpunkt zur gesellschaftlichen Teilhabe geopfert wurde. Der bloße Verweis auf seine Mitbehandlung in den übrigen Berichten trifft aber bestenfalls auf den Bereich der sozialen Teilhabe zu. Alle unsere Vorschläge zur politischen Teilhabe sowie zur kulturellen Teilhabe kamen nicht einmal zur Sprache. Ein ganzer Themenschwerpunkt fiel somit unter den Tisch. Mit der Teilhabe geizt unsere großartige Koalition, besonders mit der politischen, und mit der kulturellen sowieso. Zur Sicherung von kultureller Bildung, Teilhabe und Daseinsvorsorge hat die demokratische Opposition deshalb ein gemeinsames Sondervotum vorgelegt. Denn uns erscheint die breite Teilhabe an einer vielseitigen Kunst und Kultur die beste Investition in die Zukunft. Was wir dort einsetzen, spart langfristig Mittel zur Wirtschaftsförderung sowie Sozialkosten. Zugleich ist damit eine solidarische und demokratische Rendite zu erwarten.
So könnten etwa auch Artists-in-Residence-Programme verbunden mit einem Leerstandsmanagement für kulturelle Zwischennutzung von kommunalen Immobilien städtische Quartiere und ländliche Räume beleben, aufwerten und die kulturelle Teilhabe auch der älteren Bevölkerung deutlich erhöhen. Ähnliches gilt für die politische Teilhabe der Jüngeren mit Effekten für die Älteren. Da die nachfolgenden Generationen von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung häufig am stärksten betroffen sind und im demografischen Wandel bereits hohe Verantwortung für ihre jeweiligen Eltern- und Großelterngenerationen tragen, ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an Entscheidungen, die sie betreffen, teilhaben zu lassen. Deshalb wollten wir ja die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf das vollendete 16. Lebensjahr herabsetzen.
Auch über die verschiedenen Formen der Zivilcourage sowie den gesetzlichen Rahmen zu ihrem rechtlichen Schutz, vom engagierten Eintreten für die verfassungsmäßigen Rechte jedes Mitmenschen bis hin zum zivilen Ungehorsam gegenüber dem Missbrauch von politischer oder wirtschaftlicher Macht, muss bereits in den allgemeinbildenden Schulen, aber auch in der Öffentlichkeit wirksam aufgeklärt werden. Auch das bürgerschaftliche Engagement von sogenannten Whistleblowern braucht eine breite gesellschaftliche Debatte und Aufklärung darüber, wie sich Informanten, die illegale und unrechtmäßige Zustände oder Vorgänge in Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft öffentlich machen, rechtlich strafbar machen beziehungsweise ob sie vor Strafverfolgung zu schützen sind und Asylrecht genießen.
Vor allem aber protestieren wir gegen die mehrheitliche Aufnahme einer strittigen Handlungsempfehlung ins Hauptvotum gegen unser ausdrückliches Votum. In den bisher konsensorientierten Verhandlungen der Enquetekommission bildet das eine traurige Ausnahme, zumal es sich dabei um eine entscheidende Weichenstellung für das Land handelt. Wenn gefordert wird, ich zitiere: „Dort wo kein seniorengerechtes Wohnumfeld mehr aufrechtzuerhalten ist, müssen Ältere, die einen Wohnortwechsel wünschen, bei einem Umzug unterstützt werden“, nachzulesen auf Seite 141, dann wird damit erklärt, dass Lebenssituationen, also Orte beziehungsweise Räume, möglich werden, in denen kein seniorengerechtes Wohnumfeld mehr aufrechtzuerhalten ist.
Mit dem Angebot einer Umzugsunterstützung für solche Fälle würde der Staat folglich unter bestimmten Umständen seine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge im Rahmen des Sozialstaatsprinzips veräußern. Dies ist laut Bundesverfassungsgericht jedoch eine Leistung, ich zitiere, „derer der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf“, und bleibt daher aus unserer Sicht verfassungsrechtlich unveräußerlich. Mit der Orientierung an immerhin veränderlichen Orten oder Räumen statt an den tatsächlichen Bedürftigen verfehlt die zugesagte Unterstützung außerdem möglicherweise ihr Ziel. Überdies erscheint die rechtssichere Definition solch eines Anspruchs wie seine geregelte Administration in der Praxis undurchführbar. Im Grundsatz werden damit aber Räume definierbar, aus denen sich die staatliche Verantwortung selbst für die bloße Daseinsvorsorge und Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen nach und nach zurückziehen kann.
Es ist für uns inakzeptabel, dass, ich zitiere, „hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren, die in einen zentralen Ort umziehen möchten, in dem bessere Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben gegeben sind, organisatorisch und finanziell dabei unterstützt werden (müssen)“, wie bereits im Kommissionsbericht zum Themenfeld „Mobilität im Alter“ konsentiert – das ist damals auf der Seite 48 gewesen –, und steht dem eben nicht entgegen. Diese Forderung geht weiter als jene, die nun im Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ verabschiedet wurde, indem sie sich am Bedarf, und darum geht es, am Bedarf der Betroffenen orientiert. Sie ist verwaltungsrechtlich im Rahmen der Sozialgesetzgebung operabel und kommt dabei der staatlichen Verpflichtung zur Daseinsvorsorge nach. Hierfür haben wir uns leider vergeblich ausgesprochen.
Wir werden weniger, älter und bunter, sagen die Experten. Bereits zur Einsetzung dieser Enquetekommission
hat meine Fraktion den Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen der SPD und CDU gestellt, den demografischen Wandel in unserem Land generationsübergreifend zu behandeln, schließlich werden wir alle älter, jedenfalls in der Perspektive der Enquetekommission bis 2030 und im Rahmen der damals schon vorliegenden Bevölkerungsprognosen bis 2060 allemal. Da mussten und konnten wir dieses in jedem Themenfeld erneut unter Beweis stellen:
So sind von den Maßnahmen für einen barrierereduzierten Wohnungsbau und -umbau auch jüngere Mieter und Besitzer betroffen.
So müssen Mobilitätslösungen auch für jüngere Menschen ohne Zugang zum Pkw gefunden werden.
So können wir nicht einfach Geburtenstationen sowie kinder- und jugendmedizinische Abteilungen durch Geriatrien ersetzen.
So hängt die Arbeitsfähigkeit im Alter ganz entscheidend vom Ausbildungsgang und der Berufslaufbahn in jungen Jahren ab.
So gilt Vergleichbares für eine früh ausgebildete Engagementbereitschaft.
So ist es um die Teilhabe Jugendlicher im Land noch schlechter bestellt als um die der Alten.
So gilt die Daseinsvorsorgepflicht des Staates eben für alle Generationen.
Für all das braucht es Nachwuchs und qualifizierte Berufstätige, die die älter werdende Gesellschaft dann versorgen und die notwendigen Renten- und Versicherungsbeiträge erwirtschaften. Außerdem wird der Wandel, vor dem wir stehen, ohne den Gesellschaftsvertrag für ein Miteinander der verschiedenen Altersgruppen nicht zu bewältigen sein. Nur wenn alle Generationen berücksichtigt sind, angesprochen werden und beteiligt sind, können wir Generationengerechtigkeit überhaupt verwirklichen.
Wir haben vorgeschlagen, dies, wie in Enquetekommissionen durchaus üblich, in Arbeitsgruppen und unter stärkerer Einbindung der Sachverständigen zu leisten. Doch dafür fehlte der Koalition das Vertrauen. Indem wir nun unsere Themenfelder der Reihe nach abarbeiteten, geriet die Enquetekommission unter erheblichen Zeitdruck, wie sich das am Rhythmus der Themendichte der Kommissionsberichte ablesen lässt. Der erste Zwischenbericht erschien mit nur einem Themenfeld im Frühjahr 2014, zwei Jahre nach der Einsetzung. Der zweite Zwischenbericht im Herbst 2015 behandelte ein knappes Jahr vor Legislaturende bereits zwei Themenfelder und im Abschlussbericht, der Ihnen nun zur letzten Landtagssitzung vorliegt, drängen sich drei eilig abgehandelte Themenfelder.
Das Nachsehen bei dem steigenden Pensum hatten besonders die kleinen demokratischen Fraktionen. Unter einer Großen Koalition ist das die gesamte demokratische Opposition. Die NPD kann hier getrost ausgenommen werden, da sie außer höchst dürftigen Sondervoten nicht einen einzigen konstruktiven Beitrag zur Arbeit der Enquetekommission geleistet hat.
Es liegt ja auch gar nicht in ihrem Interesse, denn der Rückzug öffentlicher Versorgungsstrukturen aus schrumpfenden Regionen bietet gerade Standortvorteile für rechtsextreme und rechtspopulistische Geschäftsmodelle. Unser ganzes Engagement in der Enquetekommission und für die ländlichen Räume gilt deshalb zugleich der Aufgabe, Ihnen und Ihresgleichen diesen Nährboden zu entziehen.
Umso wichtiger ist es besonders für die strukturschwachen ländlichen Räume, hier weiterzuarbeiten und dabei endlich auch die anderen Generationen in den Blick zu nehmen und aktiv einzubeziehen. Insofern begrüßen wir, dass die Initiative von „Jugend im Landtag“ aus dem vergangenen Jahr, nämlich eine Enquetekommission „Jung sein in M-V“ einzurichten, nun ernsthaft diskutiert wird. Hier muss es darum gehen, auch Jugendlichen eine frühere und größere politische Teilhabe einzuräumen, das zivile Engagement junger Menschen wirksam zu fördern, den Familienhintergrund von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken, ihre Bildungschancen und ihre Gesundheitsversorgung deutlich zu verbessern, ihre konkrete, ebenso wie ihre digitale Mobilität entschieden zu erhöhen und nicht zuletzt die Zuwanderung und Rückwanderung junger Familien sowie ihre Integration klar zu priorisieren. Eine solche Enquetekommission hat unsere volle Unterstützung.
Ich blicke jetzt noch einmal in die nächste Legislaturperiode und hoffe, dass wir die Handlungsempfehlungen, die wir auf den Weg gebracht haben,
dann ernsthaft umsetzen.
Mutig! Ich hoffe, die Landesregierung hat dann den Mut, das anzupacken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Schubert, das war jetzt eben eine etwas dünne Argumentation. Es hat niemand gesagt, dass das im Schloss stattfindet.
Wenn ich es richtig verstanden habe,
geht es ja darum, in jeder Legislatur so einen Tag durchzuführen, so habe ich zumindest den Antrag gelesen, und der war relativ eindeutig.
Wir waren in der 5. Legislaturperiode nicht dabei. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war gerade der Abgeordnete Herr Grabow dort jemand, der sich sehr dafür eingesetzt hat.
Und wer die Szene kennt, der weiß, dass es da sehr unterschiedliche Ansätze gibt und dass es Vereine und Träger gibt, wo es sehr viele Funktionäre gibt, die auch manchmal ein bisschen lauter sind
und die man vielleicht etwas mehr hört, oder ebenso Bereiche, die ein bisschen leiser sind. Die Frage ist doch: Wie definieren wir Behinderung? Sind es denn nur die sichtbaren Behinderungen, mit denen wir ein bisschen empathisch umgehen, oder sind es nicht ganz andere Behinderungen, die hier zurzeit oder draußen im Alltag häufig hinten runterfallen? Das verstehe ich unter so einem Tag für Menschen mit Behinderungen und Handicaps, dass die dort zu Wort kommen, und es ist für viele schwer, sich hier zu artikulieren.
Ich denke schon, dass man auch über ein Format diskutieren muss. Da gebe ich Ihnen recht. Ich weiß nicht, ob so ein Format wie ein Altenparlament, wohin häufig Delegierte kommen, die man schon aus anderen Kontexten kennt, das richtige Format ist.
Ich erinnere an das Schlossgespräch vom Landesfrauenrat, wo man hier versucht hat, in die Ausschüsse zu gehen,
in den Bildungs- und in den Sozialausschuss, und einen Markt in der Lobby gemacht hat, wo die Vereine – dort sind es die Mitgliedsvereine – sich haben darstellen können.
Ich stelle mir vor – in dieser Legislaturperiode passiert da ja nicht mehr viel –, dass wir uns, das wäre etwas Konstruktives, am Anfang der nächsten Legislaturperiode im Sozialausschuss da ransetzen und einen sogenannten Plan machen. Dann können wir hier über bestimmte Punkte reden. Ich denke, es gibt viele Punkte, über die wir reden sollten. Herr Koplin hat einige gebracht. Aber ich denke – aus Erfahrung und aus vielen Gesprächen, die ich führe, gerade mit jungen Leuten –, es gibt eine ganz andere Darstellung vom Leben mit Behinderung. Beispielsweise gibt es das Problem, dass ein Behinderungsgrad gar nicht angerechnet wird. Das heißt: Wo sind meine Rechte als Mensch mit Handicap? Wie werden beispielsweise Behinderungen eingestuft, wenn es vielleicht eine psychische Erkrankung ist? Wir haben zwar gestern das PsychKG verabschiedet, aber die Frage ist ja immer auch: Wie haben diese Menschen eine Lobby? Ich denke, dass hier noch mehr getan werden muss.
Wenn ich hier vorne schon stehe, kann ich noch mal einen Wunsch äußern.
Wir haben den Livestream und ich habe mir gestern noch mal einen Mitschnitt aus dem Bundestag angeguckt. Da läuft immer unten drunter so eine Art Untertitel.
Das wäre vielleicht etwas, was wir perspektivisch in Angriff nehmen könnten. Das ist auch schon diskutiert worden. Das sollten wir aus diesem Antrag heute mitnehmen, uns hierüber noch mal Gedanken machen, zumindest diese Zugänge zu erleichtern. Ich glaube, das ist sehr einfach.
Wir werden als Bündnisgrüne diesem Antrag zustimmen. Er ist letztendlich relativ unschädlich und …
Wie?
Na ja, Herr Schulte, wir haben auch andere Anträge schon gehabt.
Darüber lässt sich immer streiten.
Aber ich denke, gerade das Bundesteilhabepaket, was zurzeit diskutiert wird, was gerade für das Land oder für die Menschen neue Möglichkeiten bietet, ist ein guter Ansatzpunkt.
Den Maßnahmenplan, Frau Hesse, haben Sie ja erwähnt. Den hatte ich auch hier bei mir auf dem Zettel stehen. Es ist natürlich so, dass darin sehr vieles unkon- kret ist. Da kann man diskutieren, wie sehen die Menschen, die es betrifft, diesen Maßnahmenplan.
Und wir haben auch Hausaufgaben aus der Enquetekommission. Da gibt es für die bestimmten Bereiche ganz viel Handlungsbedarf. Die Frage ist gerade bei Behinderungen, welche Behinderung ich denn meine. Wir haben eine Generation, die perspektivisch mehr mit dem Rollator durch das Land zieht,
und ich weiß nicht, wie das aussieht in diesem Schloss, wenn mehr Menschen nicht nur mit dem Rollstuhl reinkommen oder hier Besucher sind, sondern letztendlich auch mit Gehhilfen. Von daher denke ich, wir sollten diesen Bereich intensiver betrachten und so einen Tag nutzen, um mit den Verbänden ins Gespräch zu kommen.
Ich glaube, ein Punkt ist noch mal sehr wichtig, das ist perspektivisch die Beratungslandschaft. Das ist ein heißes Eisen. Aber das könnten wir zum Beispiel in so einem Kontext sehr gut diskutieren und dort einen Tagesordnungspunkt auf die Agenda setzen. Ich denke, Herr Heydorn, da ist viel zu tun. Lassen Sie uns das doch offensiv angehen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, uns allen ist bei der Anhörung zum Krebsregistergesetz klar geworden, wie vielfältig Krebs ist. Die Anzuhörende von der Frauenselbsthilfe nach Krebs hat noch mal sehr deutlich gemacht, wie wichtig dieses Gesetz ist.
Und, Frau Stramm, die große Kritik – bestimmt in anderen Bereichen – habe ich dort für dieses Gesetz so nicht gehört, sondern gerade die Sprecherin der Selbsthilfe hat gesagt, dass es gut ist, hier voranzugehen. Das, denke ich, was die Aufgabe sein wird, das kann nicht in so ein Gesetz reingepackt werden …
Wie bitte?
Na, manchmal ist es ja auch nicht schlecht, ne?
Aber ich denke, das, was wichtig ist, ist letztendlich die Prävention. Eins der nationalen Präventionsziele ist zwar jetzt drin, das Mammakarzinom, wo ich denke, es geht eben nicht nur darum, sondern es geht letztendlich darum, noch mal aufzuklären, wie erfolgt Vorsorge, wie sind die Zugänge zur Selbsthilfe. Ich glaube, das ist uns allen in der Anhörung deutlich geworden. Von daher nehme ich natürlich wohlwollend zur Kenntnis, dass die Patientenvertretung reingenommen wurde, und auch andere Punkte sind im Nachgang noch eingesetzt worden. Und ich glaube, es gibt da einen Unterschied. Wenn ich mich erinnere, wurde ja gesagt – ich glaube, im Wirtschaftsbereich war das so –, dass ein Gesetz so, wie es reinkommt, dann auch wieder rauskommt. Wir werden ja hier gleich noch drei Gesetze diskutieren. Ich glaube, für alle Gesetze gilt, auch wenn wir nicht mit allem einverstanden sind, dass es dort Nachjustierungen gab.
Ich möchte jetzt schon sagen, dass die Anhörung und auch die Diskussionen dazu sehr sachorientiert waren und dass, auch wenn man unterschiedliche Ansätze hat, doch hier vom Ministerium in Teilen nachgebessert wurde. Wie gesagt, mit allem sind wir nicht einverstanden, aber für diesen Bereich werden wir die Zustimmung geben.
Es gab ja von den LINKEN im Sozialausschuss den Antrag, die Rechtsverordnung sehr detailliert aufzuführen. Ich denke, dafür ist der Beirat da, der wird das dann begleiten. Und ich denke, wir werden auch im Sozialausschuss der nächsten Legislaturperiode Berichte dazu hören, wo möglicherweise nachjustiert wird. Von daher sehe ich das in dem Bereich relativ entspannt. Wir werden zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, so ist das.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Schubert, das hat gar keiner bestritten, dass das Gesetz mit den Änderungsvorschlägen besser geworden ist, dennoch ist es nicht gut.
Wir haben gesagt, wir stimmen dem zu, aber wir haben Kritikpunkte. Deshalb haben wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch unseren Änderungsantrag aufrechterhalten und haben ihn noch mal ergänzt. Dazu würde ich gerne ein paar Ausführungen machen.
Und zwar, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Privatisierung des Maßregelvollzuges und zur ärztlichen Zwangsbehandlung macht in der Tat eine Neufassung unseres Psychischkrankengesetzes erforderlich, das steht außer Frage. Problematisch ist nur, wie diese Neufassung nun erfolgt.
Die Landesregierung hat im Februar dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten in den Landtag eingebracht, in dem zugleich auch der Maßregelvollzug geregelt wird. Dadurch soll, so die Landesregierung, eine möglichst weitgehende Einheitlichkeit der beiden Rechtsbereiche hergestellt werden. Genau das war unsere Kritik.
Und, Herr Schubert und auch Herr Barlen und Frau Stramm, Sie erinnern sich sicher an die Ausführungen des Landesverbandes der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker, der genau diesen Punkt angesprochen hat, nämlich die Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen, die damit möglicherweise verstärkt wird, aber dem nicht entgegenwirkt.
Und Gleiches – oder Ähnliches, aber mit der Intention gleich – sagte Herr Speck vom Landesverband Sozialpsychiatrie.
Ich verstehe das PsychKG so, dass es letztendlich auch darum geht, dass nicht jeder psychisch Kranke in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden wird. Von daher hat der Sozialpsychiatrische Dienst eine herausragende Rolle und so sind eben auch unsere Anträge zu verstehen. Wir setzen uns dafür ein, dass es einen Krisendienst gibt, der insbesondere für die ländlichen Räume perspektivisch wichtig ist, sodass sich dort Menschen mit psychischen Erkrankungen hinwenden können. Wir wissen alle, wenn der Sozialpsychiatrische Dienst möglicherweise nur pflichtbesetzt ist, dass es dann gerade in den ländlichen Räumen mit den großen Entfernungen Schwierigkeiten gibt. Und die Inaugenscheinnahme durch den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder den Landrat erfolgt ja immer auch stellverstretend. Ich denke, dass es dort noch Verbesserungsbedarf gibt. Zugleich ist der Sozialpsychiatrische Dienst eben nicht geregelt. Der muss dann wie arbeiten, wie müssen die Öffnungszeiten sein? Da sind sehr viele offene Fragen.
Neu in unserem Änderungsantrag, und das werden Sie sicher festgestellt haben, ist die Beratungs- und Beschwerdestelle, die wir in Paragraf 6 vorschlagen. Das ist auch der Punkt, den der Sachverständige von dem Landesverband der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker vorgestellt hat. Wir haben das als sehr wichtig angesehen, dieses perspektivisch umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass unser Änderungsantrag nicht die Zustimmung der CDU und SPD finden wird. Nichtsdestotrotz, denke ich, ist es etwas, was diskutiert werden muss.
Von daher halten wir unseren Änderungsantrag eben für sehr, sehr wichtig.
Vielleicht, Herr Renz, ist es gut, mal erst die Sachen zu lesen und sich dann zu äußern.
Ach so, ich habe recht?!
Oh, das höre ich nicht so oft von Ihnen.
Also, die beiden Entschließungen, die drin sind, drehen sich im Grunde genommen darum, dass – und das ist auch die Ambivalenz, die wir als Sachpolitiker dort haben – die Sachverständigen gesagt haben, das ist besser als das alte, aber es ist nicht gut. Von daher ist es eine Schwierigkeit, wie man sich positioniert. Wir haben das abgewogen in der Fraktion. Auch wenn die Landesregierung hier nachjustiert hat, geht uns das nicht weit genug. Von daher haben wir unsere Änderungsanträge mit den beiden Entschließungen. Ich kann nur noch mal um Ihre Zustimmung werben, weil ich denke, das ist unheimlich wichtig, um gerade der Stigmatisierung entgegenzuwirken.
Wir hatten letzte Woche ein Gespräch bei der Krankenhausgesellschaft, wo es insbesondere darum ging, perspektivisch Fallpauschalen bei psychisch Kranken einzusetzen. Das war ein Punkt, der gar nicht bei der Sachverständigenanhörung diskutiert wurde, wo es noch mal eine ganz, ganz andere Perspektive gibt. Es gibt auch die Aufgaben, beispielsweise das Übergangsmanagement von der stationären Unterbringung in die ambulante oder in die Selbsthilfe noch mal zu regeln.
Ich denke, da sind viele Leerstellen im Gesetz, da kann man nachjustieren. Ich hoffe, dass die neue …,
der neue Landtag in der nächsten Legislaturperiode dieses Gesetz noch mal anfasst und wir daraus dann zwei gute Gesetze machen, sodass wir nicht weiter stigmatisieren und es da zu Verwirrungen der einzelnen Ebenen kommt, denn ich denke, gerade in den ländlichen Räumen ist es unheimlich kompliziert, hier klare Strukturen herzustellen und insbesondere psychisch Kranken zu helfen, wenn sie die Hilfe benötigen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, gerade bei dem Gesetz ist deutlich geworden, wie wichtig es doch ist, laut zu werden,
sodass die Sache der Eigenanteile dann noch mal abgewogen werden konnte
und es statt der 80 Prozent eben 90 Prozent sind.
Das, was bei der Anhörung deutlich wurde, ist, dass es mitnichten immer nur um Schwangerschaftskonflikte geht, sondern in der heutigen Zeit der Selbstoptimierung natürlich noch ganz andere Fragen auf der Agenda stehen. Auf meine Frage, ob möglicherweise durch fehlende Hebammen vielleicht in der Vorsorge oder Nachsorge in den ländlichen Räumen perspektivisch mehr Handlungsbedarf und Beratungsbedarf gesehen werden, wurde das durchaus bejaht. Also von daher
denke ich, dass es ganz wichtig ist, dass die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung hier auf feste Beine gestellt wird.
Wir hatten als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ja auch einen Änderungsantrag gestellt, damals noch von 80 auf 95 Prozent, und haben jetzt darauf verzichtet. Das möchte ich auch begründen, denn ich weiß, wie die Diskussion hier geführt worden wäre: Es wäre abgelehnt worden. Ich kann nach wie vor nur sagen, ich glaube, dass wir perspektivisch ein Beratungsstellengesetz brauchen, wo sämtliche Beratungsstellen dann auch gut mit Personal ausgestattet werden, und dass es nicht nur für einzelne diese Fünfprozentregelung gibt, wie zurzeit bei der Schuldnerberatung, sondern eben auch für die anderen Beratungsdienste.
Ich denke, das, was wir alle brauchen, ist, und so sollten Beratungsstellen immer ausgestattet sein, dass ausreichend Fachpersonal vorhanden ist. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, ne, Frau Hesse? Aber eine Beratung wird eben nicht nur mit den Fachberater/-innen gemacht, sondern es braucht auch immer Zeit, Koordinationsaufgaben zu erledigen, gerade in Netzwerken zu agieren und auch die allgemeine Büroarbeit zu machen. Die wird in diesem Kontext häufig und gerne vergessen. Ich hoffe, dass dann bei den Verhandlungen auch diese Punkte benannt werden.
DIE LINKE hat verschiedene Änderungsanträge gemacht und ich würde gerne noch mal auf einzelne eingehen.
Also bei dem ersten mit den sechs Stunden, dafür habe ich meine Sympathien und würde das auch unterstützen, weil ich denke, das ist diskutiert worden. Ich bin aber auch immer so mit Gesetzen: Das kann manchmal ein Korsett werden, womit man sich dann selbst im Wege steht. Aber ich halte das für die Aufrechterhaltung der Strukturen in den ländlichen Räumen für unheimlich wichtig und denke, die Entfernung ist dabei gerade für Frauen, die schon Kinder haben oder vielleicht einen zu pflegenden Angehörigen zu Hause, natürlich auch zu berücksichtigen.
Im zweiten Antrag geht es um die Beratungsfachkraft und den Schlüssel. Wir selber hatten auch den Antrag gestellt mit den 30.000 Einwohnern, wussten aber, dass das letztendlich ein Kompromissvorschlag ist, um diese Diskussion noch mal voranzubringen, wie können wir die Strukturen in den ländlichen Räumen erhalten, weil ich glaube, ich muss es in Städten anders definieren. Wenn ich aber eine Stadt nehme – ich weiß gar nicht, wie viele mit 80.000 Einwohnern es jetzt in Mecklenburg-Vorpom- mern gibt –,
da muss ich natürlich noch den Speckgürtel mit berücksichtigen. Das sind ja auch Ergebnisse aus der Enquetekommission, woher wir wissen, dass die Wege zur Arbeit oder nach Hause eben doch andere sind als die, die manchmal mit der Schablone gemacht werden. Von daher würde ich mich, so, wie der Antrag gestellt ist, enthalten, weil ich glaube, die Pauschalität, wie sie hier drinsteht, ist für mich im Gesetz so nicht haltbar, es ist aber ein Punkt, den wir weiterhin im Auge behalten müssen.
Jetzt komme ich noch mal auf die Personal- und Sachkosten zu sprechen. Dem würden wir zustimmen, aber immer mit dem Wissen, dass das, glaube ich, ein harter Kampf war, den Ansatz hier von 80 auf 90 Prozent zu erhöhen. Und von daher: Klar wollen wir mehr, so wie die CDU und DIE LINKE, vielleicht möchte es die SPD auch, aber es gibt halt unterschiedliche Fachressorts und da ist noch viel zu tun.
Der Paragraf 8, das ist der mit den Trägern und den drei Jahren. Frau Bernhardt, Sie sind ja darauf eingegangen, auf die Überprüfung. Ich denke, es ist erst mal wichtig, dass wir einen klar definierten Raum haben, und es muss auch gerade für kleine Träger die Möglichkeit geben, hier die Angebote vorzuhalten. Ich halte zum jetzigen Zeitpunkt den Paragrafen für nicht so strittig und deshalb würde ich mich auch, oder unsere Fraktion, bei dem Punkt enthalten, weil ich denke, das muss dann möglicherweise noch mal evaluiert werden. Gibt es überhaupt neue Träger, die da reinkommen wollen? Das wissen wir nicht und ich denke, das sollten wir abwarten, gerade für die ländlichen Räume.
Und dann noch mal zu dem Paragrafen mit dem gesonderten Fördermittelbescheid: Das erschließt sich mir nicht so ganz, wie das im Gesetz und dann in der Ausführung geregelt werden soll. Da habe ich einfach Schiss, dass dort noch mehr Bürokratie entsteht. Also da würde ich mich enthalten.
Dann gibt es ja noch die Frage der mobilen Beratung. Da bin ich – das hatten wir auch in der Anhörung – zwiegespalten, weil ich glaube, das, was wir brauchen, ist ein anderer Umgang mit Schwangerschaft, dass Frauen und Familien eben Zugänge bekommen. Da ist die Frage, wie definiere ich mobile Beratung. Ist das jetzt so ein Auto? Ist es eine Onlineberatung? Wie kann das aussehen? Das ist ein Prüfauftrag, ich denke, der ist letztendlich vielleicht nicht ganz unschädlich, um zu gucken, wie kann ich das in den ländlichen Regionen bewerkstelligen. Aber ich denke, dass gerade die Zugänge für junge Frauen vielleicht auch noch mal andere Beratungsansätze brauchen als die, die wir heute denken.
Von daher hoffe ich, dass wir nach drei Jahren die Auswertung haben und gucken, inwiefern wir noch novellieren. Wir werden dem Gesetz zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ja, Frau Friemann-Jennert, wir haben das auch begründet, warum wir das Gesetz ablehnen, weil nicht immer das, was draufsteht, das ist, was dann auch drin ist.
Ich möchte auf einzelne Punkte eingehen – wo ist Herr Ritter? –, weil Herr Ritter ja das Gesetz der Fraktion
DIE LINKE beim letzten Mal noch mal in der Zweiten Lesung hatte und wir da diskutiert haben, wie weit geht Gleichberechtigung, Gleichstellungspolitik gerade im öffentlichen Raum.
Da ist er ja.
Wir haben da einen Disput, weil er sagt, Gleichstellung muss eben auch für die Männer gelten. Klar, da sind wir uns, glaube ich, auch einig,
und das ist eben in der Anhörung klar geworden. Vielleicht wäre es für einige Männer gut gewesen, dieser Anhörung mal beizuwohnen, weil da die große Bandbreite gerade der Frauendiskriminierung noch mal dargestellt wurde, und die Frage ist, was will ich mit diesem Gesetz erreichen.
Natürlich sind wir uns alle einig, dass ein Gesetz von 1994 nach 22 Jahren nun endlich überarbeitet werden muss und eben auch die formale Stellung der Gleichberechtigung gestärkt werden muss. Aber ist das denn tatsächlich so? Diese Rahmenbedingungen, die jetzt im Gesetz stehen, treffen die eigentlich auf die Lebenswirklichkeit der Frauen zu?
Ich rede jetzt über Frauen und Frauenförderung. Über Männer kannst du gerne hier vorne reden,
aber ich rede jetzt erst mal über Gleichstellung,
so, wie ich sie verstehe. Und ein Moment ist vielleicht, dass Männer auch mal lernen, Frauen aussprechen zu lassen und nicht immer wieder gleich alles zu bewerten.
Ich wusste nicht, dass wir hier eine Eheberatung haben, sondern ich dachte immer, wir reden hier über ein Gleichstellungsgesetz. Aber wenn man keine Ahnung hat, habe ich öfter schon empfohlen, ist es vielleicht auch mal angebracht, den Mund zu halten.
Aber was steht jetzt in dem Gleichstellungsgesetz? Das, was wir als Bündnisgrüne klar definieren, ist – das ist auch das, Frau Friemann-Jennert, warum wir das Gesetz abgelehnt haben, nämlich die Definition –, wir können
doch nicht nur den Blick auf die Gleichstellungsbeauftragten legen, sondern das ist tatsächlich die Gleichstellung im Alltag, nämlich im Arbeitsalltag.
Die Zahlen sind vorhin genannt worden. Es ist nämlich so, dass wir neun Ministerien haben, davon sind drei weiblich besetzt. Wie viele Staatssekretärinnen haben wir? Von neun drei. Also ich habe ein anderes Verständnis von Gleichberechtigung, das heißt für mich paritätische Besetzung.
Und alles andere, was wir bisher nicht haben, ist eine strukturelle Benachteiligung.
Hätten wir jetzt hier mehr Frauen, würde es mehr Beifall geben, und ich denke, daran sollten wir arbeiten. Wir sollten eben nicht nur einen fokussierten Blick auf das richten, was wir jetzt haben,
weil wir dann möglicherweise immer noch nicht das Frauenwahlrecht hätten. Wir müssen nämlich nach wie vor laut sein. Klar haben wir jetzt dieses Gesetz, es musste weiter fortgeschrieben werden,
aber ich denke, viele Punkte der Gleichstellung sind hier nicht angegangen worden.
Und vielleicht, da weiß ich, dass Frau Hesse das oft genug sagt: Ein Gesetz ist ein Korsett für etwas, und wenn wir es nicht lernen, im Alltag gleichberechtigt zu leben, eben Partnerschaft gleichberechtigt zu leben, Pflege beispielsweise gleichberechtigt zu leben, dann fehlt da etwas.
Natürlich ist es heute zeitgemäß, dass Telearbeit endlich in dieses Gesetz einfließt, weil ich denke, Männer und Frauen wollen eben die Kinder oder die Betreuungsarbeit perspektivisch übernehmen. Da hat sich ja zum Glück etwas verändert – Herr Lenz, Sie gucken so skeptisch –,
aber ich glaube, in den Reihen der Gleichstellungspolitik müssen wir noch viel tun.
Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, denn wir halten die Forderung gerade für den Städte- und Gemeindetag, für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten für unheimlich wichtig, und deshalb, Frau Hesse, ist dieser Antrag auch so gemeint. Ich denke, da muss der Druck erhöht werden. Wir können und sollten doch hier unsere Position benennen.
Dann ist noch etwas, und das finde ich sehr verwunderlich, denn wer bei der Anhörung war, weiß, dass die IHK gar nicht da war. Es ist ebenfalls die Frage diskutiert worden: Wie können wir auch in anderen Bereichen die Gleichstellungspolitik umsetzen? Und da, Herr Ritter, denke ich, haben wir Frauen eben noch – ich mag dieses Wort nicht – Nachholbedarf. Aber die Frage ist nach wie vor: Wie werden Zielvereinbarungen umgesetzt und wie verbindlich sind sie? Da sind viele Punkte in der Anhörung genannt worden, die offen sind, die Sie auch aufgeführt haben.
Von daher ist es für uns so, dass ich denke, die Intention ist eine gute, sie reicht nur nicht, und obwohl wir das von der LINKEN beim letzten Mal ja abgelehnt haben, sind wir keine Gegner/-innen der Gleichstellungspolitik, absolut nicht,
aber wir haben gerade die Diskussion mit unseren jungen Mitgliedern geführt, die sagen, was wollt ihr, ich sage jetzt mal, Älteren, ihr habt doch so für Gleichstellung gekämpft, wir sind doch gleichgestellt. Und dann sagen wir immer, na das funktioniert doch nicht,
guckt mal bei euch auf die Führungsebene, guckt bei euch in die Karriere: Wo sitzen Frauen und wo sitzen Männer?
Dazu gehört natürlich auch die politische Arbeit. Für ein Parité-Gesetz würden wir uns natürlich einsetzen. Ich denke, alleine die Diskussion hier im Landtag zeigt ja, dass es wichtig ist. Ich würde mir natürlich wünschen, dass der Raum dann voll ist und dass wir, wie gesagt, in der nächsten Legislaturperiode hier mehr Frauen haben, um diesen Bereich der Gleichstellung tatsächlich vorwärtszubringen.
Nee.
Aber jetzt komme ich noch mal zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Das ist natürlich so, Sie haben die Passage
„Privat- und Erwerbsleben“ drin, das teilen wir, weil Sie aber „der Gleichstellungsbeauftragte“ sagen,
würden wir dagegen stimmen, das ist für uns nicht zeitgemäß. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich gedacht, das ist das, was hier alle mittragen.
Und, Jacqueline, du weißt ja, dass ich das unheimlich bedauere, dass du dabei nicht auf uns zugekommen bist, weil so sieht es aus, ihr seid jetzt die Kämpfer für die Jugend,
und ich denke, das ist unser aller Anliegen.
Nein, Frau Schwenke!
Frau Schwenke, ich möchte jetzt einiges dazu sagen, warum das so ist. Und es ist ein bisschen fadenscheinig, wenn wir uns am 22. nachmittags treffen. Aber lassen Sie mich in Ruhe meinen Beitrag von mir geben und dann werden Sie das vielleicht auch verstehen.
Am Mittwoch früh war ich beim Workshop zur Mobilität. Dazu hat man mich eingeladen, weil ich Mitglied in der Enquetekommission bin, und wir haben beispielsweise darüber diskutiert, eine frühere Mobilität zu ermöglichen. Da wird sich jetzt die CDU freuen, denn es gab eine Diskussion zur Altersbegrenzung des begleitenden Fahrens auf 16 Jahre. Und es gab auch die Diskussion dazu, mit 16 Jahren wählen zu dürfen. Also das war schon eine sehr aktive Diskussion.
Wir haben dann zusammen dieses Regierungspapier ein Stück weit entwickelt, also mit dem, was wir in unserer
Enquetekommission als Punkte hatten, zum Beispiel die Radwege, wir hatten das Taktsystem dabei, das Verbundsystem.
Herr Ritter, das ist nicht zum Lachen, wir haben da ernsthaft eine Stunde gearbeitet. Dann war Herr Dahlemann nachher da …
Na, dann ist es gut, es sah eben so aus.
Dann entschuldige ich mich. Nee, dann ist es gut, es sah eben so aus.
Nein, aber Sie haben manchmal so eine Art,
und da dachte ich eben...
Danke.
Also in diesem Workshop ist diskutiert worden. Es wurden drei Forderungen vorgeschlagen, wir haben sie dann noch mal ergänzt, diesen Punkt mit dem begleitenden Fahren ein Stück weit abgeändert und die Frage der Mobilität in der Ausbildung mit reingebracht.
Wie gesagt, Herr Dahlemann, es erfolgten die Diskussionen und nachmittags wurden die Ergebnisse vorgestellt. Jetzt stelle ich mir vor, wenn ich den Antrag von Ihnen lese, was wir davon machen. Wir hören ja, wie die einzelnen Fraktionen agieren, das ist nichts Neues, und ich frage mich wie vor einem Jahr schon mal mit dem Vorstoß zum KJFG:
Wird damit nicht mehr Porzellan zerschlagen als das, was da ist? Denn es gibt natürlich gerade der SPD, der LINKEN und uns den...
Also zu dem, dass wir das Wahlalter mit 16 durchsetzen wollen, sitzt der Bremsklotz dort. Kann man nicht eher mit einem interfraktionellen Antrag …
Na, dazu würde ich gern noch mal einen Extraantrag stellen.
Das werden wir jetzt nicht debattieren. Was vernünftig ist, ist offensichtlich immer eine Auslegungssache, aber ich finde, das ist eine ernsthafte Angelegenheit,
gerade das Wahlalter 16, denn auch das war ja im Regierungsprogramm
und hat sich durchgezogen durch die Debatte und durch das Regierungsprogramm. Von daher finde ich das schade.
Beim zweiten Punkt, Frau Bernhardt, haben Sie noch mal gesagt, im Sozialausschuss kann der Landesjugendring zu Gesetzen...
Wir haben sie gesetzt und natürlich müssen wir dann immer wieder fragen, warum ihr nicht etwas zum Schwangerschaftskonfliktgesetz geschrieben habt, warum nicht zum PsychKG.
Das müssen wir noch mal mit der Ministerin absprechen, ob da möglicherweise nicht genug Kapazitäten sind, damit letztendlich für solche Gesetze, die für Kinder und Jugendliche relevant sind,
hier Freiraum ist, dass Sie das auch bearbeiten können. Ich denke, das ist eine Frage, die man außerhalb von „Jugend debattiert“ machen kann.
Jetzt rede ich hier vorn, Herr Renz und Frau Bernhardt. Es wäre schön, wenn Sie mir weiter folgen würden.
Dann würde ich als dritten Punkt noch mal gern die neue Enquete anbringen, diese schwebt ja hier schon durch die Flure. Ich erinnere daran, als die Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ eingesetzt wurde, hatten wir als Bündnisgrüne gesagt, wir müssen schon nach der Generationengerechtigkeit gucken, wir können nicht Themen angehen, die altersunabhängig sind, auch wenn wir alle jeden Tag einen Tag älter werden.
Das ist damals abgelehnt worden.
Aber ich denke, das ist das Interessante, dass die Einsicht jetzt kommt mit der Frage, wie wir die Jugend auf den Weg gebracht kriegen. Ich denke aber, wenn ich die Diskussion – die SPD wird ja noch reden – dazu höre, dass diese Enquetekommission durchaus in der nächsten Legislaturperiode hier sein will, und von daher ist es vielleicht ein bisschen kurz gesprungen. Manchmal braucht es auch ein bisschen Zeit, die Leute mitzunehmen.
Ich erinnere mich auch an Anträge, die ich gern interfraktionell gestellt habe, wo wir mit den anderen ins Gespräch gekommen sind. Ich erinnere an die geflüchteten Frauen, als wir gesagt haben, es gibt ja einen Beschluss des Landesfrauenrates, wo letztendlich dann die CDU mal wieder den Bremsklotz bedient hat.
Ich würde mich natürlich freuen, wenn wir im Sinne der Jugend hier Politik machen, und ich glaube, da haben wir Nachholbedarf.
Ich warte Ihre abschließende Argumentation ab, weil ich nach wie vor dafür offen bin. Das ist so unverfänglich, das hätten wirklich alle mittragen können. Aber ich glaube, Sie hatten dafür keine Ambition,
und das bedauere ich außerordentlich.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Widerlich! – Heinz Müller, SPD:
Sie sollten sich schämen! – Zurufe
von Sylvia Bretschneider, SPD,
und Thomas Krüger, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)
Damit beweisen Sie, dass Sie nicht bereit sind, ehrlich, partnerschaftlich für die deutsche Jugend in MecklenburgVorpommern einzustehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Was Sie hier machen, ist eine PseudoJugendfürsorge-Politik.
Die Realitäten spüren die Familien im Land und das werden sie Ihnen quittieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreiches Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten genügt nicht den Anforderungen, die nach unserer Verfassung und dem Recht der Europäischen Union an die Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat zu richten sind.
Gemäß Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz kann als sicherer Herkunftsstaat ein Staat bestimmt werden, bei dem aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden. Nach Anhang 1 zur EU-Verfahrens- richtlinie gilt ein Staat als sicherer Herkunftsstaat, wenn sich anhand der dortigen Rechtslage, der Anwendung der Rechtsvorschriften in einem demokratischen System und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt,
dass dort generell und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.
Sowohl nach Verfassungs- als auch nach Europarecht sind damit nicht nur die innerstaatlichen Gesetze in den
Blick zu nehmen, sondern insbesondere auch die Anwendung dieser Gesetze in der Praxis vor dem Hintergrund der allgemeinen politischen Situation in dem jeweiligen Staat. Von Bedeutung dabei sind demokratische Strukturen, Mehrparteiensystem, freie Betätigungsmöglichkeit für eine Opposition, Religionsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Unabhängigkeit der Gerichte. Wird in einem Staat regionale Verfolgung ausgeübt, steht dies seiner Einstufung als sicherer Herkunftsstaat zwingend entgegen, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die dort allgemein herrschende Situation entscheidend. Ist eine, wenn auch nur regionale politische Verfolgung feststellbar, so ist nicht gewährleistet, dass in diesem Staat allgemein keine politische Verfolgung stattfindet, worauf Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz abstellt. Sicherheit vor politischer Verfolgung muss daher landesweit bestehen.
Ebenso wenig darf der Gesetzgeber einen Staat, in dem nur Angehörige einer bestimmten Minderheit, nicht hingegen andere, dieser Minderheit nicht angehörende Personen verfolgt oder misshandelt werden, für sicher erklären. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts würde eine derart eingegrenzte Feststellung des Fehlens politischer Verfolgung Inhalt und Funktion der Herkunftsstaatenregelung widersprechen. Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz ist darauf gerichtet, für bestimmte Staaten im Wege einer vorweggenommenen generellen Prüfung durch den Gesetzgeber feststellen zu lassen, dass in ihnen allgemein keine politische Verfolgung stattfindet und deshalb die Vermutung der offensichtlichen Unbegründetheit individueller Asylbegehren aufgestellt werden kann.
„Dieses Konzept gerät … schon“ dann „ins Wanken“, und hier zitiere ich das Bundesverfassungsgericht, „wenn ein Staat bei genereller Betrachtung überhaupt zu politischer Verfolgung greift, sei diese auch (zur Zeit) auf eine oder einige Personen- oder Bevölkerungsgruppen begrenzt. Tut er dies, erscheint auch für die übrige Bevölkerung nicht mehr generell gewährleistet, daß sie nicht auch Opfer asylrechtlich erheblicher Maßnahmen wird.“ Zitatende.
Nach diesen Maßstäben ist Algerien kein sicherer Herkunftsstaat. Oppositionelle Betätigung zieht in Algerien nach Berichten internationaler nicht staatlicher Organisationen Verfolgung nach sich.
Das gilt für Personen, die an Demonstrationen teilnehmen, Menschenrechtsverteidiger, Anwälte, Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen und kritische Journalistinnen und Journalisten. So berichtet Amnesty International unter anderem über das Verfahren gegen das führende Mitglied der algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte, das am 2. Oktober 2015 unter dem Vorwurf festgenommen wurde, eine öffentliche Institution beleidigt und zum gewalttätigen Aufstand angestiftet zu haben. Nichtregierungsorganisationen müssen sich in einem aufwendigen Verfahren beim algerischen Innenministerium registrieren lassen. Die Registrierung wird aber häufig verschleppt und verweigert
und Mitglieder derartiger Organisationen werden anschließend wegen illegaler Aktivitäten festgenommen
und inhaftiert. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist stark eingeschränkt.
Die Beleidung staatlicher Institutionen ist genauso Strafe wert wie die des Propheten. Kritische Journalisten werden auf dieser Grundlage zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter erwachsenen Männern sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Der zivilgesellschaftliche Einsatz für die Rechte der Betroffenen wird unterbunden.
Zwar schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, ich zitiere: „Homosexualität wird für die Behörden dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird“, Zitatende, damit lässt sich die Sicherheit eines Herkunftsstaates jedoch nicht begründen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat längst klargestellt, Zitat: „Bei der Prüfung eines Antrages auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft können die zuständigen Behörden von dem Asylbewerber nicht erwarten, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden.“ Zitatende.
Auch Marokko ist danach kein sicherer Herkunftsstaat. In Marokko kommt es regelmäßig zu unter Folter erzwungenen Aussagen, insbesondere in Verfahren, die die nationale Sicherheit berühren, darunter vor allem Auseinandersetzungen um den Status der Westsahara. Die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft fand bei ihrem Länderbesuch im Jahr 2013, Zitat, „eine Vielzahl glaubwürdiger Berichte über grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung von Gefangenen und Inhaftierten“, Zitatende. Dies gilt vor allem für Personen, die unter dem Anti-Terrorismus-Gesetz festgehalten werden. Die UN-Arbeitsgruppe bestätigte die Aussagen des UNSonderberichterstatters zu Folter, dass in diesen Fällen, Zitat, „ein systematisches Muster von Foltervorfällen und Misshandlungen sicher ist“.
In Marokko ist das wichtigste Beweismittel im Strafprozess das Geständnis, was der Erzwingung von Geständnissen durch Misshandlung oder Folter Vorschub leistet. Homosexualität ist strafbar und wird auch verfolgt. Amnesty International berichtet über eine Vielzahl von Fällen in den Jahren 2013 und 2014, in denen männliche Personen wegen, Zitat, „sexuell abweichenden Verhaltens mit gleichgeschlechtlichen Partnern“, Zitatende, zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt. Aktuell müssen sich fünf Journalisten, die Fortbildungen zum Thema Bürgerjournalismus anboten, vor Gericht verantworten.
Und schließlich kann auch Tunesien nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden. In seinem Bericht aus dem Jahre 2015 stellte der Sonderberichterstatter gegen Folter der Vereinten Nationen fest, dass Folter und Misshandlung in Tunesien weiterhin regelmäßig angewandt werden, insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus und als Mittel zur Geständniserpressung. Nach glaubwürdigen Berichten sind mehr als die Hälfte der Untersuchungshäftlinge von Misshandlungen betroffen, ein Viertel von ihnen wird mit vorgefertigten Aussagen konfrontiert und ein hierauf beruhendes Geständnis unter Folteranwendung durchgesetzt. Journalisten, Blogger und Menschenrechtsverteidiger werden wegen kritischer
Berichte und Äußerungen strafrechtlich verfolgt. Protestierende Unterstützer werden im Rahmen des Gerichtsprozesses, beispielsweise eines Rappers, durch die Polizei misshandelt und auch festgenommen. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Unabhängigkeit der Justiz stellte 2015 in diesem Zusammenhang fest, dass Korruption im tunesischen Justizwesen weit verbreitet ist und die Staatsanwaltschaft sich mit den Interessen der Regierung identifiziert. Das tunesische Strafgesetzbuch bestraft die, Zitat, „freiwillige homosexuelle Betätigung unter Erwachsenen“, Zitatende, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Eine Nichtregierungsorganisation, die die Rechte von Homosexuellen verteidigte, wurde aufgelöst.
Ich denke, das sind genug Gründe, hier die drei Länder nicht als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Ich hoffe, dass unser Ministerpräsident danach handelt. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Mein Gott! – Zurufe von Vincent Kokert, CDU,
Wolf-Dieter Ringguth, CDU,
Barbara Borchardt, DIE LINKE,
und Henning Foerster, DIE LINKE)
Also sollte jemand im Raum sein, der bestreitet, dass die CDU die Kanzlerschaft stellt und dass in dieser Phase der Mindestlohn eingeführt wurde,
sollte der ans Rednerpult gehen und das hier einfach mal erklären.
(allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten
der Fraktionen der SPD und CDU –
Beifall vonseiten der Fraktion der CDU –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Oh, das war eine dolle Debatte und ein doller Debattenbeitrag, Herr Renz.
Ich denke, es geht gerade bei der …
Oh Gott, das Mikro ist an, ne? Hört ihr mich?
Na dann ist es ja gut. Ich dachte, das würde jetzt nicht klappen.
Ich denke, gerade wenn man sich für gute Arbeit im Land Mecklenburg-Vorpommern einsetzt, sollte es nicht nur darum gehen, die Wirtschaft ins Auge zu nehmen.
Einer der größten Arbeitgeber ist beispielsweise der soziale Arbeitsmarkt. Der kommt mir bislang viel zu kurz. Ich meine, hier sind viele Dinge genannt worden. Diese Debatte, du warst jetzt von dann bis dann, dann der Minister, da hat das nicht geklappt
und ich habe das jetzt aber besser gemacht, finde ich einfach ein bisschen so...