Mit anderen Worten: Es gibt nur Gutes von hier vorn zu berichten. Das habe ich in den letzten 18 Minuten getan. Abschließend beantrage ich formell die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, wobei letzterer bitte federführend sein sollte. Vielen Dank.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung der Drucksache 6/3940 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Mitglieder des Hauses. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich schildere dies hier noch einmal so ausführlich, weil ich es sehr begrüßt habe, dass wir über alle Fraktionen und Parteigrenzen hinweg bei diesem Thema, das ich für ein sehr ernstes Thema halte, ganz schnell ein Einverständnis gefunden haben und ein gemeinsames Verfahren verabreden konnten. Ich hoffe, dass wir diesem Thema in diesem Haus auch so gerecht werden können, wenn wir – damit komme ich zu dem dritten Themenkomplex – uns mit der Frage der Friedhofspflicht in der Zukunft auseinander setzen. Wir haben es im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz kurz angesprochen. Diese Frage war noch nicht Gegenstand des Gesetzesentwurfs. Wir waren uns darüber einig, dass dies eine ganz neue Diskussion begründen würde, die wir auch in aller Ausführlichkeit und Ernsthaftigkeit in diesem Haus führen müssten.
Nicht nur nach meiner Auffassung ist ein totgeborenes Kind ein Kind der Liebe. Es ist ein Kind der Liebe, besonders verbunden mit der Mutter. Es empfindet die Liebe der Mutter beispielsweise durch die Ernährung und auch durch die Geborgenheit im Mutterleib. Ein solches Kind der Liebe wird nicht nur von der Mutter, von den Eltern, sondern auch von Gott geliebt. Kommt es zu einer bedauernswerten Totgeburt, möchte jede Mutter und möchten die Eltern gern diese Liebe zu ihrem Kind erhalten wissen. Sie möchten es würdig in Erinnerung behalten dürfen. Das ist unser Anliegen gewesen, das wir auch im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz mit unserer Initiative erreicht haben.
Die Ausführungen von Herrn Matz zur Qualität der Leichenschau klangen mir ein wenig zu dramatisch. Wenn sie wirklich so dramatisch wäre, dass man praktisch die bisherige Leichenschaupraxis ganz in Frage stellen müsste, frage ich die hier von Ihnen zitierten Verantwortlichen aus der Gerichtsmedizin und aus der kassenärztlichen Versorgung, warum sie sich nicht rechtzeitig im Vorfeld gemeldet haben. Wenn Ihre Charakterisierung zutrifft, hätte man in der Tat eine intensivere Debatte über Ihren Vorschlag einer einmaligen intensiven Leichenschau führen können. Aber wir haben keine Veranlassung dazu gesehen. Ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir die jetzige Regelung der Leichenschau befriedigend finden, was nicht heißt, dass es nicht auch da zu Missbrauch und Fehlentwicklungen kommen kann. Diese können Sie aber mit keinem Gesetz der Welt völlig ausschließen. Sollte es aber die Form angenommen haben, die Sie heute hier beschworen haben – und darauf hat Herr Kleineidam hingewiesen –, wird es sicherlich die Gelegenheit geben, im Rahmen einer Rechtsverordnung oder einer weiteren Korrektur – Gesetze sind veränderbar, sie sind von uns gemacht – die Dinge noch einmal zu behandeln. In der Form, wie Sie sie heute präsentiert haben, haben sie auch im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz keine Rolle gespielt. – Ich danke Ihnen!
Wir sollten auch in Berlin die Debatte – das war im Rahmen dieser Gesetzesvorlage nicht möglich – über die Liberalisierung der Bestattungspflicht führen, gerade hinsichtlich der Urnenbestattungen. Andere Länder sind da bereits vorangegangen. Inzwischen gibt es eine Reihe von Artikeln in der Presse, die dafür plädieren, dass man individuellere Lösungen für den Umgang mit dem Sterben, der Trauer und dem Tod finden sollte. Ich finde es gut, dass wir dies in einer ruhigen Atmosphäre und nicht ideologisch belastet im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz diskutieren können und vielleicht auch in gemeinsamen vorherigen Veranstaltungen und Diskussionen tun können. – Vielen Dank!
schuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz ausführlich behandelten Anträge, sondern auch die Diskussionen der letzten Jahre haben zwei Dinge deutlich gemacht:
Geforderte – und mit uns meine ich nicht nur die Koalition – sondern die Betroffenen, zu denen z. B. mein Mann und ich gehören –, verhindern Sie nicht ein integratives Mobilitätskonzept, sondern stimmen Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz mit der Drucksachennummer 15/2782 zu!
Hause werden mitbekommen haben, dass sich die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz in Stockholm über die dortige Gesundheits- und Sozialpolitik informiert haben. Wir konnten viele neue Eindrücke gewinnen. Die Atmosphäre unter den Ausschussmitgliedern war entspannt, ja manchmal harmonisch. Doch nun sind wir wieder in der harten Realität angelangt. Deshalb ist jetzt Schluss mit dem Stockholmer Schmusekurs.
Der Antrag der CDU, Drucksache 15/1239, ist erledigt. Zum dringlichen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der Grünen und der Fraktion der FDP über Zeitgewinnung zur Optimierung des Telebusbetriebs, Drucksache 15/2849, wird Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz beantragt. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist der Antrag überwiesen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7702
Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7150. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/7702, den Gesetzentwurf abzulehnen.
2016 wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweit 154.000 Menschen als subsidiär schutzberechtigt anerkannt. 2017 kamen bis einschließlich September noch einmal 86.000 Menschen hinzu, und weitere werden sicherlich auch bis März noch zu erwarten sein.
Das sich daraus ergebende Nachzugspotenzial kann nicht exakt bestimmt werden, aber doch annäherungshalber. Das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehen von einer Person, also eins zu eins, je Schutzberechtigten im Moment aus.
Die Ausreisepflicht einer Ausländerin oder eines Ausländers wird in einem Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des Aufenthalts- oder des Asylverfahrensgesetzes von den zuständigen Ausländerbehörden oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt. Die Entscheidungen der Behörden können in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geprüft werden. Kommen die Betroffenen ihrer in diesem Verfahren festgestellten Pflicht zum Verlassen des Landes nicht freiwillig nach, sind die Ausländerbehörden gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG verpflichtet, die ausreisepflichtigen Personen auch gegen ihren Willen außer Landes zu bringen.
Eine zweite Sache: Sie sagen, uns lägen nicht die Berichte der Arbeitsgruppen vor, die sich im Justizvollzug mit der Personalsituation beschäftigt haben. Dem muss ich widersprechen. Am 17. März hat uns das Ministerium im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Bericht der Arbeitsgruppen vorgelegt. Insgesamt fünf Arbeitsgruppen – zur Personalgewinnung, zur Organisation, zur Personalstruktur, zur gestuften Sicherheit und zum Thema „Angestellte“ – haben 66 Beschlüsse auf 30 Seiten vorgelegt.
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger hat das Wort, bitte.
Nach Informationen der Fragestellerin (so auch be- reits durch ein Härtefallersuchen dem Thüringer Mi- nisterium für Migration, Justiz und Verbraucher- schutz bekannt) kam es am 11. Juli 2016 zu einem durch die Bewohnerinnen und Bewohner nicht autorisierten Betreten der durch eine serbische RomaFamilie bewohnten Räume in der Gemeinschaftsunterkunft in Weida im Landkreis Greiz durch einen Beschäftigten bzw. den Hausmeister der Einrichtung, während sich nur minderjährige Familienmitglieder in den Räumen aufhielten. Unangekündigt und in Abwesenheit der Eltern begann der Hausmeister damit, Geräte (TV, Antenne) abzubauen.
Gesunde Ernährung in Kindergarten und Schule verbessern – regionale Lebensmittel wertschätzen hier: Nummern 2 bis 7 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/1999 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/3899 dazu: Gesunde Verpflegung für alle Kinder an Thüringer Schulen – regionale und saisonale Produkte bevorzugt verwenden Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/2601 dazu: Gesund, regional, sozial – Verpflegung an Schulen und Kindertagesstätten besser gestalten Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3966
Das Wort hat Herr Abgeordneter Scherer aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anhörung und die vielen Gespräche, die wir als Abgeordnete geführt haben, zeigten sowohl Handlungsmöglichkeiten, aber auch Defizite zur Verbesserung der Schul- und Kita-Verpflegung in Thüringen. Grundsätzlich sehen wir aber die Ergebnisse der Anhörung als Potenziale zur Weiterentwicklung. Besonders die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat bereits in den vergangenen Jahren verschiedene Projekte durchgeführt und die Vernetzungsstelle zur Schulverpflegung ist hier wichtiger Partner. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat schon im Ausschuss angekün
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7823 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Digitalisie rung und Migration und federführend an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Wider spruch. Dann ist es so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 28. Februar 2020 – Unterrichtung des Landtags in EU-An gelegenheiten; hier: Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums – Drucksachen 16/7811, 16/7817
In bestimmten Fällen wird die Härtefallkommission kein Härtefallersuchen an das Innenministerium stellen. Ein solcher Fall kann dann vorliegen, wenn für den Ausländer ein Aufenthaltsverbot besteht, er sich illegal aufhält oder ein gesetzlicher Versagungsgrund bezüglich eines Aufenthaltes besteht. Eine Aufenthaltsgewährung ist ebenfalls in der Regel ausgeschlossen, wenn der Ausländer ausgewiesen wurde oder Gründe vorliegen, die eine Abschiebungsanordnung rechtfertigen, wenn ausschließlich Gründe vorgetragen werden, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu würdigen sind oder Straftaten von erheblichem Gewicht begangen wurden. Hat der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen, hat er auf andere Weise behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert oder hat er die Ausländerbehörden über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände getäuscht, wird die Härtefallkommission ebenfalls regelmäßig kein Ersuchen stellen.
Es wäre diesem Haus wirklich angemessen, unsere Vorschläge nicht auf dem helmerischen Niveau, aber in den Ausschüssen zu diskutieren. Daher gebe ich meine Hoffnung nicht auf, meine Damen und Herren. Ich beantrage nochmals die Überweisung der Gesetzentwürfe an die Ausschüsse für Inneres und Kommunales sowie für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, wobei nach wie vor – ich hatte es bei der ersten Lesung schon angedeutet – der letztere federführend sein sollte. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung von beiden Gesetzentwürfen an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die anderen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer den Gesetzentwurf an diesen Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuschauerinnen am Livestream! Herr Jaschke, hallo! „Die von Thomas de Maizière verkörperte Politik, die sich über Skrupel, die eigenen Gesetze und jede Form menschlichen Anstands hinwegsetze, müsse sofort beendet werden“, zitierte am 29. März die „Berliner Zeitung“ meinen Bundestagskollegen Jan Korte. Jan Korte hatte auf seine Anfrage nach sicheren Gebieten in Afghanistan keine konkrete Antwort der Bundesregierung erhalten. In einem internen Papier des Bundesamts für Migration, aus dem die „Berliner Zeitung“ ebenfalls am 29. März zitiert, wird „das Bild eines zerrütteten, unsicheren Staates gezeichnet [...]. Kriegerische Auseinandersetzungen, Attentate und Bombenanschläge seien nach wie vor an der Tagesordnung. Verfolgung finde sowohl durch staatliche Akteure wie auch nichtstaatliche wie die Taliban, Al-Kaida und den Islamischen Staat statt.“ Dennoch, meine Damen und Herren, hielt die Bundesregierung an ihrer rigorosen Abschiebepolitik, an dem Sammelabschiebeabkommen mit der afghanischen Regierung fest und hatte die Länder aufgefordert – Zitat –
Durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss federführend und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 …