Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einzelplan 01 umfasst den Geschäftsbereich des Landtages. Dazu gehören neben dem Landtag selbst (Kapitel 01 01) das Kapitel 01 02,
Meine Damen und Herren, um es noch einmal klarzumachen: Es ist ein Grundrecht. Dennoch wird
Deswegen möchte ich diese Aktuelle Debatte nutzen, um dies noch einmal in Erinnerung zu rufen; denn
Meine Damen und Herren, wir brauchen endlich eine Bürgerrechtsbewegung für mehr
Die jüngsten Skandale und die Diskussionen in der Öffentlichkeit verändern langsam auch die Stimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern. 83 % glauben, dass es sich bei den Vorgängen nicht um Einzelfälle handelt. 57 % der Menschen sind inzwischen der Auffassung, dass der
Es ist schon frech, Herr Kollege, sich als Retter des Rechtsstaats und der Bürgerrechte aufzuspielen, obwohl man in der Vergangenheit all diejenigen beschimpft hat, die schon bei der CDU/FDP-Novelle des HSOG auf die Probleme beim
Frau Kollegin Faeser, Sie haben von Grundrechten gesprochen. Wir befinden uns bei Art. 1 Abs. 1, und wir haben die schwierige Aufgabe, zu entscheiden, wie das in der Verfassung ursprünglich nicht genannte informationelle Selbstbestimmungsrecht, vulgo
wenn jetzt bei mehr Transparenz über Einkünfte von Politikern auch der
Ich finde es schon außerordentlich interessant, dass ausgerechnet die Grünen, die in Deutschland, sage ich einmal, den
stellt sich schon die Frage, ob mit Papier Terrorismus bekämpft werden kann. Interessant sind auch die Annäherungen der PDS an das Thema "innere Sicherheit". Die PDS spricht sich gegen Maßnahmen, wie weniger
Das führt mich zu der Frage - darüber sollten wir etwas näher nachdenken -: Wer denkt an der Stelle eigentlich an die Daten des Opfers, die durch einen unnötigen Richtervorbehalt durch alle Akten geschleppt werden? Wer denkt eigentlich an
Die beispielhafte Entwicklung gilt natürlich auch für andere Bereiche im Kommunikationssektor. Wir Deutschen haben bekanntlich nach wie vor den Drang, alle Dinge dieser Welt zu reglementieren und auch gesetzlich beschränken zu wollen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass wir damit zurzeit auch an Grenzen stoßen, Herr Knebel: Unsere Vorstellungen von
Diese Freiheiten im World Wide Web sind nicht ohne Gefahren - ich betone das ausdrücklich -, aber sie verändern mit einer ungeheuren Dynamik die Arbeitswelt, die Wirtschaft, den Handel und viele Bereiche der Gesellschaft. Man kann auch nicht leugnen, dass jeder Nutzer im Internet „seinen Abdruck“ hinterlässt und dass gewohnte, zum Teil übersteigerte Ansprüche an
4. Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage von Herrn Dr. Kessel, Landesbeauftragter für
Des Weiteren ist die Verbindung der Tagesordnungspunkte eins und zwei vereinbart worden, hier geht es um die Wahl und Vereidigung eines Mitglieds des Senats, des Tagesordnungspunktes sieben und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit Fischereiwirtschaft befassen, der Tagesordnungspunkte acht und zehn, Konsequenzen aus Pisa-Vergleichsuntersuchung, der Tagesordnungspunkte zwölf und 13, Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen, der Tagesordnungspunkte 17 und 18, hier geht es um den Beleihungsbericht 2000, der Tagesordnungspunkte 22 bis 24, das ist der 23. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den
Die baden-württembergische FDP hat sich schon im Oktober 2004 mit dem Thema Verkehrsinfrastruktur intensiv befasst. Der Landeshauptausschuss Verkehrspolitik hat damals beschlossen, dass wir, wenn wir eine vernünftige Nutzerfinanzierung wollen, nicht darum herumkommen, dass eines Tages auch Pkw-Verkehr bemautet wird, und zwar einfach deshalb, weil dann Leute, die die Straßen intensiv nutzen, mehr zur Finanzierung beitragen sollten als Leute, die nur selten fahren. Allerdings ist uns auch klar, dass es da ein großes Problem insbesondere beim
Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den
Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2001 des Landesbeauftragten für den
Zehnter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den
Meine Herren aus SPD und CDU, gegen diese Verfahrensweise kann ich hier nur protestieren. Sie haben damit den Tätigkeitsbericht zum
tragte für den
Dies wird besonders bei der Rasterfahndung deutlich. Die neuen Sicherheitsgesetze, die den
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie in jedem Jahr liegt ein sehr umfangreicher und detaillierter Bericht des Landesbeauftragten für den
Verfassung geregelt ist, kann durchaus so verstanden werden, als setze es nicht nur Informationsansprüche über zur eigenen Person gespeicherte Daten voraus, sondern insgesamt einen umfassend informierten Bürger. Ein allgemeiner Anspruch auf Informationen gegenüber dem Staat ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes allerdings nicht. Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes begründet zunächst nur einen subjektiv-rechtlichen Informationsanspruch, wenn der Zugang zu einer Quelle schon eröffnet ist. Dennoch darf, so meinen wir, objektiv-rechtlich die enge Wechselwirkung zwischen Informationsfreiheit und Demokratieprinzip nicht außer Acht gelassen werden. Artikel 9 der Thüringer Verfassung sieht das Recht auf Mitgestaltung des politischen Lebens im Freistaat vor und hierfür sind unseres Erachtens Informationszugangsrechte unbedingt erforderlich. Wir gehen davon aus, dass nur diejenigen Bürgerinnen und Bürger weit reichend von ihren Rechten Gebrauch machen können, die hinreichend informiert sind. Eines ist ihnen mit unserer Unterstützung des Volksbegehrens ja bekannt geworden, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger müssen viel weiter gehen. Sie sollten nicht nur mittels eines Zugangsrechts zu Informationen in die Lage versetzt werden, in Parteien mitzuwirken, Bürgerinitiativen zu gründen und an Wahlen teilzunehmen, sondern sie müssen größere Möglichkeiten erhalten, politische Entscheidungen direkt mitzubestimmen und aber auch ihre Inanspruchnahme im Fall von Eingriffen in ihre Grundrechte zu verweigern. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Volkszählungsurteil von 1983 festgestellt, dass informationelle Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Dem
dem Stand der technischen Möglichkeiten Informationen über das Internet zugänglich zu machen. Dies muss auch mit der grundsätzlichen Aufforderung zur Veröffentlichung von Aktenverzeichnissen, Gegenständen und Strukturen oder anderem verbunden sein. Damit trägt die Verwaltung von sich aus zu mehr Transparenz bei. Nach § 17 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes z.B. sind bestimmte Informationen von der Verwaltung allgemein zugänglich zu machen. Informationen werden auch ohne Antrag publiziert und nicht nur von Fall zu Fall. Damit dieser Service durch die Bevölkerung angenommen werden kann, muss sich das Informationsrecht an den Grundbedürfnissen der Menschen orientieren und nicht an den Wünschen einzelner Wirtschaftsgruppen oder der Verwaltung selbst. Hier sehen wir aber im Gegenzug bei der Balancierung mit dem
Meine Damen und Herren, dieses Informationsfreiheitsgesetz hat sicher gute Ansätze, ich will das gar nicht in Abrede stellen, über die es sich lohnt zu reden, über die es sich lohnt zu diskutieren und wo man die entsprechenden Möglichkeiten mit einbauen kann. Aber ich sage es noch einmal, es ist nicht nur, dass es um die Kosten geht, ich habe das jetzt versucht, darzustellen, es geht doch einfach darum, dort sind auch Dinge drin, z.B. gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Wenn es darum geht, dass man hier in die finanziellen Dinge eingreift, dass man entsprechend, weil ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls hier zugelassen wird. Ich glaube, das ist erstens nicht unsere Gesetzgebungskompetenz und zweitens denke ich, ist das auch verfassungsrechtlich zumindest bedenklich. Oder wenn es darum geht, weitere Unterrichtungen, es ist schon dargestellt worden,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass es zum vorliegenden Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in diesem Jahr hat der Landesbeauftragte für den
- Dann erteile ich dem Landesbeauftragten für den
Die dritte Frage hat Herr Schippel kurz angesprochen. Der Ausschuss für
Zum einen bedienen sich sowohl das Land als auch die Kommunen und Kreise zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben in zunehmendem Maße Privater und die betroffenen Bürger können häufig nicht erkennen, in welchem Bereich ihre Daten verarbeitet werden und an welche Aufsichtsbehörde sie sich wenden können. Wenn es um