Lorenz Caffier

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Wahlkampf schlägt schon die urigsten Kapriolen.
Da entdecken PDS und SPD auf der allerletzten Landtagssitzung dieser Legislatur...
Herr Ritter, ich spreche Ihnen das ja nicht ab, ich spreche jetzt von den Fraktionen.
... doch tatsächlich ihr Herz für die Bundeswehr. Mitglieder der gleichen Fraktionen, die sich heute hinstellen und sich für Besoldungsfragen für die Soldaten stark machen, haben sich im Antrag auf Drucksache 3/1890 vom 02.02.2001 noch für die Abschaffung derselben eingesetzt.
Ich zitiere: „Der Landtag erkennt die veränderte sicherheitspolitische Lage der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes an und stellt fest, dass die Bundesrepublik nur noch von verbündeten und befreundeten Ländern und Kräften umgeben sowie keiner direkten militärischen Bedrohung ausgesetzt ist. Der Landtag fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Abschaffung der Bundeswehr... voranzutreiben“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Engagement für die Bundeswehr glaubt Ihnen außerhalb der Schlossmauern kein Mensch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Grund des vorliegenden Antrages erschließt sich dem Leser ja auch erst bei näherem Hinsehen. Die Forderung der Besoldungsangleichung ist doch nur als populistische Pfeilspitze zu verstehen, um so den Weg für die eigentliche Intention des Antrages, nämlich Punkt 2, die Möglichkeit des Führens von Dienstgraden mit dem Zusatz „a. D.“, zu eröffnen. Der Antrag beinhaltet demzufolge also zwei Einzelanträge und müsste nach unserem
Verständnis auch so behandelt werden. Deswegen soll er auch in Einzelabstimmung abgestimmt werden.
Zum Punkt 1 Ihres Antrages: Wir, die CDU-Fraktion, halten den Zustand der unterschiedlichen Besoldung für Soldaten in den Streitkräften, die in ein und derselben Einheit ihren Dienst tun, ebenfalls für einen nicht tragbaren Zustand
und gehen mit der Intention des Antrages mit. Nicht zuletzt die laufenden Einsätze beispielsweise der Marine vor Afrika machen eindrucksvoll den Sachverhalt deutlich. Es ist nicht vermittelbar, warum sich auf ein und demselben Schiff, Tausende Kilometer von der Heimat entfernt, die Bezahlung nach einigen Kilometern Luftlinie von Lübeck nach Schwerin entscheidet.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann und die Fraktion, ist eine Klientelpolitik für einzelne Berufsgruppen.
Ich frage mich, warum Sie sich nicht für eine generelle Angleichung von Tarifen
beispielsweise im öffentlichen Dienst aussprechen,
sondern sich auf die Bundeswehr beschränken. Das wäre für mich aufrichtiger als politische Stückwerksforderungen.
In Punkt 2 Ihres Antrages führen Sie diese Art der Politik nahtlos fort. Ehemaligen Mitgliedern der NVA soll demnach das Führen ihres Dienstgrades mit dem Zusatz „a. D.“ statt des bisherigen Zusatzes „NVA“ zukünftig ermöglicht werden. Auch diese Forderung kann ich mir wieder nur mit dem näher rückenden Wahltermin erklären. Warum sonst sollen Sie kurz vor Toresschluss noch eine solche Aktion starten? Schließlich hätten Sie ja nun vier Jahre Zeit gehabt, die Sache als verantwortliche Landesregierung auf Ebene des Bundesrates zu pushen.
Ich denke, dieses Thema ist differenzierter zu betrachten, als Sie es mit dem vorliegenden Antrag zu suggerieren versuchen.
Eine generelle Gleichbehandlung aller ehemaligen NVA-Soldaten ist aus meiner Sicht abzulehnen, da es der sensiblen Thematik der DDR-Vergangenheit in keiner Art und Weise gerecht würde.
Nehmen Sie nur das Beispiel der unterschiedlichen Wege und Anlässe der Dienstgradgewinnung, die in vielen Fällen leider auch mit Unrecht verbunden gewesen ist. Mit dem vorliegenden Antrag wollen Sie insbesondere denen zuträglich sein, die überhaupt Wert auf das Führen ihres ehemaligen Dienstgrades legen. Ich und die Fraktion haben nichts gegen Militärtraditionen, aber nur, wenn diese im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gesehen werden. Deshalb lehnen wir Ihre Intention ab.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kollegen! Die Aussagen sind im Wesentlichen alle schon getätigt worden. Sicherlich sind die Betrachtungsweisen zu dem Gesamtthema unterschiedlich. Das ist auch korrekt so. Dass die PDSFraktion eine andere Auffassung als die CDU und zu Teilen auch, glaube ich, die SPD zum Thema Bundeswehr hat, ist kein Geheimnis. Aber ich glaube, das ist in diesem Fall auch nicht das Thema, über das wir philosophieren sollten,
sondern hier geht es um einen Standort innerhalb unserer Region.
Und da haben sich schon viele Bürger und auch der Kreistag von Mecklenburg-Strelitz vor kurzem einstimmig ausgesprochen, dass sie den Standort für ungeeignet halten, was das Thema Bombodrom betrifft.
Dass wir noch viele wirtschaftliche Probleme zu überwinden haben, ist kein Geheimnis, aber in dieser Region wächst ein kleines Pflänzchen, das heißt Tourismus, und das sollte auch weiterwachsen.
Und deshalb, glaube ich, soll man ihm eine Chance geben. Deshalb ist es wichtig, dass sich das, was wir mal mit einem Raumordnungsverfahren, was wir mit den gesetzgeberischen Mitteln und auch mit den Fördermitteln, die wir dort eingesetzt haben, begonnen haben, in der Form weiterentwickeln kann. Ich warne allerdings davor, dass wir mit den Ausführungen Erwartungen wecken, die wir zum Teil nicht erfüllen können, denn letztendlich ist derzeit das Land Mecklenburg-Vorpommern am Verfahren nicht beteiligt, weil es außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegt. Deswegen sollen wir das auch ganz deutlich sagen und jetzt nicht irgendwelche Leute hier positionieren, was zum Beispiel den Innenminister so betrifft, auch die Möglichkeiten seiner Handlungen sind relativ begrenzt.
Und da haben auch die Bürgerinnen und Bürger und auch die Kommunen in den Regionen überhaupt kein Verständnis, dass die Luftlinie uns trennt an Entscheidungsprozessen, die die Region betreffen. Und auch die KyritzRuppiner Heide ist letztendlich im Gebiet der Mecklenburgischen Seenplatte. Die Mecklenburgische Seenplatte bezieht sich eben nicht nur auf Mecklenburg-Vorpommern, sondern ich habe innerhalb meines Tourismusverbandes auch Gemeinden, die aus dem Land Brandenburg sind. Deswegen ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gerade beim Anhörungsverfahren die betroffenen Gemeinden, in dem Fall beispielsweise Mirow oder auch Rechlin, und die beiden Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz nicht die Chance erhalten, die Bedenken, die hier von allen vorgetragen worden sind und die ja in gleicher Form auch in der Region vorliegen, zu äußern. Ich bin mit meinen Kollegen, auch mit Herrn Dr. Born als Vertreter des Arbeitskreises Wirtschaft unserer Fraktion, übereinstimmend der Auffassung, dass dies nicht der Fall sein kann, dass wir so in den Regionen berücksichtig werden.
Deswegen bitte ich die Landesregierung noch einmal, alle Möglichkeiten auszuloten, wie wir unsere Bedenken – und hier geht es nur um die Bedenken, denn die Entscheidungen müssen letztendlich über einen Abwägungsprozess nachher durch andere getroffen werden – dementsprechend einbringen können. Da ist der Brief, der gemeinsam mit den Gebietskörperschaften und dem Innenministerium erarbeitet wurde, sicherlich ein guter und wichtiger Schritt. Aber ich glaube, wir sollten noch einmal prüfen, ob wir uns in das Anhörungsverfahren gegebenenfalls sogar einklagen können oder sollten, denn ich halte es für wichtig, dass die Inhalte, die der Innenminister in dem Schreiben schon aufgeführt hat, bei
der Abwägung wirklich auch zum Tragen kommen. Schließlich sind Mecklenburg-Strelitz und die MüritzRegion nachher gleichermaßen von der Entwicklung des Bombodroms betroffen. Und deswegen bitte ich, dass wir dem Minister mit einer möglichst breiten Zustimmung auch in der Verhandlungsposition zu diesem Antrag den Rücken stärken. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stellt folgenden Dringlichkeitsantrag für die heutige beziehungsweise morgige Tagesordnung:
„Personalpolitik der Landesregierung bei früherer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR
Der Landtag möge beschließen:
Der Ministerpräsident wird aufgefordert,
1. zur Personalpolitik der Landesregierung in Bezug auf Mitarbeiter, die für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig waren, Stellung zu nehmen,
2. sich zur Überprüfungspraxis der Landesregierung bei Bewerbern um Dienstposten in der Landesverwaltung in der 3. Legislaturperiode des Landtages zu äußern,
3. sich zu der Frage zu äußern, wo im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsverfahrens in der Personalangelegenheit Klinger aus der zurückschauenden Sicht der Landesregierung, insbesondere unter dem Eindruck des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Unregelmäßigkeiten auftraten,
4. sich dahingehend zu äußern, wie in Zukunft die vom Arbeitsgericht Schwerin der Landesregierung bzw. dem Ministerium für Arbeit und Bau vorgeworfenen Nachlässigkeiten im Umgang mit eindeutigen Hinweisen auf die Vergangenheit von Herrn Klinger als inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR bei zukünftigen Auswahl- und Einstellungsverfahren verhindert werden können,
5. sich zu den anstehenden personellen Konsequenzen in der Landesregierung bzw. im Ministerium für Arbeit und Bau nach der arbeitsgerichtlichen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren von Herrn Klinger zu äußern.
Begründung:
Mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 22.05.02 im Kündigungsschutzverfahren von Herrn Klinger wird die damalige Kündigung durch das Ministerium für Arbeit und Bau wegen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR für nichtig erklärt. In der mündlich vorgetragenen Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass ein Bruch des Vertrauensverhältnisses durch Täuschung von Seiten von Herrn Klinger nicht angenommen werden kann. Vielmehr hat die Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts ergeben, dass sich das Ministerium für Arbeit und Bau jeglichen Verdachtsmomenten in Bezug auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR bei Herrn Klinger verschlossen hat. Damit hatte das Ministerium für Arbeit und Bau als Arbeitgeber aus Sicht des Arbeitsgerichtes Schwerin jedes weitere Kündigungsrecht bezüglich dieser früheren Tätigkeit verwirkt. Die diesbezüglichen Aussagen des Ministers für Arbeit und Bau konnten das Gericht nicht überzeugen.“
„Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz und als oberster Dienstherr in diesem Zusammenhang gebeten, sich zur Personalpolitik der Landesregierung bei früherer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR zu erklären.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Sehr geschätzte Kollegin Borchardt, um es gleich vorauszuschicken, meine Fraktion und auch ich werden dem in dieser Form vorliegenden Antrag nicht zustimmen und auch nicht zustimmen können.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie den Antrag so formuliert haben – denn die Interessenlage ist, glaube ich, in vielen Fällen unstrittig
quer durch alle Parteien –, dass Sie es nicht so formuliert haben, wie Sie es dann gemacht haben. In dem Antrag hätte stehen müssen:
Das Land und die Kommunen werden gebeten, alle Möglichkeiten im Rahmen einer Anhörung einzubringen.
Wir können uns als Abgeordnete nur auf das beziehen, was auch rechtlich möglich ist. Und insofern bin ich ausgesprochen traurig,
weil hier etwas suggeriert wird, was viele nicht wollen. Ich hätte einfach erwartet, dass wir einen Antrag finden, mit dem wir die Probleme einbringen.
Aber wir können hier nicht etwas suggerieren, was wir gegebenenfalls nicht zu entscheiden haben. Sie wissen alle gemeinsam, dass dieses Verfahren durch die Bundesrepublik Deutschland – sprich in dem Fall durch das Bundesverteidigungsministerium – nach entsprechenden Verfahren positiv oder negativ beschieden wird. Und wir hoffen in vielen Fällen für unsere Region, dass es negativ beschieden wird. Aber wir möchten als Beteiligte daran
teilnehmen können und das ist bis zum heutigen Tage nicht der Fall. Deswegen hätte ich mir gewünscht, dass wir dies so ausdrücken.
Frau Borchardt, ich habe Ihnen im Vorfeld gesagt, dass die Bedingungen für einen Änderungsantrag in unserer Geschäftsordnung so geregelt sind, dass ich nur einen Antrag ändern kann, wenn ich nicht den Antrag in Gänze ändere. Wenn ich mich auf dieses beziehe, dann wird der Antrag in Gänze geändert, weil Sie hier Teile Ihrer pazifistischen Grundhaltung, die ich durchaus respektieren kann, da wir unterschiedliche Auffassungen haben, in diesem Antrag unterbringen. Und das geht nun mal leider so nicht zu ändern,
sonst hätten wir das oder ich zum Beispiel schon versucht.
Konkret geht es Ihnen beiden darum, mit dem vorliegenden Entschließungsantrag gegen das Vorhaben der Bundesregierung zu protestieren, in der Kyritz-RuppinerHeide einen Truppenübungsplatz für die Luftwaffe und das Bundesheer zu installieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thematik ist leider etwas differenzierter, als Sie es in Ihrem vorliegenden Antrag darstellen. In altbekannter Weise wird bei dem Thema Bundeswehr zumindest sehr problematisch, um nicht unsachlich zu sagen, argumentiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um das Territorium des Truppenübungsplatzes Wittstock, der künftig als Luftbodenschießplatz durch die Bundeswehr genutzt werden soll. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird bei einer Realisierung dieses Vorhabens in direkter Weise betroffen sein. Insbesondere die Landkreise Mecklenburg-Strelitz und Müritz werden durch die geplanten Tiefflüge in erheblichem Maße auch von Fluglärm und Umweltbelastungen betroffen sein.
Als Tourismuspolitiker bin ich mir darüber im Klaren, dass die traditionell von Strukturschwäche geprägten Landkreise, in denen in den letzten Jahren erfolgreiche touristische Strukturen entwickelt wurden, einer Gefährdung ausgesetzt sind. Der Tourismus ist mittlerweile zum bedeutendsten Wirtschaftsfaktor in der Müritz-Region und im Landkreis Mecklenburg-Strelitz herangewachsen. Urlauber, die die Region besuchen, sind vor allem naturverbunden und suchen Ruhe und Entspannung in der einmalig schönen Landschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Interessenkonflikt ist klar, denke ich. Aus Sicht meiner Fraktion kann die Lösung allerdings nicht …
Aus der Sicht meiner Fraktion kann die Lösung nicht lauten, die berechtigten Interessen der Region hinter einem Antrag zu verstecken, der im Wesentlichen nur die Grundhaltung einer Fraktion zur Bundeswehr wiedergibt. Vielmehr wird konstruktives Handeln von uns allen verlangt. Dies hätte ich auch von den beiden Kolleginnen
Frau Borchardt und Frau Prehn erwartet. Im Übrigen hätten Sie sich in vorausschauender Weise mit Ihrem zuständigen Minister, mit Kollegen Holter, der ja für die Raumordnung zuständig ist,
auch schon bemühen können, um Einflussnahme in der Region zu erreichen,
so, wie wir uns auch bemüht haben. Denn wir haben 1994 ein regionales Raumordnungsverfahren verabschiedet,
in dem die Mecklenburgische Seenplatte als touristisches Gebiet ausgewiesen ist.
Damals stand der Luftschießplatz nicht zur Debatte.
Insofern stellt sich die Frage, wenn der Übungsplatz genehmigt wird, ob das Raumordnungsverfahren in der Form auch Bestand hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch meine Fraktion hat es nicht versäumt, sich frühzeitig zu bemühen, um sich in die laufenden Entscheidungsprozesse einzuschalten. Ziel der CDU-Landtagsfraktion war es und wird es auch künftig sein, im Dialog mit den Entscheidungsträgern in Bund und Ländern die direkte Einflussnahme der tangierenden Regionen – und das sind nun mal Mecklenburg-Strelitz, Müritz und damit das Land Mecklenburg-Vorpommern – zu erreichen. Dafür wäre es im ersten Schritt notwendig, dass das Land, die betroffenen Landkreise und die Tourismusverbände umgehend zu den laufenden Anhörungen des Bundesverteidigungsministeriums und des Landes Brandenburg zugelassen werden und auch geladen werden. Ich denke, dies ist ein Schritt, der selbstverständlich sein müsste, über den wir hier gar nicht diskutieren dürften. Wir dürfen bei diesem Verfahren einfach nicht länger nur Zaungäste sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, habe ich mich beispielsweise am 15. November 2001 an die Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gewendet. Inhaltlich habe ich gefordert, dass unter Einbeziehung aller genannten Gruppen ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden muss. Im Antwortschreiben der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde mir dann offenbart, dass die Zuständigkeiten an den Innenminister übergeben worden sind. Angekündigt wurde aber vorsichtshalber schon mal eine Informationsveranstaltung des Innenministers, der diese im Januar mit der Bundeswehr und den betroffenen Kommunen durchführen wolle. Nach meinem Kenntnisstand haben wir jetzt März. Ich wohne nun in der betroffenen Region und habe jedenfalls nicht wahrgenommen, dass die Veranstaltungen mit dem Minister beziehungsweise mit den betroffenen Kommunen stattgefunden haben.
Gehört habe ich, dass die Landräte und ein Vertreter des Innenministeriums in der letzten Woche beim Staats
sekretär im Bundesverteidigungsministerium gewesen sind. Und ich glaube, es wäre für alle Beteiligten in diesem Haus wichtig zu hören, was sie dort auf den Weg mitbekommen haben und in welcher Weise wir als Land die Möglichkeiten haben, hier Einfluss zu nehmen im Einigen der Gedanken, die Sie in Ihrem Antrag hier eingebracht haben. Insofern würde ich mich freuen, wenn der Innenminister über die Gespräche, die dort geführt worden sind, und die Aussagen oder Festlegungen, die dort getroffen worden sind, auch die Abgeordneten des Hauses unterrichtet.
Meine Damen und Herren, die Lösung der Problematik kann nicht so aussehen, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben. Es geht hier nicht um die Frage Krieg oder Frieden, sondern um das Erreichen eines für alle Seiten tragfähigen Kompromisses. Wir lehnen Ihren in dieser Art gestellten Antrag deshalb ab. Ich bitte aber trotzdem alle Abgeordneten, nach Möglichkeiten und Wegen zu suchen, dass die Regionen Mecklenburg-Strelitz und Müritz nicht unter einer Entwicklung zu leiden haben, wo in einer Region der Tourismus der Hauptwirtschaftszweig ist und wo in der Tat Tiefflieger und Tourismus schwer miteinander vereinbar sind. Das möchte ich ausdrücklich auch als Touristiker der Region sagen. – Vielen Dank.
Herr Minister, ich hätte die Frage, da Sie über Informationsmaterial verfügen, über das wir nicht verfügen: Sind Sie in der Lage, dieses Material den Abgeordneten der Region oder allen zur Verfügung zu stellen, damit wir den gleichen Sachstand haben? Denn wir informieren uns nach wie vor alle aus dem Internet und ich denke, das ist keine Diskussionsgrundlage, auch mit den betroffenen Kommunen. Insofern frage ich, ob die Möglichkeit bestünde, die Informationen, die die Bundeswehr Ihnen gegeben hat, zur Verfügung zu stellen.
Okay.
Abschließend die Frage: Teilen Sie die Auffassung, dass die Landesgrenze sozusagen die Ursache dafür ist, dass wir an einer Anhörung nicht beteiligt werden sollen aus Sicht – so ist der derzeitige Stand – …
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Zuallererst freue ich mich ganz besonders, dass trotz stattfindender Paralympics alle sportpolitisch verantwortlichen Leute heute hier im Landtag sind.
Ich kann nicht verhehlen, dass dieser Gesetzentwurf für mich nicht unproblematisch ist.
Als Mitglied des Präsidiums des Landessportbundes sehe ich diese Entwicklung positiv. Die gesetzliche Festschreibung eines Förderbetrages für den Breitensport im Land ist gewiss ein politisches Signal für den Sport, ein positives Signal für nahezu 200.000 Menschen im Land, die in 1.820 Vereinen organisiert sind. Dagegen ist auch nichts zu sagen, auch wenn der Vorwurf nicht weit entfernt ist, dass im Endspurt aufgrund der großen Zielgruppe noch einmal kräftig Wahlkampf gemacht wird. Aber Klappern gehört zum Geschäft, insofern habe ich damit kein Problem.
Über die Aufgabe, die das Gesetz dem Sport zuweist, müssen wir an dieser Stelle nicht lange debattieren. Und die Kollegen, die mit mir dem Präsidium des Landessportbundes angehören, werden bestätigen können, dass das, was sie dort festschreiben, seit Jahr und Tag zur Selbstverpflichtung des Landessportbundes gehört. Ich kann auch mit ruhigem Gewissen sagen, dass die Kommunen im Land den Sport als solchen mit seinen Vorzügen für die Gestaltung eines harmonischen Gemeindele
bens nie in Frage gestellt haben. Sicherlich ist es unterschiedlich, welche Wertigkeiten in den einzelnen Landkreisen und Kommunen gestellt werden, aber dafür gibt es die Gemeindevertreter und Stadtverordneten sowie die Kreistagsabgeordneten. Sie müssen selbst festlegen, welche Wertung und Wichtigkeiten sie geben.
Meine Damen und Herren! Weil dem so ist, habe ich angesichts dieses Gesetzes eine Sorge, ohne sie zu dramatisieren, wir sollten nur darüber nachdenken. Bis heute haben wir es geschafft, fraktionsübergreifend die Interessen des Sports in diesem Hohen Haus wahrzunehmen, zumindest was die Sportförderung des Landes betrifft. Bei den Investitionen sieht es auf Regierungs- und auf Landtagsseite wieder ein wenig anders aus. Aber die haben Sie mit Ihrem Gesetz wieder ausgeklammert und dem Haushaltsvorbehalt unterworfen. Ich sehe die große Gefahr, dass wir uns nun von diesem fraktionsübergreifenden Konsens entfernen, da die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, sich jedes Jahr mit jedem Haushalt auf das Bekenntnis für den Sport zu besinnen. Das überlassen wir jetzt der Landesregierung. Sie muss alle vier Jahre per Verordnung die Höhe der Zuwendungen festlegen.
Wir als Landtag verabschieden uns damit von einer bewährten Praxis, die Höhe der Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsberatungen mitbestimmen zu können. Denn hier sollten wir uns keiner Illusion hingeben: Die Übertragung der Aufgabe an die Landesregierung heißt auch, die Höhe der Zuwendungen an den Sport unter Haushaltsvorbehalt zu stellen. Wir berauben uns als Landtag einer Einflussmöglichkeit in einem Politikfeld, das sich sehr selten durch politische Profilierungsversuche auszeichnete. Sicherlich war es jedes Jahr ein Wettkampf um die Höhe der Mittel, aber es ist im Interesse der Sportler immer wieder gelungen, eine angemessene Summe zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, welche Regierung regiert hat. Ich habe auch eindeutig gesagt, wo ich meine Bedenken habe, wo man darüber nachdenken sollte.
Als Analogie, die mein Unverständnis hervorruft, möchte ich Ihren Entwurf zum Landeshochschulgesetz anführen.
In einem zentralen Punkt des Gesetzes, in der Hochschulplanung, hat die PDS-Fraktion nach meiner Kenntnis den Landtag als zustimmende Institution wieder in den Gesetzentwurf aufnehmen lassen, aus berechtigtem Misstrauen der Landesregierung gegenüber.
Bei der Festlegung einer Fördersumme...
Ich habe gesagt, nach meinem Kenntnisstand. Sie müssen mir einfach nur zuhören.
Bei der Festlegung einer Fördersumme verzichten Sie auf diesen Einfluss, obwohl hier Misstrauen, glaube ich, ebenso angebracht ist.
Das Gesetz verspricht Sicherheit, wo keine ist.
Ich gebe nur zu bedenken, was wir mit der gesetzlichen Festschreibung der Theaterfördermittel erreichen konnten. 1997 haben wir geglaubt, Theatern und Theaterträgern mit der Festschreibung im kommunalen Finanzausgleichsgesetz Planungssicherheit zu verschaffen. Das ist nicht eingetreten.
Trotz außerordentlichen Engagements der Theater tragenden Kommunen, trotz der Steigerung der Zuschauerzahlen durch attraktive Spielpläne befinden sich die Theater nach wie vor unter erheblichem Finanzdruck. Orchester werden zurückgestuft, Sparten und Standorte werden geschlossen oder zusammengeführt, die kulturelle Infrastruktur damit ausgedünnt.
Das ist die Folge der Festschreibung von Fördermitteln. Die 1997
festgelegten 35,8 Millionen Euro haben zum heutigen Preis einen effektiven Gegenwert von 28,6 Millionen Euro. Planungssicherheit – und nur darüber reden wir – kann ich da jedenfalls nicht erkennen. Das ist die Realität und die lässt uns als CDU-Fraktion bei solcher Art von Gesetzen vorsichtig und misstrauisch werden. Das Beispiel der Theater zeigt, zu Recht.
Meine Damen und Herren, ich will sogar noch weiter gehen. Für die kommenden vier Jahre betrachtet, ist dieses Gesetz eigentlich ein Misstrauensvotum gegen die Frau Finanzministerin. Wir alle wissen, dass Frau Ministerin Keler kein Haushaltsposten heilig ist
und schon gar nicht konsumtive Ausgaben,
obwohl – das sage ich ganz deutlich – Frau Ministerin immer ein Herz für den Sport gehabt hat. Das will ich auch deutlich sagen. Es könnte schon der Eindruck entstehen, dass die Fraktionen von SPD und PDS über ein Gesetz versuchen, der Finanzministerin diesen Bereich zu entziehen.
Auf der anderen Seite gehen wir selbstverständlich davon aus, dass Frau Ministerin im Herbst diesen Jahres wieder den Finanzausschuss leitet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Bauchschmerzen bei den bereits erörterten Punkten hören nicht auf. In der Begründung des Gesetzes leiten Sie aus der Landesverfassung die Notwendigkeit eines Gesetzes ab. Artikel 16 Absatz 1 beinhaltet aber nicht nur den Sport als schützens- und fördernswerte Institution, sondern auch die Kultur, die Kunst und die Wissenschaft. Klammern wir die letzte, die Wissenschaft, mal aus – auch darüber werden wir morgen noch debattieren –,
erwarten wir in der logischen Konsequenz noch in dieser Legislatur ein Gesetz zur Förderung von Kunst und Kultur, in dem Sie die jeweiligen Fördersummen der allgemeinen Kulturförderung festschreiben.
Nötig hätten die das allemal, wie wir dem einen oder anderen offenen Brief entnehmen können.
Beispielhaft seien hier der Brief der Film- und Medienkünstler oder das noch nicht beendete Gezerre um die Förderung der Musikschulen genannt.
Die Musikschulen warten schon, machen schon eigene Vorschläge für ein Musikschulgesetz. Ich denke, es ist für Sie ein Leichtes, analog zum Sportfördergesetz noch eine Fördersumme für diese betroffenen Institutionen festzulegen
und dementsprechend in dieser Legislaturperiode uns auch noch ein solches Gesetz zur Beratung vorzulegen.
Ich hoffe, Sie haben diesen Schneeballeffekt des Gesetzes einkalkuliert und den betroffenen Vereinen und Aktiven nach Artikel 16 Absatz 1 schon eine plausible Antwort zukommen lassen, warum bei diesen Gruppen die Planungssicherheit nicht per Gesetz festgeschrieben werden soll. Dafür werden wir als CDU nicht die Verantwortung übernehmen.
Meine Damen und Herren! Nicht aussparen möchte ich den Investitionsbereich des Gesetzes, ohne vorher unerwähnt zu lassen, dass ich keinen Grund dafür erkennen kann, warum die Mittel für Sportlerehrungen und für die Förderung des Olympiateams ausgeklammert wurden und in der Fördersumme nicht enthalten sind.
Hierzu wird es im Sozialausschuss noch erheblichen Klärungsbedarf geben.
Die Investitionen wurden unter Haushaltsvorbehalt gestellt. Hier wird deutlich, wie halbherzig dieser Gesetzentwurf ist, denn die Sportstätten sind die Grundvorausset
zung dafür, dass die Sportförderung Anwendung findet. Dort, wo keine Sportstätten vorhanden sind, bilden sich keine Sportvereine. Dort, wo Sportstätten nicht instand gesetzt werden können, verlieren die Mitglieder die Lust am Sport, am Vereinsleben. Also sind die Investitionen in die Sportstätten ebenso wichtig wie die Sportförderung an sich.
Augenfällig ist, wie Sie – nicht mal geschickt – das Konnexitätsprinzip im Gesetz umgehen, obwohl die Grenzen dabei nicht eindeutig sind. Die Kommunen werden jetzt Sportstättenentwicklungspläne aufstellen müssen, es wird eine Bedarfsanalyse anfallen, der Bedarf wird in die Bauleit- und Regionalplanung Eingang finden. Da entsteht Verwaltungsaufwand, der Kosten verursacht. Sicher, die Kommunen müssen das nicht tun, aber machen sie es nicht,
dann gibt es keine Landesfördermittel. Das Gesetz definiert Standards, die für die Sportstätten gelten, die mit Landesmitteln errichtet werden.
Dadurch steigen wiederum die Kosten für solche Sportstätten, die Höhe der Eigenmittel von Kommunen und Vereinen steigt dabei mit. Wie wird diese Frage beantwortet und bewertet? Das werden wir auch im Sozialausschuss hinterfragen und mit den entsprechenden Verbänden noch zu klären haben.
Ich habe zudem ein Problem, dass in Ihrem Gesetzentwurf eine Selbstverständlichkeit als Innovation deklariert wird.
Die behindertengerechte Errichtung von Sportstätten sollte eine Selbstverständlichkeit sein und keine Innovation. Sie kennzeichnen mit diesem Passus im Gesetzentwurf einen beklagenswerten Zustand unserer Gesellschaft. Das zeigt aber auch, dass die Behindertenpolitik der PDS beim Gesetz offensichtlich keine Ergebnisse erzielen konnte. Ja, die Situation ist so, dass in vielen Sportstätten dieser Umstand nicht gegeben ist, dass ohne Barrieren Behindertensport möglich ist, aber eine Innovation ist es aus meiner festen Überzeugung deswegen noch lange nicht. An dieser Stelle hätte ich ein richtiges Betätigungsfeld des Integrationsförderrates gesehen.
Es wäre im Interesse der Behinderten im Land, wenn das als Selbstverständlichkeit betrachtet werden würde.
Den Hintergrund verstehe ich wohl, denn es geht wiederum um Kosten. Die Kosten sind nur zu rechtfertigen, wenn sie per Gesetz festgeschrieben, gefordert sind. Aber auch das ist kein Grund, eine Selbstverständlichkeit als Innovation zu definieren, und von Kosten will ich bei diesem Thema bitte überhaupt nicht reden.
Auf den Punkt gebracht abschließend: Dieses Gesetz ist –
Sie zitierten mich schon im Vorfeld, vielen Dank, Kollege Bartels – äußerst halbherzig. Die Planungssicherheit ist nicht langfristig, sondern nur kurzfristig gesichert. Auf lange Sicht befürchte ich aufgrund des Primats der Landesregierung Einschnitte, gegen die ein Landtag nahezu machtlos ist,
und darüber sollten wir diskutieren.
Ich habe über den Landtag im Abschluss gesprochen, auch da müssen Sie zuhören, Kollege Müller.
Die Fraktion wird den Beratungen in den Ausschüssen mit Vehemenz entgegensehen
und ich wünsche den Ausschüssen eine gute Beratung. –
Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren Abgeordneten! Wir haben die Arbeit im Vorfeld nicht im Streit gemacht, Herr Friese, und werden sie wahrscheinlich auch heute nicht im Streit machen. Das hat sich auch sehr gut bewährt.
Nach einem Jahr intensiver Arbeit können wir heute den von allen drei Fraktionen getragenen Entwurf verabschieden. Es ist schon erstaunlich und, ich denke, auch ein gutes Zeichen für das Parlament, dass eine Zusammenarbeit in sehr existentiellen Fragen – und die Geschäftsordnung ist eine der wesentlichen Grundlagen – möglich war. Und wenn man es mit allen drei Fraktionen schafft, das in einem Wahljahr, in dem wir uns befinden, noch zu verabschieden, ohne dass man sich im Vorfeld die Köpfe eingeschlagen hat, ohne dass man unterschiedliche Pressemitteilungen im Vorfeld in unterschiedlicher Ausführung in den Medien finden konnte, so, denke ich, zeichnet dies das Parlament in gewisser Weise aus und dies sollte man auch mal deutlich sagen.
Auch der Spruch, der in diesem Land üblich ist, wenn sie mit drei Leuten etwas besprechen, können sie gleich eine Pressekonferenz geben, hat sich nicht bewahrheitet. Ich glaube, das war eine gute Situation, dafür möchte ich mich gleich zu Beginn bei allen recht herzlich bedanken, die daran mitgearbeitet haben.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Vertretern aller Fraktionen und den Geschäftsführern in den Fraktionen
sowie den Vertretern in der Verwaltung bedanken, die im Vorfeld doch die Kümmerarbeit geleistet haben, die das Feld bereitet haben, damit wir, so hoffe ich und ich
glaube, das hoffen die meisten, heute die Geschäftsordnung auch in der Form verabschieden können.
Sicherlich, und das hat der Präsident gesagt, ist diese Form der Geschäftsordnung, wie sie jetzt vorliegt, ein Kompromiss, ein Kompromiss von allen Fraktionen. Kein Parlamentarischer Geschäftsführer konnte seine vollen Forderungen umsetzen, mit denen er in das Rennen gegangen ist, aber jeder war bereit nachzugeben und zu verhandeln, so dass hier ein tragfähiger Kompromiss herausgekommen ist.
Noch ganz wichtig ist – und darauf möchte ich hinweisen –, dass keine der drei Fraktionen sozusagen auf ihrem Status beharrt hat, sondern dass alles immer flexibel betrachtet wurde, egal ob Regierungs- oder Oppositionsfraktion, sondern dass dieser Wechsel, der immer wieder möglich ist, auch einfach in die Verhandlungen mit eingeführt worden ist und keiner auf einer Position beharrt hat. Nur so war es möglich, diese Geschäftsordnung zu verabschieden. Mich hat es besonders gefreut, dass auch die abschließenden Beratungen sehr sachlich und problemorientiert verlaufen sind.
Wir haben natürlich die Regelungen der Geschäftsordnung, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, wieder übernommen und nur dort Änderungen vorgenommen, wo in der Vergangenheit immer wieder Probleme aufgetaucht sind oder Regelungslücken bestanden. Wir haben dabei selbstverständlich die Beschlüsse des Rechtsausschusses, der ja gleichzeitig der Geschäftsordnungsausschuss im Landtag ist und dem ich an dieser Stelle auch noch mal danken möchte für die vielen Beratungen, die deswegen häufig durchgeführt werden mussten, weil wir es in der Geschäftsordnung nicht vernünftig geregelt hatten, mit einfließen lassen.
Ich möchte an dieser Stelle nur einige Neuregelungen ganz kurz ansprechen, obwohl es eine ganze Reihe gab. Für wichtig halte ich den Paragraphen 12 – den hatte der Präsident schon angesprochen. Hier geht es darum, dass neun Monate nach Überweisung einer Vorlage in den Ausschuss eine Fraktion oder mindestens vier Mitglieder des Landtages einen Bericht des Vorsitzenden über den Stand der Beratungen verlangen können.
Das leidige Problem Finanzvorlagen ist dieses Mal klar und deutlich geregelt. Hier wurde folgende neue Regelung aufgenommen: „Sofern im Ergebnis der abschließenden Beratung einer überwiesenen Vorlage im federführenden Ausschuss eine erhebliche Veränderung der Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen zu erwarten ist, hat der federführende Ausschuss hierzu eine Stellungnahme des Finanzausschusses einzuholen. Diese Stellungnahme ist in den Bericht des federführenden Ausschusses aufzunehmen.“ Zu dem Punkt gab es gerade im Vorfeld kontroverse Diskussionen. Mit dieser Regelung wird verhindert, dass nach der mitberatenden Stellungnahme des Finanzausschusses der federführende Ausschuss die entsprechende Vorlage so stark verändert, dass neue finanzielle Auswirkungen durch den Finanzausschuss nicht mehr geprüft werden können.
Auch die Einberufung des Landtages ist neu geregelt worden. Hier haben wir eine konkrete Frist für die Einberufung von Sondersitzungen festgeschrieben, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und um das Präsidium nicht in die Bredouille zu bringen: „In jedem Fall muss die Dringlichkeitssitzung innerhalb von 10 Werktagen, in den Parlamentsferien innerhalb von 15 Werktagen nach dem Verlangen stattfinden.“
Meine Damen, meine Herren, ich denke, in der Praxis wird sich zeigen, dass wir mit dieser Geschäftsordnung ein gutes Instrument haben, um die Arbeit des Parlaments weiter zufriedenstellend zu organisieren und den Ablauf durchzuführen.
Ich halte es auch abschließend für eine sehr gute Entscheidung, dass wir nicht, wie sonst in der Regel üblich, gesagt haben, sie tritt mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft, sondern dass wir gesagt haben, sie soll ab morgen in Kraft treten, damit wir in einer Art Probelauf die Möglichkeit haben, Fehler, die jetzt noch enthalten sind – Fehlerloses wird es nicht geben –, zu finden und dann dem nächsten Parlament vorschlagen zu können, den einen oder anderen Passus gegebenenfalls noch anzupassen.
In diesem Sinne halte ich das Gesamtwerk für ein gelungenes Werk und werbe bei allen Fraktionen für eine Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich fordere jetzt nicht die nächste Entschuldigung von irgendjemandem,
nur eine Bemerkung vorweg, die gilt ausschließlich für die SPD-Fraktion. Was ich etwas erstaunt zur Kenntnis nehme, ist, wenn Sie mit den Zahlen hantieren, auch Rückblick halten, beginnt Ihre Regierungsverantwortung immer erst 1998,
und, ich glaube, wenn Sie schon über Zahlen reden, dann müssen wir über viele Jahre reden.
Ja, ich will darauf hinweisen, dass die SPD seit 1994 mit in der Verantwortung ist.
Gestatten Sie einige Aussagen des Statistischen Landesamtes, die die derzeitige Situation untermauern sollen. Nach Mitteilung des Landesamtes sanken die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände in MecklenburgVorpommern bis zum III. Quartal des Jahres 2001 – das IV. liegt leider noch nicht vor – gegenüber dem Vorjahr um 169 Millionen DM, also 86 Millionen Euro. Gleichzeitig konnten trotz größerer Anstrengungen die Ausgaben aber nur um 1 Million DM, also 0,5 Millionen Euro, reduziert werden. Das Finanzierungsdefizit betrug demzufolge 205 Millionen DM, sprich 104 Millionen Euro, und war damit wesentlich höher als in den Vorjahren. Vor Jahresfrist betrug nämlich das Defizit noch 36,6 Millionen DM, also 18,7 Millionen Euro. Dieser Negativtrend hat sich mit Sicherheit – wer die wirtschaftlichen Daten kennt, weiß das – im letzten Quartal des Jahres 2001 fortgesetzt, wobei die bisherigen Zahlen noch nicht vorliegen.
Was sind die Ursachen für diese katastrophale Bilanz? Die Investitionsausgaben lagen um 102 Millionen DM, sprich 52,2 Millionen Euro, und die Personalausgaben um 25 Millionen DM, also 12,78 Millionen Euro, unter dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Es wurde somit kräftig gespart, hauptsächlich jedoch wieder einmal bei den Investitionsausgaben.
Die Ausgaben für den laufenden Sachaufwand beanspruchten hingegen in den Monaten Januar bis September mit 20,8 Millionen DM, sprich 10,6 Millionen Euro, und für kommunale Sozialleistungen sogar mit 45 Millionen DM beziehungsweise 23,11 Millionen Euro deutlich mehr finanzielle Mittel als im Vorjahr. Ich fasse dieses noch mal kurz zusammen: 45,2 Millionen DM, gleich 23 Millionen Euro Mehrausgaben für Sozialleistungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände allein vom Januar bis zum September des vergangenen Jahres
bei gleichzeitigen Mindereinnahmen von 86,6 Millionen Euro. Das ist eine tolle Bilanz. Der kommunale Handlungsspielraum muss ja immer enger werden und sie können sich nicht mehr bewegen.
Geradezu besorgniserregend ist insbesondere die Entwicklung bei den Sozialhilfekosten. Sie entwickeln sich immer mehr zu einem kommunal- und finanzpolitischen Sprengsatz. So hat sich die Anzahl der Sozialhilfeempfänger von 18.824 im Jahre 1995 auf 27.637 im Jahre 2000 entwickelt, was einer Erhöhung um 47 Prozent innerhalb von nur fünf Jahren entspricht.
Die Zahlen für das Jahr 2001 liegen noch nicht vor, werden aber eher noch dramatischer sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an die Hiobsbotschaften im Sommer letzten Jahres erinnern, wo die Städte- und Gemeindetage und der Landkreistag von Steigerung bei den Ausgaben im teilweise zweistelligen Bereich im Vergleich zum Vorjahr sprachen. Wenn man die Halbjahreszahlen der Ausgaben für soziale Leistungen durch die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vergleicht, so wurden vom 01.01. bis 30.06.2000 281 Millionen Euro ausgegeben, im ersten Halbjahr 2001 hingegen schon 296 Millionen Euro. Hierbei sind schon die Ausgaben für die Jugendhilfe enthalten.
Die Ausgabenentwicklung bei der Sozialhilfe gestaltet sich hingegen weit dramatischer. Und was macht das Land? Die müde Landesregierung sieht sich genötigt, im Sommer überraschend das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“ einzustellen und die Kommunen mit Ihren Sozialhilfeempfängern allein zu lassen. Zwar wurde es jetzt im Herbst dann teilweise wiederbelebt, doch die weitere Zukunft ist gemäß dem neuen Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm wieder mehr als ungewiss.
Gleichzeitig wurde ferner ein Gesetz zur Übertragung der überörtlichen Sozialhilfe verabschiedet, bei dem die Landkreise und kreisfreien Städte den engen Finanzrahmen beklagen und die Einhaltung des Konnexitätsprinzips anmahnen. So werden immer wieder Stimmen laut, dass sich das Land seiner Aufgaben und seiner Verantwortung auf Kosten der Kommunen entledigt, ohne jedoch für die notwendige finanzielle Ausstattung zu sorgen.
Meine Damen und Herren, das rote Licht brennt. Ich möchte abschließend feststellen: Die Situation weiter schönzureden, hilft uns allen hierbei wenig.
Wir müssen etwas tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Ausschussvorsitzende hat schon die wesentlichen Kernpunkte und Schwerpunkte, die in den letzten Wochen und Monaten in den Ausschüssen intensiv beraten worden sind, genannt. Grundlage dafür war das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Ich möchte die Gelegenheit hier einfach zum Anlass nehmen, mich bei allen Mitarbeitern und allen Fraktionen, die im Umfeld des Gesetzes und der doch recht einschneidenden Änderungen, die das Gesetz nach sich zieht, in intensiven und sehr sachlichen Beratungen dafür Rechnung getragen haben, dass uns heute, und zwar zeitgerecht, damit auch die Euro-Umstellung et cetera berücksichtigt werden kann, ein Gesetz vorliegt, mit welchem wir den durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil getroffenen Entscheidungen Rechnung tragen und alle Maßnahmen zugrunde legen dafür, dass wir mit diesem Gesetz jetzt auch die Verpflichtungen erfüllen.
Zu dem gerade angesprochenen Punkt der Prüfung durch den Landesrechnungshof beziehungsweise durch die Wirtschaftsprüfer möchte ich noch mal als einer der Geschäftsführer der drei Fraktionen sagen, dass es für uns als Geschäftsführer sehr wichtig ist, dass wir neben der Prüfung auch die materielle und sachliche Richtigkeit durch eine Wirtschaftsprüfung haben. Dies ist insofern für die drei Geschäftsführer eine gewisse Entlastung, dass man die Buchungen et cetera richtig vornimmt. Das hat
nichts damit zu tun, dass natürlich die Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe in regelmäßigen Abständen auch zugrunde liegen. Insofern haben wir uns für diesen Weg entschieden und auch dafür möchte ich mich bei den drei Fraktionen bedanken. Ich hoffe, dass das Gesetz heute Ihre Zustimmung erhält, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich frage den Minister für Arbeit und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Holter:
3. Wenn der Minister für Arbeit und Bau nach Eingang des Berichtes der so genannten BirthlerBehörde über die Überprüfung von Herrn Klinger Anfang April 2001 von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt wurde, wie er im Interview vom 07.10.2001 gegenüber dem Sender Phoenix geäußert hat, er also spätestens zu diesem Zeitpunkt von der Tätigkeit von Herrn Klinger als IM für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR wusste, warum hat der Minister für Arbeit und Bau dann nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen und dessen sofortige Entlassung herbeigeführt?
Gestatten Sie eine Nachfrage? interjection: (Zustimmung)
Herr Minister, wer trägt aus Ihrer Sicht die politische Verantwortung für die in Ihrem Ministerium stattgefundenen, vorsichtig formuliert, zumindest Unstimmigkeiten?
Bitte die nächste Frage.
4. Herr Minister, wie bewerten Sie die Aussage von Herrn Dr. Kessel, Landesbeauftragter für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, dass „Herr Klinger nach seiner Kenntnis im Ministerium für
Arbeit und Bau als Stellvertreter des Abteilungsleiters tätig ist, so dass sowohl für die Ernennung als auch eine eventuelle Entlassung die Zustimmung des Ministerpräsidenten erforderlich war bzw. ist“, hinsichtlich Ihrer Aussage, dass die Staatskanzlei im Rahmen der Einstellung von Herrn Klinger sowohl als Referatsleiter als auch stellvertretender Abteilungsleiter nicht beteiligt wurde?
Danke.
Gestatten Sie eine Zusatzfrage? (Zustimmung)
Herr Minister, können Sie definitiv ausschließen, dass vor Mitte August, genauer gesagt, vor dem 23. August Gespräche zwischen der Staatskanzlei und Ihnen beziehungsweise Ihrem Staatssekretär betreffend des Falles Klinger geführt worden sind?
Danke.
Herr Minister, sehe ich das richtig, wenn beispielsweise die angesprochenen Banken oder auch Handelsketten einen eingetragenen Verein bilden, dann werden sie wieder förderfähig?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die entscheidenden Passagen hat der Kollege Dankert schon genannt. Obwohl das Urteil zunächst keine unmittelbare Rechtskraft für das Abgeordnetengesetz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hatte, denn es ist ja auf den Thüringer Landtag bezogen gewesen, haben der Ältestenrat und die Fraktionen sich letztendlich unmittelbar entschlossen, dass wir unseren Gesetzentwurf in dem Punkt dementsprechend ändern, dass er auf eine solide Rechtsgrundlage entsprechend Bundesverfassungsgerichtsurteil kommt. Aber – der Justizminister ist gerade nicht im Raum – es sei hier trotzdem angemerkt, dass zumindest einige Kollegen, auch im Ältestenrat, es nicht mit wehenden Fahnen so gesehen haben, dass die Entscheidung unbedingt richtig ist, denn nach wie vor sind wir der Auffassung, dass dies, was wir 1990 entschieden haben, nämlich eine Transparenz, auch nachlesbar in unserer Geschäftsordnung und im Abgeordnetengesetz, für alle an und für sich ein Weg war, der von der Bevölkerung gefordert wird, dass man alles transparent darstellt. Das Bundesverfassungsgericht hat anders entschieden und wir müssen das respektieren.
Wenn man einerseits anerkennt, dass funktionsbezogene Zulagen für den Präsidenten und seine Stellvertreter zulässig sind, weil sie an der Spitze des obersten Verfassungsorgans des Landes stehen, und die Zulässigkeit von Zulagen für Fraktionsvorsitzende aufgrund ihrer erhöhten politischen Bedeutung und Arbeitsbelastung bejaht wird, darf man andererseits nicht ignorieren, dass auch den Fraktionsvorständen, denen in der Regel die stellvertre
tenden Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer angehören, aber auch den Arbeitskreisleitern im Parlamentsbetrieb eine besondere Rolle zukommt. Das Urteil stellt ja immerhin fest, dass die Landtage ihre Koordinierungsfunktion ohne die organisatorische und steuernde Funktion und Tätigkeit der Fraktionsvorstände nicht wahrnehmen könnten, zieht aber leider, so ist das manchmal im Leben, daraus keine Schlussfolgerungen.
Aber auch auf die wichtige und einflussreiche Stellung des Ausschussvorsitzenden im parlamentarischen Arbeitsprozess geht das Urteil in keiner Weise ein. Wir haben deshalb die Regelung getroffen, dass die Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche monatliche Kostenpauschale für den erhöhten Aufwand am Sitz des Parlaments in Höhe von 400 Euro erhalten sollen. Ich betone Aufwandsentschädigung, damit der Mehraufwand für die Ausschussvorsitzenden mit ihrer Parlamentsarbeit – und darüber reden wir – auch letztendlich bei der Aufwandsentschädigung berücksichtigt wird. Weiterhin sieht das Gesetz eine Erhöhung der Grunddiäten um knapp 200 Euro ab Beginn der nächsten Legislaturperiode vor. Der Betrag ist relativ einfach nachvollziehbar, denn wir werden zum 01.01.2002 nach unserer Gesetzesregelung eine Erhöhung der derzeitigen Diäten von circa drei Prozent haben, so dass wir dann in der Tat eine niedrige Diätenerhöhung für 2002 mit neuer Legislaturperiode vorschlagen, weil wir diese Differenz ja abrechnen müssen von der hier eingetretenen Summe. Insofern denke ich, dass die vorgeschlagene Erhöhung gerechtfertigt ist und auch moderat, da wir damit immer noch im Vergleich der Flächenländer an letzter Stelle liegen.
Natürlich steht bei einem Leistungsgesetz auch immer die Frage der Kosten. Hier sieht es so aus, dass den Einsparungen durch den Wegfall der Zulagen in Höhe von 365.000 Euro Gesamtkosten in Höhe von 240.000 Euro entgegenstehen, also insgesamt circa 125.000 Euro weniger.
Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei allen Parlamentskollegen, die im Vorfeld die nicht leichte Arbeit geleistet haben, hier einen Kompromiss erstens bei der Mehrheit aller Fraktionen zu finden, und zweitens einen so soliden Entwurf im Vorfeld vorbereitet haben, und dies, wie bereits beim letzten Mal, als der Punkt der Diäten oder das Abgeordnetengesetz aufgerufen worden ist, auf der Grundlage einer sachlichen Diskussion, obwohl dieses Thema nicht immer unproblematisch und unstrittig war.
Meine Fraktion stimmt dem Überweisungsvorschlag der Fraktion der SPD zu und bittet auch darum, dass in den Ausschüssen dementsprechend beraten werden soll. Die Abgeordneten haben nichts zu verheimlichen. Wir müssen das nicht im Schnelldurchlauf machen. Wir müssen das ordentlich tun und dementsprechend haben wir uns auch als Geschäftsführer entschieden, dass wir dazu reden wollen, denn es gehört sich einfach, weil das ein Gesetz ist, das man nicht einfach durchzieht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann Ihnen nicht ersparen, als Geschäftsführer einen kleinen Geschäftsordnungsdiskurs zu machen. Ich halte es auch nach wie vor für wichtig, dass wir die Geschäftsordnung umsetzen, und insofern werde ich noch mal auf die Entstehung der jetzigen Situation zurückkommen. Gerade die jetzige Landtagssitzung hat uns ja auch gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir die Geschäftsordnung einhalten. Die Geschäftsordnung ist das eine, Inhalte, über die man berät, das andere.
Die Gesetzgebung ist an das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und an die Landesverfassung gebunden, dies besagt der Artikel 4 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Ich bedauere, dass die Einhaltung dieses Verfassungsgrundsatzes für die Mehrheit aus SPD und PDS in diesem Hause offensichtlich, was diesen Fall betrifft, nicht selbstverständlich ist. Erst nachdem das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Mai 2001 die Verletzung des Artikels 29 der Landesverfassung durch die Mehrheit des Landtages festgestellt hatte, lenkten die Kolleginnen und Kollegen von SPD- und PDS-Fraktion ein und erkannten an, dass das Vorgehen bei der Besetzung des Vorsitzes der Enquetekommission verfassungswidrig war.
Meine Damen und Herren, wir stehen dadurch durchaus vor der Situation, dass eine Kommission, deren Arbeit ich nicht beurteile, sich fast ein Jahr ohne Rechtsgrundlage mit einem für das Land ohne Zweifel – das will ich ganz deutlich herausstellen – wichtigen Thema beschäftigt hat. Ohne rechtswirksame Besetzung eines Vorsitzenden kann eine Kommission nicht konstituiert werden. Wenn das nur Formalien sind, wie es in der Presse verlautbart wurde, deren Einhaltung unwichtig ist, dann bräuchten wir gar keine Verfahrensregeln mehr. Dann könnten wir die Geschäftsordnung des Landtages, die Verwaltungsvorschriften, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung und andere Verfahrensordnungen abschaffen – alles nur unwichtige Formalien. Ich glaube, darüber sind sich alle einig, dies wollen auch alle nicht.
Meine Damen und Herren, Verfahrensregeln dienen der Rechtssicherheit und sind als Teil des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes genauso wichtig wie alle anderen Rechtssätze. Wie wichtig Verfahrensregeln sind, können Sie an dem Antrag „Veränderung in der Zusammensetzung der Enquete-Kommission“ ersehen. Der Einsetzungsbeschluss regelt die Zusammensetzung der Enquete-Kommission wie folgt:
sechs Mitglieder des Landtages, von denen je zwei von den Fraktionen benannt werden
sechs Wissenschaftler, von denen je zwei von den Fraktionen benannt werden
je ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages, die von den kommunalen Landesverbänden benannt werden
einzelne namentlich benannte Mitarbeiter mit Funkti
onsbezeichnung, wie zum Beispiel der Oberbürgermeister von Greifswald Herr von der Wense und der Landrat von Mecklenburg-Strelitz Herr Bernd-Michael Kautz
Hinsichtlich dieser namentlich aufgeführten Mitglieder ist kein Benennungsrecht geregelt. Der Landrat Herr
Kautz – Herr Friese führte das ja aus – hat sein Mandat in der Enquetekommission niedergelegt. Woraus ergibt sich eigentlich hier das nun ausgeübte Vorschlagsrecht der SPD- und PDS-Fraktion, die den Landrat Herrn Leuchert als Mitglied der Kommission benennen? Hinsichtlich dieser Namen – ich sage ausdrücklich, das Vorschlagsrecht, ich rede nicht über die fachlichen Qualifikationen der Kolleginnen und Kollegen, sondern nur über das Vorschlagsrecht –, hinsichtlich dieser namentlich benannten Mitglieder ist auch nicht geregelt, anhand welcher Kriterien sie als Mitglieder der Kommission benannt wurden. Falls sie als Vertreter bestimmter Gebietskörperschaften benannt wurden, wäre es dann nicht angebracht, statt des ausscheidenden Landrates Herrn Bernd-Michael Kautz nunmehr den neu gewählten Landrat Herrn Schaubs nachrücken zu lassen? Und müsste dann der vormalige Oberbürgermeister Herr von der Wense nicht ausscheiden, um den neu gewählten Oberbürgermeister Herrn König nachrücken zu lassen? Falls es bei der Benennung im Einsetzungsbeschluss allerdings auf die höchstpersönliche Sachkunde der Ausgewählten ankam, dann wäre es durchaus vertretbar, bei Ausscheiden eines Mitgliedes gar keine Neubenennung mehr vorzunehmen. Der Einsetzungsbeschluss regelt nämlich nicht, dass die Zahl der namentlich benannten Mitglieder sechs sein muss. Es sind nur zufällig sechs benannte Mitglieder.
An diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig es ist, Verfahrensregeln aufzustellen, bevor man anfängt, sachlich zu arbeiten. Nichts anderes hatten wir vor der Einsetzung der Enquetekommission gefordert. Aber da es weder Verfahrensregeln hinsichtlich des Vorschlagsrechts der namentlich benannten Mitglieder gibt, noch ein Nachrückverfahren bei Ausscheiden namentlich benannter Mitglieder vorgesehen ist, kann mit Fug und Recht die Auffassung vertreten werden, dass bei Ausscheiden eines namentlich benannten Mitgliedes kein neues Mitglied aufzunehmen ist. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen und sind gespannt, wie sehr sich die Mehrheit diesmal an die Verfassung des Landes gebunden fühlt.
Denn auch in diesem Fall ist die Verfassung des Landes zu beachten, die hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse in Artikel 33 regelt: „Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu entsprechen... hat.“
Entsprechend diesem Verfassungsgrundsatz findet sich sowohl in der Geschäftsordnung des Bundestages als auch in der Geschäftsordnung der Bundesländer die Regelung, dass die Mitglieder der Enquetekommission entweder einvernehmlich festzulegen sind oder nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen benannt werden. Diese Regelung betrifft auch die Benennung der Nichtparlamentarier, die Mitglied der Kommission werden sollen.
Da das Verfahren – Einvernehmen oder Benennung nach Stärkeverhältnis – aber bei der Einsetzung der Enquetekommission zu bestimmen ist und hinsichtlich der namentlich aufgeführten Personen Einvernehmen erzielt worden war, kann dieses Verfahren unseres Erachtens nach nun nicht wieder geändert werden.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Nun zu Ihrem Antrag auf Drucksache 3/2118. Der Paragraph 8 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Landtages soll eine neue Formulierung erhalten. Die Enquetekommission soll in geheimer Wahl aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen.
Man kann ja erst einmal darüber streiten, ob dies nun eine Neuregelung eines bisher nicht geregelten Zustandes ist oder eine Änderung der bestehenden Geschäftsordnung darstellt. Wenn es eine Änderung der bisherigen Geschäftsordnung ist, die über den Einzelfall hinausgeht, wäre nach Paragraph 61 Absatz 2 der Geschäftsordnung ein Beschluss des Landtages erst nach Prüfung durch den Rechtsausschuss zulässig und möglich. Das hieße, dass heute nicht abschließend entschieden werden kann, sondern der Antrag in den Rechtsausschuss zu überweisen wäre.
Das Landesverfassungsgericht hat sich zu der Frage nicht geäußert, ob die Geschäftsordnung des Landtages eine Regelung über die Vorsitzfrage enthält. Die Frage, ob die Geschäftsordnung des Landtages bei der Vergabe des Vorsitzes eingehalten wurde, hat das Verfassungsgericht nicht entschieden.
Die Entscheidung geht davon aus, dass der Landtag das einzuhaltende Verfahren klar und eindeutig regeln muss, wenn ein in der Geschäftsordnung nicht vorgesehenes Verfahren angewendet werden soll.
Dies gilt sowohl für den Ausschuss als auch für den Landtag, das gilt ebenfalls für alle zukünftigen Ausschussmitglieder. Wir haben in diesem Landtag nur eine Geschäftsordnung, die sowohl für die Ausschüsse als auch für den Landtag gilt.
Aber diesen gesamten Streit will ich hier gar nicht erneut aufmachen. Nach den bisherigen Entscheidungen des Rechtsausschusses gibt es zu dieser Frage zwei sich widersprechende Auslegungen: die veröffentlichte Auslegung...
Ja, tut mir Leid, Herr Kollege Schoenenburg.
Ja, ich werde sie beide zitieren. Ich sage ja, die veröffentliche Auslegung des Rechtsausschusses geht davon aus, dass die Geschäftsordnung die Frage des Vorsitzes zugunsten des Zugriffsverfahrens regelt. Die nichtveröffentlichte Fassung geht davon aus, dass die Geschäftsordnung die Frage des Vorsitzenden gar nicht regelt.
Nun gut, unterstellen wir, dass die Geschäftsordnung keine Regelung für die Enquetekommission enthält.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die politische Dimension einer derartigen Geschäftsordnungsänderung im Sinne des Antrages beleuchten. Wenn in Zukunft alle Kommissionsvorsitzenden durch Wahl bestimmt werden, dann heißt das, dass die jeweilige Minderheit niemals den Vorsitz einer Kommission überneh
men kann, auch nicht, wenn es zwei oder fünf Kommissionen, wie zum Beispiel derzeit im Bundestag, in einer Legislaturperiode geben sollte,
denn die Minderheit wird immer durch die Mehrheitsentscheidung bei einer Wahl unterliegen oder von einem nicht kalkulierbaren Wohlwollen der Mehrheit oder einzelner Fraktionen abhängig sein. Einen Anspruch auf den Vorsitz wird sie jedenfalls nie haben. Wollen Sie das – auch wenn Sie selbst einmal wieder die Oppositionsbank drücken? Und wenn Sie der Auffassung sein sollten, dass ja jede Mehrheit die Geschäftsordnungsregeln des Landtages so abändern kann, wie es ihr beliebt, wie lange wird es dann noch dauern, bis das Zugriffsverfahren bei den anderen Ausschüssen des Landtages abgeändert wird? Kein anderes Bundesland sieht ein Verfahren bei der Bestimmung des Vorsitzenden einer Enquetekommission vor, wie es jetzt in der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern geregelt werden soll.
Und man kann nicht behaupten, dass deswegen andere Bundesländer undemokratisch sind oder handeln.
Meine Damen und Herren, obwohl Sie nun die Wahl des Vorsitzenden durch die Enquetekommission im Wege der Abänderung der Geschäftsordnung sanktionieren wollen und damit den Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes folgen, wie ernst Sie aber bereit sind, das Urteil anzunehmen, zeigt sich daran, dass auch nach dem Richterspruch die Arbeitsgruppen der Kommission weiterhin tagten, als sei nichts gewesen. Das ist aus unserer Sicht eine Ohrfeige für das höchste Gericht unseres Landes. Aufgrund der Feststellungen des Gerichts ergibt sich unzweifelhaft, dass die Kommission keinen rechtswirksam bestellten Vorsitzenden hat. Damit ist sie derzeit ein rechtliches Nullum. Sie existiert rechtlich nicht, weil zur Konstituierung eines Ausschusses ein rechtmäßiger Vorsitzender benannt werden muss.
Und wie ernst, meine Damen und Herren von SPD und PDS, die immer wieder geäußerte Behauptung ist, Sie seien an einer konstruktiven Mitarbeit der CDU-Fraktion interessiert, zeigt sich daran, dass in diesen Arbeitsgruppen schnell noch – ohne Beteiligung der CDU-Fraktion! – die Abschlussberichte der Arbeitsgruppen beschlossen wurden, obwohl zu diesem Zeitpunkt feststand,
dass die CDU-Fraktion mit vollem Recht