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Angebracht ist aber, über eine Verschärfung, vor allen Dingen über eine zielgenauere Ausgestaltung des Sexualstrafrechts, zu reden. Angebracht ist vor allem, über den religiösen und kulturellen Hintergrund dieser Taten und dieser Täter zu reden. Angebracht ist, bei Verurteilung wegen derartiger Straftaten, unabhängig vom letztlich verhängten Strafmaß, eine Abschiebung zu ermöglichen. Angebracht ist sicherzustellen, dass die Opfer der vergangenen Straftaten alle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, und in Deutschland und in Hamburg wieder Zustände herrschen, sodass wir künftig hoffentlich nicht wieder sagen müssen, es sei absehbar gewesen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Den zweiten Punkt will ich auch klarstellen, denn ich finde ihn sehr wichtig. Es geht konkret um die Abschiebung krimineller Ausländer. Wenn der Kriminelle am Ende verurteilt wird, dann wird er nicht zu drei Jahren Haft nach unserem geltenden Gesetz verurteilt werden. Und dann kann und wird er auch nicht abgeschoben werden. Weshalb? Das haben wir gestern in der Debatte richtig gehört: weil wir ein Asylrecht haben. Dieses Asylrecht ist ein Grundrecht, und das wird von der Genfer Konvention so schwer gewertet, dass es nicht bei jedem Vergehen, jeder Strafbarkeit ausreicht, um denjenigen zurück Richtung Folter und Tod abzuschieben. Das ist doch der Gedanke, der dahintersteckt.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, der hier von uns eingebrachte Antrag behandelt die Thematik der mangelhaften Abschiebepraxis – ein Problem, das in den letzten Jahren immer größer geworden ist, obwohl uns die Bundeskanzlerin noch vor gut zwei Jahren vollmündig eine sogenannte nationale Kraftanstrengung für mehr Abschiebung versprochen hatte. Passiert ist jedoch nicht viel, denn bundesweit scheiterten vergangenes Jahr mehr als die Hälfte aller geplanten Abschiebungen. Von circa 57.000 geplanten Abschiebungen kamen 31.000 nicht zustande. Auch hier in Thüringen gestaltet sich die Situation ähnlich. So konnten im Jahr 2017 von 1.426 versuchten Abschiebungen nur 648 auch tatsächlich erfolgreich durchgeführt werden. Im Ergebnis macht das somit eine Erfolgsquote von gerade einmal 45 Prozent. Dieses verheerende Ergebnis wird von den Werten aus dem vergangenen Jahr sogar noch übertroffen. 2018 konnten nämlich gerade einmal 665 von insgesamt 1.733 versuchten Abschiebungen vollzogen werden, was eine magere Erfolgsquote von 38,4 Prozent ergibt.

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In dieser gesamten Zeit seit 2018 haben auf diesen 30 Plätzen genau 63 Abschiebehäftlinge auf ihre Abschiebung gewartet – selbst diese 30 Plätze sind nicht ausgelastet. Daraufhin hat das Bundesland Bayern diese Plätze anderen Bundesländern angeboten – kein Interesse, weil der Bedarf nicht da ist.

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Also wenn Sie mehr als 1.000 Fälle haben, wo die Abschiebung scheitert, dann sollte doch der Bedarf klar sein, warum es provisorische Abschiebeplätze benötigt, und zwar in moderater Höhe von 100. Denn all das sind Fälle nicht vollzogenen Ausländerrechts.

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Frau Rothe-Beinlich, Sie sprachen von Alternativen und da musste ich ja fast lachen. Als Alternative für eine Abschiebung von jemandem, der nicht freiwillig seiner Ausreisepflicht nachkommt, kommen Sie mir mit Passentzug – mit Passentzug! Also mal ganz ehrlich, was soll denn das nützen? Die Leute kommen ohne Pass hier rein und Sie wollen sozusagen eine Ausreise fördern, indem Sie denen den Pass entziehen? Das macht doch von vorn bis hinten keinen Sinn. Kautionszahlung – das ist ja noch so ein Witz. Greifen Sie mal einem nackten Mann in die Tasche – das schaffen Sie gar nicht, weil die Leute, die hier ausreisepflichtig sind, sind zu 99,9 Prozent

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Aber – und das ist wichtig – Thüringen hält natürlich an dem Prinzip fest, dass ausreisepflichtigen Ausländern grundsätzlich zunächst die freiwillige Ausreise ermöglicht werden soll und die Abschiebung nur als Ultima Ratio in Betracht kommt. Das ist eine Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der hat Verfassungsrang.

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Elftens. Straffällig gewordene Asylbewerber, wiederholt straffällige Asylberechtigte oder straffällige Geduldete sind unverzüglich auszuweisen und abzuschieben. Ist eine Abschiebung aus sachlichen Gründen nicht möglich, sind diese Personen in Sicherungshaft zu nehmen. Dies gilt insbesondere für sogenannte islamistische Gefährder.

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Begründet wird diese irrige Rechtsauffassung mit den individuellen Menschenrechten. Das haben wir hier schon häufig genug gehört. Diese Rechte, so behauptet eine heute weit verbreitete und rechtsirrige Doktrin, hätten Vorrang gegenüber den Rechten der Völker und ihrer Staaten. Wenn Menschen zwischenstaatliche Grenzen überschreiten, dann sollen die individuellen Rechte dieser Menschen an erster Stelle vor dem Schutz der Staaten stehen. Genau diese Begründung wird bei der Zurückweisung illegaler Migranten vorgetragen und gegen die Abschiebung von Migranten, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt ist, immer wieder gegeben.

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haben in den Jahren, 270.000 Euro ausgegeben haben, zeigt sich, dass es wirtschaftlich Wahnsinn wäre, hier 100 nicht benötigte Abschiebehaftplätze in Thüringen zu schaffen. Die AfD stellt hier also eine Forderung, die so grotesk überzogen ist, dass wir sie nur ablehnen können, und dann wird sie wieder mit dem Finger auf uns zeigen und sagen: Rot-Rot-Grün verweigert die Abschiebung. Es ist nicht die Frage, ob wir diese Abschiebehaftplätze nicht brauchen – das, denken Sie, wird Ihre Wähler nicht interessieren –, aber die reinen Zahlen sagen aus, dass jeder, der rechnen kann, jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, und jeder, der ein bisschen Verantwortung für den Umgang mit Steuergeldern hat, diesen Antrag ablehnen muss. Darum bitte ich Sie. Vielen Dank.

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Nur noch mal ganz kurz zu den Zahlen: In Thüringen leben derzeit etwa 3.500 ausreisepflichtige Menschen. Ein Großteil davon sind Kinder und Jugendliche. 3.000 Menschen haben eine Duldung. Deren Abschiebung ist also vorübergehend ausgesetzt, das heißt, sie besitzen eine Duldung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen. Wir setzen weiter auf den Vorrang der freiwilligen Ausreise, das unterscheidet uns auch wohltuend von Ihnen. Sie können auch auf die Beatmung verzichten, die möchte ich von Ihnen ganz sicher nicht. Und ich sage Ihnen: Provisorische Haftanstalten oder Lager in Containern oder Ähnlichem, wie sie Ihnen vorschweben, wird es mit uns in Thüringen definitiv nicht und hoffentlich niemals geben. Vielen herzlichen Dank.

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Außerdem hat mein Haus im Dezember 2016 durch Erlasse zahlreiche Regelungen zur weiteren Beschleunigung aufenthaltsbeendender Maßnahmen getroffen. So wurde zum Beispiel festgelegt, dass von einer Abschiebung nach Ablauf der Ausreisefrist nur noch abgesehen werden kann, wenn ein konkreter Rückführungstermin noch nicht feststeht und die Absicht zur freiwilligen Ausreise über die bloße Willensbekundung hinaus glaubhaft nachgewiesen wird.

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Aber, Frau Kollegin Bause, sind Sie mit mir der Meinung, dass wir die Rückführung von Personen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist, dass wir die Abschiebung vereinfachen müssen? Sind Sie mit mir der Meinung, dass wir bestehende Fehlanreize, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen, beseitigen müssen? Und sind Sie mit mir der Meinung, dass Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsländern bestimmt werden müssen?

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und Unterstützung zukommen zu lassen. Kommt es aber bei ausländischen Frauen vor Ablauf einer Ehebestandszeit von mindestens drei Jahren zur Trennung zwischen den Paaren, droht den Frauen mit einem von ihrem Ehe- oder Beziehungspartner abhängigen Aufenthaltsstatus eine Abschiebung. Darum verbleiben sie aus Angst oft in einer gewalttätigen Partnerschaft. Deswegen wird auch gerade durch Artikel 59 der Istanbul-Konvention festgelegt, dass die aufenthaltsrechtlichen Regelungen anders getroffen werden müssen. Diese Absätze 2 und 3 stehen jedoch auf Bundesebene unter Vorbehalt.

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gen Aufenthaltstitel dar, sie bezeichnet die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung mit den bekannten Folgen, wie dem beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, der Residenzpflicht und der Unterbringung gegebenenfalls in Sammelunterkünften.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal hat die Schweiz für einen Paukenschlag gesorgt, für einen Aufschrei bei den etablierten Gutmenschen in ganz Europa. 52,9 % der Schweizer haben in einer Volksabstimmung für die automatische Abschiebung krimineller Ausländer gestimmt. Sie haben damit gezeigt, wie direkte, ja, wie lebendige Demokratie aussehen kann. Sie haben den etablierten Politikern, den Umvölkerungspolitikern klare Grenzen in der Ausländerpolitik aufgezeigt. Dazu kann man ihnen aus deutscher Sicht nur herzlich gratulieren.

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Sie wissen ganz genau, welche Ergebnisse herauskommen würden, gäbe es Volksabstimmungen: raus aus dem Euro, Todesstrafe für Kindermörder, Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan oder die Abschiebung krimineller Ausländer. Kein Wunder, dass Sie hier auch vorm Sächsischen Landtag das Transparent „Hier bestimmen wir!“ eingepackt haben. Offensichtlich haben Sie erkannt, dass das, was hier passiert, letztendlich den Volkswillen mit Füßen tritt.

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Sachsens Überfremdungsfanatikern, allen voran der Landesausländerbeauftragte Martin Gillo, geht es hingegen nicht ums Ausschaffen von Ausländern, sondern ums Heranschaffen. Dem Doppelstaatsbürger und erklärtermaßen Kosmopoliten Gillo geht es nicht um die Abschiebung von überführten Asylschwindlern sowie ausländischen Kriminellen, sondern um deren Verhätschelung und materielle Rundumversorgung. Diese Asylantentümelei geschieht aber nicht etwa vor dem Hintergrund sinkender Asylantenzahlen, sondern – –

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Des Weiteren fordern wir das sachsenweit durchgesetzte Sachleistungsprinzip bei der Versorgung, die Regelunterbringung in lokal abgeschirmten Sammellagern und eine sofortige Abschiebung aller rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber.

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Das wäre mein erster Punkt: die Rückführung oder aber auch die Abschiebung – ich spreche den Begriff auch aus –, insbesondere bei einem Personenkreis, der seinerseits Voraussetzungen schafft, dass er nicht zurückgeführt werden kann. Dann muss man eben mit den anderen Mitteln, die wir jetzt im Gesetz zur Verfügung haben, konsequent handeln. Das ist das Erste.

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Strafverfahren. Mit einer Abschiebung oder mit einer erzwungenen Ausreise werden ihnen entscheidende Rechte im Strafverfahren genommen. Den Betroffenen wird kein rechtliches Gehör gewährt. Eine Aussage vor Gericht ist nicht möglich, wenn diejenigen, die aussagen könnten, nicht mehr da sind.

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Doch - das ist prägend für den Gedanken dieses Antrages - es geht nicht nur um die Opfer, es geht auch um Täter. Denn die Abschiebung oder eine erzwungene Ausreise schadet nicht nur den Betroffenen selbst, sie hat auch Konsequenzen für die Täter.

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Wir sagen: Sowohl das Sachleistungsprinzip bei der Versorgung als auch die Residenzpflicht und die Regelunterbringung in Sammelunterkünften für Asylbewerber müssen konsequent durchgesetzt werden. Ohne Kontrollmöglichkeiten mit der Einschränkung der Bewegungsfreiheit öffnet man nicht nur Tür und Tor für Missbrauch und kriminelle Machenschaften, sondern gefährdet auch die Sicherheit der Bürger. Gleichzeitig sind die Asylverfahren auf drei Monate zu begrenzen. Auf einen Negativentscheid hat die sofortige Abschiebung zu erfolgen. Nicht zuletzt fordern wir die Beibehaltung der Regelunterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften. Wir regen auch zusätzlich an, dass Asylbewerber künftig fernab von Wohngebieten in Sammelunterkünften zusammengefasst werden, wo sie jeweils bis zum Entscheid im Asylverfahren unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu verbleiben haben. Das ist übrigens nichts Besonderes. In Malta und Griechenland ist das Realität.

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Das Erste ist: Wir müssen die etwa 70.000 Menschen, die bei uns sind und die zurückgeführt werden müssen durch Abschiebung oder durch freiwillige Rückreise mit Erstattung der Rückfahrtkosten etc., auch tatsächlich zurückführen. Da müssen wir auch in Bayern noch entschieden besser werden. Ich sage das in aller Offenheit: Ich bin mit der Situation hier nicht zufrieden. Das war heute im Kabinett auch spürbar. Wir müssen uns insbesondere auch um Personen kümmern, die bezüglich ihrer Rückführung täuschen und tricksen mit falschen Identitäten oder mit Nichtmitwirkung und Ähnlichem mehr. Die Bevölkerung erwartet einfach von uns, dass wir die Menschen zurückführen, die hier kein Bleiberecht haben. Es sollen insgesamt 70.000, davon 14.000 in Bayern sein. Wenn getrickst und getäuscht oder nicht mitgewirkt wird, gibt das neue Recht jetzt die Chance, dass wir die Zahlung von Sozialleistungen einstellen, mit Sachleistungen arbeiten und nicht Geldleistungen fällig werden, die den Rückkehranreiz konterkarieren. Da sollten wir übereinstimmen, dass wir alles versuchen, um die Rückführung zu erreichen.

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Wenn ich sichere Herkunftsstaaten nach unserem Grundgesetz durch einfaches Gesetz – Artikel 16 a Absatz 2 –, festlege, dann wird die verfassungsrechtliche Vermutung ausgelöst, dass in diesen Staaten keine Verfolgung stattfindet. In Artikel 16 a Absatz 2, letzter Satz, steht, dass sogar ein Rechtsbehelf gegen die rechtskräftige Feststellung des Herkunftsstaates nicht gegen die Abschiebung spricht. Auch das steht im Grundgesetz. Warum das bisher nicht angewandt wird – jedenfalls nicht in mir bekannter Weise –, ist die große Frage. Wir brauchen weder Zäune – ich sage das noch einmal –, noch brauchen wir die Abschaffung des Artikels 16 a Absatz 1, sondern wir brauchen nur die richtige Anwendung des Artikels 16 a des Grundgesetzes.

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Man kann auch Umfragen unter bereits anerkannten Flüchtlingen, die keine Abschiebung mehr fürchten müssen, machen. Man kann Stichproben machen. Man kann Umfragen bei Konsulaten, Botschaftsangehörigen, Verantwortlichen in den jeweiligen Ländern vor Ort machen. Man kann Expertenumfragen der deutschen Kommunalpolitiker – Buschkowsky habe ich gerade schon genannt – oder Analysen machen lassen von Leuten, die etwas davon verstehen, wie beispielsweise der ExChef des BAMF, Schmidt, der das fünf Jahre gemacht und sich zu dem Thema geäußert hat. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, wie man das systematisch aufziehen kann. Der Senat kann die Aufgabe auf jeden Fall nicht auf das BAMF abschieben, denn dort – da haben wir uns natürlich auch gemeldet – gibt es keine entsprechende Projektgruppe und auch keine entsprechenden Prognosen. Man sieht sich dort als ausführendes Organ und dafür gar nicht im Kern zuständig, was auch überrascht. Also das BAMF wird Sie nicht erlösen von der Aufklärung dessen, was da auf uns zukommt und was Ihre Pflicht ist, aufzuklären. So muss Hamburg eine eigene Ermittlung seiner Familiennachzugsprognosen betreiben, das kann gar nicht anders sein. Das Problem ist wichtig genug. Hinzu kommt, dass die Länder, die Regionen, die Städte in Deutschland sich danach unterscheiden, welche Flüchtlingsgruppen primär kommen. Wir wissen mittlerweile, dass Hamburg starken Zuzug aus Afghanistan, Berlin eher aus Syrien hat; da kann es Unterschiede geben. Auch deswegen sollte das regional prognostiziert werden. Hamburg ist als Bundesland groß genug und genügend reich, um so ein kleines Projektgrüppchen aufzustellen. Unglaublich, dass das noch nicht passiert ist.

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Es ist zudem ein Signal, dass Täter letztlich erreicht haben, was sie wollten. Ihre Taten sollen Schrecken verbreiten, sie sollen Angst machen und sie sollen die, die mit ihrer Gewalt gemeint sind, vertreiben. Ob das Ziel nun mit einem Wegziehen aus Angst oder mit einer Abschiebung erreicht wird, ist dabei letztlich egal.

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Im Fall einer Abschiebung kommt sogar noch das Signal dazu: Der Staat gibt uns Recht; die, die wir vertreiben wollten, haben nicht das Recht, hier zu sein. Wir wissen aus der Forschung zu Neonazismus und zur Geschichte rechter Gewalt sehr genau, dass das Gefühl, Vollstrecker eines vermeintlichen Volkswillens zu sein, das Gefühl, zwar mit drastischen Methoden zu agieren, aber im Kern im Recht zu sein, eines der zentralen Verstärkungsmomente für rechte Gewalttäter ist. Es ermuntert zu weiteren Taten und es ist zugleich eine Demütigung für die Opfer.

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Ein Freispruch aufgrund fehlender Zeugenaussagen darf nicht sein; diesem müssen wir entgegenwirken. Rechte Straftäterinnen und Straftäter dürfen unter keinen Umständen den Eindruck gewinnen, dass sie durch die Abschiebung von Opfern und von Betroffenen ungestraft oder leichter davonkommen.

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Handelt es sich bei den Opferzeugen um vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, muss es die Möglichkeit geben, die Abschiebung mindestens bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen.

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Herr Stahlknecht und Frau Schindler haben die Regelung bereits zitiert. Das bedeutet, der Rechtsrahmen erlaubt es schon jetzt, die Abschiebung von Opfern oder von Betroffenen rechter Gewalt auszusetzen.