Auch heute geschah wieder eine Verwechslung bzw. die bewusste Weglassung: Wenn von der Härtefallkommission gesprochen wird, dann geht es um Fälle, bei denen geprüft wird, ob eine Abschiebung notwendig ist oder nicht. Das ist zunächst die Feststellung über die Abschiebung. Dabei sprechen wir aber noch nicht von der Abschiebehaft. Diese Fälle werden immer vermischt, auch bei den zahlenmäßigen Angaben.
Sondern wir sagen, wenn alle Dinge im Vorfeld - das setze ich aber voraus und das beinhaltet dieser Beschluss auch - ordnungsgemäß geprüft worden sind, der Einzelfall auf die persönliche Lage hin geprüft worden ist und man zu der Feststellung gekommen ist, dass eine Abschiebung notwendig ist, dann kann eine Abschiebehaft angeordnet werden, wenn sich jemand der Abschiebung widersetzt. Nur in diesem Zusammenhang ist und kann es notwendig und möglich sein. Das sind Einzelfälle. Da verlangen wir natürlich auch die Einzelfallprüfung.
Ich habe heute dem Mitteldeutschen Rundfunk gesagt, dass Abschiebungen immer schwierig sind. Ich glaube, Sie haben hier einen Minister - ich habe diese Abschiebung nicht veranlasst, sondern das tun die zuständigen Behörden -, der Abschiebungen sehr restriktiv sieht, und wir haben in meiner Amtszeit so gut wie keine Abschiebung gehabt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Koalitionspartner auch von einer besseren Kontrolle gesprochen hat, um Grundrechtsverletzungen bei der Abschiebung zu vermeiden, sowie vor dem Hintergrund, dass wir seit Jahren beobachten, dass der Innenminister insbesondere in Sachen Abschiebung auch mit der AG Rück dokumentiert, dass Ärzte Flüchtlingen zunehmend Reiseunfähigkeit bescheinigen, sodass der Innenminister dann gefordert hat, Flugmediziner einzusetzen, woraufhin es in Niedersachsen einen vom Innenministerium empfohlenen Arzt gab, der mit entsprechend tendenziös verfassten Gutachten die Flugreisetauglichkeit dokumentierte, ob diese Praxis in Niedersachsen nach wie vor stattfindet.
Bei der Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres hat die Innenministerkonferenz deshalb auch um eine Neubewertung der Sicherheitslage gebeten, zugleich aber – das wird in dem Antrag der GRÜNEN bewusst ausgeblendet – an der Abschiebung auf Grundlage des bisherigen Beschlusses festgehalten. Das heißt, nach der aktuellen Einstufung des Auswärtigen Amtes hat sich die Rückführungssituation in der letzten Zeit gerade nicht dramatisch verschlechtert, wie hier dargelegt wird, sodass eine Abschiebung allgemein unzumutbar wäre. Auch der UNHCR hält eine Rückführung immer dann für möglich, wenn eine sorgfältige und intensive Prüfung des Einzelfalls, des einzelnen Asylantrags vorausgegangen ist.
Es ist mitnichten so, dass willkürlich Abschiebungen erfolgen. Jede Abschiebung setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Hier werden vielseitige Faktoren in die Prüfung einbezogen, wie zum Beispiel die Religion, die Integration der Betroffenen und der Familie. Auch werden nach meiner Kenntnis die Bedürfnisse von Kindern besonders berücksichtigt und jede Abschiebung erfolgt in Abstimmung mit
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten hier im Thüringer Landtag, lassen Sie mich noch einen Punkt vortragen, der, glaube ich, allen zu denken geben muss. Mehrfach schon hat der Europarat die Bundesregierung kritisiert, was die Praxis der Abschiebung von Roma in den Kosovo anbelangt. Nicht zuletzt hat er seine Sorge am 27. Mai 2005 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht, ich zitiere: „Der beratende Ausschuss ist ebenfalls besorgt über die schwierige Situation vieler Roma, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und derzeit von einer Abschiebung in den Kosovo bedroht sind, obwohl sie bereits viele Jahre in Deutschland leben oder hier geboren sind.“
DIE LINKE fordert nun zum wiederholten Male, die Abschiebung aus humanitären Gründen mindestens während der Wintermonate auszusetzen. Im Einzel fall kann eine Aussetzung der Abschiebung gemäß Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes bei Vorliegen humanitärer Gründe von der Ausländerbehörde
Das gilt insbesondere für die jetzt noch bestehende sogenannte Dreimonatsfrist, die die Voraussetzungen für die Abschiebung erschwert hat. Wir brauchen künftig eine flexiblere Regelung, damit die Abschiebung von bestimmten Gefährdern nicht mehr an dieser Hürde scheitert. Hiermit wird ein zentrales derzeitiges Hafthindernis beseitigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liberale Politik setzt sich grundsätzlich für die Rechte aller Menschen in Deutschland und natürlich für die Rechte der Menschen in Thüringen ein. Deswegen empfinden wir die Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen als eine oft bedrückende Aufgabe. Keiner zerstört gern Hoffnungen, auch nicht die zuständigen Stellen und die dort arbeitenden Menschen. In Deutschland und in Thüringen sind wir allerdings weit davon entfernt, Massenabschiebungen vorzunehmen. Nach einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE wurden nach Albanien 2010 zwei, in den Kosovo acht und nach Serbien und Montenegro null Personen abgeschoben. Natürlich sind die Lebensbedingungen im Kosovo nicht einfach. Für die Entscheidung, ob eine Abschiebung in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region erfolgen kann, muss selbstverständlich eine umfassende Beurteilung der Situation im Herkunftsland erfolgen.
In einem Artikel des Magazins Der Spiegel vom 23. April 2011 ist ein Bericht der BundLänder-Arbeitsgruppe „Rückführung“ zur deutschen Abschiebepraxis vorgestellt worden. Darin wird das Abschiebeverhalten kritisiert. So heißt es, „es fehle Politikern und Behörden die Standfestigkeit, Ausländer in ihre Heimat zurückzuschicken, selbst wenn diese vor Gericht in allen Fällen gescheitert sind“. Im Jahre 2010 hätten lediglich 14,8 % der Ausreisepflichtigen, darunter 5,7 % im Wege der Abschiebung, Deutschland verlassen. Hierfür wurden verschiedenste Gründe angegeben. So würden Kommunen u. a. die Abschiebungen „bei entsprechendem Druck“ von Lobbygruppen und Medien abbrechen, aber auch das Personal in den Ausländerbehörden wäre persönlich, tatsächlich und rechtlich mit dieser existenziellen Thematik der Abschiebung überfordert. Diese dadurch entstehende Praxis jedoch hat in der Vergangenheit immer mehr Ausländerinnen und Ausländer verleitet abzutauchen; so auch der Titel des Artikels: „Aufforderung zum Untertauchen“.
Was hat sich also verändert? Verändert haben sich in erster Linie die geopolitische Lage und die Situation angekommener Geflüchteter hier in Deutschland und hier in Bremen, und beides hat sich eben nicht zum Besseren verändert. Das muss ich hier niemandem erzählen. Allerdings muss man klar sagen, dass mit dem Wintererlass bisher nur eine Verzögerung, ein Hinausschieben der rechtlich klaren Sachlage erreicht wurde. Mit dem Frühling kam auch die Umsetzung der Abschiebung oder die freiwillige Ausreise als integraler Bestandteil eines negativ beschiedenen Asylverfahrens. Jeder Aufenthaltstitel, jede Maß nahme, jede Duldung, jeder Asylantrag und, und, und – alles unterliegt dem Gesetz, den rechtlichen Vorgaben. Am Ende werden auf dieser Grundlage aber eben nicht alle Anträge positiv beschieden, und für ein funktionierendes Verfahren führt kein Weg daran vorbei, am Ende eines Verfahrens die Ausreisepflicht und, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt, die Abschiebung umzusetzen.
Die Haft war jedoch unzulässig. Das will ich kurz erklären. Bei der Beantragung von Abschiebehaft muss die Ausländerbehörde zwingend eine Prognose zur Durchführbarkeit der Abschiebung vorbringen. Aus dieser Prognose muss für einen Richter erkennbar werden, dass die Abschiebung innerhalb der vom Gesetz geforderten Dreimonatsfrist durchführbar ist.
Im Übrigen war eine Ausweisungsverfügung zu diesem Zeitpunkt weder als Grundlage für die Abschiebung noch für die Abschiebungshaft erforderlich. Amri war bereits vollziehbar zur Ausreise verpflichtet. Fluchtgefahr als Haftgrund lag vor. Das entscheidende Hindernis für die Abschiebungshaft war die Tatsache der Durchführbarkeit der Abschiebung in sein Herkunftsland Tunesien innerhalb der vom Gesetzgeber geforderten Dreimonatsfrist.
Wer aus Prinzip gegen Abschiebung ist, wer hinter jeder Abschiebung grundsätzlich eine Menschenrechtsverletzung sieht, gefährdet in letzter Konsequenz künftige Chancen auf eine Bleibeperspektive in Deutschland für wirklich schutzbedürftige Menschen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Danke schön, Herr Minister. - Ich bin gerade nach der Reihenfolge gefragt worden. Die Fraktionen tauschen manchmal ihre Fragen, und das ist auch bei der nächsten Frage der Fall. Mit der Frage 65 werden die Fragen 69 und 70 getauscht. Diese Fragen werden auch gemeinsam beantwortet. Jetzt sprechen also nacheinander die Abgeordnete Andrea Johlige, Fraktion DIE LINKE, Frage 69 (Abschiebung eines Geflüchteten nach Afghanistan), und die Abgeordnete Marie Schäffer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frage 70 (Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan). Frau Johlige, bitte.
Wird Bremen sich dem anschließen, was viele rotgrün regierte Länder machen, indem sie nämlich sagen, nach der Aufforderung zur Ausreise findet eine Ankündigung der Abschiebung nicht mehr statt, weil sie einfach wissen, dass sie dann bei der Abschiebung niemanden mehr vorfinden werden? Wird also Bremen dem rot-grünen Beispiel aus Niedersachsen folgen, oder gibt es hier auch wieder einen bremischen Sonderweg? Ich weiß nicht, wie der Präsident des Senats sich beispielsweise zum Abschiebestopp im Winter für Balkanstaaten verhalten wird.
Das Rückübernahmeabkommen mit der Republik Syrien trat erst im Januar 2009 in Kraft. Gleich im Jahr 2009 wurden in Niedersachsen 139 Personen für die Abschiebung nach Syrien angemeldet. Ende 2009 gab es eine Information des Bundesinnenministeriums an die Länder zum besagten Rückübernahmeabkommen und Berichte über die Inhaftierung von aus Deutschland Abgeschobenen und anschließende Prozesse vor Militärgerichten jenseits anerkannter juristischer Standards. Die niedersächsische Reaktion darauf: Im Jahr 2010 wurden 240 Personen für die Abschiebung nach Syrien angemeldet.
Das Ehepaar L. Ch. ist vollziehbar ausreisepflichtig und ab 7. Mai 2012 von einer Abschiebung bedroht. Nach Angaben der Betroffenen erwägt die Ausländerbehörde Schmalkalden-Meiningen eine getrennte Abschiebung von Herrn und Frau L. Ch. in deren jeweilige Herkunftsländer (Algerien bzw. Ukraine). Ferner werde die Zugehörigkeit von Frau L. Ch. zur jüdischen Religionsgemeinschaft nicht als schwerwiegendes Abschiebungshindernis betrachtet.
So soll das eingangs erwähnte Ehepaar, das durch die Abschiebung des einen Ehepartners getrennt wurde, vor der Abschiebung seine Bereitschaft zu einer freiwilligen Ausreise erklärt haben.
die Frauen und Mädchen gefügig machen und gefügig halten. Viele Frauen bleiben aus Angst vor der Abschiebung bei ihren Peinigern. Zudem sind die Frauen und Mädchen nach einer Abschiebung in die Heimatländer dort ebenfalls ihren Peinigern schutzlos ausgeliefert.
so kann es 2016 vielleicht das Wort „Abschiebung“ werden. Ihr Antrag leistet gerade einen Beitrag dazu. Was soll diese Symbolik der „roten Linie“? Wenn bei einer Maschine oder bei einem Motor die Anzeige im roten Bereich leuchtet, wird Gefahr signalisiert. Was ist das nun für eine gefährliche Sache mit der Abschiebung in unserem Land? Wie gefährlich sind die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, zu denen wir feststellen sollen, dass sie die Rechte von Kindern und deren vorrangige Schutzbedürfnisse landesweit missachten,
Von der zuständigen Sachgebietsleiterin und einem Mitarbeiter in der Ausländerbehörde in meinem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war auf Nachfrage zu erfahren, dass die ablehnende Asylentscheidung, die der Antragsteller erhält, auch der Behörde zugestellt wird. Die Ausländerbehörde bietet dann Beratung und Unterstützung an und überprüft die mögliche freiwillige Ausreise. Erfolgt diese nicht, wird das Landesamt für innere Verwaltung informiert und eine Abschiebung kann durchgeführt werden. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Landkreises sind bei der Abschiebung dabei. Der anschließende Transport erfolgt durch die Polizei.
Ich weiß gar nicht, wie oft wir hier im Plenum das Thema „Abschiebung versus Aufnahme“ diskutiert haben und wie oft allein Innenminister Lorenz Caffier darauf hingewiesen hat, dass eine schnellere und vermehrte Aufnahme von Flüchtlingen auch eine schnellere Abschiebung für Nichtbleibeberechtigte zur Folge haben muss. Ich denke, das hat er auch heute hinlänglich und in epischer Breite dargestellt. Aber all diese Argumente gehen bei den GRÜNEN links rein und rechts raus. Und auch diesen Grundsatz kennen Sie: Es gibt nur eine Wahrheit und diese Wahrheit ist grün.
Widersetzt er sich der Abschiebung, indem er, wie der Innenminister ja auch geschildert hat, einfach keine oder falsche Angaben über seine Identität macht, dann verstößt er wieder gegen das Aufenthaltsgesetz. Das heißt, als Ausländer nach Deutschland eingereist, kein Pass, kein Asylantrag, heißt strafbar, hörst du vom Kadi die Anklage. Als Asylbewerber abgelehnt, kein Pass, Vereitelung der Abschiebung, Verweigerung der Ausreise, müsste heißen: strafbar, Anklage. In der Praxis kommt es gemessen an der Anzahl der Täter nur sehr selten zu solchen Anklagen und erst recht selten zu Verurteilungen und ganz selten mal zur Freiheitsstrafe. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo so einer wirklich mit einer Freiheitsstrafe belegt worden wäre.
Damit hätte die Abschiebung ebenso vermieden werden können, wie die nun zu erwartende anschließende verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und mögliche Schadenersatzansprüche. Die Petition ist gegenwärtig aber noch nicht abgeschlossen.
Das heißt, eine Abschiebung ist erst nach Ende des Asylverfahrens mit negativem Ausgang möglich. Wir alle wissen, wie lange solche Asylverfahren durch den Bund bisweilen dauern können. Die freiwillige Rückkehr ist auch kostengünstiger als die Abschiebung. Das heißt, das Fazit, das wir ziehen, ist: Das ist für alle Beteiligten die bessere Wahl.
Es gibt eine freiwillige Ausreise, und es gibt eine Abschiebung. Die Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme, um Frau Kohnle-Gros zu erwidern.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Braun, nein, das ist nicht der Fall. Wir setzen mit unserer Rückkehrberatung frühzeitig und umfassend an. Aber in all den Fällen, in denen sich die Personen, aus welchen Gründen auch immer, gegen eine freiwillige Rückkehr entscheiden und ein negativer Asylbescheid vorliegt, der sozusagen zu einer Ausreisepflichtigkeit führt, greift auch die gesetzliche Regelung, nach der eine Abschiebung zu erfolgen hat. In all diesen Fällen wird selbstverständlich vonseiten des Landes auch eine Abschiebung durchgeführt.
Das Landesinnenministerium sagt: Wir sahen die Rechtsgrundlage nicht. Also gab es diesen Antrag auch nicht. – Der Bundesinnenminister sagt das Gegenteil. Ja, genau das steht auch in dem Bericht. Er sagt, man hätte eine Abschiebung beantragen können, weil man Amri hätte zurechnen können, dass er sich nicht selbst an seiner Abschiebung beteiligt. Deswegen entsteht aufgrund dieser Kausalität erst gar nicht diese Dreimonatsfrist. Der Bundesinnenminister bezieht sich ausdrücklich auf diesen Kausalitätsgrundsatz.
Vier Bundesländer, das wurde gesagt, haben einen Winterabschiebestopp verhängt. Sie sind der Auffassung, dass die Abschiebung während des Winters die Betroffenen in eine unerträgliche Situation bringt, in der sie extrem gefährdet sind. Warum diese Gefährdung nur für Flüchtlinge gelten soll, die in Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern untergebracht sind, müssen Sie erklären. Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt für alle. Stoppen Sie die Abschiebung wenigstens im Winter. Das ist unverzichtbar und wäre ein erster Schritt zu einer humaneren Flüchtlingspolitik.