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Die Landesregierung hat diese Aufgabe, diese Herausforde rung mutig angepackt und viel bewegt. Ich darf z. B. nur an die Gesundheitsversorgung erinnern, die zwar auf dem Weg ist, aber noch beim Bund hängt. Sie ersehen die Anerkennung für die Landesregierung beispielsweise auch aus Äußerungen des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlin ge, der die Landesregierung immer wieder auch ausdrücklich lobt. Er war ja auch in Ihrer Fraktion zu Gast.

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Daher sollten wir uns weiterhin sachlich und unaufgeregt den Aufgaben stellen, die der hohe Zugang an Flüchtlingen mit sich bringt, und zwar jeder an seinem Platz: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Verwaltungsgerichte bei der Bewältigung der Asylverfahren, die Aufnahmeverwal tung des Landes und die Stadt- und Landkreise bei der Unter bringung und Versorgung der Flüchtlinge und die Ausländer verwaltung im Regierungspräsidium Karlsruhe, wenn es da rum geht, die Personen zurückzuführen, die nach Ablehnung eines Asylantrags ausreisepflichtig sind.

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Seit Mai haben wir die neue Schätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit einer Verdopplung der zu er wartenden Flüchtlingszahlen für dieses Jahr vorliegen. Es ist doch selbstverständlich, dass man jetzt nacharbeiten muss und weitere Landeserstaufnahmeeinrichtungen braucht. Wir ha ben die Erstaufnahmekapazitäten inzwischen auf 8 000 bis 9 000 Plätze erhöht, und ich sage Ihnen ausdrücklich: Es wer

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Neue Erfahrungen mit Migration, Asyl und gesellschaftlicher Vielfalt, aber auch die Isolation eines Teils der jungen Men schen inmitten einer scheinbar grenzenlos offenen Umgebung – darüber und über die damit zusammenhängenden Probleme wurde im Landtag nach dem Amoklauf von Winnenden viel und ernsthaft nachgedacht. Eine Konsequenz daraus ist der „Zukunftsplan Jugend“ mit einem Haushaltsvolumen von zu sätzlich jährlich 3 Millionen €. Er steht für einen dialogischen Beratungsprozess unter Beteiligung vieler Verbände und Dachorganisationen. Namentlich sind dies die Baden-Würt tembergische Sportjugend, die Landesarbeitsgemeinschaft Of fene Jugendbildung Baden-Württemberg, der Landesjugend ring, die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung BadenWürttemberg und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbän de in Baden-Württemberg.

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Natürlich sind die jetzt geplanten Ausgaben im Bereich Asyl und Migration für unser Land eine fiskalische Herausforderung. Leider gibt es auch Leute, die ein gutes Geschäft wittern. Die Marktpreise für Unterkünfte und Einrichtungen sind geradezu explodiert. Darüber grummeln nicht nur die Finanzpolitiker.

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Ferner werden die Integrationsfachdienste Migration künftig Beratungsangebote flächendeckend und rechtskreisübergreifend in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, den Jobcentern und weiteren Akteuren anbieten. Die Landesregierung hat in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz ein Integrationsbüro eingerichtet, das sehr eng mit der Bundesagentur für Arbeit kooperiert. Hier wird unter anderem ermittelt, welche individuellen arbeitsmarktbezogenen Potenziale die Asylbewerberinnen und Asylbewerber mitbringen und welche speziellen Bedarfe auch in sozialer Hinsicht bestehen. Ziel ist es, diese Aspekte bei der Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte individuell zu berücksichtigen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zentrale Ansprechpartner hierfür benannt. Diese Maßnahmen dienen unter anderem auch der Vorbereitung des Übergangs in das SGB II, sobald der Anerkennungsbescheid durch das BAMF die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der aufnehmenden Kommune erreicht.

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Ich wünsche mir, dass man auch anerkennt, dass wir hier im Land sehr viel mehr tun. Zwar tut auch der Bund sehr viel. Aber, Frau Damerow, zu sagen, wir würden ja nur das Geld des Bundes nehmen, wo doch gerade die Kernschnittstelle das Bundesamt für Migration ist, das seine Hausaufgaben nicht macht, das finde ich dann schon ein bisschen hm, hm -

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Dass Abschiebungen nicht funktionieren, hängt nicht nur mit der Landespolitik zusammen, sondern auch mit der Bundespolitik. Dass viele Menschen gar nicht wissen, ob sie hierbleiben können oder gehen können, das hat mit dem Bundesamt für Migration, kurz BAMF, zu tun.

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schaffen haben, was auch dringend notwendig war. Wir haben aber auch Stellen für die Bewältigung der Flüchtlingssituation, der Migration und der Integration geschaffen. Ich kann mich noch gut an den Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 erinnern, bei dem wir allein aufgrund der Herausforderungen, die ich zuletzt genannt habe, 5.500 neue Stellen beschlossen haben.

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Minister Lauinger, bitte.

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Mit dem vorliegenden verfassungsändernden Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie wollen wir auch die Möglichkeit nutzen, das aktive Wahlalter auf Landesebene von 18 auf 16 Jahre zu senken. Die Altersgrenze wird mit den Regelungen der kommunalen Ebene synchronisiert und überträgt sich auch auf das Abstimmungsalter bei Volksbegehren. Je früher direkte Demokratie praktisch eingeübt wird, umso besser. Andere Bundesländer, die diesen Schritt schon vollzogen haben, sind uns da weit voraus. In einer mündlichen Anhörung im Innenausschuss und mitberatend im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz soll der Gesetzentwurf weiter intensiv diskutiert werden.

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Vielen Dank. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Ich stimme zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Wie bitte?

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an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

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Meine Damen und Herren, angesichts dieses konzeptionellen und rechtlichen Neulands bzw. der damit zusammenhängenden Fragen wird es Sie nicht überraschen, dass die Koalitionsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf eine umfassende mündliche Anhörung durchführen wollen. Sie soll – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als dem für Parlamentsrecht und Parlamentsfragen zuständigen Ausschuss stattfinden. Bei dieser mündlichen Anhörung, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir sehen, ob der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einen Sinn hat oder ob er grundweg abgelehnt wird. Wir wollen diese Diskussion gerne führen. Wir nehmen uns dafür auch die Zeit, diese Anhörung durchzuführen, wir sind da nicht in einer zeitlichen Brisanz. Und wir sollten dann eine Entscheidung darüber treffen, wie wir damit umgehen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank.

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Des Weiteren ist beantragt, das Gesetz an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Stimmenthaltungen gibt es keine. So ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.

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Herr Präsident, verehr te Kolleginnen und Kollegen! Nur noch wenige Bemerkun gen. Natürlich stehen wir im Moment vor großen Herausfor derungen in Europa, die weit über Griechenland hinausgehen: Ukraine, Balkan, Migration, internationale Sicherheit. Des halb brauchen wir dieses Europa.

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Die Herausforderungen, die sich aus der Globalisierung, aus demografischem Wandel und Migration, aus der rasanten Flexibilisierung der Arbeitswelt sowie aus den Veränderungen im sozialen und familiären Zusammenhalt ergeben und dies sich auch an die Weiterbildung stellen, bedürfen einer wohl überlegten Nachjustierung, einer behutsamen Weiterentwicklung des Bestehenden. Ebenso fand die Beanstandung des Landesgerichtshofes, die derzeitige Förderpraxis des Landes zu überprüfen, um ein transparentes, gerechtes und zukunftsfähiges Fördersystem zu entwickeln, in der Konferenz im Grundsatz bei allen Beteiligten Anerkennung.

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Nun erspare ich Ihnen und mir die häufig schon genannten und sehr richtigen Stichworte „Fachkräftemangel“, „demografischer Wandel“, „Migration“ und „überalterte Gesellschaft“. Ich konzentriere mich auf einige wenige zentrale Themen der Prävention, die die Weiterbildungskonferenz in ihrem Entschließungspapier benannt hat.

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Uns beschäftigen heute Megatrends wie beispielsweise die Digitalisierung, die Steuerung der Migration oder die Gestaltung der Energiewende. Ein Schlüssel unseres Erfolgs bleibt die Bildung. Gute Bildung ist wichtiger denn je. Deswegen werden wir als CDU weiter daran arbeiten, berufliche und akademische Bildung gleichwertig zu behandeln, unsere Schulen - im Übrigen auch die kleinen, sofern sie bestandsfähig sind -, zu sanieren. Wir werden auch die Unterrichtsversorgung sicherstellen.

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Wir reden hier über das Thema „25 Jahre Sachsen-Anhalt“ und über die zentrale Herausforderung der Migration. Dabei stellen sich natürlich die Fragen: Was sind die Ankerpunkte? Was sind die Bilder, die am Ende einer solchen Debatte stehen?

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Wenn wir über Migration reden, wenn wir über die Bewältigung der Flüchtlingsintegration reden, dann ist es bedenklich, zentral das Beispiel dieser häuslichen Gewalt anzuführen.

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Die derzeitige Situation verlangt dem System Schule besonders viel ab. Vor dem Hintergrund des Themas Migration sind die pädagogischen Herausforderungen enorm. Auch ich möchte mich an dieser Stelle mit einem großen Dankeschön bei allen denen bedanken, die diesen pädagogischen Prozess zurzeit begleiten und gestalten müssen. Ich glaube, das ist an der Stelle auch fraktionsübergreifend Konsens.

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Jetzt wurde immer wieder über Verfahren gesprochen; es wur de gesagt, auch Baden-Württemberg hätte mit Verfahren zu tun. Über die Asylanträge entscheidet aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Das Wohl von Patienten und Mandanten wird in der jetzigen Ausgestaltung der Freien Berufe am Besten gewährleistet. Damit dies auch so bleibt, sollten wir in Ausschüssen darüber reden. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Vielen Dank.

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Migration?

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(Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Europa, Kultur und Medien und Migration, Justiz und Ver- braucherschutz!)

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Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt.

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Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Auch wenn Sie schon gesagt haben, Sie werden unseren Antrag ablehnen, möchte ich Sie doch bitten, die Situation im Einzelnen zu betrachten und den Antrag mit zu beraten. Vielen Dank.

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gen für Integration und Migration in seinem Jahresbericht 2011 empirisch erarbeitet. Durch die Wandlung der Auslän

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höhen, und inwieweit können dabei auch Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration aus dem Jahr 2011 eingebunden werden?

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Sehr geehrte Damen und Herren, gespannt und voller Erwartungen, was Einsparungen durch die Schließung der JVA Gera angeht, habe ich mir den Haushaltsentwurf des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angesehen. Im Einzelplan 05 Kapitel 05 05 für die Justizvollzugsanstalten sind keine ersichtlich. So wurde in dem Bereich mit einer Erhöhung von 5 Millionen Euro gegenüber 2017 geplant – Gesamtausgaben für 2018: über 68 Millionen Euro. Der Freistaat Thüringen steht im Bereich des Strafvollzugs und insbesondere bei der Situation der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten wie auch bei der Entscheidung über die Zukunft einzelner Standorte vor großen Herausforderungen. Sowohl die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten als auch der Personalkörper selbst müssen für die kommenden Jahre zukunftsfest gemacht werden. Dabei gilt es nicht nur auf die demografische Entwicklung zu reagieren, sondern die Bedingungen so zu gestalten, dass qualifiziertes Personal gewonnen und auch gehalten wird. Da man die gesamte Situation im Thüringer Justizvollzug betrachten muss, haben wir in unserem Antrag gebeten, zur Situation der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten in Thüringen und den Auswirkungen von möglichen Standortentscheidungen zu berichten, verbunden mit der Aufforderung an die Landesregierung, ein umfassendes Landesentwicklungskonzept zum Justizvollzug mit Perspektive auf das Jahr 2025 vorzulegen. Wir haben den Termin ändern müssen, da unser Antrag zwar immer auf der Tagesordnung stand, aber nicht drangekommen ist. Wir haben ihn verlängert bis vor Ablauf des I. Quartals 2018. Die Koalitionsfraktionen haben das ein bisschen weiter gefasst, da geht es um die erste Hälfte des Jahres 2018, das heißt die Koalitionsfraktionen haben schon festgestellt, dass es kein Konzept gibt, und auch sie warten darauf. Schön zu wissen, dass das bei dem eigenen Ministerium so gehandhabt wird!