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Meine Damen und Herren, diese Regelungen bieten die Möglichkeiten, auch Fälle zu lösen, in denen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, die Ausreise oder Abschiebung des Betroffenen aber trotzdem eine besondere Härte darstellt. Herr Kollege Beuth, wir sitzen zusammen im Petitionsausschuss des Hessischen Landtags.Wir alle haben diese Fälle liegen.Wir alle kämpfen darum, humanitäre Lösungen zu finden. Dann finde ich es an der Sache vorbei argumentiert, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen: Das geht alles nicht; wir wollen das nicht; die Härtefallkommission ist Quatsch.

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Wenn Sie z. B. in Ihrem Antrag unter Punkt 2 d schreiben: „Es ist sicherzustellen, dass jeder Ausländer, dem durch die Entscheidung einer hessischen Ausländerbehörde die Abschiebung droht, sich direkt an die Härtefallkommission wenden kann“, frage ich Sie: Was hat der Ausländer, was hat der Rechtsstaat, was hat das Parlament dadurch gewonnen? – Nichts. Denn, wie Herr Kollege Hahn zu

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Frau Kollegin Waschke, das lasse ich Ihnen hier aber nicht durchgehen. Wir haben in den vergangenen fünf Jahren im Petitionsausschuss, den Sie jetzt seit einem Jahr begleiten, in dem aber schon viele, viele Kollegen waren, vernünftig und kollegial zusammengearbeitet. Das, was Sie hier aufbauen wollen, ist seit einigen Monaten absehbar. Das existiert nicht. Es stimmt nicht. Alle Regelungen, die in der Vergangenheit gegolten haben, gelten auch weiterhin. Ich habe Ihnen in der Debatte über den Petitionsbericht und eben gesagt, dass wir sehr weit gehende Schutzregelungen für die Ausländerinnen und Ausländer haben, die sich an den Petitionsausschuss wenden, sodass sie nicht von Abschiebung usw. bedroht sind.All das gilt weiter. Das, was Sie hier vortragen, was Sie hier aufbauen wollen, dass in irgendeiner Form mit anderer Härte vorgegangen wird, ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit. Das muss ich hier sagen. – Danke.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es macht schon sehr betroffen, dass man in den Zeitungen lesen muss: „Abschiebung zerreißt türkische Familie“. Herr Kollege Gotthardt, wir sind uns darüber einig, dass das Thema dringlich ist. Sie sagten, das sei am 6. Mai 2004 passiert.Aber heute hat es in der Zeitung ge

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Zudem soll eine viertägige Inhaftierung ohne jeglichen Grund möglich sein, um die Abschiebung durchzusetzen. Zur Abschiebungshaft hat es im letzten Jahr zwei höchstrichterliche Niederlagen für die Bundesregierung gegeben. Der Bundesgerichtshof ver

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Sie sind nur geflüchtet, und zwar auch unter den Bedingungen, die von der EU und Deutschland so erschwert werden. Ich finde, es ist schon – wenn man das so sagen darf – „Strafe“ genug, Unsummen dafür zahlen zu müssen, dass man flüchten kann, dabei auch noch das eigene Leben riskiert, und anschließend dafür hier, jetzt nach dem Referentenentwurf und dem Gesetzentwurf, in Haft genommen zu werden. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht in der Konsequenz vor, Flüchtlinge zu bestrafen, weil sie geflüchtet sind. Die Inanspruchnahme eines Grundrechtes wird damit unter Strafe gestellt und mit Haft belegt. Wir möchten perspektivisch die Abschiebung daher ganz abgeschafft wissen.

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Ich bin der LINKEN für diesen Antrag und insbesondere die Antragsbegründung sehr dankbar. Dass eine linke Oppositionskraft der rot-grünen Regierung eine „erfreuliche Zurückhaltung“ und „humanitäre Haltung“ in den Fragen der Abschiebung attestiert, nehmen wir sehr gern zur Kenntnis, meine Damen und Herren.

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zu vermeiden, sodass sich der Senat in erster Linie mit der Abschiebung Krimineller beschäftigen muss.

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Die Inhaftnahme für den Zweck der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen sollte meiner Meinung

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Erst nach Beginn eines Ausweisungsverfahrens steht möglicherweise in Einzelfällen am Ende die Abschiebung an. Um eine im Rahmen der Abschiebungsanordnung erforderliche Abschiebehaft zu begründen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – vielleicht geht der Staatsrat als Jurist noch darauf ein –, insbesondere ist es ein Richtervorbehalt. Herr Tschöpe, Sie haben einen offenen Mund, sind Sie erstaunt?

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sich wegducken, sich den Realitäten nicht stellen, nicht nach wirklichen Lösungen suchen und durch lautstarkes Auftreten der tatsächlichen Diskussion ausweichen – das wäre eine Beschreibung für den Offenbarungseid in der Sicherheitspolitik, den wir im Augenblick erleben. Das trifft aber auch auf Ihr Parlamentsverständnis zu. Wenn wir über Innenpolitik reden,muss man auch noch ein paar Worte auf den Fall von heute Nachmittag verwenden. Sie glauben, Diskussionen und wichtigen Fragestellungen immer und immer wieder ausweichen und durch Mehrheitsentscheidungen unterdrücken zu können. Das war heute Nachmittag wieder ein unglaublicher Vorgang. Sie haben sich den aktuell anstehenden Fragen um die Abschiebung in Usingen nicht gestellt. Deshalb muss das an dieser Stelle auch angesprochen werden.

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Das haben wir getan, weil Sie ja recht haben, Herr Kollege Hinners, dass es schon Sinn macht so lange man ein Instrument wie die Abschiebehaft hat, wenn Haftgründe im Gesetz stehen und das nicht einfach irgendwie so entschieden wird, aber es wäre ja ganz hilfreich, wenn diese Haftgründe auch in sich plausibel wären. Der Senat kann nicht nachvollziehen, warum eine Zahlung von größeren Geldbeiträgen denn dazu führen soll, dass man weniger gern abgeschoben wird als andere Flüchtlinge. Wir gehen davon aus, dass natürlich auch andere Flüchtlinge, die keine größeren Geldbeiträge in ihre Flucht investiert haben, kein Interesse an einer Abschiebung haben. Insofern also allein aus diesem Grund von einer erhöhten Fluchtgefahr zu reden, können wir nicht nachvollziehen, deswegen haben wir diesen Haftgrund abgelehnt.

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ja so im Raum. Bremen ist sehr verantwortungsvoll mit diesem gesamten Themengebiet umgegangen und hat in der Vergangenheit – zumindest für diesen Senat kann ich zusagen, dass es auch in der Zukunft so sein wird – den Fokus auf die Integration der Flüchtlinge und auf die Möglichkeit, ihnen hier eine Perspektive zu schaffen, gelegt. Das wollen wir auch weiterhin. Wir streben keinen Kurswechsel an. Wir wollen keine neuen Rekorde im Bereich der Abschiebung brechen, und demzufolge sind wir auch an den Verschärfungen, die hier im Gesetz für den Abschiebegewahrsam, für die Abschiebungshaft vorgesehen sind, nicht interessiert.

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Herr Schünemann, Sie haben sich bislang durch eine Politik ausgezeichnet, die gut integrierte und oft auch gut ausgebildete junge Menschen in Länder abgeschoben hat, deren Sprache und Kultur sie nur aus den Erzählungen ihrer Eltern kannten. Sie haben den Handlungsspielraum der Ausländerbehörden durch Erlasse und Weisungen immer weiter eingeschränkt und die gnadenlose Abschiebung von Menschen durchgesetzt, die oft in Deutschland geboren waren und schon mehr als ein Jahrzehnt hier gelebt haben.

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Bei Ihnen stehen immer noch Abschreckung und Abschiebung im Vordergrund. Das halten wir für einen falschen Ansatz. Wir wollen der Integrationspolitik unseres Landes eine neue Perspektive geben. Wir halten es für notwendig, Zuwanderer von Beginn an als künftige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anzuerkennen. Unser Ziel ist es, dass sich mehr Zugewanderte für die Einbürgerung entscheiden, weil sie sich mit dieser Gesellschaft und diesem Staat identifizieren. Eine solche Politik der Anerkennung ist endlich notwendig. Schließlich kann es sich keine demokratische Ge

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Übrig bleibt ein Vorschlag von Herrn Schünemann. Dieser ist insofern positiv zu beurteilen, als er eine Gesetzeslücke schließt, aufgrund derer bei einer wie auch immer gearteten Bleiberechtsregelung 18-jährige Jugendliche möglicherweise nicht vor einer Abschiebung geschützt würden.

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Es gab überhaupt keine Kurzinterventionen bei Mündlichen oder Dringlichen Anfragen. Deshalb könnte man sich schon fragen, warum Sie sie dort explizit ausschließen wollen. Aber diese Frage beantwortet sich leicht: Das dient nur als Verbrämung Ihrer eigentlichen Intention. Es gab nämlich 13 Kurzinterventionen zu strittigen Eingaben, davon sechs zu Abschiebungen - übrigens alle am 18. Mai, als wir das Schicksal der Familie Kasem diskutierten. Das war in dieser Debatte dringend nötig. Hier wurde wieder einmal mit Härte eine Abschiebung exekutiert. Eine Frau und ihre acht Kinder wurden nach Hause geschickt.

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Dieser Beschluss schafft Klarheit für über 30.000 in Deutschland lebende Ausländer, denen bei einem Auslaufen der bisherigen Bleiberechtsregelung zum Jahresende ein Rückfall in die bloße Duldung und ja damit für viele in letzter Konsequenz auch eine Abschiebung angestanden hätte. Die Verlängerung auf zwei Jahre bietet zudem eine faire Chance für diejenigen, die bereit sind, einer Arbeit nachzugehen, und sich nicht ausschließlich auf Leistungen des Staates verlassen.

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praktikable Abschiebung regeln und zudem die Betreffenden an den Ausreisekosten beteiligen. Um die Nachhaltigkeit gegen den Missbrauch der Bleiberechtsregelung sicherzustellen, fordern wir darüber hinaus die ersatzlose Streichung des einklagbaren Rechtes auf Asyl. Das weltweit einzigartig einklagbare Recht auf Asyl hat nicht nur zu einem unvorstellbaren Ausmaß geführt, sondern auch zu einer Belastung der Staatsausgaben in Milliardenhöhe.

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Anstatt konsequent den Terrorismus durch scharfe Grenzkontrollen, einen sofortigen Stopp weiterer Zuwanderungen, die konsequente Anwendung des Asylrechtes und die Abschiebung krimineller Ausländer zu bekämpfen, versucht man sich lieber an der Herbeiführung eines neuen „1984“ – George Orwell lässt grüßen – und der totalen Kontrolle der eigenen Bürger, deren demokratische Mitbestimmungsrechte man offensichtlich weit stärker fürchtet als das Wuchern der organisierten Kriminalität.

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habe es mir soeben noch einmal angeschaut, Sie ha ben übrigens am 30. Oktober 2014 der „Bild“-Zeitung gegenüber auch schon deutlich geäußert, was Sie wollen. Sie haben nämlich damals gesagt, sie wollen abgelehnte Asylbewerber schnellstens abschieben, dass der Senat schnellstens abschiebt, um mehr Platz für die wirklich Bedürftigen zu schaffen. Daran merke ich, dass Sie überhaupt gar keine Ahnung haben, wovon Sie reden, denn hinter Ihren Fragen steht nicht das Interesse an der Lebenssituation von Flüchtlingen, sondern was sie hier vorantreiben, ist eine Kriminalisierung von Flüchtlingen, Auslese und Abschiebung!

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tung nicht hat irritieren lassen, sie versucht, durch sachliche und fachlich begründbare Antworten die Diskussion auf ein rationales Niveau zu bringen, und dafür bedanke ich mich herzlich. Sie lässt sich auch nicht auf die Schiene drängen, dass die Be schleunigung von Aufnahmeverfahren nur das Ziel der schnelleren Abschiebung haben kann. Nein, umgekehrt wird daraus ein Schuh! Durch schnelle re Anerkennungen können bereits frühzeitiger die entsprechenden Aufenthaltstitel erteilt werden, und dann kann man auch zu einem möglichst früheren Zeitpunkt Integrationsmaßnahmen einleiten, denn das Prinzip, das in Bremen gilt und auch gelten soll, ist für Flüchtlinge Integration von Anfang an. Das ist die Antwort des Senats auf die Frage 3, und das ist auch gut so.

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bezogene oder personenbezogene Abschiebungshin dernisse haben, die sie an der Abschiebung hindern.

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Geduldeten, Kriminalität und Abschiebung, die hat ein Geschmäckle, das muss man ganz klar und deutlich sagen.

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In der Bundesrepublik befinden sich ungefähr 700 000 nicht bleibeberechtigte Personen, die häufig illegal eingereist sind, über ihre Herkunft falsche Angaben gemacht haben und in vielen Fällen sogar Straftäter sind. Doch statt wenigstens die Intensivierung von Abschiebung oder das Festsetzen dieser Personen voranzutreiben, sagt die Landesregierung: Abschiebehaft darf nur die Ultima Ratio sein. - Jetzt hat man eine Taskforce gegründet, getreu dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründe ich ´nen Arbeitskreis.

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Wir helfen Schutzbedürftigen, aber wir müssen auch jene zurückführen, die unseren Schutz nicht brauchen oder gar das Gastrecht missbrauchen. Gleichzeitig arbeiten wir daran, Rückführungen besser zu organisieren. Unter der rot-roten Vorgängerregierung entstandene Vollzugsdefizite - der Streit zwischen Innen- und Justizministerium ist ja legendär - werden wir beheben. Erst zusammen wird daraus eine verantwortungsvolle Politik. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Gefährdern und Intensivstraftätern. Mit einer eigenen Taskforce wird der Innenminister ihre Abschiebung konsequenter durchsetzen und so die Handlungsfähigkeit des Staates beweisen.

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In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich, dass die Innenministerkonferenz auch Rückführungen nach Syrien geprüft wissen will, soweit es Straftäter und Gefährder betrifft. Denn wer durch seine Taten Deutschland unsicherer macht, kann nicht glaubwürdig die Unsicherheit andernorts gegen seine eigene Abschiebung anführen - das ist widersprüchlich und überzeugt mich nicht.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel des AfD-Antrags ist die vollständige Abschiebung,

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Kemal Altun war kein Einzelfall, er war lediglich der erste bekannt gewordene Fall eines Flüchtlings, der in Deutschland aus Angst vor Abschiebung Suizid beging. Deshalb ist er ein Symbol auch für die Menschen in Hamburg, die bekannt dafür sind, sich für andere solidarisch einzusetzen.

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Konsequenzen daraus wurden nur wenige gezogen. Mehr als hundert Menschen haben sich seit 1993 in Abschiebehaft umgebracht oder sind beim Versuch, sich der Abschiebung zu entziehen, gestorben. Wir haben eine Verschärfung des Asylrechts 1991 erlebt, und wir müssen auch heute, 2012, immer noch dafür streiten und dafür kämpfen, dass Leute, die in Deutschland Zuflucht suchen, nicht den Tod finden. Deshalb brauchen wir Mahnmale und Gedenkstätten.

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Die Staatsregierung wird aufgefordert, weiterhin angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen und der derzeit extrem instabilen Situation in Syrien trotz des Rückführungsabkommens vom 3. Januar 2009 vorläufig bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich keine Abschiebung vorzunehmen.