Reinhard Kahl

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Milde, wenn Sie das Wort „solide“ in den Mund nehmen, dann ist das immer eine Form der Drohung. Denn das bedeutet im Klartext mehr Schulden.
Der Haushalt für das Jahr 2008 ist der letzte Akt des finanzpolitischen Trauerspiels dieser Landesregierung. Diesem Finanzminister ist oft gesagt worden, er sei sprunghaft. Das stimmt auch in vielen Fällen. Dennoch gibt es bei Herrn Weimar eine Kontinuität, diese heißt: Schulden, tricksen sowie der Ausverkauf von Landesvermögen. Das ist Ihre finanzpolitische Kontinuität.
Der Haushalt ist immer ein Stück weit eine Bilanzierung der Regierungsarbeit. Diese fällt für die Regierung von Herrn Koch und ihre Finanzpolitik verheerend aus.
Man muss dem Finanzminister aber eines zugestehen: Er ist im Geldausgeben gut, um nicht zu sagen, unübertroffen. Die Steigerungsraten des hessischen Haushalts liegen immer über den Vorgaben des Finanzplanungsrats.
Dies gilt auch für das kommende Jahr. Mit dem Haushalt für das Jahr 2008 wird wieder ein großer Schluck aus der Pulle genommen. Der Haushalt des Jahres 2008 ist ein reiner Wahlkampfhaushalt.Herr Koch spürt die Wahlniederlage, und daher gibt es auf Kosten der Steuerzahler Wahlgeschenke.
Diese sind verbunden mit notdürftigen und hektischen Reparaturen eigener und offenkundiger politischer Fehler – vor allem in der Bildungspolitik.
Die Bilanz ist klar.
Herr Minister, Sie sollten im Fernsehen einmal solche Fragen beantworten, bei welchen es darum geht, dass Sie Stellung nehmen müssen. Das wäre viel besser.
Ich habe bereits gesagt, dass der Finanzminister Geld ausgibt – egal, ob wir beim Steueraufkommen hohe oder niedrige Zuwachsraten haben. Hierzu nenne ich Ihnen zwei verschiedene Beispiele.
Erstens.Alle sind für eine moderne Verwaltung.Dafür hat die Landesregierung die Neue Verwaltungssteuerung eingeführt.Für die NVS wurden bisher sage und schreibe 860 Millionen c ausgegeben.
Das wurde für eine teure Software und teure externe Berater ausgegeben; und es gab eine hohe Personalbindung. Als Ergebnis konnte man feststellen,dass wir einen Haushalt bekommen haben, der deutlich weniger transparent ist. Die Produktdefinitionen sind teilweise so allgemeingültig, dass sie für die Politik keine Konsequenz haben, oder es sind reine Lachnummern mit unsinnigen Stückdefinitionen. Hierzu nenne ich Ihnen ein Beispiel: „Ein Stück politische Bildung kostet...“
Diese Landesregierung verwechselt etwas sehr Wichtiges: Das Land Hessen ist eben kein Konzern. Es ist unsere Aufgabe,Gesetze zu beschließen und umzusetzen.Wir gestalten und verwalten Politik – und dies hoffentlich mit einem hohen Wirkungsgrad für die Adressaten. Die NVS ist aber ein Fass ohne Boden und wird zum Milliardengrab.
Nun zu meinem zweiten Beispiel. Es ist wichtig, in die Ausbildung junger Köpfe zu investieren. Das ist wichtig und unstrittig. Gute Bildung anzubieten, ist eine zentrale Aufgabe der Landespolitik. Das heißt, dass wir eine haushaltspolitische Schwerpunktsetzung in Richtung gute Bildung brauchen. – Herr Finanzminister, wir bestreiten nicht, dass die Landesregierung mehr Geld für Bildung eingesetzt hat. Trotz der Mehrausgaben ist die Bilanz Ihrer Bildungspolitik aber verheerend.
Die Unterrichtsgarantie plus ist eine Fehlanzeige.Das G 8 und die LUSD, um diese nicht zu vergessen, sind alles gravierende Beispiele für eine verfehlte und verkorkste Bildungspolitik. Daher halte ich als Fazit fest: Mehr Geld allein ist noch keine gute Politik. Man muss das Geld richtig einsetzen. In Bezug auf die Bildungspolitik bedeutet das für uns:Wir wollen „ein Haus für Bildung“.
Nun zurück zum Geldausgeben. Hessen ist ein wirtschafts- und finanzstarkes Bundesland. Das gilt uneingeschränkt – und ich füge hinzu –: trotz dieser Regierung.
Nun noch einmal zur Bilanz der vergangenen neun Jahre. Die Ergebnisse der Finanzpolitik von Herrn Koch und Herrn Weimar sind: Schuldenrekorde über Schuldenrekorde. Die Verschuldung ist in diesen Jahren um mehr als 10,3 Milliarden c auf insgesamt rund 33 Milliarden c gestiegen. Herr Koch und Herr Weimar haben es geschafft, in nicht einmal neun Haushaltsjahren rund ein Drittel der Schulden Hessens anzuhäufen. Zusätzlich wurde Landesvermögen im Wert von insgesamt 2,1 Milliarden c verkauft. Das ist nichts anderes als eine verdeckte Kreditaufnahme.
Wir haben mit dem Haushalt für das Jahr 2008 mit 1,45 Milliarden c die höchste Zinsbelastung seit Bestehen Hessens – und das bei einem geringen Marktzins.Wir haben die höchsten Mietausgaben, die Hessen je hatte. Herr Weimar trägt zu Recht den Titel „Schuldenkönig“.
Herr Kollege Milde, auf dem Siegertreppchen für die höchste Jahresneuverschuldung steht Herr Weimar unangefochten. Das ist im Übrigen ein Dreifachsieg.
Den ersten Platz gab es im Jahre 2002, und zwar aufgrund von 2 Milliarden c Schulden unter Mitwirkung der FDPFraktion. Im Jahre 2004 – damals regierte die CDU allein – waren es 1,7 Milliarden c; und im Jahre 2003 – da regierte die CDU gemeinsam mit der FDP – waren es 1,5 Milliarden c.Es handelt sich um einen Dreifachsieg,doch sehen dies die Menschen bei dieser Disziplin etwas anders als beim Sport.
Wenn der Finanzminister eine niedrige Neuverschuldung für das Jahr 2008 feiert – das machen Sie nun wieder –, dann ist dies reine Ablenkung. Trotz sprudelnder Steuerquellen gelingt Herrn Weimar keine Konsolidierung. Das strukturelle Defizit liegt weiterhin – trotz hoher Steueraufkommen – bei 1 Milliarde c. Im Vergleich zu fast allen anderen Bundesländern ist das eine vernichtende Größenordnung.
Stichwort: Verkauf von Immobilien. Kein Land hat wie Hessen seine Immobilien verkauft – und zwar die Immobilien, die wir noch brauchen –, um sie für viel Geld zurückzumieten.Da kommt der berühmte Hinweis,dass Firmen dies auch so machen. Da orientiert man sich wahrscheinlich an der Deutschen Bank. Nur, das zieht für das Land Hessen nicht. Steueroptimierung geht für das Land eben nicht. Deswegen sind das reine Notverkäufe. Das sind verdeckte Kreditaufnahmen. Deswegen ist die Botschaft der SPD ganz klar: Schluss mit dieser Ausverkaufspolitik.
Herr Kollege Milde, jetzt kommen wir zum LFA.
Ich kann das nur als Weimars Flucht aus der Verantwortung bezeichnen. Der hohe LFA-Beitrag von Hessen muss als Entschuldigung für verfehlte Haushaltspolitik der Landesregierung herhalten. Die Behauptung dieses Finanzministers, Hessen müsste ohne seine Beiträge in den Länderfinanzausgleich keine neuen Schulden machen, passt am Ende seiner Amtszeit zu seiner Finanzpolitik, die er seit 1999 praktiziert: Er täuscht und verschleiert. Schuld sind immer die anderen.
Keiner will bestreiten,dass die Belastung des Landes Hessen durch die Beiträge zum LFA enorm sind und man sich als Hesse nicht nur wünscht, sondern gemeinsam dafür kämpft, einen größeren Teil des Steuerkuchens, den das Land eingenommen hat, behalten zu können.Wir sind für eine Reform.
Der Zusammenhang zwischen Nettoneuverschuldung und LFA-Beiträgen sieht im Übrigen ganz anders aus, als Sie es uns als Landesregierung hier weismachen wollen. Die Nettoneuverschuldung ist dann relativ niedrig, wenn der LFA hoch ist. Das ist die Realität. Es ergibt auch Sinn, dass überdurchschnittlich hohe Steuereinnahmen zu hohen LFA-Beiträgen führen, die Beiträge also hoch sind, wenn es dem Land relativ gut geht – um das auch klar zu sagen.
Jetzt kommen wir zu Ihren Rechenkünsten, zu den Rechenkünsten des Finanzministers und des Ministerpräsidenten.Was hat er in der letzten Sitzung gesagt? „Wir haben in der Legislaturperiode von 2003 bis 2007 10,2 Milliarden c in den Länderfinanzausgleich eingezahlt.“ Die Nettokreditaufnahme beträgt 5,4 Milliarden c.Dann sagt er: „52 % dessen, was wir in den Länderfinanzausgleich gezahlt haben, ist durch die Nettokreditaufnahme finanziert worden.“ Dabei hat er schlicht vergessen, dass rund ein Viertel dieses Beitrags den hessischen Kommunen gehört. Haben Sie das auch schon wieder vereinnahmt?
Sie haben schlicht die erhöhte Gewerbesteuerumlage vergessen, die die Kommunen bezahlen. Sie haben schlicht den Ausverkauf der Landesimmobilien vergessen, der einer Nettoneuverschuldung gleichzusetzen ist. Wenn Sie diese Kriterien hinzunehmen, liegen Sie schon bei 117 % Neuverschuldung in Bezug des LFA. Das sieht ganz anders aus als das, was Sie hier vorgetragen haben.
Dann kommt ein wunderbarer Vergleich des Ministerpräsidenten. Er sagt für die Jahre 1991 bis 1995 unter RotGrün: Länderfinanzausgleich 4,4 Milliarden c, Kreditaufnahme 5 Milliarden c, um zu verdeutlichen, wie schlimm das früher gegenüber heute war. – Auch hier müssen natürlich der kommunale Anteil und die erhöhte Gewerbesteuer angerechnet werden.Außerdem kommen in dieser Zeit die Beiträge des Landes an den Fonds Deutsche Einheit hinzu. Herr Koch verschweigt, dass die Länder seit 1995 einen um 7 Prozentpunkte erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zum Ausgleich der LFA-Lasten durch die neuen Länder erhalten.Wenn Sie das hinzurechnen – das müssen Sie –, dann ist das Fazit relativ einfach: Die Kreditfinanzierung des LFA beträgt zwischen 1991 und 1995 unter Rot-Grün 111 %, zwischen 2003 und 2007 in Ihrer Regierungszeit 167 %. Das sind die richtigen Zahlen.
Das können Sie sich nachrechnen lassen. Sie haben im Übrigen ein gutes Finanzministerium,um das auch klar zu sagen.
Das würde ich nicht sagen. Es sind gute Beamte. Sie hätten einen besseren Minister verdient. Das stimmt.
Meine Damen und Herren,die These Kochs,dass der LFA in dieser Periode besonders belastend ist, ist ein Märchen und keine finanzpolitische Realität.
Die Steuereinnahmen steigen auch nach LFA. Beim Schuldenabbau: Fehlanzeige.
Dann der Umgang mit den Kommunen: Griff in die kommunalen Kassen – das haben Sie schon wieder vergessen –, der berühmte Solidaritätsbeitrag, den die Kommunen auf falscher Grundlage bezahlen müssen, Verstärkungsmittel Kita-Betriebskosten weg,
Entnahme aus dem Investitionsfonds zugunsten des Landes, Mogelpackung bei BAMBINI und KNIRPS – darüber haben wir schon oft diskutiert –, Kürzung der echten Landesförderung für die Krankenhausfinanzierung um die Hälfte:
alles zulasten der Kommunen. Das ist insgesamt mehr als 1 Milliarde c, die Sie den Kommunen genommen haben.
Das können Sie doch zusammenrechnen. Das traue ich Ihnen zu. Herr Kollege, verkaufen Sie sich nicht unter Wert.
Dann kommt im FAG 2008 wieder ein Eingriff, der heißt im Grunde genommen Lex Hünfeld.Was bedeutet das? – Wenn es eine besondere Belastung für Städte mit Justizvollzugsanstalten gibt, dann gilt das nicht nur für Städte mit neuen Justizvollzugsanstalten, sondern auch für Städte mit alten Vollzugseinrichtungen. Dann gilt es im Übrigen auch für den Maßregelvollzug.Aber eine Lex nur für Hünfeld zu machen,ist ein sachfremder Eingriff in den Kommunalen Finanzausgleich.
Die finanzpolitische Bilanz ist düster bis ganz dunkel.
Für Schwarz sind Sie doch eigentlich zu haben, oder?
Ich komme zu den Vergleichszahlen der Länderhaushalte. Hessen hat hervorragende Steuereinnahmen, und zwar nach Länderfinanzausgleich. Das wollen Sie doch nicht bestreiten? – Hessen gehört aber zu den Ländern – das können Sie jeden Monat lesen – mit dem höchsten Defizit.
Bei den Vergleichszahlen im August waren die Berliner noch etwas schlechter als wir. Im September, einem steuerstarken Monat, Herr Minister, lag Hessen ganz weit vorne im Defizit, im Oktober auch. Ich hoffe, dass Sie noch eine Punktlandung machen. Wir haben den Nachtragshaushaltsplan ja erst heute verabschiedet.
Sie sehen an der Stelle sehr klar: Hessen ist in dem Konzert der Bundesländer das Land, das derzeit eines der höchsten Defizite aufzuweisen hat. Die Bilanz auf den anderen wichtigen Feldern der Landespolitik ist auch nicht hervorragend: Platz 12 beim Bundesländerranking der „Wirtschaftswoche“ beim Zuwachs des Bruttoinlandprodukts, vorletzter Platz bei den Erfindungen. – Herr Metz, bei den Erfindungen haben Sie etwas vergessen. Die Landesregierung ist natürlich erfinderisch mit Namen für Programme wie U+, KNIRPS, BAMBINI usw. Das ist leider nicht eingerechnet worden, sonst hätten Sie einen etwas besseren Platz bei den Erfindungen gehabt.
Vorletzter Platz beim Dynamikranking, Platz 10 bei der Kriminalitätsaufklärungsquote, Platz 11 bei der Investitionsquote, vorletzter Platz bei der Schüler-Lehrer-Relation – um nur einige Beispiele zu nennen. Sie machen nicht nur eine schlechte Finanzpolitik. Meine Damen und Herren, Sie machen insgesamt eine schlechte Politik und schaden damit dem Land Hessen.
Ich sage nun noch ein bisschen etwas zum Stichwort Tricksereien. Herr Minister, wir vergessen nicht, dass Sie mit Tricksereien begonnen haben. Beim Haushalt 1999: Man hat noch schnell Verschuldungen in das Jahr 1998 gezo
gen, dort eine Rücklage gebildet, um 1999 mit diesem Trick zu starten. Meine Damen und Herren, Sie machen diese Tricks weiter. Mit Tricks wird der Etat geschönt. Die geringe Neuverschuldung ist nur durch die Entnahme von 300 Millionen c aus der Rücklage möglich. Die Investitionsquote wird mit 10,7 % als hoch bezeichnet. Das stimmt nicht. Im Jahr 2001 lagen wir schon bei 11 %. Im Grunde genommen knüpfen Sie mit Ihrer Investitionsquote an die Investitionsquote der Regierung Eichel an, und sonst gar nichts. Dafür brauchen Sie sich nicht feiern zu lassen.
Tricksen bezüglich eines ausgeglichenen Haushalts. Ich kann es schon nicht mehr hören. Da redet er von einem ausgeglichenen Haushalt 2011 und sagt: am liebsten früher. So weit würden wir übereinstimmen. Meine Damen und Herren, dann legen Sie uns einen Finanzplan vor, der im Jahre 2011 noch ein Defizit von 290 Millionen c aufweist ist.
Das ist auch wieder so ein berühmter Trick. Sie meinen, draußen würde man das nicht verstehen.
Ich hätte gerne noch etwas über die Schwerpunkte der SPD gesagt.Ich beziehe mich auf folgende Schwerpunkte:
Kassensturz, Einsparungen, die Aufblähung der Staatskanzlei und der M-Büros wird zurückgenommen,die Hessen-Agentur als Reisebüro für Koch brauchen wir nicht, sächliche Verwaltungsausgaben werden gekürzt, mehr Finanzbeamte zur Steuergerechtigkeit im Vollzug, um nur einige Beispiele zu nennen.
Herr Kollege Schmitt hat in der zweiten Lesung unsere Schwerpunkte einer neuen Politik genannt. Deswegen lassen Sie mich schließen, indem ich sage: Das wirtschaftsstarke Land Hessen braucht eine neue Finanzpolitik. Diese neue Finanzpolitik heißt Schuldenreduzierung und Spielraum schaffen für Zukunftsaufgaben. Das Trauerspiel der desaströsen Politik von Koch und Weimar muss beendet werden. Herr Finanzminister, weil wir so sportlich sind: Ich wünsche Ihnen einen guten Start als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Opposition in der nächsten Legislaturperiode.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist grundsätzlich für Transparenz in Bezug auf die Nebentätigkeiten. Das haben wir während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Ausdruck gebracht; und das sagen wir auch heute. Daher wollen wir uns zu diesem Zeitpunkt nicht wiederholen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP beinhaltet zweifellos zwei Punkte, die ganz wichtig sind: zum einen, dass vor Ausschussberatungen ein eventueller Interessenkonflikt offengelegt werden soll. Die Forderung des Ausschlusses widerstreitender Interessen ist richtig.
Zum anderen ist es richtig, dass man, wenn man dies in einem Gesetz regelt, auch über Sanktionen nachdenken muss. Ansonsten wäre dies, um es ganz klar zu sagen, ein zahnloser Tiger. Diese beiden Vorschläge sind vollkommen in Ordnung.
Wir haben aber grundsätzlich gesagt, dass wir zu dem stehen, was die GRÜNEN vorgeschlagen haben. Das entspricht der Regelung des Bundestages. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen, doch ist es vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden – und zwar nicht nur vorläufig.
Ich schaue mir nun an, was im Gesetzentwurf der CDU und der FDP steht:
In der Regel entstehen solche Interessenverflechtungen nicht durch den schon bei Mandatsbeginn ausgeübten Beruf, sondern durch die Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten gegen Entgelt neben dem Mandat und neben dem ausgeübten Beruf während oder sogar aus Anlass der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag.
Ich stimme mit Ihnen vollkommen darin überein, dass dies im Regelfall so ist. Wenn Sie hier als Beispiel Herrn Landau anführen, dann kann ich dem zustimmen. Nun gibt es aber ein Problem, das nicht so einfach zu lösen ist. Denn in diesem Zusammenhang sage ich – ich habe extra zwei Personen des Deutschen Bundestages als Beispiele ausgewählt – klar und deutlich: Herr Merz, der vorher Rechtsanwalt gewesen ist und aufgrund seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter sicherlich auch in seinem zuvor ausgeübten Beruf ganz andere Möglichkeiten erhalten haben wird, muss diese Nebentätigkeit nicht aufdecken. Herr Schily jedoch, der zuvor Bundesminister war und nun als Rechtsanwalt tätig ist, müsste es offenlegen. Anhand dieser beiden Beispiele sehen Sie, dass die Regeln, die Sie aufgestellt haben, nicht so einfach umzusetzen sind.
Sie sagen sehr klar: Wer vorher einen Beruf ausgeübt hat und diesen während der Mandatszeit weiterhin ausübt, der braucht die Einkünfte dieser Nebentätigkeit nicht offenzulegen. – Somit müsste aber beispielsweise jeder Jurist, der vorher als Verwaltungsjurist tätig war und neben dem Mandat als Rechtsanwalt tätig ist, die Einkünfte dieser Nebentätigkeit offenlegen.
Meine Damen und Herren, das ist eine Ungerechtigkeit, über die geredet werden muss.
Deswegen sage ich für meine Fraktion ganz deutlich, und damit schließen wir uns dem, was der Bund der Steuerzahler gesagt hat, voll an:
Dabei sollten sich die Fraktionen nicht sklavisch an den eigenen Entwurf klammern, sondern gemein
sam die besten Vorschläge der vorliegenden Entwürfe vereinigen.
Dieser schreibt weiterhin:
Ö über fraktionelle Bündelung der Vorschläge, um ein zeitgemäßes und verfassungskonformes Regelwerk entstehen zu lassen.
Dem schließen wir uns voll und ganz an.Deswegen sollten wir über die Einzelheiten auch im Ältestenrat diskutieren. Wir sind daher bereit, über beide Gesetzentwürfe gleichermaßen zu diskutieren, um daraus je nach Gegebenheit den besten Vorschlag zu entwickeln. Das sollten wir gemeinsam tun. Damit hat der Bund der Steuerzahler vollkommen recht. Hierzu stehen wir.
Herr Kollege Wintermeyer, in Bezug auf diese Einzelheiten habe ich – auch aufgrund des Appells des Bundes der Steuerzahler – den Vorschlag gemacht, dies vernünftig miteinander zu diskutieren.Das sollten wir im Ältestenrat tun, nicht aber heute Abend.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine Lücke haben, die schlicht und ergreifend etwas damit zu tun hat,dass diejenigen die Einkünfte ihrer Tätigkeiten nicht offenlegen müssen, die zuvor eine Tätigkeit ausgeführt haben und diese auch während ihrer Parlamentszugehörigkeit fortführen.Aber diejenigen, die erst während ihrer Parlamentszugehörigkeit eine Tätigkeit aufgreifen – das zeigt das Beispiel von Herrn Schily –,müssen die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sehr wohl offenlegen. Diesen Unterschied müssen Sie sich einmal klarmachen. Jeder weiß, wenn in diesem Zusammenhang der Name Merz fällt, dass dieser keinerlei Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen muss, weil er vor seiner Parlamentszugehörigkeit schon Rechtsanwalt war.
Daher sollten wir hierüber noch einmal sehr genau diskutieren. Wir sind bereit, zu einer interfraktionellen Übereinkunft zu kommen. Dieses Angebot steht. Doch so, wie Sie den Gesetzentwurf formuliert haben, ist noch eine Reihe von Fragen offen. Diese wollen wir in aller Ruhe diskutieren. Darum geht es. Ich glaube, dass dies ein vernünftiger Vorschlag ist.
Wir gehen davon aus, dass die Auflagen aufgrund des Brandschutzes zumindest für die nächste Zeit deutlich reduziert wurden. Demnach wäre ein Weiterbetrieb im Frühjahr 2008 mit relativ wenig Einsatz von Geld möglich. Ich will ausdrücklich dafür danken, dass sich die Landesregierung für den Weiterbetrieb einsetzen will und auch bereit ist, zu investieren.
Ist die Landesregierung bereit, gegenüber dem Jugendherbergswerk auch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die eigentliche Aufgabe einer Jugendherberge darin besteht, Übernachtungsmöglichkeiten für Schulklassen und insbesondere auch für Grundschulklassen zur Verfügung zu stellen, zumal diese Jugendherberge natürlich ein Flair hat, das man in einer neuen Jugendherberge gar nicht herstellen kann? Ist die Landesregierung bereit, das Jugendherbergswerk auf seine eigentliche Kernaufgabe einmal hinzuweisen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Ende des Jahres 2007 erleben wir ein finanzpolitisches Doppeljubiläum: Der Finanzminister hat in der letzten Sitzung seinen letzten Haushaltsplanentwurf und in dieser Sitzung seinen letzten Nachtragshaushaltsplan vorgelegt. Dies ist das einzig Positive an den beiden Vorlagen.
Wir reden über einen Nachtrag, der ein sehr, sehr großes Risiko birgt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat heute die Universität Marburg in einem Eilverfahren zur Rückerstattung gezahlter Studienbeiträge verpflichtet. Als Grund nannte die Dritte Kammer des Gerichts am Dienstag „ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Studienbeitragsgesetzes“. Das Gericht ordnete zudem die aufschiebende Wirkung der Klage an.
Meine Damen und Herren, wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Erhebung von Studiengebühren gegen die Hessische Verfassung verstößt.Wir fordern
Sie auf, 60 Millionen c in die Rücklage einzustellen, um das Risiko abzufedern.
Auch der Nachtragshaushaltsplan 2007 ist ein Dokument finanzpolitischen Versagens dieser Landesregierung auf ganzer Linie. Wer über 750 Millionen c zusätzliche Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich zu verzeichnen hat und die Nettoneuverschuldung von über 820 Millionen c um keinen Cent senken kann, hat finanzpolitisch schlicht versagt.
Die notwendige Haushaltskonsolidierung zur Schaffung neuer Spielräume für Zukunftsaufgaben findet bei dieser Regierung nicht statt. Damit stellt sich Hessen mit dieser Landesregierung nicht nur finanzpolitisch ins Abseits.Die Ausrede des Finanzministers, um neue Schulden zu begründen, ist immer dieselbe: Schuld sind immer die anderen – die anderen Bundesländer, die von Hessen zu viel Geld bekommen, über Jahre hinweg die rot-grüne Bundesregierung, und im Besonderen schuld ist der Länderfinanzausgleich.
Kurz einige wenige Bemerkungen zum LFA. Die Abführungen Hessens in den LFA sind auch unserer Meinung nach deutlich zu hoch. Über diese Frage gibt es keinen Streit. Wir brauchen einen LFA mit einer deutlich höheren Anreizfunktion – ich betone: für Geber- und Nehmerländer. Dies muss eine klare Zielsetzung in der Föderalismusreform II sein.Vergessen wir aber auch nicht, dass die Struktur des jetzigen LFA von dieser Regierung und namentlich vom Ministerpräsidenten als großer Fortschritt gefeiert wurde. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht vergessen.
Im Übrigen, Herr Weimar, dass Hessen der größte Zahler im Länderfinanzausgleich ist, das ist eine alte Wahrheit. Das sind wir schon über Jahrzehnte gewesen.Trotz der hohen Abführung in den LFA verbleiben diesem Land in erheblichem Umfang Steuermehreinnahmen in der Kasse. Dazu nur zwei Zahlen: Steuermehreinnahmen immer nach Länderfinanzausgleich von 2005 auf 2006 plus 1,1 Milliarden c und von 2006 auf 2007 plus 1,05 Milliarden c, also jedes Jahr netto in der Kasse 1 Milliarde c mehr. Das ist die Realität.
Trotz dieser Steuermehreinnahmen weist der Nachtrag ein Defizit von über 1 Milliarde c aus – 826 Millionen c neuer Schulden und 250 Millionen c aus der Rücklage. Im Vergleich zwischen Haushalt und Nachtrag stellt man fest, dass trotz Steuermehreinnahmen in Höhe von über 750 Millionen c das Defizit sogar noch um 50 Millionen c steigt, weil dieser Betrag zusätzlich aus der Rücklage entnommen wird.
Mit dieser Haushaltspolitik steht Hessen im Vergleich der Bundesländer ganz schlecht da. Schauen wir uns die Entwicklung der Länderhaushalte in diesem Jahr bis einschließlich September 2007 an. Der steuerstarke Monat September ist dabei. Acht Länder weisen in ihrer Bilanz Überschüsse aus, acht Länder ein Defizit. Das Land, das mit weitem Abstand des höchste Defizit aufweist, ist Hessen, und zwar mit sage und schreibe 1,0058 Milliarden c Ende September, gefolgt vom Saarland mit 562 Millionen c. Das ist die ganze Realität.
Was hat denn das mit dem Länderfinanzausgleich zu tun? Das ist das, was uns in der Kasse bleibt. Herr Hoff, aber das haben Sie wahrscheinlich nicht verstanden.
Oder aber anders ausgedrückt:
Da würde ich einmal nachschauen.
Von dem Gesamtdefizit aller Länder bis Ende September in Höhe von 1,9783 Milliarden c steuert Hessen mehr als die Hälfte alleine bei. Meine Damen und Herren, das ist die finanzpolitische Realität. Das können Sie gerne in den entsprechenden Statistiken nachlesen.
Am Ende seiner Amtszeit bleibt Weimar seinem Grundsatz treu: sprunghaft, windig, wirr.
Oder mit anderen Worten: Eine finanzpolitische Linie ist nicht erkennbar. Es ist schon mehr als ein finanzpolitisches Nebelwerfen, wenn der Finanzminister in seiner Pressemitteilung schreibt, es sei – wie er so schön sagt – „ein hartes Stück Arbeit gewesen,trotz erheblicher Mehrbelastungen die vorgesehene Nettoneuverschuldung unverändert beizubehalten“. Die nackten Fakten sehen anders aus. Trotz erheblicher Steuermehreinnahmen nach LFA ist es nicht gelungen, die Nettoneuverschuldung zu senken. Das ist die Realität.
Auch das schöne Bild, das der Finanzminister in seiner Pressemitteilung verwendet – er vergleicht Hessen mit einem 100-m-Läufer, der, weil er besser als die anderen ist, beim Rennen eine Bleiweste tragen muss –, ist grundsätzlich falsch. Richtig ist, das meiste Blei in seiner Weste hat er sich selbst umgehängt.Und das merken in der CDU immer mehr. Nicht umsonst sind Spekulationen über den Weggang des Finanzministers undementiert geblieben.
Das Traurige ist, dass dieser Finanzminister allerdings nicht seine Regierung, sondern unser ganzes Land mit in den finanzpolitischen Strudel hineinreißt. – Kommen wir zurück zu den Fakten.
Durch die konjunkturellen Verbesserungen und den wirtschaftlichen Aufschwung haben sich die Steuereinnahmen insgesamt verbessert. Überall führt dies zu Haushaltsentlastungen, leider nicht in Hessen, und dies aufgrund der verfehlten Haushaltspolitik dieser CDU-Regierung. Dies wird allein durch wenige Vergleichszahlen zwischen dem Nachtrag 2007 und dem Istergebnis von 2006 deutlich: Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben zwischen 2006
und 2007 ohne LFA plus 4 %. Im Geldausgeben ist die Landesregierung spitze, der Wahlkampf lässt grüßen.
Gleichzeitig stellen wir einen Rückgang der Investitionen um 2,1 % fest. Die dramatischste Zahl, die der Finanzminister verschweigt: Anstieg der Neuverschuldung gegenüber dem letzten Jahr trotz Wirtschaftsaufschwung um sage und schreibe 42 %. Und dann redet er von Rückgang der Nettoneuverschuldung. Bei dieser Statistik müssen Sie leider den Kopf herumdrehen. Nur dann gibt es eine Verbesserung.
Kommen wir zu einzelnen Bereichen des Nachtrags. Das Vorziehen der Spitzabrechnung des KFA wird von uns ausdrücklich begrüßt, und wir haben das durch einen Antrag auch zum Ausdruck gebracht. Die Kommunen sind auf diese Gelder angewiesen.Wir halten auch fest, dass im Einzelplan 17 die Steuermehreinnahmen verankert sind. Die Berechnung der Steuerverbundmasse als Grundlage für den Finanzausgleich ist nicht nach oben angepasst.
Zweitens. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Leo III, die weitere Veräußerung von notwendigem Immobilienvermögen, nicht realisiert wird. Der Verkauf und die Rückmietung von landeseigenen Gebäuden waren falsch. Deswegen muss dieser Ausverkauf beendet werden.
Immobilienverkäufe sind Einmalerlöse, die nicht zu einer strukturellen Entlastung des Haushaltes geführt haben, sondern durch erhöhte Mietzahlungen den Haushalt auf Dauer belasten. Ich möchte für meine Fraktion ganz klar sagen: Mit uns wird es keinen weiteren Verkauf von genutzten Landesimmobilien geben.
Die Einmalzahlungen an Landesbedienstete im Umfang von über 100 Millionen c sind eine reine Wahlkampfmaßnahme. Die Tarifautonomie – darüber haben wir heute gesprochen – wird dabei mit Füßen getreten. Auch die 33,5 Millionen c für die Schulen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Ihre Schulpolitik gescheitert ist. Die Unterrichtsgarantie plus ist weiter nichts als eine Vermarktungsstrategie aus dem Hause Metz. Meine Damen und Herren, aus Murks wird auch durch den Nachtrag kein bildungspolitischer Erfolg.
Ein Jubel über die Erhöhung der Brandschutzmittel ist nicht angebracht, da erhöhte Einnahmen aus der Brandschutzsteuer gesetzlich zweckgebunden sind. Der erhöhte Korrekturbedarf im Einzelplan des Justizministers – Erhöhung des Zuschussbedarfs um sage und schreibe 43,5 Millionen c – ist ein Indiz dafür, wie schlampig die Ansätze im Haushaltsplan selbst gewesen sind.
Die Entlastungen im Nachtrag haben im Regelfall nichts mit echten Einsparungen zu tun. Wer beispielsweise eine Reduzierung der Investitionen und eine erhöhte Entnahme aus der Rücklage als Entlastung bezeichnet, wirft schlicht Nebel.
Dieser Nachtrag hat nichts mit einer notwendigen Haushaltskonsolidierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik zu tun. Weimar bleibt seiner desaströsen Finanz
politik treu. Egal, ob geringe Steuermehreinnahmen oder sprudelnde Steuerquellen – der Schuldenberg wird zulasten der nachfolgenden Generationen immer höher und bedrohlicher.
Meine Damen und Herren, es ist schon ein Witz.Wer vollmundig von einem ausgeglichenen Haushalt im Jahre 2011 spricht, der greift wieder zur Methode der Verschleierung. 290 Millionen c globale Mehreinnahmen bzw. nicht belegte globale Minderausgaben sind kein ausgeglichener Haushalt.
Herr Kollege Reif, wenn Sie meinen, 290 Millionen c Defizit wären ein ausgeglichener Haushalt – –
Danke, Frau Präsidentin. Aber es ging ja nicht um eine echte Frage.
Diese Landesregierung hat fünf verfassungswidrige Haushalte zu verantworten. Diese Landesregierung hat im großen Stil Landesimmobilien verkauft und belastet durch erhöhte Mietzahlungen die folgenden Haushalte. Diese Landesregierung ist für eine drastische Erhöhung der Neuverschuldung verantwortlich. Diese Landesregierung ist trotz Steuermehreinnahmen nicht in der Lage, die Nettoneuverschuldung abzusenken.
Das reicht sicherlich. Das reicht eigentlich, Herr Kollege Lübcke. Das ist schon viel zu viel.
Diese Landesregierung gehört nicht nur wegen der verfehlten Finanzpolitik abgewählt. Meine Damen und Herren, in diesem Jahr und im kommenden Jahr besteht nach Ihren Vorgaben ein Defizit von jeweils rund 1 Milliarde c. Nur zum Vergleich: Das strukturschwache Land Sachsen-Anhalt wird im kommenden Jahr die Neuverschuldung beenden, Schulden tilgen und eine Steuerschwankungsreserve bilden, um in schlechteren Zeiten Einnahmeausfälle auszugleichen.
Das ist die Realität in anderen Bundesländern. – Herr Kollege Milde, wenn Sie jetzt mit dem Länderfinanzausgleich kommen, sage ich nur: viel zu kurz gesprungen.
Meine Damen und Herren, mit Ihrer Verschuldungspolitik hinterlassen Sie den künftigen Generationen und der künftigen Landesregierung eine schwere Hypothek. Unsere Aufgabe wird es sein, den Haushalt zu konsolidieren und gleichzeitig Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben zu schaffen.
Das wird eine große Kraftanstrengung.
Wir Sozialdemokraten stellen uns dieser Herausforderung. Zum Schluss sage ich klar und eindeutig: Ein wirtschafts- und steuerstarkes Land wie Hessen kann sich eine schwache Regierung leisten – aber nicht mehr lange.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Dringlichen Antrag eingebracht, weil im Bundesrat über diese Frage zu entscheiden ist.
Das ist ein Dringlicher Antrag. Natürlich sind wir darüber sehr erfreut, dass auch die CDU einsieht, dass dieser Antrag dringlich ist. Deswegen sollten wir ihn so schnell wie möglich behandeln.
Aber es gibt die ganz klare Vereinbarung, dass die Plenarsitzung am Donnerstag mit den Aktuellen Stunden beginnt. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass unser Dringlicher Antrag nach den Aktuellen Stunden aufgerufen wird.
Okay, wenn der Kollege Al-Wazir darauf besteht, dann nach dem Setzpunkt der GRÜNEN. Dagegen haben wir auch nichts einzuwenden.
Herr Präsident, schönen Dank. – Um dem Anliegen der GRÜNEN entgegenzukommen, die ihren Setzpunkt behalten wollen,beantrage ich,dass wir unseren Dringlichen Antrag
nach diesem Setzpunkt der GRÜNEN aufrufen.Dann haben wir die Regeln beachtet.
Im Übrigen ist dies ein sehr dringlicher Antrag.Deswegen sollte er gleich nach diesem Setzpunkt behandelt werden.
Wichtig ist, dass er auch heute behandelt wird, und dies beantragen wir.
Wir bitten, über unseren Antrag abzustimmen. Denn wir reden über einen Antrag im Bundesrat, der eine Drucksachennummer hat. Wenn es im Hessischen Landtag einen Antrag mit Drucksachennummer gibt,gehe ich davon aus, dass es ein realer Antrag ist und kein virtueller.
Erstens ist der Antrag für uns nicht erledigt. Denn wenn Sie in unserem Antrag einmal nachsehen, werden Sie feststellen,dass in seinem zweiten Absatz ganz klar steht,dass wir die Landesregierung auffordern, im Bundesrat dem zuzustimmen, was die Große Koalition in Berlin beschlossen hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben über beide Gesetzentwürfe sowohl im Plenum als auch im Haushaltsausschuss intensiv diskutiert – deswegen nur kurz und im Telegrammstil.
Erstens. Der Vorschlag der FDP, die weiteren Mitglieder des Rechnungshofes vom Parlament zu wählen, ist sicherlich ein Vorschlag, über den man nachdenken kann. Wir sind gern bereit, über diesen Vorschlag nachzudenken. Nur ist das eine grundsätzliche Veränderung des Rechnungshofsgesetzes. Deswegen sollte man keinen Schnellschuss machen. Wir sind gerne bereit, darüber in der nächsten Legislaturperiode weiter zu beraten.
Zweitens. Der übrige Vorschlag der FDP steht im klaren Gegensatz zu dem, was CDU und SPD vorgeschlagen haben. Deswegen können wir diesen Bereich nur ablehnen. Wir haben klar und deutlich gesagt, dass unser gemeinsamer Gesetzentwurf eine Stärkung des Kollegiums bedeutet. Einvernehmen in der Geschäftsverteilung zwischen
Präsident und dem Kollegium ist eine Stärkung des Kollegiums. Deswegen wollen wir das durchführen.
Die letzte Bemerkung dazu. Der Änderungsantrag der GRÜNEN ist nicht notwendig, aber er ist auch nicht schädlich.Wenn das dazu führt, dass die Basis für die Verabschiedung des Gesetzes breiter wird, sind wir gern bereit,dem zuzustimmen.In dem Sinne würden wir dem Antrag zustimmen und dem Gesetzentwurf von CDU und SPD unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Herr Kollege Hahn, warten Sie es doch ab.
Um es vorweg zu sagen: Die Position der FDP ist klar und eindeutig. Erstens haben Sie gesagt, Sie wollen die Erbschaftsteuer abschaffen. Dann stellen Sie Ihren Antrag, der im Grunde nichts weiter beinhaltet als eine Übertragung des Erbschaftsteuerrechts auf die Länder, um es dann abzuschaffen. – Meine Damen und Herren, damit hat sich Ihre Position nicht geändert. Das ist die klare Position der FDP. Bleiben Sie doch bei Ihrer klaren Linie: Sie wollen die Erbschaftsteuer abschaffen, sonst gar nichts.
Kommen wir doch einmal zur Sache. Im Steuersystem der Bundesrepublik ist die Erbschaftsteuer eher von geringem fiskalischen Gewicht.Allerdings steigen ihr absolutes Aufkommen und ihre Bedeutung seit Mitte der Neunzigerjahre. Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug im Jahr 1996 rund 2 Milliarden c. Dies entsprach 0,5 % des gesamten Steueraufkommens. Im Jahr 2006 liegen wir bei 3,7 Milliarden c, also rund 0,9 % des Gesamtsteueraufkommens. Das bedeutet knapp 18 % aller Ländersteuern.
Auch im kommenden Haushalt hat Finanzminister Weimar 380 Millionen c Erbschaftsteuer eingeplant,dies entspricht rund 20 % der reinen Landessteuern. Wir reden also nicht über Peanuts, sondern wir reden über einen wichtigen Beitrag zum Etat des Landes Hessen.
Wer meint, auf 380 Millionen c verzichten zu können, verstößt gegen das Gerechtigkeitspostulat. Außerdem kann ich nur sagen:Wer wie die FDP einmal für 2 Milliarden c Nettoneuverschuldung verantwortlich war, für den sind 380 Millionen c natürlich keine Größenordnung.
Die Erbschaftsteuer zählt der Art nach zu den Vermögensteuern. Es stehen das Leistungsprinzip, das Umverteilungsprinzip und speziell der Aspekt der Startchancengleichheit im Vordergrund.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht im Aufkommen den Ländern zu, was wir wissen. Der Bezug der Erbschaftsteuer auf das Leistungsfähigkeitsprinzip wird von manchen, ganz speziell der FDP, als problematisch angesehen, da das gesamte Nettovermögen des Erblassers bereits aus versteuertem Einkommen gebildet wurde, wie Sie so schön sagen. Demzufolge wäre der erbschaftsteuer
liche Zugriff eine Doppelbesteuerung des Vermögens. Das wird so in die Welt gesetzt.
Mit der Realität hat dies schlicht nichts zu tun. Wer nämlich erstens kein Vermögen bildet und sein Vermögen ausgibt, bezahlt in diesem Lande Mehrwertsteuer. Das wird immer vergessen.Diesem Aspekt der Doppelbesteuerung steht allerdings die Tatsache gegenüber, dass das Vermögen zum Zeitpunkt der Erbschaft den Besitzer wechselt und für den Erben ein neues Vermögen, einen Vermögenszugang,also streng genommen Einkommen,darstellt. Das ist die Realität. Wenn Sie darauf Einkommensteuer bezahlen wollen, dann wünsche ich gute Verrichtung. Bei den Steuersätzen führt dies zu einem Ergebnis, das wir alle gemeinsam nicht wollen.
Die Erbschaftsteuer ist im ursprünglichen Sinne – –
Herr Kollege Hahn, Sie müssen in dem Zusammenhang festhalten – in Zwischenrufen sind Sie ja gut –: Jede Veränderung von Vermögen, jede Weitergabe von Vermögen usw. usf. kann hier nicht steuerfrei gestellt werden. Deswegen geht es in dieser Frage auch um den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Erbschaftsteuer im ursprünglichen Sinne wird als Erbanfallsteuer beim Erben nach Maßgabe des erhaltenen Erbes erhoben. Der Steuersatz ist zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad und zum anderen nach Höhe des Erbes progressiv gestaffelt. Er beträgt beispielsweise in der Steuerklasse I zwischen 7 und 50 %.Allerdings greifen die Höchstsätze immer erst bei Erbanfällen von über 25 Millionen c. Daneben gibt es die sogenannten Freibeträge, die will ich in diesem Zusammenhang nicht alle nennen.
Für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es einen Freibetrag in Höhe von 250.000 c. Der übersteigende Teil wird nur zu 60 % in die Bemessungsgrundlage einbezogen und die Belastung generell auf die Steuerklasse I beschränkt. Dies ist genau das Einfallstor für diese Modelle von Sale-and-leaseback. In diesem Zusammenhang kann ich Eichenlaub nennen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. November 2006 das Erbschaftsteuergesetz in seiner bisherigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit insbesondere dahin gehend, dass auch künftig Differenzierungen, z. B. bei den Steuersätzen, möglich bleiben, sie aber nicht mehr in Bewertungsvorschriften versteckt werden dürfen. Das ist eine ganz klare Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 weiter anwendbar. Das Gericht stellt fest, dass die Bestimmungen des Erbschaftsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes den Verkehrswert nur unzureichend abbilden. Die Bestimmungen des Gesetzes orientieren sich jedoch an dem Ziel der Bestimmung des gemeinen Wertes, da nur dieser die durch den Substanzerwerb gestiegene steuerliche Leistungsfähigkeit zutreffend abbildet.
Aus diesem Grund haben wir derzeit einige problematische Einschätzungen. Ich will sie kurz nennen:
Betriebsvermögen wird zum Steuerbilanzwert angesetzt, die Steuerbilanz unterliegt allerdings Gestaltungsspielraum.
Grundvermögen, bebaute Grundstücke werden deutlich niedriger angesetzt. Sie kennen die Regel: vereinfachtes Vertragswertverfahren usw. Das gilt auch für Erbbaurechte und Ähnliches. Bei unbebauten Grundstücken wird auch nicht berücksichtigt, dass sich der Grundstücksmarkt dynamisch entwickelt hat.
Bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften stellt sich etwas Ähnliches dar wie beim Betriebsvermögen. Dabei ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, sich auf der Bewertungsebene einheitlich am Verkehrswert als dem maßgeblichen Bewertungsziel zu orientieren.
Erst in einem zweiten Schritt der Bemessungsgrundlagenermittlung kann mittels der Verschonungsregelung der Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände begünstigt werden – allerdings müssen die Begünstigungswirkungen ausreichend zielgenau und innerhalb des Begünstigtenkreises möglichst gleichmäßig eintreten. Der Gesetzgeber kann schließlich mittels einer Differenzierung beim Steuersatz eine steuerliche Lenkung verfolgen. Das sind ganz klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage gestellt, wie dies im internationalen Vergleich sei. Hierauf hat Frau Kollegin Erfurth bereits hingewiesen. Es gibt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, die ganz klar besagt:
Es wird festgestellt, dass die Situation in Deutschland im Ländervergleich einerseits durch günstige Bewertungsvorschriften, vorteilhafte sachliche Steuervergünstigungen bei Übertragungen von Unternehmensvermögen sowie hohe persönliche Freibeträge für Ehegatten und Kinder gekennzeichnet ist. Im Hinblick auf geringe Vermögen weist Deutschland im internationalen Vergleich bei der Übertragung sowohl an den Ehegatten als auch an ein Kind eine relativ geringe Steuerbelastung auf.
So weit die internationale Betrachtung.
Meine Damen und Herren, trotz allem ist dem Bundesverfassungsgericht eindeutig zuzustimmen, dass die Bewertungsprobleme zu einer sehr unterschiedlichen Belastung einzelner Vermögensarten sowie zu eklatanten Verstößen gegen das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung führen. Das muss verändert werden; und das ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.
Es gibt derzeit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, doch nach unserem Wissen ist die Bund-LänderArbeitsgruppe noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen. Die Richtung ist jedoch klar: Die Freibeträge für Ehegatten und Kinder sollen deutlich angehoben werden; zugleich sollen die Steuersätze in diesem Bereich deutlich sinken. Für alle anderen Gruppen soll das Erbe jedoch teurer werden, gemäß den Vorschlägen, die derzeit diskutiert werden.
Dabei muss klar sein, dass das Steueraufkommen in Höhe von 4 Milliarden c aufgrund der Erbschaftsteuer auch zukünftig erhalten bleiben wird. Das ist eine ganz klare Vorgabe, die wir innerhalb dieser Arbeitsgruppe haben.
Außerdem stellt sich die Frage, wie es sich mit der Erbschaftsteuerbelastung in Bezug auf Unternehmen verhält. Das ist sicherlich keine einfache Frage, die jedoch anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gelöst werden muss. An dieser Stelle müssen entsprechende Erleichterungen geschaffen werden. Ich muss aber auch ganz klar sagen: Die großen Horrorszenarien seitens der Wirtschaftsverbände, dass die Erbschaftsteuer dazu geführt habe, dass Unternehmen in den Ruin getrieben worden seien, lassen sich mit Beispielen nicht belegen. Das sage ich ganz klar und deutlich.
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten gehen von folgenden Grundsätzen aus: Die SPD-Fraktion setzt sich für eine gerechtere Besteuerung von großen Einkommen und Vermögen ein. Der Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen können und müssen als schwache, muss auch bei der Vererbung von Vermögen gelten.
Die SPD-Fraktion bekennt sich zur Erbschaftsteuer als ein wichtiges Element des bundesdeutschen Steuersystems. Die Ziele der Leistungsgerechtigkeit sowie der Chancengleichheit können nur mit ihr effektiv verfolgt werden.
Die SPD-Fraktion will auch zukünftig große Vermögen angemessen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben heranziehen, z. B. zur Finanzierung der Zukunftsaufgaben wie Investitionen in die Bildung. Deshalb muss jegliche Reform der Erbschaftsteuer dazu führen, dass das Steueraufkommen zumindest in der derzeitigen Höhe garantiert wird.
Die SPD-Fraktion will auch mit einer zügigen Änderung des Erbschaftsteuergesetzes dafür sorgen, dass endlich Klarheit für künftige Erblasser und ihre Erben geschaffen wird.Wir wollen eine möglichst einfache Erbschaftsteuerregelung, denn das „Koch-Weimar-Konzept“, das in diesem Zusammenhang diskutiert worden ist, ist aufgrund seiner Komplexität ungeeignet;und es ist – um dies klar zu sagen – bei vielen Länderfinanzministern durchgefallen.
Es ist unser Ziel,Erbschaften gerecht zu besteuern.Es soll eine durchschnittliche Erbschaftsteuer geben. Die Erbschaften sollen nicht stärker besteuert werden als bisher. Ein Einfamilienhaus muss auch in Zukunft steuerfrei vererbt werden können.
Meine Damen und Herren, die Gerechtigkeit verlangt dagegen, dass wir von den Erben großer Erbschaften für die Gesellschaft einen höheren Beitrag verlangen. Deshalb sollen von der Weitergabe großer Privatvermögen nicht nur die Erben profitieren, sondern auch die Gesellschaft soll einen gerechten Anteil bekommen, um damit wichtige öffentliche Aufgaben zu finanzieren.Hierauf habe ich bereits hingewiesen.
Im internationalen Vergleich des Erbschaftsteueraufkommens zeigt sich, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die eine niedrige Erbschaftsteuer haben. Wir wollen ein Erbschaftsteuerrecht mit einem gerechten Bewertungsmaßstab. Privat genutztes Eigentum soll, um dies noch einmal zu verdeutlichen, auch in Zukunft für Kinder und Ehegatten im Erbschaftsfall steuerfrei bleiben, und zwar nach der Devise, dass Omas Häuschen bei einer Vererbung selbstverständlich steuerfrei bleiben soll. Das macht allerdings eine Mehrbelastung größerer Erbfälle sowie entfernter Erben notwendig.
Die vom Verfassungsgericht geforderte Änderung der Vermögensbewertung ist längst überfällig. Einhergehend
mit den erforderlichen und deutlichen Höherbewertungen der Vermögen müssen die Steuersätze sinken. Eine in der Summe höhere steuerliche Belastung von Erbschaften ist von unserer Seite nicht geplant.
Meine Damen und Herren, das sind klare Vorgaben, die sich die SPD-Fraktion gestellt hat. Wir gehen davon aus, dass diese Vorgaben in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe realisiert werden können. Gerade als Vertreter eines Landes wie Hessen sind wir der Auffassung, dass die Erbschaftsteuer ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems bleiben muss. Wir brauchen die Erbschaftsteuer als Einkommen des Landes Hessen. Ohne dieses Aufkommen hätten wir erhebliche Probleme, die Aufgaben des Landes zu finanzieren. Aus diesem Grunde bin ich eigentlich dafür dankbar, dass es in diesem Hause – unabhängig von unterschiedlichen Positionen in Einzelfällen – eine klare Positionierung gibt und dass sowohl CDU, SPD als auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Beibehaltung der Erbschaftsteuer sind.
Wir müssen die Erbschaftsteuer auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu ordnen. Wir müssen dafür sorgen, dass es bei dem Steueraufkommen bleibt, denn diese 4 Milliarden c brauchen wir, um die Aufgaben des Staates erfüllen zu können. In diesem Sinne warten wir gespannt darauf, was sich in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergeben wird. Wir sind uns aber sicher, dass diese Grundsätze, die wir genannt haben, umgesetzt werden.
Die FDP-Fraktion wird, wenn sie an die Landesfinanzen denkt, noch einmal froh darüber sein, dass die beiden großen Parteien in Berlin eine Reform des Erbschaftsteuerrechtes umsetzen. Die Erbschaftsteuer ist notwendig; und sie hat zur sozialen Gerechtigkeit unseres Steuersystems ihren Beitrag zu leisten. – Vielen Dank.
Namens meiner Fraktion möchte ich eine dritte Lesung beantragen. Der Kollege Rudolph hat das im Einzelnen schon begründet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Skandale um CDU-Minister in Hessen bleiben auf der Tagesordnung. „Der Minister einer Briefkastenfirma“ – so titelte die österreichische Zeitung „Medianet“ über Europaminister Hoff. Im „Wiesbadener Kurier“ stand: „Minister Hoff – Weitere Ungereimtheiten“.
Meine Damen und Herren, in der Affäre um Aegis Media gerät Europaminister Hoff immer mehr in Bedrängnis. Die Fragen an den Minister werden immer drängender.
Wir erleben einen schweigsamen Minister. Schweigsamkeit und Zurückhaltung sind sonst nicht die herausragenden Merkmale von Minister Hoff und dem Abg. Hoff.
Wir konnten es erleben: Medienprofi Hoff auf der Flucht.
So mussten wir den Auftritt des Ministers in der Fernsehsendung „Report Mainz“ erleben. Dabei hat er ein Bild des Jammers geboten.
Auch hier erleben wir wieder den schon bekannten Stil der Mitglieder der sogenannten Tankstelle: Dabei gewesen, trotzdem nichts gewusst, nur das zugeben, was unbedingt notwendig ist, und Ungereimtheiten über Ungereimtheiten.
Gegen den langjährigen Geschäftspartner von Herrn Hoff, Herrn Zoffel, wird in der Ruzicka-Affäre ermittelt. Dabei geht es im Zusammenhang mit der Agentur Zoffel, Hoff & Partner um immerhin 10 Millionen c, die nach Auskunft der Staatsanwaltschaft über deren Konten geflossen sind.Beihilfe zur Untreue – das ist der Vorwurf gegen Zoffel. Daher stellt sich die ganz klare und konkrete Frage an den ehemaligen Geschäftsführer Hoff: Was wusste er über diese Vorgänge?
Entgegen seiner früheren Äußerung hat ihm „Report Mainz“ klar nachweisen können, dass er bei der Grün
dung der Briefkastenfirma Bestof maßgeblich beteiligt war und diese unter der Adresse seiner Mutter angemeldet hatte.
Da hat sich der Minister klar in Widersprüche verwickelt.
Wenn diese Briefkastenfirma an den millionenschweren Veruntreuungen der Aegis-Manager beteiligt war, stellt sich schon die klare Frage: Welche Rolle hat hier Herr Hoff mittelbar oder unmittelbar gespielt?
Entgegen vielfacher eigener öffentlicher Aussagen, dass er mit ZHP oder der Zoffel Steiger Gruppe nichts mehr zu tun hat, ist er nach Recherche der österreichischen Wirtschaftszeitung „Medianet“ bis heute Gesellschafter der ZHS – Zoffel, Hoff & Spechtler –, und zwar mit einem Anteil von 35 %.
Hier war er Geschäftsführer. Einen Tag vor der Ernennung zum Minister unterschrieb er die Bilanz 2005. Aber sie wurde persönlich beim zuständigen Gericht am 28. Juni 2006 überreicht. Seine Abberufung als Geschäftsführer ging am 30.06.2006 bei Gericht ein. Da war Herr Hoff schon längst Minister.
Höchst interessant: Diese Firma in Linz in der Lastenstraße 38 ist eine reine Briefkastenfirma ohne Mitarbeiter und ohne Büroräume.
Erstaunlich ist aber, dass die vorgezeigten Bilanzen erhebliche Umsätze aufweisen.
Hoff war für die Wahlwerbung der ÖVP Vorarlberg zuständig. Der Wahlkampf selbst ist von der Agentur in Wiesbaden durchgeführt worden und nicht von Linz aus. Deshalb die Frage:Welche Gelder sind also über die Linzer Briefkastenfirma tatsächlich geflossen?
Hoff steht in seiner Zeit als Minister immer noch in Geschäftsbeziehung zu Zoffel. „Ab sofort gehen wir getrennte Wege.“ – Die Eigenwerbung von Herrn Hoff war eine klare Fehlmeldung.
Fragen über Fragen und erhebliche Ungereimtheiten. Minister Hoff ist ein Experte für Briefkastenfirmen.Werden weitere Briefkastenfirmen auftauchen? – Ja. Zoffel & Hoff OEG,Werbegrafik, Graz, wie die Zeitschrift „Medianet“ berichten wird. Auszug aus dem Firmenbuch. Das ist eine weitere Briefkastenfirma.
Fassen wir zusammen: Ein bisher weitgehend undurchsichtiger Fall. Welche Rolle spielt hier der Europaminister? – Aufklärung ist dringend notwendig, Herr Minister.
Sich auf die Rolle eines Zeugen zurückzuziehen und zu schweigen geht nicht mehr. Das geht nicht mehr.
Ich komme zum Schluss. – Die Regierung Koch hat einen Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Briefkastenfirmen. Der dritte Bereich fällt unter das Stichwort „Streng vertraulich“.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Vorblatt des Gesetzentwurfs der FDP steht der erste Satz:„Der Hessische Rechnungshof hat mit dem bisherigen Organisationsaufbau hervorragende Ergebnisse erzielt.“
Diesen Satz möchte ich uneingeschränkt unterstützen. Das ist so. Deswegen haben wir auch sehr deutlich gesagt, dass es bei dem Thema Rechnungshof höchstens darum geht, Detailprobleme zu lösen und zu verändern, aber keine grundsätzlichen Veränderungen herbeizuführen.
Seit Monaten – darauf haben die Vorredner, Herr Milde und Herr Kaufmann, hingewiesen – gibt es eine sehr gute Diskussion, die zwischen dem Rechnungshof und den Fraktionen geführt worden ist. CDU und SPD haben dann aufgrund der Vorschläge des Rechnungshofes einen Gesetzentwurf eingebracht – ich betone: ein Vorschlag des Rechnungshofes –, der auf einer breiten Mehrheit des Kollegiums basiert.
Dies ist eine sehr gute Grundlage, an der Stelle die eine oder andere Veränderung des Gesetzes vorzunehmen. Es wäre interessant gewesen, wenn Sie im Verfahren gesagt hätten, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden wären. Das wäre das normale Verfahren gewesen. Aber Ihnen ist es unbenommen, einen Gesetzentwurf einzubringen.Das richtige Verfahren wäre es jedoch gewesen,zu sagen: An der und der Stelle sehen wir es anders und bringen deswegen einen Änderungsantrag ein. – Den Weg haben Sie nicht gewählt, schade.
In unserem Gesetzentwurf steht die Kernaussage,dass die Geschäftsverteilung im Einvernehmen zwischen Präsident und Kollegium erfolgt – ich betone: im Einvernehmen.Weder der Präsident kann gegen das Kollegium Veränderungen vornehmen, noch das Kollegium gegen den Präsidenten. Ich glaube, das ist eine Regelung, die demokratisch, sachbezogen und vollkommen in Ordnung ist.
Jetzt kommt der Vorschlag der FDP.Wir können über die Frage, ob der Landtag die übrigen Mitglieder bestellt, sicherlich eine Diskussion führen. Das ist etwas Neues. Ich bin mir nicht sicher, ob das zu einem guten Ergebnis führen wird. Wir sind aber bereit, über diese Frage zu diskutieren. Das sage ich Ihnen hier sehr klar für meine Fraktion.
Wenn ich das Vorblatt des Gesetzentwurfs weiter lese und unter A sehe:„Dabei sollte gleichzeitig das kollegiale Element weiter gefestigt werden“ – der Satz steht oben –, so finde ich im Gesetzestext darüber gar nichts. Gerade bei der Lösung schweigen Sie.
Und jetzt kommt der Nebel: „Durch die Neustrukturierung der Führungsaufgaben werden die Prozesse zielgerichteter organisiert. Die damit einhergehende Stabilität in den Entscheidungsstrukturen der Senate führt auch zu einer homogeneren und letztlich noch unabhängigeren Arbeitsweise.“ Ein wunderschöner Satz. Er hat aber mit dem ersten Punkt – Stärkung des kollegialen Elements – nichts zu tun.
Wenn ich nach Konkretem in dem Gesetzentwurf schaue, stelle ich fest und fasse zusammen: Unser Gesetzentwurf ist eine Stärkung des kollegialen Elements in der Geschäftsverteilung, bei Ihnen ist es die Stärkung der Funktion des Vizepräsidenten und des dienstältesten Mitglieds des Rechnungshofes, wobei Sie noch nicht einmal sagen, wer dienstältestes Mitglied ist. Das ist eine Stärkung des Vizepräsidenten und eine Stärkung des dienstältesten Mitglieds – mit anderen Worten:Sie müssen sich die Frage stellen lassen, warum gerade jetzt nach 1986 die große Kehrtwende, dass auf einmal die Funktion des Vizepräsidenten gestärkt werden soll. – Na ja, auf die Idee zu kommen, dass das etwas mit der engen Verbindung zu tun hätte – das muss ich an der Stelle sagen –,könnte vielleicht sein.
Meine Damen und Herren, nach Ihrem Gesetzentwurf sehe ich für meine Fraktion keinen Anlass, das zu verändern, was wir gemeinsam mit der CDU auf Vorschlag des Rechnungshofes – darauf lege ich Wert – vorgelegt haben. Wir sind selbstverständlich für eine Anhörung. Aber wir sind nach wie vor der festen Überzeugung: Das, was uns der Rechnungshof mit großer Mehrheit vorgeschlagen hat, ist eigentlich die richtige Antwort auf das Problem, das es noch zu lösen gab.
Deswegen warten wir selbstverständlich gespannt auf das, was in der Anhörung geschieht. Wir werden das auswerten. Aber ich gehe auch davon aus – Herr Kollege Milde –, das, was uns der Rechnungshof vorgelegt hat, ist eigentlich ein vernünftiger und sachbezogener Vorschlag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie sagen immer, wir haben das und
das gesetzlich geregelt – und vergessen immer, zu sagen, wer das bezahlt. Das ist nämlich nicht das Land, sondern das sind die Kommunen. Das ist der erste Punkt.
Ich stelle fest: Was Sie uns jetzt hier vorlegen, ist wieder eine Mogelpackung, eine noch schlimmere Mogelpackung als im laufenden Jahr.Weder nimmt das Land Hessen bei der Betreuung der unter dreijährigen Kinder eine Vorreiterposition ein, noch tritt Hessen als Bundesland in Vorlage.
Die Erhöhung der Zuschüsse für die Kinderbetreuung bezahlen zum größten Teil die Kommunen selbst; andererseits wird sie durch eine Kürzung der Landesmittel bei den Investitionszuschüssen für Krankenhäuser erbracht. Davon haben Sie nämlich noch keinen Ton gesagt.Ich will Ihnen jetzt vorrechnen, was da passiert ist.