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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie – dieser soll federführend sein –, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration und an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

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Unabhängig davon möchte ich auf eine Frage zurückkommen, die aufgeworfen wurde, und zwar die Frage der Migration. Sie ist ja nur ganz schüchtern berührt bzw. von einer Seite diffamierend behandelt worden. Ich glaube, dass wir sehr wohl darauf angewiesen sein werden, eine vernünftige Zuwanderungspolitik nicht nur in Sachsen, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland zu haben; das ist kein Geheimnis.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Machaczek, ich möchte auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Sie hier etwas durcheinander bringen. Diesen Landesaktionsplan, den uns die Senatorin versprochen hat, haben wir ganz allgemein zur Gewalt im häuslichen Bereich beschlossen. Hier geht es um die Migration und um die Integrationszentren.

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Natürlich ist der Aspekt der Migration und der Diversität sehr zu unterscheiden. Entsprechend müssen Angebote erfolgen, die diesen Bedürfnissen Rechnung tragen. Dafür haben wir in Bremen gute Voraussetzungen, hier sollten wir auch alle gemeinsam daran arbeiten. Man sollte den Aspekt nicht vergessen, dass viele Bremer Unternehmerinnen und Unternehmer international agieren und expandieren möchten und entsprechende Beratungen im Ausland auch benötigen. Darauf sind sie angewiesen. Daher macht dieser Antrag Sinn, und wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn der eine oder andere sich das noch einmal überlegen würde. – Danke schön!

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Wenn man sich parallel anschaut, was die Evaluierung der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt ergeben hat, dann ist diese Maßnahme mit Sicherheit falsch. Die Ergebnisse zeigen, dass 40 Prozent der Menschen, die die Interventionsstelle nutzen, keinen deutschen Pass haben. Im Vergleich dazu haben 13,5 Prozent der weiblichen Hamburger Bevölkerung keinen deutschen Pass. Diese Ergebnisse sind im Grunde eine Ergänzung der bundesweiten Studie, die wir im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegt bekommen haben – in dem Fall war es eine Untersuchung von Frauen türkischer Herkunft –, die auch davon ausgeht, dass die einer erhöhten Bedrohung durch häusliche Gewalt ausgesetzt sind in Kombination mit einer erhöhten Bedrohung durch Gewalt im öffentlichen Raum, das heißt, Gewalt durch die Mehrheitsgesellschaft. Dies spricht dafür, dass dieses Phänomen, das wir hier zahlenmäßig erfassen können, auch ein Stück mit der Situation in der Fremde, mit der Migration an sich zu tun haben wird.

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Im Hinblick auf die Bildungsbeteiligung der Schülerinnen und Schüler der einzelnen Schularten im Rahmen von PISA ist es aber durchaus wichtig zu wissen, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die in den Bundesländern die Förderschulen besuchen. Nehmen wir das Bundesland Sachsen, das zum neuen Star 2006 erklärt wurde. Sachsen hat gut 289.000 Schülerinnen und Schüler auf den allgemeinbildenden Schulen. Das sind etwa 10.000 Schüler weniger als in Schleswig-Holstein. In Sachsen leben aber rund 1.400.000 Einwohner mehr als bei uns. Nach der letzten Statistik gibt es in Sachsen 18.250 Förderschüler, in Schleswig-Holstein bei höheren Schülerzahlen lediglich 9.100, weniger als die Hälfte. In allen neuen Bundesländern, die sich ja so gut entwickelt haben, ist der Anteil der Förderschüler erheblich höher als bei uns. Und gleichwohl ist anzumerken, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migration in diesen Bundesländern erheblich kleiner ist als in Schleswig-Holstein. Beide Aspekte sind also vorteilhaft für die neuen Länder, also im Bundesvergleich.

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Erstens: Wir wollen eine Migration unter Wahrung humanitärer Grundsätze.

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Der zweite Punkt unter humanitärer Migration sind die Bürgerkriegsflüchtlinge. Ich freue mich, dass von allen Seiten dieses Hauses die Verpflichtung betont wird, Menschen in Not aufzunehmen, und zwar prinzipiell so lange, wie die Notlage in der Heimat andauert. Deshalb stehen wir auch zu der prinzipiellen Rückkehrpflicht.

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Ich möchte Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße den Beirat für Integration und Migration aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus Weißenthurm. Darüber hinaus begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 123. Mainzer Landtagsseminar. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!

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Die Arbeitsergebnisse hat Herr Kollege Klöckner weitestgehend vorgetragen. Ich will nur noch kurz auf die Veranstaltung am 16. November in der Europäischen Rechtsakademie in Trier eingehen. Dieses Seminar wurde von Frau Morsblech und dem rheinlandpfälzischen Landtag durchgeführt. Es fußte auf dem Grünbuch „Migration & Mobilität, Chancen und Herausforderungen für die EU-Bildungssysteme“.

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Wenn ich heute lese und von Ihnen höre, dass die CDU ein Generationenministerium möchte – im nächsten Antrag steht, dass die Migration darin enthalten sein soll –, frage ich mich, was der Unterschied ist. Die Landesregierung hat in der vorletzten Legislaturperiode gemeinsam mit der FDP mit der ZIRP einen großen ressortübergreifenden Prozess zum Thema „Demografie“ begonnen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Thelen, ich muss schon am Anfang die Frage stellen: Wo war die CDU-Fraktion in den letzten zwei Jahren? – Sind die Beratungen in der Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ so völlig an Ihnen vorbeigegangen, dass Sie solche Forderungen stellen?

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Ich möchte noch ein Wort an die CDU-Fraktion richten. Lassen Sie uns doch gemeinsam Ende des Monats in der Enquete-Kommission „Integration und Migration“ die notwendigen Empfehlungen formulieren, und lassen Sie uns daraus gemeinsam die notwendigen Anträge erstellen. Dann haben wir etwas getan, mit dem wir dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen näher kommen.

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Wir brauchen vom Bundesamt für Migration unmittelbare Auskünfte. Wir müssen im Verdachtsfall auf die Kontenstammdaten bei der BaFin zugreifen können. Mir leuchtet es nicht ein – ich sage das vor allem an die Adresse der GRÜNEN –, dass die Wohngeldstelle wie alle Sozialbehörden ohne jeden Verdacht Auskünfte über die Kontenstammdaten bekommt, während der Verfassungsschutz selbst bei dringendem Verdacht keine Auskünfte über Kontenstammdaten bekommt. Unter sicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten kann ich es im Entferntesten nicht nachvollziehen, wie man eine solche datenschutzrechtliche Bewertung vornehmen kann.

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Wenn es nur so wäre, wäre es erfreulich. Ich sage Ihnen aber eines, Herr Dr. Bernhard, und das meine ich sehr ernst: Sie erwecken, und das ist auch in dieser Debatte und bei Ihrem Abstimmungsverhalten der Fall, immer wieder den Eindruck, dass alle Fragen des Ausländerrechts, von Integration und Migration, für Sie ein Transmissionsriemen sind, um innenpolitisch zu punkten, um den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen: Wir wollen, dass keine Ausländer hereinkommen.

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Hier hat der Ausschuss der vom Landtag eingesetzten Enquete-Kommission „Integration und Migration“ in Rheinland-Pfalz Rechnung getragen, deren Abschlussbericht in Kürze veröffentlicht wird.

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Meine sehr geehrten Herren und Damen, zur Migration und Integration haben Frau Sahler-Fesel und heute Morgen auch Herr Mertin eigentlich alles gesagt. Unsere Haltung ist da sehr klar. Herr Schmitz, ich teile auch nicht das, was Sie gesagt haben. Wir legen Ihnen irgendwann noch einmal die Zahlen vor. Natürlich haben wir Erfolge im Bereich Kinder ohne Abschluss, auch wenn man damit nicht zufrieden sein kann. Wir haben Erfolge beim Thema „Ausbildung“ im Zusammenhang mit Migranten, auch wenn man nicht damit zufrieden sein kann. Man kann aber sehr schön sehen, dass die Entwicklungen positiv sind und sich die Investitionen und der Weg, den wir in Rheinland-Pfalz gehen, durchaus gelohnt haben.

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Sie fordern, dass die Landesregierung eine Liste darüber erstellen soll, wo besonders viele Migrantenkinder leben, damit man diese Maßnahmen gezielt in diesen Kindertagesstätten durchführen kann. Das ist gegen unseren Ansatz. Wir haben in der Enquete-Kommission mehrfach ganz klar festgestellt, das Defizit ist nicht die Migration, und der Förderbedarf ergibt sich nicht aus dem Migrationshintergrund, sondern der Förderbedarf ist bei jedem Einzelnen festzustellen. Insoweit sehen wir das Ganze auch als sehr sinnvoll an. Aber dann darf der Bund bei diesen Sprachfördermaßnahmen – bitte schön – nicht nur so lange finanzieren, wie die Wahlkämpfe ausgetragen werden, sondern er muss diese Dinge ausfinanzieren. Er darf es nicht – wie auch in diesem Fall so üblich – wieder auf dem Rücken der Länder weiterlaufen lassen und kann nicht davon ausgehen, dass die Länder das Geld mitbringen. Das muss der Bund auch weiter finanzieren, auch nach der Wahl!

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Sie behaupten, Schulschwänzer seien eher kriminell, oder jeder Kriminelle sei auch einmal Schulschwänzer gewesen. – Auch das sind Unterstellungen, die wir in keiner Weise belegt haben, die die Menschen mit Migrationshintergrund wieder in eine Ecke stellen und die wieder die entsprechenden Ängste schüren. – Da, wo wir mitmachen, gerne, so bei Ihrem Appell an die Bundesregierung, sich bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu bewegen – das sollte schon sein –, aber wenn Sie von der Umressortierung, also von der Zusammenführung von Integrationspolitik und dem Zusammenleben der Generationen sprechen, muss ich mich schon fragen: Was versuchen Sie uns damit als neu zu verkaufen? – Wir haben eine Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration. Wir haben ein Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, in dem diese Beauftragte angesiedelt ist. Wenn dies nicht ressortübergreifend organisiert ist, weiß ich es wirklich nicht.

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Meine sehr verehrten Herren und Damen, ich möchte eigentlich auf die anderen Punkte nicht mehr eingehen. Dazu ist alles gesagt worden. Ich möchte betonen, es ist etwas Gutes, wenn eine Kanzlerin sagt, Integration ist ein Chefinnenthema. Wenn ich zu einem Gipfel einlade und vorher nicht ganz klar Position bezogen habe zum positiven Standing zum Thema „Migration“, und als Kanzlerin nicht richtigstelle, was an falschen Informationen teilweise in diesem Land verbreitet wird, vielleicht weil es gerade nicht in die politische Landschaft der eigenen Partei passt, dann finde ich das bedauerlich. Man muss dann feststellen, dass es manchmal mehr mit Schein als mit wirklichem Interesse an der Integration zu tun hat.

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Vor kurzem haben sich die Herren Ministerpräsidenten Stoiber und Koch die Forderungen nach einem „gemeinsamen Lage- und Analysezentrum zur Terrorabwehr“ zu Eigen gemacht. Auch Sie, Herr Innenminister Dr. Beckstein, fordern dies heute wieder. Das haben wir doch längst, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen. Seit dem 15. November 2004 arbeiten im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin 180 ausgewiesene Experten von BKA, Bundespolizei, Verfassungsschutz, BND, MAD, Zollkriminalamt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Tägliche Lagebesprechungen und Gefährdungsbewertungen, operative Abstimmungen und vieles mehr beschleunigen dort den Informationsaustausch.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz vom 01.01. dieses Jahres kann eine Härtefallkommission in Problemfällen ein Aufenthaltsrecht gewähren. Die Voraussetzung ist, dass dringende humanitäre und persönliche Gründe den Verbleib eines Ausländers bzw. einer Ausländerin in Deutschland rechtfertigen. Sehen Sie, das haben andere Bundesländer schon lang gespannt und in die Praxis umgesetzt. Heutige Information vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Eine Härtefallkommission wurde bereits von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen eingerichtet. Meine Damen und Herren, es ist beschämend, dass Bayern diese Härtefallkommission noch nicht eingeführt hat.

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Daher ist ein besonderer Schwerpunkt dieses Haushalts mit 10 Millionen Euro 2008 und 18 Millionen Euro 2009, die wir vorher natürlich einsammeln mussten, um die Förderung von Jugendlichen und Kindern voranzutreiben. Ihre Entwicklungschancen bestimmen die Entwicklungen der gesamten Gesellschaft. Wir können es uns nicht leisten, bestimmte Kinder einfach abzuschreiben. Egal, aus welchen Gründen sie benachteiligt sind, ob aus sozialen, gesundheitlichen, umfeld- oder herkunftsbedingten Gründen! Migration, soziale Unterschicht, fehlende Erziehungskompetenz der Eltern, Behinderung oder Einkommensarmut dürfen nicht den Lebensweg der Kinder programmieren. Wir entwickeln mit diesem Haushalt eine Kinder- und Jugendpolitik, mit der wir den vielfältigen Problemlagen und Förderungsnotwendigkeiten von Kindern und Jugendlichen gerecht werden und damit niemanden zurücklassen.

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die laut dem Bericht der Weltkommission für internationale Migration aus dem Jahr 2005, und ich darf an dieser Stelle zitieren, „zu den dynamischsten und unternehmerischsten Mitgliedern einer Gesellschaft gehören und die bereit sind, sich über die Grenzen ihrer eigenen Gemeinschaft und ihres eigenen Landes zu wagen, um sich selbst und ihren Kindern neue Perspektiven zu eröffnen.“

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Ausländerinnen im Lande recht hoch. Sie betrug 2005 etwa 50 Prozent. Der Integrationsfachdienst für Migration in Rostock, der die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten fördert, wird auch diesem Jahr durch das Land unterstützt. Seine Erfahrungen sollen durch überregionale Zusammenarbeit kommunaler Träger für das ganze Land nutzbar gemacht werden.

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II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Zweites Gesetz zur Änderung des Sektionsgesetzes, Drucksache 14/404, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001

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II. Lesung des Antrags der Fraktion der Grünen über Auskunftsrecht im Krankenhaus für unverheiratete Paare – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes, Drucksache 14/428, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Berlin unterstützt die Aktivitäten zur Gesundheitsförderung im Rahmen der „Healthy City“-Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des bundesdeutschen Gesunde-Städte-Netzwerkes, Drucksache 14/1180, und zum Antrag der Fraktion der PDS über Antrag Berlins als Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland, Drucksache 14/1175

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Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 und des Hauptausschusses vom 11. Juli 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Stadtteilzentren, Drucksache 14/767, und zum Antrag der Fraktion der CDU über Sicherung der Nachbarschaftsheime und Stadtteilzentren, Drucksache 14/1340

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Diesen Antrag hatte ich bereits in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration sowie an den Hauptausschuss überwiesen. Ich stelle die nachträgliche Zustimmung dazu fest.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration – dieser soll federführend sein –, an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen sowie an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.