Astrid Schmitt

Appearances

15/7 15/12 15/27 15/38 15/46 15/51 15/57 15/64 15/77 15/96 15/103

Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss liegen hinter uns. Ich denke, ich kann für uns alle sagen, dass es wirklich sehr arbeitsreiche Wochen waren.
Wir haben die Debatte über den Haushalt 2011 vor dem Hintergrund einer nach wie vor kritischen Situation auf den internationalen Finanzmärkten geführt. Die Diskussion im Ausschuss hat deutlich gemacht, dass diese Krise noch nicht vorbei ist. Wir haben das zum Beispiel an der Lage in Irland gesehen.
Ein wichtiges Thema ist dabei die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Hierüber haben wir intensiv im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert.
Der Haushalt 2011 ist, wie Sie wissen, dieses Mal ein Einjahreshaushalt. Nächstes Jahr konstituiert sich ein neuer Landtag, und deswegen – das haben wir auch in der Vergangenheit so gehalten – greift der Haushalt nicht über das Wahljahr hinaus.
Dennoch ist der Landeshaushalt 2011 ein besonders wichtiger Haushalt. Er wird der erste in Rheinland-Pfalz sein, der unter der Geltung der neuen Schuldenregel des Grundgesetzes verabschiedet wird.
Sie wissen, es gibt eine gemeinsame Gesetzesinitiative aller Fraktionen, eine Schuldenbremse auch in der Landesverfassung zu verankern. Sie wird morgen mit dem Haushalt verabschiedet und dann in Kraft treten.
Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben noch einmal verdeutlicht, dass die rheinlandpfälzische Schuldenbremse den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Sie ist aber auch Ausdruck der Budgethoheit unseres Landtags.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, RheinlandPfalz ist damit eines der ersten Länder, das in seiner Verfassung die neue Schuldenregel des Grundgesetzes selbstständig umsetzen wird.
Fest steht auf alle Fälle, dass die Schuldenbremse die Gestaltung des Landeshaushalts in den kommenden Jahren tief greifend prägen wird. Sie ist dabei nicht nur eine verfassungsrechtliche Regelung. Sie ist auch die Antwort auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen, und sie wird mühsam, anstrengend und unbequem werden.
Der Grundsatz der Schuldenbremse ist, dass der Haushaltsausgleich künftig ohne Einnahmen aus Krediten zu
erfolgen hat. Eine Kreditaufnahme wird nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen, insbesondere bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, zulässig sein. Erstmals ist sie auf das Haushaltsjahr 2012 anzuwenden. Aber bereits für das Haushaltsjahr 2011 schreibt die Schuldenbremse vor, dass wir mit dem Abbau des strukturellen Defizits beginnen sollen.
Feststehende Zielvorgabe ist, bis zum Haushaltsjahr 2020 den ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Das ist der Abbaupfad, den wir einhalten müssen. Deswegen hat die Landesregierung ihre vorgelegte Finanzplanung in einer Langfristprojektion bis zum Jahr 2020 ergänzt, um ihre Konsolidierungsstrategie zur Umsetzung der Schuldenregel aufzuzeigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter Beachtung der Schuldenbremse sieht sich der Haushalt – sehen wir uns – einer langfristigen Konsolidierungsnotwendigkeit nicht nur gegenüber, sondern auch verpflichtet. Andererseits müssen wir nach unseren Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss feststellen, dass wir es nach wie vor mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu tun haben.
Sie erinnern sich. In dieser Wahlperiode hatten wir wegen der konjunkturellen Einnahmeneinbrüche bereits zwei Nachtragshaushalte zu verabschieden. Es gibt aber auch erste vorsichtige Lichtblicke. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom November, die bei Einbringung des Regierungsentwurfs noch nicht vorlag, ergeben sich für Rheinland-Pfalz Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 221 Millionen Euro.
Trotz dieser erfreulichen konjunkturellen Entwicklung dürfen wir nicht vergessen, dass die Steuereinnahmen damit noch immer in einer Größenordnung von rund 500 Millionen Euro unter dem Niveau von 2008 liegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel zu den finanzpolitischen Ausgangsdaten. Unsere meist ganztägigen Debatten im Haushalts- und Finanzausschuss sind alle protokolliert. Die Protokolle liegen vor.
Ich darf mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich beim Stenografischen Dienst bedanken, weil es nicht selbstverständlich war, das alles zeit- und fristgerecht vorzulegen, sodass wir damit arbeiten konnten. Noch einmal herzlichen Dank!
Das sind insgesamt immerhin über 300 Seiten geworden. Der Bericht liegt Ihnen als Drucksache vor. Insofern kann mein jetziger Bericht natürlich nur die wesentlichen Grundlinien der von uns geführten Diskussionen aufzeigen. Auf einige Besonderheiten möchte ich eingehen.
Die SPD-Fraktion hob in ihrer Bewertung hervor, der Haushalt sei mit seinen wesentlichen Investitionen insbesondere in die Schwerpunktbereiche Bildung, faire Zukunftschancen von Anfang an und Familienfreundlichkeit ein Haushalt der Zukunftsgestaltung. Gleichzeitig würden in dem Haushaltsentwurf aber auch die Konsolidierungsnotwendigkeiten der Schuldenbremse in einem ersten, deutlichen Schritt umgesetzt. 200 Stellenreduzie
rungen in Ministerien und Mittelinstanzen binnen drei Jahren, 70 Millionen Euro globale Minderausgaben für die Ressorts, Kürzung der Verfügungsmittel für Minister und Staatssekretäre und die Absenkung der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit – all dies stehe beispielhaft für die Konsolidierung. 163 Millionen Euro weniger bereinigte Gesamtausgaben und eine Absenkung der Nettokreditaufnahme um 15 % seien deutliche Entscheidungen in Richtung Schuldenbremse.
Trotz aller Konsolidierungsnotwendigkeit sei es aus Sicht der SPD-Fraktion aber wichtig, dass der Regierungsentwurf wesentliche Zukunftsinvestitionen nicht vernachlässigt habe. Neben den Investitionen im Schwerpunktbereich der Bildung, aber auch für Innere Sicherheit und Justiz, für Wirtschafts- und Innovationsförderung, für die Förderung erneuerbarer Energien und für Maßnahmen der Arbeitspolitik sei es auch und gerade der Pensionsfonds, der Zukunftssicherung bedeute.
In Rheinland-Pfalz sei es dank einer klugen und verantwortungsvollen Politik viel besser als in anderen Bundesländern gelungen, die Auswirkungen der Finanzkrise abzufedern, was sich jetzt in Form positiver Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts bezahlt mache. Allerdings dürften die Konsolidierungsbemühungen des Landes nicht durch eine falsche Steuersenkungspolitik des Bundes zulasten der öffentlichen Haushalte gefährdet werden, so die SPD-Fraktion.
Die CDU-Fraktion kritisierte in den Ausschussberatungen, dass die Finanzprojektion der Landesregierung von unrealistischen Tatsachen ausgehe. Weder würden bis zum Jahr 2020 Steuermehreinnahmen von jährlich 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen noch könne unterstellt werden, die von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen entfielen kurz- oder mittelfristig. Auch die Annahme einer dauerhaften Niedrigzinsphase für Kredite sei unrealistisch.
Der Landesregierung sei aus Sicht der CDU-Fraktion vorzuwerfen, dass sie an einzelnen Punkten lediglich symbolische Einsparungen vornehme. So sei es beispielsweise leicht, bei Verfügungsmitteln einzusparen, wenn diese ohnehin nicht vollständig ausgeschöpft würden, oder Stellen zu streichen, die ohnehin nicht besetzt seien.
Stattdessen wolle die CDU-Fraktion die Nettoneuverschuldung bereits bis zum Jahr 2016 auf null setzen. Zugleich müsse aber die kommunale Finanzausstattung nachhaltiger gestaltet werden. Es müsse eine Debatte darüber geführt werden, wo weiter eingespart werden könne und wo echte Schwerpunkte gesetzt werden könnten, so die CDU-Fraktion.
Die FDP-Fraktion betonte, der Regierungsentwurf müsse dort, wo er politische Schwerpunkte setze, auch die notwendigen Einsparmöglichkeiten benennen. In der erweiterten Finanzplanung der Landesregierung fehle der FDP-Fraktion eine tragfähige Perspektive, wie bis zum Jahr 2020 auf der Grundlage der getroffenen Schwerpunktsetzungen das Ziel der Schuldenbremse erreicht werden könne.
Nachholbedarf sehe die FDP-Fraktion vor allem im Bildungssektor und hier insbesondere bei den Schulen. Anders als die CDU-Fraktion halte die FDP-Fraktion den Pensionsfonds für einen vernünftigen, da generationengerechten Weg, allerdings – und das ist die Differenz zu uns, Herr Kollege Mertin – dürften diese Zuführungen in den Pensionsfonds nicht als Investitionen gewertet werden, weil dadurch im Ergebnis sonst eine höhere Verschuldung ermöglicht werde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach zehn teilweise ganztägigen Beratungssitzungen lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss über 190 Änderungsanträge zur Beschlussfassung vor, von denen ich hier jetzt nur einige wenige aufgreifen will. Ergänzend verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht.
Von den fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen ist im Einzelplan 01 – Landtag – insbesondere die Mitteleinstellung für die öffentliche Petition zu nennen. Die von der SPD-Fraktion beantragte Einführung der öffentlichen Petition wird das rheinland-pfälzische Petitionsrecht für die Bürgerinnen und Bürger weiter stärken. Ich denke, darüber freut sich auch unser Bürgerbeauftragter. Die haushaltsrechtliche Grundlage dafür haben wir jedenfalls einstimmig beschlossen.
Einstimmig befürwortet hat der Haushalts- und Finanzausschuss auch eine von SPD- und FDP-Fraktion gemeinsam beantragte Erhöhung der Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit; dieser Ansatz wurde um 200.000 Euro aufgestockt.
Noch eines ist uns einstimmig gelungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich die Aufstockung der Mittel für die institutionelle Förderung des Landesmusikrats, womit der Ausschuss einem Antrag der FDPFraktion gefolgt ist.
In den Haushalt einzuarbeiten waren natürlich auch die Steuermehreinnahmen nach der aktuellen Steuerschätzung vom November – das habe ich angesprochen –, die bei der Aufstellung und Einbringung des Haushaltsplanentwurfs noch nicht vorlag. Bereits im Vorfeld hatten die Fraktionen erklärt, die Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme verwenden zu wollen. Die notwendigen Anpassungen im Einzelplan 20 sind auf Antrag der SPD-Fraktion dann auch einstimmig umgesetzt worden. Vonseiten der Opposition kam allerdings die Kritik, dass die Steuermehreinnahmen jedenfalls nicht vollständig zur Senkung der Nettokreditaufnahme eingesetzt worden seien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den insgesamt 13 Änderungsanträgen der CDU-Fraktion fand im Haushalts- und Finanzausschuss keiner eine Mehrheit.
Mit einem Teil ihrer Änderungsanträge verfolgte die CDU-Fraktion das Ziel, das Hochschulprogramm „Wissen schafft Zukunft“ statt in einem Sondervermögen künftig unmittelbar im Landeshaushalt zu veranschlagen, was aus Sicht der CDU-Fraktion transparenter sei.
Die CDU-Fraktion beantragte außerdem Mittel in einem Umfang von 63,7 Millionen Euro für ein neu aufzulegendes Sonderprogramm im Schulbereich, aus dem Maßnahmen wie zum Beispiel die Stärkung der Sprachförderung oder die Einführung einer flächendeckenden Schulsozialarbeit finanziert werden sollten.
85 Millionen Euro beantragte die CDU-Fraktion für eine 1 %ige Erhöhung des Verbundsatzes des kommunalen Finanzausgleichs. Mehrere neue globale Minderausgaben, zum Beispiel zur Anpassung der Landesverwaltung an die demografische Entwicklung, stellte die CDUFraktion zur Abstimmung. Auch für den Haushalt 2011 beantragte die CDU-Fraktion erneut, die Zuführungen zum Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung komplett zu streichen.
Die FDP-Fraktion betonte, dass jeder ihrer Änderungsanträge gegenfinanziert sei, was beispielhaft belege, dass und wo Einsparpotenziale im Haushalt noch bestünden. Kürzungen beantragte die FDP für die Presse- und Informationsarbeit der Staatskanzlei.
Auch für den Haushalt 2011 beantragte die FDPFraktion den Aufbau einer festen Personalreserve von 480 Lehrern, um bei einem Ausfall von Lehrkräften Vertretungsunterricht durchführen zu können. Die im Schulbereich für die Vertretungs- und Aushilfskräfte veranschlagten Mittel sollten stattdessen gestrichen werden.
Umschichtungen beantragte die FDP-Fraktion wieder für Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, mit denen unter anderem ein Programm zur Vernetzung von Hochschuleinrichtungen und Unternehmen finanziert werden solle.
Im Ausschuss fanden diese und weitere Anträge der FDP-Fraktion allerdings keine Mehrheit.
Von den angenommenen Anträgen der SPD-Fraktion möchte ich die folgenden nennen:
Angenommen wurde ein Antrag, der begehrt, die Zuschüsse zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund um zusätzlich 200.000 Euro aufzustocken.
Hier hat der Ausschuss der vom Landtag eingesetzten Enquete-Kommission „Integration und Migration“ in Rheinland-Pfalz Rechnung getragen, deren Abschlussbericht in Kürze veröffentlicht wird.
Zur sicher notwendigen Verbesserung der Beförderungssituation im Sozialdienst der Justiz, vor allem im mittleren Vollzugsdienst der Justizvollzugsanstalten, wurden im Justizhaushalt zahlreiche Stellenhebungen beschlossen.
Aus den Änderungen im Einzelplan 08 möchte ich die Aufstockung der Förderung von Junglandwirten um 100.000 Euro nennen und natürlich den Breitbandausbau, für den jetzt Mittel von bis zu 1 Million Euro zur Verfügung stehen.
Schwerpunkt der Änderungen im Einzelplan 09, im Bereich Bildung, war die Erhöhung der Zuschüsse von
Betreuungsgruppen in den Grundschulen. Die Kommunen erhalten hier zusätzlich 187.400 Euro, die Privatschulträger, Elternvereine und sonstigen Träger dieser Betreuungsangebote zusätzlich 47.600 Euro. Auch die Weiterbildungsmittel wurden um 400.000 Euro, um 100.000 Euro erhöht. 400.000 Euro wären schöner gewesen. Dabei haben wir es belassen.
Erwähnen möchte ich außerdem noch die Erhöhung der Landeszuschüsse für gewaltpräventive Fanprojekte im Einzelplan 03. Dass für die Arbeit der Verbraucherzentrale die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit im Einzelplan 14 jetzt haushaltsrechtlich realisiert ist, möchte ich ebenfalls erwähnen.
Soweit die Steuermehreinnahmen nach den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses nicht zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme verwendet wurden – auch das möchte ich gerne noch beifügen –, sind sie auf Antrag der SPD-Fraktion zur weiteren Stabilisierung der Kommunalfinanzen eingesetzt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, danach erhalten die Kommunen rund 11 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen und über 6,4 Millionen Euro mehr an Zweckzuweisungen für die Kindergärten.
Die weiteren beschlossenen Änderungen der Haushaltsansätze sind in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses ausführlich dargestellt und im Einzelnen aufgeführt, sodass ich zum Abschluss kommen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es eben schon, bezogen auf den Stenografischen Dienst, deutlich gemacht, ich möchte zum Abschluss des Berichts noch einmal auf die Leistungen und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sprechen kommen.
Ich glaube, gerade unser Ausschuss hat eine Flut von Zahlen, Daten und Fakten zu bewältigen. Dafür sind wir dringend auf diese Mitarbeiter angewiesen. Sie sind nämlich diejenigen – das wissen Sie –, die Anträge entwerfen, Berechnungen anstellen, Zahlen und Haushaltsstellen heraussuchen, die dann wirklich im Detail die Einzelpläne wälzen und uns darin unterstützen, dass wir diese Arbeit überhaupt leisten können. Ich möchte mich dafür in unser aller Namen an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.
Der Dank gilt aber auch den Ressorts, die in der kurzen Fristsetzung, die wir als Haushalts- und Finanzausschuss vorgegeben haben, alle geforderten Zusatzinformationen geliefert haben. Auch dafür herzlichen Dank!
Ich bedanke mich natürlich auch bei den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses und den Mitgliedern der Fachausschüsse, die – wie in den vergangenen Jahren auch schon – an unseren Beratungen teilgenommen haben. Ich denke, wir haben es in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre geschafft, diesen Landeshaushalt 2011 zu beraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2011 anzunehmen.
Ich darf mich als Berichterstatterin ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, ich glaube, wir sind uns einig, wenn ich sagen darf, dass wir Änderungen in der Landeshaushaltsordnung primär nicht aus parteipolitischer Sicht diskutieren sollten. Deswegen bin ich dankbar für die Sachlichkeit.
Gleichwohl möchte ich vor dem Hintergrund, dass wir uns in den vergangenen Jahren gerade dann, wenn es
um Änderungen in der Landeshaushaltsordnung gegangen ist, eigentlich immer im Vorfeld verständigt haben, sagen, dass ich umso erstaunter war, dass Sie jetzt als Fraktion einen Gesetzentwurf einbringen. Das ist natürlich Ihr gutes Recht. Das können Sie machen.
Ich sage einmal, es ist aber ein bisschen fernab von dem, auf was wir uns verständigt hatten.
Ich möchte der Präsidentin nicht vorgreifen. Sie wird den Vorschlag machen, dass wir den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überweisen. Ich möchte aber schon ein paar Dinge richtigstellen, die Sie eben auf der Basis Ihres Gesetzentwurfes genannt haben.
Sie sagen darin, dass der Zeitpunkt der Vorlage der Landeshaushaltsrechnung in den letzten Jahren immer später nach hinten verschoben worden ist. Wenn Sie sich das aber im Detail anschauen, so sehen Sie, dass das nicht so ist.
Im Jahr 2008 haben wir die Haushaltsrechnung am 4. Dezember vorgelegt bekommen. Das stimmt. 2007 war es ein ähnlicher Zeitraum, nämlich der 28. November 2006. 2005 und 2004 war es immer in diesem Rhythmus. Das hat Gründe.
Ich habe die Landeshaushaltsordnung dabei. Die 1.156 Seiten sind nicht das Problem, sondern vor allen Dingen die Vielzahl der inzwischen zu erstellenden Anlagen und Übersichten, zum einen basierend auf der Landeshaushaltsordnung, zum anderen basierend auf dem, was der Rechnungshof zusätzlich fordert.
Dann lässt sich vieles nicht willkürlich verkürzen und in der Zeit einholen, sondern es braucht eine entsprechende Sorgfalt, um es aufzustellen. Ich glaube, gerade bei der Landeshaushaltsrechnung ist das wichtig.
Sie sagen in Ihrem Gesetzentwurf, man bräuchte auch eine Regelung der Abschlüsse der Bücher. Auch hier ist es so, dass die Bücher in den vergangenen Jahren zwischen April und Mai abgeschlossen wurden. Ich denke, da braucht es keine zusätzliche Regelung für irgendetwas, was ohnehin schon so gehandhabt wird.
Ich denke, wir sollten das in aller Ruhe im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Ich darf aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Haushaltsrechnung nicht das einzige Instrument ist, um Kontrollmöglichkeiten für den Landeshaushalt zu ermöglichen.
Wir haben eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten. Ich will insbesondere den Finanzhilfe-, aber auch den Beteiligungsbericht nennen. Gerade der Budgetbericht ist zu nennen, der halbjährlich aufgelegt wird. Ich glaube, den haben wir zuletzt im Haushalts- und Finanzausschuss im April dieses Jahres debattiert. Das war der Budgetbericht zum 31. Dezember.
Frau Kollegin Kohnle-Gros, da geht es ganz konkret um die Umsetzung des Landeshaushaltes, um den Ausgabenstand und die Ausgabenentwicklung bei Personal, bei den Verwaltungskosten usw. Das ist ein weiteres
Kontrollinstrument. Insofern kann ich Ihrem Vorwurf – das steht da drin –, der Landeshaushalt sei dadurch nicht transparent und kontrollierbar, überhaupt nicht zustimmen.
Im Übrigen wurde diese Regelung nicht von dieser jetzigen Landesregierung erfunden, sondern es gab sie schon zu Zeiten der Vorgängerregierung in enger Abstimmung mit dem Landesrechnungshof. Ich habe bis heute keine Hinweise des Landesrechnungshofes, dass er da Probleme sieht. Er ist heute nicht da. Er wird die Debatte trotzdem zur Kenntnis nehmen. Er wird sich mit Sicherheit in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss einbringen.
Mit Blick auf die Uhr – wir haben schon so viel Verspätung – kürze ich es jetzt ab. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor erst neun Monaten habe ich an gleicher Stelle die Berichterstattung zum ersten Nachtragshaushalt vorgetragen. Damals habe ich ausgeführt, dass angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise ein wirklicher Hoffnungsschimmer noch nicht erkennbar sei und wir auch weiterhin schwierigen Zeiten entgegensehen müssten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir allerdings nach der Verabschiedung dieses ersten Nachtrags im März nach so kurzer Zeit nun mit einem zweiten Nachtrag eine so erhebliche Anpassung des Haushalts vornehmen müssen, habe ich mir damals – ehrlich gesagt – nicht vorstellen können. Inzwischen haben übrigens nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch die meisten anderen Bundesländer wegen der wegbrechenden Steuereinnahmen Nachtragshaushalte vorlegen müssen. Niedersachsen hat kürzlich sogar den dritten Nachtragshaushalt verabschiedet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Steuereinbrüche infolge der Rezession sind in der Tat dramatisch. Für das laufende Jahr wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zwischen 4 % und 5 % erwartet. Nach Ansicht der Wirtschaftsforschungsinstitute befinden wir uns in der tiefsten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik.
Die angespannte gesamtwirtschaftliche Situation hat deutliche Spuren im Landeshaushalt hinterlassen. So werden – jedenfalls gegenüber den Prognosen des Ursprungshaushalts 2009/2010 – die Steuereinnahmen im Jahr 2009 um voraussichtlich 1,03 Milliarden Euro sinken, im Jahr 2010 sind Steuerausfälle von sogar 1,65 Milliarden Euro zu befürchten.
Ebenso wie die Landesregierung geht auch der Haushalts- und Finanzausschuss davon aus, dass wir es mit einer ernsthaften und nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nach Artikel 117 Satz 2 unserer Landesverfassung zu tun haben, die sich wohl noch bis 2010 hinein fortsetzen wird. Wie Sie wissen, lässt eine solche Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts eine Kreditaufnahme oberhalb der Verfassungsgrenze ausnahmsweise zu. Wir werden in diesem und im nächsten Jahr diese Regelgrenze für die Kreditaufnahme sehr weit überschreiten müssen.
Ausgehend vom Nachtragsentwurf der Landesregierung übersteigt die Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr
2009 die Investitionen um 545 Millionen Euro, im Haushaltsjahr 2010 sogar um 980 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst wenn es vorsichtige Anzeichen für erste Stabilisierungstendenzen gibt, wird es dennoch Jahre dauern, bis sich die öffentlichen Haushalte zumindest einigermaßen von dieser Krise erholt haben. Eine strikte und nachhaltige Konsolidierung des Haushalts wird dann alternativlos sein. Die schwierige finanzpolitische Konsolidierungsarbeit, die vor uns liegt, wird auch einen neuen verfassungsrechtlichen Rahmen brauchen. Deswegen ist es gerade in der Krise ein wichtiges politisches Signal, dass sich die Fraktionsspitzen dieses Hauses und die Landesregierung darauf verständigt haben, die Schuldenregel in unserer Landesverfassung zu reformieren und eine Schuldenbremse zu verankern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der vorliegenden Situation dramatisch wegbrechender Steuereinnahmen, wie ich sie beschrieben habe, erschöpfen sich die finanzpolitischen Möglichkeiten weitgehend in zwei Alternativen: Entweder werden die Steuermindereinnahmen durch den Anstieg der Kreditaufnahme oder – dies ist die zweite Möglichkeit – durch Einschnitte auf der Ausgabenseite kompensiert. Die Landesregierung hat sich mit dem vorgelegten Nachtrag dazu entschlossen, den ersten Weg zu gehen und den konjunkturell bedingten Steuermindereinnahmen mit einer höheren Kreditaufnahme zu begegnen. Dafür ist die Landesregierung, aber auch die SPD-Fraktion kritisiert worden. Aus den Reihen der Opposition kam vor allem der Vorwurf, der Regierung fehle jeglicher Sparwille, obgleich genügend Einsparpotenzial vorhanden sei. Aktuelle Einsparungsanträge von CDU- oder FDP-Fraktion haben dem Ausschuss nicht vorgelegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei weitere Punkte aus dem Nachtragsentwurf der Landesregierung erwähnen:
zum einen die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens von 800 Millionen Euro auf jetzt 1,1 Milliarden Euro, mit der die Kreditversorgung rheinland-pfälzischer Unternehmen – auch jenseits von Opel – sichergestellt werden soll,
zum anderen das Konjunkturprogramm II und das vom Land aufgelegte Sonderprogramm, mit dem zur zinslosen Vorfinanzierung der kommunalen Anteile zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit alle vorgesehenen Projekte auch weiterhin zügig bewilligt werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum zweiten Nachtragsentwurf der Landesregierung empfiehlt Ihnen der Haushalts- und Finanzausschuss eine Änderung. Auf Antrag der Fraktion der SPD hat der Ausschuss die haushaltsmäßigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Lernmittelfreiheit in Rheinland-Pfalz, wie sie unter der Drucksache 15/3953 im entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vorgesehen ist, weiterentwickelt werden kann. Der Antrag der Fraktion der FDP, mit dem die vollständige Lernmittelfreiheit an Schulen schrittweise – zunächst beginnend mit den Grundschulen – umgesetzt werden sollte, fand im Aus
schuss keine Mehrheit. Zur Gegenfinanzierung hatte die FDP-Fraktion vorgeschlagen, die Gewährung von Gesellschafterdarlehen für die Nürburgring GmbH zu streichen. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung im Rahmen der Haushaltsberatungen steht auch der von der CDUFraktion eingebrachte Antrag zur Errichtung einer Haushaltsstrukturkommission. Dieser Antrag lag im Haushalts- und Finanzausschuss noch nicht vor, sodass ich Ihnen hierzu auch keine Empfehlung des Ausschusses geben kann.
Aus den Ausschussberatungen herausgreifen möchte ich aber dennoch einen weiteren Punkt, nämlich den Vorwurf der CDU-Fraktion – ich möchte sagen, schon fast ein Klassiker in unseren Beratungen –, der Haushalt sei nicht transparent. Die CDU-Fraktion hat dazu am vergangenen Freitag die Einsetzung eines Unterausschusses „Modernisierung des Landeshaushaltsrechts“ beantragt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, ich wurde – zugegebenermaßen – von Ihrem Antrag ein wenig überrascht – – –
Ich komme sofort zur Berichterstattung. Ich möchte meine Ausführungen dazu in die Berichterstattung einbinden, Herr Kollege Baldauf. Warten Sie es doch ab!
Herr Baldauf, wir haben uns 2008 schon einmal darüber verständigt, dass wir das Haushaltsrecht weiterentwickeln wollen. Es gab dazu einen Antrag der SPDFraktion mit dem Titel „Strukturen des Landeshaushalts fortentwickeln – Möglichkeiten besserer Transparenz und Steuerung prüfen“.
Herr Kollege Baldauf, wir haben uns in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Rahmen der Beratungen des Nachtragshaushalts über das weitere Verfahren verständigt und haben beschlossen, diesen Punkt in die Beratungen der nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses einzubeziehen. Ich habe daher die herzliche Bitte an Sie, dass wir die Reform des Haushaltsrechts, wie auch in den vergangenen Jahren, auf eine sehr breite Basis stellen und gemeinsam mit der Landesregierung und dem Rechnungshof das Haushaltsrecht weiterentwickeln. Dies wäre meine Bitte an die Fraktion der CDU, und in diesem Sinne möchte ich auch meine Ausführungen verstanden wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch ein ganz herzliches Dankeschön an den Stenografischen Dienst richten, der in der Kürze der Zeit superschnell gearbeitet hat und das Protokoll
bereits für die heutige Sitzung schon hat vorlegen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem von der Landesregierung eingebrachten Nachtragshaushalt, den wir heute verabschieden werden, schafft Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Konjunkturpakets II. Damit ist der Weg frei für die notwendigen Investitionen, mit denen die Konjunktur gestützt werden soll.
Sicher werden Sie mir darin zustimmen, dass unsere parlamentarische Beratung zügiger nicht hätte durchgeführt werden können, sehen wir einmal von den zwei Minuten Verspätung ab, Herr Präsident. Zwischen erster und zweiter Beratung des Nachtrags im Plenum liegen gerade einmal fünf Tage und eine Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Die zügige Durchführung des Verfahrens war aber auch geboten; denn es geht um die Umsetzung des größten Konjunkturprogramms seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Ich meine, dass wir damit unsere Handlungsfähigkeit – auch als Parlament – unter Beweis gestellt haben, und ich möchte mich ausdrücklich bei allen Fraktionen und der Landesregierung für die gestraffte und effektive Beratung bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, liegt die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2009/2010 gerade einmal drei Monate zurück. Bei aller Besorgnis, die wir natürlich damals schon hatten, konnte dennoch niemand von uns ahnen, wie stark und wie rasant sich die wirtschaftliche Entwicklung binnen weniger Wochen abkühlen würde. Vor allen Dingen die Geschwindigkeit, mit der sich die damalige Situation auf den heutigen Fokus verschoben hat, war so nicht vorherzusehen. Ich darf daran erinnern, dass der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten für 2009 noch von ganz anderen Prognosen ausgegangen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es gegenwärtig mit einer krisenhaften Zuspitzung gleich mehrerer Entwicklungen zu tun, nämlich mit einer weltweiten Rezession, mit einem globalen Vertrauensverlust
auf den Finanzmärkten und einer tiefen Strukturkrise von Leitindustrien wie der Automobilindustrie. Dieser Situation muss sich natürlich auch die Wirtschaft stellen. Sie muss die Herausforderung annehmen und sich darin behaupten. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als wären wir – die Politik – allein verantwortlich. Aber gefordert sind eben auch der Staat und wir alle, das uns Mögliche schnellstmöglich möglich zu machen und der eskalierenden Abwärtsspirale im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten nach Kräften entgegenzusteuern.
Es geht darum, Stabilität zu organisieren und Beschäftigung zu sichern. Das ist die berechtigte Erwartungshaltung unserer Bürgerinnen und Bürger, der wir gerecht werden müssen und mit der Umsetzung des Konjunkturpakets II auch gerecht werden wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen ergänzenden Satz, weil ich vorhin die Automobilindustrie ausdrücklich angesprochen habe. Richtig ist, dass der Staat nicht zur Rettungsgesellschaft überlebensunfähiger Unternehmen werden darf. Aber nach wie vor ist jeder siebte, achte Arbeitsplatz von der Automobilbranche abhängig. Ich hielte es schlicht für fatal, wenn wir eine so wettbewerbsfähige und sich technologisch auf hohem Niveau befindliche deutsche und europäische Automobilindustrie bei der Überwindung der Krise nicht unterstützen könnten.
Voraussetzung sind natürlich tragfähige Zukunftskonzepte mit guten Fortführungsperspektiven, die vor allem energieeffiziente und technische Innovationen beinhalten müssen. Nur so bleibt die Konkurrenzfähigkeit auch nach der Überwindung der Krise gesichert. Das ist die Aufgabe der Wirtschaft, die sie zu leisten hat. Aber an dieser Stelle geht es auch um unsere Verantwortung und um die soziale Verantwortung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich um ihre Zukunft bangen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das von Bund und Ländern beschlossene Konjunkturpaket II bringt 469 Millionen Euro an Bundesmitteln nach RheinlandPfalz. Land und Kommunen in diesem Land steuern weitere 157 Millionen Euro bei. Insgesamt stehen also 625 Millionen Euro zur Verfügung, die in Bildung und Infrastruktur investiert werden können. Für die näheren Einzelheiten möchte ich auf meinen schriftlichen Bericht verweisen, der Ihnen als Drucksache vorliegt. Fest steht aber, dass vor allem die Kommunen von diesen Investitionen profitieren werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kommunen sind nichts Abstraktes, sondern dahinter stehen die Kinder in unseren Kindergärten, die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen.
Die Investitionen werden insgesamt zur Modernisierung unseres Landes beitragen. Wir tun also etwas, was auch für nachfolgende Generationen sicher eine gute Rendite abwerfen wird. Das ist eine ganz klare Schwerpunktsetzung im Konjunkturprogramm.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Parlament haben wir die ebenso klare Erwartung, dass das Geld so schnell wie möglich in zukunftsfähige kommunale Pro
jekte investiert wird. Nur so werden die Mittel auch den beabsichtigten wirtschaftsfördernden Effekt haben.
Das bedeutet natürlich, möglichst wenig Bürokratie aufzubauen, auf der anderen Seite aber auch Sicherungen vorzusehen, dass das Geld richtig verwendet wird. Dies haben wir gewährleistet. Unsere Kommunen werden ihre Projekte realisieren können, ohne langwierige Nachtragshaushaltssatzungen verabschieden zu müssen. Als Gesetzgeber werden wir das mit dem SPD-Entwurf sicherstellen.
Außerdem ist dafür Sorge getragen, dass auch finanzschwache Kommunen in der Lage sein werden, von den Mitteln Gebrauch zu machen. Rheinland-Pfalz kann da sicher als vorbildlich gelten; denn alle Kommunen – insbesondere natürlich auch die finanzschwächeren – können nicht nur mit einem höheren Fördersatz rechnen, sondern auf Antrag auch eine zinslose Vorfinanzierung ihrer kommunalen Anteile erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Ausschussberatung fand die Umsetzung des Konjunkturpakets II, wie sie im Nachtrag der Regierung vorgesehen ist, auch bei den Oppositionsfraktionen von CDU und FDP im Grundsatz Zustimmung.
Die CDU-Fraktion hielt allerdings eine pauschale Verteilung der Mittel an die Kommunen in Form einer Investitionspauschale für effektiver. Dass das nicht zutrifft, haben Landesregierung und SPD-Fraktion ausgeführt und vorgebracht, dass das vorgesehene Verteilungsverfahren in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart sei.
Nicht sinnvoll ist eine pauschale Zuweisung aber auch deswegen, weil das Land dem Bund gegenüber in der Pflicht steht, eine den gesetzlichen Fördervorgaben entsprechende Mittelverwendung sicherzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die erwarteten Ausfälle bei den Steuereinnahmen machen Korrekturen im laufenden Doppelhaushalt notwendig.
Der Nachtrag geht für beide Jahre von einem Rückgang der geplanten Steuereinnahmen in einer Größenordnung von über 1,2 Milliarden Euro aus. Diese Steuermindereinnahmen sind überwiegend konjunkturell bedingt, tragen aber bereits auch der Wiedereinführung der Pendlerpauschale Rechnung.
Dass die konjunkturbedingten Einnahmeausfälle nicht mit Einsparungen, sondern mit zusätzlicher Kreditaufnahme ausgeglichen werden – und werden müssen –, ist mit Blick auf die konjunkturelle Situation unerlässlich. Alles andere wäre für die notwendige Investitionsfähigkeit des Staates mehr als kontraproduktiv.
Und man sollte der Öffentlichkeit auch nicht suggerieren, Herr Kollege Schreiner, dass es Konjukturimpulse, wie sie mit dem Investitionsprogramm gesetzt werden,
ohne Staatsverschuldung geben könnte. Teilweise können die erwarteten Steuermindereinnahmen durch noch vorhandene Rücklagen aufgefangen werden.
Nicht zuletzt wegen dieser Rücklagen kann der Haushalt – trotz der unzweifelhaft vorhandenen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts – die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze noch einhalten.
Vor allem aber an den Rücklagen entzündete sich die Kritik der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP. Beide halten die Rücklagen letztlich für nicht aus Überschüssen, sondern für kreditfinanziert und sehen darin einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Auch habe – jedenfalls nach Meinung der Opposition – die Landesregierung in konjunkturell guten Zeiten keine Vorsorge für Krisensituationen getroffen, was sich gegenwärtig bemerkbar mache.
Die SPD-Fraktion erinnerte hingegen daran, dass man die vergangenen Steuermehreinnahmen genutzt habe, gerade um die Haushalte 2009 und 2010 stabilisieren zu können, was sich mit den gebildeten Rücklagen jetzt auch bezahlt mache. Als Beleg für eine vorsorgende und solide Haushaltspolitik verwies die SPD zusätzlich darauf, dass der aktuelle Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder, der in Rheinland-Pfalz 1 : 1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird, trotz der damit verbundenen massiven Mehrbelastungen vom Landeshaushalt geschultert werden könne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz der unterschiedlichen Bewertung in diesem Punkt: Klar ist, dass wir, wenn die Krise überwunden ist, den Pfad der Konsolidierung des Haushalts weitergehen müssen.
Der Bund hat über die Föderalismuskommission II eine Schuldenbremse vereinbart. Eine Schuldenbremse ist natürlich nur für Bund und Länder gemeinsam sinnvoll. Auch die Länder werden eine Schuldenbremse für ihre Haushalte im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen eigenverantwortlich zu regeln haben, wobei ich aber betone, dass diese realitätstauglich sein muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wirklichen Hoffnungsschimmer gibt es zurzeit noch nicht. Wir werden auch weiterhin schwierigen Zeiten entgegensehen müssen. Patentrezepte gibt es keine. Wir müssen gemeinsam das tun, was man zu Recht von uns erwartet und was unsere Pflicht ist, nämlich den Menschen wieder Vertrauen in eine gute Zukunft zu geben. Dazu kann und muss jeder seinen Beitrag leisten: die Unternehmen, die Sozialpartner und eben auch die Politik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktion der SPD bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und der FDP, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes sowie den Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und des Landesfinanzausgleichsgesetzes anzunehmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Haushaltsberatungen sind immer besondere Beratungen. Es geht schließlich um das wichtigste Recht des Parlaments, nämlich unser Budgetrecht.
Mit der Beratung des Haushalts nimmt das Parlament Einfluss auf die Ausgaben und damit natürlich auf die Grundzüge der Politik. Die intensiven Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss spiegeln das auch wider.
Gerade dann, wenn die Zeiten schwieriger werden, haben auch die Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, dass hier im Landtag ausführlich über den Haushalt debattiert wird; denn für die Öffentlichkeit geht es darum, die unterschiedlichen Argumente der Regierungs- und Oppositionsfraktionen zu hören.
Als Parlament wollen wir diesem Anspruch mit der Haushaltsdebatte, die wir heute und morgen führen, gerecht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landeshaushalt 2009/2010 ist ein grundsolider Haushalt in sehr schwierigen Zeiten. Seine Einbringung und Beratung fiel mitten in die Zeit der eskalierenden Finanzmarktkrise.
Als der Kabinettsbeschluss zum Landeshaushaltsgesetz vor einigen Monaten gefasst wurde, war das Ausmaß der Finanzmarktkrise weitgehend noch unklar und in seinen gegenwärtigen Dimensionen jedenfalls noch nicht absehbar. Vor allem mit dem Scheitern der Rettungsbemühungen um die US-Investmentbank „Lehman Brothers“ hatte sich die Finanzbranche scheinbar über Nacht drastisch verändert. Seitdem befinden sich die Finanzmärkte weltweit in gefährlichen Turbulenzen, deren Erschütterungsdynamik immer noch nicht kalkulierbar scheint.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzmarktkrise stellt hohe Anforderungen, gerade an die Haushalts- und Finanzpolitik. Rheinland-Pfalz wird dieser Verantwortung gerecht.
Sie wissen, dass sich Rheinland-Pfalz mit dem Bund und den übrigen Ländern an den Lasten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in erheblichem Umfang beteiligt hat, was im Haushalts- und Finanzausschuss fraktionsübergreifend auf Zustimmung gestoßen ist.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz umfasst beträchtliche Garantie- und Kreditermächtigungen, an denen sich zu 65 % der Bund und zu 35 % die Länder beteiligen.
Rheinland-Pfalz schultert in dieser Beteiligung ein Risiko von 360 Millionen Euro. Ob sich dieses Risiko überhaupt realisiert oder nicht, kann heute natürlich noch niemand wissen. Sehr dankbar bin ich der Landesregierung deshalb für die Zusage, das Parlament auch weiterhin über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden halten zu wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, fest steht aber, dass die Beteiligung zumindest keine Auswirkungen auf den aktuell zu verabschiedenden Haushalt hat. Mit etwaigen Belastungen aus der Beteiligung wäre frühestens im Jahre 2012 zu rechnen.
Im Übrigen hat die Landesregierung beim Abschluss des Haushalts 2007 aber auch eine Rücklage von 250 Millionen Euro gebildet, die jetzt vom Haushalts- und Finanzausschuss in ihrer Zweckbestimmung auch im Hinblick auf das Finanzmarktstabilisierungsgesetz erweitert wurde und mit der der Landeshaushalt auf eine eventuelle Belastung vorbereitet ist.
Deswegen ist es gut und richtig, dass die Landesregierung an den von ihr im Haushaltsentwurf veranschlagten Investitionen ausdrücklich festgehalten und damit auch ein Signal für Stabilität und Entscheidungssicherheit gesetzt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Finanzmarktkrise beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Bankenwelt. Sie ist inzwischen zu einer ausgeprägten Wirtschaftskrise geworden. Die aktuelle konjunkturpolitische Entwicklung gibt allen Grund zur Sorge. Sachverständige rechnen mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandprodukts und fürchten sogar eine globale Rezession.
In der gesamten Euro-Zone befindet sich die Wirtschaft derzeit auf Talfahrt, und die Börsen melden weltweit Ausverkaufsstimmung. Erwartet wird zudem eine steigende Arbeitslosigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand von uns weiß, ob die Folgen der Finanzmarktkrise in ihrer ganzen Tragweite heute überhaupt schon abgesehen werden können.
Die jüngsten Wirtschaftsdaten und -prognosen und auch die tägliche Nachrichtenlage geben jedenfalls noch keinen Grund zur Entwarnung.
In den Strudel der Finanzmarktkrise sind nicht nur Automobilhersteller wie z. B. Opel geraten; betroffen sind inzwischen auch die regionalen Zulieferer der Automobilbranche ebenso wie die Chemieindustrie. In einer solchen Situation herrscht natürlich viel Unsicherheit und Zukunftsangst, insbesondere bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die angesichts der Auftragseinbrüche um ihre Arbeitsplätze fürchten.
Die Finanzmarktkrise ist auch – und vor allem – eine Vertrauenskrise. Durch verantwortungsvolles politisches Handeln muss deswegen alles getan und versucht werden, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zurückzugewinnen. Deswegen ist es völlig richtig und auch unabdingbar, dass Politik Schutz orga
nisiert, Risiken abschirmt und Impulse für Investitionen und Vertrauen in die Zukunftssicherung schafft. Das ist die Aufgabe auch der Haushalts- und Finanzpolitik, die sie zu leisten hat, und dazu gehören Qualitätsmerkmale wie Beständigkeit, Sorgfalt und auch Standpunktfestigkeit, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Ehrlichkeit; denn Politik ist kein Allheilmittel gegen einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat der sich zuspitzenden Situation Rechnung getragen und bereits erste Maßnahmen zur Vorsorge und Stabilisierung für Rheinland-Pfalz getroffen. Nennen möchte ich vor allem die vom Ausschuss einstimmig beschlossene Verdoppelung des Bürgschaftsrahmens von 400 Millionen Euro auf 800 Millionen Euro. Hiermit soll die Liquidität und Investitionsfähigkeit rheinland-pfälzischer Unternehmen gesichert werden. Zur Deckung möglicher Einnahmeausfälle haben wir auch die Ermächtigung zum Forderungsverkauf vorsorglich von 100 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro aufgestockt. Natürlich müssen wir uns überlegen, welche weiteren Wege wir noch gehen können und vielleicht auch müssen, um der Krise wirksam und effektiv begegnen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Diskussion, die sich um das Schlagwort „Steuersenkungen“ gerankt hat, möchte ich an dieser Stelle nicht vorweggreifen, aber doch zumindest daran erinnern, dass es in Deutschland seit dem Jahr 2000 in ganz erheblichem Umfang Steuersenkungen gegeben hat, ohne dass die anschließende Rezession dadurch verhindert worden ist.
Herr Creutzmann, massiv belastet wurden allerdings die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb sollten wir uns die Frage stellen, ob es nicht auch wichtig ist, dass wir als Staat finanziell so ausgestattet sind, dass wir gerade in Krisenzeiten handlungsfähig bleiben und notwendige Unterstützung für die Menschen organisieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf die Erbschaftsteuer zu sprechen kommen, die auch in unseren Haushaltsberatungen eine Rolle gespielt hat. Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht das bisherige Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig hielt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Ohne die Reform wäre also die Erbschaftsteuer in einigen Tagen ausgelaufen.
Natürlich kann man die Frage der grundsätzlichen Berechtigung der Erbschaftsteuer stellen und ihre Abschaffung fordern, wie es die CDU-Fraktion in den Beratungen auch ausdrücklich getan hat. Wissen muss man aber dabei, dass im Haushalt Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in Höhe von rund 200 Millionen Euro jährlich veranschlagt sind. Deswegen hielt die SPD-Fraktion den Verzicht auf diese Einnahmen nicht nur für ungerechtfertigt, sondern auch für haushaltspolitisch unvertretbar, zumal keine konkreten Vorschläge unterbreitet
wurden, wie diese Einnahmeausfälle hätten kompensiert werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ein weiteres Beispiel aus unseren Haushaltsberatungen nennen. Es geht um das Thema „Energie“, genauer gesagt, um Energieeinsparung sowie um die Steigerung der Energieeffizienz. Dies ist ein hochaktuelles Thema, auch angesichts der Ankündigung der vergangenen Tage, dass die Strompreise erhöht werden.
Nach der Regierungsvorlage sollen die Ausgabenansätze in diesem Bereich insgesamt, beispielsweise für Investitionszuschüsse im Energiebereich oder auch für Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für nachhaltigen und effizienten Energieeinsatz, beträchtlich erhöht werden. Die Opposition hatte allerdings Kritik an der Höhe dieser Ansätze geübt, die in dieser Größenordnung nicht nachvollziehbar und letztendlich auch nicht gerechtfertigt seien. Die SPD-Fraktion hat demgegenüber die vorgesehenen Mittel verteidigt und darauf hingewiesen, dass das Land nicht nur aus energie-, sondern gerade auch aus konjunkturpolitischer Sicht Impulse und Anreize für Investitionen setzen müsse, damit die Nutzung von Energiesparmaßnahmen und Energieeffizienzprogrammen auch künftig attraktiv bleibe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe dieses Beispiel ausgewählt, weil es sehr gut die unterschiedliche Beurteilung des Haushaltsentwurfs zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen verdeutlicht, und zwar nach den Maßstäben der notwendigen Konsolidierung einerseits und der Investition in die richtigen Zukunftsaufgaben andererseits sowie die Risikovorsorge für derzeit nur schwer absehbare Entwicklungen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion kritisierte am Haushaltsentwurf vor allem, dass ein wirklicher Sparwille der Landesregierung nicht erkennbar sei und die Chance vertan werde, den Aufbau des Schuldenbergs zu stoppen.
Gerne.
Andererseits werde aber auch an falscher Stelle gespart, worunter vor allem der Bildungsbereich und die Hochschulen im Besonderen zu leiden hätten.
Auch die Fraktion der FDP bemängelte den fehlenden Sparwillen der Landesregierung und kritisierte, dass der Regierungsentwurf trotz guter Einnahmesituation die Aufnahme weiterer Schulden vorsehe.
Die Fraktion der SPD hob in den Beratungen hingegen hervor, dass der Haushalt die richtigen Schwerpunkte setze; denn trotz Schuldenbegrenzung werde in wichtige Zukunftsprogramme, vor allem im Bereich der Schule und Hochschule, investiert. Dazu zähle vor allem der Ausbau der Ganztagsschulen und der Kindertagesstätten, die Weiterentwicklung der Schulstruktur mit der Realschule plus, eine gute Unterrichtsversorgung und gleichermaßen die Etablierung kostenfreier Bildungsangebote, für die beispielhaft die Einführung der Beitrags
freiheit für Kindergärten stehe. Gerade die Aufstockung der Mittel für das Hochschulsonderprogramm und die vorgesehenen Mittel für den Hochschulbau seien – so jedenfalls die SPD-Fraktion – deutliche Zeichen für die Schwerpunktbildung im Bereich Wissenschaft und Forschung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel zur grundsätzlichen Haltung der Fraktionen. Lassen Sie mich noch kurz ein Wort zur Transparenz des Haushalts sagen, auch vor dem Hintergrund der Entschließung der Fraktion der CDU.
In den Beratungen der Haushaltspläne ist vonseiten der Oppositionsfraktionen immer wieder der Einwand erhoben worden, die Darstellung in den Einzelplänen sei trotz aller Bemühung um Transparenz unübersichtlich und nicht nachvollziehbar. Verantwortlich wurden dafür insbesondere fehlende oder unzureichende Erläuterungen der Ansätze gemacht.
Sie klatschen zu früh, Herr Dr. Rosenbauer.
Natürlich werden wir als Parlament Verbesserungen prüfen und dabei abzuwägen haben, ob die Aufnahme umfassender Erläuterungen angesichts des Umfangs der Haushaltspläne tatsächlich in jedem Fall zur besseren Übersichtlichkeit beiträgt. Wir werden dies als Ausschuss gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen beraten, um auch die Haushaltssystematik dabei im Blick zu behalten.
Nicht vergessen möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch den Hinweis auf die 16 Leistungsaufträge, die die Landesregierung im Haushalt ausgebracht hat. Herr Kollege Ramsauer, gerade Leistungsaufträge dienen der Transparenz und sind effektive Instrumente parlamentarischer Steuerung; denn die zu erreichenden Ziele sind ebenso klar vorgegeben wie das dafür zur Verfügung stehende Budget.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kritik ist von der Opposition übrigens auch daran geübt worden, dass die einseitige und gegenseitige Deckungsfähigkeit verschiedener Ausgabenbereiche in einem Umfang zugenommen hätten, der die Kontrollmöglichkeit der Legislative insgesamt erschwere. Der Einwand hat mich etwas überrascht; denn dieses Verfahren ist seit langem gesetzlich ausdrücklich zugelassenes Haushaltsinstrument, das nicht nur die notwendige Flexibilität, sondern auch eine bessere Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung gewährleistet. Darin waren wir uns – jedenfalls bis jetzt – fraktionsübergreifend auch einig.
Überdies kann – auch das wissen Sie – der Haushalt- und Finanzausschuss von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit im Haushaltsgesetz Gebrauch machen und die Deckungsfähigkeit im Einzelfall begrenzen oder sogar vollständig aufheben. Insoweit möchte ich die Kritik an dieser Stelle ein Stück weit relativieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Kritik der CDU-Fraktion am Anhörverfahren der Hochschulen werden Sie einiges in meinem Bericht, der Ihnen in der
Drucksache 15/2841 vorliegt, finden. Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses liegt mir viel an einem konstruktiven Stil, den wir natürlich auch gegenüber den Hochschulpräsidenten pflegen wollen.
Wie in den Vorjahren auch, sind die schriftlichen Stellungnahmen den Mitgliedern des Ausschusses nicht unmittelbar, sondern über das Fachministerium zugeleitet worden. Das ist laut Hochschulgesetz so vorgeschrieben und dürfte an der Objektivität zumindest nach Meinung der Mehrheit des Ausschusses nichts ändern. Wir sollten den Hochschulpräsidenten deshalb nicht unterstellen, sie hätten in ihren Stellungnahmen nicht den Mut gehabt, Kritik zu üben. Aus den Erfahrungen vergangener Haushaltsberatungen weiß ich, dass das Gegenteil richtig ist.
Frau Kohnle-Gros, das gilt selbstverständlich auch, wenn die Landesregierung von den Hochschulen trotz des Wunsches nach höherer Grundausstattung ausdrücklich Lob und Anerkennung für ihr Engagement im Hochschulbereich und vor allem für das etablierte Hochschulsonderprogramm „Wissen schafft Zukunft“ erfährt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der abschließenden Beratung lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss insgesamt über 300 Änderungsanträge zur Beratung und Beschlussfassung vor. Und wie immer ist der Haushalt nach den Beratungen des Parlaments – noch – besser geworden.
Von den fraktionsübergreifend eingebrachten Änderungsanträgen möchte ich vor allem die Aufstockung der Zuschüsse an die Fördervereine der Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert nennen.
Einstimmig befürwortet hat der Ausschuss auch die von allen Fraktionen beantragte Erhöhung der Zuschüsse zur institutionellen Förderung der Träger der Jugendarbeit.
Darüber hinaus hat jede Fraktion weitere umfangreiche Änderungsanträge eingebracht, die ich an dieser Stelle nur sehr verkürzt darstellen kann:
Ein Teil der von der Fraktion der CDU eingereichten Änderungsanträge zielte – wie bereits im vergangenen Doppelhaushalt – darauf ab, die in der Regierungsvorlage veranschlagten Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung komplett zu streichen.
Weitere Einsparungen sollten nach dem Willen der CDU-Fraktion durch Kürzungen der Ansätze für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung realisiert werden oder den vollständigen Verzicht beispielsweise auf die Standortkampagne für Rheinland-Pfalz oder das Bürgerbüro der Staatskanzlei.
Darüber hinaus beantragte die Fraktion der CDU die Einstellung zusätzlicher Nachwuchskräfte insbesondere für die Polizei und von zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrern, deren Bezüge aus einer Reduzierung der Stellenpläne der Ministerien finanziert werden sollten.
Die Veranschlagung zusätzlicher Investitionen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vor allem im Straßenbau haben sowohl CDU- als auch FDP-Fraktion in ähnlicher Weise beantragt.
Die weiteren von der FDP-Fraktion beantragten Änderungen betrafen ebenfalls Kürzungen der Mittel, beispielsweise für die Standortkampagne und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung.
Für ein Programm zum Ausbau der Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen beantragte die FDP-Fraktion die Umschichtung der Mittel des Europäischen Sozialfonds in den Einzelplan 09.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist das in vergleichbarer Form auch bereits für den vergangenen Doppelhaushalt beantragt worden.
Ein weiterer Teil der Änderungsanträge der FDPFraktion zielte darauf ab, im Bereich der Schulen insgesamt 455 Lehrerstellen zu schaffen, die als feste Personalreserve für Aushilfs- und Vertretungsfälle zur Verfügung stehen sollten.
Im Ausschuss fanden die von den Oppositionsfraktionen eingereichten Änderungsanträge allerdings keine Mehrheit.
Die beschlossenen Änderungen der Haushaltsansätze sind in den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses ausführlich dargestellt. Insofern verweise ich nochmals auf die Drucksache 15/2840, die Ihnen vorliegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von den angenommenen Änderungen möchte ich beispielhaft lediglich die folgenden nennen:
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden die Zuschüsse zur Übernahme der Essenskosten in Ganztagsschulen und Kindertagesstätten für beide Haushaltsjahre um jeweils 1,5 Millionen Euro auf insgesamt 2,5 Millionen Euro erhöht. Mit dieser Ansatzerhöhung soll sichergestellt werden, dass auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen am Mittagessen teilnehmen können.
Vor dem Hintergrund der Schulstrukturreform und mit Blick auf die vorgesehenen Änderungen der Einkommensgrenzen für die Schülerbeförderung hat der Haushalts- und Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion der SPD in beträchtlichem Umfang die Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände erhöht – für das Haushaltsjahr 2009 um 2,5 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2010 um 5,6 Millionen Euro.
Beschlossen hat der Ausschuss ferner Erhöhungen der Zuschüsse zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund, zur Förderung der Jugendkunstschulen sowie zur Fortbildung der ländlichen Jugend.
Ferner hat der Ausschuss sechs zusätzliche Stellen für Richter am Sozialgericht bewilligt.
In ganz erheblichem Umfang wurden die globalen Mehrausgaben für Personalausgaben aufgestockt. Die Änderung steht auch im Zusammenhang mit der Ankündigung der Regierung und der sie tragenden Fraktion, die Ergebnisse des auszuhandelnden Tarifvertrags für die Angestellten der Länder, der im Jahr 2009 Gültigkeit erlangen wird, auf die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz zu übertragen.
Zusätzliche Mittel von jeweils 100.000 Euro hat der Ausschuss für die wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf Rheinland-Pfalz bewilligt, was auch von der Arbeit und den ersten Erkenntnissen der Enquete-Kommission 15/1 des Landtags beeinflusst ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss der Berichterstattung noch eine Bemerkung:
Die Meinung vom Bedeutungsverlust der Parlamente mag verbreitet sein. Aber gerade das Budgetrecht des Landtags zeigt, wie falsch sie ist; denn ohne Zustimmung des Landtags kann die Landesregierung keinen Euro und keinen Cent ausgeben.