Protocol of the Session on March 21, 2018

Die Beschlussempfehlung lautet, dass mit den vorliegenden Änderungen der Gesetzentwurf angenommen wird. Das ist übrigens in der 39. Sitzung einstimmig und in der Sitzung des mitberatenden Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 16. März ebenfalls ohne Gegenstimme erfolgt. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Gruhner für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen heute das Gesetz für eine Regulierungskam

(Abg. Rothe-Beinlich)

mer des Freistaats Thüringen beschließen. Wir haben von Anfang an gesagt und deutlich gemacht, dass auch wir das im Interesse der Thüringer Gasund Stromnetzbetreiber für eine sinnvolle Entscheidung halten. Deswegen will ich zunächst mal sagen: Wenn wir heute zu dem Beschluss kommen, ist das, glaube ich, ein guter Tag für die Gas- und Stromnetzbetreiber. Es ist vor allem eine Erleichterung für das Geschäft der Gas- und Stromnetzbetreiber in Thüringen und damit letzten Endes auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen.

Zweitens will ich anmerken, dass dieses Gesetz durchaus ein gutes Beispiel dafür ist, dass man auch in energiepolitischen Fragen konstruktiv zusammenwirken kann. Es gab an vielen Stellen auch vom Verband kommunaler Unternehmen immer wieder das Ansinnen, dass man sich hier in dieser Sachfrage fraktionsübergreifend verständigt. Ich will ausdrücklich noch mal sagen, das ist keine Frage von großer parteipolitischer Unterschiedlichkeit, sondern am Ende eine sehr pragmatische Sache. Deswegen war es richtig, dass wir hier fraktionsübergreifend vorgegangen sind,

(Beifall SPD)

auch im zuständigen Ausschuss noch mal sehr konstruktiv das Für und Wider abgewogen haben und dann noch mal zu Änderungen gekommen sind. Dafür will ich herzlich danken, denn die Änderungen, die wir im Gesetz aufgenommen haben, waren auch Vorschläge unserer Fraktion gewesen.

Vielleicht noch mal kurz, auch wenn wir schon umfänglich diskutiert haben, zum Thema: Wir haben immer gesagt, wir sind für diese Regulierungskammer, weil wir erstens eine wichtige Kompetenz in dieser Frage ins Land zurückholen, weil wir damit auch Ansprechbarkeit in der Verantwortung des Landes erreichen können. Wir haben gesagt, das ist eine richtige Entscheidung, weil es für die Gasund Stromnetzbetreiber kürzere Wege bedeutet, weil es Ansprechpartner vor Ort bedeutet, weil es – das ist die Erwartung – dann auch hoffentlich für die Betroffenen am Ende weniger Bürokratie bedeutet.

Wir haben immer wieder in der Anhörung gehört, dass viele Gas- und Stromnetzbetreiber in Thüringen – 56 an der Zahl, die jetzt von dieser Regelung betroffen sind – gesagt haben, sie fühlen sich von der Bundesnetzagentur nicht ausreichend gehört, und die deutlich gemacht haben, das ist ein Moloch, der nicht immer das in den Fokus rückt, was den kleinen Thüringer Gas- und Stromnetzbetreiber tatsächlich umtreibt. Deswegen ist es, glaube ich, gut, dass sich künftig die Strom- und Gasnetzbetreiber nicht mehr mit diesem Moloch Bundesnetzagentur auseinandersetzen müssen, sondern dass dann tatsächlich Thüringer Interessen mehr Gehör bekommen.

Wir sind auch der Überzeugung, dass mit dieser Regelung, mit diesem Gesetz, mit diesem Übergang der Verantwortung von der Bundesnetzagentur auf den Freistaat Thüringen die Reaktionsfähigkeit in wichtigen Fragen erhöht wird, denn natürlich – und das liegt in der Tat in der Natur der Sache – kann so eine große Behörde wie die Bundesnetzagentur oftmals nicht so schnell reagieren, wie es eine Landesregulierungskammer in der Verantwortung des Landes tun kann. Deswegen sind wir der Überzeugung, dass wir hier am Ende schnellere Prozesse haben werden. Deswegen ist es gut, dass wir heute zu diesem Gesetz kommen werden. Letztlich geht es auch darum, dass wir organisatorisch all das bündeln können, was mit der Frage des Verteilnetzes bzw. mit der Frage des Ausbaus des Verteilnetzes zusammenhängt. Gerade dieser Bereich ist für die Umsetzung der Energiewende wichtig. Wenn wir hier ein Stück weit Bündelung und Kompetenz im Land erreichen, kann das nur von Vorteil sein.

Abschließend will ich noch mal sagen, natürlich ist diese Regulierungskammer unabhängig, sie arbeitet unabhängig. Das ist auch richtig so und das muss so sein. Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass dann, wenn dort Leute sitzen, die auch insbesondere die Thüringer Gas- und Stromnetzbetreiber im Fokus haben, Thüringer Interesse stärker berücksichtigt wird. Deswegen, glaube ich, ist das am Ende eine Entscheidung, die insgesamt im Interesse des Landes ist. Deswegen werden wir auch heute dem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Harzer für die Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich denke, heute ist ein wichtiger Tag für Thüringen und für die Thüringer Netzbetreiber im Strom- und Gasbereich, indem wir eine wichtige Aufgabe, nämlich die Regulierung der Strom- und Gasnetze, wieder zurückholen, zurückholen nach Thüringen. Herr Gruhner hat schon auf einige Punkte hingewiesen, dass wir Kompetenzen nach Thüringen zurückholen, dass wir uns Kompetenzen für die Zukunft aufbauen, Kompetenzen in den Fragen der Regulierung, die ja immer mehr Einfluss gewinnt, immer mehr zunimmt, gerade in der Zeit einer Dezentralisierung, eines tief greifenden Strukturwandels in der Energiewirtschaft, der uns begleitet und immer mehr zu dezentralen Lösungen in Energieerzeugung und Energieverbrauch führen wird, und dass natürlich auch entsprechende Netzlösungen ge

(Abg. Gruhner)

braucht werden und dass damit auch die Regulierung möglichst dezentral hier vor Ort in Thüringen geführt werden kann.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt, den wir jetzt haben. Die dritte Regulierungsperiode für Strom beginnt zum 01.01.2019. Von der Warte aus ist es also notwendig, die entsprechende gesetzliche Voraussetzung jetzt zu schaffen, dass wir also ausreichend Zeit haben, die Regulierungsbehörde aufzubauen, mit fachkompetentem Personal zu besetzen und somit auch die dritte Regulierungsperiode im Strombereich vorzubereiten. Bei Gas läuft sie seit 1. Januar 2018. Der Aufruf wird jetzt im April veröffentlicht für die Datenübernahme bei der Bundesnetzagentur. Dort sind über eine Vereinbarung mit der Bundesnetzagentur die entsprechenden Vorarbeiten zu übernehmen und hier auf Thüringer Seite fortzuführen.

Ich denke, ganz wichtig ist hier in Bezug auf die Situation in Thüringen, dass wir diese zukünftig bei der Regulierung stärker berücksichtigen. Das ist auch die Hoffnung vieler kommunaler Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Größe von der Bundesnetzagentur in ihrer Tätigkeit nicht ausreichend gewürdigt sahen und die oftmals der Meinung waren – das haben auch die Auswertungen der Anhörung ergeben –, dass sie in dem Portfolio der Bundesnetzagentur als kleine Unternehmen nicht berücksichtigt werden, weil dort hauptsächlich die Großen der Branche reguliert werden und dass sie nicht die entsprechende Priorität haben. Das hat sich vor allem auch im Vorfeld ergeben – man muss deutlich sagen, wir haben nicht einfach gesagt, wir machen jetzt mal das Gesetz und schauen mal, was rauskommt, sondern wir haben im Vorfeld dieses Gesetzes viele Gespräche geführt. Ich selbst habe auf Veranstaltungen vor Ort über diese Problematik mit einigen Stadtwerke-Chefs hier in Thüringen gesprochen und wir haben im zuständigen Ausschuss im vergangenen Jahr im April eine Anhörung durchgeführt, wo wir die Thüringer Stadtwerke, Netzagenturen, Landesnetzagenturen aus Deutschland, aus anderen Bundesländern und auch die Bundesnetzagentur entsprechend vor Ort hatten und angehört haben. Das Ergebnis war: Bis auf die Bundesnetzagentur haben alle gesagt, okay, wir wollen, macht es. Ich denke, das zeigt auch, dass es notwendig ist, wenn dies so eindeutig in der Anhörung kommt. Ich glaube, wir schaffen etwas Gutes für die Thüringer Unternehmen, die dann mit ihren Terminen leichter Zugriff haben, die in der Priorisierung einer Landesnetzagentur entsprechend besser aufgestellt sind und die wissen, dass diese Landesnetzagentur die entsprechenden Berücksichtigungen für ihre mittelständischen Probleme, für ihre mittelständischen Marktzugänge und auch die notwendige Kompetenz und die notwendige Berücksichtigung hat.

Von der Warte aus bitte ich um Zustimmung für dieses Gesetz, damit wir dieses heute verabschieden und damit die Landesregulierungsbehörde entsprechend ihre Tätigkeit aufnehmen darf. Wenn man sich manche Zuschrift aus der schriftlichen Anhörung zum Gesetz anschaut, zum Beispiel von der TEN Energienetze, die schreibt, wir haben im vergangenen Jahr alles geschrieben, das Gesetz enthält alle notwendigen Regelungen, ist dem nichts hinzuzufügen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit mit der Bitte um Zustimmung zum Gesetz.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Interessierte auf der Zuschauertribüne, ich darf als Ingenieurin – das „-in“ ist mir ganz wichtig – im Anschluss an diese Debatte zwischen den Herren, die sich hier an der Debatte vor und nach mir beteiligen, meinen Standpunkt zu dem Thema hier beitragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem ich nicht gern alles wiederhole, was die Kolleginnen und Kollegen vor mir gesagt haben, will ich Ihnen generell noch ein, zwei, drei zusätzliche Informationen geben. Im Januar 2006 hat der Freistaat Thüringen die Bundesnetzagentur damit beauftragt, die Regulierung der Netze zu übernehmen. Das ist eine Übertragung einer hoheitlichen Aufgabe. Das hat die Bundesnetzagentur nicht umsonst, sondern für Kosten gemacht. Im Unterschied zu den anderen Flächenländern waren wir in diesem Jahr eines der wenigen Flächenländer, die sich überhaupt noch von der Bundesnetzagentur haben regulieren lassen. Da muss man dann als Landespolitiker einfach auch mal darüber nachdenken, warum das denn so ist, warum sich Flächenländer wie zum Beispiel Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern – die waren hier die Letzten – nicht mehr über die Bundesnetzagentur regulieren lassen. Dann noch einmal die Erklärung – Was ist die Regulierung, was bedeutet das? – für Sie: Das sind im Prinzip die Kosten, die auf das Netzentgelt des Stroms aufgeschlagen werden, als Grundlage nicht nur für den privaten Stromverbraucher, sondern natürlich auch für jedes Wirtschaftsunternehmen, das zur Produktion seines Produkts einen Strom braucht, zur Kostenberechnung geregelt werden.

Da hatten wir natürlich Probleme. Wir haben im Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ Firmen gehabt, die haben erst nach drei, vier, fünf Jahren von der Bundesnetzagentur ihre Bescheide bekommen, große

(Abg. Harzer)

Unternehmen im Bereich der solarthermischen Anlagen, Fotovoltaikanlagen, die sehr viel Strom zur Produktion brauchten. Die haben dann, nachdem ihr Anteil ermittelt worden ist, von ihrem Stromversorger, einem lokalen Energieversorger, im Prinzip nachträglich eine Kostenerhöhung bekommen. Das verursacht bei so einem Betrieb natürlich Schwierigkeiten beim Verkauf der Produkte, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Aus dem Grunde haben die Stadtwerke – 57 übrigens an der Zahl, um das noch einmal zu ergänzen –, die hier lokal reguliert werden, das Gespräch mit uns geführt und gebeten, ob wir es nicht selbst machen können, damit wir schneller sind, sicherer in den Kalkulationen sind, unsere Kompetenz haben und dass wir kurze Wege haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte vergessen Sie eines nicht: Die Bundesnetzagentur sitzt in Bonn. Nichts gegen Bonn, aber Bonn ist weiter weg für jeden Thüringer als vielleicht der neue Sitz in Erfurt. Das heißt, ich komme als Stadtwerk schneller zu dem Regulierer in Arnstadt, Erfurt oder sonst wo als nach Bonn.

Der zweite Punkt ist, dass in jedem Stadtwerk zusätzlich circa 80.000 bis 100.000 Euro jährlich Anwalts- und Beratungskosten angefallen sind. Da wir kommunale Stadtwerke haben, führt das natürlich auch dazu, dass am Schluss weniger Gewinn bei den Kommunen übrig bleibt. Aus dem Grunde bin ich froh, dass wir uns diesem Kernthema der Energiewende zuwenden. Ich bin froh, dass wir das jetzt zeitnah machen. Ich bin froh, dass wir das fraktionsübergreifend machen, weil – ich darf noch mal deutlich sagen – das kein Projekt unseres Koalitionsvertrags ist, sondern das ist ein Projekt, das – wie uns allen bewusst geworden ist zu Zeiten, wo die Energiewende immer schneller neue Themen vor uns her trägt – ein deutliches Thema ist, dem wir uns widmen müssen. Für jeden hier im Raume ist der SuedOstLink ein Thema, jedem ist bewusst, was das bedeutet. Wir brauchen die Kompetenz, wir müssen dort auf Augenhöhe mit dem Bund reden und regeln und wir müssen hier zeitnah diese Kompetenzen mit aufbauen. Frau Ministerin, da haben Sie meine volle Unterstützung.

Alle noch mal angeschriebenen Stadtwerke – ich habe hier die Zusammenfassung der Anhörung mitgebracht – können unser Vorgehen nur bestätigen, freuen sich, bitten darum, es zeitnah anzugehen. Die Regulierungsphase für Gas hat schon 2018 begonnen, Strom fängt am 01.01.2019 an. Ich habe mir auch sehr intensiv die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs angesehen und betrachtet. Diesbezüglich würde ich mich sehr freuen, wenn der Präsident des Rechnungshofs sich noch mal mit mir, mit uns ins Gespräch vertieft, weil die Regulierungskammer natürlich auch noch andere Finanzierungsrahmen hat als vielleicht der kameralistische Aufbau. Ich darf hier – das ist nämlich aus

der Anhörung, wie finanziert sich Mecklenburg-Vorpommern – darauf hinweisen, dass die Finanzierung über den kompletten Regulierungszeitraum von fünf Jahren stattfindet.

Diesbezüglich, denke ich, sollten wir in die ganze Sache positiv reingehen. Ich freue mich, dass wir gemeinsam darüber geredet haben, und möchte noch mal darauf hinweisen, dass zu der Änderung, die wir im Ausschuss besprochen haben, letztendlich immer der Haushaltsgesetzgeber die Verantwortung über Personal und über Kosten trägt. Das heißt, das ist eine Verantwortung, die dieses Parlament beginnend und dauerhaft ausführen soll. Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere neu gegründete Regulierungsbehörde uns regelmäßig, vielleicht jährlich über den Stand ihrer Arbeiten, über die neuesten Projekte informiert. Ich denke, wir haben gemeinsam etwas Gutes für Thüringen, für die Energiewende, für unsere Fachkompetenz und für die Verhandlung auf Augenhöhe erreicht. Ich bedanke mich für die fachlich sehr fundierte Debatte, die wir in den Ausschüssen führen konnten, und freue mich auf die Abstimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Doch, Herr Kießling. Dann bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Besuchertribüne und auch im Netz! Kurze Richtigstellung: Frau Mühlbauer, die Bundesnetzplanung hat mit der hier neu zu gründenden Regulierungsbehörde nichts zu tun. Denn die Trassenführung – weil sie SuedLink angesprochen hatten – wird von der Bundesnetzagentur gemacht, hat also mit dem hier zu Gründenden nichts zu tun. Das nur mal kurz zur Richtigstellung.

(Beifall AfD)

Wie wir als AfD-Fraktion bereits in den ersten Beratungen zum Ausdruck gebracht haben, haben wir grundsätzlich nichts gegen das Ansinnen, eine Landesregulierungsbehörde für den Freistaat Thüringen zu schaffen, wenn die Kosten nicht über den bisherigen Lösungen liegen. Diese Forderung wurde auch in den zahlreichen Stellungnahmen der Betroffenen zu dem Gesetzentwurf aufgemacht. Das hat auch die Handwerkskammer bis hin zu den SWE Erfurt in Stellungnahmen entsprechend zum Ausdruck gebracht. Die Regulierungspraxis der bisher in der Organleihe tätigen Bundesnetzagentur bleibt weiterhin kritikwürdig. Auch praktische Vorteile machen die Gründung einer solchen Landesre

(Abg. Mühlbauer)

gulierungsbehörde durchaus attraktiv. Wir freuen uns auf bessere Kommunikation, wenn die entsprechende Behörde für unsere Gas- und Stromnetzbetreiber vor Ort ist, dass es entsprechend besser wird und natürlich auch – nicht zu vergessen – ein Abbau von Bürokratie damit einhergeht.

Eine solche Landesregulierungsbehörde muss aber zwingend politisch und wirtschaftlich unabhängig sein, um ordentlich arbeiten zu können. Doch auch nach zahlreichen Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und im Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz konnten unsere bereits geäußerten Bedenken nicht ausgeräumt werden. Gerade die politische Unabhängigkeit der geplanten Kammer konnte nach unserer Auffassung nicht zufriedenstellend gelöst werden. Es geht der Landesregierung immer noch primär um eine ideologisch begründete politische Einflussnahme zur Durchsetzung ihrer Prämissen im Rahmen der Regulierung. So bleibt weiterhin zu befürchten, dass Personen installiert werden, die auch nach dem Ende der Landesregierung 2019 weiter rot-rot-grüne Energiewende in der Position exekutieren werden. Das ist für uns nicht akzeptabel, insbesondere, da das vorsitzende Mitglied und die beisitzenden Mitglieder der Regulierungskammer durch den für Energie zuständigen Minister und dadurch letzten Endes durch die Landesregierung ernannt werden sollen. Dies läuft dem Begriff der Unabhängigkeit letztendlich zuwider. Hierzu gibt es ein Rechtsgutachten von Dr. Sarah Thomé aus dem Jahr 2016 mit dem Titel „Länderpraxis in der Ausgestaltung der Unabhängigkeit von Landesregulierungsbehörden“. Danach kommt die EU-Kommission zu der Auffassung, dass die organisatorische Selbstständigkeit nur gegeben ist, wenn weder Personal noch Diensträume mit einem Ministerium geteilt werden. Frau Ministerin, eine Benennung würde ja reichen, Sie müssen ja nicht alle drei gleich benennen. Auch Herr Dr. Dette hatte da einen Vorschlag gemacht, dass eben nicht alle Mitarbeiter der Behörde von Ihnen benannt werden sollen.

Der Landesrechnungshof, Herr Dr. Dette, hat auch in seinen Ausführungen explizit zum Gesetzentwurf Stellung genommen und entsprechend darauf hingewiesen. Die AfD-Fraktion bittet um entsprechende Beachtung und Anpassung des Gesetzentwurfs.

Auch die von uns bereits vorgebrachten Bedenken bezüglich der Haushaltsmittel und des von uns erwarteten Kostenaufwuchses bei den Sachverständigen- und Gerichtskosten konnten nicht vollständig ausgeräumt werden. Auch den Landesrechnungshof überzeugte der Gesetzentwurf in diesem Punkt nicht. In der Erläuterung zum Gesetzentwurf heißt es, dass dem Landeshaushalt keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. In der Begründung zum Gesetzentwurf liest man jedoch weiterhin, dass es möglich ist, dass steigende Personal- und Sachkosten entstehen. Damit werden wieder die Endver

braucher und unsere mittelständische Wirtschaft die steigenden Kosten zu zahlen haben, wenn die Umstellung der Regulierungsbehörde nicht gut gemacht wird. Hier hätten wir uns als AfD-Fraktion genauso wie auch der Landesrechnungshof eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 7 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung gewünscht, um Kosten und Nutzen der bisherigen Organleihe mit der geplanten Landesregulierungskammer zu vergleichen.

Wie jedoch bereits eingangs erwähnt, hat die AfDFraktion grundsätzlich nichts gegen die Einrichtung einer Landesregulierungskammer, wenn die Kritikpunkte noch ausgebessert werden oder dann künftig entsprechend hier eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs erfolgt. Da werden wir uns dieses Mal enthalten. Die Art und Weise der Besetzung der Stellen in den beabsichtigten Landesregulierungsbehörden werden wir uns jedoch ganz genau ansehen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Ich habe jetzt noch eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir, ganz kurz auf die Punkte der AfD-Fraktion einzugehen. Einen entscheidenden Satz haben Sie gesagt: Wir vermuten, dass die Mitarbeiter dies und das tun, oder wir vermuten, dass sie die Energiewende vorantreiben oder diese nicht mehr rückgängig machen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir als Abgeordnete unsere Einschätzung auf Vermutungen oder Schätzungen beruhen lassen und dann einem Gesetzentwurf – der meiner Meinung nach wirklich sehr gut ist – nicht zustimmen, dann zeigt das doch eigentlich, dass Sie uns in der Sache zustimmen und sich nur nicht getrauen, das heute hier zu sagen.

(Unruhe AfD)

Zu dem Punkt der Kosten des Personals und der Sachleistungen ist in der Anhörung und auch in der Ausschussbefassung ganz deutlich geworden, dass wir mit diesem Vorschlag, der heute als Gesetz hier vorliegt, im Vergleich zu anderen Bundesländern am unteren Bereich liegen, das, obwohl, nachdem die anderen Bundesländer das beschlossen haben, die Aufgaben der Regulierung immer mehr steigen. Eine Aufgabe ist natürlich auch, die Stadtwerke in ihren Beratungsmöglichkeiten, in ihren Klagemöglichkeiten zu unterstützen. Die Stadtwerke und die Bürgerinnen und Bürger – auch wenn das der AfD

(Abg. Kießling)