Beruf sowie Konsequenzen für politisches Handeln zur Diskussion. Ich bedaure es an dieser Stelle sehr, dass seitens der SPD wenig Interesse an einer solchen Veranstaltung gezeigt wurde. Vielleicht wäre vor diesem Hintergrund die Einschätzung der SPD, die Thüringer Landesregierung vernachlässige das Thema des demografischen Wandels, anders ausgefallen. Weil sich der Antrag der SPD und die Realität in Thüringen nicht zusammenbringen lassen, empfehle ich dem Plenum, den Antrag an den Ausschuss für Bau und Verkehr zu überweisen. Wer allerdings ihn nur in eine Richtung deutet, Gebiets-, Funktionalreform, der springt zu kurz,
der springt deutlich zu kurz, weil das wirklich ein Thema ist, welches in alle Bereiche unserer Gesellschaft hineingreift und dort gehört es nämlich auch hin.
Lassen Sie uns also diesen Antrag im Ausschuss gemeinsam überarbeiten, so dass eine differenzierte Berichterstattung zu den vielschichtigen Aspekten des demografischen Wandels möglich wird.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen zu diesem Thema mehr vor. Es ist beantragt worden, ich entnehme das jetzt so als den kleinsten gemeinsamen Nenner, an den Ausschuss für Bau und Verkehr zu überweisen, und zwar den Antrag „Demografischer Wandel in Thüringen“ in der Drucksache 4/1199. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einstimmig diese Ausschussüberweisung beschlossen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11.
Medizinische Versorgung der Bürger in Thüringen unter dem Aspekt des GKV-Modernisie- rungsgesetzes (GMG) Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1254 -
Hier gab es eine Vereinbarung der Fraktionen mit der Landesregierung, dass es einen schriftlichen Bericht geben wird. Die antragstellende Fraktion hat gesagt, dass sie keine Begründung zum Antrag geben wird, es nur eine kurze Aussprache über die jewei
ligen Sachverhalte jetzt geben soll. Ich rufe in dieser Debatte als erste Rednerin auf für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Taubert.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass wir aus dem Bericht des Sozialministeriums über die medizinische Versorgung der Bürger und Bürgerinnen in Thüringen unter dem Aspekt des GKV-Modernisierungsgesetzes doch ein Stück weit Klarheit bekommen können, wie sich in Thüringen nach diesem Gesetz der Gesundheitssektor verändert hat. Ich hoffe, dass wir damit auch eine gute Grundlage für eine konstruktive Diskussion bekommen, denn die wird mit Blick auf einige der angesprochenen Teilbereiche, die in dem Antrag stehen, insbesondere die qualitative Entwicklung der ärztlichen Versorgung, auch landespolitisch von Bedeutung sein. Immerhin zeigen die Fragestellungen der Kollegen von der Linkspartei.PDS, dass der Rauch der Empörung über das am 1. Januar 2004 in Kraft gesetzte GKV-Modernisierungsgesetz mittlerweile zugunsten eines klaren Blickes verschwunden ist. Es scheint die Bereitschaft da zu sein, sich mit den Fakten auseinander zu setzen. Das war nicht immer so und noch vor etwa einem Jahr war die Empörung darüber sehr groß. Auch ich hätte mir Besseres vorstellen können, aber so ist es eben, wenn man sich mit Kompromissen auseinander setzen muss. Das Gesetz ist, wie Sie wissen, gemeinsam mit der Union beschlossen worden; nur so war die Zustimmung im Bundesrat möglich. Ich will deshalb an dieser Stelle nochmals betonen, dass die SPD die Praxisgebühr beim Hausarzt nicht wollte. Wir wollten auch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Pharmaindustrie und hätten es gern gesehen, wenn der bürokratische und kostenintensive Apparat der Kassenärztlichen Vereinigung entmachtet worden wäre. All dies war nicht möglich. Wenn mich rückblickend etwas ärgert, dann war es das - na ja, ich will mal sagen - unfeine Verschwinden der CDU, als im 1. Halbjahr 2004 die Wogen der Empörung gegen die Praxisgebühr hochschlugen. Aber vorbei ist vorbei und auch hier ist mittlerweile weitgehend Ruhe eingekehrt. Die Ungereimtheiten der Entrichtung der Praxisgebühr sind zwischenzeitlich beseitigt worden und wer einen Arzt aufsucht, der erlebt, dass die wesentlich von den Ärzten an die Wand gemalten Horrorszenarien bezüglich des Zeit- und Büroaufwandes bei der Kassierung der Gebühr nichts mit der Realität zu tun haben. Wer sich mit Ärzten unterhält, der erlebt auch, dass die Inanspruchnahme der Ärzte lediglich um den Teil der Patienten gemindert wurde, die einen Arzt bisher nicht aus medizinischen Gründen, sondern eher wegen Vereinsamung oder persönlichem Gesprächsbedarf besuchten. Insoweit hat also selbst das strittigste Thema des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes mittlerweile durchaus
Noch etwas scheint mir wichtig. Ohne das Beitragssicherungsgesetz und das GKV-Modernisierungsgesetz wäre der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits im Jahre 2004 auf über 15 Prozent gestiegen. So aber konnte der durchschnittliche Beitragssatz im Jahre 2004 auf 14,2 Prozent gesenkt werden. Wir alle wissen, dass die Krankenkassen selbst, wenn sie die Beiträge nicht im erwünschten Maße gesenkt haben, das Gesetz nutzten, um Schulden in Milliardenhöhe abzubauen. Das wären Beitragssteigerungen gewesen. Alles in allem also ein Gesetz, das Wirkung gezeigt hat, ein Gesetz, was uns vor allen Dingen einen Handlungsrahmen bietet, um zu einer stärkeren Qualitätsorientierung in der medizinischen Versorgung zu kommen. So verstehe ich auch das wesentliche Ziel des Berichtsersuchens und so sollten wir uns damit dann auch bei der Vorlage des Berichts auseinander setzen. Das zentrale Thema der nächsten Zeit wird nämlich sein, wie es uns gelingt, in Thüringen auch zukünftig eine gute ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten. Die Beschwichtigungsversuche mancher Krankenkassen sollten uns nicht davon abhalten, schnellstmöglich nach Lösungen zu suchen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz bietet auch hierfür zumindest eine gute Grundlage, ich nenne nur beispielhaft das Stichwort der integrierten Versorgung, die in Thüringen noch ein zartes Pflänzchen ist, aber immer mehr zu wachsen beginnt. Alles sollten wir behandeln, wenn der Bericht der Landesregierung vorliegt. Deswegen begrüßen wir den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS und die aufgestellten Fragen und wir würden dem Antrag zustimmen wollen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundestag hat Ende 2003 dieses GKVModernisierungsgesetz verabschiedet. Ziel war es zum einem, durch eine umfassende Reform Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu verbessern und zum anderen einen Beitrag zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch zur Senkung der Lohnkosten zu leisten. Von den strukturellen Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung führen, sind insbesondere die Stärkung der Patientensouveränität und die Weiterentwicklung der Versor
gungsstrukturen hervorzuheben. Die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen erfolgt im Wesentlichen über den Ausbau der integrierten Versorgung. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von jeweils einem Prozent der ärztlichen Gesamtvergütung und des Krankenhausbudgets sollen helfen, die Abschottung vom ambulanten und stationären Sektor zu überwinden und die fachübergreifende medizinische Zusammenarbeit zu fördern. Letztes wird vor allem durch die Errichtung der medizinischen Versorgungszentren erreicht. Hauptproblem waren aber grundsätzlich die wegbrechenden Einnahmen, die vor allen Dingen durch die hohe Arbeitslosigkeit mit den Ausgaben nicht mehr Schritt halten konnten, und es war auch Ziel, gerade diese Finanzierungslücke nicht über eine schleichende Rationierung der medizinischen Leistungen oder eine ständige Beitragserhöhung zu sichern.
Wir können heute feststellen, dass durch die gesetzliche Krankenversicherung auch in diesem Jahr, nachdem bereits im Vorjahr Überschüsse erzielt wurden, im 1. Halbjahr Überschüsse von 1,033 Mrd. € erzielt worden sind. Der Überschuss in den neuen Ländern beträgt 542 Mio. €. Das gipfelt in der Aussage der Bundesministerin Frau Ulla Schmidt: „Die Gesundheitsreform wirkt.“ Diese von Ihnen gestellte Frage zielt aber ganz konkret auf die Fragen der ambulanten Versorgung und er fordert die Landesregierung auf, zahlreiche Detailaussagen zum GKVModernisierungsgesetz, einem Bundesgesetz, vorzulegen. Der Antrag ist aufgrund der Fülle eigentlich eine Mischung von Antrag und Großer Anfrage, deshalb auch das Einvernehmen, dass die Landesregierung darauf einen schriftlichen Bericht vorlegen wird. Ich denke deshalb, dass der Antrag genauso in der gleichen Weise vor allem an die Bundesregierung zu stellen ist, und er wurde es nämlich bereits im November 2004. Wir stimmen Ihnen zu, ja, wir brauchen ständig und kontinuierlich Aussagen über die Auswirkungen von Gesetzen und so brauchen auch wir eine kritische Bestandsaufnahme zum GKV-Modernisierungsgesetz hier auf Thüringen bezogen. Lassen wir deshalb dem Minister die nötige Zeit, die Anfragen und die Antworten von den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und auch der Ärztekammer einzuholen. Hier sollte nicht Hast, sondern Qualität den Vorrang haben. Das GKVModernisierungsgesetz fordert generell den Gesetzgeber auf, sich selbst wieder damit zu beschäftigen, da einige der Paragraphen, wie zum Beispiel der § 85, nur bis zum Jahr 2007 reichen. Ich denke, es wird genügend Schlussfolgerungen geben, auf die man eingehen kann, wie sich die einzelnen Bestandteile bewährt haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Feststellung ist richtig, unser Fragenkomplex in dem Antrag ist wirklich sehr umfangreich, und was wären wir für eine Opposition - es wird uns zwar immer nachgesagt, dass wir opponieren nur aus Opposition, das ist nicht meine Auffassung von Opposition, ich will Fachopposition machen, da Kritik üben, wo sie aus meiner Sicht, was das Fachliche betrifft, angebracht ist, und Sie haben vielleicht auch schon bei vielen Ausführungen von mir mitbekommen, da, wo gute Sachen laufen, lobe ich, egal wer sie in Gang gesetzt hat. Ich denke, das gehört sich einfach.
Ich bin sehr dankbar dafür, dass beide Fraktionen, die letztendlich auf Bundesebene auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz verabschiedet haben mit seinen negativen und auch guten Ansätzen, zustimmen, dass es hier einen schriftlichen Bericht geben wird. Ich hoffe, Sie werden auch zustimmen, dass wir im Plenum über die Ergebnisse dieses Berichts dann vielleicht doch noch mal eine Debatte haben.
Liebe Kollegin Taubert, Sie brachten zum Ausdruck, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführt worden sei, hätten wir sehr empört dazu Stellung genommen. Ich glaube, auch das stimmt nicht, weil Kritik und Empörung für mich zwei Paar Schuhe sind. Ich muss Ihnen sagen, ich bin auch nach wie vor sehr, sehr kritisch, dieses Gesundheitsmodernisierungsgesetz als Erfolg zu verkaufen mit der Begründung, dass sich die Ausgabenseite wesentlich verbessert hätte und damit das Gesundheitsmodernisierungsgesetz schließlich erfolgreich war. An der Stelle bleibe ich bei einer empörenden Kritik, ich will es mal so nennen, denn die Einsparungsseite ist vorrangig durch Mehrbelastungen vor allen Dingen kranker Versicherter zustande gekommen
und nicht durch den Wirkungsgrad guter struktureller Ansätze in diesem Gesetz. Dafür haben wir uns auch immer ausgesprochen. Jetzt ist das Anliegen unseres Antrags, zu erfahren: Wie wirken denn diese guten oder weniger guten Ansätze der Strukturveränderungen - denn die muss es für die Zukunft geben - nun in der Praxis? Da glaube ich, dass nach zwei Jahren, wo das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten ist, schon eine Bilanz möglich und die Frage zu stellen ist, wie und in welchem Umfang
die Ziele dieser Gesundheitsreform hier in Thüringen greifen. Denn wir sind ja hier das Land Thüringen. Da ist eine entscheidende Frage: Wie hat sich die Situation im ambulanten Bereich seit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform geändert? Was nutzt Patienten und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gleichermaßen? Wir diskutieren darüber, wir erleben das im Alltag, wir sprechen mit den Fachleuten, aber, ich denke, wir sollten hier klare, praxisbezogene Werte haben, um dann zu sagen, ja, diese Entwicklung war gut und hier ist Nachbesserung notwendig. Uns interessiert natürlich auch, welchen Beitrag das Gesetz entsprechend seines Anspruchs zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung in Thüringen geleistet hat. Konnten Patientensouveränität und Patientenrechte - und das war ein wesentlich neuer Aspekt des Gesetzes, den wir auch immer begrüßt haben - wirklich verbessert werden und worin kommt das zum Ausdruck? Wir reden nur darüber, wir wissen es nicht genau. Patienten kommen auch zu mir, wie vielleicht auch zu Ihnen, und da sieht es nicht ganz so rosarot aus, um zu sagen, hier ist keine Kritik angebracht.
Das Gesetz will nachhaltig und dauerhaft die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine konsequente Ausrichtung auf qualitätsorientierte Aspekte verbessern. Die Wirtschaftlichkeit soll gefördert werden durch die Etablierung einer solidarischen Wettbewerbsordnung, in der der Wettbewerb der Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven und der Verbesserung der Qualität dient. Ist das tatsächlich gekommen? Auch diese Frage zu beantworten dient unser Antrag.
In der ambulanten Versorgung können zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern Einzelverträge abgeschlossen werden. Das hat auch negative Folgen, die wir schon mal angedeutet haben in unserer Kritik, die Frau Taubert erwähnte, denn hier kann es auch sein, dass solche Verträge mehr ein Preisunterbietungswettbewerb wären als tatsächlich wirklich bessere medizinische Qualität anzubieten. Wir wollen das aber wissen und nicht einfach nur so in den Raum stellen.
Die Rolle der Hausärzte als Lotse durch den Medizinbetrieb wurde gestärkt - das haben wir immer begrüßt, das war auch eine Grundforderung von uns - und spezielle Anreizsysteme für die Inanspruchnahme von Hausärzten und für Patienten durch zum Beispiel abgestufte Praxisgebühren wurden geschaffen. Hier habe ich auch so meine Zweifel. Hat das tatsächlich etwas für die Versicherten gebracht? Ich denke dabei auch an das Hausarztsystem der Barmer-Ersatzkassen in Thüringen. Wie wirkt sich das wirklich in der Praxis aus? Und da sage ich, das müsste alle Gesundheitspolitiker interessieren, Kritiker ebenso wie die Befürworter dieses Gesetzes.
Meine Damen und Herren, eine weitere wesentliche Aufgabe der Gesundheitsreform ist die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, wie es die medizinischen Gesundheitszentren und die integrierte Versorgung sind. Sie haben das beide auch genannt. Auch da haben wir eine positive Auffassung dazu, vielleicht sogar noch eine wesentlich weitergehende positive Auffassung als Sie. Ich erwähne hier noch mal das immer diskriminierte Wort „Polikliniken“, da sollten wir nach wie vor darüber nachdenken. Mit diesem Problem haben wir uns in diesem hohen Haus ja auch schon vor der Sommerpause beschäftigt bei einem Antrag von uns. Ich hatte dort wirklich den Eindruck, dass wir gemeinsam den Konsens hatten, dass wir diesen Prozess, der ja erst angefangen hat, sich hier zu etablieren, auch gemeinsam begleiten wollen, und das wäre dann sozusagen die Fortsetzung dessen.
Meine Damen und Herren, diese Gesundheitsreform hat auch als Ziel, die Organisationsstruktur der Kassenärztlichen Vereinigung zu modernisieren und deren Arbeitsweise zu professionalisieren. Als ein Befürworter des Erhalts der Selbstverwaltung und natürlich deren Modernisierung interessiert uns, welche Veränderung gibt es im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen zum Beispiel hinsichtlich der Fusionierung von Kassen in Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Auffassung des Gesetzgebers ist diese Gesundheitsreform eine grundlegende Umorientierung und die Auswirkungen dessen auf alle Betroffenen zu erfahren, ist der Grundansatz unseres Antrags. Ich danke Ihnen, dass Sie ihn unterstützen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, in ihrem Antrag forderte die Fraktion der Linkspartei.PDS die Landesregierung zu einem umfangreichen Bericht zu den Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes auf. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Gesetz um Bundesrecht handelt. Das heißt, es ist für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in ganz Deutschland gleichermaßen anzuwenden. Deshalb sind durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz für Thüringen kaum spezifische Auswirkungen zu erwarten.
Es ist den Antragstellern sicherlich klar, das hat auch Frau Abgeordnete Fuchs hier noch einmal dargestellt, dass ein seriöser und umfassender Bericht zu einem derart komplexen Thema in kurzer Zeit nicht möglich ist. Hierzu sind zunächst umfangreiche Recherchen, zum Beispiel bei allen Kassen, bei allen diesen Kassen, die natürlich auch meiner Rechtsaufsicht unterstehen, und bei den Kassenärztlichen Vereinigungen notwendig. Deshalb kann ich keinen Sofortbericht hier abgeben. Ich werde daher den geforderten Bericht in schriftlicher Form nach § 105 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten vorlegen.
Ich denke jedoch, dass man ein paar Worte dazu noch verlieren kann. Insgesamt ist völlig klar, nach wie vor verfügt die Bundesrepublik Deutschland über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz war auch notwendig, denn sonst wäre unser Gesundheitssystem und die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet gewesen. Ich darf noch mal an die Situation erinnern: 1998 hatten die Krankenkassen ein Guthaben von 500 Mio. € bei einem durchschnittlichen Kassenbeitragssatz von 13,6 Prozent. Im Jahr 2003, also 5 Jahre später, betrug das Defizit 10 Mrd. € bei den Kassen bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 14,5 Prozent. Das war ein Negativrekord in der Bundesrepublik Deutschland und deshalb musste die Notbremse gezogen werden, um den finanziellen Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern. Deshalb hat die Union natürlich auch dem Kompromiss zugestimmt, und, Frau Taubert, ich halte es für kontraproduktiv, wenn wir nun uns gegenseitig aufrechnen, wer, was, wie gemacht hat. Wir haben alle gemeinsam diesem Kompromiss zugestimmt und sollten diesen Kompromiss auch tragen. Ich kann zumindest für Thüringen sagen, dass wir einige Elemente noch eingebaut haben, die wichtig sind, zum Beispiel in der familienpolitischen Seite des Gesetzes, dass die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten bestehen bleibt, und dass wir auch sehr positiv mit begleitet haben, dass die Angleichung der Arzthonorare in den jungen Ländern durch eine im Gesetz verankerte Steigerung zunächst bis zum Jahr 2006 erreicht werden konnte. Ich denke, gerade angesichts des drohenden Ärztemangels war das von besonderer Bedeutung.
Frau Taubert, in die Büsche geschlagen haben wir uns nun gerade überhaupt nicht. Ich erinnere mich an die Verunsicherung, die den Patienten im Jahr 2003 noch im Dezember bevorstand. Ich habe in einer großen Telefonaktion am 19.12. im Ministerium eine Hotline geschaltet, damit die Bürger informiert werden konnten. Am 18.12.2003 hatte ich die Kassen alle an einem Tisch und habe für Kompromis
se gesorgt oder mit um Kompromisse gerungen, damit in den Pflegeeinrichtungen eine pauschale Regelung für die 1-Prozent-Regelung der Praxisgebühr möglich geworden ist. Denn es wäre äußerst problematisch gewesen, den Pflegeeinrichtungen die Praxisgebühr für den Patienten abzuverlangen. Was die Praxisgebühr angeht, Frau Taubert, ich kann mich sehr deutlich erinnern, wie Renate Schmidt sehr blumig von den Praxisgebühren in Norwegen und Frankreich berichtet hat, die in verschiedenen Fällen über 20 € betragen.
Sie SPD hat damals diskutiert über eine prozentuale Beteiligung. Dass das natürlich nicht geht, weiß jeder, denn die Arzthonorare sind natürlich nach Punktwerten bemessen und der Wert eines Punktwerts ist erst im September/Oktober annähernd zu ermitteln. Es wäre deswegen nötig gewesen, wenn eine Beteiligung in dieser Form realisiert werden müsste, dass die Patienten erst ein Jahr später die Beteiligung nachträglich noch hätten finanzieren müssen. Das wäre schlechterdings unmöglich gewesen.
Dass Sie nun die KV entmachten wollen, das als einen Fortschritt hier darstellen, das halte ich für nahezu absurd. Dann wären nämlich die Ärzte den Kassen ausgesetzt gewesen, der Macht der Kassen. Wenn Sie sich vorstellen, jeder Arzt muss mit allen Kassen seine Verträge abstimmen, auch das halte ich für kaum praktikabel. Deswegen bin ich froh, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen noch die Verantwortung tragen als Interessenvertreter der niedergelassenen Ärzte.
Dass bei den Apotheken die Mehrbesitzregelung nur auf vier Apotheken begrenzt worden ist, ist nun auch gerade ein positiver Beschluss, denn damit ist erreicht, dass wir nicht die großen Apothekenketten hier in Deutschland gehabt hätten und damit ein großes Apothekensterben auf dem Land provoziert hätten.
Das aber nur als kurze Anmerkung zu dem Gesetz. Mit dem Hinweis auf eine kurze Debatte möchte ich damit schließen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden, sondern die direkte Abstimmung über das Berichtsersuchen aus dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1254. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen?
Situation der Gerichtsvollzieher in Thüringen unter Berücksichti- gung der Verschuldungssitua- tion der Bevölkerung Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der PDS und Ant- wort der Landesregierung - Druck- sachen 4/529/847 - auf Antrag der Fraktion der PDS dazu: Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/1174 -
Ich eröffne die Aussprache und zu Wort hat sich gemeldet für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Walsmann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Thüringer Gerichtsvollzieher leisten als Teil der Rechtspflege einen verantwortungsvollen Dienst. Ihr Aufgabenspektrum ist äußerst vielfältig: von Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zustellung von Schiedssprüchen über Verfahren bei der Pfändung, Zwangsvollstreckung, der Herausgabe von Sachen, Zwangsvollstreckung durch Abnahme eidesstattlicher Versicherungen und durch Haft, Vorführung von Parteien und Zeugen bis hin zur Zustellung in Straf- und Bußgeldsachen oder Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, um nur einen kleinen Ausschnitt aus dem umfangreichen Aufgabenbereich zu benennen. Schon deshalb ist es höchst interessant, mehr über die Arbeit dieser Berufsgruppe öffentlich zur Kenntnis zu bringen, zumal die Gerichtsvollzieher nicht selten mit Vorurteilen konfrontiert sind in der öffentlichen Wahrnehmung. Die sehr umfassende und ausführliche Antwort des Thüringer Justizministeriums gibt deshalb informative statistische Einblicke. Was allerdings weniger nachzuvollziehen ist, ist die Tatsache, dass vom Fragesteller Thesen zu Beginn in den Raum gestellt werden, die nicht der Realität entsprechen. Das geht bereits beim Vorspann zur Großen Anfrage los, worin Sie darstellen, dass aus Medienberichten zu entnehmen sei, dass in Thüringen etwa 40 Gerichtsvollzieher fehlen würden, um den bestehenden Arbeitsanfall angemessen bewältigen zu können. Des Weiteren führt die PDS-Fraktion aus, dass die Fallzahlen sich um mehr als 30 Prozent über dem festgelegten Pensum bewegen würden. Außerdem seien in der Vergangenheit Personen aus festen Anstel