Jahr Sachsen Sachsen-Anhalt insgesamt je 1 000 EW insgesamt je 1 000 EW 1990 – 117 565 – 24,5 k. A. k. A. 1991 – 51 019 – 10,8 – 31 889 – 11,3............... 1995 + 15 468 3,4 – 1 334 – 0,5............... 1997 + 1 097 0,2 – 8 232 – 3,0 1998 – 11 246 – 2,5 – 13 702 – 5,1 1999 – 10 662 – 2,4 – 13 870 – 5,2 2000 – 16 893 – 3,8 – 21 910 – 8,4 2001 – 23 764 – 5,4 – 23 201 – 9,0 2002 – 16 505 – 3,8 – 19 173 – 7,5 2003 – 8 998 – 2,1 – 13 227 – 5,2
Anmerkung: Der Wanderungssaldo 2003 von – 8 998 Personen lag unter dem Wanderungssaldo Sachsens (nach- träglich errechnet) von 1985 (–13 892 Personen).
Laut DNN vom 8.1.2005 gedenkt der „Freistaat eine Expertenkommission mit der Entwicklung eines langfristigen Personalabbaukonzeptes zu betrauen“. In dem genannten Zeitungsbeitrag wird eingeräumt, dass es zu einem „drastischeren Stellenabbau als bisher bekannt“ kommen könnte.
1. Zielen die Vorstellungen der Staatsregierung zum Personalabbau im Freistaat noch auf die in der Koalitionsvereinbarung (Personalabbau auf 80 000 Stellen bis 2010) genannte Größenordnung ab, oder ist man inzwischen entschlossen, ein darüber hinausgehendes Personalabbaukonzept durchzusetzen?
Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die oben genannte mündliche Anfrage des Abg. Gansel wie folgt:
Zu 1.: Die Vorstellungen der Staatsregierung zum Personalabbau im Freistaat Sachsen zielen weiter auf die in der Koalitionsvereinbarung genannte Größenordnung ab (Personalabbau in Soll A auf 80 000 Stellen bis 2010).
Zu 2.: Das seitens der Staatsregierung bereits beschlossene Stellenabbaukonzept findet sich durch die Ausbringung von kw-Vermerken im vom Kabinett mit Datum vom 11.1.2005 beschlossenen Entwurf des Doppelhaushaltes 2005/2006 wieder, welcher am 20.1.2005 dem Landtag zugeleitet wurde. Dort kann man die Belastung einzelner Verwaltungsbereiche ablesen.
Um das im Rahmen der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel des Stellenabbaus auf 80 000 (Soll A) bis 2010 erreichen zu können, bedarf es über den im Haushaltsentwurf eingearbeiteten Stellenabbau hinaus einer weiteren Reduzierung von Planstellen/Stellen.
Für den Bereich der angestellten Lehrkräfte an Mittelschulen und Gymnasien wird ein Bezirkstarifvertrag zur Regelung einer besonderen regelmäßigen Arbeitszeit angestrebt.
Für die übrigen Bereiche wird die Staatsregierung im Laufe dieses Jahres Konzepte erarbeiten. Bevor diese vorliegen, können keine Aussagen zur konkreten Betroffenheit einzelner Teilbereiche der Landesverwaltung – über die bereits im Haushaltsentwurf 2005/2006 eingebrachten kw-Vermerke hinaus – getroffen werden.
1. Wie erklärt sich die Staatsregierung die Widersprüche in der öffentlichen Darstellung der Umsetzung der sächsischen Polizeireform, die zwischen den Aussagen von Innenminister de Maizière („kostenneutral“) und der Polizeigewerkschaft aufgetreten sind, wonach bei der Umsetzung der Reform mit Mehrkosten in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro zu rechnen sei?
2. Auf der Grundlage welcher Untersuchungen oder Evaluationen gelangt die Staatsregierung zu ihrer Auffassung, trotz der Einsparung mehrerer hundert Stellen bei der sächsischen Polizei werde die Sicherheit der sächsischen Bürger und Bürgerinnen auch nach der Umsetzung der sächsischen Polizeireform keine Einbußen erleiden?
Zu 1.: Die im Sommer 2004 durch einzelne Gewerkschaftsvertreter über die Medien geäußerte Vermutung, die Polizeireform werde bis zu 150 Millionen Euro Mehrkosten verursachen, entbehrt jeder Grundlage und wurde zu keinem Zeitpunkt mit Fakten unterlegt. Tatsache ist, dass die Polizeireform haushaltsneutral, das heißt im Rahmen der im jeweiligen Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mittel, umgesetzt wird. Dabei entstehen selbstverständlich, insbesondere in der Anfangsphase, Kosten. So waren zum Beispiel die Führungs- und Lagezentren an den Standorten der neuen Polizeidirektionen zum Teil baulich zu erweitern und technisch den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichwohl wird die Polizeireform langfristig zu Kostenersparnissen führen. Deutlich wird dies wiederum am Beispiel der Führungs- und Lagezentren. Durch die mit der Neuorganisation verbundene Reduzierung der Anzahl der Führungs- und Lagezentren der ehemaligen Polizeipräsidien und -direktionen von 16 auf sieben fallen künftig die Kosten für notwendige Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts geringer aus.
Gegenwärtig nimmt der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement eine erste grobe Kostenschätzung der im Zusammenhang mit den liegenschaftlichen Anpassungen anfallenden Kosten und Einsparpotenziale vor. Da der liegenschaftliche Bereich neben den technischen Anpassungen der weitaus kostenträchtigste ist, lassen sich momentan noch keine abschließenden Aussagen zu Kostenfragen treffen.
Zu 2.: Der Stellenabbau im Polizeibereich sowie die Neuorganisation haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Der Stellenabbau wäre auch dann zu erbringen, wenn die alte Organisation aufrechterhalten worden wäre.
Mit der Umsetzung der Polizeireform wird die polizeiliche Basis um zirka 400 Stellen gestärkt. Diese Stärkung wird im Wesentlichen durch Freilenkungen aus der Zusammenlegung bzw. Auflösung von Stäben der ehemaligen Polizeipräsidien und -direktionen sowie aus der Straffung der Aufbauorganisation erbracht.
Im Übrigen ist nicht allein die Zahl der Stellen maßgeblich für das Sicherheitsniveau. Dieses wird vor allem durch die Qualität unserer Polizeibediensteten und deren belastungsorientierten Einsatz gewährleistet. Das bedeutet, so wenig wie möglich Personal in den Stäben und so viel wie möglich an der polizeilichen Basis einzusetzen. Dies wurde durch die Neuorganisation erreicht.
Laut dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat sich das Armutsrisiko gerade für Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren erheblich erhöht.
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung bezüglich der Entwicklung des Armutsrisikos von Kinderfamilien in Sachsen vor?
Aus dem Armutsund Reichtumsbericht der Bundesregierung können keine spezifischen Daten für das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen in Sachsen abgeleitet werden. Die Staatsregierung hat die Berichte des Statistischen Landesamtes Sachsen entsprechend ausgewertet. Die Auswertung bestätigt auch für Sachsen die genannten Tendenzen aus dem Bundesbericht. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger ist in Sachsen von 1998 bis 2003 um 37 % gestiegen. 1998 bezogen 23 je 1 000 Einwohner laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. 2003 waren es bereits 31 je 1 000 Einwohner.
Der Anteil von Kindern bzw. Jugendlichen liegt dabei seit Jahren sowohl im Osten als auch im Westen erheblich über dem Bevölkerungsdurchschnitt und dieser Anteil ist steigend.
In Sachsen betrug dieser Anteil im Jahre 2003 bei den unter Dreijährigen 17,4 %. Bei den Drei- bis Siebenjährigen waren es 10 %. Mit steigendem Alter sinkt dieser Anteil; so erhielten 2003 6,2 % der Sieben- bis 15-Jährigen Hilfe zum Lebensunterhalt und 3,9 % der 15- bis 18Jährigen.
Das Armutsrisiko für Kinder muss im Kontext der Familien gesehen werden. Hauptursache ist dabei Arbeitslosigkeit der Eltern, die vor allem Frauen und Mütter überdurchschnittlich betrifft.
Die Sächsische Staatsregierung setzt sich seit Jahren für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Das Betreuungsangebot in Sachsen ist im Bundesvergleich erstklassig und verringert die Vereinbarkeitsprobleme ganz erheblich.
Diese Betreuungssituation wird sich auch weiter verbessern, dafür sprechen die Erhöhung der pauschalen Landesmittel an die Kommunen für jedes betreute Kind und die Landesinvestitionsmittel für Kindertagesstätten von 15 Millionen Euro für 2005 und 2006.
Das gute Betreuungsangebot in Sachsen wird durch das Bestreben begleitet, den Kindern auch Bildungschancen zu eröffnen. Auch darauf verweist der erwähnte Armutsund Reichtumsbericht.
Die Vermittlung von Bildungschancen ist ein Weg, auf dem nachhaltig etwas gegen das Armutsrisiko der künftigen Erwachsenen getan werden kann.
Ein positiver Ansatzpunkt ist hier das in Sachsen gewährte Landeserziehungsgeld. Dieses wird bekanntlich nicht auf die Sozialhilfe angerechnet und ist damit eine zusätzliche Unterstützung, mit der das Armutsrisiko bei Kindern gesenkt werden kann.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, durch personalpolitische Maßnahmen in der Landesverwaltung und im Bereich des Unterrichtswesens die Erwerbssituation von Eltern positiv zu beeinflussen und damit der negativen Bevölkerungsentwicklung in Sachsen entgegenzuwirken?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, im Zusammenhang mit Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen durch soziale Auflagen an die Auftragnehmer die Erwerbssituation von Eltern positiv zu beeinflussen und damit der negativen Bevölkerungsentwicklung in Sachsen entgegenzuwirken?
Zu 1.: Personalpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbssituation von Eltern sind vor allem Angebote für familienfreundliche Beschäftigungsverhältnisse. Diese werden unter anderem im Frauenförderplan gemäß Sächsischem Frauenförderungsgesetz in jeder Dienststelle erarbeitet. Speziell zu nennen wären Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung (das heißt verschiedene Varianten für Teilzeit, Telearbeit, Teleheimarbeit), vielfältige Angebote für einen Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase sowie die Betreuung durch die Dienststellen während einer Beurlaubung (zum Beispiel bei Eltern
zeit). Spezielle Angebote für Fortbildung sind ebenso zu nennen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag will die Sächsische Staatsregierung den Rückgang der Schülerzahlen für eine deutlich verbesserte Personalausstattung nutzen. Dabei ist neben den zusätzlich vorgesehenen 100 Lehrerstellen insbesondere auf den so genannten 70-%-Kompromiss an den Mittelschulen und Gymnasien zu verweisen. Die notwendige Absenkung der Lehrerstellen erfolgt nicht linear zu den Schülerzahlen. Durch diese Beschäftigungspolitik wird die Erwerbssituation der Lehrkräfte nicht unmaßgeblich beeinflusst. Ein unmittelbarer Einfluss auf die Erwerbssituation von Eltern ist dem SMK nicht gegeben.
Zu 2.: Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen dürfen gemäß § 98 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer vergeben werden; andere Anforderungen dürfen nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist. Derartige andere Anforderungen, also auch die Anforderung von „sozialen Auflagen“, sind derzeit weder durch Bundes- noch durch Landesgesetz vorgesehen. Damit handelt es sich um einen so genannten vergabefremden Aspekt. Der Freistaat Sachsen hat bisher die Einführung vergabefremder Aspekte strikt abgelehnt, weil ansonsten das Vergabeverfahren tendenziell intransparent und weiter bürokratisiert würde.
Der „Sächsischen Zeitung“ vom 10.1.2005 war zu entnehmen, dass die Deutsche Bahn bis zum Ende dieses Jahrzehnts den Abbau von 5 200 Kilometern Schienen plant.
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung darüber vor, inwieweit bei diesem Abbau auch Strecken im Freistaat Sachsen betroffen sind?
2. Kann die Staatsregierung schon abschätzen, inwieweit Güter-, Regionalzüge und S-Bahnen der Firmen und Verkehrsverbünde im Freistaat Sachsen durch entstehende Engpässe im Schienennetz betroffen sind?
Zu 1.: Die Deutsche Bahn AG als Eisenbahn des Bundes wird nach der Bahnreform von 1994 als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt. Die DB Netz AG als Teil der Holding Deutsche Bahn AG handelt in ihrem Geschäftsbereich wie ein normales Wirtschaftsunternehmen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die DB AG derzeit noch vollständig im Eigentum einer öffentlichen Gebietskörperschaft, nämlich des Bundes, ist. Als Wirtschaftsunternehmen ist die DB Netz AG gehalten, ihren Produktionsprozess hinsichtlich der wirtschaftlichen Ergebnisse zu verbessern. Diesen Prozess betreibt die DB AG vor allem auch vor dem Hintergrund eines beabsichtigten Börsengangs.
Das aus der Historie des Eisenbahnwesens in Deutschland von der DB AG übernommene Eisenbahnnetz entspricht heute nicht mehr in seiner Gesamtheit den Anforderungen eines auf die Zukunft ausgerichteten
Bahnverkehrs. So ist zum Beispiel der Einzelwagenverkehr mit vielen Rangierfahrten in den kleinen Bahnhöfen fast nicht mehr gegenwärtig. Die Weichen werden künftig für derartige Rangierfahrten nicht mehr benötigt. Auch perspektivisch wird diese Art des Eisenbahntransports keine Renaissance erleben.
Im ländlichen Raum haben in vielen Relationen umweltfreundliche und wesentlich kostengünstigere Busse die Nahverkehrsbedienung übernommen.