Protocol of the Session on January 21, 2005

Im ländlichen Raum haben in vielen Relationen umweltfreundliche und wesentlich kostengünstigere Busse die Nahverkehrsbedienung übernommen.

Um auf die konkrete Frage einzugehen, ist zu sagen, dass die DB Netz AG auch in Sachsen derartige Untersuchungen zur Optimierung ihres Netzes anstellt. Erste Vorstellungen hat die DB Netz AG bereits dem SMWA und auch den Zweckverbänden dargelegt. Entscheidungen zur Verlagerung von Eisenbahnleistungen von unwirtschaftlichen Strecken auf solche, die eine zukunftsträchtige Nachfrage aufweisen, sind noch nicht gefallen. Infolge des Verkehrsträgerwandels sind in Sachsen seit 1996 514 Kilometer Strecken der DB Netz AG stillgelegt worden.

Zu 2.: Das SMWA kann zurzeit keine Aussagen treffen, welche Regionalstrecken – und nur um solche geht es – von der Streckenoptimierung betroffen sein werden. Natürlich bleibt der S-Bahnverkehr zum Beispiel davon unberührt. Die DB AG wird ihre Abstimmungen hierzu weiterhin fortsetzen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass kein Unternehmen unzumutbare Belastungen bei der Güterverkehrsbedienung erfahren wird. Die Realisierung des öffentlichen Personennahverkehrs wird mit den zuständigen Zweckverbänden als ÖPNV-Aufgabenträgern abgestimmt.

Im Einzelfall ist auch denkbar, dass ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen eine Strecke von der DB Netz AG übernimmt oder zumindest pachtet und den Streckenbzw. Bahnbetrieb übernimmt. Beispiele in Sachsen sind die Strecken Chemnitz–Stollberg, Niederwiesa–Hainichen oder Freiberg–Holzhau. Es kann durchaus sein, dass die Eisenbahnlandschaft in Sachsen noch vielfältiger wird, als sie es heute bereits ist.

Frage Nr. 16 Kreistagsbeschluss zu Gymnasien des Landkreises Löbau-Zittau

Im Ergebnis langjähriger Diskussionen und des bemerkenswerten Engagements von Schülern, Eltern, Lehrern, Kommunalpolitikern, Vereinen und Vertretern des Kultur- und Geisteslebens sowie der Wirtschaft hatte der Kreistag des Landkreises Löbau-Zittau am 8.12.2004 eine Gymnasiumsstruktur mit vier Standorten beschlossen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung dieses Kreistagsbeschlusses bzw. wann ist mit einer Entscheidung seitens des Oberschulamtes und des Kultusministeriums zu rechnen?

2. Welche Gesichtspunkte sprechen seitens der genannten Behörden für bzw. gegen die Bestätigung des Kreistagsbeschlusses?

Zu 1.: Der genannte Kreistagsbeschluss vom 8.12.2004 wurde mit Schreiben des Landrates des Landkreises Löbau-Zittau

vom 15.12.2004 dem Regionalschulamt Bautzen übergeben. Eine erste Stellungnahme des Regionalschulamtes Bautzen zu diesem Beschluss ging am 12.1.2005 im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ein. Das Staatsministerium für Kultus wird den Beschluss des Landkreises Löbau-Zittau unter Einbeziehung aller zu Beteiligenden im Rahmen der Schulnetzplanung berücksichtigen. Sollten keine unerwarteten Schwierigkeiten auftreten, ist im März mit einer Entscheidung des Staatsministeriums für Kultus zu rechnen.

Zu 2.: Eine Bewertung der einzelnen Gesichtspunkte kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

Ein Erhalt des vierten Standortes ist auch im Kreistagsbeschluss an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Widersprochen werden muss Ihrer Interpretation des Kreistagsbeschlusses, dass dieser die Grundlage für eine Struktur mit vier Gymnasien im Landkreis beinhalte.

Gegenwärtig kann nicht erkannt werden, dass eine Änderung der bisherigen Auffassung angezeigt ist, das heißt, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur für drei Gymnasien ein längerfristiger Bedarf nachgewiesen werden kann.

Frage Nr. 17 Großprojekt Lausitzer Teichlandschaft

Das Großprojekt des Naturschutzes Lausitzer Teichlandschaft an den Grenzen zwischen Sachsen und Brandenburg werde ungeachtet des angekündigten Austritts des Projektträgers Deutsche Umwelthilfe (DUH) verwirklicht, erklärte der sächsische Umweltminister Stanislaw Tillich vor Wochen den Medien. Damit würde ein für die Lausitz wichtiges Vorhaben weitergeführt.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welchen Stand hat die Suche nach Alternativen zur Fortsetzung des Projektes seitens der Sächsischen Staatsregierung erreicht?

2. Was bewog aus Sicht der Staatsregierung überhaupt die DUH, aus dem für die Region bedeutungsvollen Projekt aussteigen zu wollen?

Zu 1.: Bislang hat sich die bisherige Projektträgerin – die Lausitzer Seenland gGmbH – zu ihrem Fortbestehen oder zur Aufrechterhaltung ihres Projektantrages auch auf Nachfrage noch nicht verbindlich erklärt. Erst wenn dies geschehen ist, können Alternativen mit den Beteiligten konkret verhandelt werden. Derzeit finden aber Sondierungsgespräche auf verschiedenen Ebenen statt, um bei einem etwaigen Ausstieg der Deutschen Umwelthilfe eine zügige Fortführung des Projektes zu gewährleisten. Mehrere Bewerber haben zwischenzeitlich ihr Interesse bekundet, bei der Projektträgerin Lausitzer Seenland gGmbH anstelle der Deutschen Umwelthilfe einzusteigen.

Weiterhin werden wir kommenden Dienstag, den 25.1.2005, mit Vertretern des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz erörtern, wie das Naturschutzprojekt ohne große Verzögerung fortgesetzt werden kann.

Zu 2.: Meinem Haus liegt weder eine förmliche Kündigung noch eine schriftliche Begründung dafür vor. Sie

werden mir nachsehen, dass ich mich nicht an Interpretationen oder Spekulationen über die Presseverlautbarungen der DUH beteilige, zumal es diesen an Sachlichkeit fehlte.

Frage Nr. 18 Flächenerwerb für die B 178

Dem „Oberlausitzer Kurier“ vom 8.1.2005 war zu entnehmen, dass die Sächsische Landsiedlung GmbH (SLS), eine gemeinnützige Gesellschaft des Freistaates, im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Agrarbetriebes von der Bodenverwertungsund -verwaltungs GmbH (BVVG) Flächen erwarb, die im Bereich der geplanten Trasse der B 178 liegen. Der direkte Kauf durch den Freistaat sei nicht möglich gewesen, weil für den betreffenden Abschnitt noch keine rechtskräftige Planfeststellung vorliege. Durch den Verkauf an die SLS habe eine europaweite Ausschreibung und ein meistbietender Verkauf verhindert werden können, wodurch der Preis niedriger gehalten werden konnte. Der Weiterverkauf an den Freistaat sei bereits fest vereinbart, die Flächen würden so lange bei der SLS „geparkt“. (Anlage)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage war es möglich, die europaweite Ausschreibung der Flächen zu umgehen, diese auf „Vorrat“ zu erwerben sowie einen maximalen Verkaufserlös im Interesse der BVVG zu vermeiden?

2. In welchem Umfang wurden Flächen erworben und damit Mittel aufgewendet für eine Investition, für die noch keine rechtskräftige Planfeststellung vorliegt?

Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die oben genannte mündliche Anfrage der Abg. Bettina Simon wie folgt: Zu 1.: Gemäß Auskunft der SLS war der Agrarbetrieb, der die entsprechenden Flächen bewirtschaftet hatte, ab 2003 nicht mehr in der Lage, die Pacht an die BVVG zu zahlen, so dass die BVVG den Pachtvertrag kündigte und die Flächen zum 30.9.2004 pachtfrei wurden.

Mit Schreiben vom 14.8.2003 fragte das Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung Kamenz bei der BVVG – Niederlassung Sachsen – an, ob sie Flächen in den Gemarkungen Niederstrahwalde und Oberstrahwalde für den geplanten Neubau der B 178 veräußern könne. Von der BVVG wurde mit Schreiben vom 8.9.2003 die grundsätzliche Verkaufsbereitschaft mitgeteilt.

Für den Bauabschnitt 3 der B 178 ist das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Vorplanung wurde durch das Straßenbauamt Bautzen, das in derartigen Fällen im Auftrag des Bundes handelt, durchgeführt, abgeschlossen und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung erfolgte im August 2004. Wegen des nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens standen dem Straßenbauamt Bautzen aufgrund des § 63 Abs. 1 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) die für den Grunderwerb erforderlichen Haushaltsmittel noch nicht zur Verfügung. Es wurde daher in Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Neuordnung

Kamenz in einer gemeinsamen Besprechung zwischen BVVG, Straßenbauamt Bautzen und SLS vereinbart, dass die SLS die Flächen von der BVVG erwirbt und sie damit für das öffentliche Vorhaben sichert. Der Kaufvertrag wurde am 14.9.2004 notariell beurkundet. Seit dem 1.10.2004 ist die SLS Eigentümerin der betreffenden Flächen, die per Pacht von einem Agrarbetrieb der Region bewirtschaftet werden.

Die SLS nahm bei diesem Kaufvertrag ihren satzungsmäßigen Auftrag wahr, wie er in § 2 Ziffer 4 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrages festgelegt ist: „Landkauf und Verwertung für agrarstrukturelle und öffentliche Zwecke einschließlich damit zusammenhängender Bodenbevorratung“. Wie die Bundesgesellschaft BVVG den Verkaufspreis ermittelt und festgelegt hat, ist nicht bekannt.

Die BVVG handelt nach eigener Darstellung auf ihrer Internetseite auf der Grundlage des Treuhandgesetzes vom 17. Juni 1990, des Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung.

Zu 2.: Nach Mitteilung der SLS hat diese bisher für das Vorhaben B 178 (n) in Abstimmung mit dem Straßenbauamt Bautzen 112,3724 Hektar für 482 971 Euro erworben.

Für das Vorhaben ist das Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen und die Vorplanung vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. An der Realisierung besteht nach Angabe der SLS daher kein Zweifel.

Frage Nr. 19 Tschechische und polnische Sprache

Nach Informationen aus Prag habe nach dem Beitritt Tschechiens zur EU in Deutschland das Interesse an der tschechischen Sprache zugenommen. Ähnliches ist aus Polen zur polnischen Sprache zu vernehmen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung in Sachsen beim Erwerb von Kenntnissen der tschechischen und polnischen Sprache?

2. Was wird getan, um die Sprachkompetenz in Tschechisch und Polnisch bei sächsischen Behörden, die mit polnischen Partnern zusammenarbeiten, zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die oben genannte mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1.: Laut Amtlicher Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen lernen im Schuljahr 2004/05 1 588 Schüler Tschechisch und 710 Schüler Polnisch. Im Vergleich zu den Vorjahren ist eine leichte Steigerung feststellbar; vor allem in den Grenzregionen werden die Anstrengungen, die Sprache des Nachbarn zu erlernen, weiterhin erhöht.

Grundlage bildet das Sprachkonzept, das Schülern aller Schularten seit dem Schuljahr 2004/05 neben dem Erlernen der englischen Sprache das Erlernen von mindestens einer weiteren Fremdsprache ermöglicht.

Generell ist davon auszugehen, dass überall dort, wo vielfältige und enge Kontakte zu polnischen bzw. tschechischen Partnerschulen bestehen, auch das Interesse am Erlernen der Partnersprache wächst. Daher initiierte

bzw. unterstützt das SMK die Entwicklung von insgesamt fünf Projekten, für die im Jahr 2005 zirka 340 000 Euro veranschlagt sind; 94 000 Euro davon sind sächsische Landesmittel.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch den Einsatz von polnischen und tschechischen Fremdsprachenassistenten an sächsischen Schulen. Das SMK stellt Mittel für deren Einsatz bereit (703 Euro pro Monat und Person). In diesem Schuljahr sind vier Assistenten aus Tschechien und vier aus Polen tätig. Kontaktseminare bzw. thematische Fortbildungsveranstaltungen sollen die Motivation, weitere Partnerschaften aufzubauen, unterstützen.

Eine wesentliche Voraussetzung, die Sprache des Nachbarn zu erlernen, ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrer. Die Anzahl sächsischer Lehrer mit einer entsprechenden Lehrbefähigung soll deshalb erhöht werden. Mit Beginn des Wintersemesters 2003/04 wurde ein berufsbegleitender Studiengang an der Universität Leipzig (Dauer sechs Semester) eingerichtet. Das Ziel besteht im Erwerb einer Unterrichtsgenehmigung in Polnisch bzw. Tschechisch. 14 (Polnisch) bzw. 28 (Tschechisch) Lehrkräfte nutzen diese Chance. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Schulen, die einem Lehrer den berufsbegleitenden Erwerb einer Unterrichtsgenehmigung für die Nachbarsprache ermöglichen, beabsichtigt, nach Absolvierung dieser Weiterbildung Unterricht in der jeweiligen Sprache anzubieten. Das SMK plant, zum Wintersemester 2006/07 eine Neuauflage dieser Weiterbildung anzubieten.

Darüber hinaus ist an der Universität Leipzig bis 2010 vorgesehen, am Institut für Slawistik der Philologischen Fakultät Lehramtsstudiengänge Polnisch und Tschechisch einzurichten. Die konkreten Ressourcenplanungen sind derzeit im Gange. Zu 2.: Die Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen bietet Bediensteten des Freistaat Sachsen, die dienstliche Kontakte zu tschechischen bzw. polnischen Verwaltungen unterhalten, Sprachkurse an. Die Nachfrage nach diesen Kursen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, so dass im Jahr 2004 bereits sieben Tschechisch-Kurse mit 74 Teilnehmern und vier Polnisch-Kurse mit 45 Teilnehmern stattfanden. An der Fachoberschule für Polizei Sachsen in Rothenburg wird sowohl Polnisch als auch Tschechisch gelehrt. Die Fachoberschule der Sächsischen Verwaltung, die Hochschule in Zittau-Görlitz sowie das Lower Selesian College Of Public Services in Breslau (Wroclaw) und das Kollegium Karkonoskie in Hirschberg (Jelenia Góra) veranstalten bereits die dritte gemeinsame Weiterbildung für die Bediensteten der Landes- und Kommunalverwaltungen im Freistaat Sachsen und der Woiwodschaft Niederschlesien sowie für die Mitarbeiter der sozialen Dienste in diesen Regionen. Diese deutsch-polnische Weiterbildung ist auf ein Jahr angelegt und beinhaltet insgesamt 200 Lehrveranstaltungen sowie Sprachkurse, die den deutschen und polnischen Teilnehmern zum Erwerb von Grundkenntnissen der jeweils anderen Sprache dienen.

In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 1

Meine Damen und Herren, ich sehe eine Wortmeldung; Herr Dr. Hähle, bitte.