Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das meiste ist heute früh in der Debatte schon gesagt worden. Wir halten den FDP-Antrag schon wegen Punkt 1 nicht für zustimmungsfähig, sondern werden uns enthalten. Punkt 1 ist durch die Staatsregierung nicht sicherzustellen. Selbstverständlich wollen auch wir, dass Kulturgut nicht aus dem Freistaat Sachsen verschwindet, aber wir achten auf Eigentumsrechte. Aus diesem Grund ist die Forderung der FDP-Fraktion in Punkt 1 nicht erfüllbar. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte die Position unserer Fraktion zu den Rückforderungen der Wettiner heute in der Aktuellen Debatte ausführlich dargestellt und unsere Unterstützung zu dem Antrag angekündigt. Deshalb will ich hier nur noch einige kurze Anmerkungen machen.
Wir teilen das Anliegen des Antrages in den Punkten 1 und 2, die öffentliche Zugänglichkeit der zurückgeforderten Kunstgegenstände zu sichern und gegebenenfalls eine Eintragung der Objekte in das Verzeichnis der national wertvollen Kulturgüter einzuleiten. Wir müssen uns aber Folgendes klarmachen, und da kann ich nur Herrn Hatzsch unterstützen: Wenn es uns gelingt, eine Begründung für die Eintragung zu finden, die den hohen Maßstäben dieses Verzeichnisses genügt, dann heißt das nur, dass diese Kulturgüter nicht ins Ausland verbracht werden dürfen. Das heißt nicht automatisch, dass sie in Sachsen verbleiben müssen. Das heißt auch nicht, dass sie öffentlich zugänglich bleiben müssen. Da kann ich mich nur, wie gesagt, den Ausführungen meines Vorredners, Kollegen Hatzsch, anschließen.
Wir stellen die Staatsregierung mit diesen beiden Punkten vor eine schwierige juristische Aufgabe und vor allem eine schwierige Verhandlungsaufgabe. Aber, Herr Heitmann, ich muss Ihnen widersprechen. Juristisch schwierig heißt nicht automatisch rechtswidrig. Diese Argumentation greift nicht.
Ganz im Gegenteil, ich bin der Meinung, die wahre Größe einer Regierung zeigt sich an der Größe der Aufgaben, zu deren Lösung sie in der Lage ist. Also stellen wir sie vor große Aufgaben, damit sie es nachweisen kann!
Parallel dazu bin ich der Überzeugung, dass wir die öffentliche Zugänglichkeit nur dann erreichen können, wenn wir nicht nur auf Verhandlungen setzen, nicht nur auf Juristen bauen, sondern die öffentliche Debatte weiterführen und das üble Treiben der Wettiner kritisieren, so wie es heute in der Landtagsdebatte in der ganzen Breite gezeigt wurde.
Dem dritten Punkt des Antrages kann unsere Fraktion vorbehaltlos zustimmen. Ich wiederhole es noch einmal. Wir haben Staatliche Kunstsammlungen, und die Sicherung der Bestände unserer Staatlichen Kunstsammlungen können wir nicht Drittmittelgebern überlassen. Es gibt ein Finanzierungsproblem. Das dürfte doch lösbar sein, da es sich um eine begrenzte und überschaubare Aufgabe handelt.
Schließlich halten wir es für ausgesprochen wichtig, wie in Punkt 4 gefordert, dass die Offenlegung der Verträge und der Vereinbarungen gegenüber dem entsprechenden Ausschuss unseres Sächsischen Landtages erfolgt. In einem Moment, da sich Öffnungsklauseln zu Scheunentoren für Rückforderungen entwickeln, ist Transparenz angesagt, und die parlamentarische Kontrolle ist das Gebot der Stunde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt dieses Antrages stimmt. Wir werden ihm trotz des reißerischen Titels unsere Zustimmung geben. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass die Koalitionsfraktionen diesen Titel als Hauptgrund benennen, dem Antrag nicht zuzustimmen. Das ist wirklich zu dünn gestrickt, und Sie sollten vielleicht einmal in sich gehen.
Selbst die Vertreter der Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte, die am 10. November 1918 die Rote Fahne auf dem Dresdner Schloss hissten, sind mit den Wettinern respektvoller umgegangen als die politisch Verantwortlichen der Nachwendezeit. Genannt sei stellvertretend vor allem Kurt Biedenkopf. Sein jetziger Nachfolger, Ministerpräsident Milbradt, ist bemüht, die Bedeutung der Wettiner für Sachsen durch die Zusammenarbeit mit Alexander Prinz von Sachsen, dem Adoptivsohn des Markgrafen von Meißen, Herzog von Sachsen, und seinem Umfeld zu respektieren. Das ist der richtige Weg, und wir als Mitglieder des Sächsischen Landtages sollten lieber Geschichte schreiben, wie es unsere Vorgänger in der Zeit nach der Abdankung des letzten sächsischen Königs Friedrich August III. getan haben, anstatt uns kleingeistig mit dem angeblichen Ausverkauf von sächsischem Kulturgut zu befassen.
Wir können nur deshalb über dieses Thema diskutieren, weil die Wettiner überragende Sammler und Förderer der Künste waren. Wenn vor ein paar Monaten wieder einmal die Weltöffentlichkeit auf Dresden schaute, dann zu Ehren des vor 270 Jahren vollendeten Schatzkammermuseums Grünes Gewölbe. Wenn Millionen Besucher in unsere Landeshauptstadt als eine führende Kunstmetropole pilgern, dann sicher nicht wegen des Kulturpalastes, der auch in Rostow am Don stehen könnte, und auch nicht wegen anderer sozialistischer Errungenschaften, sondern wegen des Erschaffenen der Wettiner. Sicher hätten sie auch alles Silber und Gold verprassen können, aber sie haben Gott sei Dank klug und weise gehandelt.
Das hatten unsere Vorgänger allerdings noch gewürdigt und im Staatsvertrag von 1924 festgeschrieben, und dies unter starkem Einfluss der Sozialdemokraten. So konnte sich der Sohn des letzten Sachsenkönigs aus der Abfindung Schloss Wachwitz bauen. Aus diesem Anwesen wurde Prinz Albert, nach der Wende dort wohnend, zwei Tage vor Weihnachten vertrieben.
Setzen wir uns als Entscheidungsgremium über die Beschlüsse der Treuhand hinweg! Deswegen bitte ich die CDU-Fraktion, einen dahin gehenden Antrag zu stellen, dass dem Familienverein Haus Wettin-Albertinische Linie e. V. das Schloss Wachwitz mit sofortiger Wirkung zurückübertragen wird.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Oh, ja! Und dann brauchen sie Geschirr, geht ja nicht anders!)
Gibt es seitens der Koalition noch weiteren Aussprachebedarf? – Dann spricht für die Staatsregierung Herr Finanzminister Dr. Metz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit Schreiben vom 30. Oktober 2006, wie Sie wissen, haben die Rechtsanwälte des Hauses Wettin unter Berufung auf den Vergleichsvertrag aus dem Jahre 1999 die Rückgabe von weiteren 1 618 Porzellanen geltend gemacht. Der Vergleichsvertrag war 1999 geschlossen worden, um einen Ausgleich zwischen den Restitutionsansprüchen des sächsischen Königshauses der Wettiner
und dem Interesse des Freistaates zu schaffen und einen nennenswerten Teil der restitutionsfähigen Kunstgegenstände weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Dieser Vertrag galt lediglich für die Kunstgegenstände, die damals in der Anlage zum Vertrag aufgelistet waren. Hinsichtlich weiterer Gegenstände sollten eventuelle gesetzliche Ansprüche des Hauses Wettin unberührt bleiben. Auf diese Öffnungsklausel berufen sich nunmehr die Wettiner.
Nun will ich folgende Anmerkungen machen, weil hier so getan wird, als wenn an den Gremien des Parlaments vorbei 1999 dieser Vertrag einfach abgeschlossen worden ist. Angemerkt sei, dass seinerzeit der Haushalts- und Finanzausschuss über diesen Vertrag umfassend informiert worden ist, nachzulesen im Protokoll der HFASitzung vom 6. September 1999. Damals machte der Staatssekretär im SMWA, Herr Noack, Ausführungen zum Werdegang des Vergleichs und insbesondere dazu, wie der Freistaat die Liste der Objekte aufgestellt hat, die für uns unverzichtbar waren. Der Haushalts- und Finanzausschuss, man höre und staune, stimmte dem Vergleich mit sieben zu null zu vier Stimmen zu. Es gab keine Gegenstimme!
Sieben zu null zu vier, anhand dieses Abstimmungsergebnisses ist ersichtlich, dass die PDS, damals mit zwei Vertretern im HFA – man kann sich die namentliche Liste anschauen – nicht gegen diesen Vergleich gestimmt hat, Herr Külow. Das will ich nur anmerken. Wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen, der Ministerpräsident ist dafür allein verantwortlich, dann kann ich nur sagen: Es waren Gremien dieses Hauses damit befasst, und zwar Parlamentarier.
Die PDS hat vielmehr, Herr Hahn, den Vertretern – es kommt noch viel besser, Herr Külow – der Staatsregierung für die Vertragsverhandlung Respekt gezollt. Ich zitiere: „Die PDS-Fraktion erklärt“, den Namen lasse ich aus, „dass er zum einen für die Vertragsverhandlung Staatssekretär Dr. Carl und den Beteiligten seinen Respekt aussprechen müsse.“
Doch! Herr Külow, Sie stehen in Nachfolge. Man kann nicht einfach so tun, als wüsste man von nichts, was vorherige PDS-Mitglieder des Landtages getan haben. Darauf will ich nur hinweisen. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, der Ministerpräsident ist verantwortlich, kann ich nur erwidern: Sie irren! – So viel zum Protokollauszug.
Im Übrigen sprach der vorgenannte Abgeordnete der PDS den § 7 des Vertrages an. Diese Vorschrift befasst sich mit der Steuerfreistellung, auch nachzulesen im Protokoll. Obwohl der HFA damals nur die Frage der Grundstücksübertragung betrachtete, war also der gesamte Vergleichsvertrag dem Ausschuss und damit auch der PDS bekannt.
Fragen zum § 5 des Vergleiches, worauf Sie, Herr Külow, immer so abstellen, also der Öffnungsklausel in diesem Vertrag, wurden allerdings von niemandem gestellt, auch nicht von der PDS-Fraktion.
Herr Staatsminister, halten Sie es für möglich und auch wahrscheinlich, dass die Zustimmung bzw. die Stimmenthaltungen, aber auch der Dank an die Verhandelnden damit zu tun hatten, dass wir den Vergleich akzeptiert haben und davon ausgegangen sind und ausgehen mussten, dass damit sämtliche weitere Forderungen aus der Welt sind, und dass wir jetzt kritisieren, dass Nachforderungen genau in den Größenordnungen kommen, die wir mit diesem Vergleich ausgeräumt glaubten?
Herr Hahn, ich will gern darauf antworten. Der Vertrag in seiner Gesamtheit lag nach Protokoll auch der PDS vor, zumindest den PDS-Vertretern im Haushalts- und Finanzausschuss. In diesem Vertrag sind auch die Öffnungsklauseln enthalten. Anhand dieser Öffnungsklauseln – wenn man das nicht gewollt hätte – hätte man im Finanzausschuss dazu diskutieren können. Das ist aber laut Protokoll nicht erfolgt. Jetzt tun Sie nicht so, als wenn die PDS immer die Rolle spielt: Macht mich nicht nass! Auch Sie stehen in der Nachfolge Ihrer Vorgänger, die hier gehandelt haben.
Heute so zu tun, als sei es allein der Ministerpräsident gewesen, halte ich für eine Unverschämtheit.