Protocol of the Session on December 14, 2006

Auf die noch ausstehende Antwort zu unserem Antrag mit der Drucksachennummer 4/7053 unter der übrigens sehr moderaten Überschrift, Herr Heitmann, „Schutz von Kunstgegenständen in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gegen Abwanderung aus Sachsen“ sind wir daher sehr gespannt.

Zum FDP-Antrag ist zu sagen, dass er in weiten Teilen deckungsgleich mit unserem etwas eher eingereichten Antrag ist. Deshalb haben wir kein Problem damit, ihm zuzustimmen. Er beißt sich vielleicht ein bisschen mit dem, was die FDP in einem Antrag vorher beantragt hat; und wenn Sie uns insofern die FDP als Bündnispartner zuschreiben, Herr Heitmann, dann muss ich sagen, sie sind sehr unsichere Kantonisten, aber in diesem Fall machen wir eine Ausnahme und stimmen selbstverständlich für den FDP-Antrag.

Für besonders dringlich halten wir den ebenfalls von uns dezidiert geforderten Punkt, dass vom SMWK alle erforderlichen finanziellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden, den drohenden Ausverkauf sächsischer Kulturgüter zu verhindern. Da waren die Äußerungen der Staatsministerin vorhin nicht besonders befriedigend. Allein mit dem Salär, das Alexander von Sachsen für seine Prinzen-ABM in der Staatskanzlei erhält, lassen sich gut und gerne zwei solide Planstellen finanzieren. Ich schlage vor, einen zusätzlichen Provenienzforscher und einen entsprechenden Fachanwalt einzustellen.

Im Übrigen wiederhole ich nochmals unsere eindeutige Forderung: Nicht die Wettiner sind die Adressaten unserer Diskussion, auch weniger das federführende SMWK mit der zuständigen Ministerin – für uns ist der Ministerpräsident direkt und unmittelbar verantwortlich; auch und gerade, weil wir uns des Eindrucks nicht erwehren können, dass sie sich in der Frage der Wettiner-Abfindung – so, als hätte es das Jahr 1918 nicht gegeben – mental weit hinter Weimar zurückziehen will. Wir sind sehr gespannt, welche Konsequenzen Prof. Milbradt aus der heutigen Debatte ziehen wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die SPD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Hatzsch.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Külow, ich glaube, ich habe jetzt das Wort „eingeschmeichelt“ gehört für das,

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Angeflanscht!)

was ich heute Morgen zu den Wettinern veranstaltet hätte. – Ich komme gleich auf Sie zu sprechen, Herr Hahn.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Auf mich?)

Ja, in lobender Weise, Sie werden es nicht glauben; Sie werden darüber erschrecken.

Ich weise erst einmal die Formulierung zurück, dass ich mich heute Morgen eingeschmeichelt hätte oder dergleichen. Das geht zum Beispiel aus dem Protokoll hervor: dass nämlich zu meinen Ausführungen das gesamte Haus Beifall gespendet hat – die PDS wird ausdrücklich mit genannt –; und, Herr Dr. Hahn, ich entsinne mich deutlich, dass Sie mir freundlich lächelnd Beifall geschmeichelt haben.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Sie haben verschiedene Sachen gesagt!)

Also hatten heute Morgen nur Herr Külow und einige Unverbesserliche den Eindruck, dass meine Vorschläge, die ich unterbreitet habe, irgendetwas mit Schmeicheln zu tun hätten.

Herr Dr. Külow, zum Zweiten: Natürlich weiß ich, dass es einen Volksentscheid hier in Sachsen zur Fürstenenteignung gegeben hat. Nun frage ich Sie aber, ob Sie wissen – und ich gehe davon aus, dass Sie es wissen, aber hier wissentlich verschweigen –, dass es 1924 einen Staatsvertrag zwischen dem Haus Wettin und der Sächsischen Staatsregierung gab, die damals übrigens SPD-geführt war. Das sei auch der Redlichkeit halber gesagt.

Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, wir haben heute Morgen alles gehört und Frau Staatsministerin hat vieles dargelegt – Herr Kollege Heitmann als ehemaliger Justizminister hat noch einmal perfekt auf bestimmte Dinge hingewiesen –; und trotzdem scheint Wiederholung notwendig zu sein. Denn, meine Damen und Herren von der FDP, schon mit dem Titel Ihres Antrages suggerieren Sie wieder einmal sehr populistisch eine Verdrehung der Tatsachen und der rechtlichen Grundlagen. Es handelt sich nämlich nicht um einen Ausverkauf, der seitens der Staatsregierung betrieben wird,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wir bekommen ja nichts dafür!)

sondern die Wettiner haben auf der Grundlage des Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes die Rückgabe von Kunstgegenständen geltend gemacht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Den Satz zu Ende, dann bitte, Herr Schmalfuß.

Sie haben das geltend gemacht, von dem sie – die Wettiner – der Überzeugung sind, dass es ihr Eigentum sei. – Herr Schmalfuß.

Herr Hatzsch, der Titel unseres Antrages lautet „Kein Ausverkauf von sächsischem Kulturgut!“ Stimmen Sie mir zu, dass bei der Auktion, die am 18. Dezember in London bei Christie’s stattfindet, eine Reihe von sächsischen Kulturgütern versteigert wird?

Das ist eine Unterstellung von Ihnen; ich stimme Ihnen nicht zu. Was ist sächsisch? Ist sächsisch öffentliches Eigentum oder privates Eigentum? Das bringen Sie durcheinander.

(Beifall des Abg. Prof. Dr. Roland Wöller, CDU)

Das ist das Grundübel Ihrer ganzen populistischen Diskussion – auch der der PDS – von heute Morgen. Sie bringen den Begriff Privateigentum und öffentliches Eigentum durcheinander – und das von Ihnen als FDP …; eigentlich müssten Sie sich jetzt still zurückziehen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Herr Porsch, selbstverständlich.

Herr Prof. Porsch.

Eine vernünftige Frage, bitte, ja?

Aber ganz selbstverständlich, Herr Hatzsch; wir beide müssen ja mal zeigen, auf welchem Niveau man diskutieren kann.

Herr Hatzsch, stimmen Sie mir zu, dass bei national wertvollem Kulturgut die Frage des Privat- oder öffentlichen Eigentums nicht in der Schärfe oder Eineindeutigkeit gestellt ist, wie das meinetwegen beispielsweise mit meinen Schuhen oder meinem Auto der Fall wäre, und dass wir aus diesem Grund – der Antrag nimmt darauf Bezug – ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes haben? Und dieses Kulturgut – das kann in Privatbesitz genauso sein wie im öffentlichen Besitz – ist besonders geschützt durch die Aufnahme in dieses Verzeichnis.

Bitte nur die Frage stellen.

Stimmen Sie mir darin zu?

Herr Prof. Porsch, ich stimme Ihnen vom Prinzip her zu. Und jetzt hören Sie mir während meiner nächsten Darlegungen hoffentlich zu – in aller Bescheidenheit und Demut, jawohl –,

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Mit Vergnügen!)

damit Sie den Unterschied, wie ich ihn sehe, auch verstehen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ich kann es nicht erklären, ich höre Ihnen gern zu!)

Sie hören gern zu, ich weiß es; Sie sagen nie etwas dazwischen.

(Leichte Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, es muss ja nun erst einmal geprüft werden, ob diese Forderungen berechtigt sind.

(Holger Zastrow, FDP: Ja, genau! – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Wenn die Wettiner einen berechtigten Anspruch auf die von ihnen eingeforderten Stücke haben, dann muss der Freistaat Sachsen diesen Forderungen auch Rechnung tragen. Wenn es sich bei den herausgeforderten Kunstgegenständen nachweisbar um das Eigentum der Wettiner handelt, muss der Freistaat das Eigentum zurückgeben. Es gibt kein rechtliches Mittel, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Kunstwerke weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sind. Ich erinnere an meinen Beitrag von heute Morgen. Auch über eine mögliche Eintragung in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter ist eine öffentliche Zugänglichkeit der Werke nicht automatisch gegeben.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Aber außer Landes!)

Die Eintragung kann allenfalls verhindern, dass die Kulturgüter außer Landes geschafft werden. Zudem kann die Aufnahme in das Verzeichnis erst dann erfolgen, wenn sicher ist, welche Stücke den Wettinern zustehen. Das heißt, erst muss klar sein, wer Eigentümer der herausgeforderten Werke ist; denn das Gesetz zum Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung findet nur auf Kunstgegenstände Anwendung, die sich im Privatbesitz befinden. Sollte ein Anspruch der Wettiner auf bestimmte Stücke unbegründet sein, so befinden sich die Stücke weiterhin im Eigentum des Freistaates, also der öffentlichen Hand.

Aus rein vorsorglichen Gründen, Herr Porsch, ist nach derzeitiger Gesetzeslage eine Eintragung also nicht möglich.

Drittens sollte natürlich – wie ich es bereits heute Morgen ausgeführt habe – im Rahmen der Restitution geprüft werden, ob die herauszugebenden Kunstgegenstände in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen werden können. Dies zu tun hat die Staatsregierung – Frau Ministerin heute Morgen – bereits angekündigt.

Sollte sich herausstellen, dass alle oder nur bestimmte der herausgeforderten Kunstgegenstände den Wettinern gehören, so steht es dem Hause Wettin frei, wie es mit dem Eigentum umgeht. Es kann ausgestellt werden, es kann verkauft werden und es kann im stillen Kämmerlein behalten werden. Wie oben schon gesagt, auch die Eintragung in das Verzeichnis verpflichtet nicht, die Kunstge

genstände öffentlich auszustellen. Natürlich steht es außer Frage – und das ist unser Ziel, das können Sie uns glauben –, möglichst viele dieser Gegenstände weiterhin der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dies ist eine Frage zukünftiger Verhandlungen und hier vor allem eine Frage, inwieweit die Wettiner bereit sind, auf Angebote und die Interessen der Öffentlichkeit einzugehen.