Herr Staatsminister, Sie haben vorhin davon gesprochen, dass die Zuliefererbranche im Land um das Überleben kämpft.
Liegen Ihnen Zahlen dazu vor, welche Betriebe bisher in welchem Umfang Entlassungen vorgenommen haben, bei denen also Arbeitsplätze weggefallen sind?
(Pörksen, SPD: Noch nicht, weil noch Kurzarbeit vorherrscht! Das wissen Sie auch! – Fuhr, SPD: Das weiß er nicht!)
Wir haben eine Struktur von gut 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und weit über 150 Betrieben. Ich bin gern bereit, Ihnen über die Arbeitsverwaltung, soweit das überhaupt recherchierbar ist, Zahlen zu liefern. Aber haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen aus dem Stegreif keine Zahlen nennen möchte.
Ich darf Gäste auf der Tribüne begrüßen, zum einen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar, zum anderen die Mitglieder des VdK-Ortsverbandes Offenbach. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Alexander Licht (CDU), RIM – Finanzierung für die Fa. Mediinvest am Nürburgring – Nummer 2 der Drucksache 15/3728 – betreffend, auf.
1. Zu welchem Zeitpunkt wurden das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium bzw. Mitglieder der Landesregierung erstmals über eine mögliche oder nötige Finanzierung der ISB oder der RIM für die Investitionen der Mediinvest am Nürburgring informiert?
2. Welche Institutionen oder Personen haben erstmals diese Finanzierungshilfe für Mediinvest erbeten oder vorgeschlagen?
3. Zu welchen Zeitpunkten hat die Firma Mediinvest dem Finanzministerium oder dem Wirtschaftsministerium bzw. Mitgliedern der Landesregierung mitgeteilt, dass eine Fremdfinanzierung ihrer Investitionen am Nürburgring durch Geschäftsbanken gescheitert ist oder in der geplanten Weise nicht zustandekommt?
4. Welche Gründe waren für die Einzelschritte der über mehr als ein Jahr verteilten Aufstockung der RIMFinanzierung für Mediinvest maßgeblich?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die ISB wurde am 6. Mai 2008 in einem Telefonat zwischen Herrn Staatsminister a. D. Professor Dr. Deubel und einem ihrer Geschäftsführer über einen Finanzbedarf informiert. Daraufhin fand am 7. Mai 2008 bei der ISB ein Gespräch statt, an dem der Geschäftsführer der Mediinvest GmbH, Vertreter der ISB und eine Vertreterin des Finanzministeriums teilnahmen. Über das Gespräch und den hierbei gefundenen Lösungsweg zur Unterstützung der Mediinvest wurde Herr Staatsminister a. D. Professor Dr. Deubel durch ein Schreiben der ISB vom 14. Mai 2009 informiert. Das Wirtschaftsministerium wurde erstmals durch die Vorlage der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der RIM Ende Mai 2008 informiert.
Zu Frage 3: Hierzu hat Herr Staatsminister a. D. Professor Dr. Deubel bereits in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 22. Januar 2009 Stellung genommen. Nach Angaben von Herrn Staatsminister a. D. Professor Dr. Deubel habe ihm am 10. September 2008 der Geschäftsführer der Mediinvest GmbH mitgeteilt, dass es Probleme mit der Bank gebe. In einem daraufhin am 8. Oktober 2008 im Finanzministerium stattgefundenen Gespräch sei klar geworden, dass die Bank aus dem Vertrag aussteigen wolle.
Zu Frage 4: Hierzu habe ich bereits mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 2296 des Abgeordneten Alexander Licht vom 15. Juli 2009 und in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. August 2009 Stellung genommen.
Ich wiederhole noch einmal meine Antworten: Die beiden ersten stillen Beteiligungen der RIM GmbH dienten der Bereitstellung einer Banksicherheit durch Eigenmittel für die Mediinvest GmbH. Die folgenden stillen Beteiligungen dienten zur weiteren Sicherstellung der Liquidität der Motorsport Resort Nürburgring GmbH, um Bauverzögerungen bzw. einen Baustopp des NürburgringProjekts zu vermeiden.
Ich frage Sie nicht nur als Minister, sondern auch als ehemaliger Staatssekretär und ehemaliger Aufsichtsrat. Wann wurden Sie über diese Dinge informiert?
Ich wurde erstmals Mitte Oktober – hier gab es eine schriftliche Beschlussfassung über das Gesellschafterdarlehen der Nürburgring GmbH für die MSR – über Finanzierungsschwierigkeiten informiert, weil das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3 Millionen Euro der Nürburgring GmbH zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen dienen sollte.
Herr Staatsminister, Sie sagten „um einen Baustopp zu vermeiden“. – Heißt das, dass Abschlagszahlungen vereinbart waren, weil die Bauten bis dahin nicht fertig waren oder sind? In welcher Höhe sind die jeweiligen Forderungen damals fällig geworden, sodass der Baustopp ins Haus stand?
Sie reden von den stillen Beteiligungen, die ab Marge 3 vergeben wurden, und die zur Begründung hatten, dass es keinen Baustopp bzw. keine Verzögerungen gab?
Dies wurde im Zuge der angesprochenen Beschlussfassung, nämlich dem schriftlichen Beschlussverfahren über das Gesellschafterdarlehen hinterfragt, das die gleiche Motivation wie die späteren stillen Beteiligungen hatte: den Baustopp zu vermeiden. –
Von der Geschäftsführung wurde, nachdem sie offensichtlich Rücksprache mit der Geschäftsführung der MSR gehalten hat, die Auskunft gegeben, dass nicht gewährleistet ist, dass der Zeitplan eingehalten werden kann bzw. die georderten Bauaufträge so abgewickelt werden können, sodass zu befürchten stand, dass es entweder zu immensen Kostensteigerungen oder zu einem Baustopp kommt, der zur Ursache hat, dass die Bauten nicht parallel mit denen am Nürburgring selbst zu Ende geführt werden können.
Herr Staatsminister, wie bewerten Sie die stille Beteiligung der RIM vor dem Hintergrund der Aufgabenstellung der RIM, die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen des Landes zu fördern?
Es ist eine originäre Aufgabe der RIM, Unternehmen in bestimmten Situationen behilflich zu sein. Ich denke an beide Zielsetzungen, die damit verfolgt wurden. Die Eigenkapitalposition eines Unternehmens zu stärken, damit es eine bessere Refinanzierung bekommt, ist eine typische Aufgabe, die die RIM auch bei anderen Unternehmen durch das Instrumentarium der stillen Beteiligung wahrnimmt. Das ist der Grund, weswegen man beispielsweise auf stille Beteiligungen anstelle einer konventionellen Unterstützung bei Darlehen zurückgreift.
Die weiteren stillen Beteiligungen ab Herbst, die der Vermeidung des Baustopps dienen, hatten damit noch stärker als die ersten eine strukturpolitische Begründung. Das ist einer Investitions- und Strukturbank – damit kommt das schon zum Ausdruck – bzw. der Tochtergesellschaft RIM als Motivation für die Vergabe von entsprechenden Fördermaßnahmen ebenfalls nicht fremd.
Herr Minister, war Ihnen, als der nicht abgesicherte Gesellschafterkredit in Höhe von 3 Millionen Euro vergeben worden ist, als Aufsichtsratmitglied bekannt, welche Summen die RIM schon in die Mediinvest als Einlage bzw. Beteiligung hinterlegt hat?
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund des Eigenkapitals der RIM, das bei 2 Millionen Euro liegt, die stille Einlage in Höhe von 85 Millionen Euro, die die RIM der Mediinvest zugeteilt hat?
Herr Eymael, ich bin mir nicht sicher, ob diese in der Zeit, in der Sie für die ISB zuständig waren – ich glaube, Sie hatten in der letzten Legislaturperiode den Aufsichtsratsvorsitz –, getroffen worden ist.
Die RIM wird für die Geschäfte, die sie tätigt, entsprechend ausgestattet. Sie vergibt – legen Sie mich nicht fest – stille Beteiligungen in einer Größenordnung von 80 Millionen Euro bis 90 Millionen Euro pro Jahr auch in Zeiten, in denen sie keine stillen Beteiligungen an Mediinvest vergibt.
Wenn das entsprechend gesichert werden soll oder muss – das ist wichtig –, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie setzen das Eigenkapital hoch oder nehmen eine Rückbürgschaft durch das Land vor. Es war seinerzeit – ich habe das so vorgefunden, als ich in das Wirtschaftsministerium gekommen bin; ich finde, das war auch eine ganz kluge Entscheidung – eine bewusste Entscheidung zu sagen, wir schieben keine 200, 300 oder 400 Millionen Euro Eigenkapital in die RIM, sondern geben ihr Gelegenheit, unter einem Schutzschirm des Landes ihre stillen Beteiligungen rückzuverbürgen.
Dieser Schutzschirm des Landes steht unter Haushaltsvorbehalt. Das heißt, dieser ist – es gibt zwei Schutzschirme und damit zwei Rückbürgschaftsvolumina, und zwar einmal für Landesgesellschaften und einmal für Privatunternehmen – Gegenstand und Bestandteil des Haushaltsgesetzes. Das ist insoweit ein völlig transparentes Verfahren. Mit anderen Worten gesprochen: Gäbe es diese Rückbürgschaftsmethode nicht, müsste man kritisch hinterfragen, warum mit dem Haushaltsgesetz ein Schirm von 1,4 Milliarden Euro etabliert wird.