Protocol of the Session on November 13, 2008

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 21. Oktober 2008 beraten. Der Rechtsauschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 6. November 2008 beraten.

Bei der Änderung geht es in der Hauptsache um die Durchsetzung des europäischen Rechts. Nach der bisherigen Regelung ist nach dem 45. Lebensjahr keine Aufnahme in das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater mehr möglich. Das bedeutet, dass ein Steuerberater keine Aufnahme in diesem Versorgungswerk findet, wenn er aus dem EU-Ausland nach Deutschland zuwandert und älter als 45 Jahre ist, auch wenn er schon vorher Mitglied in einem Versorgungswerk war.

Dieser Tatbestand ist diskriminierend bzw. nicht mit der Freiheit von Wohnsitz, Kapitalverkehr und Berufsausübung vereinbar. Daher war die Gesetzesänderung notwendig.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Frau Berichterstatterin.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2628 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf.

Landesgesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2636 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia – Drucksache 15/2784 –

Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/2791 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dötsch, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 2. Oktober 2008 ist der Gesetzentwurf zum Landesgesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Medien und Multimedia hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 28. Oktober 2008 beraten. Der Rechtsauschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 6. November 2008 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Heinrich.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir uns zuletzt über das Thema „Rundfunkgebühren“ im Parlament ausgetauscht haben, ging es um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Rundfunkgebühren für die noch bis zum 31. Dezember 2008 laufende Gebührenperiode.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Heute reden wir über den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Gebühren für die Gebührenperiode ab 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 festsetzen wird. Vorgeschlagen wird von der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, eine Gebührenerhöhung von 95 Cent, sodass die künftige monatliche Gebühr 17,98 Euro betragen wird. Die Rundfunkanstalten hatten ursprünglich einen etwas höheren Finanzbedarf auf der Grundlage ihrer geplanten Programme angemeldet.

Aufgabe der KEF ist zu prüfen, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags halten und der daraus abgeleitete Finanzierungsbedarf in Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit steht. So ist der Vorschlag für die Erhöhung um 95 Cent entstanden und von den Ministerpräsidenten als angemessen akzeptiert worden. Eine Abweichung vom Vorschlag der KEF stand nicht zur Diskussion, sicherlich auch vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils aus dem letzten Jahr, welches enge Grenzen für eine Festsetzung der Gebühr unter dem KEFVorschlag formuliert hat.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen hohen Rang als Informations-, Kommunikations- und Kulturträger. Um diesen Funktionsauftrag erfüllen zu können, wird er deshalb vorrangig über öffentlich-rechtliche Gebühren finanziert. Der im Grundgesetz in Artikel 5 enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichst großer Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.

Dies kann nur geschehen, wenn sich der öffentlichrechtliche Rundfunk vom ökonomischen Markt abkoppelt und sich das Programm allein an publizistischen Zielen und Vielfalt orientiert.

Wir gestehen den privaten Rundfunkanbietern zu, dass sie sich im Wesentlichen von Marktprozessen bei ihrer Programmgestaltung leiten lassen (Quote). Von den Öffentlich-Rechtlichen erwarten wir zu Recht in erster Linie die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags, und zwar unabhängig von Einschaltquote und Werbeaufträgen.

Weltfremd ist, wenn man verlangen würde, dass die Öffentlich-Rechtlichen gänzlich auf die Quote verzichten sollten. Dies würde weder der Gebührenakzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger noch der Qualitätsentwicklung Rechnung tragen.

Wir sind zu Recht stolz auf unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und unser duales Rundfunksystem, das im

europäischen oder sogar weltweiten Vergleich Spitze ist. Dies entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, über Qualitätssicherung und -verbesserung auch weiterhin in den Gremien zu diskutieren.

Lassen Sie mich auf eine weitere Änderung im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinweisen, die besonders für Rheinland-Pfalz bedeutend ist. Es ist vereinbart worden, dass der Jugendmedienstaatsvertrag geändert und die gemeinsame Stelle aller Länder – jugendschutz.net – über den 31. Dezember 2008 für zunächst weitere vier Jahre finanziell abgesichert wird. Wir alle konnten uns im Ausschuss für Medien und Multimedia und im Ausschuss für Bildung und Jugend sowie bei den vielfältigsten Veranstaltungen von der überaus erfolgreichen Arbeit von jugendschutz.net überzeugen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat kurzfristig einen Entschließungsantrag zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Zum ersten Teil des Antrags stelle ich mit Freude fest, dass sich die Medienpolitiker der CDU zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbaren Teil der Daseinsvorsorge bekennen und ihm auch eine Leitfunktion für journalistische Qualität bescheinigen und sogar ein qualitatives Alleinstellungsmerkmal zubilligen. Das war bisher nicht immer so. Ich kann mich an viele Beiträge im Ausschuss oder in Presseveröffentlichungen erinnern, in denen dies insbesondere von Herrn Rüddel zumindest in Zweifel gezogen wurde.

Im zweiten Teil des Antrags werden Forderungen erhoben, die mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag überhaupt nichts zu tun haben. Hier geht es in den ersten acht Punkten um Forderungen, die im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beantworten sind. Die Ministerpräsidenten haben sich zwischenzeitlich in langen Verhandlungen auf eine gemeinsame Linie verständigt. Bei den weiteren Punkten geht es um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013.

Hierzu finden die Verhandlungen im nächsten Jahr statt. Es wäre fahrlässig, sich bereits schon jetzt auf eine bestimmte Form der Gebühr festzulegen, ohne die finanziellen Auswirkungen sowohl auf den Bürger als auch auf den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berechnet zu haben.

Dabei wird dann auch die Frage entschieden werden können, ob und in welchem Umfang der öffentlichrechtliche Rundfunk auf Werbung und Sponsoring verzichten soll. Wir sind aber bereit, diesen Entschließungsantrag an den Ausschuss zu überweisen und die entsprechenden Punkte dann aufzurufen, wenn eine Entscheidung hierzu ansteht.

Dem Landesgesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags stimmen wir zu.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Kollege Rüddel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürger nimmt derzeit wahr, die Rundfunkgebühr steigt wie immer. Gleichzeitig haben wir eine in der Öffentlichkeit durch Marcel Reich-Ranicki ausgelöste Qualitätsdiskussion.

Viele fragen sich: Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Einnahmen von jährlich 8 Milliarden Euro aus Gebühren und Werbung ein besseres Angebot zur Verfügung stellen? Brauchen wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich immer mehr Quote, oder brauchen wir mehr Qualität, oder beides? Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen Programm zu gestalten. Uns ist auch die Krux bewusst, dass ausschließlich anspruchsvolle Angebote die Quote sinken lassen und hohe Quoten den Unterschied zu den Privaten verwischen.

Auch muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Frage beantworten, ob er nicht an Ansehen und Akzeptanz verliert, wenn er sich in Programmangeboten nicht mehr wesentlich von den Privaten unterscheidet. Dies hätte wiederum eklatante Auswirkungen auf die Gebührenrechtfertigung.

Wir befinden uns in einer spannenden Phase. Die Landtage kommen derzeit jedenfalls ihrem Gestaltungsauftrag nach. Wir werden in den nächsten Monaten Auftrag und Finanzierungssystematik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definieren.

Mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird heute letztmalig eine Gebührenanpassung auf der Grundlage der derzeit geltenden Rundfunkfinanzierung erfolgen. An diese Gebührenanpassung sind wir quasi verfassungsrechtlich gebunden. Wir akzeptieren das, wenn auch mit einem Bauchgrimmen.

Die nächste Gebührenanpassung wird 2011 unter ganz neuen Rahmenbedingungen diskutiert werden. In den nächsten Monaten werden wir grundlegende Entscheidungen für die Zukunft unseres dualen Rundfunksystems treffen. Wir diskutieren, ob die Expansion des öffentlich-rechtlichen Angebots begrenzt werden soll oder alles von ihnen Wünschenswerte und Machbare mit den GEZ-Gebühren der Bürger finanziert wird. Dabei ist uns bewusst, dass eine bezahlbare Grundversorgung mit Information, Bildung und Unterhaltung, die sich durch journalistische Qualität positiv vom privaten Angebot abhebt, immer die Akzeptanz der Bürger finden wird.

Aber auch Leitmedien wie ARD und ZDF müssen nicht immer Quotensieger oder in jedem Genre vertreten sein. Das duale System will den Wettbewerb. Für die künftige Auftragsdefinition von ARD und ZDF wird die Politik definieren, in welchen Feldern sie unabhängig von privaten Angebot stark sein sollen, in welchen Feldern sie zurückstehen, wenn es private Angebote gibt, und in welchen Feldern sie Defizite des privaten Angebots ausgleichen müssen.

Es wird nicht einfach. Dort die zeitversetzte, jederzeit abrufbare Nutzung, die die zeitgleiche klassische Me

diennutzung ablöst, hier die Konkurrenz von immer mehr Medien um das Zeitbudget des Einzelnen.

Neue Konkurrenz ist nunmehr auch zwischen Zeitungen und Rundfunkanstalten im Verbreitungsmedium Internet herangewachsen. Die technischen Möglichkeiten, gepaart mit Kreativität, schaffen ungeahnte Geschäftsfelder. In dieser Gemengelage müssen sich die Länder als Gesetzgeber im Sinne des Gebührenzahlers als handlungs- und reformfähig erweisen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seine Angebote über die Verbreitungswege verbreiten können, mit denen die sichere Erreichbarkeit einer größtmöglichen Zahl von Rundfunkteilnehmern gewährleistet ist. Auch das Internet ist ein solcher Verbreitungsweg, sowohl zeitgleich mit der Fernsehausstrahlung wie auch zeitversetzt auf Abruf in einem Zeitfenster von sieben Tagen.

Nicht zur Diskussion steht, dass ARD und ZDF grundsätzlich gebührenfinanziert werden. Sie schaffen durch ihre Angebote einen öffentlichen Wert, der anders nicht zuverlässig und dauerhaft bereitgestellt werden könnte. Die Gebühren sollten aber mittelfristig die einzige Finanzierungsquelle darstellen.

Wir brauchen aber auch eine Modifizierung der Gebührensystematik mit mehr Transparenz. Die unerquickliche und komplizierte GEZ-Gebühr sollte durch eine an der Entwicklung vom Nettoeinkommen gedeckelte Haushalts- und Betriebsstättengebühr abgelöst werden.