Elfriede Meurer
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Herr Minister, Sie sagten, bei den 7,2 Millionen Euro handelt es sich nicht um die zuschussfähige Summe. Wie hoch ist die Summe, die zuschussfähig ist?
Herr Staatsminister, wie hoch ist die übliche Förderung für private Investoren, und wie hoch ist die Landesförderung in diesem Fall?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir von der CDU-Fraktion haben in allen Diskussionen um öffentliche Petitionen immer Zustimmung signalisiert. Deshalb wundert es schon etwas, wenn der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung nun alleine von der SPD kommt, ohne wie sonst üblich mit allen Fraktionen zu sprechen. Wir haben es bei dem Antrag vorhin ja auch machen können.
Aber das ist für uns kein Problem. Wir werden es auch zu keinem Problem machen.
Zu der Sache: Der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ist nur ein Schritt in Richtung öffentliche Petitionen. Die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung öffentlicher Petitionen sind noch zu klären. Herr Wansch hat das auch schon ausgeführt.
Dass eine öffentliche Petition nur von allgemeinem Interesse sein kann, ist für uns alle klar. Weitere Grundsätze müssen natürlich geklärt werden. Ich nenne nur beispielhaft, es muss geklärt werden: Was ist eine öffentliche Petition? Was bleibt weiterhin nicht öffentlich?
Wann gibt es eine öffentliche Beratung? Auch das ist zu klären. Sind dazu eine bestimmte Anzahl von Mitunterzeichnern entscheidend oder andere Kriterien? Hat der Petent oder haben unter Umständen mehrere Petenten das Recht auf Rederecht im Petitionsausschuss bei der dann öffentlichen Behandlung?
Der Datenschutz ist zu berücksichtigen. Wir müssen schauen, dass der Missbrauch soweit wie möglich verhindert wird. Die technischen Voraussetzungen und nicht zuletzt auch die personellen Voraussetzungen sind zu schaffen.
Auch das hat Herr Wansch schon gesagt, öffentliche Petitionen sind im Bund zunächst als Modellversuch seit
September 2005 möglich, seit 2008 in angewandte Praxis übergegangen.
Trotzdem kam im März dieses Jahres der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Ergebnis, dass es Klärungsbedarf über die Rolle der Diskussionsforen gebe. Es müsse klar sein, dass die Foren die Möglichkeit der Diskussion der Bürger untereinander darstelle und nicht die Möglichkeit der Diskussion zwischen Bürger und Bundestag. Ebenfalls wird kritisiert, dass nicht alle Beiträge vom Petitionsausschuss gelesen würden, was aber bei einer Anzahl von 130.000 – bei 34.000 liegt der Rekord bei einer Petition – überhaupt nicht zu leisten ist.
In anderen Ländern werden die Diskussionsbeiträge aus den Foren in einem Text zusammengefasst. Das liefert dann einen Überblick über die vertretenen Meinungen. Ob wir das dann so übernehmen, muss auch noch geklärt werden.
Außerdem sei es wichtig – auch das wurde kritisiert –, warum bestimmte Beschwerden oder Anliegen, also Petitionen, nicht als öffentliche Petition zugelassen werden, um uns nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass wir unliebsame Themen einfach nicht zulassen wollen. All diese Dinge sind zu berücksichtigen und noch viele weitere, die uns jetzt vielleicht noch nicht so klar sind. Die vorgeschlagene Anhörung ist sicherlich sinnvoll.
Öffentliche Petitionen sind der direkte Draht ins Parlament. Sie sind leicht zu verlinken und schnell zu unterschreiben. Sie bieten Transparenz, mehr Bürgernähe und damit die einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung. Nicht zuletzt ist die öffentliche Petition auch eine Weiterentwicklung unseres Petitionsrechts.
Daher werden wir selbstverständlich dem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Anfang März liegt uns der wie immer umfangreiche Jahresbericht des Bürgerbeauftragten vor. Herr Dröscher hat es bereits gesagt, die Zahl der Eingaben ist mit 5.141 leicht zurückgegangen. Sie liegt aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Davon waren laut diesem Bericht 1.244, also rund ein Viertel der Einga
ben, unzulässig. Es handelt sich bei diesen unzulässigen Eingaben unter anderem auch um sehr viele Legislativeingaben. Deren Zuständigkeit liegt nach der Geschäftsordnung des Landtags beim Petitionsausschuss. Somit sind sie nicht im eigentlichen Sinne unzulässig, sondern der Bürgerbeauftragte ist schlicht und ergreifend nicht zuständig. Bearbeitet werden sie, wie schon gesagt, im Petitionsausschuss.
Herr Dröscher hat schon erwähnt und bei der letzten Aussprache wurde es schon gesagt, dass die 100.000 Petition eingegangen ist. Sie fiel aber in das 36. Berichtsjahr. Mittlerweile ist sie positiv abgeschlossen.
Nach wie vor liegt der Strafvollzug mit über 500 Eingaben an vorderster Stelle. Die JVA in Koblenz und in Korbach, die in dem Bericht und in der Pressemitteilung als Sorgenkinder im Strafvollzug bezeichnet werden, sind zu Recht enttäuscht und verärgert. Hier wird der Eindruck erweckt, die Vollzugsbeamten würden ihrer schwierigen und anspruchsvollen Aufgabe nicht gerecht. Das ist mitnichten so, im Gegenteil. Die CDU-Fraktion weiß um die hohe Belastung im Vollzug.
Im Übrigen wird in Einzelbeispielen, speziell an dem Beispiel Nummer 6, die schwierige Situation deutlich, das wurde schon erwähnt. Das Beispiel Nummer 6 trägt den Titel „Der gewünschte Schrubber konnte nicht beschafft werden“, der Petent bestand in dem Fall auf einem gelben Kunststoffschrubber. Daran wird, glaube ich, deutlich, dass nicht alle Eingaben aus dem Strafvollzug gleich zu werten und zu sehen sind.
Auch die hohe Steigerung in dem Sachgebiet Ordnungsverwaltung muss differenziert betrachtet und bewertet werden. Wenn es sich von 421 Eingaben zum Unterpunkt „Straßenverkehrsrecht, Führerschein, Öffentlicher Personennahverkehr, Bahn“ bei zwei Drittel der Eingaben im Grunde um eine Petition handelt, muss eine rein statistische Falldarstellung zumindest relativiert werden. In diesem Fall ging es um die Reaktivierung der Hunsrückbahn. Hier haben sich 278 Bürger und Bürgerinnen dieser Petition angeschlossen.
Die Untergruppe „Bestattungswesen“ macht das auch noch einmal deutlich. Von 144 Eingaben wenden sich 127 Bürgerinnen und Bürger gegen die Abschaffung der Doppelgräber auf dem Friedhof in Thalfang. Eigentlich sind es 18 Petitionen nach meiner Rechnung.
Ich nenne noch ein Beispiel. Im Landesdurchschnitt – so ist es ermittelt oder so ist der Teiler – wenden sich elf von 10.000 Bürgern an den Bürgerbeauftragten. Im Kreis Bernkastel-Wittlich sind es in diesem Berichtsjahr fast 36, also mehr als dreimal soviel. Auch das ist ein Beispiel, wie der Bericht ohne differenzierte Betrachtung ein verzerrtes Bild darstellt. Von den 404 Eingaben sind 127 Bürgerinnen und Bürger, wie schon erwähnt, gegen die Abschaffung der Doppelgräber. Bei der Hunsrückbahn weiß ich nicht, wie viel Bürger das im Einzelnen waren, aber eine große Zahl wird aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich sein. Wenn man das alles abzieht, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die Menschen im Kreis Bernkastel-Wittlich nicht mehr und nicht weniger Petitionen einreichen als die im Landesdurchschnitt.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Form des Berichts weiterentwickelt werden soll. Es stellt sich die Frage, wenn sich Bürger einer Petition anschließen, ob es dann sinnvoll ist, in der Statistik immer wieder eine neue Petition zu erfassen. Zu welchem Ergebnis man bei dieser Frage auch immer kommt, ohne Differenzierung ist eine solche Statistik meiner Meinung nach nicht aussagekräftig. Sollten wir zur Einführung der öffentlichen Petitionen kommen, würden wir nach dieser Zählweise schnell zu gigantischen Rekordzahlen kommen.
Meine Damen und Herren, wie bereits eingangs erwähnt, gibt es die Institution des Bürgerbeauftragten bereits seit 36 Jahren in Rheinland-Pfalz. Der Bürgerbeauftragte ist eine erfolgreiche und für die Bürger nutzbringende Einrichtung, die wir für unentbehrlich halten.
Der Bericht stellt die unterschiedlichsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dar. Herr Dröscher ist schon auf verschiedene eingegangen. Gerade wegen der vielfältigen Anliegen ist es umso erfreulicher, dass über 78 % der Eingaben für die Petenten positiv abgeschlossen werden konnten. Das ist ein gutes Ergebnis, das die erfolgreiche Arbeit aller Beteiligten darlegt. Auf die gute Zusammenarbeit mit den Verwaltungen wird erneut hingewiesen und sollte deshalb auch hier nicht unerwähnt bleiben.
Abschließend möchte ich mich im Namen der CDUFraktion herzlich für die konstruktive und wie immer sachorientierte Zusammenarbeit mit dem ausgeschiedenen Bürgerbeauftragten – wir werden ihn gleich noch einmal sehen – Ulrich Galle, seinem Stellvertreter und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgerbüro bedanken.
In den Dank einschießen möchte ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags sowie die Kolleginnen und Kollegen der beiden anderen Fraktionen aus dem Petitionsausschuss und der Strafvollzugskommission. Ich bin sicher, dass sich die erfolgreiche und effektive Zusammenarbeit auch mit dem neuen Bürgerbeauftragten Dieter Burgard zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz fortsetzen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hatte im April 2005 eine Machbarkeitsstudie für die Erprobung und Einführung des GenderBudgetings in Auftrag gegeben. Im Licht der Studie kam die damalige Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Vorschläge mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sein würden.
Ich will mich aber gar nicht intensiv mit dem Antrag befassen,
sondern wir haben unabhängig davon in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen, dass die Vertreter aller Fraktionen ergebnisoffen über grundsätzliche Modernisierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten des Haushaltsrechts beraten werden.
Dass hierbei die unterschiedlichsten Aspekte diskutiert und beleuchtet werden, ist für unsere Fraktion selbstverständlich.
Orientierungs- und Beurteilungsmaßstab für die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche, zum Beispiel gleichstellungsorientierte, zusätzliche Informationsmechanismen künftig hier einzubeziehen wären, ist dabei die Frage, ob und in welchem Maße diese Informationen im Rahmen des Haushaltsverfahrens entscheidungsrelevant sind.
Wir sollten diese Gespräche und Beratungen nicht mit Anträgen festlegen, sondern, wie beschlossen und bereits gesagt, ergebnisoffen beginnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 2. Oktober 2008 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 21. Oktober 2008 beraten. Der Rechtsauschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 6. November 2008 beraten.
Bei der Änderung geht es in der Hauptsache um die Durchsetzung des europäischen Rechts. Nach der bisherigen Regelung ist nach dem 45. Lebensjahr keine Aufnahme in das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater mehr möglich. Das bedeutet, dass ein Steuerberater keine Aufnahme in diesem Versorgungswerk findet, wenn er aus dem EU-Ausland nach Deutschland zuwandert und älter als 45 Jahre ist, auch wenn er schon vorher Mitglied in einem Versorgungswerk war.
Dieser Tatbestand ist diskriminierend bzw. nicht mit der Freiheit von Wohnsitz, Kapitalverkehr und Berufsausübung vereinbar. Daher war die Gesetzesänderung notwendig.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf soll die gesetzliche Grundlage für die Unterbindung des bereits verbotenen Mobilfunkverkehrs auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten geschaffen werden. Herr Minister Bamberger, die Problemlage wird auch von Ihnen nicht bestritten.
Handys sind zwar in den Vollzugsanstalten strikt verboten; dennoch gelingt es den Gefangenen immer wieder, die immer kleiner werdenden Geräte und SIM-Karten in die Anstalten zu schmuggeln.
Der Einsatz von reinen Mobilfunksuchgeräten reicht nicht aus, da diese nur wirksam sind, wenn mit dem gesuchten Handy gerade in Echtzeit telefoniert wird. Der Versand einer SMS z. B. wird gar nicht erst festgestellt.
Handys haben im Strafvollzug nichts zu suchen, auch das ist unbestritten, diesbezüglich sind wir uns einig. Sie stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar; denn sie ermöglichen z. B. die Weiterführung krimineller Geschäfte oder gar die Organisation einer Flucht. Bei Untersuchungsgefangenen besteht wiederum die Gefahr, dass sie Kontakt in ihr kriminelles Milieu halten und so z. B. Zeugen unter Druck setzen könnten.
Die Bundesratsinitiative zur Unterbindung des unerlaubten Mobilfunkverkehrs der Gefangenen in den Vollzugsanstalten aus dem Jahr 2005 hatte genau das gleiche Ziel wie unser Gesetzentwurf. Danach sollte den Landesjustizverwaltungen das Betreiben technischer Geräte zur Störung unerlaubter Mobilfunkfrequenzen erlaubt werden. Diese Bundesratsinitiative wurde von Rheinland-Pfalz nachhaltig unterstützt.
Durch den Wegfall der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in strafvollzugsrechtlichen Fragen ist es nunmehr Aufgabe der Länder, die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen zu schaffen. Warum man jedoch einerseits bereits 2005 die Gesetzesinitiative nachdrücklich unterstützt hat und heute glaubt, die Meinung vertreten zu müssen, unser Gesetzentwurf verbreite nur Unsi
cherheit und sei völlig überzogen, lässt doch nur einen Schluss zu,
der Gesetzentwurf kam von der CDU, und das ist Grund genug, ihn abzulehnen.
Er spricht so undeutlich, ich habe es leider nicht verstanden, aber wir können später darüber reden.
Nein, meine Ohren sind ganz gut.
Auch Ihre Argumentation, die Störsender bzw. Blocker seien nicht auf die Haftanstalten zu beschränken, wurde im Anhörungsverfahren in Baden-Württemberg klar widerlegt. Die Fachleute sind sich einig, eine punktgenaue Störung ist dank moderner Technik möglich, ohne irgendjemanden außerhalb der Gefängnismauern im Mobilfunkverkehr einzuschränken. In der Schweiz und auch in Österreich sind Störsender seit einiger Zeit erfolgreich im Einsatz.
Das Argument, in Rheinland-Pfalz sei das Problem nicht so dringend wie in anderen Bundesländern, greift ebenfalls nicht. Auch in anderen Bundesländern wurden zunächst vergleichsweise wenige Geräte gefunden. Das ist dann in den Jahren danach in den Zahlen explodiert.
Kosten entstehen zunächst für das Land nicht; denn aus der Gesetzesformulierung ergibt sich keine Verpflichtung, sondern nur die rechtliche Möglichkeit zum Einsatz technischer Geräte. Ob und in welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Perspektive eine Beschaffung erfolgt, ist freigestellt.
Ziel unseres Gesetzes ist, kein neues Verbot zu begründen, sondern ein bereits geltendes Verbot effektiv und aktiv durchzusetzen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 29. August 2007 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 6. September 2007, in seiner 18. Sitzung am 23. Oktober 2007 sowie in seiner 19. Sitzung am 6. Dezember 2007 beraten.
In der 18. Sitzung am 23. Oktober 2007 hat der Haushalts- und Finanzausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 11. Dezember 2007 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Bedenken zum Pensionsfonds à la Rheinland-Pfalz
haben wir bereits mehrfach deutlich gemacht. Deshalb möchte ich heute nicht noch einmal alles wiederholen, sondern nur ein paar wichtige Punkte herausstreichen.
Es ist eben nicht egal, ob die Zuführung zum Pensionsfonds als Kredit finanziert ist oder nicht. Das sehen wir in der CDU anders, und der Rechnungshof sieht es genauso, wie wir es sehen.
Kein normaler Mensch käme auf die Idee, sich einen Kredit zu nehmen, um ein Sparbuch aufzufüllen.
Machen Sie das? Wunderbar.
Ständig.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, die Anlagemöglichkeiten zu verbessern. Wir bezweifeln nicht nur, dass eine Verbesserung eintritt, wir bestreiten das sogar.
Ferner finden wir es verantwortungslos und auch dreist – das scheint mir besonders wichtig –, die Zuführung an den Pensionsfonds als Kredit und somit als Investition zu qualifizieren; denn es bedeutet nichts anderes, als die Kreditobergrenze, die verfassungsrechtlich dargestellt ist, nach oben zu fahren, nämlich jeweils um die Summe, die Sie dem Pensionsfonds zuführen. Während das im nächsten Jahr rund 260 Millionen Euro sind, sind es 2008 bereits 302 Millionen Euro. Bis 2011 sind wir bei 511 Millionen Euro. Demgegenüber stehen dann immer als Investition 1.360 Millionen Euro. Sie sehen, wann wir irgendwann da angelangt sind, dass wir die Zuführung an den Pensionsfonds nur noch als einzige Investition haben.
Unabhängig davon sagte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium schon, dass Darlehen nicht komplett als Investition betrachtet werden können. Aber die Zuführung an den Pensionsfonds als Investition zu betrachten, ist eine völlig neue Dimension. Sie öffnen sich damit Tür und Tor, um die Verschuldung nach oben zu treiben.
Eine Transparenz fördert dies mit Sicherheit nicht. Es gibt überhaupt keine Vergleichsmöglichkeit mehr mit anderen Ländern.
Es ist insgesamt einfach nur Schönrechnerei und Schönrederei. Es ändert nichts an der Tatsache, dass wir jedes Jahr so viel neue Schulden machen, wie wir an Zinsen bereits für vorhandene Schulden zu zahlen haben.
Das wäre so, wie wenn ich mir kreditfinanziert ein Haus kaufe und jedes Jahr zu Bank gehe und sage, ich brauche noch einmal einen neuen Kredit, um die Zinsen zu bezahlen. Von Rückzahlung wollen wir überhaupt nicht reden.
Ich habe diese Bank noch nicht gefunden. Ich bin auch davon überzeugt, ich werde sie nicht finden.
Das ist mir klar. Wenn Sie es verstehen würden, würden Sie es nicht tun. Das liegt auf der Hand.
Man darf, Herr Beck. Sie dürfen es auch. Was Sie erzählen, ist viel schlimmer.
Kurz und gut. Wir lehnen dieses Gesetz ab.