Ihre Bedenken ernst nehmend, haben wir uns aber parallel zur Beratung dazu entschieden, dass im Zusammenhang mit der Novellierung eine zeitnahe Information aller Eigentümerinnen und Eigentümer der noch nicht förmlich geschützten Denkmäler in der Form stattfinden soll, dass diese zum einen über die Denkmaleigenschaft selbst informiert werden und darüber hinaus auch über ihre Rechte nach diesem Gesetz.
Ganz ausdrücklich werden wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die Möglichkeit des Rechtsmittels hinweisen. Ich denke, daran merken Sie, dass wir Debatten sehr wohl ernst nehmen und auch pfleglich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern umgehen wollen. Deswegen werden wir Entsprechendes gewährleisten.
Ich sage auch dazu: Normalerweise wäre das eine originäre Aufgabe der Kreisverwaltung bzw. der Verwaltung der kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden. Da das aber beim ersten Mal einen erheblichen Aufwand verursacht, wird das Land hier unterstützend tätig und bereitet dies entsprechend vor. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass dies zeitnah erfolgt.
Flankierend ist vorgesehen, dass auch die GDKE aufgrund der guten Erfahrungen mit den Runden, die wir in diesem Jahr zu dem Thema „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ hatten – Herr Geis hat darauf hingewiesen –, jetzt noch einmal auf regionaler Ebene Gesprächs- und Informationsveranstaltungen durchführen soll. Wir haben also ein Interesse daran, das möglichst transparent und informativ darzustellen und den Betroffenen all das zur Verfügung zu stellen, was aus ihrer Sicht sinnvoll ist. Frau Lejeune, ich denke, das nimmt das Wesentliche dessen auf, was von Ihnen angesprochen worden ist.
Nicht folgen kann ich Ihrem Vorwurf, dass hinsichtlich des Verursacherprinzips Unklarheit für die Träger von Bau- oder Erschließungsvorhaben bestehe. Sie werden sich auch noch an manche Debatte aus der letzten Le
gislaturperiode in Vorbereitung auf dieses Gesetz erinnern können. Wir haben ausdrücklich eine gesetzliche Regelung vorgesehen. Ich denke, auch das ist eine sehr klare Angelegenheit. Wir haben zusätzlich eine Reihe von Erläuterungen in die Begründung für den Fall geschrieben, dass man bestimmte Fragen stellen sollte. Aber aus unserer Sicht ist hier eine klare und eindeutige Regelung getroffen.
Letztlich ist das auch von den beteiligten Ausschüssen so gesehen worden. Alle empfehlen die Annahme des heute vorliegenden Gesetzentwurfs. Es liegt jetzt noch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Dort hat Herr Abgeordneter Geis auf die wesentlichen Punkte hingewiesen.
Ich freue mich über eines – obwohl das in RheinlandPfalz wahrscheinlich nicht dringend notwendig gewesen wäre. Das stelle ich fest, wenn ich mir anschaue, wie sensibel die Landesregierung mit der Frage der Mittelrheinquerung umgeht. Nichtsdestotrotz gibt es nach den Vorkommnissen um die Waldschlösschenbrücke in Dresden bundesweit eine Diskussion, in der die Forderung erhoben wird, dass eine förmliche Verpflichtung hinsichtlich des UNESCO-Weltkulturerbes ausdrücklich auch in gesetzlicher Form vorgenommen wird. Auch dazu wird noch ein Änderungsantrag eingebracht. Auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.
Wie gesagt, ich glaube, wenn man alles zusammennimmt, stellt man fest, dass es kaum einen Gesetzentwurf gibt, über den so lange, so ausführlich und mit solch unterschiedlichen Facetten diskutiert worden ist. Ich glaube, am Ende haben wir ein gutes Ergebnis erzielt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt muss ich doch ein ganz klein wenig bissig werden. Heute Vormittag haben wir schon Nachhilfe in puncto Gewaltenteilung erteilt. Frau Ministerin, es ehrt Sie, wenn Sie Erklärungen und Erläuterungen zu einem Gesetzentwurf abgeben. Aber normalerweise soll ein Gesetz so gut formuliert und geschrieben sein, dass auch der Nichtjurist seine Rechte erkennt und es versteht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, im Ausschuss habe ich der Regierung vorgeworfen, sie würde eine geheime Kommandosache planen. Das haben Sie zurückgewiesen. Im Sommer habe ich deswegen einmal eine Probe gemacht. Wir haben also eine Stichprobe bei 30 unteren Denkmalschutzbehörden genommen. Wir haben nachgefragt, wie die das handhaben. Ich kann attestieren, dass sich über 60 % bürgerfreundlich verhalten haben und bereit waren, Einblick in die Listen zu gewähren. Aber es waren auch einige darunter, die sich gewunden haben wie ein Wurm.
Ich bringe ein Zitat aus der E-Mail einer Kreisverwaltung: Dies ist unsere Arbeitsliste, die aber nicht öffentlich ist. –
Moment, es gibt den § 10 Denkmalschutzgesetz, wonach Einsicht ein Recht für jedermann ist. Er ist im alten und im neuen Gesetz enthalten.
Eine Stadtverwaltung schreibt: Gesamtlisten für Rheinland-Pfalz werden erst mit der geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes veröffentlicht. – Aha, das ist der Punkt: Die Listen liegen vor, doch ihre Veröffentlichung wird bewusst zurückgehalten.
Sie trauen sich einfach nicht. Sie trauen den Bürgern nicht. Sie wollen die Bürger erst im Nachhinein informieren.
(Hartloff, SPD: Heute Morgen haben Sie uns vorgeworfen, dass wir das im Vorhinein machen, jetzt sagen Sie im Nachhinein!)
Das ist genau der Punkt. Auch die FDP beanstandet nämlich, dass Sie mit dieser Überrumpelungsstrategie gegenüber den Eigentümern nicht den Partnerschaftsgedanken fördern, sondern dem Denkmalschutz schaden.
Meine Damen und Herren, es gibt noch einen Punkt, der in der Beratung eine Rolle gespielt hat. Der Gesetzentwurf verstößt auch gegen das Konnexitätsprinzip.
Es ist unzweifelhaft und logisch, dass bei einer Vervierfachung der Zahl der unter Schutz gestellten Objekte bei den Kommunen auch mehr Beratungs- und Betreuungsaufwand entsteht. Auch aus diesem Grunde haben wir gefordert, den Gesetzentwurf erst einmal zurückzuziehen und aus den Erfahrungswerten anderer Bundesländer, die schließlich vorliegen, den Mehraufwand für die Kommunen zu berechnen und den entsprechenden Betrag in den Haushalt einzustellen.
Ich möchte einen letzten Punkt anschneiden. Bei den kulturhistorischen Funden sehe ich einen Widerspruch. Wer beim Graben oder Baggern wertvolle Gegenstände
findet, der soll mit einem vage in Aussicht gestellten Finderlohn – auch Frau Lejeune hat dies schon angesprochen – zum Abliefern seines Schatzes verlockt werden. Das wird nicht immer funktionieren.
Wer aber beim Baggern auf antike Fundamente stößt, wird nicht belohnt, sondern gleich doppelt bestraft: Erstens muss er eine Bauunterbrechung hinnehmen, und zweitens soll er auch noch eine Strafzahlung dafür leisten. Glauben Sie im Ernst, dass das dem Denkmalschutz hilft? Der eine oder andere Bauherr wird doch seinem Baggerfahrer eher eine Ray-Ban-Sonnenbrille kaufen, damit er nicht so genau hinschaut, als dass er sich bemüht, dort etwas zu finden.
Meine Damen und Herren, viele Begründungen im FDPÄnderungsantrag können wir inhaltlich unterstützen, wenngleich auch hier ein solches Patchworkgesetz nicht unsere Liebe findet.
Der in letzter Minute eingebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion kommt zwar unserer Forderung im Ausschuss nach, die Verpflichtung bezüglich des Weltkulturerbes einzufügen, aber ansonsten ist es eine Fortsetzung der Flickschusterei. Die CDU lehnt diesen Patchworkgesetzentwurf ab.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion – Drucksache 15/2790 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Änderungsantrag der FDP-Fraktion mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der SPDFraktion – Drucksache 15/2797 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen von CDU und GRÜNEN angenommen worden.
Wir kommen jetzt, hin oder her, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1716 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung zuvor beschlossener Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei
chen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden. Weitere Parteien gehören dem Landtag nicht an.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2628 – Zweite Beratung
Gemäß der Absprache im Ältestenrat wird dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt. Zunächst hat die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Meurer, das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 2. Oktober 2008 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 21. Oktober 2008 beraten. Der Rechtsauschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 6. November 2008 beraten.