Heribert Heinrich

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und damit mit der Novellierung des Jugendmedienschutzes, den die Ministerpräsidenten im Juni dieses Jahres unterzeichnet und an die Länderparlamente zur weiteren Beratung weitergeleitet haben.
Bereits lange vor der Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten hat dieser Staatsvertrag für intensive Diskussionen, insbesondere in der sogenannten Netzgemeinde, geführt. Ausgelöst wurden diese Diskussionen insbesondere durch das Informationszugangserschwerungsgesetz von Ursula von der Leyen zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Sie wollte das Netz zensieren und hat berechtigte Kritik ausgelöst. Bekanntermaßen wurde das Gesetz auf Eis gelegt, aber es hat natürlich die Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beeinflusst.
Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird ein völlig neuer Ansatz gewählt. Ähnlich der Regulierungen für Rundfunk- und Printmedien wird die regulierte Selbstregulierung für alle Inhalteanbieter im Internet eingeführt. Die Anbieter haben es selbst in der Hand, ob sie ihre Inhalte mit den passenden Alterseinstufungen versehen oder auf Altersangaben verzichten. Die Schaffung eines effizienten Jugendmedienschutzes ist eine zentrale politische Aufgabe.
Der weit über Deutschland hinaus beachtete Weg der regulierten Selbstregulierung ist der richtige Weg. In
dustrie und Provider sollen in die Vereinbarung eingebunden werden, die es zum Bestandteil eines Geschäftsmodells macht, Eltern einen zuverlässigen Schutz ihrer Kinder anzubieten.
Es wird zu Recht in der Netzgemeinde darauf hingewiesen, dass die Fülle des Angebots nicht lückenlos zu regulieren ist. Was ist aber die Alternative? Nichtstun ist sicherlich keine Alternative.
Der Jugendmedienschutz liegt im Spannungsfeld zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Wächteramt des Staates. Der Elternverantwortung wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag die Priorität eingeräumt. Sie, die Eltern, sollen entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf ihrem Rechner installieren, um ihren Kindern ein altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor beeinträchtigenden Inhalten zu schützen.
Auf Antrag der SPD-Fraktion haben wir im Medienpolitischen Ausschuss eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. Dabei spielte auch eine große Rolle, wie wir Eltern dazu animieren, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Es gibt bereits eine ganze Fülle von Klicktipps für Kinder im Netz. Das Projekt „fragFINN“ zum Beispiel bietet einen geschützten Surfraum für Kinder an, in dem sie sich frei im Internet bewegen können, ohne auf für sie ungeeignete Inhalte zu stoßen.
Die vor wenigen Wochen veröffentlichte Broschüre „Surfen? Aber sicher!“ ist dabei ein absolut richtiger Weg. Er bietet Eltern eine wichtige Orientierungshilfe.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Kritikpunkt aus der Netzgemeinde. Statt der regulierten Selbstregulierung und den Filtersystemen solle die Medienkompetenz im Bildungsbereich eine deutlich stärkere Bedeutung erhalten. Da kann ich nur sagen: Nur zu! Folgt einfach dem Beispiel von Rheinland-Pfalz. Wir haben eindeutig das beste Konzept für die Vermittlung von Medienkompetenz in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Einschätzung stammt nicht von mir, sondern die konnte ich aus der zurückliegenden Sprecherkonferenz der SPDMedienpolitiker aus Potsdam mitnehmen. Unser 10Punkte-Programm „Medienkompetenz macht Schule“ ist der Schlüssel dafür, Eltern und ihre Kinder für die Herausforderungen der digitalen Welt fit zu machen.
In der vergangenen Woche fand in Schloss Waldthausen eine Veranstaltung statt, die sich mit dem Thema beschäftigte, wie Medienkompetenzvermittlung das Medienverhalten beeinflusst. Dies wurde wissenschaftlich untersucht. Dabei wurde eindeutig belegt, dass unser Programm wirkt und sich das Medienverhalten der Schülerinnen und Schüler ändert, wenn Schule, Eltern und Lehrer es zu einem wichtigen Thema im Schulalltag machen. Dabei reicht das Spektrum der Medienkompetenzförderung von der Kindertagesstätte bis zum Seniorenclub.
Ich nenne nur einige wenige Beispiele: Der medienpädagogische Erzieher/innenclub, ein Kooperationsprojekt mit medien+bildung.com und der „Stiftung Lesen“, für den Bereich der Grundschule der Landesmodellversuch
„Digitale Medien in der Grundschule“, Medienbildung und Mediendidaktik in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Medienscouts, Elternbeteiligung bei schulischen Maßnahmen der Medienkompetenzförderung – bisher haben 13.000 Eltern an diesen Elternabenden teilgenommen –, außerschulische Angebote über spezielle Förderung des Landesjugendrings und schließlich die Gruppe der Generation 50 plus, von denen mittlerweile auch fast 50 % online sind. Oma und Opa sollen auch in die Verantwortung mit aufgenommen werden.
Seit einigen Monaten diskutieren wir in der EnqueteKommission „Verantwortung in der medialen Welt“ darüber. Ich meine, dort ist sehr deutlich geworden, dass es nicht einen Verantwortlichen gibt.
Einerseits geht es darum, dass eine Blockade von jugendschutzwidrigen Inhalten über die Altersklassifizierung durch die Anbieter selbst erfolgen soll. Andererseits soll es eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren wollen, das diese Kennzeichnung erkennt. Damit entscheiden die Eltern darüber, welche Inhalte für ihre minderjährigen Kinder zugelassen werden.
Bereits im Mai hat die SPD-Fraktion einen Antrag zu diesem Thema eingebracht. Eine unserer Anregungen ist in den Staatsvertrag bereits eingearbeitet worden. Die Frist zur Evaluation des Staatsvertrages ist von vier auf drei Jahre verkürzt worden. Wir regen auch an, dass diese Evaluation durch den Forschungsschwerpunkt „Medienkonvergenz“ der Johannes GutenbergUniversität durchgeführt wird.
Wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ursprungsantrag der FDP ist jetzt schon fast zwei Jahre alt, und auch der gemeinsame Antrag der SPD und der FDP hat seinen Jahrestag schon länger hinter sich.
Aber wie heißt es so schön: Ein gutes Ding will Weile haben. – Ich denke, der Bericht der Landesregierung zum Ausbau des Medien- und IT-Standorts RheinlandPfalz, den wir heute besprechen, ist ein gutes Ding geworden. Einen herzlichen Dank dafür.
Ihnen auch, Herr Dr. Schmitz.
Zwischen der ersten Diskussion über das Thema bis zum heutigen Tag haben interessante Diskussionen im Medienausschuss stattgefunden. Es hat eine Anhörung gegeben. Es wurde eine Folgestudie vorgestellt. Diese Folgestudie hat im Sommer dieses Jahres Veranstaltungen in den Regionen ausgelöst. In Mainz, Koblenz, Kaiserslautern, Trier und Ludwigshafen hatten lokale Akteure die Gelegenheit, regionale Handlungsempfehlungen einzubringen, die in den jetzt vorliegenden Bericht eingeflossen sind. Rheinland-Pfalz hat eine im Bundesvergleich herausragende Entwicklung in den Medien- und IT-Branchen genommen. Der Umsatz in den Branchen der Medien-, IT- und Kreativwirtschaft umfasst in Rheinland-Pfalz ca. 10 Milliarden Euro im Jahr. Mehr als 63.000 Menschen in 12.300 Unternehmen haben dies zustande gebracht. Ich war bei der Vorstellung der Studie des IMO-Institus in Koblenz dabei und konnte das Erstaunen der Teilnehmer über diese Zahlen spüren. Es sind nämlich häufig kleine oder sogar Einmannbetriebe, die über Dienstleistungen oder Innovationen großen Unternehmen zuarbeiten und damit zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Unternehmen beitragen.
Diese positive Entwicklung ist von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet geblieben. In der IMO-Studie wird auch die hervorragende Positionierung der Hochschulen und der Forschungsinstitute in Rheinland-Pfalz inklusive der regionalen Schwerpunktbildungen vorgestellt. Wir haben die Landesregierung in unserem gemeinsamen Antrag aufgefordert, die bereits in den Gutachten von 2003/2004 angesprochenen Entwicklungspotenziale auszubauen und insbesondere eine standortübergreifende Zusammenarbeit und systematische Vernetzung zu organisieren. Diese Forderung wurde auch in der Anhörung von fast allen Angehörten nachdrücklich unterstützt. Alle rheinland-pfälzischen Regionen haben ein eigenständiges Medien- und IT-Profil. Dies gilt es jeweils auszubauen.
Als Beispiel würde ich gern die Region Koblenz anführen. Der eingetragene Verein „IT.Stadt Koblenz e. V.“ mit derzeit fast 40 Mitgliedern dient der Förderung der Wirtschaftsstruktur im Bereich IT und Multimedia und der Förderung von Netzwerken zwischen Unternehmen, Kammern, Kommunen, Hochschulen und Einzelpersonen. Kleine und große Player schließen sich zusammen, um ein funktionierendes IT-Cluster aus Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Wirtschaft und öffentlicher Hand zu schaffen. Das ausgebuchte Technologiezentrum Teil 1 in Koblenz und der begonnene Erweiterungsbau in unmittelbarer Nähe der Universität sind das weithin sichtbare Zeichen dieser guten Entwicklung.
Damit wäre ich schon bei dem zweiten Punkt, die Weiterentwicklung der Hochschule. In jeder Hochschule in Rheinland-Pfalz – und fast alle bieten Angebote im Bereich der Medien- und Informationstechnologien – hat sich ein eigenständiges Profil entwickelt. Auch hier möchte ich ein Beispiel aus meiner Region nennen, welches vor einigen Tagen auch in der überregionalen
Presse Beachtung gefunden hat. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachhochschule Koblenz, der Universität Koblenz-Landau und den Koblenzer Kliniken im MTI, dem Medizinisch-Technischen Institut, hat zu der Entwicklung von neuen Verfahren für die Diagnostik und damit für die medizinische Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen geführt. Hier, denke ich, ist es eine wichtige Aufgabe, diese Angebote stärker als bisher zu vernetzen. In der Vernetzung entstehen noch bessere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von Technologien und deren Vermarktung, und es entsteht ein überregional sichtbares Profil.
In unserem gemeinsamen Antrag haben wir auch zum Thema gemacht, die Schnittstelle zur Kunst, Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern. Ich habe hier schon darauf hingewiesen, dass sich in den Regionen eine ganze Reihe von kleineren Firmen gegründet hat, die Dienstleistungen und Innovationen für teilweise weltweit agierende Unternehmen entwickelt haben. Ich finde es in dem Bericht der Landesregierung deshalb auch sehr gut, dass dieses Potenzial stärker in den Fokus gerückt wird: Vermittlung von Anregungen durch Begegnungsforen für Architektur, Design, Handwerk, Film, Fotografie und Werbung. – Ich möchte an dieser Stelle die Hochschulen noch ausdrücklich als Kooperationspartner hinzufügen.
Es gibt eine Fülle von Diplomarbeiten, Projektarbeiten an den Hochschulen, die wichtige Anregungen für Handwerk und Industrie, für die Weiterentwicklung von Produkten bieten. Diesen Kreativen einen Marktplatz für ihre Ideen, ein Forum für die Umsetzung zu geben, ist ein wichtiger Beitrag für die Fortentwicklung des Medien- und IT-Standorts Rheinland-Pfalz.
Was wäre allerdings das Medienland Rheinland-Pfalz ohne den Standort Mainz? Circa ein Drittel der Beschäftigten in der MIK-Branche arbeitet in Mainz. Als die Heimat von ZDF und SWR Landesdirektion ist Mainz einer der zentralen Medienstandorte in ganz Deutschland.
In der ersten Debatte sind wir schon einmal auf die Zusammenarbeit der IHK Rheinhessen mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Fachhochschule und der Landesregierung eingegangen. Ich möchte daher an dieser Stelle nur auf einen besonders wichtigen Punkt hinweisen. Anfang 2012 ist geplant, auf dem Gelände der Universität ein Medienhaus zu errichten. Es wird damit möglich, in einer räumlichen Zusammenführung der Medienfächer der Universität und der FH optimale Möglichkeiten zu eröffnen. Auch das Mainzer Medieninstitut wird dort eine Heimat finden.
Erwähnen muss ich natürlich an dieser Stelle noch den Forschungsschwerpunkt „Medienkonvergenz“ an der Universität, der über Rheinland-Pfalz hinaus Bedeutung hat. Diese Aktivitäten weiter mit den Netzwerken der IT und den pädagogischen Netzwerken zu verbinden, ist eine lohnenswerte Aufgabe. Wir haben lange darüber diskutiert, wie diese vielfältigen Aktivitäten in RheinlandPfalz koordiniert und gebündelt werden können. Wir brauchen eine Dachmarke „Medienland RheinlandPfalz“. Die von mir beispielhaft genannten Projekte sind vom Innenministerium, der Leitstelle für IT und Multimedia, dem Wirtschaftsministerium, dem Bildungs- und
Wissenschaftsministerium und der Staatskanzlei erfolgreich auf den Weg gebracht worden.
Ich bin der Landesregierung daher sehr dankbar, dass eine übergreifende Koordinierungs- und Kommunikationsplattform benannt wird, die die Aktivitäten in der Region unterstützt, diese zusammenfasst und aufeinander abstimmt. „rlpinform“ wird diese Aufgabe wahrnehmen, und ich wünsche viel Erfolg, damit Rheinland-Pfalz weiterhin das Medien- und IT-Land Nummer 1 bleibt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt schon etwas mehr als ein Jahr her, dass wir uns im Plenum zum ersten Mal mit diesem Antrag zum Thema „Medienstandort Rheinland-Pfalz“ auseinandergesetzt haben. In der Folge haben wir in mehreren Sitzungen des Medienausschusses darüber beraten und das Thema auch in einer ausführlichen mündlichen und schriftlichen Anhörung behandelt. Insbesondere die Anhörung fand ich sehr spannend. Sowohl in den schriftlichen Stellungnahmen als auch bei den Angehörten war es einhellige Auffassung, dass wir in Rheinland-Pfalz im Medien- und IT-Bereich auf einem richtig guten Weg sind, und dies flächendeckend im ganzen Land.
Die Bedeutung der IT- und Medienbranche wird durch ihre Rolle in allen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen deutlich. Wer die diesjährige CeBIT in Hannover besucht hat, kann ermessen, über was wir jetzt reden.
Die Informationstechnologie durchdringt alle Lebensbereiche. Wer den Ausstellerkatalog der CeBIT studiert hat, stellt fest, dass Rheinland-Pfalz Standort vieler erfolgreicher IT- und Medienunternehmen ist und die Hochschulen mit ihren Studiengängen hoch qualifizierte Arbeitskräfte ausbilden sowie innovative Projekte und Produkte entwickeln.
Das gilt übrigens auch für die Verwaltungsbereiche unter dem Stichwort „E-Government“. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir mit der IT-Leitstelle eine Organisationsform gefunden haben, die sowohl den wirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Ressourcen als auch den Nutzwert von Informationstechnologie für den Bürger zentral im Auge hat.
In den vergangenen Jahren wurden mehrere Gutachten erstellt, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Es wurde eine Daten- und Informationsgrundlage geschaffen, auf deren Basis viele Empfehlungen regional und überregional umgesetzt und weiterentwickelt wurden.
Was gut ist, kann immer noch besser werden. Es ist insbesondere bei der Anhörung deutlich geworden, dass eine standortübergreifende Zusammenarbeit wünschenswert wäre. Dabei geht es weniger um die hochschulübergreifende Zusammenarbeit, bei der nach Aussage der Hochschulvertreter eigentlich kein Defizit zu verzeichnen ist. Hier ist mehr die Frage, wie die Vernetzung mit den übrigen Akteuren der IT- und Medienbranche stattfindet.
Ein gutes Beispiel, wie diese Vernetzung stattfinden kann, haben wir in Mainz. Uni, Fachhochschule, IHK und ZDF haben ein gemeinsames Konzept entwickelt und setzen es nach und nach um. Dabei kommt Mainz und der Region Rhein-Main mit dem Schwerpunkt im Rundfunk- und Mediensektor eine besondere Bedeutung zu.
Mit dem ZDF, dem SWR, diversen Printverlagen, Werbe- und PR-Unternehmen und den Hochschulen mit ihren vielfältigen Studienangeboten ist die stärkste Verdichtung im Segment rheinland-pfalz-weit festzustellen. In der Region arbeiten mehr als 25.000 Menschen in diesem Sektor.
Ein weiteres gutes Beispiel ist Koblenz, wo der Verein IT-Stadt Koblenz unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung, der Hochschulen und vieler privaten Firmen die Ziele und Anregungen der von mir genannten Gutachten umsetzt. In Kaiserslautern, Trier und Ludwigshafen ließen sich weitere Beispiele finden.
Um diese Potenziale ausschöpfen zu können und weitergehende und zukunftssichernde Ziele zu erreichen, sollten die regionalen Vernetzungen zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden, möglichst auch über die Landesgrenzen hinaus. Dabei bieten die schon einmal angesprochenen Mediengutachten „Beschäftigung und Wachstum in der Informationsgesellschaft“, „Regionen und Branchen im Wandel“ und das Breitbandgutachten eine gute Grundlage.
Ein erster Schritt für den Aufbau eines landesweiten Netzwerks ist die Benennung einer zentralen Koordinierungsstelle zur standortübergreifenden und interdisziplinären Organisation und Nutzung entsprechender Ausbildungsstudien und Lehrinhalten im Medien- und ITBereich. Sie soll aber auch die Aufgabe übernehmen, die überregionale und thematische Zusammenführung von etablierten Netzwerken zu fördern. Dies könnte nach der erfolgten Bündelung vorhandener Aktivitäten dazu führen, dass Anregungen für einen weiteren Ausbau von
Hochschulen und Ausbildungsstrukturen gegeben werden.
Ein Beispiel, das auch in der Anhörung eine Rolle gespielt hat, ist die Einrichtung weiterer dualer Studiengänge oder gemeinsam mit den Betrieben entwickelter Weiterbildungsangebote.
Das zuvor beschriebene Netzwerk wäre nicht vollständig, wenn ich nicht zwei Bereiche zumindest kurz ansprechen würde. Da ist zum einen das 10-PunkteProgramm „Medienkompetenz macht Schule“, in dem für alle Schularten ein fächerübergreifendes Konzept „Medienkompetenz“ entwickelt wurde, das sich an Lehrer, Schüler und Eltern richtet und sicher seinesgleichen in der Bundesrepublik sucht.
Das sind zum Zweiten die Medienkompetenznetzwerke, die derzeit in sieben Regionen eingerichtet sind. Ziel dieser Medienkompetenznetzwerke ist es, allen Medieninteressierten eine Anlaufstelle zu bieten, die Aktivitäten in der Region zu koordinieren und die medienpädagogische Arbeit in Kindergärten, Schulen und der außerschulischen Jugend- und Medienarbeit zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern um 15:12 Uhr hat die CDU einen Alternativantrag zum gemeinsamen Antrag von SPD und FDP vorgelegt. Seit mehr als einem Jahr diskutieren wir über dieses Thema. Nach der Anhörung im Herbst ist der CDU das Angebot für einen gemeinsamen Antrag gemacht worden, auf das sie nicht reagiert hat. Ich halte es bei diesem wichtigen Zukunftsthema nicht für angemessen, 24 Stunden vor der Behandlung im Plenum einen Antrag vorzulegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entsprechen soll. Es gilt daher unverändert der Verfassungsauftrag
an den Gesetzgeber, als Gegenleistung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags für eine zukunftsorientierte und ausreichende Gebührenausstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.
Die Verfügbarkeit von Rundfunk und sonstigen Medienangeboten via Internet bietet ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in unserem demokratischen Staatswesen. Ich sehe darin in erster Hinsicht eine große Chance. Der damit einhergehende gesellschaftliche Veränderungsprozess erfordert aber auch vom Gesetzgeber entsprechende Anpassungen.
Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne europarechtlicher Vorgaben präzisiert und die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet neu geregelt. Dabei wurde zugleich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung Rechnung getragen.
Basis für die Rundfunkgebührenerhebung ist nach wie vor das Vorhalten eines Rundfunkempfangsgeräts. Mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurden sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie PC und Handy in die Gebührenpflicht aufgenommen, sofern der Nutzer keine traditionellen Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten hat.
Dies führte zu einer breiten Diskussion und zu breitem Widerspruch. Die Ministerpräsidenten beabsichtigen nun in wenigen Wochen – irgendwann im Juni ist das, glaube ich –, über eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu entscheiden. Wir unterstützen die Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht.
Industriepolitische Erwägungen an eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig. Bei einer möglichen Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit sind allerdings europarechtliche und abgaberechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Ansonsten besteht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung durch die EU-Kommission.
Wir brauchen eine langfristige Gebührensicherheit und eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, um die Gebühr möglichst lange Zeit aus einer ständigen politischen Diskussion herauszuhalten.
Die Gebühr muss auch aufkommensneutral sein. Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Gebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Bei einer Neuordnung der Rundfunkgebühr kann es Gewinner und Verlierer geben. Bisher hat sich die Wirtschaft mit ca. 10 % am Gebührenaufkommen beteiligt. 90 % tragen derzeit die Privathaushalte. An dieser Lastenaufteilung gilt es festzuhalten.
In dem FDP-Antrag wird die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert, allerdings ohne einen Hinweis zu geben, wer an ihrer Stelle für die Gebührenerhebung zuständig sein soll. Es ist sicher richtig, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
In dem vorliegenden Antrag ist der stufenweise Abbau von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk innerhalb der nächsten acht Jahre gefordert. Ich denke, das ist weitgehend Konsens zwischen den Parteien und wird sicherlich bei der weiteren Diskussion um die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung eine Rolle spielen. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der EU in deutsches Recht im Bereich der Werbeform Produktplatzierung, neudeutsch product placement.
Da die EU nur sehr vage Vorgaben gemacht hat, haben die Mitgliedstaaten die Aufgabe, praktikable Regelungen und Lösungen zu entwickeln.
Im Rahmen des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, den die Ministerpräsidenten am 30. Oktober 2009 unterzeichnet haben, wurde über die Ausgestaltung dieser EU-Richtlinie entschieden.
Wenn die Länderparlamente ebenfalls diesem Staatsvertrag zustimmen, wird er am 1. April in Kraft treten.
Um was geht es? – Unter Produktplatzierung versteht man die Integration von Namen, Marken, Produkten und Dienstleitungen gegen Bezahlung in ein redaktionelles Angebot.
Ich gebe jetzt einmal ein Beispiel. Wenn die Kommissare oder Kommissarinnen im Tatort, die sich immer an einer Imbissbude über den Kriminalfall austauschen, ein Königsbacher Bier am Stehtisch trinken, dann ist das eine Produktplatzierung.
Nun war die Produktplatzierung bisher nicht gänzlich unzulässig, schließlich müssen die Tatort-Kommissare mit irgendeinem Auto zum Tatort fahren.
Die unzulässige Variante war in jedem Fall die Schleichwerbung, die nunmehr im vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag definiert wird.
Ich möchte Ihnen die Definition ersparen, da sie sehr juristisch ist.
Ziel dieser Regulierung und des Staatsvertrages ist die Trennung der redaktionellen Berichterstattung von der Werbung. Der Zuschauer muss subjektive Werbebotschaften von objektiven, redaktionellen Beiträgen unterscheiden können, und er muss sichergehen, dass die redaktionellen Beiträge nicht einer Beeinflussung durch
werbewirtschaftliche Interessen unterliegen. Dies gilt in besonderem Maße für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor längerer Zeit entschieden, dass der Rundfunk von sachwidrigen, außerpublizistischen Einflüssen auf die Programmge- staltung geschützt werden muss und weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden darf. Es geht um das Vertrauen der Zuschauer in die Objektivität des Programms.
In den letzten Jahren sind mehrere Fälle von unzulässiger Produktplatzierung aufgedeckt worden. Ich nenne jetzt eine Sendung, die von der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz beanstandet wurde. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hatte die große Promi-Oster-Show von SAT.1 beanstandet, weil dort mehrmals ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild sowie das Werbebanner des Herstellers Lindt zu sehen waren. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Entscheidung der LMK bestätigt.
Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste hat es den Mitgliedstaaten überlassen, in welchen Ausnahmefällen und unter welchen Bedingungen künftig Produktplatzierungen zulässig sind. Danach ist Produktplatzierung nach dem vorliegenden Staatsvertrag zulässig in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nicht vom Veranstalter selbst produziert wurden, sofern es sich um Sendungen für Kinder handelt. Produktplatzierung ist verboten in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen, Sendungen für Kinder oder für die Übertragung von Gottesdiensten.
Die äußerst begrenzte Möglichkeit der Produktplatzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erscheint sachgerecht, da sich der durch die Rundfunkgebühr finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit auf 7,5 Milliarden stützen kann und in der Bevölkerung für glaubwürdiger und unabhängiger gehalten wird als der private Rundfunk.
Ich mache allerdings keinen Hehl daraus, dass ich für eine gänzliche Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von jeglicher Produktplatzierung und Werbung plädieren würde, wenn die Einnahmenausfälle bei der neuen Gebührenstruktur auch entsprechend berücksichtigt würden. Dies wäre ein Alleinstellungsmerkmal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat noch einige juristische Fallstricke und wird sicher noch zu der einen oder anderen Auseinandersetzung führen, genauso wie beim Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Falle der Gewinnspielsatzung.
So ist in der Anhörung, die wir am Mittwoch mit ZDF, SWR und dem Verband Privater Rundfunk- und Telemedien durchgeführt haben, darauf hingewiesen worden, dass einige Formulierungen im Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auslegungsbedürftig sind.
Zwei Beispiele:
Erstens, Produktplatzierung braucht zum Beispiel nicht gekennzeichnet werden, wenn die betreffende Ware oder Dienstleistung nicht von bedeutendem Wert ist. – Wo liegt die Grenze? 100 Euro, 1.000 Euro, 10.000 Euro?
Zweitens, bei gekauften Sendungen entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist, ob Produktplatzierung ermittelbar ist. – Was ist zumutbarer Aufwand?
Derzeit befinden sich ARD und ZDF sowie die privaten Rundfunkanstalten mit den Landesmedienanstalten im Dialog, wie diese unbestimmten Rechtsbegriffe ausgefüllt werden sollen. Man darf gespannt sein, wie sie sich auf eine gemeinsame Richtlinie zur Ausgestaltung des Staatsvertrags einigen.
Von den zum Anhörverfahren Eingeladenen sind wir gebeten worden, dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Auch ich halte insgesamt diesen Staatsvertrag für einen derzeit angemessenen Kompromiss. Man darf auf die nächste Auseinandersetzung um ein neues Gebührenmodell gespannt sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen den vorliegenden Entschließungsantrag zur Verbesserung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern vorgelegt. In diesem Entschließungsantrag geht es aber nicht nur um die Verbesserung der Berufsorientierung, sondern sicher auch um die Verbesserung der Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden. Die Einführung eines Schülerpasses oder eines ähnlich bezeichneten Dokuments – wie bereits an einigen Schulen in unserem Land eingeführt – kann dabei sicherlich wertvolle Hilfe leisten. Ob die Grundschulempfehlung einen potenziellen Ausbildungsbetrieb interessiert, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
Ich bin Mitglied in zwei Berufsbildungsausschüssen, nämlich bei der Handwerkskammer Koblenz und bei der Industrie- und Handelskammer in Koblenz. In diesen Berufsbildungsausschüssen sitzen nicht die Verbände, sondern die Praktiker aus den Betrieben. Bei der Industrie- und Handelskammer sind es im Wesentlichen die Leiter der Ausbildungswerkstätten oder die für die Ausbildung zuständigen Personalleiter. Bei der Handwerkskammer sind es die Handwerksmeister. Natürlich wird auch dort manchmal über schlechte Zeugnisnoten geklagt, aber die Entscheidung, ob es zu einem Ausbil
dungsvertrag kommt oder nicht, wird in sehr vielen Fällen von anderen Kriterien abhängig gemacht. Zu einem in der Tat sehr wichtigen Kriterium zählen durchgeführte Praktika. Aus diesem Grund wurde auch in RheinlandPfalz mittlerweile flächendeckend der Praxistag eingerichtet. Praktika helfen, häufig idealisierte Vorstellungen eines Berufsbildes zu erkennen, helfen also der Berufsorientierung.
Ich finde es im Übrigen deshalb auch völlig in Ordnung, wenn der Praktikumsplatz auch einmal gewechselt wird.
Praktika helfen auch, die eigene Leistungsfähigkeit und die Anforderung des angestrebten Berufes anzugleichen. Ich war kürzlich in einer zehnten Klasse einer Förderschule. Ich habe die Schülerinnen und Schüler gefragt, was sie nach dem Schuljahr machen wollen. Ein junger Mann hat mir daraufhin berichtet, dass er beabsichtige, den Ausbildungsberuf KFZ-Mechatroniker zu ergreifen. Auf meinen Hinweis, das sei ein anspruchsvoller Beruf mit hohen Anforderungen insbesondere in Mathematik, hat er mir selbstbewusst geantwortet: Seit meinem Praktikum in der siebten Klasse weiß ich, dass ich diesen Beruf erlernen will. Wenn ich die zehnte Klasse erfolgreich abschließe, werde ich die Ausbildungsstelle in meinem Praktikumsbetrieb auch bekommen. – Ich wünsche ihm von dieser Stelle aus viel Glück dabei.
Ein Praktikum ist aber nicht alles, was Schülerinnen und Schüler in ihrem Schülerpass dokumentieren sollten; denn Praktika sind nicht alles, was Ausbildungsbetriebe von ihren zukünftigen Auszubildenden erwarten.
Die Betriebe erwarten Sozialkompetenz, Engagement und Eigeninitiative. Auch in diesem Fall sollen die jungen Leute angehalten werden, Scheine zu machen, wie man das an den Hochschulen nennt.
Selbst Sport zu treiben ist gut, aber auch noch Übungsleiter im Sportverein zu sein, um die Bambinis zu betreuen, ist besser.
Ehrenamtliches Engagement bei der Feuerwehr, dem AWO-Jugendwerk, dem Roten Kreuz oder in anderen Verbänden zeigt den Willen, sich für andere einzusetzen und fördert Teamfähigkeit sowie soziale Kompetenz.
Auch die Schulen bieten in diesem Bereich vielfältige Möglichkeiten, insbesondere die Ganztagsschulen. Von der Ausbildung in Erster Hilfe über die Schülerzeitung, die Übernahme von Grünpatenschaften auf dem Schulhof bis hin zur Übernahme von Patenschaften für die Fünftklässler, um nur einige Beispiele zu nennen, reicht die Palette von Engagement, die Schule dokumentieren und den Schülerinnen und Schülern für ihren Schülerpass zur Verfügung stellen kann.
Der Schülerpass ist ein Instrument. Gute schulische Leistungen und ein gutes Zeugnis kann er allerdings nicht ersetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist ein hervorgehobener Medienstandort in Deutschland. Ich bin der FDPFraktion sehr dankbar dafür, dass sie in ihrem Antrag diese Feststellung trifft und auch ansonsten nicht mit Lob und Superlativen zu den Entwicklungen in der Medien- und IT-Branche geizt.
Ich sage das zu Beginn meiner Rede, weil uns ansonsten immer vorgeworfen wird, dass wir uns selbst loben würden. Wenn das aber durch eine wichtige Oppositionspartei geschieht, ist das in der Tat eine besondere Auszeichnung.
Die Entwicklung, die der Medienstandort RheinlandPfalz genommen hat, hat auch einen Namen: Ministerpräsident Kurt Beck. Als Koordinator der Bundesländer in Medienfragen hat er entscheidend dazu beigetragen, diese Entwicklung voranzutreiben.
Die Arbeit im Medien- und IT-Bereich vom Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, und dem Chef der ITLeitstelle, Jürgen Häfner, findet bundesweit Beachtung.
Das Zehn-Punkte-Programm „Medienkompetenz macht Schule“ – im Wesentlichen wird es vom Bildungsministerium verantwortet – sucht seinesgleichen in der Republik.
Sie sehen, Medienpolitik nimmt einen hohen Stellenwert in unserem Land ein. Das ist auch richtig so.
Am Montag, also vor zwei Tagen, hat die Landesregierung gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Rheinhessen, der Universität Mainz und der Fachhochschule Mainz eine Broschüre zu den bereits im Medienbereich vorhandenen bundesweit einzigartigen Studienangeboten von Universität, Fachhochschule und Medienangeboten der Industrie- und Handelskammer präsentiert.
Ich vermute einmal, dass die Ankündigung der Pressekonferenz die FDP zu ihrem heutigen Antrag ermuntert hat. Wer die auf der Pressekonferenz präsentierte Broschüre liest, wird überrascht sein über das vielfältige Angebot. Die Broschüre schafft für interessierte junge Menschen im Medienbereich erstmals ein transparentes Angebot und eine wichtige Orientierungshilfe in diesem sehr komplexen Berufsfeld.
Das Angebot richtet sich dabei an alle Schülerinnen und Schüler, gleich welchen Schulabschluss sie mitbringen: von der klassischen Ausbildung in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz über das Fachhochschulstudium bis zum Hochschulstudium. – Die Angebote sind sehr vielfältig. Selbst Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie berufsbegleitende Studienangebote kann man in Mainz wählen.
Ergänzend zu dem in der Broschüre gegebenen Überblick zu den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten am Standort Mainz wollen die Beteiligten weitere gemeinsame Schritte gehen, um die Kräfte am Standort zu bündeln. So soll in einem nächsten Schritt insbesondere eine gemeinsame Information und Beratung der Interessierten etabliert werden.
Ganz im Sinne des FDP-Antrags ist der Aufbau eines Netzwerks mit den am Standort und in ganz RheinlandPfalz vorhandenen Medienunternehmen und Rundfunkanstalten. Hierdurch soll es künftig möglich sein, die notwendigen Ausbildungskonzepte nach den Erwartungen und Anforderungen der Praxis passgenau zu entwerfen.
Um die Entwicklung des Medienstandorts RheinlandPfalz noch weiter voranzubringen, bedarf es meines Erachtens deshalb nicht einer eigenständigen Medienhochschule.
Vielmehr gilt es, die Potenziale aus allen Landesteilen zusammenzuführen.
Der Antrag scheint mir doch sehr aus der Feder eines Mainzer Abgeordneten zu stammen; denn ich möchte daran erinnern – mit einem Halbsatz haben Sie darauf hingewiesen –, dass sich in Ludwigshafen, in Kaiserslautern und in der Region Mittelrhein mit dem Oberzentrum Koblenz wichtige Cluster entwickelt haben, die den Medien- und IT-Standort Rheinland-Pfalz wesentlich prägen.
In dem Antrag wird z. B. auf das Gutachten „Regionen und Forschung im Wandel“ hingewiesen. Dieses Gutachten stammt aus dem Jahr 2004. Wenn man heute betrachtet, was sich z. B. in Koblenz und in der Region um Koblenz entwickelt hat, kann man nur beeindruckt sein.
Koblenz war Jahrzehnte geprägt als Bundeswehr- und Behördenstandort. Heute arbeiten dort mehr Menschen im Medien- und IT-Bereich, als bei der Bundeswehr jemals gearbeitet haben.
Lassen Sie mich noch einige wenige Sätze zu den Aufgaben im Bildungsbereich sagen. Die Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Medienkompetenz der Menschen in unserem Land zu verbessern.
Schüler, Eltern und Lehrer erhalten hierzu vielfältige Angebote, die nach einem Jahr des Programms „Medienkompetenz macht Schule“ auch hervorragend angenommen werden. Der Aufbau von Medienkompetenznetzwerken schreitet stetig voran.
Wir sind also gut aufgestellt. Wir sind aber gern bereit – weil es so ein wichtiges Thema ist –, den Antrag im Medienausschuss weiter zu beraten.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir uns zuletzt über das Thema „Rundfunkgebühren“ im Parlament ausgetauscht haben, ging es um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Rundfunkgebühren für die noch bis zum 31. Dezember 2008 laufende Gebührenperiode.
Heute reden wir über den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Gebühren für die Gebührenperiode ab 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2012 festsetzen wird. Vorgeschlagen wird von der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, eine Gebührenerhöhung von 95 Cent, sodass die künftige monatliche Gebühr 17,98 Euro betragen wird. Die Rundfunkanstalten hatten ursprünglich einen etwas höheren Finanzbedarf auf der Grundlage ihrer geplanten Programme angemeldet.
Aufgabe der KEF ist zu prüfen, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags halten und der daraus abgeleitete Finanzierungsbedarf in Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit steht. So ist der Vorschlag für die Erhöhung um 95 Cent entstanden und von den Ministerpräsidenten als angemessen akzeptiert worden. Eine Abweichung vom Vorschlag der KEF stand nicht zur Diskussion, sicherlich auch vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils aus dem letzten Jahr, welches enge Grenzen für eine Festsetzung der Gebühr unter dem KEFVorschlag formuliert hat.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen hohen Rang als Informations-, Kommunikations- und Kulturträger. Um diesen Funktionsauftrag erfüllen zu können, wird er deshalb vorrangig über öffentlich-rechtliche Gebühren finanziert. Der im Grundgesetz in Artikel 5 enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichst großer Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
Dies kann nur geschehen, wenn sich der öffentlichrechtliche Rundfunk vom ökonomischen Markt abkoppelt und sich das Programm allein an publizistischen Zielen und Vielfalt orientiert.
Wir gestehen den privaten Rundfunkanbietern zu, dass sie sich im Wesentlichen von Marktprozessen bei ihrer Programmgestaltung leiten lassen (Quote). Von den Öffentlich-Rechtlichen erwarten wir zu Recht in erster Linie die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags, und zwar unabhängig von Einschaltquote und Werbeaufträgen.
Weltfremd ist, wenn man verlangen würde, dass die Öffentlich-Rechtlichen gänzlich auf die Quote verzichten sollten. Dies würde weder der Gebührenakzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger noch der Qualitätsentwicklung Rechnung tragen.
Wir sind zu Recht stolz auf unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und unser duales Rundfunksystem, das im
europäischen oder sogar weltweiten Vergleich Spitze ist. Dies entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, über Qualitätssicherung und -verbesserung auch weiterhin in den Gremien zu diskutieren.
Lassen Sie mich auf eine weitere Änderung im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag hinweisen, die besonders für Rheinland-Pfalz bedeutend ist. Es ist vereinbart worden, dass der Jugendmedienstaatsvertrag geändert und die gemeinsame Stelle aller Länder – jugendschutz.net – über den 31. Dezember 2008 für zunächst weitere vier Jahre finanziell abgesichert wird. Wir alle konnten uns im Ausschuss für Medien und Multimedia und im Ausschuss für Bildung und Jugend sowie bei den vielfältigsten Veranstaltungen von der überaus erfolgreichen Arbeit von jugendschutz.net überzeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat kurzfristig einen Entschließungsantrag zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Zum ersten Teil des Antrags stelle ich mit Freude fest, dass sich die Medienpolitiker der CDU zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbaren Teil der Daseinsvorsorge bekennen und ihm auch eine Leitfunktion für journalistische Qualität bescheinigen und sogar ein qualitatives Alleinstellungsmerkmal zubilligen. Das war bisher nicht immer so. Ich kann mich an viele Beiträge im Ausschuss oder in Presseveröffentlichungen erinnern, in denen dies insbesondere von Herrn Rüddel zumindest in Zweifel gezogen wurde.
Im zweiten Teil des Antrags werden Forderungen erhoben, die mit dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag überhaupt nichts zu tun haben. Hier geht es in den ersten acht Punkten um Forderungen, die im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beantworten sind. Die Ministerpräsidenten haben sich zwischenzeitlich in langen Verhandlungen auf eine gemeinsame Linie verständigt. Bei den weiteren Punkten geht es um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013.
Hierzu finden die Verhandlungen im nächsten Jahr statt. Es wäre fahrlässig, sich bereits schon jetzt auf eine bestimmte Form der Gebühr festzulegen, ohne die finanziellen Auswirkungen sowohl auf den Bürger als auch auf den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berechnet zu haben.
Dabei wird dann auch die Frage entschieden werden können, ob und in welchem Umfang der öffentlichrechtliche Rundfunk auf Werbung und Sponsoring verzichten soll. Wir sind aber bereit, diesen Entschließungsantrag an den Ausschuss zu überweisen und die entsprechenden Punkte dann aufzurufen, wenn eine Entscheidung hierzu ansteht.
Dem Landesgesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags stimmen wir zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits in der letzten Plenarsitzung und im Medienausschuss von allen Fraktionen darüber diskutiert worden, dass es eigentlich angebracht sei, über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu diskutieren. Dieser Staatsvertrag ist in aller Munde und in der öffentlichen Diskussion.
Fast täglich werden die Medienpolitiker aus den unterschiedlichsten Interessen heraus mal mehr oder weniger sachlich informiert. Man spürt förmlich, dass es den Beteiligten um etwas Wichtiges geht. Es geht um nicht weniger als um die Medienordnung der Zukunft und nicht nur um die Organisation des Rundfunks. Es geht auch um viel Geld.
Lassen Sie mich dennoch auf den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingehen. Mit diesem Staatsvertrag wird geregelt, dass künftig für Fragen, die in der Aufsicht alle Bundesländer betreffen, eine gemeinsame Kommission für Zulassung und Aufsicht, die ZAK, eingerichtet wird.
Sie wird für die Zulassung bundesweit verbreiteten Rundfunks und die Verteilung neuer Übertragungskapazitäten zuständig sein und wird aus den 14 Vertretern der Landesmedienanstalten gebildet.
Eine weitere wichtige Änderung wird die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – kurz KEK genannt – erfahren. Hier werden neben den Sachverständigen aus dem Rundfunk- und Wirtschaftsrecht künftig auch Vertreter der Landesmedienanstalten Sitz und Stimme haben. Ich verzichte jetzt auf weitere Erläuterungen zur Änderung der Medienaufsicht. Ich glaube, dies ist in der letzten Plenarsitzung hinreichend dargestellt worden. Ich möchte aber bei meiner Einschätzung bleiben. Mit diesem Staatsvertrag befinden wir uns, was die Medienaufsicht betrifft, auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Es ist sowohl in der Plenardebatte als auch in der Ausschussberatung eines deutlich geworden. Wir befinden uns in einem Spannungsfeld
zwischen weiterer Zentralisierung und der zu Recht reklamierten Kulturhoheit der Länder. Auf der einen Seite wird beklagt, dass die parlamentarische Begleitung insbesondere der technischen Entwicklung der Medienwelt unzureichend sei, ja dass die Politik sogar den Takt vorgeben soll. Dies ist eine Vorstellung, die sich bei jedem Besuch einer Medienmesse oder eines Medienforums selbst ins Absurde führt.
Auf der anderen Seite haben wir die Kulturhoheit der Länder, die dazu führt, dass in einem langen Abstimmungsprozess manchmal nur der kleinste Nenner vereinbart werden kann und die Länderparlamente quasi nur noch hopp oder topp entscheiden können. Dies ist ein wahrlich nur schwer aufzulösender Konflikt. Die Vorstellung der SPD-Medienkommission ist daher – ich wiederhole es gern noch einmal – die Gründung einer Medienanstalt der Länder, in der alle Kompetenzen und Verantwortlichkeiten gebündelt werden können. Dies würde auch keinesfalls Landesmedienanstalten in irgendeiner Form überflüssig machen. Im Gegenteil, lokaler Rundfunk, Offene Kanäle oder die Förderung der Medienkompetenz – um nur einige Beispiele zu nennen – verlangen länderspezifische Lösungen. Wie schwierig der Weg dorthin ist und wie groß die Länderinteressen in dieser Frage sind, mag die Standortfrage für bestimmte Einrichtungen belegen, die auch im Rundfunkstaatsvertrag unter dem Motto festgelegt wird: Die KJM ist meine Kommission in Erfurt, und die KEK ist meine Kommission in Potsdam. –
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, den ich bei der ersten Beratung nur mit einem Satz gestreift habe. Es handelt sich um die Regelung für digitale Plattformen. Plattformbetreiber haben künftig eine Anzeigepflicht und unterliegen damit einer Aufsicht durch die ZAK. Ähnlich wie die Regelungen für Breitbandkabelnetze werden nunmehr Regelungen für alle drahtgebundenen und drahtlosen Plattformen vorgesehen. Das heißt, vom Regelungsumfang werden die bisherigen Breitbandkabelnetze, neue drahtgebundene Plattformen wie IP-TV und auch terrestrische Plattformen wie Handy-TV erfasst. Neben die Belegungsregelungen treten insbesondere Regelungen zur technischen Zugangsfreiheit, die den diskriminierungsfreien Zugang von Anbietern sichern sollen, sowie Regelungen zu Entgelten und Tarifen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.
Ausdrücklich ausgenommen im Anwendungsbereich sind jedoch Plattformen in sogenannten offenen Netzen, soweit dort über keine marktbeherrschende Stellung verfügt wird. Hier ist insbesondere das Internet gemeint. Hier gilt auch mein Satz von eben. Wir sind mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Wenn man sich intensiv mit der Entwicklung im Internet und hier insbesondere mit dem Mediennutzungsverhalten von Jugendlichen beschäftigt, braucht man meines Erachtens kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass bestimmte Inhalte im Internet als marktbeherrschend zu deklarieren sein werden. Nicht umsonst tobt der anfangs beschriebene Kampf der Öffentlich-Rechtlichen, der privaten Anbieter und der Zeitungsverleger. Ich würde mir daher wünschen, dass wir alsbald zu einem Medienstaatsvertrag kommen können, in dem alle die erfasst werden, die im Sinne der Begriffsbestimmung eine für die Allgemein
heit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild anbieten. Das sind längst nicht mehr nur die uns heute bekannten. Ein Blick ins Internet lässt uns erahnen, wo die Reise hingeht.
Ich habe eben schon die Entwicklungen auf dem Markt der Multimediakongresse angesprochen. Wenn auch nicht alles zur Marktreife geführt wird, was dort präsentiert wird, ein Trend ist jedoch klar zu erkennen. In absehbarer Zeit werden sich viele von den gewohnten Endgeräten verabschieden. Der PC wird Fernseher, Radio, Telefon und Kommunikation per Mail oder Video alles in einem sein. Das muss uns nicht Bange machen, aber es ruft uns auf, die Spielregeln dieses Mediensystems festzulegen, damit wir das beste Mediensystem in Europa und vielleicht auch in der ganzen Welt erhalten können.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zurücknehmen, was ich in der letzten Plenarsitzung gesagt habe. Ich habe gesagt, dass sich die Veranstalter von Gewinnspielen an die vereinbarten Regeln halten und somit den Vorgaben des heutigen Staatsvertrages entsprechen. Das ist offensichtlich nicht so. Ich habe das vorgestern noch einmal getestet. Eine junge Dame – Moderatorin kann man das nicht nennen – hatte zwar weitgehend auf Kleidung, aber nicht auf dumme Sprüche verzichtet.
Sie hat fast eine halbe Stunde die Zuschauer mit einer einfachen Frage hingehalten, bis just eine Sekunde vor Ende der Sendung ein Zuschauer durchgestellt wurde und angeblich die 1.500 Euro gewonnen hat. Es gab keinen Hinweis auf Jugendschutz, keinen Hinweis auf Telefongebühren und keinen Hinweis auf Spielregeln. Ich hoffe, dass nach Verabschiedung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages hier genauer hingeschaut werden kann.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Während in der Öffentlichkeit sowie auch in der Wahrnehmung vieler Kolleginnen und Kollegen bereits heftig über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutiert wird und damit insbesondere über die Frage, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Online-Bereich dürfen, befassen wir uns heute mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Ich gestehe gern zu, dass mich dies nicht ganz zufriedenstellt. Natürlich haben wir die Themen, die in diesem Staatsvertrag geregelt werden, in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Medien und Multimedia bereits mehrfach angesprochen und diskutiert, aber ich würde mir dennoch wünschen, dass die parlamentarische Begleitung zeitnah zur öffentlichen Diskussion stattfinden könnte. Dieser Hinweis richtet sich aber in erster Linie an uns selbst.
Dabei befinden wir uns in Rheinland-Pfalz in einer komfortablen Situation. In vielen anderen Bundesländern gibt es keine ausdrücklichen Medienausschüsse. Wir haben also die Möglichkeit, uns in die medienpolitische Diskussion einzubringen und sie nicht nur den Staatskanzleien zu überlassen.
Die SPD ist darüber hinaus in der komfortablen Situation, mit der Medienkommission beim Parteivorstand ein hervorragendes Instrument für Meinungsaustausch und Koordination zu besitzen. Bei den anderen Parteien konnte ich ein solches Gremium bisher nicht ausmachen. Wenn jemand Akzente in der Medienpolitik setzt, dann sind es unser Ministerpräsident, unser Staatssekretär Stadelmaier und diese Medienkommission.
Danke schön!
Für die Nichtmedienpolitiker möchte ich noch einmal den Hinweis geben, dass wir vor dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der sich derzeit in der öffentlichen Diskussion befindet, auch den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschieden müssen. Mit diesem Staatsvertrag wird die Rundfunkgebühr für die Gebührenperiode bis 2012 festgelegt. Gedanklich ist bei den Bürgern diese neue Gebühr schon seit Langem abgehakt, wir werden uns im Parlament aber voraussichtlich erst nach den Sommerferien damit befassen können.
Dass ich dies meinen Ausführungen zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag voranstelle, hat mit der Rolle der Politik in der sich rasant entwickelnden Medienlandschaft zu tun. Während wir es gerade noch vor wenigen Jahren nur mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunkanbietern zu tun hatten und die Spielregeln zu organisieren hatten, sind heute eine ganze Reihe anderer Medien auf dem Markt, die sich im Format oder im Verbreitungsweg nicht wesentlich unterscheiden. Diese Konvergenz verlangt neue Regelungen.
Über die Frage, ob mit diesem Staatsvertrag die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angemessen angenommen wurden, scheiden sich die Geister bzw. streiten sich die Experten. Ich finde, wir sind auf dem richtigen Weg, wenn auch noch lange nicht am Ziel.
Der Rundfunk ist, wie Herr Ministerpräsident Kurt Beck immer wieder zu Recht betont, in erster Linie Kulturgut und nicht Wirtschaftsgut. Dieses Kulturgut gilt es zu pflegen und die Spielregeln festzulegen und zu kontrollieren.
Für die Aufsicht sind die Landesmedienanstalten zuständig, und für Fragen, die alle Bundesländer betreffen, sind gemeinsame Kommissionen eingerichtet worden. Es wird eine neue Kommission für Zulassung und Aufsicht, die bereits genannte ZAK-Kommission geben. Sie ist für die Zulassung des bundesweit verbreitenden Rundfunks und die Verteilung neuer Übertragungskapazitäten zuständig. Sie setzt sich zusammen aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten.
Neu installiert wird die Gremienvorsitzendenkonferenz, GVK genannt. Die GVK hat die Aufgabe, für den Fall, dass es mehr antragstellende Anbieter als Übertragungskapazitäten gibt, die Auswahlentscheidung über die Zuweisung zu treffen. Die bisherige Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten wird aufgelöst. Dafür gehören künftig sechs Vertreter der Landesmedienanstalten der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich – KEK – an. Bisher bestand dieses Gremium aus sechs unabhängigen Sachverständigen aus dem Rundfunk- und Wirtschaftsrecht. Es wird sich weisen müssen, ob diese Zusammensetzung erfolgreich sein wird. Wird sich das aus Sachverständigen und Landesmedienanstalten besetzte Gremium nicht einig, entscheidet künftig die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, der aus der Gruppe der unabhängigen Experten kommt. Eine gute Zusammenarbeit der vier Kommissionen – es existiert auch noch die Kommission für den Jugendmedienschutz – wird erforderlich sein.
Im Rundfunkänderungsstaatsvertrag gibt es auch neue Regelungen für Gewinnspiele. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat sich bereits mehrfach mit diesem Thema beschäftigt und konnte sich im letzten Jahr auf einheitliche Regeln einigen. Aber immer wieder wurde gegen diese Regeln verstoßen. Nun verlangt der Staatsvertrag, dass Gewinnspiele transparent sind und den Interessen der Teilnehmer nicht zuwiderlaufen. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, über die Teilnameberechtigung, den Jugendschutz, die Spielegestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren.
Die Sender scheinen sich weitgehend an diese Spielregeln zu halten. Ich habe mir dies vor einigen Tagen einmal eine halbe Stunde lang angetan.
Eine Klarstellung gibt es darüber hinaus beim Inkasso für die Rundfunkgebühren. Die GEZ darf künftig im Interesse der Gebührengerechtigkeit personenbezogene Daten bei nicht öffentlichen Stellen nutzen. Auch der Nachweis für den Antragsteller bei Rundfunkgebührenbefreiungen wird erleichtert. Die Frage der Rundfunkgebühr – ob Geräte-, Haushalts- oder sonstige Abgabe – werden wir in einem späteren Diskussionsprozess beantworten müssen.
Ein weiterer Bereich, den ich nur kurz ansprechen möchte, betrifft die Regelungen für digitale Plattformen. Durch die Anzeigepflicht für Plattformbetreiber wird die Kontrolle durch die ZAK erst ermöglicht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind wir auf einem
guten Weg zur Vereinheitlichung der Medienregulierung. Die zuvor angesprochenen vier Kommissionen sind bundesweite Entscheidungsgremien. Bis 2012 sollen die Ministerpräsidenten einen Vorschlag für eine gemeinsame Geschäftsstelle vorlegen.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass die SPD nach wie vor für eine Medienanstalt der Länder eintritt. Danach würden wir auch nicht auf eine – wie auch immer strukturierte – Landesmedienanstalt verzichten müssen. Lokaler Rundfunk, Offene Kanäle oder das besondere Engagement unserer LMK im Bereich der Medienkompetenzvermittlung verlangen länderspezifische Lösungen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass wir in Europa eines der besten Mediensysteme haben, und deshalb sollten wir damit auch verantwortungsvoll umgehen.
Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Sommer 2006 ist die gemeinsame Zentralstelle für ITManagement, Multimedia, E-Government und Verwaltungsmodernisierung an den Start gegangen.
Ich kann mich noch gut erinnern, mit welchem Argwohn die CDU-Opposition die Einrichtung der Zentralstelle begleitet hat.
In der Plenarsitzung im September und in den folgenden Sitzungen des Innenausschusses und des Medienausschusses wurde eine erste Bilanz der Arbeit gezogen. Auch bei der Bilanz der Arbeit konnte die CDU zwar nicht leugnen, dass die Bündelung und Verbesserung der IT-Strukturen in der Landesverwaltung eine richtige Entscheidung war, sie hat sich aber beharrlich auf die Suche nach dem Haar in der Suppe begeben und aus ihrer Sicht im Wesentlichen drei Haare gefunden.
Erstens komme die Einrichtung zu spät. Zweitens gebe es keine Einspareffekte, und drittens gebe es nach wie vor Doppelstrukturen.
Dem Vorwurf, dass die Einrichtung der Zentralstelle zu spät kommen würde, ist zu entgegnen, dass bisher lediglich die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz eine solche konsequente Organisation zur Optimierung der IT-Strukturen geschaffen haben. Der erste Beleg dafür ist, dass vom Beratungsbüro McKinsey auch nur diese beiden Länder als Best-Practice-Beispiele den übrigen Bundesländern empfohlen werden.
Der zweite Beleg mag die Aussage des CDUInnenstaatssekretärs im Bundesministerium des Innern, Herrn Halen, sein. Er hat auf dem Multimediakongress im Mai dieses Jahres geäußert, dass die zentrale Stelle für IT-Management und Multimedia des Landes Rheinland-Pfalz Vorbildcharakter auch für den Bund hat.
Zum Zweiten wird bestritten, dass durch den Abschluss landesweiter Verträge und Lizenzen Einspareffekte in erheblichem Umfang eingetreten sind. Fakt ist, dass durch den Abschluss landesweiter Konzernverträge und Landeslizenzen für Software jährlich bis zu 1 Million Euro eingespart werden. Fakt ist auch, dass durch die europaweite Ausschreibung von Hardwareprodukten im Doppelhaushalt 2007/2008 3 Millionen Euro eingespart werden.
Diese Einspareffekte sind nicht auf allgemeine Rabattentwicklungen zurückzuführen. Herr Häfner hat im Medienausschuss an einem Beispiel deutlich gemacht, um welche Dimensionen es geht. Durch die Bündelung aller Ressorts und Landesbehörden und die damit verbundene große Abnahmezahl kostet ein Standard-PC statt dem aktuellen Listenpreis von 534 Euro netto für die Landesbehörden lediglich 199 Euro netto. Das ist ein Rabatt von über 60 %. Diese Einspareffekte werden zu einem großen Teil in die Förderung der Medienkompetenz investiert.
Mit dem Start des Zehn-Punkte-Programms „Medienkompetenz macht Schule“ unter Federführung des Bildungsministeriums wird die technische Ausstattung an insgesamt mehr als 200 Schulen verbessert. Darüber hinaus wird die Medienkompetenz von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern gestärkt, um die Risiken von IT und Medien zu minimieren und die Chancen in den Mittelpunkt zu stellen. Vielleicht können wir uns zumindest an diesem Punkt einig sein, dass diese Investitionen notwendig und wichtig sind.
Der dritte Vorwurf ist, dass es nach wie vor unklare Zuständigkeiten und mehr statt weniger Doppelstrukturen geben würde. Auch diese Behauptung geht völlig an der Sache vorbei. Es war von Anfang an klar: Die ITLeitstelle ist zuständig für das IT-Management, Multimedia und E-Government. Das Fachverfahren bleibt in den Ressorts. Selbstverständlich kann die Betreuung von ca. 40.000 IT-Arbeitsplätzen nicht Aufgabe der Zentralstelle sein. Hierfür ist in jedem Ressort die IT-Anwenderbetreuung und Systemadministration zuständig. Klarer können die Strukturen gar nicht sein.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist Vorreiter einer innovativen und zukunftsgerichteten IT- und Multimediapolitik. Mit unserem Antrag unterstützen wir auch diesen Weg.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 11. September hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Fernsehurteil verkündet. Es hat eindeutig festgestellt, dass die Festsetzung der Rundfunkgebühren für den Zeitraum vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 gegen die Rundfunkfreiheit verstößt.
Ich glaube, die wenigsten Beobachter der mündlichen Verhandlung am 2. Mai dieses Jahres haben mit einer so eindeutigen Entscheidung gerechnet.
Danke schön, Herr Präsident.
Die Verfassungsrichter sind mit ihrer Entscheidung ihrer Linie treu geblieben, die sie mit ihrem letzten großen Fernsehurteil im Jahr 1994 der Medienpolitik ins Stammbuch geschrieben haben.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen hohen Rang als Informations-, Kommunikations- und Kulturträger. Um diesen Funktionsauftrag erfüllen zu können, wird er deshalb vorrangig über öffentlich-rechtliche Gebühren finanziert.
Der im Grundgesetz in Artikel 5 enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichst großer Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. So formulierten es die Richter.
Dies könne nur geschehen, wenn sich der öffentlichrechtliche Rundfunk vom ökonomischen Markt abkoppelt und sich das Programm allein an publizistischen Zielen und Vielfalt orientiert.
Die duale Ordnung eines Nebeneinanders von öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk trägt zur Sicherung
der Breite und Vielfalt des Programmangebots bei. Während wir von den Privaten erwarten, dass sie sich im Wesentlichen von Marktprozessen bei ihrer Programmgestaltung leiten lassen, erwarten wir zu Recht von den Öffentlich-Rechtlichen die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen.
Das Gericht schließt im Übrigen Einnahmen aus Werbung und Sponsoring nicht aus. Dieser Teil der Einnahmenseite dürfe allerdings nicht im Vordergrund stehen. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass es eine durchaus ernst zu nehmende Diskussion in der Medienpolitik gibt, im Öffentlich-Rechtlichen auf Werbung gänzlich zu verzichten. Auch ich könnte gerne auf Werbung wie „Geiz ist geil“, „Saubillig“ und „20 % auf alles außer Tiernahrung“ verzichten.
Man muss natürlich dazusagen, dass der Verzicht auf solche Einnahmen Einfluss in durchaus nennenswerter Höhe auf die Rundfunkgebühren hätte.
Das Gericht hat auch noch einmal auf das dreistufige Verfahren zur Gebührenfestsetzung hingewiesen, welches als Konsequenz aus dem Verfassungsgerichtsurteil von 1994 im Dritten Rundfunkstaatsvertrag zum 1. Januar 1997 geregelt wurde.
Erste Stufe: Die Rundfunkanstalten melden ihren Finanzbedarf auf der Grundlage ihres geplanten Programmes an.
Zweite Stufe: Die KEF – das ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – überprüft als unabhängige Kommission, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des Rundfunkauftrags halten und der daraus abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit steht.
Die dritte Stufe: Die Landtage setzen die Gebühren auf der Grundlage des von der KEF ermittelten Bedarfs fest.
Bei dieser Stufe sind wir am Zuge. Es ist aber keineswegs so, dass wir durch das Urteil vom 11. September dazu verpflichtet sind, dem Vorschlag der KEF 1 : 1 zu folgen.
Das Verfassungsgericht hat allerdings festgestellt, dass eine Abweichung vom KEF-Vorschlag allein mit dem Hinweis auf die allgemein angespannte wirtschaftliche Lage nicht ausreichend begründet war.
Zur Erinnerung: Mindestens drei Ministerpräsidenten aus CDU-regierten Bundesländern meinten, es könnte auch etwas billiger sein. – Am Ende eines langen politischen Streites hat man sich auf 21 Cent unter dem KEFVorschlag geeinigt.
Herr Rüddel geht sogar noch weiter und meint, man könne die Gebühr in der nächsten Gebührenperiode sogar noch senken.
Es gäbe noch viele Punkte anzusprechen wie zum Beispiel die Umsetzung der EU-Vorgabe für die Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags oder den Rahmen, in dem die Öffentlich-Rechtlichen in neue Verbrei
tungswege investieren dürfen, sowie die Frage, wie wir die Qualitätsbemühungen der Privaten unterstützen können. Auch darüber lohnt sich sicherlich eine Debatte. Das alles ist in fünf Minuten aber nicht zu schaffen.
Ich möchte schließen mit einem Bericht über eine Erfahrung, die wahrscheinlich alle Mitglieder des Medienausschusses im Frühjahr bei einem Besuch in Spanien gemacht haben. Wenn man den Öffentlich-Rechtlichen den notwendigen Finanzbedarf verweigert, bleibt ein seichtes Programm. Das wollen wir nicht. Deshalb können wir auf unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch insgesamt auf unser duales Rundfunksystem bei aller Kritik stolz sein.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her, dass die Zentralstelle für IT und Multimedia an den Start gegangen ist. Sicherlich ist nach einem Jahr eine angemessene Zeit ins Land gegangen, um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.
Die Einrichtung einer gemeinsamen zentralen Stelle für IT-Management, Multimedia, E-Goverment und Verwaltungsmodernisierung wurde von der Opposition anfangs