Protocol of the Session on November 13, 2008

Wir brauchen aber auch eine Modifizierung der Gebührensystematik mit mehr Transparenz. Die unerquickliche und komplizierte GEZ-Gebühr sollte durch eine an der Entwicklung vom Nettoeinkommen gedeckelte Haushalts- und Betriebsstättengebühr abgelöst werden.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Schluss. Dann brauchen wir auch keinen, teils am Rande der Sittenwidrigkeit agierenden GEZ-Außendienst.

Wir arbeiten an der Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir stimmen dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu und bitten um Überweisung und positive Beratung unseres Entschließungsantrags im Medienausschuss.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich als Gäste Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nieder-Olm. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich denke, Sie werden mit viel Interesse an unserer Sitzung teilnehmen.

Ich erteile Herrn Kollegen Bauckhage das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf den Elften Rundfunkände

rungsstaatsvertrag begrenzen und jetzt nicht schon vom Zwölften, Dreizehnten und Vierzehnten reden, wie es mein Vorredner getan hat. Klar ist, wir befinden uns in einer Zeit, in der die Medienlandschaft dramatischen Veränderungen unterliegt. Insbesondere sind die elektronischen Medien zu nennen. Das liegt an der Technik. Manchmal habe ich Sorge, ob die Politik mit dem notwendigen Rahmen der Technik noch folgen kann. Das ist die eine Seite.

Es ist keine Frage, dass im Zwölften Staatsvertrag natürlich darüber nachgedacht wird, wie man OnlineAngebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter ohne einen zu starken Wettbewerb für privat finanzierte Anbieter, aber auch insbesondere für die Printmedien darstellt. Das ist eine andere Frage.

Wir haben beim letzten Gebührenstaatsvertrag alle leidvoll erleben können, was es ausmacht, wenn die Politik versucht, Gebühren festzulegen. Das war schon hochinteressant. Übrigens erledigen sich viele Dinge zum Schluss von selbst. Das muss man auch sagen.

Entscheidend war beim letzten Gebührenänderungsstaatsvertrag, dass man versucht hat, politisch zu steuern, was die bekannten Ergebnisse hatte. Wir haben eine KEF. Die KEF macht einen Vorschlag. Daran sollten wir uns gefälligst gemeinsam halten. Sonst steuert die Politik in die Medien hinein. Das sollte man nicht machen.

Wir haben also einen Auftrag, die Gesetze zu verabschieden oder nicht. Aber wir haben nicht den Auftrag, aktiv in das Gebührengeschehen einzugreifen, nachdem die KEF so konstruiert worden ist, wie das nunmehr der Fall ist.

(Beifall der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch einen Blick in die Zukunft werfen. Es ist ohne Frage so – das ist vor dem Hintergrund der Gebühren festzustellen –, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Einnahmen um die 8 Milliarden Euro jährlich. Davon sind 400 Millionen Euro Mittel aus der Werbung. Ich sage es einmal so, Herr Ministerpräsident, es ist auch ein Auftrag, jetzt einmal zu untersuchen, wie man die Werbung herausnehmen kann.

(Beifall des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Ich sage es immer und überall dort, wo ich gefragt werde: Bei der Werbung, die dort stattfindet, ist immer der Hinweis wichtig, für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Apotheker oder Arzt. Das ist diese Werbung. Da muss man sagen, 400 Millionen Euro müssten eigentlich herausschneidbar sein.

Dann hätte man eine Situation, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk in der Qualität noch besser werden könnte, denn er ist nicht mehr abhängig von einem bestimmten Verhalten der Zuschauer. Ich sage das deshalb, weil man feststellen kann, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk mit ARTE, mit ZDFdoku, mit ZDFinfo den Bürgerinnen und Bürgern hoch qualifizierte und hoch qualitative Angebote macht. Das ist so.

Nun muss man aufpassen, man darf natürlich auch nicht zum Exoten werden. So sagte es vorhin mein Freund Peter Schmitz. Deshalb sind wir aufgerufen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmal von der Gebührenseite her so stabil wie möglich zu machen und zum Zweiten zu schauen, wie man ihn unabhängig von der Werbung machen kann, weil das dann eine andere Qualität an sich bedeutet.

Die FDP-Fraktion wird dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus den Gründen zustimmen, die ich eingangs nannte. Wir haben die KEF, die das vorschlägt. Daran sollten wir uns halten, sonst bekommen wir das, was Herr Stoiber seinerzeit produziert hat. Das wollen wir unter allen Umständen versuchen zu vermeiden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Gestatten Sie mir, noch ein Wort zu sagen. Wie sieht die Lage eigentlich aus, und welche Qualitäten haben wir vorliegen? Deshalb muss ich sagen, jugendschutz.net ist eine gute Sache, die übrigens in Rheinland-Pfalz gestartet wurde – das muss man wissen – und heute einen festen Platz hat.

Die FDP-Fraktion wird dem Gebührenstaatsvertrag zustimmen. Wir werden uns natürlich die anderen Staatsverträge zunächst einmal anschauen, sie kritisch begleiten und die Entscheidungen später treffen. Jetzt ist es wichtig, Sicherheit für die Öffentlich-Rechtlichen herbeizuführen. Das tun wir, indem wir dem Staatsvertrag so zustimmen, weil die Erhöhung noch gering ist.

Im Übrigen bin ich mit Ihnen der Meinung, so schnell wie möglich auch über die anderen Fragen, die in dem CDUAntrag aufgeworfen werden, zu sprechen. Es ist ein Antrag, der einerseits den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag betrifft, andererseits aber hat er etwas mit diesem Staatsvertrag zu tun, weil es auch um Gebühren geht.

Das sollten wir im Ausschuss in Ruhe und aller Sachlichkeit besprechen. Deshalb freue ich mich, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen können.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Ministerpräsident Beck.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen herzlichen Dank für die bisherigen Beratungen zu diesem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die ersten Blicke auf die nächsten Entscheidungen, die bereits in Vorbereitung sind.

Ich will von meiner Seite aus unterstreichen, dass dieser Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenanpassung in der Größenordnung von 95 Cent ab dem 1. Januar mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2012 bringt.

Auf dieser Grundlage ist für ARD, ZDF, Deutschlandfunk und Deutschlandradio gesichert, dass der öffentlichrechtliche Auftrag im Rahmen des dualen Systems erfüllt werden kann.

Die Sender müssen dabei darauf achten, dass sie die gute Finanzausstattung zu Beginn einer Gebührenperiode so gestalten, dass sie auch am Ende der Gebührenperiode, wenn sich die entsprechenden Preissteigerungen ausgewirkt haben, noch tragfähig sind. Wir können alle nur dafür plädieren, dass es dabei nicht zu Kreditaufnahmen über die Gebührenperioden hinaus kommt. Wir konnten das bisher vermeiden, womit eine Zukunftsbelastung vermieden worden ist.

Ich will in diesem Zusammenhang unterstreichen, was Herr Kollege Heribert Heinrich angesprochen hat, dass es nämlich eine Entscheidung ist, die für unser Land deshalb besondere Bedeutung hat, weil jugendschutz.net damit bis zum Jahr 2012 in seiner Finanzierung gesichert ist und wir diesen Auftrag für die deutschen Länder übernommen haben.

Dass dieser Bereich Jugendschutz eine besondere Bedeutung hat und eine immer weiter wachsende Bedeutung bekommt, davon können wir uns alle auf teilweise erschreckende Weise überzeugen, wenn wir sehen, was im Internet alles mit zwei oder drei Klicks erreichbar ist und dort angeboten wird, neben all dem Großartigen und Vielfältigem dieses World Wide Web, auch alles, was Gott und die Welt verboten haben. Das muss man ganz klar sehen.

Dagegen anzukämpfen, ist ein harter Job. Ich habe mir vor einiger Zeit einmal zeigen lassen, was sich diese Menschen alles zumuten müssen, die tagaus, tagein danach suchen, solche jugendgefährdenden Angebote herauszufiltern. Dass man das auf Dauer aushalten kann, ist wirklich verwunderlich; denn es ist wirklich teilweise unsäglich, was dort angeboten wird. Dies geht bis hin zum Köpfen von Menschen bei lebendigem Leib.

Das ist für Kinder zugänglich. Niemand kann das oft bei bestem Willen der Eltern allein verhindern.

Wenigstens diesen Ansatz zu sichern, ist unser Anliegen. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir das mit diesem Staatsvertrag von der finanziellen Seite her sicherstellen können.

Es geht darum, dass wir die Beiträge sichern, aber auch ein Stück gesellschaftspolitische Verantwortung stärken.

Ich will darauf hinweisen und unterstreichen, was Herr Kollege Bauckhage gesagt hat: Wir haben eine klare Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, auch was die Gültigkeit der KEF-Empfehlungen angeht. Wir haben uns an diese Empfehlungen gehalten.

Ich will offen bekennen, dass es eine etwas eigenartige Rolle war, in der der Kollege Stadelmaier und ich uns befunden haben, als wir eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten hatten, deren Inhalt wir nicht wirklich geteilt haben, weil wir anderer Auffassung als die Mehrheit der Kollegen in der Ministerpräsidentenkonferenz waren. Dass das Bundesverfassungsge

richt dann eine – wie ich denke – kluge Entscheidung getroffen hat, hilft uns auch über den Tag hinaus in der Positionierung hinsichtlich der Aufgabenerfüllung, wie sie die Europäische Kommission sieht, mit der wir auch in einer Reihe von Fällen nicht übereinstimmen.

Es ist wohl wahr, es gibt weitere Herausforderungen. Wir arbeiten daran. Wir sind in der Endphase der Verhandlungen zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dort geht es wiederum um eine sehr grundsätzliche Weichenstellung, nämlich um die Frage, wie weit wir unser Gebührensystem halten können.

Ausgangslage war, dass die Europäische Kommission die Rundfunkgebühr zur Beihilfe erklären wollte. Auf dieser Grundlage wäre eine völlig andere Basis für unser gesamtes Rundfunkgeschehen gegeben gewesen. Wir müssen natürlich sehen, dass sich völlig neue Perspektiven im Zusammenhang mit der Digitalisierung, den Verbreitungswegen über Internet und anderen mobilen Systemen eröffnen, die geregelt werden müssen.

Dazu haben wir uns auf der Ebene der Ministerpräsidenten im Oktober weitestgehend auf der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt. Ich will es einmal so formulieren. Wir werden jetzt noch eine Reihe von Formulierungen überprüfen und versuchen, eine gewisse Abgleichung von Begrifflichkeiten, die sich über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeschlichen haben, zu glätten. Voraussichtlich im Dezember auf der Ministerpräsidentenkonferenz werden wir den Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen und Ihnen dann zur Entscheidung vorlegen.

Es ist darüber hinaus – darauf ist zu Recht auch von Herrn Rüddel verwiesen worden – darauf hinzuweisen, dass die Frage ansteht, wie wir die Gebühren bemessen. Derzeit tun wir dies auf der Basis von Endgeräten. Wer ein Endgerät hat, das Rundfunk und Fernsehen empfangen kann, muss die Gebühren zahlen. Das löst die Gebühr aus, es sei denn, man hat einen gebührenbefreienden Tatbestand einzuwenden, wie eine Behinderung oder eine Nichtteilnahme am öffentlichen Leben. Es gibt auch bestimmte Befreiungstatbestände aus wirtschaftlichen Gründen.

Es ist ein sehr kompliziertes System, das ist wohl wahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber ich warne Neugierige: Auch ein haushalts- und betriebsbezogenes System wird nicht einfach.

Erstens ist es schwierig, in diesem Zusammenhang datenschutzrechtliche Bestimmungen einzubauen, zweitens wird es darum gehen, eine Regelung zu finden, die aufkommensneutral ist.

Wir können nicht auf Hunderte von Millionen Euro einfach verzichten, sondern das muss aufkommensneutral gestaltet werden. Wir würden sonst im Übrigen auch gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.

Wir haben als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder diesen Auftrag so weit abgearbeitet, dass wir ihn nun zuspitzen konnten. Derzeit liegen noch zwei Modelle auf dem Tisch: ein modifiziertes, vereinfachtes Endgerä

temodell, also ein Gebührenmodell, wie wir es derzeit haben, und das Haushalts- und Betriebsstättenmodell als Alternative. Lieber Herr Rüddel, insoweit greifen Sie mit Ihrem Entschließungsantrag den Entscheidungen weit vor. Darin wird so getan, als sei dies schon entscheidungsreif für einen Haushaltsmaßstab. Das ist nicht der Fall, und dies ist auch nicht die Position der Ministerpräsidenten, die Ihrer politischen Partei angehören. Wir befinden uns vielmehr in einer offenen Prüfung, mit der wir auf unsere eigene Bitte hin erneut beauftragt worden sind. Wir wollen versuchen, bis Mitte nächsten Jahres einen Schritt weiter zu sein, was diese Entscheidungen anbelangt. Meine Damen und Herren, insoweit glaube ich, dass wir in der Tat die Zukunft im Blick haben und auch vernünftige Lösungen finden werden.