Herr Staatssekretär, wie begründen Sie, nachdem Sie den vorgetragenen Sachverhalt als Privatangelegenheit von Frau Dr. Engelhardt gewertet haben, die Redeverbote und Maulkörbe an Polizeibeamte und Lehrer, die an CDU-Veranstaltungen teilgenommen haben?
Dazu will ich keine Stellungnahme abgeben, weil das mit dem, was wir hier behandeln, nicht das Geringste zu tun hat und im Übrigen auch von der Sache her unzutreffend ist.
Können Sie mir zustimmen, dass Ihre Argumentation, wenn Sie sagen, bevor man ein solches Amt antritt, muss man sagen und tun können, was man will, das hat auf das spätere Amt keine Auswirkungen – – – In den USA muss jemand, der in ein Amt strebt, bis zurück in seine Kindheit alles offen legen. Alles wird hinterfragt, was jemals gesagt oder getan wurde.
Frau Abgeordnete, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie wollen, dass bei uns so etwas eingeführt wird. Ich jedenfalls will das nicht und die Landesregierung auch nicht.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass hier eine außerordentlich kompetente Frau, die für dieses Amt hervorragende Voraussetzungen mitbringt, in Misskredit gebracht wird und eine starke Verunsicherung für die zukünftige Verbraucherarbeit stattfindet?
Im Übrigen füge ich hinzu, dass Frau Dr. Engelhardt in der Tat sehr engagiert ist und sehr viel Power hat. Es wird vielleicht für uns nicht immer einfach sein. Aber es geht um die Aufgabe. Diese wollen wir mit allen Möglichkeiten wahrnehmen, und zwar so, wie es vereinbart worden ist und wie wir es Ihnen in der Regierungserklärung mitgeteilt haben.
Herr Staatssekretär, halten Sie Presseorgane wie „Die Welt“, die „Augsburger Allgemeine“, „Therapie der Gegenwart“, den „Wiesbadener Kurier“, die Mainzer „Allgemeine Zeitung“, in denen Frau Dr. Engelhardt publiziert hat, für linksextremistische Publikationen?
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihrem Verständnis in der Unterscheidung zwischen privater Meinungsäußerung und öffentlicher Meinungsäußerung folge, sagen Sie dann, dass die Anwendung dieser Unterscheidung, wie Sie diese hier vorgetragen haben, uneingeschränkt auch für Bewerberinnen und Bewerber für andere öffentliche Ämter gilt? (Zuruf von der SPD: Welche?)
Ich sage noch einmal: Es ging darum, dass jemand, der künftig ehrenamtlich für uns tätig sein wird, im privaten Bereich eine Meinung geäußert hat, die weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich noch sonst wie problematisch war. Das muss jeder können.
(Beifall der SPD – Dr. Weiland, CDU: Und das werden Sie künftig auch so handhaben? – Mertes, SPD: Lesen Sie einmal nach, was Todenhöfer in der „FAZ“ geschrieben hat! Haben Sie den ausgeschlossen? – Dr. Weiland, CDU: Sie haben jetzt Pause!)
Herr Staatssekretär, vorhin haben Sie darauf hingewiesen, dass Ihnen eine Bewertung kaum möglich sei, da Sie die Meinung von Frau Dr. Engelhardt gar nicht kennen würden. Was hat Frau Dr. Engelhardt denn Ihnen gegenüber erklärt? Was war Ergebnis dieses Gesprächs? Was hat Sie Ihnen gegenüber erklärt? Dann müssten Sie doch Ihre Meinung kennen. Vertreten Sie diese Meinung, und halten Sie sie für richtig?
Ich habe deutlich darauf hingewiesen, dass es nicht um meine Meinung oder die Meinung der Landesregierung geht. Ich weiß nicht, was sie im Einzelnen gesagt hat. Ich habe berichtet, dass sie sich ganz klar und eindeutig von den Äußerungen der PDS distanziert und gesagt hat, dass sie sich natürlich von jeglichem Terrorismus distanziere und die Maßnahmen der Bundesregierung begrüße, die dagegen unternommen werden. Natürlich hätten auch die Opfer ihre Anteilnahme.
Ich habe keine Gewissensforschung betrieben und mit ihr im Einzelnen jedes Detail besprochen, sondern habe diese Erklärung entgegengenommen, die mir sehr wichtig war und von der ich Ihnen berichtet habe.
Herr Staatssekretär, die Meinungsfreiheit ist sicherlich ein hohes Gut, das zu schützen ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es deshalb der Landesregierung völlig gleich, welche grundsätzlichen Meinungen Bedienstete bzw. von ihr Berufene vertreten.
(Dr. Weiland, CDU: Selbstverständlich! – Unruhe bei der CDU – Hartloff, SPD: Welches Staatsver- ständnis haben Sie eigentlich?)
Ich habe darauf hingewiesen, dass nicht nur die Gedanken frei sind, wenn die Äußerungen verfassungsrechtlich und strafrechtlich unproblematisch sind, sondern dann ist nach dem Grundgesetz auch die Meinungsäußerung frei. Wir haben ein Grundgesetz. Davon sollten wir ausgehen und das auch nicht infrage stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion beantragt eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Georg Gölter, Haltung der Landesregierung zu der Bewertung von Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl in dem „Kursbuch Geschichte – Rheinland-Pfalz“ aus dem Cornelsen Verlag in Berlin – Nummer 2 der Drucksache 14/358 – betreffend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt warten Sie einmal ab. Vielleicht kann eine solche Aussprache auch ganz vernünftig und interessant sein.