Sie haben eben gesagt, es gebe eine Stellungnahme von Frau Dr. Engelhardt dazu. Ist das eine mündliche Äußerung Ihnen gegenüber oder eine schriftliche Stellungnahme von ihr?
Wie ich bereits ausgeführt habe, handelt es sich um eine mir gegenüber abgegebene mündliche Stellungnahme.
Herr Staatssekretär, welchen direkten Zusammenhang sehen Sie zwischen dem Verbraucherschutz und militärischen Aktionen in Afghanistan?
Sind Sie mit mir einer Meinung in der Beurteilung, dass es der Landesregierung und auch dem Land RheinlandPfalz nicht gut anstehen würde, wenn sich alle Bediensteten – auch die, die beispielsweise ehrenamtlich für die Landesregierung tätig sind – –
Herr Staatssekretär, gesetzt den Fall, dass eine Beauftragte der Landesregierung an einer Demonstration auf der Grundlage des ihr zustehenden Rechts der Meinungsäußerung teilgenommen hat, zu der auch die NPD oder die DVU mit aufgerufen hat, sind Sie ganz sicher, dass Sie im Parlament angesichts eines solchen Sachverhalts die gleiche verharmlosende Antwort wie diese gegeben hätten, die Sie eben hier gegeben haben?
Herr Abgeordneter Böhr, ich habe keine verharmlosende Antwort gegeben, sondern eine auf dem Boden des Verfassungsrechts stehende Antwort. Es könnte von keiner Regierung eine andere Antwort gegeben werden.
Herr Staatssekretär, gehen Sie auch davon aus, dass Frau Dr. Engelhardt das sehr alte Lied „Die Gedanken
sind frei“ durchaus bekannt ist und es deshalb legitim ist, dass man auch Zweifel an den Erfolgen von militärischen Aktionen äußern kann?
Herr Abgeordneter Hartloff, selbstverständlich ist dies legitim. Im Übrigen handelt es sich um Äußerungen im privaten Bereich. Dort ist noch wesentlich mehr legitim. Aber das ändert nichts an der Position der Landesregierung, die bekannt ist.
Herr Staatssekretär, dem Vernehmen nach soll diese Verbraucherschutzbeauftragte ihre Tätigkeit ehrenam tlich ausüben.
Können Sie einmal darlegen, in welcher Weise und vor allem in welcher Höhe dieser ehrenamtlich tätigen Verbraucherschutzbeauftragten eine Vergütung für ihre ehrenamtlich auszuübende Tätigkeit gezahlt wird?
Herr Präsident, ich darf vielleicht Folgendes dazu sagen: Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Behandlung dieser Fragen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr gestellt. Dort werde ich Ihnen gern Rede und Antwort stehen.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, dass die Kollegen Böhr und Jullien genauso wie heute Vormittag fragen würden, wenn ein parteiloser Angestellter des Landes auf einer CDU-Versammlung die Politik der Bundesregierung kritisieren würde?
Nachdem Sie mir geantwortet haben, dass für diesen fiktiven Fall, dass eine Beauftragte der Landesregierung auf einer Kundgebung, zu der auch die NPD oder die DVU aufgerufen hat, Sie exakt die gleiche Antwort geben würden, die Sie heute gegeben haben – – –
Unter gleichen Voraussetzungen: Glauben Sie, dass so manche Bekenntnisse wie die, die sicher heute Nachmittag in der Debatte über Innere Sicherheit und den gemeinsamen Kampf gegen Extremismus geäußert werden, dadurch an Glaubwürdigkeit gewinnen?
Herr Abgeordneter Böhr, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Position der Landesregierung in diesen Fragen klar ist. Mit den Aktivitäten und den Vorschlägen, über die wir reden werden, wird dies noch deutlicher werden. Wenn in einem privaten Bereich, jemand, der ein Amt noch gar nicht angetreten hat, eine Meinung geäußert hat, von der man im Grunde genommen noch gar nicht genau weiß, wie diese aussieht, dies dann in eine Richtung zu bringen, dass linksextremistische Äußerungen getätigt worden sind, wovon gar keine Rede sein kann, und dann der Landesregierung vorzuwerfen, dass wir nicht nachhaltig gegen Probleme der Inneren Sicherheit vorgehen würden, ist unerträglich und von den Fakten in keiner Weise gedeckt.
Können Sie sich vorstellen, auf welcher Grundlage überhaupt eine solche Teilnahme an einer Demonstration von der Landesregierung beobachtet werden oder zu Konsequenzen führen könnte? Gibt es von der Landesregierung aus Beobachtungen von Mitarbeitern, was diese in ihrem privaten Umfeld tun, sobald es nicht in irgendeine politische Richtung geht, die tatsächlich mit vom Verfassungsschutz beobachtenden Parteien zu tun hat?
Herr Abgeordneter Dr. Braun, ich nehme an, Sie erwarten, dass ich sage, dass es selbstverständlich solche Beobachtungen nicht gibt, und es gibt sie nicht. Es wäre geradezu absurd, wenn wir auf solche Gedanken kämen. Davon kann keine Rede sein. Das habe ich deutlich ausgeführt.