Protocol of the Session on March 22, 2013

Ich darf für das Präsidium noch mal den Wunsch äußern, dass Sie möglichst auf Ihrem Abgeordnetenplatz sitzen, wenn Sie sich an der Fragestunde beteiligen. Sonst ist es für das Präsidium bei 237 Abgeordneten sehr schwierig, den richtigen Abgeordneten schnell zu erkennen.

Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Schulz.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte, um die Sache nicht in die Länge zu ziehen, nicht weiter darauf eingehen. Ich sitze schon von Anbeginn dieser Legislaturperiode hier. Die Schilder sind schon entsprechend, nur die Technik ist leider noch nicht umgestellt. Ich bitte daher um Entschuldigung, wenn ich aus Ihrer Sicht auf dem falschen Platz sitze.

Zunächst, Herr Minister, vielen Dank für die einleitende Antwort auf meine Hauptfrage. Wir haben dazu diverse Nachfragen. Vielen Dank auch für die schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs, den wir Ihrem Ministerium übermittelt hatten. Ich möchte bereits jetzt betonen, dass die meisten Fragen damit weniger zu tun haben, bereits vor Beantwortung des Fragenkatalogs bestanden und nunmehr gestellt werden.

Herr Minister, im öffentlichen Teil der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 14. März hatte das Finanzministerium im Zusammenhang mit Hamm-Uentrop und der Firma HKG GmbH gesagt: Die Gesellschaft, also die HKG, hat Forderungen gegen das Land NRW. – Das sind noch nicht geleistete Einlagevorausleistungen, wie Sie es gerade dargestellt haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie hoch sind diese Forderungen, die die Betreibergesellschaft des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop gegen das Land hat?

Herr Minister, bitte schön.

Das sind 2,8 Millionen, die sich auf das beziehen, was ich eingangs gesagt habe, dass die zweite Ergänzungsvereinbarung 2009 endete und die Verhandlungen nicht zu dem Ergebnis geführt hatten, dass es einen direkten Anschluss gab. Vielmehr kommt es erst 2013 zum Anschluss, sodass die Lücke noch überbrückt werden muss. Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 bestehen diese Forderungen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Kollege Stein von der Piratenfraktion hat sich gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, die Piratenfraktion hat am 23. November letzten Jahres die Landesregierung um die Übersendung des Rahmenvertrags gebeten, was in Vorlage 16/460 dokumentiert ist. Dies wurde mit Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ein Vertragspartner geltend gemacht habe, abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wann hat das Ministerium bei der HKG erstmals angefragt, ob sie mit der Weitergabe des Rahmenvertrags einverstanden sei?

Herr Minister, bitte schön.

Das Finanzministerium hat im März angefragt. Es hat aber vorher eine Frage gegeben – wohl im Zusammenhang mit einer Frage meines Kollegen Johannes Remmel –, bei der sich die Geschäftsführung damals nicht damit einverstanden erklärte, diese Unterlagen öffentlich zu machen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine weitere Frage des Herrn Kollegen Wegner.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen steht auf Seite 41 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“

Dieser Logik folgend wären die Gesellschafter des Unternehmens, das das Atomkraftwerk betreiben sollte, also die Gesellschafter der HKG, in finanzielle Verantwortung zu nehmen. Laut Auszug aus dem Unternehmensregister halten laut Bilanz 2011 RWE Power, GKW, Mark E, GWH und STAWAG Eigenkapital an der HKG.

Vor diesem Hintergrund frage ich: Würde die Inanspruchnahme der Gesellschafter, also der aufgezählten Unternehmen, den sicheren Ruin für diese Gesellschaften bedeuten?

Herr Minister, bitte schön.

Es geht darum, dass wir uns im Koalitionsvertrag dazu geäußert haben, wie in Zukunft der Rückbau zu erfolgen hat. Das ist das, was auch in der Bilanz des

Unternehmens erscheint. Wir haben im Haushalt bislang aber nur die Planung bis zum Ende der jetzt wieder neu anstehenden dritten Ergänzungsvereinbarung, die bis zum Jahr 2022 geht. Innerhalb dieser Frist ist der Rückbau definitiv noch nicht vorgesehen. In diesem Zeitraum geht es nur um den Betrieb des sicheren Einschlusses.

Deshalb sind die Fragen: „Was kommt in der dann folgenden Phase auf uns zu? Sind die bilanziellen Posten, die bis zum Ende des Jahrhunderts ausgewiesen sind“ – wir reden mindestens über Zeiträume bis 2080 – „die Kosten, die dann wirklich da sind? In welcher Weise kann man dann an den geltenden Verträgen etwas ändern und damit die Betreiber einbeziehen?“, im Augenblick überhaupt nicht abzusehen. Wir haben bisher einen Vertrag, der jetzt von 2009 auf 2022 verlängert worden ist. In der Zeit kann von diesen Risiken und ihren Größenordnungen noch keine Rede sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun liegt eine Frage des Herrn Abgeordneten Stein vor.

Vielen Dank. – Hintergrund meiner Frage ist, dass ein Abgeordneter aus der Regierungskoalition im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt hat, dass unser Antrag auf Streichung der Ausgaben für das Atomkraftwerk HammUentrop, den wir zur Haushaltsdebatte gestellt hatten, nicht so einfach umzusetzen sei. Deshalb frage ich Sie – das ist das, was Frau Kraft durch einen Zwischenruf in meiner Plenarrede auch deutlich gemacht hat –: Besteht bereits vor dem Abschluss der Verhandlungen zur dritten Ergänzungsvereinbarung eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung der von Rot-Grün vorgesehenen Mittel für das Atomkraftwerk?

Herr Minister, bitte schön.

Nach meiner Auffassung besteht dazu eine Verpflichtung, weil es im Rahmenvertrag eine Garantieerklärung gibt. Das ist schon mehrfach verhandelt worden; wir sind ja jetzt in der dritten Ergänzungsvereinbarung.

Aus den Unterlagen weiß ich, dass es so ist, dass die Betreiber damals von vornherein darauf hingewiesen haben, dass die Errichtung und der Betrieb auch im öffentlichen Interesse liegen und deswegen die Beteiligung der öffentlichen Hand, sprich Land und Bund, erwartet und eingefordert wird.

Schönen Dank, Herr Minister. – Nun hat sich die Kollegin Brand von den Piraten gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, zurzeit verhandelt das Finanzministerium als Verhandlungsführer die dritte Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag. – Diese Auskunft stammt aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einiger Abgeordneter der Grünen; das ist die Bundestagsdrucksacke 17/6179.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Daher frage ich Sie: Ist es richtig, dass in den Verhandlungen zur dritte Ergänzungsvereinbarung die Gesamthöhe der Verpflichtungen von Bund und Land verhandelt wird?

Herr Minister.

Nein, das ist nicht richtig.

Das war eine kurze Antwort. – Nächster Fragesteller ist der Kollege Fricke, ebenfalls aus der Piratenfraktion.

Herr Minister, laut Aussage des Finanzministeriums in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 14. März 2013 verhandelt das Finanzministerium als Verhandlungsführer gerade mit der Betreibergesellschaft und dem Bund über die Finanzierung. In diesem Zusammenhang frage ich: Welchen rechtlichen Spielraum gibt es bei diesen Verhandlungen?

Herr Minister.

Seitdem ich dieses Thema und diese Verhandlungen kenne, gab es praktisch kaum noch einen Spielraum. Es ging eigentlich darum, eine dritte Ergänzungsvereinbarung für die Folgezeit nach 2009 abzuschließen. Es hat in der damaligen Zeit Probleme damit gegeben, dass unter anderem kleinere Betreiber Diskussionsbedarf mit den größeren Anteilseignern hatten. Das, was offen war, war im Wesentlichen die Frage dieser Umsetzung, wie letztlich eine bereits ausgehandelte Größenordnung noch einmal innerhalb des Kreises der Anteilseigner verteilt werden könnte.

Insofern ist das Finanzministerium während der Zeit, in der ich Verantwortung trage und auf die ich zurückblicken kann, vor allen Dingen moderierend tätig gewesen: einerseits zwischen den Anteilseignern, zum Teil aber auch zwischen den Betreibern und dem Bund, weil auch da eine Zeit lang die Frage aufgeworfen wurde, inwiefern der Bund denn seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Man hat dann vonseiten des Bundes noch einmal ein Gutachten anfertigen lassen. Im Nachhinein ist auch

der Bund dann auf der Grundlage seines Gutachtens zu der Erkenntnis gekommen, dass die Regelungen, wie sie vereinbart waren, nicht umzustoßen sind. Deswegen ist praktisch die dritte Ergänzung der Rahmenvereinbarung so erfolgt, wie sie eigentlich schon von Anfang an auf dem Tisch lag.

Wir haben dann lediglich dafür gesorgt, dass die bis zum Jahr 2022 verlängert wird. Ursprünglich war eine Verlängerung für die Jahre 2010 bis 2017 geplant. Wir haben dann gesagt: Wenn man ohnehin erst im Jahr 2013 zu einer Regelung kommt, dann sollten wir, bitte schön, auch die Laufzeit noch einmal ein Stück ausdehnen. So ist auch die Verlängerung auf das Jahr 2022 zustande gekommen.

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt vom Kollegen Marsching, ebenfalls Pirat.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Im Fall des Atomkraftwerks HammUentrop wird weder in den Erläuterungen zum Haushaltstitel noch im Erläuterungsband erklärt, inwiefern die aktuellen Ausgaben und die neue Verpflichtungsermächtigung eventuell auf ältere Verträge zurückgehen. Bei anderen Titeln passiert das bereits bei deutlich geringeren Beträgen.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen steht: „Wir wollen in der Politik auf allen Ebenen für mehr Transparenz sorgen.“ – Ich frage mich: Warum gibt es bei den Ausgaben für das Atomkraftwerk HammUentrop hier anscheinend nicht diesen Wunsch nach Transparenz?

Herr Minister.

Ich habe das, ehrlich gesagt, akustisch nicht ganz verstehen können.

Wenn es ein Akustikproblem war, würde ich den Kollegen Marsching bitten, die Frage zu wiederholen.

Okay. Man kann aus den Erläuterungen zum Haushaltstitel, aber auch aus dem Erläuterungsband nicht ersehen, inwieweit die aktuellen Ausgaben und die neue Verpflichtungsermächtigung eventuell auf ältere Verträge zurückgehen. Von daher die Frage: Warum gibt es hier nicht eine transparente Aufstellung dessen für das Atomkraftwerk Hamm-Uentrop?

Herr Minister.

Wir haben lediglich die Werte, wie wir sie hatten, um die neuen Werte inklusive der dritten Ergänzungsvereinbarung fortgeschrieben. Das ist das, was im Landeshaushalt für diesen Bereich „sicherer Einschluss“ zu veranschlagen ist. Dafür haben wir die notwendigen Haushaltstitel und die entsprechenden Ansätze.

Okay. – Nächster Fragesteller ist der Kollege Rohwedder, ebenfalls aus der Piratenfraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir hatten ja um die Offenlegung des Rahmenvertrages gebeten, und zwar schon Ende letzten Jahres. Dazu gibt es die Vorlage 16/460. Trotz des sogenannten Priggen-Urteils – Aktenzeichen: VerfGH 7/07 – hat die Landesregierung damals die Übersendung des Vertrages verweigert. Nach dem Priggen-Urteil muss aber die Landesregierung Verträge zumindest gegenüber Abgeordneten offenlegen. Inzwischen haben wir den Vertrag bekommen – er ist gestern Abend eingetroffen –. Nach einem ersten Überblick hat dieser 600 Seiten. Wir haben es uns bisher noch nicht anschauen können.