Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir hatten ja um die Offenlegung des Rahmenvertrages gebeten, und zwar schon Ende letzten Jahres. Dazu gibt es die Vorlage 16/460. Trotz des sogenannten Priggen-Urteils – Aktenzeichen: VerfGH 7/07 – hat die Landesregierung damals die Übersendung des Vertrages verweigert. Nach dem Priggen-Urteil muss aber die Landesregierung Verträge zumindest gegenüber Abgeordneten offenlegen. Inzwischen haben wir den Vertrag bekommen – er ist gestern Abend eingetroffen –. Nach einem ersten Überblick hat dieser 600 Seiten. Wir haben es uns bisher noch nicht anschauen können.
Ist es nicht so, dass die Landesregierung nach diesem Urteil schon damals von sich aus die vertrauliche Übersendung hätte anbieten müssen?
Ich kann nur wiederholen, was wir auch in den Ausschusssitzungen immer wieder gesagt haben. An meiner Weigerung haben diese Übersendung und die Zurverfügungstellung definitiv nicht gelegen. Wir haben in einem ersten Schritt eine Erlaubnis seitens der Geschäftsführung nicht gehabt. Wir haben weiter insistiert. Wir haben deutlich gemacht, dass es auch ein Interesse des Parlaments gibt, hier Einblick nehmen zu können.
Mir liegt es absolut fern, die Aufarbeitung dieses Komplexes mit seinen gesamten Folgeeffekten sowohl innerhalb der Gültigkeit der Ergänzungsvereinbarung, aber auch darüber hinaus in irgendeiner Weise zu behindern. Ich finde das Thema schwerwiegend genug. Ich finde auch gut, dass noch einmal deutlich wird, welche Folgen die Nutzung von Kernkraft insgesamt hat. Dass es hier sogar um die Nutzung von Kernkraft für wenige Monate ging, ist natürlich ein erhebliches Beschwernis. Aber wir haben gesagt, dass Kernkraft viel kostet, aber in der immer wieder dargestellten Kostengünstigkeit alle diese Folgelasten nicht ausreichend berücksichtigt sind.
Ich habe von daher nicht im Geringsten das Interesse, Ihnen Daten dieser Art vorzuenthalten. Ich bin jedoch an gesetzliche Regelungen gebunden, und ich bin auch daran gebunden, dass mir möglicher
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wir haben schon gehört, die Verhandlungen zur dritten Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag führt laut Bundestagsdrucksache 17/6179 das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Daher die Frage: Ist es richtig, dass in den Verhandlungen zur dritten Ergänzungsvereinbarung festgelegt wird, zu welchem Teil sich Bund und Land die Lasten teilen?
Es ist nicht Gegenstand der Ergänzungsvereinbarung, zu einer veränderten Teilung zu kommen, wie sie vorher bestanden hat, sondern sie ist so, dass sich Bund und Land das zu gleichen Teilen aufgeteilt haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in der Bilanz der Betreibergesellschaft für 2011 sind Forderungen in Höhe von gerundet 626,3 Millionen € gebucht, die grob den Rückstellungen für den Rückbau des Atomkraftwerks entsprechen.
Es liegt die Vermutung nahe, dass ein Teil dieser Forderungen gegenüber dem Land besteht. Denn es dürfen nur solche Forderungen in der Bilanz ausgewiesen werden, in welchen – ich zitiere den Leitsatz des Urteils vom Bundesfinanzhof vom 14. April 2011 – „mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest zu rechnen ist“.
Daraus ergibt sich meine Frage. Bestehen Forderungen der HKG gegenüber dem Land, die über die im Haushaltsplan 2013 etatisierten Beträge in Höhe von insgesamt 36,2 Millionen € hinausgehen?
Es gibt eindeutig einen Rahmenvertrag. Es gibt bisher Ergänzungsvereinbarungen, die sozusagen die Zeit immer weiter abarbeiten. Das, was hier bilanziell ausgewiesen ist, sind nach der Sicht des Unternehmens die Kosten, die entstehen werden.
Die Tatsache, dass klar ist, dass sich aus der Rahmenvereinbarung heraus ergibt, dass auch in Zukunft Bund und Land ihren Anteil daran zu tragen
haben, macht deutlich, dass diese Forderungen auch über das Jahr 2022 hinausgehen. Man kann es auch nicht im Vorhinein im Haushalt veranschlagen, sondern im Haushalt wird jetzt das veranschlagt, was vertraglich vereinbart und sicher ist. Das geht bis zum Jahr 2022, und es wird am Ende des Jahrzehnts mit Sicherheit Verhandlungen über das Jahr 2022 hinaus geben. Das zeigt das, was in der Bilanz steht, eindeutig.
Wir haben heute am Beispiel von Phoenix oder Abwicklungsanstalt ähnliche Dinge beschrieben. Es gibt Bereiche, von denen man weiß, dass mit ihnen noch eine Last verbunden ist, die aber im Einzelnen noch nicht zu beziffern ist, weil wir zum Beispiel überhaupt noch nicht wissen: Wann wird dieser Rückbau in welcher Form, über welche Zeit hinweg und mit welchen Folgen überhaupt vonstattengehen? Damit ist sicher noch eine Unsicherheit in den einzelnen Kostenkomponenten enthalten. Da mache ich mir nichts vor, und ich werde weder Ihnen noch den Menschen im Land etwas vormachen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Walter-Borjans, erst einmal vielen Dank, dass Sie sich der langen Fragestunde stellen und auch so ausführlich antworten.
Ich möchte noch einmal auf die Höhe der Verpflichtung des Landes zurückkommen. Im Jahr 1988 hat die damalige Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der SPD geantwortet – ich zitiere mit Verlaub –:
„in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte und die verbürgten Kredite nicht mehr bedienen kann, entsteht für das Land aufgrund einer Bürgschaft unter Berücksichtigung der 30%igen Rückbürgschaft der Gesellschafter der Hochtemperatur-Kernkraft GmbH eine Verpflichtung von maximal 110 Millionen DM.“
Bereits 1997 hatte das Land mehr als 150 Millionen DM an die Atomkraftwerksbetreiber HKG ausgezahlt, wie dem Protokoll der Ausschusssitzung aus Wahlperiode 12 Nr. 968 zu entnehmen ist. Im Haushaltsplan 2013 sind insgesamt erneut
36,2 Millionen € zugunsten der Atomkraft in HammUentrop vorgesehen. Allein diese beiden Zahlen zusammengenommen sind es etwa 115 Millionen €.
Das ist damit zu erklären, dass im Jahr 1988 die von Ihnen erwähnten Bürgschaften noch bestanden, der Rahmenvertrag, über dessen Verlängerung wir jetzt reden, erst 1989 abgeschlossen worden ist und 1989 die Bürgschaften aufgehoben und ersetzt worden sind durch die Garantie, die Teil des Rahmenvertrags ist.
Im Rahmen dieser Garantie sind dann die bisher von Ihnen angesprochenen Zahlungen notwendig geworden. Also, 1988 konnte man auf der Grundlage des damals geltenden Vertragszustands das nicht vorhersehen, was wir heute wissen.
Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe noch eine Frage, und zwar im Kontext der Höhe, in der das Land verpflichtet ist, Zahlungen zugunsten des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop zu leisten, und konkret in der Verbindung mit der Systematik der Haushaltsaufstellung.
Wie hoch wäre die in den Haushalt einzustellende Summe, wenn die Forderung der HKG GmbH gegen das Land im Haushalt 2013 nicht nach dem kameralen System, sondern nach der Doppik oder im Rahmen von EPOS aufgestellt worden wäre?
Die Frage kann ich Ihnen jetzt mit einer konkreten Zahl nicht beantworten, weil selbst in einer Bilanzierung die Forderung hinreichend bestimmt sein müsste, was nicht der Fall ist, weil es bislang keine Planungen dafür gibt, wie der Rückbau erfolgen soll.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Zum Hintergrund meiner Frage: Die Piratenfraktion, Herr Minister, bat die Landesregierung um Vorlage des Rahmenvertrags und der Ergänzungsvereinbarungen am 23. November 2012. Herr Minister Remmel, aber auch Sie, Herr Dr. WalterBorjans, verweigerten die Übersendung dieser Dokumente seinerzeit.
In der Vorlage 16/460 verweisen Sie darauf, dass einer der Vertragspartner der Veröffentlichung nicht zugestimmt habe. Laut Aussage des Finanzministeriums im Haushalts- und Finanzausschuss vom 14. März 2013, im Übrigen im öffentlichen Teil, war dies die Betreibergesellschaft des Atomkraftwerkes, nämlich die HKG. Wir haben mit den Geschäftsführern der HKG gesprochen. Wie bereits damals im Haushalts- und Finanzausschuss dargelegt, widerspricht die HKG dieser Darstellung. Jetzt bestätigt auch der neue Geschäftsführer Dr. Versemann – vorher war es der alte, Herr Dr. Dietrich –: Die Betreibergesellschaft wurde erstmals Mitte März 2013 von der Landesregierung gefragt, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sei. Ebenso wie damals Herr Dr. Dietrich hat uns auch Herr Dr. Versemann auf explizite Nachfrage hin erlaubt, ihn mit dieser Aussage öffentlich zu zitieren.
Das bedeutet: Sie haben mit Hinweis auf jemand Drittes die Weitergabe der vorerwähnten Unterlagen am 17. Dezember 2012 verweigert, obwohl dieser Dritte nach deren eigenen Aussage erst Mitte März 2013 von der Landesregierung gefragt wurde.
Meine Frage: Könnte es sein, Herr Minister, dass die Landesregierung in ihrer Vorlage 16/460 vom 17. Dezember 2012 die Abgeordneten im Parlament über diesen Umstand nicht vollständig und nicht vollständig wahrheitsgemäß informiert hat?
Nach meiner Kenntnis nein. Und es wäre auch definitiv nicht meine Absicht gewesen. Ich habe eben auch nicht gesagt, Kollege Johannes Remmel hätte sich geweigert, sondern ich habe gesagt: Uns gegenüber hat die Betreibergesellschaft einer Weitergabe nicht zugestimmt. – Diese Information habe ich bis heute. Ich weiß von meinen Mitarbeitern im Finanzministerium, dass mir glaubwürdig versichert wird, allerdings nicht auf schriftlichem Wege, sondern auf telefonischem Wege, mit der Geschäftsführung gesprochen zu haben, und die Geschäftsführung hat nicht zugestimmt. Die jetzt belegte Anfrage ist schriftlicher Natur. Auf die haben wir eine Zustimmung bekommen. Und Sie haben das auch weitergeleitet bekommen.
Ich kann nur sagen: Ich sehe keinen Grund, warum ich eine Unterlage, die ich Ihnen heute übersende, vor einigen Monaten nicht hätte übersenden wollen. Ich habe kein Interesse daran, dass Sachverhalte nicht aufgeklärt werden, die bei der Bearbeitung dieses Thema wichtig sind und bei denen vor allen Dingen klar ist, dass sie so oder so irgendwann auf den Tisch des Hauses kommen. Ich finde es richtig, und es ist in Ordnung. Sie haben es jetzt bekommen. Nach meinem Kenntnisstand ist es jedenfalls nicht so, dass ich unvollständig informiert hätte.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte jetzt mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die jetzige Periode 2012 bis 2017 zitieren:
„Der Rückbau der Atomruinen AVR Jülich und THTR Hamm-Uentrop wird noch Jahrzehnte dauern und insgesamt Milliarden Euro kosten. Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“
Herr Finanzminister, nach den eben gehörten Ausführungen würde ich gerne wissen, welche Aussagekraft hinter den Formulierungen des Koalitionsvertrages steht, auf dessen Grundlage Sie ja regieren.
Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist diese Frage eben schon einmal mit Bezug auf dieselbe Passage des Koalitionsvertrages gestellt worden.
Im Koalitionsvertrag sagen wir, dass wir die Betreiber beim Rückbau in die Verantwortung nehmen wollen. Wir sind im Augenblick auch für die Laufzeit der jetzt anstehenden dritten Ergänzungsvereinbarungen bis 2022 nicht in einer Phase, in der der Rückbau anfangen wird. Bei der klaren Erklärung, dass wir bei dieser Art der Kostenexplosion im Bereich der Kernkraft Wert darauf legen, dass die Betreiber ihren Anteil tragen, bleibt es.