Ich habe den Eindruck, dass meine Frage nicht klar beantwortet worden ist. Deshalb formuliere ich sie noch einmal präzise: Ist der für Wohnungsbau zuständige Minister für die Beibehaltung der Zweckbindung des Wohnungsbauvermögens, ja oder nein?
Sie ist mitunter nicht erforderlich. Mir geht es nämlich darum, Wohnungsbauförderung in NordrheinWestfalen sicherzustellen, und nicht darum, an irgendwelchen Formalien festzuhalten. Solange es sicher ist, dass Wohnungsbauförderung in ausreichendem Umfang möglich ist, wird der Wohnungsbauminister damit immer einverstanden sein.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer Amtszeit hinnehmen mussten, dass das Wohnungsbauförderungsvermögen in den letzten drei Jahren deutlich geschmälert worden ist, frage ich Sie: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass bei einer Vollintegration der Wfa in Zukunft letztlich das Finanzministerium für die Wohnungsbauförderung zuständig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Finanzminister Linssen sich gegenüber Ihrem Haus immer durchgesetzt hat und Sie eine Sparkasse des Finanzministers waren?
Das Wohnungsbauvermögen ist keine Sparkasse des Finanzministers, Herr Kollege Becker. Das sehen Sie alleine daran, dass seit dem Amtsantritt dieser Regierung das Landeswohnungsbauvermögen um
Herr Minister, was geschieht denn zukünftig mit den Überschüssen, wenn das Ganze erst einmal bei der NRW.BANK landet?
Zweite Frage oder in diesem Zusammenhang folgende Frage: Wir beraten ja gerade den Entwurf der Landesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes.
Müssen Sie diesen Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt nicht zurückziehen, weil es darin ja um die Überschüsse geht?
Herr Kollege, ich habe großen Respekt vor diesem Parlament. Darum kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, was künftig wird. Denn darüber entscheidet dieses Parlament. Wir werden uns erlauben, als Landesregierung Vorschläge zu machen. Die werden wir in den nächsten Monaten erarbeiten.
Herr Minister, wenn die Wfa in der NRW.BANK vollständig aufgehen soll: Wie wollen Sie dann in Zukunft sicherstellen, dass Administrative und Legislative die soziale Wohnungsbauförderung in NRW politisch steuern können?
kann nur das Parlament sicherstellen, indem es gesetzlich die Rahmenbedingungen so fasst, dass auch künftig die politische Einflussnahme möglich sein wird.
Herr Minister, Sie haben mehrfach das NRW.BANK-Gesetz erwähnt. Es würde mich interessieren: Warum verlässt die Landesregierung die einmütige, im Rahmen der Beschlussfassung zum NRW.BANK-Gesetz bekundete Position des Landtages, dass die Eigenständigkeit der Wfa zu gewährleisten ist? Das ist eine Position, der die Mehrheitsfraktion auch zugestimmt hat.
Das ist, Herr Kollege Wißen, relativ leicht zu beantworten: weil wir die Eigenkapitalbasis der NRW.BANK stärken wollen und glauben, dass das im Sinne des gesamten Hauses ist in der Intention, die damals einmütig hier gefasst worden ist.
Bei einer Vollintegration der Wfa in die NRW.BANK würde mich interessieren, welche Auswirkungen denn diese Integration letztendlich auf die Beschäftigten der Wfa hat.
Sie wird keine Auswirkungen auf die Beschäftigten der Wfa haben, was ihre inhaltliche Ausrichtung anbelangt. Denn es wird auch künftig eine Wohnungsbauförderung in erheblichem, angemessenen und notwendigen Umfang in Nordrhein-Westfalen geben, sodass die bewährte gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Wfa auch künftig benötigt wird.
Herr Minister, jedem Wohnungsbauminister ist es seit vielen, vielen Jahren immer wieder gelungen, die Raubzüge des Finanzministers auf das Landeswohnungsbauvermögen zu verhindern. Warum haben Sie das nicht geschafft?
Frau Kollegin Walsken, als Mitglied verschiedener Gremien müssten Sie wissen, dass es wichtig ist, die Eigenkapitalbasis der NRW.BANK zu stärken. Es geht hier nicht um Raubzüge, es geht hier nicht darum, irgendetwas wegzunehmen. Ich wiederhole noch einmal: Es wird auch künftig eine Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen geben. Von daher wollen wir nicht, so wie Sie es ursprünglich geplant haben, Schulen finanzieren oder sonst etwas mit dem Vermögen machen, sondern wir wollen weiterhin Wohnungsbauförderung betreiben.
Von daher sehe ich in der Frage, die Sie gestellt haben, keine ausreichende Basis, um zustimmen zu können, dass es sich hier um Raubzüge oder sonst etwas handelt.
Herr Minister, habe ich eben richtig verstanden, dass Herr Schulte mehrfach betont hat, wie wichtig es sei, dass Sie als Landesregierung gerade den Wohnungsbau altengerecht, familiengerecht und energetisch gut ausgestattet vorantreiben. Geben Sie mir recht, dass Herr Schulte nicht davon geredet hat, dass es sich hier um sozialen Wohnungsbau handelt. Wie sehen Sie das?
Frau Ruff-Händelkes, Sie wissen doch ganz genau, dass wir das in den Einkommensgruppen des sozialen Wohnungsbaus gemacht haben. Wir sind nur nicht mit der Gießkanne durchs Land gelaufen und haben am Markt vorbei sozialen Geschosswohnungsbau in schrumpfenden Regionen gefördert, sondern wir haben es da getan, wo es vernünftig und sinnvoll ist.
Wir haben es da getan, wo es um Qualitätsverbesserung geht. Wir haben beispielsweise mehr im Bestand getan, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Wir haben mehr in Wachstumsregionen getan. Wir haben vor allem Familien gestärkt, wir haben Kinder gestärkt. Wir haben das unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels getan, aber immer insbesondere für sozial schwache Haushalte. Das müssten Sie eigentlich als Mitglied des Fachausschusses wissen, wenn ich mir das erlauben darf zu sagen.
Herr Wittke, können Sie uns sagen, in welcher Form die Landesregierung plant, das Wfa-Kapital in das Kernkapital der NRW.BANK zu überführen? Wird das in Form von Stammkapital sein, oder präferieren Sie eine andere Form des Eigenkapitals?
Auch das bleibt einem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Von daher ist die Anfrage zwar dringlich, aber vielleicht doch etwas zu früh.