Protocol of the Session on December 4, 2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen, überlegen Sie – anders als sonst –, wie man den Kommunen wirkungsvoll helfen kann und stimmen dem Antrag mit uns gemeinsam zu. – Vielen Dank.

Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage. Möchten Sie Herrn Post noch hören?

Bitte schön, Herr Post.

Herr Körfges, ist Ihnen bekannt, wer die Idee der Prüfung aufgebracht und das Ganze nachher verworfen hat? Ich würde Sie bitten, das dazu zu sagen. Dann wären wir einen Schritt weiter.

Die Idee der Prüfung stammt meines Erachtens von dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen

(Norbert Post [CDU]: Von der Politik!)

und ist dann von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, zögerlicher von der FDP, allerdings auch von Anfang an von einigen Kollegen Ihrer Fraktion intensiv begleitet worden, und zwar so kritisch, dass der Unsinn zum Glück nicht stattgefunden hat. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Körfges. – Als Nächster spricht Herr Engel für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Genau, Herr Körfges, der Unsinn hat nicht stattgefunden. Wären noch mehr Kollegen aus den Räten und Kreistagen in der zwölften und 13. Legislaturperiode zu solcher Auffassung gelangt, dann hätten wir das Problem heute nicht.

Gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Ausführungen aus der Antwort des Innenministers Dr. Fritz Behrens auf die Kleine Anfrage „Cross-Border-LeasingVerträge“ des Abgeordneten Schulte vom 12. Mai 2003 zu zitieren:

Zunächst einmal ist es Sache der Kommunen, im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie derartige Geschäfte abschließen wollen oder nicht. Aufgrund der Bedeutung der Tragweite solcher Geschäfte kann dies nur der Rat bzw. Kreistag.

Diese Aussage teile ich.

Wir befassen uns heute im Landtag wieder einmal mit einem rein kommunalen Thema, diesmal mit Cross-Border-Leasing-Verträgen von Kommunen. Ich brauche es nicht noch einmal zu betonen: Wir schätzen und achten die kommunale Selbstverwaltungshoheit. Das haben wir immer wieder erklärt. Das Land darf sich nicht ohne Grund ohne Weiteres in kommunale Angelegenheiten einmischen. Das ist Ihnen offensichtlich nicht klar, Herr Becker. Die

Forderung der Grünen verstößt gegen die Verfassung.

Ihr Antrag erweist sich zudem an einer anderen Stelle als mehr als überflüssig. So fordern Sie, dass die Kommunalaufsicht gemeinsam mit den Kommunen, die nach Abschluss von Cross-Border-LeasingVerträgen in Finanzschwierigkeiten geraten sind, eine Konferenz veranstalten soll. Dabei ist die Landesregierung schon längst tätig geworden. Das lässt sich aus den beiden Antworten vom 21. November und vom 24. November auf die Kleinen Anfragen der Grünen über Cross-Border-LeasingVerträge entnehmen. Dort heißt es – ich zitiere denselben Satz aus beiden Antworten –:

Des Weiteren hat die Kommunalaufsicht im Rahmen ihrer allgemeinen Beratung die Kommunen kontinuierlich auf mögliche Risiken und Gefahren, die aus den komplexen und langfristigen Vertragsbeziehungen

teilweise 99 Jahre –

entstehen könnten, hingewiesen.

Weiterhin zitiere ich aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 14/7947:

Die Landesregierung wird auch in Zukunft für Wünsche der Kommunen nach Beratung in Zusammenhang mit CBL-Verträgen zur Verfügung stehen.

Mit dieser Aussage, meine Damen und Herren, hat sich Ihr Antrag erledigt. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Engel. – Für die Landesregierung spricht nun Innenminister Dr. Wolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum besseren Verständnis für die Antragsteller bin ich vorab gerne bereit, noch einmal Grundlegendes zum Thema „kommunale Cross-Border-Leasing-Geschäfte“ zu wiederholen. Diese CBL-Geschäfte sind im Rahmen der grundgesetzlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung abgeschlossen worden. Die überwiegende Zahl der Geschäfte ist nicht im kommunalen Kernhaushalt, sondern in den verselbstständigten kommunalen Unternehmensbereichen getätigt worden. Herr Kollege Lux hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man nicht an einem Tag die kommunale Selbstverwaltung einfordern kann und dann, wenn es ernst wird, sich den Risiken entzieht. Eine Anzeigepflicht für solche Geschäfte besteht nur insofern, als der Vertrag kreditähnliche Vertragsteile enthält, die den kommunalen Kernhaushalt betreffen oder wenn Bürgschaften notwendig sind.

Übrigens am Rande: Alle CBL-Geschäfte sind vor dem Jahr 2004 abgeschlossen worden. Deswegen ist mir völlig unerfindlich, wie man der jetzigen Landesregierung auch nur im Ansatz Vorwürfe machen kann. Herr Körfges, sonst Spezialist für Regierungsbeschimpfungen, hat ja ganz sanfte Töne angeschlagen und kleine Brötchen gebacken. Das ist eben in der Tat eine Altlast, die jetzt hochgespült worden ist. Und diese muss jetzt endlich bewältigt werden.

Der Kommunalaufsicht sind keine Rechtsverstöße bei CBL-Geschäften bekannt. Gleichwohl hat das Innenministerium seine allgemeinen Beratungsfunktionen für die Kommunen immer wahrgenommen. Das hat auch Herr Engel eben noch einmal betont. Selbstverständlich ist dabei kontinuierlich auf mögliche Risiken und Gefahren, die aus den komplexen und langfristigen CBL-Vertragsbeziehungen entstehen können, hingewiesen worden.

Worin bestehen nun zurzeit die Gefahren in der weiteren Abwicklung der CBL-Geschäfte? Es muss vorab den Verantwortlichen, den Kommunen, zugestanden werden, dass niemand die Finanzkrise in der Dimension, wie wir sie jetzt vorfinden, beim Abschluss der Verträge vorhersehen konnte. Etwas anderes zu behaupten, ist nach meiner Auffassung Besserwisserei und hilft bei der Lösung der Probleme nicht.

(Beifall von CDU und FDP)

Es ist bekannt, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auch auf die Geschäfte durchschlagen. So müssen von einigen Kommunen Sicherungsgeber wegen einer Verschlechterung im Rating ausgetauscht werden. Der Austausch kann und wird nach derzeitigen Erkenntnissen auch zu Belastungen in den betroffenen kommunalen Haushalten führen. Ähnliches haben wir auch bei Zinssicherungsgeschäften erlebt, wobei es auch da welche gegeben hat, die damit Erfolg gehabt haben.

Wer allerdings derzeit schon behauptet, er habe über die endgültige Höhe der Belastungen bereits abgesicherte Informationen, ist nach meiner Auffassung nur wenig glaubwürdig. Vor diesem Hintergrund hat das Innenministerium sich bereits bei den Kommunalaufsichten vor Ort ein entsprechendes Bild verschafft und auf dieser Grundlage die Erfahrungen im Land mit den Bezirksregierungen ausgetauscht.

Wie kann die Landesregierung in der aktuellen Situation nun wirksam und effizient helfen? – Die Kommunen wissen, dass die Landesregierung selbstverständlich für eine Beratung zur Verfügung steht. Eine Beratung kann aber nur sinnvoll sein, wenn sie sich auf einen konkreten Einzelfall bezieht – und dies auch nur insofern, als eine Beratung angefordert wird.

Herr Lux hat zu Recht gesagt, dass es eine hochkomplexe rechtliche Materie mit unterschiedlichen

Vertragsgestaltungen ist. Insofern hilft eine große Konferenz niemandem. Das ist operative Hektik und verdeckt inhaltliche Leere.

Ganz aktuell kann ich davon berichten, dass inzwischen einige Kommunen die Landesregierung um Unterstützung gebeten haben. Insofern hat sich meine Antwort zur Frage 4 der Kleinen Anfrage 14/2851 bereits überholt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin mir aber sicher, dass geeignete Wege gefunden werden können, die von den Kommunen vorgeschlagenen Lösungswege wohlwollend zu begleiten. Sie sehen mir sicherlich nach, dass ich an dieser Stelle Konkreteres nicht sagen kann.

Sofern im Antrag die Rolle der öffentlich-rechtlichen Banken bei den abgeschlossenen CBL-Verträgen angesprochen wird, so kann ich Ihnen betreffend der WestLB Folgendes mitteilen: Beim CBL-Geschäft handelt es sich um operative Geschäfte. Über das operative Geschäft entscheidet ausschließlich der Vorstand der WestLB AG. Die Landesregierung kann auf geschäftspolitische Entscheidungen keinen Einfluss nehmen.

Die WestLB war an verschiedenen CBL-Transaktionen beteiligt und hat in unterschiedlichen Funktionen mitgewirkt. Als Investor allerdings ist die WestLB AG in keinem Fall aufgetreten. Bislang wurde die WestLB noch nicht von Kommunen angesprochen, die eine Änderung ihrer Vertragskonstruktion wünschen. Sie ist aber auskunftsgemäß jederzeit bereit, die betroffenen Kommunen zu beraten und sich gegebenenfalls an einer Neustrukturierung zu beteiligen.

Meine Damen und Herren, aufgrund des vorgetragenen Sachstandes empfehle ich die Ablehnung des Antrages. Wir brauchen keine runden Tische. Der Antrag ist schon überholt, teilweise setzt er auf Maßnahmen, die untauglich sind. Wir wollen den Kommunen in beratenden Gesprächen im Einzelfall helfen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Innenminister. Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/7955. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Grüne und Herr Sagel. – Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Tagesordnungspunkt

10 Durch Ausweitung der LKW-Überholverbote und Tempo 130 auf NRW-Autobahnen die Verkehrssicherheit steigern und die Staugefahren senken!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/7345

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen und Verkehr Drucksache 14/7708

Ich gebe den Hinweis, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Innenausschuss überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der im Ausschuss behandelte und dort von der Mehrheit abgelehnte Antrag geht – das will ich noch einmal darlegen – im Wesentlichen von folgender Überlegung aus:

Erstens. Wir haben es auch ausweislich des Masterplans Güterverkehr der Bundesregierung damit zu tun, dass in den nächsten Jahren der Güterverkehr bis 2025 um 84 % steigen soll, das bedeutet für Nordrhein-Westfalen auf den Autobahnen eine immense Menge mehr LKW. Wir haben davon auszugehen, dass das nicht alleine – das ist jedenfalls unsere Überzeugung; Sie werden es ja selber durchrechnen können – mit baulichen Maßnahmen wie dem Zubau weiterer Spuren oder gar neuen Autobahnen zu lösen sein wird. Das ist die erste Bemerkung.

Zweitens. Wir gehen davon aus, dass das mit Sicherheitsproblemen und mit weiteren Staus verbunden sein wird. Damit ist insgesamt die Frage zu stellen, was man abseits des Streites um Autobahnen, Schienen etc. noch tun kann, um die Durchlässigkeit, um die Aufnahmefähigkeit der Autobahnen zu erhöhen.