Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Stief-Kreihe, wir haben die Kapazität auf 20 000 pro Tag erhöht. Bei einem positiven Testergebnis müssen wir die Referenzuntersuchung abwarten. Dies dauert keine vierzehn, sondern im allerhöchsten Fall eineinhalb bis zwei Tage, weil das gleich weitergeleitet wird.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir sofort handeln, wenn aufgrund des Schnelltests ein Verdacht besteht. Wir töten die Tiere des Verdachtsbetriebes innerhalb von 24 Stunden. Wenn eine Bestätigung kommt, dann handeln wir mit den Maßnahmen, die im EU-Maßnahmenplan genau festgelegt sind. Die Tiere in den Betrieben, die direkten Kontakt mit diesem Verdachtsfall hatten, werden getötet. Im weiteren Umkreis von 1 000 m haben wir 48 Stunden zur Verfügung. Ich glaube, dass unsere Kapazitäten ausreichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Philipps, wir haben in Niedersachsen - deshalb sind wir bei dieser Tierseuche ja auch so sensibilisiert - etwa 72 Millionen Stück Geflügel. Dies sind 60 % des Geflügels in Deutschland. Davon sind etwa 44 Millionen Stück Masthähnchen. Dies sind etwa 61 % der bundesdeutschen Masthähnchen. Rechnet man dies um, so sind das ca. 1 Millionen t Geflügelfleisch, was wir in Deutschland pro Jahr erzeugen. Davon entfallen auf Niedersachsen 530 000 t.
Meine Damen und Herren, dieser Produktionswert - rechnet man das einmal auf das Geflügelfleisch in Deutschland insgesamt hoch - ist so hoch, dass sehr viele Betriebe in ihrer Existenz gefährdet wären, wenn sie von der Geflügelpest betroffen wären. Die Bedeutung der Mastgeflügelhaltung ist immens. Wir müssen alles dafür tun, damit wir die Seuche nicht bekommen.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Kaidas, genauso, wie wir das Technische Hilfswerk und die Feuerwehren mit einbeziehen, ist auch die Bundeswehr mit einbezogen. Die Wehrbereichsverwaltung ist bei den Besprechungen stets dabei. Wenn es nötig ist - wie jetzt auf der Insel Rügen bei der Einsammlung von Tierkadavern; es kommt darauf an, möglichst viele Helfer zur Verfügung zu stellen -, dann ist die Bundeswehr mit eingeplant. Sie hat uns zugesagt, uns nach Kräften zu unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage geht genau in diese Richtung. Nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz ist die Landesregierung verpflichtet, darauf zu achten, dass die örtlichen Katastrophenschutzbehörden ihre Pläne fortschreiben.
Die SPD-Fraktion hat vor rund einem Jahr im Innenausschuss eine Unterrichtung beantragt, als die Vogelgrippe noch auf Fälle in Asien beschränkt war, aber zu befürchten war, dass es auch Europa in absehbarer Zeit treffen würde. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie ist im Detail überwacht worden, dass diese Katastrophenschutzpläne so fortgeschrieben worden sind, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten im Falle weiterer dramatischer Entwicklungen schneller und gründlicher reagiert werden kann, als wir das in der ersten Zeit in MecklenburgVorpommern und speziell im Landkreis Rügen erlebt haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bachmann, einfach betrachtet ist der Ausbruch der Geflügelpest keine Katastrophe. Die Darstellung auf der Insel Rügen war anders. Wenn die Lage außer Kontrolle gerät, kann man den Katastrophenfall ausrufen.
Wir haben schon seit fünf Jahren einen Aktionsplan, der aufgrund der neuen Erkenntnisse jährlich fortgeschrieben wird. Ich hatte vorhin gesagt, dass alle Krisenstäbe in Alarmbereitschaft versetzt worden sind. Wir haben Meldung, dass dies flächendeckend in allen Landkreisen in Niedersachsen der Fall ist. All die Dinge, die mit einem Ausbruch zu tun haben - ob es die Schutzkleidung oder die
Frage betrifft, ob Ablaufpläne vorhanden sind, wie mit Tieren, die gefunden werden und die klinische Symptome der Geflügelpest aufweisen, zu verfahren ist - sind detailliert in diesem Plan aufgeführt. Ich glaube, alles gemacht zu haben, was irgendwie möglich war und möglich ist, um diejenigen, die vor Ort in den Landkreisen und in den Städten die Verantwortung tragen, optimal vorzubereiten.
Ich komme noch einmal auf die Gefährdung für die Menschen zurück. Frau Ross-Luttmann, Sie haben gesagt, dass die Landesregierung für 6,3 % bis 6,5 % der Bevölkerung antivirale Medikamente bevorratet. Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe bevorraten andere Bundesländer diese antiviralen Medikamente?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Weddige-Degenhard, die aktuellen Bevorratungsquoten der einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen plant, von 15 % auf 30 % zu erhöhen. Hessen plant, von 7,5 % auf 15 % zu erhöhen. Ansonsten liegen wir bei 7 %, 7,2 %, in Baden-Württemberg bei 7,5 %, in Bremen bei 6,7 %, in Hamburg bei 6,8 %, in Mecklenburg-Vorpommern bei 5,7 % und in Niedersachsen bei 6,3 %. Nordrhein-Westfalen liegt aktuell bei 15 % und plant, wie gesagt, auf 30 % zu erhöhen. Rheinland-Pfalz liegt bei 12,3 % und SchleswigHolstein bei 6,2 %. Dies sind die aktuellen Durchschnittswerte, die bei einer Umfrage seitens der Länder angegeben worden sind.
Herr Minister Ehlen hat darauf hingewiesen, dass Menschen bei Verdacht in die Krankenhäuser vor Ort gehen könnten. Zudem hat er auf die Hygienepläne hingewiesen. Ist der Landesregierung bekannt, wie problematisch das gesamte Themenfeld „Hygiene“ in den Krankenhäusern ist? Inwieweit sind Überprüfungen mit welchen Ergebnissen gelaufen, gerade was den Punkt Hygiene und Umsetzung der Hygienepläne angeht? - Noch eine ergänzende Frage: Gibt es in allen Krankenhäusern in Niedersachsen - ich betone: „allen“ - Isolationsstationen, was ja notwendig wäre?
Danke schön, Frau Kollegin Janssen-Kucz. Damit ist Ihr Fragekontingent erschöpft. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Ross-Luttmann, bitte!
Lassen Sie mich eingangs noch einmal ganz kurz auf den Laborbereitschaftsdienst eingehen, weil danach gefragt worden war. Für den Fall eines Verdachts ist das Labor unseres Landesgesundheitsamtes in der Lage, Tag und Nacht an jedem Werktag - auch am Wochenende - in einem sehr schnellen, aufwändigen Verfahren zu ermitteln, ob sich ein Verdacht bestätigt oder nicht. Wir müssen im Moment immer davon ausgehen, dass es sich bei einem Verdacht um eine Ansteckung mit einer Übertragung von Tier zu Mensch handelt. Dieser Verdacht kann in wenigen Stunden, innerhalb von vier bis sechs Stunden, bestätigt werden oder, was wir alle hoffen, als negativ bestätigt werden.
Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sind selbstverständlich alle in der Lage, innerhalb kürzesteter Zeit zu agieren. Sie sind auch nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, entsprechende Hygienepläne vorzuhalten. Diese werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst vor Ort überwacht. Der Infektionsschutz - muss man immer wieder betonen - gehört zu den täglichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Er ist auch keine besondere Herausforderung. Umgebungsuntersuchungen, Ermittlung von Kontaktper
sonen einschließlich deren Beobachtung gehören zum regulären Management. Bei Verdachtsfällen bei Menschen wird es das ist mir besonders wichtig; deswegen freue ich mich auch über die Dringliche Anfrage - wirklich auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit ankommen. Wir dürfen keine Panik schüren.
Es gibt noch keinen nachweisbaren Übertragungsfall von Mensch zu Mensch, sondern es handelt sich um eine Tierseuche, so dass im Moment alles unternommen werden muss, um diese Tierseuche einzudämmen. Deswegen sind Hygienemaßnahmen vor Ort unheimlich wichtig. Deshalb ist es auch wichtig, Kinder darauf aufmerksam zu machen, keine toten Vögel anzufassen, keine Federn mehr zu sammeln und, wenn sie kranke Tiere finden, sehr behutsam damit umzugehen und sie nicht zu berühren. Unsere Krankenhäuser sind in der Lage - das hat die Umfrage bei den Kommunen ergeben -, jederzeit entsprechend dem Infektionsschutzgesetz zu reagieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben ja Recht: Noch ist es eine Tierseuche. Aber alle Experten gehen davon aus, dass das Virus mutieren wird,
- Die Frage ist: Wo? Und selbst das ist völlig egal. Egal, wo das Virus mutiert, wird es dann eine Pandemie geben. Wir werden uns dann im Bereich der Prophylaxe befinden. Die Ministerin hat eben völlig zu Recht gesagt, eine Impfung kann immer nur im Nachgang wirksam werden. Um so wichtiger ist es, sich ausreichend mit antiviralen Medikamenten zu bevorraten.