Zweitens. Unter unseren Lebens- und Hygienebedingungen ist eine Übertragung von Vögeln auf Menschen in der Regel auszuschließen. Demzufolge besteht auch nach den Fällen in Deutschland keine höhere Gefahr, auch nicht für die Bevölkerung in Niedersachsen. Einige Verhaltensregeln sollten aber beachtet werden: Aufgefundene tote Tiere sollten schon wegen der allgemeinen Gefahr der Krankheitsübertragung nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Im Hinblick auf die Entstehung einer Pandemie ergibt sich durch die festge
stellten Fälle in Deutschland kein zunehmendes Risiko. Eine Influenza-Epidemie könnte sich erst dann entwickeln, wenn eine genetische Mutation beim Vogelgrippevirus auftritt, sodass der Virus auch von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Meine Damen und Herren, in der Human- und Tiermedizin waren die Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle noch nie so gut wie im Moment. Auf dieser Grundlage sind Managementsysteme für frühzeitiges Erkennen von möglichen Erkrankungen aufgestellt worden. Wir haben eine sichere Labordiagnostik, und zur sofortigen Vermeidung der Infektionsausweitung gibt es Maßnahmen des Infektionsschutzes wie das Aufstallungsgebot und andere Hygienemaßnahmen. Alle diese Maßnahmen bei den Tieren gelten letztendlich auch als Gesundheitsvorsorge für den Menschen.
Ergänzend zu den Maßnahmen im Tierbereich wurden bereits im Herbst 2005 die Ärztinnen und Ärzte durch das Landesgesundheitsamt informiert, wie im Falle von Verdacht auf Vogelgrippe bei Menschen vorzugehen ist. Zur Abklärung von eventuellen Verdachtsfällen würde zunächst geprüft, ob eine Symptomatik und vorherige Kontakte mit Geflügel einen Verdacht rechtfertigen. Wäre dieses der Fall, so ist es in Niedersachsen zu jeder Zeit möglich, den Verdacht labordiagnostisch abzusichern oder auszuschließen. Hierfür hat das Landesgesundheitsamt einen Laborbereitschaftsdienst eingerichtet. Die Behandlung von Patienten mit Verdacht auf Vogelgrippe ist in jedem Krankenhaus der Regelversorgung möglich.
Wie schon beschrieben sind die Voraussetzungen für eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung nicht gegeben. Dennoch würden aus Vorsicht besondere Hygienemaßnahmen eingeleitet werden. Jedes Krankenhaus der Regelversorgung ist in der Lage und nach dem Infektionsschutzgesetz auch verpflichtet, entsprechende Hygienepläne vorzuhalten. Infektionsschutz gehört zu den täglichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Jede Kommune in Niedersachsen ist in der Lage, derartige Fälle zu bearbeiten. Dieses gilt auch für den Fall der Pandemie. Auch hierbei gilt aber: Der einzelne Patient ist nicht das eigentliche Problem. Es handelt sich um eine Influenza-Erkrankung, die jedes Jahr auftritt und das Gesundheitswesen jedes Jahr beansprucht. So etwas wird in jedem Krankenhaus entsprechend behandelt.
Meine Damen und Herren, das Problem der Pandemie ist die Anzahl der Patienten, auf die sich flächendeckend alle Krankenhäuser einstellen müssen. Denn wo genau der örtliche Schwerpunkt liegen wird, wenn die Pandemie denn käme, ist nicht vorauszusagen. Deshalb müssen letztendlich alle Krankenhäuser in der Lage sein, eine entsprechende Behandlung zu leisten.
Meine Damen und Herren, der Geflügelpesterreger wird von kranken Vögeln massenhaft mit dem Kot und mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen ausgeschieden. Wie das Vogelgrippegeschehen in Mecklenburg-Vorpommern und die schnelle Folge von HPAI-Feststellungen in anderen Mitgliedstaaten zeigen, muss jederzeit mit dem Auftreten des Virus bei Wildvögeln gerechnet werden. Daher sind die laufenden Untersuchungen im Rahmen des Wildvogel- und Hausgeflügelmonitorings zur Früherkennung sehr wichtig.
Die Fälle in Mecklenburg-Vorpommern machen deutlich, dass auch dann mit HPAI-Feststellungen gerechnet werden muss, wenn keine besonderen Zugvogelaktivitäten erfolgen. Die Ursache der Einschleppung hat das Friedrich-Loeffler-Institut bisher noch nicht ermitteln können. Aber es wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine alte Infektionskette handelt, sondern das es eine so genannte frische Infektion ist. Man geht davon aus, dass möglicherweise Singschwäne eine ursächliche Rolle spielen.
Meine Damen und Herren, die Experten gehen davon aus, dass sich diese Fälle geografisch ausweiten werden. Maßnahmen zur Verringerung der Einschleppung der Seuche in Hausgeflügelbeständen sind die Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen und die Abschottung der Wirtschaftsgeflügelbetriebe.
Eine weitere Gefahrenquelle stellen Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen dar. Daher sind diese bis zum 30. April 2006 generell verboten. Das Inverkehrbringen von Geflügel ist an eine vorherige tierärztliche Untersuchung gebunden. Angesichts der Aggressivität des Erregers sind alle Geflügelhalter sowohl von Großals auch von Kleinstbeständen gefordert, alles zu tun, um einen Ausbruch des Erregers bei Hausgeflügel zu vermeiden.
Zu Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den möglichen Gefahren für Menschen und Tier zu begegnen?
Frühzeitig, schon vor Bekanntwerden der ersten bestätigten Verdachtsfälle im Sommer 2005 in Russland und einer ersten Bewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Einschätzung des Risikos, dass das H5N1-Virus nach Deutschland und in die EU eingetragen wird, wurde vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium im September 2005 ein Aufstallungsgebot für Wirtschafts- und Hobbygeflügel erlassen, das im Oktober 2005 durch ein per Eilverordnung des BMELV bis zum 15. Dezember angeordnetes bundesweites Aufstallungsgebot überlagert wurde. Dieses zeigt, dass die niedersächsischen Regelungen keineswegs verfrüht und überzogen waren.
Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass ich vom damaligen Landwirtschaftsminister Trittin beschimpft worden bin, dass wir diese Maßnahme durchgezogen haben. Ich glaube, da war mehr Ideologie als Sachverstand im Spiel.
Meine Damen und Herren, alle nachgeordneten Behörden sind gebeten worden, sich auf einen solchen möglichen Fall vorzubereiten. Die kommunalen Veterinärbehörden wurden aufgefordert, die Einsatzbereitschaft der kommunalen Krisenzentren zu bestätigen, um somit im Falle eines Seuchenausbruchs unmittelbar und angemessen reagieren zu können. Alle Landkreise und kreisfreien Städte haben uns diese Positivmeldung gegeben.
Weiterhin sind die Informationen für Reisende intensiviert worden. Entsprechende Merkblätter, die auf die Gefahr von Seuchenverschleppung und auf die entsprechenden Einfuhrverbote hinweisen, sind an die Personenbeförderungsunternehmen verteilt worden. Dies betrifft besonders unsere Flughäfen.
Die Gefahr der Seucheneinschleppung über illegale Importe wird als hoch eingeschätzt. Die Kontrollen an den Grenzkontrollstellen sind verschärft worden. Die Ergebnisse der intensiven Kontrollen durch den mobilen Zoll und die örtlichen Veterinärbehörden am Flughafen Langenhagen machen deutlich, dass Lebensmittel tierischer Herkunft rechtswidrig mitgeführt werden. Sanktionen für Reisende, die über die Entsorgung der beschlagnahmten Lebensmittel hinausgehen, sind aufgrund
Meine Damen und Herren, ein sehr wichtiges Instrument der Seuchenvorbeugung ist die Überwachung im Rahmen des Wildvogelmonitorings. Dieses Frühwarnsystem ist räumlich über Niedersachsen verteilt und lässt eine Beurteilung des Gesundheitszustandes der hiesigen Wildvögel zu. Bereits im Jahr 2005 sind Tiere systematisch untersucht worden. Im Jahr 2006 sollen bis Ende April weitere 450 Wildvögel im Monitoring getestet werden. Parallel dazu wird der Gesundheitszustand des Hausgeflügels nach einem festgelegten Stichprobenverfahren laufend untersucht. Alle Proben wurden im Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz untersucht. Dort gehen zurzeit täglich durchschnittlich 50 bis 60 Proben ein. Verdächtige Proben werden zur Abklärung an das FriedrichLoeffler-Institut auf der Insel Riems weitergeleitet. Im vergangenen Jahr wurden 7 100 Untersuchungen aus Freilandhaltungen, 394 Untersuchungen zum Wildvogelmonitoring und 440 weitere Untersuchungen am Veterinärinstitut in Oldenburg durchgeführt. Alle diese Proben waren negativ.
Neben all diesen getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest muss für den Fall des Seuchenausbruchs in Niedersachsen die erste Priorität darauf gelegt werden, den Erstausbruch so frühzeitig zu erkennen, dass wir den Herd sehr schnell isolieren und die Tötung und unschädliche Beseitigung aller infizierten und ansteckungsverdächtigen Tiere effektiv und zügig durchführen können.
Zurzeit stehen drei Elektrotötungsanlagen einsatzbereit zur Verfügung. Zwei weitere Anlagen werden noch in dieser Woche ausgeliefert. Darüber hinaus wurde mit der Firma Linde ein Vertrag zur CO2-Stallbegasung unterzeichnet. In dieser Woche ist der Abschluss eines weiteren Vertrages mit der Firma Air Liquide vorgesehen.
Als dritte Möglichkeit der effektiven Tötung stehen 13 CO2-Containerdeckel zur Verfügung. In Abhängigkeit von der Größe der zu keulenden Bestände und der theoretischen Gesamtkapazität können pro Tag 530 000 bis 1,4 Millionen Tiere getötet werden.
Neben der herkömmlichen Tierkörperbeseitigung sind z. B. auch Müllverbrennungsanlagen und das nach EU-Recht bei hochkontagiösen Tierseuchen mögliche Vergraben in das Konzept aufgenommen worden. Die Kommunen haben hierfür geeignete Flächen ausgewiesen.
Meine Damen und Herren, im Jahr 2003 wurde eine Task Force Tierseuchenbekämpfung auf Bundesebene beschlossen, deren Arbeitsstab vor gut einem Jahr die Tätigkeit aufgenommen hat. Ebenfalls auf Initiative von Niedersachsen ist die Einrichtung eines mobilen Bekämpfungszentrums beschlossen worden. Entsprechende Vereinbarungen sind Ende Januar dieses Jahres vom letzten Bundesland unterzeichnet worden und somit in Kraft getreten. Das mobile Bekämpfungszentrum soll am Standort Barme im Landkreis Verden ständig einsatzbereit sein und auch für den Übungsbetrieb genutzt werden. Niedersachsen hat hierbei für den Bund die Geschäftsführung übernommen.
Meine Damen und Herren, wir vom Landwirtschaftsministerium haben in Niedersachsen ein EDV-gestütztes Tierseuchenbekämpfungshandbuch eingeführt, das auch vom Land NordrheinWestfalen genutzt und weiterentwickelt wird. Alle Bundesländer haben sich vorgenommen, nach den Vorgaben des Handbuchs zu arbeiten.
Schließlich möchte ich auf die niedersächsische Geflügelpestschutzverordnung hinweisen, die vorgibt, dass Geflügelbestände bei Vorliegen eines begründeten Verdachts zu töten sind und die Geflügelhalter aufgefordert sind, Vorsorge zu treffen, damit tierseuchenbehördlich angeordnete Tötungsmaßnahmen unverzüglich vollzogen werden können.
Meine Damen und Herren, alle Ebenen haben die Aufgabe mitzuwirken, um diese Vogelgrippe abzuwenden. Um dem hohen Informationsanspruch der Bevölkerung Rechnung zu tragen, haben wir eine Telefon-Hotline eingerichtet, die man unter der Rufnummer 04 41/75 02 63 33 anwählen kann. Außerdem haben wir ein Internet-Info www.tierseucheninfo-niedersachsen.de aufgebaut. - Danke schön.
Ich frage die Landesregierung: Stehen in Niedersachsen genügend Grippemedikamente zur Verfügung, um dem Ausbruch einer Epidemie entgegenzuwirken? - Ist das trotz meines Hustens angekommen?
Für die Landesregierung antwortet Frau Sozialministerin Ross-Luttmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, wir müssen bei dieser Frage sehr vorsichtig sein. Herr Minister Ehlen hat deutlich gesagt, dass unser System in Niedersachsen auf drei Säulen fußt. Die erste ist die Überwachung; diese ist ganz wichtig. Der Laborbereitschaftsdienst, der eingerichtet worden ist, ist eine tragende Säule, die wir in Niedersachsen geschaffen haben.
Die Bekämpfung von SARS vor drei Jahren hat gezeigt, dass diese Krankheit aufgrund der lückenlosen Überwachung sehr gut eingedämmt werden konnte. Die Überwachung ist also das erste wichtige Instrument.
Das zweite wichtige Instrument, um im Falle einer Influenza-Pandemie die Ausbreitung zu stoppen, ist die Impfung der Bevölkerung. Dies ist das einzige wirklich wirksame Mittel. Deshalb hat Niedersachsen sehr darauf gedrängt, dass die Impfstoffherstellung vorbereitet werden kann. Wir alle wissen, dass ein Impfstoff erst dann entwickelt werden kann, wenn ein Virus existiert. Der Bund hat sich bereit erklärt, vorbereitende Maßnahmen zu treffen.
Heute Nachmittag wird eine Gesundheitsministerkonferenz stattfinden, bei der wir über alle Punkte reden werden, die eine mögliche Pandemie betreffen. Unter anderem werden wir auch darüber reden, wie es mit der Bevorratung von Tamiflu und Relenza aussieht. Wir müssen sagen: Diese Mittel können bei einer Erkrankung des Menschen die Symptome abschwächen und abmildern. Tamiflu kann weder eine Pandemie bekämpfen noch deren Ausbreitung verhindern. Es kann aber die Symptome beim einzelnen Menschen abschwächen; davon wird im Moment ausgegangen.
Deswegen hat sich Niedersachsen im letzten Jahr entschlossen, sich mit Tamiflu zu bevorraten. Wir haben uns entschlossen, das Mittel in Pulverform und nicht in Darreichungsform zu bevorraten, weil diese Form eine längere Haltbarkeit aufweist. Wir müssen davon ausgehen, dass es sich nicht um eine vorübergehende Situation handelt, da das Virus noch nicht mutiert ist.
Wir haben uns zunächst mit 6,3 % bevorratet und werden in der Gesundheitsministerkonferenz darüber zu sprechen haben, wie wir jetzt mit diesem Thema umgehen werden. Es gilt zu prüfen, ob sich neue Gründe gezeigt haben, die zu einer maßvollen Erhöhung des Vorrats Anlass geben. Niedersachsen ist ein Land, in dem sehr viel Geflügel gehalten wird. Wir haben allerdings bisher noch keinen Fall feststellen müssen - das hat Minister Ehlen dargestellt -, in dem der Nutzgeflügelbestand von der Vogelgrippe betroffen gewesen wäre.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird bezweifelt, dass die Laborkapazitäten in Niedersachsen im Ernstfall ausreichen werden.
Zwischen Schnelltest und endgültigem Befund liegen bis zu 14 Tage. Ich frage die Landesregierung: Wie sicher ist das Ergebnis des Schnelltests? Denn nach einem positiven Test ist sofortiges Handeln erforderlich. Oder müssen die Ergeb