Protocol of the Session on December 7, 2016

Für den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, stimmten 50 Mitglieder des Landtages.

(Beifall Leif-Erik Holm, AfD)

Für den Abgeordneten Torsten Renz, Fraktion der CDU, stimmten 56 Mitglieder des Landtages.

(Zurufe aus dem Plenum: Oi!)

Für den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, stimmten 56 Mitglieder des Landtages.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Hey!)

Damit sind die Mitglieder des Landtages Manfred Dachner, Thomas Krüger, Nikolaus Kramer, Torsten Renz und Peter Ritter in das Gremium gemäß Paragraf 34 Absatz 7 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

(Minister Harry Glawe: Herr Ritter muss einen ausgeben. Herr Ritter ist Stimmkönig, der muss einen ausgeben. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch um etwas Ruhe. Wir sind wieder in der Sitzung.

Ich frage die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Manfred Dachner, nehmen Sie die Wahl an?

Herr Thomas Krüger, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Herr Nikolaus Kramer, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Herr Torsten Renz, nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Herr Peter Ritter, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Im Namen des Hauses wünsche ich den gewählten Mitgliedern viel Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 12: Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10), hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE, Drucksache 7/87.

Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE – Drucksache 7/87 –

Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G 10-Kommission vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Für die Wahl erhalten Sie einen weißen und einen grünen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben je Stimmzettel vier Stimmen. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreu

zen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn ein Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als vier Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Ich bitte die Schriftführer und deren Vertreter, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 18.56 Uhr

__________

Wiederbeginn: 19.08 Uhr

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bekannt.

Es wurden 65 Stimmzettel abgegeben, davon waren 65 Stimmzettel gültig. Für den Abgeordneten Jochen Schulte, Fraktion der SPD, stimmten 59 Mitglieder des Landtages.

(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oi!)

Für den Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD, stimmten 51 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Torsten Renz, Fraktion der CDU, stimmten 56 Mitglieder des Landtages. Für die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, stimmten 53 Mitglieder des Landtages.

Ich stelle fest, dass die Kandidaten Jochen Schulte, Dr. Matthias Manthei, Torsten Renz und Jacqueline Bernhardt die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnten. Damit sind die Mitglieder der G 10-Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt.

Ich frage die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen.

Herr Jochen Schulte?

Herr Dr. Matthias Manthei?

Jawohl. Präsidentin Sylvia Bretschneider: Herr Torsten Renz?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Frau Jacqueline Bernhardt?