Protocol of the Session on October 14, 2014

Herr Staatsminister Beuth.

„Von der Zahlung einer Vergütung sollte ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn kein besonderes Interesse an ihrer Beschäftigung besteht.“ Dies ist auch so in den Praktikanten-Richtlinien festgehalten. Also sogar das gibt es.

(Torsten Warnecke (SPD): Alles klar, danke!)

Vielen Dank. – Dann kommen wir zu Frage 136. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Beabsichtigt sie, die seit Jahren defekte sogenannte „Amphibienschutzanlage“ im Zuge der Landesstraße 3432 zwischen Mengshausen und Kerspenhausen im Haushaltsjahr 2015 zu sanieren?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, es ist beabsichtigt, die derzeit nicht mehr funktionstüchtige Amphibienschutzanlage an der L 3432 zwischen den Ortsteilen NiederaulaMengshausen und Kerspenhausen in Form von in rund 50 m Abstand voneinander angeordneten Rinnen mit Schlitzen als Belichtung baldmöglichst durch einen Ersatzneubau wieder funktionsgerecht herzustellen. In diesem Zusammenhang muss allerdings zur Herstellung einer einheitlichen Oberflächte auch die Fahrbahndecke der L 3432 erneuert werden.

Die Maßnahme kann wegen anderer dringlicherer Maßnahmen nicht in den Entwurf des Landesstraßenerhaltungsund Bauprogramms 2015 aufgenommen werden. Somit ist eine Berücksichtigung der ca. 0,3 Millionen € Baukosten frühestens im Programm des Folgejahres 2016 möglich.

Frage 137, Frau Kollegin Dorn.

Ich frage die Landesregierung:

Wie gestaltet sich die aktuelle Erlasslage bezüglich der Vergabe von geeigneten Flächen an Investoren durch Hessen-Forst, bei der Kommunen und kommunale Bürgergenossenschaften in Konkurrenz zu großen Unternehmen stehen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Dorn, nach den Beschlussfassungen zum Energiegipfel soll der Ausbau der Windkraft in Hessen durch die Bereitstellung geeigneter landeseigener Waldgrundstücke vorangetrieben werden. Der sogenannte Forsterlass vom 2. Mai 2012 beschreibt diesbezüglich die Grundzüge dieser Vorgehensweise, nach der die Bereitstellung landeseigener Grundstücke an Dritte für Zwecke der Windkraftnutzung zu erfolgen hat.

Um das angewandte Wertungsschema zu festigen und den Entscheidungsspielraum zugunsten realisierbarer Projekte mit Verankerung in der Region nutzen zu können, hat das Ministerium in einem ergänzenden Erlass mit Datum vom 22. September 2014 bestärkt, dass zwei Aspekte eine besondere Beachtung finden sollen. Konkret wird in dem genannten Erlass vom September dieses Jahres der Landesbetrieb gebeten, erstens die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Standorts sowie die regionale und kommunale Wertschöpfung besonders zu berücksichtigen und zweitens die Angebote in einem transparenten Verfahren nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale und kommunale Wertschöp

fung sowie regionale finanzielle Bürgerbeteiligung zu gewichten. Wir gehen daher davon aus, dass künftig besonders Investoren und Bürgergenossenschaften, die vor Ort sind, zum Zuge kommen werden.

Somit wollen wir gewährleisten, dass dem Aspekt der Bürgerbeteiligung bei Vorhabenplanungen im Bereich Windenergie in angemessener Form Rechnung getragen wird und dadurch auch die Akzeptanz der Bevölkerung für derartige für die Energiewende in Hessen unabdingbare Anlagen weiter ansteigt.

Frage 138, Herr Abg. Rock.

Ich frage die Landesregierung:

Ist ihr bekannt, ob die WIBank infolge der Einflussnahme des Landrats des Odenwaldkreises auf Ausschreibungen des Regionalmarketings Rückforderungen geltend macht bzw. den noch nicht ausgezahlten Förderbetrag nicht mehr oder nur zum Teil auszahlen wird?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Rock, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen setzt per Dienstleistungsvertrag mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter anderem auch das Programm Regionalmarketing um, aus dem das infrage stehende Projekt Standortmarketing der Odenwald-RegionalGesellschaft mbH gefördert wird.

Der Landesregierung ist als Fördermittelgeberin selbstverständlich bekannt, dass das Projekt zurzeit von der WIBank sehr sorgfältig hinsichtlich aller im Bescheid genannten Fördervoraussetzungen und Rechtsgrundlagen geprüft wird. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Sollte eine Unregelmäßigkeit bei der Vergabe des Auftrags und/oder ein anderer Verstoß gegen Förderbestimmungen festgestellt werden, wird – wie bei anderen Projekten auch – entsprechend den rechtlichen Grundlagen zurückgefordert.

(René Rock (FDP): Schauen wir mal!)

Dann ist die Frage beantwortet. – Ich rufe nun Frage 139 auf. Frau Abg. Lannert – sie ist gerade nicht am Platz.

Die Kollegin Lannert fragt die Landesregierung:

Wie bewertet sie die vor Kurzem durch das Bundeskabinett verabschiedete neue Hightech-Strategie (HTS) „Innovatio

nen für Deutschland“ mit Blick auf die hessische Forschungs- und Innovationslandschaft?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Bellino, die hessische Forschungs- und Innovationslandschaft ist gut dafür gewappnet, von den veränderten prioritären Schwerpunkten dieser neuen Hightech-Strategie des Bundes zu profitieren. Sie deckt sich im Übrigen intensiv mit der wissenschaftspolitischen Strategie der Landesregierung.

Bereits im Rahmen der Zielvereinbarungen 2011 bis 2015 mit den Hochschulen hat die Hessische Landesregierung exakt dem Aspekt Vernetzung und Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung beigemessen. Ebenfalls deckt sich die stärkere Transferorientierung, die in der neuen Hightech-Strategie verankert ist, mit der hessischen Forschungspolitik und wird auch adäquat durch die hessische Forschungslandschaft bedient werden können.

Was die inhaltlichen Schwerpunkte dieser neuen Strategie anbelangt, ist Hessen mit seinen drei im Bereich der Lebenswissenschaften starken und den drei medizinführenden Universitäten Frankfurt, Gießen und Marburg, den vier Max-Planck-Instituten in Frankfurt, Bad Nauheim und Marburg sowie den beiden im Aufbau bzw. in Vorbereitung befindlichen Fraunhofer-Einrichtungen in Gießen und Frankfurt bestens gerüstet, um Themenfelder, die für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung sein werden, zu bedienen.

Dann rufe ich noch die Frage 140 auf. Frau Abg. Wolff.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Chancen für Hessen sieht sie in der kürzlich auf europäischer Ebene erfolgten Gründung des weltgrößten Forschungskonsortiums im Bereich Metallforschung und Metallfertigung, „Metallurgy Europe“, an welchem auch die ESA beteiligt ist?

Herr Minister für Wissenschaft und Kunst.

Verehrte Frau Abg. Wolff, die ESA hat sich mit weiteren führenden Forschungsinstitutionen und mit über 180 europäischen Unternehmen zusammengeschlossen, um neue Metallarten und -fertigungstechniken zu entwickeln. Das ist ein auf sieben Jahre angelegtes Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Es umfasst einen Etat von 1 Milliarde € und ist Anfang September in London durch den Vorsitzenden des Forschungskonsortiums vorgestellt worden.

Die ESA geht davon aus, dass sie mit diesem Programm einen technischen Grundstein legen kann für die Entdeckung neuer Materien wie metallische Verbindungen, Legierungen, Verbundstoffe, Halbleiter und auch Supraleiter. Beispielhaft nenne ich hier Leichtmetalllegierungen und Verbundwerkstoffe, die das Gewicht von Raumfahrtkomponenten und von Kraftfahrzeugen deutlich reduzieren können.

Die ESA ist mit ihrem Weltraum- und Technologiezentrum in den Niederlanden an dem Projekt beteiligt und befindet sich inmitten einer technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung, die in vielen Bereichen – man muss das so formulieren – wirklich an der Grenze des gegenwärtig technisch Machbaren arbeitet.

Das erste Projekt befindet sich in der Vorbereitungsphase und soll 2015 an den Start gehen. Inwieweit sich dann konkrete Chancen aus diesem Forschungskonsortium für Hessen verwirklichen lassen, kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen, ist aber natürlich aufgrund der vielen Verbindungen gerade hessischer Einrichtungen mit außeruniversitären und universitären Forschungseinrichtungen durchaus interessant.

Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 141 auf. Herr Abg. Rock.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ziele verfolgt sie mit der „Symbolischen Einweihung eines Kastrationsmobils“ durch die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14. Oktober 2014 auf dem Schlossplatz in Wiesbaden?

(Ministerin Priska Hinz: Aber, Herr Rock, waren Sie nicht dort? – Gegenruf des Abg. René Rock (FDP): Doch! – Minister Tarek Al-Wazir: Das scheint ja Urängste ausgelöst zu haben!)

Zur Antwort hat die Frau Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Abg. Rock, ich freue mich sehr, dass ich jetzt im Plenum die besondere Arbeit des Landestierschutzverbandes Hessen noch einmal würdigen kann; denn nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes muss jedes seiner Tierheime pro Jahr durchschnittlich 220 Katzen unterbringen. Dies führt zu hohen Kosten für die überwiegend ehrenamtlich arbeitenden, durch Spenden finanzierten Tierheime und Tierschutzorganisationen.

Tierheime werden insbesondere im Frühjahr und Herbst regelrecht überschwemmt mit jungen Katzen, und viele dieser Welpen stammen von verwilderten Katzen, für die sich niemand zuständig fühlt. Der hessische Landestierschutzverband, der 46 Tierheime und Tierschutzvereine in Hes

sen vertritt, will nun den Tierheimen und Kommunen bei der Lösung dieser Problematik helfen. Einige hessische Kommunen unterstützen nämlich ihre Tierheime, indem sie die Unterbringung von Fundtieren mitfinanzieren.

Der Landestierschutzverband hat ohne jede staatliche Förderung, mit Spenden, ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug angeschafft, in dem Kastrationen von Katzen durchgeführt werden können. Es wird den hessischen Tierheimen für Kastrationsaktionen verwilderter Hauskatzenpopulationen zur Verfügung gestellt, und damit hilft der Verband auch den hessischen Kommunen bei der Umsetzung des Tierschutzgesetzes.

Auch das Kabinett hat sich schon in einer ersten Befassung am 12. September mit der Übertragung von § 13b Tierschutzgesetz auf die Kommunen beschäftigt und eine Anhörung der Kommunen zu einem Verordnungsentwurf beschlossen, in dem den Kommunen ein Satzungsrecht eingeräumt werden soll, wonach sie verwilderte Katzen kastrieren lassen können, damit sie nicht mehr so viel finanzieren müssen im Hinblick auf die Tierheime und damit auch die ehrenamtlich Tätigen in den Tierheimen ihre Spenden für Tiere in Not verwenden können und nicht mehr für die in wachsender Population herumstreunenden Katzen.