Protocol of the Session on October 14, 2014

(Michael Boddenberg (CDU): Dass Sie Ihre Meinung geändert haben!)

dass ich lediglich gefragt habe, warum Sie das nicht machen, und dass ich nicht gefordert habe, dass Sie es tun. Ich frage Sie, ob Sie bereit sind, zu akzeptieren, dass ein großer Unterschied dazwischen besteht.

(Zurufe von der CDU)

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ich denke, es versteht sich von selbst, dass sich die Landesregierung an Recht und Gesetz hält. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist eine Anerkennung ausgeschlossen.

Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, das war nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie bereit sind, anzuerkennen, dass es einen Unterschied zwischen der Frage nach Begründungen für einen Sachverhalt gibt, der im Gesetz geregelt ist – das weiß ich sehr wohl –, und der Aufforderung, dieses Gesetz zu ändern. Das war das, was Sie in Ihrer ersten Antwort zu unterstellen schienen. Das war aber nicht die Geschäftsgrundlage meiner Frage.

(Manfred Pentz (CDU): Jetzt weiß ich, warum ihr noch lange in der Opposition sitzt!)

Herr Kollege Merz, das Letzte war keine Frage.

(Gerhard Merz (SPD): Die Frage war, ob er bereit ist, das zur Kenntnis zu nehmen!)

Herr Minister, Ihre Aussage dazu.

Ich bin durchaus in der Lage, zwischen Fragen und der Intention von Fragen zu unterscheiden. Insofern verwundert mich diese Frage; denn ich gehe davon aus, ein Abgeordneter unterstellt, dass sich die Hessische Landesregierung an Recht und Gesetz hält.

(Manfred Pentz (CDU), zur SPD gewandt: Machen Sie eine Große Anfrage!)

Frage 132, Frau Abg. Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Werden die beim 43. Deutschen Lebensmittelchemikertag in Gießen diskutierten neuen Analyse- und Prüfmethoden für Lebensmittel für die Weiterentwicklung von Kontrollsystemen genutzt?

Frau Staatsministerin Hinz.

Frau Abg. Löber, der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nutzt unter anderem die Plattform des jährlich stattfindenden Deutschen Lebensmittelchemikertags, um sich über neue Analyse- und Prüfmethoden für Lebensmittel zu informieren. Dementsprechend prüfen die sachverständigen Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker die dort vorgestellten Analyse- und Prüfmethoden daraufhin, inwieweit diese Eingang in den jeweiligen Laborbetrieb finden können und dort zu adaptieren und zu validieren sind.

Der LHL seinerseits hat auf dem 43. Deutschen Lebensmittelchemikertag in Gießen im Rahmen eines Diskussionsvortrags eine Methode – und die zugehörigen Ergebnisse – zur Untersuchung von perfluorierten Alkylsubstanzen in Lebensmitteln vorgestellt. Fragen Sie mich jetzt bitte nicht, was das ist. Darüber hinaus haben die sachverständigen Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker des LHL anhand von insgesamt 18 Präsentationen die dort angewandten Methoden und die Ergebnisse vorgestellt, die erzielt wurden.

Überdies hat der Direktor des LHL während des öffentlichen Abendvortrags „Lebensmittelchemiker im Landeslabor – was treiben die da?“ einem breit gefächerten Publikum weitere ausgewählte Methoden und Ergebnisse des LHL dargestellt. Sie sehen also, das ist eine Veranstaltung, aus der die Mitarbeiter des LHL etwas mitnehmen, in die sie aber auch etwas einbringen, sodass ein fruchtbarer Dialog entsteht. Prüfergebnisse werden natürlich, sofern es möglich ist, im LHL übernommen.

Vielen Dank. – Frage 133, Frau Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Was hat die Sperrung der A 3 zwischen dem Kreuz Offenbach und der Anschlussstelle Obertshausen in der Nacht vom 23. auf den 24. September 2014 wegen der Suche nach Kampfmitteln für Ergebnisse gebracht?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrte Frau Abg. Löber, in der Nacht vom 23. auf den 24.09.2014 hat Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement auf der A 3 zwischen dem Offenbacher Kreuz und der Anschlussstelle Obertshausen unter Vollsperrung alle 54 Verdachtsstellen auf Kampfmittel untersucht. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass sich glücklicherweise keine Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg mehr im Baustellenbereich befinden. Gefunden wurden metallische Gegenstände wie Baustahl, Eisenträger oder Kabel, die vermutlich beim Bau der Autobahn in den Fünfzigerjahren dort liegen gelassen wurden.

Die Freilegungsarbeiten, die mit vier Spezialbaggern erfolgten, konnten bereits gegen 4 Uhr abgeschlossen werden. Die Vollsperrung der A 3 wurde daraufhin aufgehoben.

Danke schön. Das ist auch klar. – Frage 134, Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit einer Antwort auf das Auskunftsersuchen der Abg. Kerstin Geis und des Abg. Gerald Kummer vom 9. Juli 2014 zum Thema Hessentag zu rechnen, für das gemäß GOHLT die Beantwortungsfrist am 7. August 2014 abgelaufen war und bereits zweimal eine Fristverlängerung erbeten wurde, ohne nähere Auskünfte zum noch bestehenden Klärungsbedarf zu geben?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Frau Abg. Geis, ich darf für die Landesregierung Ihre mündliche Frage wie folgt beantworten: Die Frist ist bis zum 17.10.2014 verlängert worden, und das Auskunftsersuchen wurde heute beantwortet.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist aber ein Zufall!)

Zusatzfrage, Frau Kollegin Geis.

Wann werde ich es denn in den Händen halten?

(Minister Stefan Grüttner: Wenn es da ist!)

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Frau Kollegin Geis, ich könnte jetzt sagen: „Wenn es da ist“; das wäre aber unziemlich. Ich hoffe, dass dies, wenn der Postlauf gewährleistet ist, in den nächsten 24 Stunden der Fall sein wird.

Ich kann es Ihnen auch nicht sagen. Aber es ist – wie immer es jetzt läuft – im Hause. Es dauert ein bisschen, bis es umgedruckt ist.

Damit kommen wir zur Frage 135. Herr Abg. Warnecke, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch werden Praktikantinnen und Praktikanten in Landesbehörden während der Praktikumszeit finanziell unterstützt?

Herr Innenminister, bitte schön.

Herr Abg. Warnecke, bei Praktikantinnen und Praktikanten in Landesbehörden ist zu unterscheiden zwischen Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Tarifvertrag für die Regelung der Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten des Landes Hessen – TV Prakt-H – fallen, und solchen, die unter die Richtlinien des Landes Hessen für die Gewährung von Praktikantenvergütungen – Praktikanten-Richtlinien des Landes Hessen – fallen.

Bei Praktikantinnen und Praktikanten, die unter TV Prakt-H fallen, beträgt das monatliche Entgelt aktuell für vollzeitbeschäftigte Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Sozialarbeiterin, des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin, des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin, des Heilpädagogen 1.674,28 €. Die pharmazeutisch-technische Assistentin und der pharmazeutisch-technische Assistent und die Erzieherinnen und Erzieher erhalten 1.440,52 €. Bei Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern sowie Masseurinen und medizinischen Bademeisterinnen bzw. Masseuren und medizinischen Bademeistern sowie Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sind es 1.381,45 €. Zusätzlich erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % des Novemberentgelts, wenn sie die Voraussetzungen des § 14 des Tarifvertrags erfüllen. Zudem besteht ein An

spruch auf eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 € monatlich.

Bei Praktikantinnen und Praktikanten, die nach den Praktikanten-Richtlinien des Landes Hessen beurteilt werden, gestaltet sich die finanzielle Unterstützung wie folgt: Vorpraktikantinnen und -praktikanten erhalten vor vollendetem 18. Lebensjahr eine Vergütung von höchstens 300 €, nach vollendetem 18. Lebensjahr von höchstens 370 €. Die Vergütung erhöht sich, wenn das Vorpraktikum länger als ein Jahr dauert.

Berufspraktikantinnen und -praktikanten für den Beruf Haus- und Familienpfleger sowie für den Beruf Wirtschafter erhalten 1.381,45 €. Berufspraktikantinnen und -praktikanten für den Beruf des hauswirtschaftlichen Betriebsleiters erhalten 1.440,52 €. Berufspraktikantinnen und -praktikanten der Pharmazie und Lebensmittelchemie erhalten in den ersten sechs Monaten 790 € und danach 1.050 €.

Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen, kann eine Vergütung von bis zu 650 € gezahlt werden.

Vielen Dank. – Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Löblich, Herr Innenminister, dass Sie dies alles so charmant vorgetragen haben. – Können Sie denn ausschließen, dass im Lande Hessen Praktikantinnen und Praktikanten keine irgendwie geartete Aufwandsentschädigung bekommen, oder sorgen Sie dafür, dass jeder Praktikant und jede Praktikantin nach den Richtlinien tatsächlich ein Entgelt bekommt?

Herr Staatsminister Beuth.