nen im Alter zwischen 25 und 55 Jahren die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt entsprechend oder nahe ihrer Qualifikation bzw. im Ausland erworbenen Abschlüsse zu erreichen.
Im Jahr 2009 standen 15 Plätze zur Verfügung. Die Kurse fanden an ca. 20 Vormittagen statt. Das Wiesbadener Pilotprojekt zeigt beeindruckend, wie engagiert qualifizierte Migrantinnen Wege in den Arbeitsmarkt suchen und auch finden.Auch nach Einschätzung der Stadt Wiesbaden entwickelt sich das Projekt positiv. Ich darf darauf hinweisen, dass die Finanzierung in Höhe von 15.000 c ausschließlich durch die Stadt Wiesbaden getragen wird.
Frau Abgeordnete, der Hessische Landtag hat mit Beschluss vom 26. Juni 2009 die Landesregierung mit der Erarbeitung eines Landessozialberichts und dessen Vorlage jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode beauftragt. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Bericht meinen. Die Landesregierung beabsichtigt gemäß dieser Beschlusslage die Vorlage des ersten hessischen Landessozialberichts Mitte 2011.
Herr Minister, es wurde angekündigt, für die Erarbeitung dieses Armutsberichts ein Beratergremium einzurichten. Ist das schon eingerichtet, und wer gehört diesem Beratergremium an?
Frau Abgeordnete, nach Klärung der Grundlagen und des zur Verfügung stehenden Datenmaterials wird jetzt begonnen, dieses Beratergremium einzurichten. Es ist noch nicht eingerichtet.
Ich glaube, dass die Einrichtung eines Beratergremiums ins Leere gehen würde, wenn man hier von einer Festlegung sprechen würde. Es geht vielmehr um eine Sichtung des Datenmaterials, das wir aus eigenen Daten haben und das wir aus anderen Quellen besorgen können.Sobald das fertig aufbereitet ist, werden wir in die Gespräche über die Gründung und Installierung eines Beratungsgremiums gehen.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass Ihre Vorgängerin, Frau Ministerin Lautenschläger, gesagt hätte, alle Daten seien für die Armutsberichterstattung vorhanden, frage ich Sie:Warum dauert das bis Mitte 2011, wenn doch schon alle Daten vorhanden waren und jetzt nur noch berichtet werden müsste?
Die Daten, die im Jahr 2009 zur Verfügung standen, werden Ihnen sicherlich nicht für eine entsprechende Berichterstattung im Jahre 2011 genügen. Dazu kommt, dass der Landtag in seiner Beschlussfassung noch sehr differenzierende Aufträge erteilt hat, z. B. im Bereich der Regionalisierung. Das sind sehr anspruchsvolle Vorgaben, über die wir sicherlich noch gemeinsam diskutieren müssen.
Herr Minister, welche Organisationen bzw. Institutionen beabsichtigen Sie in diese Beratungsgruppe aufzunehmen?
Welche Komponenten der lange geforderten Gesamtbelastungsstudie über umweltschädliche Immissionen für das Rhein-Main-Gebiet legt sie wann vor?
Frau Kollegin Pauly-Bender, Sie hatten mich bereits in der letzten Umweltausschusssitzung nach der Gesamtbelastungsstudie gefragt. Meine Mitarbeiterin ist damals davon ausgegangen, dass sie in Kürze fertig wird. Sie war sogar schon fertig. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie hat die Studie schon im Netz des Hessischen Landesamtes eingestellt. Untersucht wurden die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die im Juli 2008 in Auftrag gegebene Studie diente zur Ermittlung der Verursacheranteile der Emittenten Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr an der Luftschadstoffbelastung als Grundlage für die Maßnahmenplanung in der geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main.
Ich frage die Hessische Landesregierung noch einmal: Wie wollen Sie die Genehmigungsfähigkeit des Großprojektes Staudinger beurteilen, ohne dass ein Quecksilberkataster vorliegt?
Frau Kollegin Pauly-Bender, die Genehmigungsfähigkeit eines Kraftwerkes wie Staudinger wird nach den rechtlichen Vorgaben beim Regierungspräsidium in Darmstadt in all seinen Auswirkungen überprüft. Wie Sie schon aus dem Ausschuss wissen, gibt es heute beim Thema Queck
silber für Luftwerte, aber auch bei Biota noch keine festgelegten Messungen für Grenzwerte. Deswegen konnten diese dort auch nicht mit untersucht werden.
Frau Ministerin,könnten Sie uns sagen,inwieweit die vom Flughafen Frankfurt ausgehenden Belastungen in diese Gesamtbelastungsstudie eingegangen sind?
Ich kann Ihnen jetzt keine Daten zum Flughafen nennen. Aber untersucht wurden die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich Rhein-Main, sodass ich davon ausgehe, dass das selbstverständlich mit eingegangen ist. Es sind dort Messpunkte eingerichtet worden, um diese Parameter festzustellen.Weitere Parameter wurden dort nicht untersucht.
Wie beurteilt sie die Tatsache, dass verschiedene Internetseiten, die die landeseigene Hessen-Agentur im Rahmen der Standortkampagne, aber auch das Hessische Kultusministerium im Rahmen der Kampagne „Schule und Gesundheit“ aufgesetzt haben, Analysedienste von Google Analytics nutzen – Stand 02.02.2010 –, obwohl die Datenschutzbeauftragten der Länder der Auffassung sind, dass die Erstellung von Nutzungsprofilen im Internet an enge Voraussetzungen geknüpft sein muss, die Google Analytics ihrer Meinung nach nicht einhält?
Herr Abgeordneter, die Frage, was von Google wie genutzt werden darf, ist Gegenstand heftigster öffentlicher Diskussionen und verschiedenster Meinungsbildungen der Datenschützer und der Juristen. Das Bild ist bunt und vielfältig. Es kann für die von Ihnen gefragten Punkte allerdings dahingestellt sein, weil das Kultusministerium mir mitgeteilt hat, dass die Nutzung von Google Analytics inzwischen beendet wurde.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat mir mitgeteilt, dass die HessenAgentur die Nutzung von Google Analytics ebenfalls ein
gestellt hat. Ungeachtet der rechtlichen Frage, was man damit tun darf und wie man es tun darf, ist für die hessischen Behörden das Thema erledigt – soweit ich das übersehen kann –, weil das System nicht mehr genutzt wird.
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mitteilung, dass es eingestellt worden ist, erfolgte, nachdem ich meine Frage gestellt hatte? Noch am 2. Februar 2010 wurden die Seiten genutzt. Deswegen meine Bitte, mir zu sagen, wann die Angebote eingestellt worden sind.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das muss ich Ihnen schriftlich nachreichen, denn ich kann mich jetzt nur auf das verlassen, was ich mitgeteilt bekommen habe. Wann das und was genau eingestellt worden ist, weiß ich nicht. Da Sie aber offenkundig sehr dicht an der Sache sind, ist es vielleicht so, wie Sie sagen. Ich weiß es aber nicht. Ich werde das nachfragen, die Behörden werden mir das berichten, und dann werde ich Ihnen das mitteilen.