Judith Pauly-Bender

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich wollte ich das Wort ergreifen, weil Herr Minister Grüttner vorgetragen hat, was er seinerzeit zur Besetzung des Rundfunkrats wahrgenommen hat. Dazu sage ich gleich noch etwas.
Herr Minister, Sie sind ja der Frauenminister des Landes, auch wenn die CDU vergessen gemacht hat, dass dieses Ministerium einmal unter anderem auch Ministerium für Frauen hieß. Das haben Sie in Hessen vergessen gemacht,
und zwar sehr bewusst. Ich finde es gut, dass jüngere Frauen wieder an die guten frauenpolitischen Zeiten anknüpfen wollen, die den öffentlichen Dienst des Landes Hessen auch sehr stark gemacht haben. Es waren sozialdemokratische Ministerinnen, die diesen guten Weg damals geebnet haben. Sie haben ein Frauengleichstellungsgesetz geschaffen, das in der Bundesrepublik Deutschland seinesgleichen gesucht hat.
Herr Minister, das waren die starken Jahre, auch von hessischen Behörden. Unsere junge Kollegin Gnadl hat begründet, warum sie einen neuen Gesetzentwurf einbringen will. Er hat wirklich sehr viel aufzuarbeiten, und zwar 14 schlechte Jahre zu diesem Thema.
Es ist eine Bundesstatistik, die die Kollegin mitgebracht hat. Ich weiß nicht, ob Sie Gelegenheit hatten, diese Statistik wahrzunehmen. Was die Zahlen in Deutschland betrifft, ist Hessen Schwanzmeister.
Hessen kann nur 9 % Frauenförderung aufweisen.
Wir haben kein Wort der Legitimation dazu gehört.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der hessische Frauenminister hat kein Wort dazu gesagt, wie sich diese Statistik erklärt. Die CDU-Sprecherin hat kein Wort dazu gesagt, wie sich diese Statistik erklärt. Der FDP-Sprecher hat kein Wort dazu vorgetragen, wie sich diese Statistik erklärt. Das hätte an diesem Tag hierhin gehört.
Wir wissen, wenn wir durch die Regionen Hessens gehen, dass es nicht irrelevant ist, welche Chancen auch junge Frauen in den einzelnen Regionen Hessens sehen, und es ist auch eine Standortentscheidung, dass der öffentliche Dienst in allen Bereichen Flagge zeigt.
Herr Frauenminister Grüttner, jetzt komme ich kurz zu dem Anlass, weshalb ich mich überhaupt zu Wort gemeldet habe, nämlich zur Besetzung des Rundfunkrats. Niemand, der länger in diesem Haus ist, vergisst, dass die SPD-Fraktion seinerzeit mit Frau Breithaupt die erste Repräsentantin einer politischen Partei in den hessischen Rundfunkrat benannt hat. In dem Fall, den Sie versucht haben anzuführen, hat es ganz andere Hintergründe gegeben. Die hessische SPD hat an anderer Stelle auch mit zwei Frauen im hessischen Rundfunkrat gesessen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das bei Ihnen jemals der Fall gewesen wäre, Herr Minister.
Sie sollten sich heute vielmehr zu den Angelegenheiten der Bundes-CDU, der hessischen CDU und auch Ihrer Amtsschaft in dieser Frage geäußert haben. Das wäre zur allgemeinen Aufklärung besser gewesen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche den Frauenpolitikerinnen in Zukunft einen neuen Auftakt in dieser Angelegenheit. Sie haben ein gutes Gesetz vorgelegt. Bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs wurden sie von einem der prominentesten Juristen Deutschlands in diesem Fachgebiet beraten. Sie haben ihn nachgefragt, das wird auch die Anhörung zeigen.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich glaube nicht, dass die Wählerinnen, auf die Sie sich beziehen, alle Ihrer Auffassung sind. Als Frau Fuhrmann und ich die Frauenpolitik in Hessen vertreten haben, haben wir uns regelmäßig mit den hessischen Beamtinnen getroffen, wir haben uns mit den Frauenorganisationen getroffen, wir hatten im Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit mit Vertreterinnen aller politischen Parteien in Hessen Kontakt, im Übrigen auch mit den FDP-Frauen.
Wir haben keine getroffen, die Ihre Form des alleinigen Wünschens von Fortschritten vertreten hat. Wir haben nur Frauen angetroffen, die gesagt haben, in Hessen müsse an diese Kontinuität angeknüpft werden. Wir wünschen, dass wir durch die Hessische Landesregierung eine Unterstützung erfahren.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Ich möchte an den Verfassungsrichter Benda erinnern, der Ihnen auch sehr nahe steht, der sinngemäß vorgetragen hat: Wenn die Bundes-CDU so weitermacht, brauchen wir einige Hundert Jahre, bis die Wünsche der Gleichstellung der CDU in Erfüllung gehen. – Herr Frauenminister, die Fundstelle reiche ich gern nach.
Frau Präsidentin, ich kann es gerne erklären. Es handelt sich um den Schwanz der Statistik.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Mit ihrem Gesetzentwurf für ein hessisches Landesverbandsklagerecht für den Tierschutz hat die SPDFraktion dieses Hauses eines der wichtigsten Anliegen des hessischen Tierschutzes aufgegriffen und zu ihrem Anlie
gen gemacht. Die SPD-Fraktion wünscht die Komplettierung der Staatszielbestimmung Tierschutz durch ein Verbandsklagerecht. Kann man in anderen Rechtsbereichen darüber streiten, ob erst das Verbandsklagerecht den Rechtsstaat komplett macht, so liegen die Dinge bei den Tieren klar erkennbar anders: Ob das Bundestierschutzgesetz im Interesse der Tiere zum Tragen kommt, entscheidet sich im Prozess des Verwaltungshandelns und auf dem Gerichtsweg leider sehr einseitig. Derzeit können nur Tierhalter und -nutzer gegen tierschutzfreundliche behördliche Entscheidungen nach § 18a Tierschutzgesetz gerichtlich vorgehen.
Wir meinen, in einem Rechtsstaat wie dem unseren kann das nicht weiter anstehen. Meine Damen und Herren, es ist gar nicht ersichtlich, was es rechtfertigen könnte, ausgerechnet den Bereich des Tierschutzes und der Tierschutzentscheidungen hiervon auszunehmen.
Verwaltungsakte und Rechtsakte zulasten Dritter, hier zulasten von Mitgeschöpfen, müssen selbstverständlich auch gerichtlich überprüft werden können, in diesem Fall treuhänderisch vorgetragen durch anerkannte Verbände. Die in Art. 20a normierte Staatszielbestimmung Tierschutz läuft leer, wenn nicht endlich sichergestellt ist, dass Verwaltungsakte mit zum Teil erheblichen Folgen auf Leben und Lebensumstände von Tieren immer dann von unabhängigen Verwaltungsgerichten untersucht werden können, wenn Zweifel bestehen, dass eine geltende Tierschutzregel ausreichend beachtet wurde.
Meine Damen und Herren, dass wir in Hessen Anlass haben, die Landestierschutzklage einzuführen, wissen wir aus den beiden letzten Berichten der Landestierschutzbeauftragten dieser Landesregierung. Sie benennt konkrete tierschutzrechtsrelevante Behördenentscheidungen, daneben auch konkretes Unterbleiben tierschutzrechtlicher Behördenentscheidungen, in denen es darauf angekommen wäre, treuhänderisch für die stimmlose Seite der Tiere die Tierschutzverbandsposition zum Vortrag kommen zu lassen. Kein Kollege von CDU und FDP hat diesen Vortrag der Landestierschutzbeauftragten im Ausschuss bestreiten können. Jeder Kollege dieses Hauses kann das Ausschussprotokoll sowie die Berichte der Landestierschutzbeauftragten persönlich nachlesen.
Das bestehende Modell der Normdurchsetzung ist suboptimal, a) weil die geschützten Lebewesen selbst zur Durchsetzung des Schutzrechts nichts beitragen können, b) weil die Durchsetzung des verfassungsmäßig gebotenen und im Gesetzesrecht näher ausgestalteten Schutzes derzeit allein in der Hand der Behörden liegt, c) weil diese Behörden notorisch überlastet und selbst bei bestem Willen nur unzureichend in der Lage sind, entgegenstehenden ökonomischen Interessen angemessen Paroli zu bieten, d) weil es gar nicht angebracht ist, auf das Engagement der gemeinnützigen Verbände und auf ihre Expertise bei der verfahrensmäßigen Durchsetzung des Schutzrechtes auch weiterhin zu verzichten, e) weil der Staat vielmehr gut beraten ist, die zivilgesellschaftlichen Potenziale zu nutzen, um damit einen wichtigen Beitrag zur Effektivierung des Verfassungsziels Tierschutz zu leisten.
Hervorhebenswert erscheint mir an dieser Stelle besonders, dass eine Tierschutzverbandsklage kluge Teilhabepolitik
ist, da sie den frühen Interessenausgleich will und gerade deshalb keine Klageflut produziert. Unser Entwurf will Mitwirkungsrechte, aber auch Mitwirkungspflichten des zivilgesellschaftlichen Tierschutzes. Es geht um die Transparenz tierschutzrelevanten Behördenhandelns, und es geht um die Unterstützung der für Tierschutz engagierten Behördenvertreter. Es geht um die Beseitigung bestehender tierschutzrelevanter Kollisionen zwischen den Rechtsgebieten und Verwaltungsebenen.
Ihren größten Nutzen entfaltet die Tierschutzverbandsklage somit vorbeugend. Sie will Beteiligung und AufeinanderZugehen im Prozess der Entscheidungsfindung. Sie ist das geeignetste Mittel gegen unfruchtbare Konfrontation zwischen Tierschützern und Tiernutzern.
Verwaltungsverfahren im Sinne des Tierschutzes sollen dadurch sicherer gemacht werden, dass alle damit rechnen, dass anerkannte Tierschutzverbände eine unabhängige Verwaltungsgerichtsentscheidung einholen dürften, wenn sie nicht ausreichend gehört worden wären. Das Gesetz soll durch die Beteiligung des Tierschutzes an den Verwaltungsverfahren präventiv wirken und die Interessen von Tierschutz und Tiernutzung zum Ausgleich bringen. Insofern dient das Gesetz dem Interessenausgleich gerade des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Hessen.
Alles in allem: Unsere Initiative will das Engagement der für den Tierschutz verantwortlichen Verwaltungskräfte sowie der ehrenamtlich Tätigen unterstützen. Das ist der Unterschied zwischen Schwarz-Gelb und unserer politischen Haltung. Uns reichen Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden nicht. Wir sind der Auffassung, dass die aktive Stärkung der bürgerschaftlichen Teilhabe und eine größtmögliche Transparenz im Regierungs- und Verwaltungshandeln das politische Gemeinwesen nur stärken können.
Wir sind nach sorgfältiger Auswertung der parlamentarischen Anhörung in unserer Haltung bestärkt worden, dass die von den Regierungsfraktionen in den Verbänden der Tiernutzer wider besseres Wissen lancierten Horrorszenarien, dass durch die Einführung des Verbandsklagerechts die hessische Landwirtschaft sowie Hessen als Wirtschaftsund Wissenschaftsstandort infrage gestellt würden, jeglicher Grundlage entbehren, die sich auch nicht mit an den Haaren herbeigezogenen Verweisen auf Klagen gegen Windräder verbessern lässt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion bedankt sich für die Unterstützung ihrer Initiative durch die Landestierschutzbeauftragte, die Tierrechtsvertreter anerkannter Verbände sowie den ehrenamtlichen Tierschutz.
Mit ihnen sind wir der Auffassung, dass das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes die Politik zu mehr verpflichtet als zu gelegentlichen Appellbeschlüssen und folgenlosen Deklarationen in Ausschüssen und Parlamenten. Die Tiere müssen die Fortschritte fühlen können.
Am Schluss dieses Gesetzgebungsprozesses bleibt zu hoffen, dass sich in der neuen Legislaturperiode Tüchtige finden, die dieses Anliegen unter besseren politischen Vorzeichen zu einem guten Abschluss führen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dass das Thema 2013 in der Mitte der Gesellschaft steht, zeigt uns in diesen Tagen das Beispiel des Saarlandes. Dort will eine schwarz-rote Regierung mit einem Tierschutzverbandskla
gerecht eine bundesweite Vorreiterrolle beim Tierschutz einnehmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, die zeitliche Bemessung ist sehr großzügig. Ich möchte nur drei Argumente nennen. Herr Sürmann, Sie hatten alle Gelegenheit, mit uns in ein Gespräch einzutreten. Sie sind dem Landestierschutzbeirat sogar noch eine
Spezialität schuldig, nämlich ein von Ihnen angeregtes Sonderverfahren für Laborversuche. Das ist nicht gekommen.
Bei dem Kollegen von der CDU, Herrn Dietz, habe ich etwas sehr vermisst und nehme an, dass ich das auch bei der Frau Ministerin vermissen werde. Ihre eigene Tierschutzbehörde, die Landestierschutzbeauftragte, die auch einen Mitarbeiterstab hat, die Ihre Einrichtung ist, hat die Landestierschutzverbandsklage angeregt und hat ihre Notwendigkeit an hessischen Vollzugspraktika belegt. Das blieb unwidersprochen. Dazu haben wir weder von Herrn Dietz noch von Herrn Sürmann irgendeinen Hinweis erhalten. Auch Ihre eigene Behörde geht im Übrigen davon aus, dass eine Landestierschutzklage eingeführt werden kann. Ich gehe davon aus, dass auch da Prüfungen stattfinden. Insofern können wir mit Ihren Repliken nur sagen: Offenbar sind Sie falschen Informationen aufgesessen oder wollen falsche Informationen im Land verbreiten. Die Lösung, die wir vorschlagen, ist nicht nur im Sinne des Tierschutzes, sondern sie ist auch möglich und zeitgerecht. Das sehen wir im Saarland.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember 2011 hat die SPD-Fraktion einen gemeinsam mit den hessischen Verbänden erarbeiteten Gesetzentwurf zum Halten und Führen von Hunden eingebracht.
Unbestritten ist dieses Thema von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz der Hundehaltung generell, für die Beilegung von Konflikten auf den Freizeitflächen, den Schutz der Hunde sowie die Entlastung des ehrenamtlichen Tierschutzes. Die Forderung nach mehr Halterverantwortung für alle Hundehalter, Halterkunde von Anfang an für Neuhundehalter, Chip- und Registrierpflicht sowie eine allgemeine Hundehalterhaftpflicht tragen die Verbände seit Jahren an die Politik heran.
Die SPD-Fraktion bedankt sich an dieser Stelle für das zivilgesellschaftliche Engagement der Verbändevertreter, die bei der Erarbeitung des Entwurfs mitgewirkt haben, stellvertretend für viele aus den Bereichen: Tierschutz, Hundetraining, Wissenschaft, Ärzteschaft, Tierärzteschaft, Wirtschaft, Versicherungswirtschaft und kommunale Ordnungs- und Veterinärämter – einige unter anderem in namentlicher Nennung aus Zeitgründen als Liste an das Protokoll angehängt. Ich darf Ihnen aber sagen, dass es so viele sind.
Nach der Ablehnung des Entwurfs durch CDU und FDP und Enthaltung der GRÜNEN in den Ausschüssen rechnet heute niemand mehr mit der Annahme des Entwurfs, und die Verbände sind sehr enttäuscht.
Wenn sie gleichwohl die große Hoffnung haben, dass sich in 2014 trotzdem wieder Tüchtige finden, die den Gegenstand mit den erwähnten Inhalten wieder im Hessischen
Landtag und dann im Ergebnis erfolgreicher aufrufen, dann, weil die über fast zwei Jahre geführte Debatte um das Thema selbstverständlich nicht ohne Wirkung in den Köpfen geblieben ist und natürlich auch Kollegen von CDU, FDP und GRÜNEN hinter vorgehaltener Hand davon sprechen, eigentlich selbst für den Entwurf und in der eigenen Fraktion nur überstimmt worden zu sein.
Tatsächlich gibt es buchstäblich nur Argumente für eine moderne Regelung rund um den Hund.
Während CDU und FDP meinen, die Bürger nur vor neun der über 420 Hunderassen schützen zu müssen, steht es im Interesse von Mensch und Tier, präventiv vor allen Hunden zu schützen, die vorsätzlich oder fahrlässig geführt werden.
Während CDU und FDP meinen, Hunde der 410 nicht gelisteten Rassen müssten erst gefährlich aufgefallen und angezeigt worden sein, ehe man dem Halter Auflagen zur Hundehaltung macht, wollen wir im Interesse der Bürger und aller ordentlichen Halter von Hunden die Pflichtaufklärung für jeden Neueinsteiger.
Während CDU und FDP meinen, nur angezeigte Bisse als von Hunden ausgehende Gefahr ansehen zu können, machen wir nicht die Augen zu vor den Schadensstatistiken der Versicherungen. Fahrradfahrer, Jogger und viele Familien wissen, Unfälle mit Hunden durch Anspringen, Erschrecken oder vor das Auto oder Fahrrad Laufen des Hundes sind nicht nur viel verbreiteter als der Bissunfall, sondern gelegentlich nicht weniger gefährlich.
Während CDU und FDP meinen, die Bürger sollten die Halter gefährlicher Hunde erst einmal privat anzeigen müssen, wollen wir einen präventiven Teamtest, bevor etwas passieren muss.
Nur so kann, wo unbedingt nötig, mit Auflagen reagiert werden, wo der Halter in seiner Hundeführung noch nicht kompetent genug ist. Und Sie dürfen uns glauben, die hessischen Praktiker werden sich beim kleinen Teamtest sehr gut auf die brisanten Teams zu konzentrieren wissen und sehr wohl in der Lage sein, Bagatell-Hundehalter durchzuwinken.
Während CDU und FDP meinen, nur auf spektakuläre, durch die Medien gehende Hundebisse bzw. mit der Aufnahme von in den Medien gerne genannten Hunderassen in eine Rasseliste sogenannter gefährlicher Hunde reagieren zu müssen, wollen wir auch nicht die Augen davor verschließen, dass Berufsverbände der Kinderärzte jährlich bundesweit manches Jahr bis zu 40.000 Bisse mit im Blick haben. Auf Hessen statistisch heruntergerechnet sind das rund 2.900 Bisse an Menschen insgesamt, davon 60 %, also rund 1.700 geschätzte Bisse an Kindern.
Während CDU und FDP meinen, dass Tierschutz in Hundeverordnungen oder Gesetzen nicht mit bedacht werden muss, nehmen wir die Staatszielbestimmung Tierschutz so ernst, wie sie das Grundgesetz meint.
Wir sind der Auffassung, dass Halter, die sich für die Unversehrtheit ihres Hundes interessieren, mindestens Eigentumsschutz geltend machen können.
Während CDU und FDP meinen, im Jahr 2012 noch einmal auf Freiwilligkeit setzen und sich ansonsten mit einem Satzungsappell an die Kommunen aus der Affäre ziehen zu können, sind wir der Auffassung, dass sie besser an ihrem CDU-Innenminister der letzten Legislaturperiode in Niedersachsen Maß nehmen sollten.
Aber nicht deshalb, Herr Kollege. – Dieser war nicht nur in der Lage, ein modernes Hundegesetz durchzusetzen. Er wusste sich auch politisch des Einvernehmens mit seinen Kommunen zu versichern.
Während CDU und FDP meinen, eine Haftpflichtversicherung für nur neun Hunderassen vorschreiben zu müssen, denken wir ganz praktisch an die Mehrheit der durch ungelistete Hunde mit verursachten Personen- oder Sachschäden. Insbesondere sollte uns auch vor Augen stehen, wie derzeit Hundehalter, Leute mit kleinem Einkommen, dastehen, wenn ihnen niemand die Behandlung ihres zusammengebissenen Hundes bezahlt. Da heißt es, privat Schulden machen, beim Tierarzt abstottern oder gar den Hund ins Tierheim bringen zu müssen.
Während CDU und FDP den Menschen die Scheinsicherheit einer Neunerliste vortäuschen, benennen wir, was die eigene statistische Buchführung des hessischen Innenministers belegt und keine noch so kunstvolle Proportionsrechnung verhüllen kann: Es beißen mehr ungelistete Hunde als Listenhunde. Von jährlich 1.500 geprüften Hunden wird ungefähr 1.499 bescheinigt, dass die Hunde, gelistet oder ungelistet, in Ordnung sind, ihr Halter aber verantwortungslos oder unkundig geführt hat.
Oben habe ich von Fachleuten geschätzte Bisszahlen genannt. Da fragt sich doch jeder vernünftig denkende Mensch nach der Geeignetheit der geltenden Hundeverordnung.
Ich frage Sie: Was muss eigentlich erst passieren, um endlich auch in Hessen Prävention durchzusetzen? – Die SPD dieses Hauses ist der Auffassung, dass das Aussitzen dieses offenkundigen und klaren Regelungsbedarfs den rund 2,5 Millionen Hundefreunden in Hessen in keiner Weise gerecht wird. Diese Menschen haben es verdient, dass in kluger Weise für die Akzeptanz ihres Hobbys Sorge getragen wird.
Die Politik ist gut beraten, zu sehen, dass dieses Hobby soziale Leistungen erbringt, die kein Sozialstaat der Welt entgeltlich organisieren kann und dass nicht zuletzt das Tierschutzehrenamt zu seiner Unterstützung mehr politisches Handeln für Prävention erwarten darf. Aber auch und gerade die noch viel größere Gruppe der entschiedenen Nichthundehalter hat es verdient, dass die Dinge nicht anstehen und sich die politischen Ebenen nicht ausschließlich über Zuständigkeiten beharken.
Meine Damen und Herren, wer sich als Abgeordneter heute zurücklehnt und hier politisch verweigert, kann in seinem öffentlichen Verantwortungsbereich eventuell noch diesen Winter eine Unterhaltspatenschaft für einen der derzeit über 800 Hunde in Hessen eingehen, die eindeutig wegen wie auch immer gearteter Überforderung des Halters ins Tierheim abgeschoben wurden.
Für die Tierheime ist das pro Fall nicht ganz billig. Pro Hund und Jahr sind es 5.300 €. Auch für die oftmals recht jungen Tiere ist es gar kein Spaß, wie wir Ihnen in mehreren Ausschüssen vor Augen gehalten haben. Auf ganz Hessen zusammengerechnet sind es mittlerweile rund 3 Millionen € für den karitativen Tierschutz pro Jahr, die die Ehrenamtlichen aus ihren privaten, nicht selten gar nicht so hohen Einkommen aufbringen sollen.
Summa summarum: Das Argument der Überregulierung, das im Ausschuss stark gegen den Entwurf bemüht wurde, überzeugt gar nicht. Die Rasseliste, die der seinerzeitige hessische Innenminister verordnet hat, stellte und stellt eine besonders brachiale Form der Regulierung dar. Wir halten an der damals verwirklichten Idee der Regulierung fest, halten aber erhebliche Verbesserungen für dringend erforderlich, um die Sache überhaupt geeignet zu machen.
Wir müssen deshalb auch nicht selbstgerecht über die damaligen Bemühungen des Ministers die Nase rümpfen. Es geht um Selbstüberprüfung. Wir haben die Pflicht, unsere Normgebung stets und ständig à jour zu halten. Nur dann werden wir unserer Aufgabe gerecht. Das ist bei den großen Themen so und bei den vermeintlich kleinen Themen, die das alltägliche Leben der Menschen sehr betreffen, ist es nicht anders.
Mit den hessischen Verbänden hoffen wir aufrichtig, dass sich in der kommenden Legislaturperiode in allen Fraktionen diejenigen Vernünftigen durchsetzen mögen, die heute gerne mit uns gestimmt hätten.
Insbesondere wird es darauf ankommen, dass noch einmal die Zeit zur Verfügung gestellt wird, die nötig ist, einen Kompromiss über die sicher notwendigen Übergangsregelungen zu finden. Das muss man wollen, und dann geht es auch.
Die hessischen Verbände stehen zur Zusammenarbeit nicht nur bereit, sie dürfen auch erwarten, dass unsere Volksvertretung dieses Alltagsthema nicht gering schätzt, sondern mit dem Willen für eine überzeugende und praktikable Lösung angeht, meine Damen und Herren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, da es sich nicht nur um einen SPD-Gesetzentwurf handelt, sondern um einen Gesetzentwurf, den Verbände in einer großen Gruppe über eineinhalb Jahre zusammen erarbeitet haben. Der Innen
ausschuss hat eine Anhörung zu dem Gegenstand durchgeführt. 33 der Anzuhörenden haben gesprochen, 30 haben der SPD zugestimmt, unter anderem der Kinderschutzbund in Hessen, Herr Innenminister.
Wir haben den Gesetzentwurf gerne so von den Verbänden entgegengenommen und eingebracht – nicht weil die SPD eine Regelungswut und sonst keine Themen hat, sondern weil wir die geltende Hundeverordnung für unverhältnismäßig halten. Es ist vorgetragen worden, man müsse auf die Verhältnismäßigkeit einer Hundeverordnung achten, meine Damen und Herren. An dem ersten Prüfungsbaustein fehlt es: Sie ist ungeeignet.
Der Innenminister hat nicht vorgetragen, dass die Hundebisse in Hessen schon in der letzten Legislaturperiode zugenommen haben. Er hat nicht vorgetragen, dass er nur die angezeigten Bisse zählt. Er hat nicht vorgetragen, dass die überwiegende Mehrheit der Bisse, die er zählt, von ungelisteten Hunden gesetzt wird.
Die beiden Sprecher von CDU und FDP haben sich nicht dazu geäußert, dass die allermeisten Bisse, um die sich die Humanmediziner kümmern, indem sie dann chirurgische Eingriffe vornehmen, gar nicht angezeigt werden, sei es, dass sie in der Familie vorkommen, sei es, dass sie im Verkehrsraum passieren und der Geschädigte nicht feststellen kann, wen er anzuzeigen hat, meine Damen und Herren. Deshalb halten wir die vorhandene Hundeverordnung für ungeeignet, die Sicherheit herzustellen.
Bezeichnenderweise haben wir heute nur Innenpolitiker gehört.
Wir wissen, dass sich die Tierschutzpolitiker von FDP und CDU auch dazu geäußert haben und sich zu Recht Sorgen um die Überforderungsabgaben machen, die in den hessischen Tierheimen landen. Dadurch wird der ehrenamtliche Tierschutz in Hessen in den Ruin getrieben.
Jetzt möchte ich noch zu folgendem Punkt kommen: Alle haben über die Verhältnismäßigkeit der Belastung von Hundehaltern gesprochen. Es soll doch niemand glauben – gerade die Abgeordneten im Ballungsraum nicht –, es würden sich nur Hundehalter für ein Hundegesetz interessieren. Ganz im Gegenteil, die überwiegende Mehrheit der Hessen und Hessinnen, die keinen Hund haben, aber die Freizeitflächen mit Hundehaltern teilen, sind daran interessiert, dass der Staat Ordnung schafft und Hundehalter an ihre Verantwortung erinnert. Das ist doch ein höchst bürgerliches Anliegen, um das sich CDU und FDP kümmern müssen.
Ich kann diese Menschen doch nicht auf die Strecke schicken und sagen: Wir kümmern uns erst mit Auflagen um den Gegenstand, wenn angezeigt wurde, wenn Bisse gesetzt wurden.
Entschuldigen Sie, Herr Kollege, ich spreche, solange es mir der Herr Präsident gestattet.
Noch ein letztes Wort, Herr Innenminister: Ich nehme Ihnen nicht übel, dass Sie den Gesetzentwurf heute ablehnen; das verwundert mich nicht. Ich nehme Ihnen aber übel,
dass Sie versuchen, das Anliegen der SPD-Fraktion zu zerreden.
Unser vordergründiges Anliegen ist es nicht, eine Rasseliste zu beseitigen, sondern wir möchten eine geeignete, der Sicherheit verpflichtete Hunderegelung – die können Sie Verordnung oder Gesetz nennen, das ist uns im Prinzip egal –, die die Menschen schützt, den Tierschutz in Hessen am Leben lässt und der Sache gerecht wird. Das ist das Anliegen des Gesetzentwurfs, an dem wir festhalten werden, meine Damen und Herren.
Jetzt noch an die Kollegenschaft, die meint, dies sei ein vernachlässigenswerter Gegenstand:
Die Konflikte bestehen in den Kommunen. Überlegen Sie sich einmal, warum viele in den Kommunen beispielsweise nicht bereit sind, zur Wahl zu gehen. Das sind diejenigen, die sich jahrein, jahraus auf den Joggingstrecken über Gegenstände ärgern, die unbeachtet liegen bleiben.
Dafür tragen nicht die Kommunen die Verantwortung, sondern es ist der hessische Innenminister, der schon seit einigen Jahren eine Beißstatistik führt, um die die Sprecher der CDU und der FDP heute herumgeredet haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum beraten wir in diesem Parlament ein Hundegesetz? Müssen lebensnahe Themen wie dieses aus dem Bereich der Heimtierhaltung wirklich gesetzlich geregelt werden?
Interessierte Hundehalterinnen und Hundehalter, aber auch Bürgerinnen und Bürger ohne Hunde bejahen das. Sie erhoffen sich von den Politikern, dass sie Regelungen schaffen, die Frieden stiften; dass sie Spielregeln definieren und festhalten, welchen Freiheitsschutz die Ausübung dieses Hobbys genießt; dass sie vorbeugend dafür sorgen, dass diese Freiheit nicht wegen des Verhaltens Einzelner unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder an Akzeptanz verliert, und dass sie zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umgang mit Hunden Einhalt gebieten.
Wahrscheinlich ist die Zahl von 2,5 Millionen am Thema Hund interessierter Hessinnen und Hessen am unteren Rand kalkuliert. Dieses Thema ist wenigstens 500.000 privaten Hundehaltern in Hessen – in der Regel mit Familie – wichtig, nicht zu vergessen die vormaligen Halter und solche Menschen, die sich auf die spätere Haltung eines Hunds, beispielsweise im Ruhestand, freuen.
Vielen ist der Hund auch ein Sportpartner. Es gibt kaum eine hessische Gemeinde, die keinen SV – für Unkundige: Schäferhundeverein – oder Hundefreundeverein hätte. Hinzu kommt der ehrenamtliche Tierschutz. Daran sind die Bürger beteiligt, die ihre Zeit und häufig auch private Mittel dazu verwenden, um abgegebene und verwaiste Hunde zu versorgen. Schließlich gibt es noch die professionell Interessierten. Fachleute schätzen, dass in Hessen rund um das Thema Hund 10.000 Arbeitsplätze entstanden sind, Tendenz steigend.
In beklagenswertem Kontrast zu der Bedeutung des Themas in der Breite steht seine politische und mediale Behandlung. Das Thema Hundehaltung wird dort nur höchst eruptiv und unter negativen Vorzeichen behandelt: als Unfallursache, als Übernutzung, als Gefährdung und als Grund für alltägliche Konflikte zwischen Bürgern mit unterschiedlichen Interessen. Hinzu kommt der ungeklärte Regelungszweck der Rasseliste.
Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Fraktionen dieses Hauses, anhand unseres Entwurfs politisch abzugleichen, was zur Befriedung des Themas in seinen einzelnen Facetten getan werden kann. Wir sind der Meinung, dass sich der hessische Innenminister ganz zu Recht nach Alternativen zur geltenden Gefahrenabwehrverordnung umsieht. Die Attraktivität der Rasseliste mag im kleinsten Verwaltungsaufwand liegen; als Instrument der Gefahren- und Unfallvorbeugung ist sie jedoch von der gesamten Fachwelt als unzureichend und/oder unverhältnismäßig, weil ungeeignet und nicht zuletzt als tierschutzwidrig erkannt worden.
Wenn sie hinzugezogen wird, stellt man fest, dass sie entweder unvollständig ist oder dass man auf ihrer Grundlage unverhältnismäßig reagiert. Wer das nicht glaubt, dem sage ich: Ich habe oben ein Kompendium der 400
Hunderassen stehen, das in Hessen – in Gießen oder in Kassel – jährlich erstellt wird. Man kann dort nachschlagen.
Selbstverständlich können auch der ungelistete Malinois, der Retriever, der Kangal, der Husky, andere Herdenschutzrassen, der asiatische Jagdhund, Spitze, der Airedale, der Ridgeback, der Jagdterrier, der Riesenschnauzer und selbst die Kleinen – für die Multimixe gilt das ebenfalls – absichtlich oder fahrlässig mannscharf gemacht werden, wie es in der Fachsprache heißt, wenn sie von der mentalen und körperlichen Anlage her dazu geeignet sind und in falsche Hände geraten. Eine geeignete Gefahrenvorbeugung setzt mit generellen Präventionsregeln und ihrer aktiven Verwaltung konsequent und effektiv dort an.
Schauen wir uns gemeinsam das Instrument der Rasseliste an. Bei der Unfallprävention, beim Tierschutz, bei der Vermeidung von Tierheimkosten, bei der Verbraucheraufklärung, bei der Verbreitung des Wissens rund um die Hunde und bei der Beurteilung der Frage, welche Rasse es sein soll und welcher Tierschutzfall zu wem in welcher Lebenssituation passt, sowie bei der vorbeugenden Inpflichtnahme beim Hundeverkauf und der Hundevermittlung verweigert sich die Rasseliste als Instrument; denn sie ist lückenhaft, und mit ihr wird zu spät angesetzt.
Wer meint, an der geltenden Rasseliste festhalten zu können, sollte sich ausführlich mit den 420 Hunderassen auseinandersetzen, die auch in Hessen auf öffentlichen Ausstellungen bzw. auf den unübersehbaren Tierschutzbörsen beworben werden, und er sollte sich ehrlich ein Bild davon machen, welche Tierschutzfälle den Hauptkostenpunkt in den hessischen Tierheimen ausmachen.
Die Rasseliste leistet auch nicht wirklich einen Beitrag zur Beilegung der gelegentlich aufflammenden Konflikte zwischen den Hundehaltern und den verschiedenen anderen Freizeitinteressen im öffentlichen Raum. Sie hilft auch nicht im Umgang mit den Hauptthemen der Schadensstatistiken, nämlich dem Hundeunfall mit dem Radfahrer oder dem Jogger und dem durch einen Hund auf der Fahrbahn verursachten Unfall. Wir sollten uns die vorliegenden Listen der Versicherungen im Rahmen der Anhörung gemeinsam vorurteilsfrei anschauen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf setzt deshalb in präventiver Absicht zugunsten der Akzeptanz der Hundehaltung insgesamt bei jedem Hundehalter und jeder Hundeführung an: mit der Verpflichtung zum Halterwissen möglichst vor Übernahme des Tieres, mit der grundsätzlich obligatorischen Halterverantwortung und der Verpflichtung, den notwendigen Nachweis über den Erwerb der Führungskunde zu erbringen. Das – dies sage ich den Tierfreunden unter uns und im Lande – ist auch der allergrößte Gewinn für die Tiere: Kenntnisse über ihre Bedürfnisse, ihre Eigenarten, ihre Lerngesetze und ihre anderen artlichen Anlagen.
Den Hunden wird der größte Bärendienst erwiesen, wenn von ihnen, solange sie unerzogen sind, etwas erwartet wird, was sie gar nicht leisten können. Jeder weiß, dass Freiheitsprivilegien nur bei dem Hund möglich sind, dem die Chance gegeben wurde, zu lernen, wie es zwischen all den Menschen läuft. Menschen, die ihrem Hund kein „Komm!“, kein „Aus!“ und keine Leinenführigkeit beibringen können oder wollen, schaden nicht nur diesem Hund, sondern auch allen anderen Hunden, die aufgrund seines schlechten Eindrucks in der Öffentlichkeit mit ihm
in einen Topf geworfen und mit generellen Auflagen bedacht werden.
Darüber hinaus werden die Regelungen, Auflagen und Anforderungen in Bezug auf das gefährliche Hundeindividuum benötigt, wie sie in Hessen seit dem Erlassen der ersten Hundeverordnung bestanden haben, auch schon unter Rot-Grün. Selbstverständlich soll dieser Ansatz erhalten bleiben.
Er soll sogar noch etwas strenger gefasst werden: durch die Ausweitung der Möglichkeit, einzelfallbezogene Auflagen zu erteilen, durch die klare Erfassung des Hundeführers, durch die klare Fassung von Halteranforderungen, durch das Register, durch die Erhöhung möglicher Ordnungsgelder und ganz besonders – hier spreche ich im Interesse der Ordnungsämter und der Kämmerer der hessischen Kommunen – durch das Verfolgen des Ziels, die Einnahmen aus diesen Ordnungsgeldern auch bei denjenigen zu belassen, die das Gesetz vor Ort vollziehen.
Daneben sollen alle Hunde gechippt und registriert werden, nicht nur damit man sie wiederfindet, sondern auch um die Halter – das sind übrigens sehr wenige – ausfindig machen zu können, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten wollen oder können oder die die für die Haltung eines Hundes erforderlichen persönlichen Voraussetzungen nicht mitbringen.
Meine Fraktion hat ihren Entwurf an das in Niedersachsen geltende Gesetz angelehnt. Er wurde im Rahmen einer zweijährigen Debatte mit den organisierten Hundehaltern in Hessen entwickelt. Im Laufe des Verfahrens im Ausschuss wird auszuloten sein, an welchen Stellen noch Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Das ist kein Lippenbekenntnis. Wir gehen davon aus, dass noch manche Änderung erforderlich sein wird.
Wir alle wissen, dass der Hund in unserer Gesellschaft nicht nur, sondern gerade im dienstleistungsstarken Hessen ein Milliardengeschäft ist. Wir wissen auch, dass der Hund für die ganz überwiegende Mehrheit von Hundebesitzern Freizeitpartner und Familienmitglied ist, dass er alleinstehenden Personen gelegentlich sogar Sozialpartner ist und dass der Hund Dienst am Menschen tut, sei es als Rettungshund, als Therapiehund in der Altenarbeit oder als Kollege im Wach- oder Polizeidienst. All diejenigen haben es verdient, dass wir uns dieses Volksthemas in einer Volksvertretung immerhin annehmen. Meine Damen und Herren, wir laden alle Fraktionen sehr herzlich ein, mit uns zu einem gemeinsamen Kompromiss zu finden, wie wir dieses Thema in Hessen ordentlich regeln und befrieden können. – Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich noch einmal bei allen Fraktionen für die Sachlichkeit in der Auseinandersetzung bedanken.
Ich möchte Sie einladen, sich mit dem – wie es der Herr Innenminister formuliert hat – weiter gehenden Regelungszweck des Vorschlags der SPD auseinanderzusetzen. Wir sind schon der Auffassung – einige sind auf die Rasseliste und deren Abschaffung oder Beibehaltung eingegangen –, dass wir uns etwas ausführlicher mit diesem für viele Menschen wichtigen Alltagsthema befassen müssen.
Wir haben rund um den Hund sehr viele Unfälle, Herr Innenminister. Wenn die Versicherungen in der Anhörung ihre Schadensstatistiken vorlegen, werden wir sehen, um welche Art von Unfällen es sich handelt. Herr Kaufmann hat vorhin dazwischengerufen, eventuell sollten den Versicherungsgesellschaften neue Geschäftszweige eröffnet werden können, wenn sich die FDP in unserer Folge dafür ausspricht. Aber lassen Sie die Versicherungen erst einmal vortragen, um welche Unfälle und Schadensklassen es geht, wenn beispielsweise ein kleiner Hund auf die Fahrbahn läuft und einen schweren Verkehrsunfall zeitigt. Insofern geht es bei dieser Versicherungspflicht auch um die Opfer.
Es wurde angesprochen, wir hätten nicht bedacht, wie die Sachkunde der normalen Bürgerinnen und Bürger finanziert werden könnte. In unserem Fachkreis, den wir zwei Jahre geführt haben – kein selbstverständlicher Aufwand für eine Oppositionsfraktion –, haben wir gelernt, dass die Vereine in Hessen, die mehr als 100.000 Mitglieder haben, bereitstehen und sogenannte Team-Tests für ausgesprochen geringe Beträge in jeder Gemeinde anbieten können, sodass jeder, der sich auf das Abenteuer „Hund“ einlassen möchte, diese Zumutung gerne auf sich nehmen wird. Sie müssen dabei berücksichtigen, was sonst für die Haustiere ausgegeben wird. Nicht von ungefähr habe ich vorhin gesagt, es handele sich um ein Milliardengeschäft. Die Menschen geben für ihre Haustiere tatsächlich ein Vielfaches aus. Das kann jeder in einem Gemeindehaushalt anhand der Gewerbesteuer eines solchen großen Marktes erkennen, der Haustierbedarf anbietet.
Es wurde angesprochen, dass wir vielleicht überregeln, wenn wir in unserem Gesetzentwurf einen Erinnerungspunkt dazu aufnehmen, welche Anforderungen an Kinder zu stellen sind, die einen Hund führen. Wir haben die Berufsverbände der Hundetrainer vortragen lassen, zu welch misslichen Situationen es im hessischen Verkehrsraum kommen kann, wenn etwa ein zwölfjähriges Kind einen Großhund ausführt, dieser einem anderen Hund begegnet, das Kind oder auch der erwachsene Führer des anderen Hundes sich nicht zu helfen wissen und es zu den üblichen Konfrontationen kommt, die Sie alle sich wahrscheinlich sehr gut vorstellen können. Das sollten wir im Ausschuss besprechen.
Zu dem Thema „Kinder“ möchte ich eines unterstreichen, was Herr Bocklet nur sehr kurz gestreift hat: Es gibt Untersuchungen, die uns zeigen, dass auch in Hessen Hunderte von Bissen im häuslichen Bereich vorkommen,
die nicht angezeigt werden. Meine Damen und Herren, die Sie der Sachkunde noch reserviert gegenüberstehen: Deswegen sind wir der Auffassung, dass die Sachkunde um den Hund etwas ist, womit wir auch Kinder schützen können. Die meisten schlimmen Bissunfälle kommen in den Familien vor, und zwar bei Kindern unter sechs Jahren. Da ich seit Jahren Sozialpolitikerin bin, vertrete ich die Auffassung, dass es auch dem sozialpolitischen Auftrag entspricht, hier schützend einzugreifen.
Wir haben das große Anliegen – Herr Rhein hat schon vorgetragen, dass wir seit zehn Jahren diese gemeinsame Liste haben –, gemeinsam einen qualitativen Schritt zu der Aussage zu machen: Wir sind die Volksvertreter, es handelt sich um ein Alltagsthema von Millionen von Menschen in diesem Land, und wir hören uns einmal an, was die Fachverbände dazu zu sagen haben. – Wir haben eine Voranhörung zu unserem Entwurf durchgeführt. Zum einen hat es keine einzige Stimme gegeben, die sich einer obligatorischen Sachkunde – wie auch immer im Einzelnen ausgestattet – verwehrt hätte. Zum anderen sollte man mit der Illusion aufräumen, dass man eine geeignete Rasseliste fände, um aufzulisten, wo die Beißkraft wirklich verortet ist, Herr Bocklet.
Jetzt muss ich noch etwas scharf hinzufügen. Herr Bocklet, im Zusammenhang mit der Rasseliste haben Sie gesagt, Sie würden an ein Milieu denken, das Kampfhunde hält. Gleichzeitig haben Sie gesagt, im Prinzip müsse der Deutsche Schäferhund dazugehören.
Jetzt möchte ich einmal in die Runde der Kommunalpolitiker fragen, die wahrscheinlich auch zu den Sommerfesten ihrer Sportvereine gehen: Würden Sie die Schäferhundehalter in Hessen als Milieu bezeichnen? Unser Argument ist – damit müssen wir uns im Ausschuss auseinandersetzen –, dass wir eine Rasseliste bekommen, die entweder überverhältnismäßig lang sein müsste oder ungeeignet ist.
Wir laden Sie alle herzlich ein, im Ausschuss den Dingen auf den Grund zu gehen.
Ich bedanke mich für Ihre Offenheit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren! Der bereits in der vergangenen Plenarsitzung von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Verbandsklage für Tierschutzverbände ist bei den Betroffenen auf große Zustimmung gestoßen. Gespräche und schriftliche Reaktionen zeigen, dass der Zeitpunkt richtig war, die Initiative für die Tierschutzverbandsklage zu ergreifen.
Beispielsweise erklärt die Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte am 22.09.2011:
Heute berät der... Hessische Landtag über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Einführung der Tierschutzverbandsklage. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist dies ein herausragendes Ereignis.... Die Tierrechtler richten den dringenden Appell an die Landtagsabgeordneten, den Gesetzentwurf zu unterstützen.
Dementsprechend sieht die SPD-Fraktion dieses Hauses den heute vorgelegten Gesetzentwurf der GRÜNEN als Aufwertung unseres Vorstoßes aus dem September.
Für die betroffenen Schutzinteressen der Tiere ist es hoffentlich ein gutes Zeichen, dass jetzt zwei Gesetzentwürfe vorliegen und die hessische Mitoppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun mit uns dieselbe Intention verfolgt. Fraglos besser als kein Gesetzentwurf – wie in manch anderer Legislaturperiode – sind zwei Gesetzentwürfe zur Verbandsklage, insbesondere dann, wenn sie sich in der regulatorischen Stoßrichtung doch relativ nah sind.
Für die SPD-Fraktion will ich wiederholen, was für uns die Hauptsache an der Tierschutzverbandsklage auf Landesebene ist: Für einen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland, der sich den Tierschutz zum Staatsziel gemacht hat, ist es ein nicht hinnehmbares Ungleichgewicht, wenn derzeit bei behördlichen Entscheidungen über die Nutzungen von Tieren nur einseitig gegen behördliche Tierschutzauflagen vor Gericht und durch die Instanzen gegangen werden kann, während für eine behördliche Tierschutzauflage zugunsten des Tierschutzes keinerlei Gerichtsschutz bestehen soll.
Ich frage in die Runde: Wer, wenn nicht ein seriöser Tierschutzverband, soll seine Stimme für die Rechte unserer Mitgeschöpfe erheben können? Das müssen Sie, meine Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, vor diesem Hause noch beantworten. Unser Appell an Sie: Wenn auch die Tierschutzbeauftragte des Landes die Verbandsklage für notwendig hält, können die vielen ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer erwarten, dass sich CDU und FDP endlich einen Ruck geben und die Tierschutzverbandsklage in Hessen unterstützen.
Meine Damen und Herren, der Tierschutz braucht die Verbandsklage. Bisher können nur Tiernutzer gegen vermeintlich zu viel Tierschutz vor Gericht klagen, aber niemand darf stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von Tierschutzvorschriften gerichtlich überprüfen lassen. Die Verbandsklage kann und soll eine gute entschlossene Tierschutzverwaltung des Staates nicht ersetzen; da sind wir bei Ihnen, Herr Dietz. Es gilt, die für den Vollzug des Bundestierschutzgesetzes zuständigen Behörden, ihre Fachkompetenz und Verwaltungskraft zu stärken – dazu gehören die Tierschutzbeauftragte und ihre Mitarbeiter, die Mitarbeiter der Regierungspräsidien und nicht zuletzt die Amtsveterinäre in der Fläche.
Mit Bedacht will ich heute zu den tatsächlich nur sehr punktuellen Abweichungen der GRÜNEN zu dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf nichts sagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion: Bevor wir in der Ausschussarbeit auf Basis der verabredeten Anhörung an die Kür von erweiterten klageberechtigten und erleichterten Klagevoraussetzungen gehen, sollten wir sehen, dass wir in Hessen in dieser Legislaturperiode zu einem gemeinsamen Wollen aller Fraktionen kommen.
Sie kennen meine Meinung: Der Tierschutz ist ein Thema, das die Breite unserer Bevölkerung bewegt. Ich spreche gerne von einem Volksthema. Und gerade hier scheint es mir so zu sein, dass die Menschen von uns erwarten, dass wir im Konsens zu Fortschritten gelangen, die ein in Not befindliches Labortier, ein in Not befindliches Tier in einer Massenmastanlage oder auf dem Tiertransport möglichst noch zu Lebzeiten fühlen kann. Am Ende soll es doch ausschließlich um das Erreichen tierschutzverbessernder Schritte gehen, nicht um Einbringungsdenkmäler.
In diesem Sinne sehen wir der kommenden Diskussion im Fachausschuss mit großer Hoffnung und großem Interessen entgegen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion möchte die Fraktionen dieses Hauses dazu anregen, das Projekt Tierschutzverbandsklage und Tierschutzbeteiligung bei wichtigen Ver
waltungs- und Gesetzgebungsakten zur gemeinsamen hessischen Angelegenheit zu machen.
Ein vernünftiges Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände führt nicht nur mittel- und langfristig zu einer effektiveren Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes. Mit der Anlage von Mitwirkungsrechten des Tierschutzes im Rahmen von Genehmigungsverfahren, vernünftig konstruiert, ist es ein Beitrag zur Interessenbefriedung innerhalb eines Bundeslandes, das – wie ganz besonders Hessen – ein Wirtschafts- und Forschungsstandort ist.
Alle Fachleute der Fraktionen wissen, dass mittlerweile drei Länder über ein entsprechendes Gesetz verfügen. Auf Bremen folgte das Saarland; zuletzt trat das entsprechende Gesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Der Gegenstand wird in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie in Hamburg diskutiert; andere Länder werden folgen.
Eines jedoch steht für alle Länder fest – ob sie ein Gesetz dieser Art haben oder nicht: Die tragende Botschaft dieses Gesetzesprojektes wird die Mitte der Gesellschaft und die Köpfe der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung nur dann erreichen, wenn es gelingt, zwei Dinge zugunsten des Tierschutzes auszuschalten, nämlich die übliche Parteienkonkurrenz sowie das unselige Klischee von guten Tierschützern auf der einen Seite und bösen Tierhaltern oder Tiernutzer auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, auch wir in Hessen als Volksvertreter unterschiedlicher Parteien sollten uns vor Augen führen: Der Tierschutz ist in der Mitte der Gesellschaft.
Ein CDU-Kollege aus Nordrhein-Westfalen zitiert zu Recht aus Anlass der Debatte um ein Tierschutzverbandsklagerecht das Grundsatzprogramm der CDU, in dem es lautet:
Der Respekt vor der gesamten Schöpfung verpflichtet uns zu einem verantwortungsvollen Verhalten gegenüber unseren Mitgeschöpfen. Der Schutz der Tiere ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns dafür ein, Tiere artgerecht zu halten und sie als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen.
Meine Damen und Herren, wir sind zu einer vierteiligen Veranstaltungsserie der evangelischen Kirche in der Landeshauptstadt eingeladen, die in diesem Herbst und Winter in vier interdisziplinären Foren Tierschutzpositionen und die moralische Verantwortung der Gesellschaft austarieren will.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen wir in die Fläche Hessens, sprechen wir mit den Aktiven in den Veterinärämtern, mit den Fachleitern der Mittelbehörden, mit der Landestierärztekammer und den Kollegen, sprechen wir mit den Tierschutzbeauftragten der Universitäten und denen der forschenden Firmen – wie das der Umweltausschuss bereits getan hat –, und sprechen wir mit den Produzenten oder Verarbeitern tierischer Lebensmittel. Mit sehr viel Fachlichkeit wird um den Tierschutz gerungen. Die Erwartungen gehen an die verantwortliche Politik auf unserer Landesebene.
Wie viel von den Inhalten des Bundestierschutzgesetzes tatsächlich umgesetzt werden kann, entscheidet sich in der Fläche der Tierschutzüberwachung, im gegenseitigen
Voneinander-Wissen, in der Sprachfähigkeit zwischen Tierschutz und Tiernutzung, in der Bereitschaft zum Interessenausgleich – letztlich in der Auflösung unproduktiver Konfrontationen rund um den Tierschutz.
Dem aufgeklärten Wissenschafts- und Forschungsstandort Hessen ist es ganz und gar unangemessen, gut meinende und seriöse Tierschützer in die Internetforen zu treiben oder in den stummen Protest gegen Politiker.
Wir bringen mit unserem, dem nordrhein-westfälischen Gesetz nachempfundenen Gesetzentwurf das Stichwort Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für seriöse Tierschutzverbände in die Diskussion dieses Parlaments ein. Mit der Einbringung bitten wir Sie alle, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir es in Hessen, im zuständigen Ausschuss und im Parlament, tunlichst anders machen sollten als die Nordrhein-Westfalen in ihrer parlamentarischen Auseinandersetzung um die Tierschutzverbandsklage. Während der Zuschauer in Nordrhein-Westfalen tatsächlich den Eindruck erhalten konnte, dass sich Regierung und Opposition auf Kosten der Tiere und des Tierschutzes ineinander verkeilt hatten, bot sich im Saarland ein anderes, unseres Erachtens angemesseneres Bild: Regierung, Mehrheitsfraktionen und Opposition haben sich zu einer gemeinsamen Position durchgerungen und die Einführung des Verbandsklagerechts zusammen verabschiedet. Der Regierungsentwurf dreier politischer Kräfte – die Beteiligten dürften allen bekannt sein – und der Opposition ist das Ergebnis eines guten Zusammenspiels.
Zum Schluss noch die Bemerkung, dass unsere Einbringung auch die wiederholten Appelle der hessischen Tierschutzbeauftragten, Dr. Martin, tätig unterstützen sollen. An vielen Stellen ihrer Berichte der letzten Jahre, zuletzt übrigens auch zu den Themen Qualzucht, Schwanzkupieren, Schnäbelkürzen und Praktikabilität des aus Hessen unterstützten Zirkuszentralregisters, hat sie uns allen vor Augen geführt, an welchen Stellen es darauf ankommt, den Tierschutz mit Interventionsrechten auszustatten und im Notfall Verwaltungs- und Rechtsakte gerichtlich überprüfen zu lassen.
Das braucht der Tierschutz grundsätzlich und eben auch konkret im Verwaltungsvollzug der zuständigen Stellen in Hessen. Das vorhandene Bundestierschutzgesetz bietet dann einen guten und ausreichenden Schutz, wenn endlich nicht nur einseitig gegen seine Anwendung geklagt werden kann.
Die zahllosen tierfreundlichen Bürgerinnen und Bürger Hessens, ob beruflich, verbandlich, kirchlich oder anderweitig für Tierrechte engagiert, haben es verdient, dass wir einen Weg schaffen, das Gehör des Tierschutzes in unserer Gesellschaft auch im Wege der Beteiligungsrechte und Verbandsklage größer zu machen.
Meine Damen und Herren, darum geht es uns, um nicht mehr, aber auch nicht um weniger.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In aller Kürze möchte ich sagen, dass es der SPD-Landtagsfraktion ernsthaft um eine Diskussion zwischen den Fraktionen geht. Ich denke auch, dass eine Anhörung der beste Weg ist, um die Vorurteile gegen die Verbandsklage und die Skepsis gegenüber ihrem Nutzen aus dem Weg zu räumen.
Ich kann sagen, dass unsere Fraktion mit vielen Veterinären vor Ort sowie mit Mitarbeitern der Regierungspräsidien, des Ministeriums und des Landestierschutzverbands gesprochen hat. Es sind Beamte, die die Tierschutzregelungen Deutschlands angewandt haben und dann bedauernd zur Kenntnis nehmen mussten, dass zwar denjenigen, die sich als Tierhalter oder als Tiernutzer nach den Gesetzen richten sollten, der Klageweg eröffnet war, nicht aber den Tierschützern zur Unterstützung der Verwaltungsentscheidung. Diese Stellen hat Frau Dr. Martin in einer mittlerweile recht umfangreichen Kasuistik zusammengetragen.
Den Kollegen, die jetzt noch an der Nützlichkeit einer Verbandsklage zweifeln, sage ich: Wir werden diese Fälle vorgestellt bekommen und sie dann auswerten können.
An den Kollegen Sürmann gerichtet möchte ich noch ein Argument anführen: Andere Bundesländer haben die Erfahrung gemacht, dass die Schaffung einer Tierschutzverbandsklage nicht zu einer Klageflut führt. Sie kann dennoch nützlich sein. Aufgrund eines ganz bestimmten Miteinanders der Behörden und der Tierschutzverbände wirkt die Verbandsklage in diesen Fällen präventiv.
Wie das im Detail aussieht, werden wir mit Sicherheit all denen nahebringen können, die sich im Umweltausschuss der Diskussion nicht verweigern. Insofern bedanke ich mich heute schon einmal für die moderate Diskussion über diesen komplexen Gegenstand.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ravensburg, Sie haben Herrn Rudolph so tief ins Mark getroffen, dass er nicht mehr selbst sprechen kann.
Deshalb möchte ich für die SPD-Fraktion ein paar wenige Worte zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE formulieren.
Der Gesetzentwurf will den Internationalen Frauentag in unserem Bundesland zum gesetzlichen Feiertag erheben. Die Antragsteller wollen damit die Wichtigkeit der Gleichstellung unterstreichen.
Meine Damen und Herren, wie viele von Ihnen wissen, habe ich in diesem Hause bei vielen Gelegenheiten zur Bedeutung dieses Themas gesprochen, oft nicht zum Vergnügen aller, trotzdem unerschüttert und offensiv. Natürlich bleibt es dabei: Das Thema Gleichstellung von Frau und Mann ist ein zentrales Thema jeder modernen sozialstaatlichen Demokratie. Diskriminierung war und bleibt ein gesellschaftlicher Großskandal.
Es geht um die subjektiven Rechte der Frauen, es geht zugleich aber auch um eine Verbesserung der gesellschaftlichen Leistungsfähigkeit. Denn eine Gesellschaft, die diskriminiert, ist immer auch eine Gesellschaft, die menschliche Ressourcen vergeudet, eine Gesellschaft, die das Leistungsprinzip missachtet und die in der Folge Nachteile zu tragen hat, gravierende Nachteile für alle, für Männer und für Frauen. Deshalb besteht der große Änderungsbedarf in diesem Punkt, den wir auch immer und immer wieder geltend gemacht haben.
Die politische Bilanz in Sachen Gleichstellung der letzten Jahre ist armselig, nicht nur in Hessen, aber auch in Hessen. Seitens des Staates und seiner Organe ist wenig bis nichts unternommen worden: Sonntagsreden vielleicht einmal dahingestellt, und in letzter Zeit werden noch nicht einmal mehr die Sonntagsreden gehalten, auch wenn Frau Ravensburg die nächste Sonntagsrede zum
100. Geburtstag des Internationalen Frauentags schon angekündigt hat.
Von gleichstellungspolitischer Offensive kann in keiner Weise die Rede sein,obwohl auch und nicht zuletzt zu den Arbeitsmarktstrukturfragen, denen wir entgegengehen, eine solche Offensive absolut notwendig wäre.
Es steht nicht im freien Belieben des Staates, ob er den Skandal der Frauendiskriminierung weiter tatenlos hinnimmt oder ob er tätig wird. Es gibt Verfassungspflichten. Die Verfassung ist nach heutigem Verständnis nicht nur ein Abwehrinstrument der Bürgerfreiheit gegen den Staat, sondern zugleich auch eine Quelle von staatlichen Handlungspflichten, zur Herstellung verfassungsrechtlich gewünschter und geforderter Leitbilder – einer Werteordnung, wenn man so will.
Trotzdem wird jedes Jahr mit schöner Regelmäßigkeit ein Pay Day begangen, weil Frauen in gleichen Positionen schlechter bezahlt werden als Männer, ohne dass gehandelt würde. Immer wieder wird festgestellt, dass Frauen in den Führungsetagen der Privatwirtschaft, aber auch im öffentlichen Bereich grob unterrepräsentiert sind, ohne dass gehandelt wird. Selbst in der Politik mag es noch immer die eine oder andere Gruppierung geben, die praktisch frauenfrei ist. Da gibt es gerade in unserem Haus schönes Anschauungsmaterial. Ich möchte nirgendwo hingucken.Wohlgemerkt: im Jahre 2010 und nicht 1910 zu Kaiser Wilhelms Zeiten.
Meine Damen und Herren, das alles ist bekannt, es wird jedes Jahr publiziert und ist für jede und jeden,der Kenntnis nehmen will, erreichbar. Es ist natürlich ob der strukturellen Untätigkeit dieser Landesregierung durchaus berechtigt, über Mittel und Wege nachzudenken, wie man den Verkrustungen entgegenwirken kann.
Umso mehr sollte man aber darauf achten – Herr Müller, jetzt komme ich zu Ihrer Frage –, dass die Mittel, die vorgeschlagen werden,auch tatsächlich geeignet sind,irgendetwas zum Guten hin zu bewegen. Meine Damen und Herren von der LINKEN, da bestehen, was Ihren Gesetzentwurf angeht, die erheblichsten Zweifel.
Natürlich kann man danach fragen, ob es unter den heutigen Bedingungen opportun sein kann, die Anzahl der Feiertage noch zu vermehren. Man kann auch kurz über die separaten hessischen Feiertage nachdenken. Mein Punkt ist ein anderer.
Ich persönlich habe über die nahezu 20 Jahre, die ich diesem Landtag angehören darf, die größte Aversion gegen Placebopolitik angenommen. Kürzlich habe ich hier in einem anderen Zusammenhang über das schöne Thema der Geschichtspolitik gesprochen.
Heute geht es um die Frage der Feiertags- und Gedenktagspolitik,die nichts ändert,sondern sich in Symbolen erschöpft, nach dem Motto: Heute wird gefeiert und gedacht, morgen wird munter weiter diskriminiert. – Eine Politik dieses Stils sollten wir nicht weiterverfolgen.
Wir sollten einen wirksamen Antidiskriminierungsschutz auf den Weg bringen – durch das, was wir hier als Hessischer Landtag tun können, durch das, was wir im Bundesrat und via Europa auf den Weg bringen können,wozu wir auch die Landesregierung auffordern können. Meine Damen und Herren, das zählt und nicht das wohlfeile Anzünden weiterer Gedenktagskerzen.
Lassen Sie uns als Politikerinnen und Politiker den Internationalen Frauentag zusammen mit der Frauenbewegung dazu nutzen, zu einer Verbesserung der Verhältnisse konkret beizutragen und meinetwegen auch alljährlich oder, bescheidener gesprochen, wenigstens einmal pro Legislaturperiode etwas Nennenswertes auf die Beine und auf den Weg zu bringen, was die Verhältnisse für Frauen in Hessen konkret verbessert.
Wenn uns dies gelänge, wäre das wirklich ein Grund zum Feiern,gesetzlicher Feiertag hin,gesetzlicher Feiertag her.
Zum Abstimmungsverhalten der SPD bei dieser zweiten Lesung.Wie bei den letzten Feiertagsinitiativen vor wenigen Wochen, glauben wir als SPD-Fraktion, dass auch in diesem Punkt die Enthaltung angemessen ist.
Die Zielsetzung halten wir für beachtenswert, können aber mit dem in Erwägung gezogenen Mittel, offen gesprochen, wenig anfangen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele MBit pro Sekunde Mindestleistung als Übertragungsgeschwindigkeit versteht die Landesregierung unter „schnellem Internet“, welches sie bis Ende 2011 als Vollversorgung in Hessen herstellen möchte?
Herr Staatsminister Posch, ausweislich der Antwort auf eine Kleine Anfrage sollen in diesem Jahr 5 Millionen c Fördermittel für die Schaffung einer Grundversorgung mit sogenanntem breitbandigem Internetzugang zur Verfügung stehen.Nun ist breitbandiger Internetzugang nicht automatisch mit Hochleistung gleichzusetzen. Deshalb frage ich, ab wann bzw. in welchen Entwicklungsschritten schätzungsweise damit gerechnet werden kann, dass in Hessen das Hochleistungsfernsehen flächendeckend mit 16 MByte/s wahrgenommen werden kann.
Herr Staatsminister, ich habe noch eine andere Frage. Für welche Branche ist welcher Internetzugang ein Ansiedlungsfaktor bzw. ein Faktor, wegen dem man wegzieht? Ich denke an Architekturbüros und an andere.
Herr Minister, es wurde angekündigt, für die Erarbeitung dieses Armutsberichts ein Beratergremium einzurichten. Ist das schon eingerichtet, und wer gehört diesem Beratergremium an?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Komponenten der lange geforderten Gesamtbelastungsstudie über umweltschädliche Immissionen für das Rhein-Main-Gebiet legt sie wann vor?
Ich frage die Hessische Landesregierung noch einmal: Wie wollen Sie die Genehmigungsfähigkeit des Großprojektes Staudinger beurteilen, ohne dass ein Quecksilberkataster vorliegt?
Herr Präsident, vielen Dank. – Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Haushaltstiteln erhielten die hessischen Tierheime seit 2003 Zuwendungen des Landes?
Frau Ministerin, ist die Landesregierung bereit, per Landesgesetz Ausführungen zum Tierschutzgesetz vorzunehmen, die klarstellen, wer welche finanziellen Zuständigkeiten für die Unterbringung der Fundtiere hat?
Frau Ministerin, welche finanzielle Zuständigkeit sieht die Hessische Landesregierung für die Notaufnahme von Tieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Anfang meines Statements möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass das Thema Verfassungsreform inzwischen in Form von beiläufigen Presseverlautbarungen und darauf entgegnenden Missbilligungsanträgen angegangen wird.
Dies entspricht nicht der Bedeutung der Sache und sollte in Hessen so nicht weitergeführt werden. Natürlich wäre es nicht angemessen, von Verfassungsvorschriften als Blödsinn zu reden. Das ist für einen Minister nicht angemessen, aber auch sonst nicht. Natürlich handelt es sich auch nicht um die erste Merkwürdigkeit, die der neue Justizminister geboten hat. Das Thema Richterschelte steht uns noch allen vor Augen.
Andererseits muss auch nicht jede Äußerung immer und unbedingt mit der Goldwaage traktiert werden, und zwar auch dann nicht – wenn Sie dies bitte Herrn Hahn ausrichten –, wenn der Urheber der Äußerung selbst immer wieder einmal als ein Repräsentant eben dieser Goldwaagen-Kultur in diesem Hause in Erscheinung getreten ist.
Jedenfalls möchten wir stark hoffen, dass das Thema Verfassungsreform in der nächsten Zeit in Hessen auf einem höheren Niveau traktiert wird, als dies am Anfang dieser Legislaturperiode geschieht.Daher wird meine Fraktion – ich will es nennen – das heutige Scharmützel unter Erwähnung unserer stolzen Verfassung mit Stimmenthaltung quittieren. Wer unseren verfassungsrechtlichen Traditionen Gutes will, auch wer daran denkt, die Verfassung in ihren stolzen Traditionen zeitgerecht fortzuschreiben und mit neuem Leben zu füllen, sollte den Dialog zu diesem Thema anders suchen.
Wichtiger, viel wichtiger als jede Erregung über Herrn Minister Hahn, und als über seinen persönlichen Stil zu kommunizieren, ist für uns als SPD-Fraktion Folgendes. Man kann die Mitteilungen des Justizministers als Ankündigung verstehen, dass die Regierungsseite einen neuen Anlauf zur Verfassungsreform plant.Meine Damen und Herren, man kann erkennen, dass dieser Anlauf wieder so ausgerichtet sein könnte, wie es in der 16. Wahlperiode der Fall gewesen ist. Denn wieder geht es den Initiatoren, soweit sie sich in der Presse äußern, ganz augenscheinlich vor allem um solche Bestimmungen, die das ganz besondere Bekenntnis der Hessischen Verfassung zum sozialen Staat und zum aktiven Staat betreffen, einem Staat, der den wirtschaftlichen Erfolg will, der sich aber ganz betont nicht als parteiischer und einseitiger Sachwalter des Großeigentums versteht.Wenn es bei den Reformplänen tatsächlich um eine Neuauflage in diesem Sinne gehen sollte, dann, meine Damen und Herren, werden Sie in der hessischen Sozialdemokratie keinen Partner haben.
Wir werden den sozialstaatlichen Geist der Hessischen Verfassung nach Kräften verteidigen, so wie wir dies in der zurückliegenden Enquetekommission getan haben.
Wir lassen uns auch diesmal nicht von dem sattsam bekannten Geschrei blenden, dieser oder jener Aspekt der Sozial- und Wirtschaftsverfassung sei obsolet. Wir wissen um die Wichtigkeit der Verfassungssymbolik,und wir werden keine Kahlschläge hinnehmen.
In Zeiten wie diesen ist der sozialstaatliche Geist der Hessischen Verfassung so aktuell wie schon lange nicht mehr. Der ideologische und gesellschaftsschädliche Wirtschaftsliberalismus, den auch mancher Kollege in diesem Hause gepredigt hat, dieser Wirtschaftsliberalismus hat abgewirtschaftet. Die sozialen Folgen werden wir im Laufe der kommenden Monate noch genauer sehen, und die Frage, wer die riesige Zeche am Ende zu zahlen hat, ist noch nicht beantwortet.
Ich selbst habe so meine Mutmaßungen, worauf es hinauslaufen könnte, und man kann nicht besonders optimistisch sein für den schwächeren Teil unserer Gesellschaft. Die Gefahr, dass die kleinen Leute bluten werden, ist, wie die Dinge heute liegen, groß.
Für die SPD-Fraktion in diesem Hause darf ich vor diesem Hintergrund festhalten: In Zeiten wie diesen gilt es, den Staat zu stärken.
Die Zeichen stehen auf Staatsaktivität und auf politische Initiative und Präsenz. „Es braucht einen starken Staat, der dem Markt Regeln setzt und für ihre Durchsetzung sorgt“, sagt der Bundespräsident in seiner Berliner Rede.
Meine Damen und Herren, genau so ist es, und dies ist die Aktualität der Hessischen Verfassung, dass sie sich ganz dezidiert zum starken Staat als regulierendem Staat bekennt. Natürlich tut sie dies in der Sprache und in den Denkformen ihrer Entstehungswelt. In welcher Sprache und in welchen Denkformen könnte sie sich sonst auch artikulieren?
Wenn es in einer Verfassungsreform darum gehen sollte, die verfassungsrechtlichen Instrumente des sozialen Staates formal und inhaltlich zu modernisieren, wird die SPD – das können wir zusagen – nicht abseitsstehen, denn unsere Verfassung ist kein Museum. Sie soll leben.
Gerade im Sozialen sind neue Entwicklungen zu berücksichtigen und verfassungsrechtlich anzuerkennen. Zu denken ist in allererster Linie an die enge Verknüpfung von sozialer Sicherheit einerseits und Bildungsgerechtigkeit andererseits.
Hier würden sich auch im Rahmen einer Verfassungsreform starke Signale sehr gut ausmachen. Meine Damen und Herren, seien Sie versichert, dass wir in dieser Sache initiativ werden.
Auch das Thema des freien Zugangs zum Studium, ein Thema, das Ihnen so lieb und wert geworden ist, wird dann wieder auftauchen, wenn wir hier über Verfassungsmodernisierung in Hessen zu reden haben. Das gilt auch für das große Thema Anti-Diskriminierung – auch das ist ein Feld, bei dem es wahrlich um Grundsatzfragen geht, für viele Menschen um Fragen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz und für uns alle um eine besser funktionierende Gemeinschaftlichkeit und eine bessere Nutzung
all der vielfältigen Ressourcen,die in unserer Gesellschaft enthalten sind. Ich habe nur zwei Beispiele herausgegriffen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, seien Sie aber versichert, auch in dieser neuerlichen Runde wird für die SPD-Fraktion dieses Hauses gelten: So wahrhaftig unsere Gesprächsbereitschaft zur Pflege und Fortschreibung des sozialen und demokratischen Geistes unserer Hessischen Verfassung ist, so unabänderlich bleibt für die SPD-Fraktion in diesem Hause: Eine Einschrumpfung des sozialstaatlichen Verfassungsleitbilds zu einer Restgröße würden wir keinesfalls hinnehmen.
Das haben wir in der Enquetekommission gesagt, das sagen wir heute, und dabei wird es bleiben.
Herr Staatsminister Grüttner, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte unsere Donnerstagnachmittagssitzung nicht verlängern, aber ich möchte doch richtigstellen, dass das gilt, was ich hier gesagt habe. Die SPDLandtagsfraktion ist selbstverständlich bereit, mit allen Fraktionen dieses Hauses
darüber zu sprechen,wie die Hessische Verfassung am Leben erhalten werden kann, wie sie modernisiert werden kann, wie sie mit Leben erfüllt werden kann und wie sie besser verstanden werden kann, wenn sie heute gelesen wird.