Protocol of the Session on September 15, 2009

Herr Innenminister.

Man kann die Auffassung vertreten:Am besten gibt es gar keine Waffen. Diese These kann man vertreten.

(Beifall des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Die Welt ist allerdings anders. – Da der Mitfraktionsvorsitzende der LINKEN klatscht, sage ich: Ich biete Ihnen an, Ihnen gelegentlich mitzuteilen, wie viele Mitglieder der LINKEN auf die Jagd gehen. Die machen das aber nicht mit dem Aststock, sondern auch die gehen mit Waffen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lebhafte Zu- rufe)

Meine Damen und Herren, bitte keine Jagdszenen im Landtag. – Bitte, Herr Minister.

Herr Kollege Al-Wazir, ich glaube, dass diese Diskussion die Kommunen noch einmal sehr sensibilisiert hat. Es handelt sich ja nicht um einen freien Verkauf von Waffen, sondern um einen Verkauf an Sammler und ähnliche Personengruppen. Ich habe es als Leiter der Kommunalaufsicht nicht für richtig gehalten, diesen Verkauf von Amts wegen zu verbieten. Es handelt sich um eine kommunale Entscheidung; der Verkauf muss mit Sorgfalt geschehen. Zumindest bislang haben wir damit noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Ich bin aber sicher, die Diskussion wird dazu führen, dass das in Zukunft noch zurückhaltender gehandhabt wird.

Frage 119, Frau Kollegin Lannert.

Ich frage die Landesregierung:

Gegen welche Unternehmen laufen derzeit durch sie initiierte Kartellverfahren aufgrund überhöhter monopolistischer Preise?

Herr Minister Posch.

Frau Kollegin Lannert, die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser führt derzeit Verwaltungsverfahren gegen neun Unternehmen wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise durch.Das betrifft Mainova in Frankfurt, die Städtischen Werke in Kassel, ESWE in Wiesbaden, HSE in Darmstadt, enwag in Wetzlar sowie die Stadtwerke in Oberursel, Eschwege, Herborn und Gießen.

Gegen die Wasserversorger in Wetzlar, Frankfurt am Main und Kassel – die Unternehmen habe ich eben genannt – sind 2007 bzw. 2008 Preissenkungsverfügungen ergangen.Die Beschwerde der enwag gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 soll am 17. November 2009 vor dem Bundesgerichtshof mündlich verhandelt werden. In den beiden anderen Fällen wurde Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 120, Herr Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Beabsichtigt sie, die Position eines Klimaschutzbeauftragten am Landwirtschaftszentrum Eichhof (Bad Hersfeld) erneut einzurichten?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Abg. Warnecke, die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Funktion eines bzw. einer Klimaschutzbeauftragten wieder einzurichten, nachdem der damalige Klimaschutzbeauftragte zum 1. Februar 2008 eine andere Tätigkeit aufgenommen hat.Als im Oktober 2008 das Fachzentrum Klimawandel Hessen beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie eingerichtet wurde, haben wir den Entschluss gefasst, die gesamte Kompetenz für diesen Bereich dem Klimazentrum des HLUG zu übertragen und dieses entsprechend aufzubauen, statt eine zusätzliche Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten vorzusehen.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Worin bestand die Tätigkeit des bisherigen Klimaschutzbeauftragten?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Der Klimaschutzbeauftragte hat sich vom Eichhof aus um verschiedene Themen im Bereich des Klimaschutzes gekümmert. Er hat zusammen mit dem Ministerium das Thema Klimaschutz vorangetrieben.

Nachdem das Ministerium erklärt hat, es wolle ein Fachzentrum einrichten, und die Abstimmungen dazu gelaufen sind, haben wir uns angesichts all dessen, was sich um den Klimaschutz herum abspielt – von der Prognose über die Anpassungsstrategien für den Klimaschutz bis zu den Datenerhebungen –, entschieden, nicht nur Datenerhebungen im Fachzentrum Klimawandel beim HLUG vornehmen zu lassen, sondern dort auch Strategien zu entwickeln. Das umfasst auch Tagungen, die gemeinsam mit dem Ministerium durchgeführt werden.

Vorher hat selbstverständlich der Beauftragte der Landesregierung solche Themen unterstützt, durch Fachvorträge z. B. Aber er hat am Eichhof auch das Thema „erneuerbare Energien und Klimaschutz“ mit betreut.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hammann.

Frau Ministerin, ich frage Sie, welche konkreten Anstöße er gegeben hat; denn soweit ich weiß, sind alle Klimaschutzforen über das Umweltministerium organisiert worden, beispielsweise von Herrn Schweer.

Frau Staatsministerin.

Frau Abg. Hammann, selbstverständlich werden auch heute Klimaschutzforen über das Umweltministerium mit organisiert. Trotzdem ist die Existenz des Fachzentrums Klimawandel absolut berechtigt.

Genauso hatte auch der Klimaschutzbeauftragte der Landesregierung in diesem Bereich Themen mit aufgenommen und Absprachen getroffen, und er ist regelmäßig im Ministerium erschienen, um das Thema Klimaschutz anders in die Öffentlichkeit zu tragen und die Kompetenz einzusetzen, die bei seiner Stelle auf dem Eichhof vorhanden war.

Selbstverständlich wird das Ministerium Teile der Aufgaben weiterhin selbst übernehmen. Dafür haben wir ein Referat in der Energieabteilung, das sich mit dem Thema Klimaschutz beschäftigt. Trotzdem haben wir gesagt, wir wollen jetzt alle Kompetenzen noch stärker im Landesamt bündeln, und deswegen haben wir das Fachzentrum eingerichtet, das, auch aufgrund der Besuche der Abgeordneten, eine große Nachfrage erfährt und damit aus meiner Sicht eine hohe Akzeptanz im Landtag hat.

Ich rufe Frage 121 auf. Herr Kollege Warnecke, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Beabsichtigt sie, Druck auf die DB AG auszuüben, um im Bereich der Ortlage Ludwigsau einen vernünftigen Lärmschutz im Zuge des Neuaufbaus der Gleisanlagen durchzusetzen?

Herr Verkehrsminister Posch.

Herr Kollege Warnecke, wir können keinen Druck ausüben,weil es in dem vorliegenden Fall dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Es handelt sich auch nicht um einen Neuaufbau.

Wir haben zu dieser Frage die Stellungnahme der DB AG eingeholt, die die ausschließliche Zuständigkeit hierfür hat. Die Bahn hat uns mitgeteilt, dass für die Ortsdurchfahrt Ludwigsau-Mecklar auf der Strecke zwischen Bebra und Bad Hersfeld im Jahr 2007 Maßnahmen abgeschlossen worden sind. Im Zuge der Umsetzung des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes sind damals nämlich mit Fördermitteln des Bundes an 20 Häusern und Wohnungen sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden.

Die aktuellen Baumaßnahmen, die Sie offensichtlich im Blick haben, sind Teil der für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2009 vorgesehenen planmäßigen Instandhaltungsarbeiten der Eisenbahnstrecke. Sie sind also nicht Bestandteil eines Neuaufbaus. Diese Arbeiten dienen der weiteren Gewährleistung der Streckenverfügbarkeit und der stetigen Sicherstellung der Verkehrssicherheit, wie es im AEG heißt.

Sie beinhalten jedoch keine wesentlichen Änderungen im Sinne der BImSch-Verordnung und erfordern somit keine begleitenden Lärmschutzvorsorgemaßnahmen, wie sie bei einer Neu- oder Ausbaustrecke notwendig wären. Eine Einflussnahme der Landesregierung auf die DB Netz AG ist also nicht möglich, da wir keine entsprechende Rechtsgrundlage haben.

Die Deutsche Bahn hat uns mitgeteilt,dass die Anwohner der betroffenen Kommunen durch den verantwortlichen Regionalbereich Mitte der DB Netz AG rechtzeitig über Art und Umfang der Baumaßnahme an der Strecke sowie die damit zeitweise verbundenen unvermeidlichen zusätzlichen Lärmbelastungen informiert werden bzw. informiert worden sind.

Zusatzfrage, Herr Warnecke.

Herr Staatsminister, Sie sind sicherlich mit mir der Auffassung, dass im Zuge der Planungen für die Ortsumfahrungen der B 27, die auch noch anstehen, ein koordiniertes Vorgehen, auch mit Blick auf mögliche Verlegungen der Bahntrasse,notwendig wäre.Insofern ist es schon eine Vorgabe der Bahn,jetzt neue Schienen verlegen zu lassen, und anschließend wird wahrscheinlich behauptet, dass an

den neu verlegten Schienen nichts verändert werden kann – sprich: dass man die Bahnstrecke dort lässt, wo sie ist. Oder sehen Sie da keinen Konflikt?

Herr Staatsminister Posch.

Ich sehe deswegen keinen Konflikt darin, weil die Bahn diese Arbeiten im Rahmen der ihr obliegenden Instandsetzungsverpflichtungen vornimmt, unter anderem um die Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wenn dies, wie Sie sagen, im Zusammenhang mit der Verlegung der B 27 möglicherweise dazu führt, dass eine Veränderung der Gleisanlagen damit einhergeht, nehme ich Ihren Hinweis zum Anlass,dies mit der Bahn noch einmal zu besprechen.

Aber nach den Informationen, die ich bekommen habe, gehe ich davon aus, dass das, was jetzt beabsichtigt ist, in erster Linie der Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den Gleisanlagen dient und in keinem Zusammenhang mit einer möglichen Verlegung steht. Ich nehme Ihren Hinweis allerdings gern zum Anlass, dort noch einmal nachzuhaken; denn das, was Sie sagen, provoziert in der Tat diese Frage.

Ich rufe Frage 122 auf. Herr Abg. Caspar.

Ich frage die Landesregierung:

Wie arbeitet die Taskforce zur A 44, um den Ausbau dieses zentralen Infrastrukturprojektes der Landesregierung planmäßig bis 2016 zu erreichen?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Caspar, Sie nehmen Bezug auf die Einrichtung der Taskforce. Mit der Einrichtung dieser Taskforce haben wir neue Organisationsstrukturen geschaffen, die es ermöglichen sollen, die Genehmigungen der weiteren fünf Abschnitte der A 44 und die bauliche Realisierung möglichst schnell zu erreichen. Sie wissen, es gibt einen Plan, in dem das Controlling festgelegt worden ist und auch, dass diese Maßnahmen bis 2016 zu Ende geführt werden können. Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, und deswegen habe ich mich entschlossen, diese Taskforce zu etablieren.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))